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1 o c e ~IAIUo&D~C$:ldiite'fL"lJJ.J.~ug~_~-+-- ~Q.Das Forum\Unr;dAr geschäftj1hrende Ausschuß V _... 1'::::IIrtLl;hL.K~J(JUa... ngll'f~olio:.u.~oij~uull.:l~...l.~:...'--wj+g-zu-r-n- ch-t-ig-en-s-oft-w-a-re------~@.'t-...l3o.j~"'-.li~jl...io'il.lio..u.liut:j-+_ ~@ r-aarmj..~;;;:::=== ~ 24 rheillst:ba.j'tfijij:djt1ij1j nge Rechtsanwälte ~~atjj~;:::i==:::::~------:"------~ 24 i~~sbij'duljgsj:jahmbank r.1jij1/j.tj.~wjl--;~ i."--~ 38 FORUM JU i1.. GE RECHTSANWALTINNEN UND RECHTSANWALTE IM DeutschenAnwaltVerein.

2 02 f 0 rum Die Mitglieder des geschäftsführenden Ausschusses Obwohl das Forum junge Rechtsanwälte genaugenommen nur eine von vielen Arbeitsgemeinschaften im Deutschen Anwalt Verein ist, hat dieses Gremium in den letzten Jahren eine zentrale Bedeutung vor allem für Referendare und junge Rechtsanwälte erlangt. Hauptaufgabe des Forums junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist die Vertretung der Interessen der jungen und zukünftigen Kollegen im DA\/, sowie die gezielte Förderung der Fortbildung für diese Zielgruppe. Zur Zeit gehören dem Forum Mitglieder an, wobei die Mitglieder nicht miteinberechnet sind, die aufgrund der Erreichung der Altersgrenze bereits vollständig in den DAV gewechselt sind. Rechtsgrundlagen der Arbeit des Forums ist seine Geschäftsordnung. Die Organe des Forums sind die Mitgliederversammlung und der geschäftsführende Ausschuß. Mitglied kann Jeder werden, der das erste juristische Staatsexamen abgelegt hat, bis zur Erreichung der Altersgrenze von 40 Lebensjahren bzw. bis 2 Jahre nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung, sofern bis dahin noch nicht die Aufnahme in den örtlichen Anwaltverein erfolgt ist. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 80,- DM im Jahr und ermäßigt sich bei Aufnahme in den örtlichen Anwaltverein um die Hälfte. Formell gesehen vertritt das Forum "lediglich" die Interessen seiner Mitglieder im Deutschen Anwalt Verein und fördert deren Fortbildung. Die Mitgliedschaft im Forum junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bietet jedoch dem Mitglied weit mehr. Für gerade mal 6,66 DM im Monat erhält der junge Jurist Zugang zu sämtlichen Vergünstigungen des Deutschen Anwalt Vereins, die auch den vergünstigten Bezug der NJW, den kostenlosen Bezug des Deutschen Anwaltsblattes sowie weitere Rabatte auch bei anderen Institutionen (Mobilfunk, Kreditkarten etc.) mit umfaßt. Daneben erhalten Mitglieder teilweise auch erhebliche Vergünstigungen bei Fortbildungsveranstaltungen der anderen Arbeitsgemeinschaften im DAV und können sich so wichtige Wettbewerbsvorteile durch anerkannte und qualifizierte Fortbildung gegenüber ihren Mitbewerbern sichern. Außerdem bieten die Existenzgründerveranstaltungen des Forums die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu vielen renommierten Kanzleien, die sich im Rahmen dieser Veranstaltungen für das Forum engagieren. Der Geschäftsführende Ausschuß (v. I. n. r., v. u. n. 0.) RAin Gantert, RA Schmitz-Krummacher, RAin Frech, RA Kilger, Frau Irion, RA Thoenneßen, RAin Kretz, RA Hagenkötter Stammtische der Regionalbeauftragten ermöglichen zudem den direkten Erfahrungsaustausch und das Kennenlernen der jungen Kollegen vor Ort und bieten damit für Referendare interessante Möglichkeiten Tips und Kontakte für Ihre juristische Laufbahn mitzunehmen. Über das Mitteilungsblatt des Forums junge Rechtsanwälte können Mitglieder zudem kostenlos bundesweite Stellensuchanzeigen aufgeben und so u.u. den entscheidenden Kontakt für ihre juristische Laufbahn herstellen. Wer sich als Anwalt niederläßt bekommt über die Forumsveranstaltungen zudem viele Tips und Anregungen zu Marketing, Controlling, Personalführung, Multimedia, Kanzleieinrichtung, gezielte Mandantenwerbung, Umgang mit den Rechtsanwaltskammern, Existenzgründungskrediten, Verhandlungen mit den Banken u.v.a.m. Auch durch das Engagements des geschäftsführenden Ausschusses bietet das Forum jungen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine harmonische Gemeinschaft, die über diese Gemeinschaft gemeinsam einen erfolgreichen Weg in den Anwaltsberuf einschlagen wollen. Vorteile Forum Rechtsanwalt Guida Schmitz-Krummacher Bann Kostenloser Bezug Deutsches Anwaltsblatt Regelmäßiger kostenloser Bezug von AdVoice Verbilligter Bezug NJW Vergünstigungen Mobilfunk D1 + D2 Kreditkartenrabatt Eurocard - Visacard Reduzierte Teilnahmegebühren für viele Fortbildungsveranstaltungen

