S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung
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- Eleonora Lange
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1 S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung 1
2 Koordination Prof. Dr. Claudia Bausewein Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin (Klinikum der Universität München) Marchioninistr. 15, München Prof. Dr. Raymond Voltz PD Dr. Steffen Simon (Projektleiter) Zentrum für Palliativmedizin (Uniklinik Köln) Kerpener Str. 62, Köln Dr. Anne Pralong (Leitliniensekretariat) Herausgeber Leitlinienprogramm Onkologie AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V.), DKG (Deutschen Krebsgesellschaft e. V.) und DKH (Deutschen Krebshilfe e. V.) Office Leitlinienprogramm Onkologie c/o Deutsche Krebsgesellschaft e. V. Kuno-Fischer-Straße Berlin Die Leitlinie online: Leitlinienprogramm Onkologie: AWMF: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin: 2
3 Die Leitliniengruppe in Zahlen Mandatsträger (inkl. Stellvertreter) 69 Beteiligte Fachgesellschaften und Institutionen 53 Experten 49 Koordinationsgruppe/LL-Sekretariat 5 3
4 Fachgesellschaften /Institutionen 4
5 5
6 6
7 Hintergrund und Methodik 7
8 Zielsetzung und Geltungsbereich Hauptziel: Verbesserung der Symptomkontrolle und der palliativmedizinischen Versorgung von erwachsenen Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung und ihren Angehörigen. 7 Themen: Atemnot, Tumorschmerz, Obstipation, Depression, Kommunikation, Sterbephase, Versorgungsstrukturen Versorgungsbereich: stationär und ambulant; allgemeine und spezialisierte Palliativversorgung Anwenderzielgruppe: alle an der Behandlung/Begleitung von Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung Beteiligten (alle Professionen, inkl. Ehrenamt) 8
9 Mamma-Ca Bronchial-Ca Ovarial-Ca Melanom Colon-Ca etc Konzept und Inhalt an den Patientenbedürfnissen orientiert diagnoseübergreifend komplementär zu organspezifischen Leitlinien LL Palliativmedizin für Patienten mit einer Krebserkrankung 9
10 Methodik: S3-Leitlinie S1 Handlungs-Empfehlungen von Expertengruppen Für den Anwenderkreis repräsentative Entwicklergruppe Systematische Evidenzbasierung (Recherche, Auswahl, Bewertung der Literatur) Strukturierte Konsensusfindung (Formale Technik) nein nein nein S2k Konsensbasierte Leitlinie ja nein ja S2e Evidenzbasierte Leitlinie S3 Evidenz- und konsensbasierte Leitlinie nein ja nein ja ja ja Prof. I. Kopp (AWMF) 10
11 Evidenzbasierung Evidenzbasierte Schlüsselfragen (SF): 40/65 Evidenzaufarbeitung: a) Systematische Literaturrecherche nach schon bestehenden Leitlinien, nach Systematic Reviews, nach Primärstudien b) Auswahl: Einschlusskriterien an jede SF angepasst (PICOS-Schema) c) Bewertung: nach SIGN (Scottish Intercollegiate Guidelines Network) 11
12 Konsensbasierung Entwicklung der Empfehlungen innerhalb der AGs: Konsensbasierung mittels Delphi-ähnlicher Methoden (Abstimmungsportal Survey Monkey) Anschließend: formale Konsentierung der Empfehlungen mittels drei Konsensuskonferenzen Insgesamt: 230 Empfehlungen 100 evidenzbasierte Empfehlungen 117 konsensbasierte Empfehlungen 13 Statements 12
13 Die Empfehlungen in Zahlen Grundsätze der Versorgung (8) Atemnot (21) Schmerz (43) Obstipation (12) Depression (24) Kommunikation (22) Sterbephase (45) Versorgung (55) Insgesamt 230 Evidenzbasiert - - Konsensbasiert 6 Davon soll Empfehlungen 6 Statement 2 - Evidenzbasiert 11 1 Konsensbasiert 9 Davon soll Empfehlungen 8 Statement 1 - Evidenzbasiert Konsensbasiert 4 Davon soll Empfehlungen 4 Statement 1 - Evidenzbasiert 4 1 Konsensbasiert 7 Davon soll Empfehlungen 4 Statement 1 - Evidenzbasiert 4 1 Konsensbasiert 19 Davon soll Empfehlungen 13 Statement 1 - Evidenzbasiert - - Konsensbasiert 22 Davon soll Empfehlungen 21 Statement - - Evidenzbasiert 9 - Konsensbasiert 35 Davon soll Empfehlungen 27 Statement 1 - Evidenzbasiert Konsensbasiert 15 Davon soll Empfehlungen 12 Statement 6 - Evidenzbasiert Konsensbasiert 117 Davon soll Empfehlungen 95 Statement 13-13
14 Grundsätze der Palliativversorgung 14
15 Erfassung 15
16 16
17 17
18 18
19 19
20 20
21 21
22 Atemnot 22
23 Erfassung 23
24 24
25 25
26 26
27 27
28 Opioide 28
29 Opioide 29
30 30
31 31
32 Opioide 32
33 Andere Medikamente: Benzodiazepine 33
34 Andere Medikamente: Benzodiazepine 34
35 Andere Medikamente: Phenotiazine 35
36 Andere Medikamente: Antidepressiva, Buspiron 36
37 Andere Medikamente: Steroide (Glucocorticoide) 37
38 Andere Medikamente: Steroide (Glucocorticoide) 38
39 Nicht-medikamentöse Therapien 39
40 Nicht-medikamentöse Therapien 40
41 Sauerstoff 41
42 Atemnot in der Sterbephase 42
43 Tumorschmerz 43
44 Schmerzerfassung 44
45 Schmerzerfassung 45
46 Anwendung verschiedener Opioid-Klassen: WHO-Stufe-II-Opioide 46
47 Anwendung verschiedener Opioid-Klassen: WHO-Stufe-III-Opioide der ersten Wahl 47
48 Anwendung verschiedener Opioid-Klassen: Levomethadon in der Tumorschmerztherapie 48
49 Opioid-Titration 49
50 Applikationsformen Die Rolle transdermaler Opioide 50
51 Applikationsformen Alternative systemische Applikationsformen für Opioide 51
52 52
53 53
54 54
55 55
56 56
57 Applikationsformen Rückenmarksnahe Verabreichung 57
58 Opioidwechsel 58
59 Opioidwechsel Äquianalgetische Opioid-Dosierungen 59
60 60
61 61
62 Prophylaxe und Behandlung von Nebenwirkungen Behandlung von opioidbedingter Übelkeit und Erbrechen 62
63 Prophylaxe und Behandlung von Nebenwirkungen Behandlung opioidbedingter Obstipation 63
64 64
65 Prophylaxe und Behandlung von Nebenwirkungen Behandlung opioidbedingter ZNS-Symptome 65
66 Verwendung von Opioiden bei Patienten mit Nierenversagen 66
67 67
68 Nicht-Opioide Metamizol 68
69 Nicht-Opioide NSAR und Paracetamol als Ergänzung zu Stufe-III-Opioiden 69
70 70
71 Adjuvanzien bei neuropathischen Schmerzen (Antidepressiva und Antikonvulsiva) 71
72 Opioide bei Schmerzexazerbation und Durchbruchschmerzen 72
73 73
74 74
75 Obstipation 75
76 Erfassung / Diagnose der Obstipation 76
77 77
78 Prophylaxe 78
79 Medikamentöse Therapien der Obstipation (unabhängig von der Ursache) 79
80 80
81 Medikamentöse Therapien der Obioidbedingte Obstipation 81
82 82
83 Medikamentöse Therapien Stufentherapie 83
84 84
85 Nicht-medikamentöse Verfahren 85
86 Depression 86
87 Differenzialdiagnose Depression 87
88 88
89 89
90 90
91 Screening der Depression 91
92 92
93 Diagnosestellung einer Depression 93
94 94
95 95
96 Einschätzung des Schweregrades einer Depression 96
97 97
98 Therapie der Depression: Grundsätze der Therapie 98
99 99
100 Therapie bei leichter, mittelgradiger und schwerer Depression 100
101 101
102 Therapie der Depression: Behandlung von Patienten mit einer kurzen Prognose 102
103 Nicht-medikamentöse Verfahren 103
104 Medikamentöse Therapien: Antidepressiva 104
105 105
106 106
107 107
108 108
109 Medikamentöse Therapien: Psychostimulanzien 109
110 Kommunikation 110
111 Grundsätze einer patientenzentrierten Kommunikation Patientenzentrierte Kommunikation zielt darauf ab, Potenziale zu aktivieren, die in der Gestaltung und Reflexion einer stärker von Wechselseitigkeit gekennzeichneten Beziehung zwischen Patient und den an der Behandlung Beteiligten liegen. Borrell-Carrio et al., Ann Fam Med, 2004 Engel G.L., Gen Hosp Psychiatry 1979 Morgan M.E., Der klinische Zugang zum Patienten 1977, Bern 111
112 Patientenzentrierte Kommunikation ist gekennzeichnet durch folgende Merkmale: Aktives Zuhören Wahrnehmen von Emotionen Eruieren, ob und wie der Patient über seine Situation informiert werden möchte, und aufrichtiges Vermitteln dieser Informationen Eruieren individueller Belastungen, Problemlagen und Nöte Kontinuierliche aktive Rückversicherungen, ob oder wie Botschaften angekommen sind bzw. verstanden wurden (beispielsweise durch Paraphrasierung) Ermutigung zur aktiven Beteiligung an Entscheidungsprozessen (partizipative Entscheidungsfindung). Keller M.B., Patientenzentrierte Kommunikation in der Onkologie - Erfahrungen mit dem KOMPASS Training, in Psychoonkologie, J.B.E. Weis (Ed), 2013 Salmon et al., Patient Educ Couns 2005 Schmid et al., Patient Educ Couns
113 Grundsätze einer patientenzentrierten Kommunikation 113
114 114
115 115
116 Im klinischen Alltag hat sich das von Buckman und Baile vorgeschlagene SPIKES-Modell in vielen Gesprächssituationen als Leitfaden bewährt. Es gliedert das Gespräch in sechs Schritte, die die wesentlichen Elemente des patientenzentrierten Gesprächs umfassen: Setting: geeigneten Gesprächsrahmen schaffen Perception: Kenntnisstand (Wahrnehmung) des Patienten ermitteln Invitation: Informationsbedarf des Patienten ermitteln Knowledge: Wissensvermittlung Exploration of Emotions: Emotionen wahrnehmen, ansprechen und mit Empathie reagieren Strategy and Summary: Planen und zusammenfassen Vgl. Baile et al., Oncologist
117 Gespräche über schwerwiegende Änderungen im Krankheitsverlauf 117
118 118
119 Thematisieren von Sterben und Tod 119
120 120
121 Kommunikation mit Angehörigen 121
122 122
123 123
124 Vorausschauende Versorgungsplanung (Advance Care Planning, ACP) Das Ziel der vorausschauenden Versorgungsplanung ist die bestmögliche Umsetzung der individuellen Präferenzen des betroffenen Patienten und seiner Angehörigen. Diese Präferenzen beziehen sich nicht nur auf das übergeordnete Therapieziel (Lebensverlängerung und/oder Lebensqualität in einer palliativen Situation) und der darauf basierenden Therapieentscheidungen (Therapie der Krebserkrankung, sowie von Notfällen und Krisen), sondern ebenso auf Präferenzen und Prioritäten in der verbleibenden Lebenszeit z. B. hinsichtlich Lebensgestaltung, Lebensort, Sterbeort oder Versorgungsgestaltung. Dies kann auch die Präferenzen und Prioritäten hinsichtlich Situationen einschließen, in welchen der Patient nicht (mehr) selbst entscheidungsfähig ist. 124
125 Vorausschauende Versorgungsplanung (Advance Care Planning, ACP) 125
126 126
127 Sterbephase 127
128 Definition der Sterbephase (S3-Leitlinie Palliativmedizin ) Für die Sterbephase findet sich keine international einheitliche Definition. Aus klinischer Sicht können die letzten drei bis sieben Lebenstage als Sterbephase definiert werden. Domeisen Benedetti et al., Support Care Cancer 2012 Gesundheit - Todesursachen in Deutschland 2012, Statistisches Bundesamt 128
129 Das Sterben diagnostizieren 129
130 130
131 Grundsätze und praktische Belange in der Begleitung während der Sterbephase 131
132 132
133 133
134 Therapie der häufigsten Symptome: Delir in der Sterbephase 134
135 135
136 136
137 Therapie der häufigsten Symptome: Rasselatmung 137
138 138
139 139
140 Therapie der häufigsten Symptome Mundtrockenheit (Xerostomie) 140
141 Therapie der häufigsten Symptome: Angst und Unruhe in der Sterbephase 141
142 142
143 Medikamente und Maßnahmen in der Sterbephase / Absetzen von Medikamenten und Maßnahmen in der Sterbephase 143
144 144
145 145
146 146
147 Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr 147
148 Nach dem Tod: Verstorbener, Trauer 148
149 Sterben und Tod und das Betreuungsteam 149
150 150
151 Versorgungsstrukturen 151
152 152
153 Integration von Palliativversorgung Zeitpunkt der Integration von Palliativversorgung 153
154 Integration von Palliativversorgung Integration von onkologischen Strukturen und Palliativversorgung 154
155 Erfassen der Patientenbedürfnisse und Ermittlung der Komplexität 155
156 156
157 157
158 Festlegung einer Intervention der Palliativversorgung Differenzierung zwischen APV und SPV In der Versorgungspraxis werden Angebote in allgemeine und spezialisierte Palliativversorgungsangebote kategorisiert. Die Indikationsstellung für ein spezialisiertes Angebot ist patientenindividuell anhand der Komplexität und des Aufwands der Versorgung zu stellen. Spezialisierte Angebote können auch nur vorübergehend erforderlich sein. 158
159 Festlegung einer Intervention der Palliativversorgung Differenzierung zwischen APV und SPV Allgemeine Palliativversorgung (APV) Es existiert keine einheitlich akzeptierte Definition der Allgemeinen Palliativversorgung. Hinweise für die Zuordnung einer Versorgungsleistung in die Kategorie der Allgemeinen Palliativversorgung sind: Leistungserbringung durch Behandelnde, die ihr Haupttätigkeitsfeld nicht in der Palliativversorgung haben; die Patientensituation ist weniger komplex als in der Spezialisierten Palliativversorgung; die Versorgungsleistung ist nicht zwingend an spezifische strukturelle Voraussetzungen gekoppelt. Spezialisierte Palliativversorgung (SPV) Hinweise für die Zuordnung einer Versorgungsleistung zur Spezialisierten Palliativversorgung sind: Patientenbedürfnisse erfordern eine komplexere und aufwändigere Versorgungsleistung als in der Allgemeinen Palliativversorgung. Leistungserbringer haben ihr Tätigkeitsfeld überwiegend oder ausschließlich in der SPV. Leistungserbringer verfügen über spezifische palliativmedizinische Qualifikation und Erfahrung. Teamansatz und Multiprofessionalität sind konzeptionelle und strukturelle Voraussetzung. 24h Verfügbarkeit der Komplexleistung ist gewährleistet. 159
160 Festlegung einer Intervention der Palliativversorgung Qualifikation von Leistungserbringern Für die S3-Leitlinie Palliativmedizin werden zwei Qualifikationsstufen wie folgt definiert und verwendet: Basisqualifikation Spezialisierte Qualifikation Basiswissen, -haltung und fertigkeiten in der Palliativmedizin, die eine allgemeine Palliativversorgung (APV) ermöglichen Erlangt v. a. durch palliativmedizinische Inhalte in der Ausbildung und/oder durch Fortund Weiterbildung, z. B. ein- oder mehrwöchiger Kurse und/oder durch eine mehrjährige Berufserfahrung in der Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Patienten (v. a. in der APV). Spezialisierte palliativmedizinische Kenntnisse, Haltungen und Fertigkeiten mit praktischer Erfahrung, die eine spezialisierte Palliativversorgung (SPV) ermöglichen. Erlangt durch eine mehrjährige Aus-, Fort- oder Weiterbildung in der SPV mit der Erlangung von theoretischem Wissen (z. B. durch Aufbaukurse) und einer mindestens einjährigen praktischen Tätigkeit in der SPV (Berufserfahrung in der SPV). 160
161 Allgemeine Palliativversorgung (APV) 161
162 162
163 163
164 Spezialisierte Palliativversorgung (SPV) 164
165 Spezialisierte Palliativversorgung: Palliativstation 165
166 166
167 167
168 168
169 169
170 170
171 Palliativstation: Anhaltswerte für eine ausreichende Personalausstattung (nach Empfehlung der DGP): Anzahl: Mindestens 1,2 Pflegestellen / aufgestelltes Patientenbett 0,2 Vollzeitäquivalent Arzt / aufgestelltes Patientenbett 0,2 Vollzeitäquivalent Vertreter der weiteren Therapiebereiche / aufgestelltes Patientenbett, wie z. B. Sozialdienst, Psychologie, Physiotherapie, Ergotherapie, Kunst- und Musiktherapie, Case Management, Seelsorge, Apotheker Die ärztliche und pflegerische Leitungsfunktion und damit verbundene Strukturierung und Pflege der Teamprozesse benötigt weitere je 0,1 VZÄ/ aufgestelltes Patientenbett. Qualifikation: Der Anteil von berufsspezifisch curricular in Palliativversorgung und Palliativmedizin spezialisierten Mitarbeitern sollte > 75 % sein. Verfügbarkeit: Tägliche 24 Stunden verfügbare Ruf- und Einsatzbereitschaft in spezialisierter Palliativversorgung erfahrener Ärzte Tägliche 24 Stunden verfügbare Präsenz in spezialisierter Palliativversorgung erfahrener Pflegender Kurzfristig und regelmäßig verfügbare Angebote der in spezialisierten Palliativversorgung erfahrenen Vertreter der weiteren therapeutischen Bereiche Weiteres: Regelmäßige externe Teamsupervision 171
172 Spezialisierte Palliativversorgung: Palliativdienst im Krankenhaus 172
173 173
174 174
175 175
176 176
177 177
178 Spezialisierte Palliativversorgung Spezialisierte ambulante Palliativversorgung 178
179 179
180 180
181 181
182 182
183 Spezialisierte Palliativversorgung: Spezialisierte Palliativambulanz 183
184 184
185 185
186 Spezialisierte Palliativversorgung Palliativmedizinische Tagesklinik und Tageshospiz 186
187 Stationäres Hospiz 187
188 188
189 189
190 190
191 Stationäres Hospiz: Anhaltswerte für Personalausstattung (nach Empfehlung des DHPV): Anzahl: Mindestens 1,2 1,5 Pflegestellen je aufgestelltes Bett 0,7 1,0 weitere Berufsgruppen (jeweils Sozialarbeiter oder Psychologen; Seelsorger) je Hospiz mind. 2 Ehrenamtliche je aufgestelltes Bett Qualifikation: Anteil Palliative Care Ausbildung unter allen Pflegekräften 55 %-100 % Alle anderen Mitarbeiter im patientennahen Bereich verfügen über intensive Erfahrungen und Kenntnisse in der Betreuung von und der Linderung belastender Symptome im Sterbeprozess. Weiteres: Regelmäßige externe Supervision und Weiterbildung 191
192 Hospizdienste / Ehrenamt 192
193 Angehörige 193
194 194
195 Abschieds- und Trauerbegleitung 195
196 196
197 197
198 Ausblick: Teil 2 der Leitlinie kommt! Start: voraussichtlich Ende 2015 DGP als federführende Fachgesellschaft Koordination: Bausewein/Voltz/Simon (Köln/München) 198
199 Ihre Rückmeldungen Bitte richten Sie Ihre Anregungen, Kommentare, Korrektur- und Ergänzungsvorschläge sowie Ihr Feedback bzgl. Erfahrung mit Implementierung an: 199
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