3 vorwort 03 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, vor Ihnen liegt die "erste Hälfte" des neuen Mitteilungsblattes,,AdVoice" des Forums junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein. Die erste Hälfte nur, weil diese Ausgabe noch von einer ganzen Reihe von Novationen begleitet war, die die Erstellung dieses veränderten Mitteilungsblattes gebremst haben. Zum einen mußten wir noch bis vor Kurzem um die Freigabe des neuen Titels,,AdVoice" durch unseren Patentanwalt bangen. Zum anderen wurde bis zur letzten Minute mit unserer Werbeagentur Hamburg am neuen Layout gearbeitet. Und natürlich fiel es uns als Newcomern noch etwas schwer, in der Kürze der Zeit auf Anhieb genügend Autoren für das neue Konzept zu finden. Guido Schmilz-Krummacher Rechtsanwalt Insofern wird diese Ausgabe als "Nullnummer" zunächst auch nur an den bewährten Verteiler in Fonn der Mitglieder des Forums geschickt, bevor die Sommerausgabe dann an einen wesentlich größeren Verteiler versandt werden soll.,,advoice" ist in seinem neuen Konzept dreiteilig aufgebaut. Hinter THEMA verbirgt sich immer ein Leitartikel, der sich ausführlich mit einer zentralen Frage oder einem ausführlichen Erlahrungsbericht befaßt. Im FORUM folgen dann Berichte und Artikel zu Veranstaltungen, aktuellen Themen und Meinungen. In der DATENBANK finden Sie alle Veranstaltungen, Adressen, Jobangebote und -gesuche und letzte Meldungen und Infonnationen. Und nun fehlen uns für die Zukunft nur noch interessante Beiträge, Tennine und - ganz wichtig - Ihre Meinung zum neuen Konzept! Tanja Irion Viel Spaß beim Lesen der noch etwas dünnen Nullnummer! Ihre Guido Schmitz-Krummacher - Rechtsanwalt Tanja Irion

4 04 t he m a Erfolgsstory: Rechtsanwalt 1. Vorbemerkung Bei dem nachfolgenden Artikel "Erfolgsstory Rechtsanwalt" handelt es sich überwiegend um meine subjektive Meinung bzw. um meine individuellen Erfahrungen, und ich weiß, daß zehn Juristen zu diesem Thema wohl auch zehn Meinungen haben. Mit 19 hatte ich mein Abitur (2,4) in der Tasche, und ein Studium lag nahe. Aber was? Irgendwann entschied ich mich für Jura und zählte dabei auf das breite Spektrum. Weil ich keine besonders eifrige Studentin war, ging ich im sechsten Semester zu einem Repetitor und machte das Erste Staatsexamen nach zehn Semestern mit 24 Jahren (5,7) im Januar 1991; am 9. November 1990 kam meine Tochter Catharina auf die Welt. Das Zweite Staatsexamen war dann zum Glück im Januar 1994 vorbei (5,7), ich lebte alleine, und Catharina war gerade so alt, daß sie in einen Kindergarten gehen konnte. Schon während der Referendarzeit hatte ich mir überlegt, welcher Beruf in meiner Situation überhaupt machbar war, und ich setzte mich früh mit dem Gedanken "Rechtsanwältin" auseinander: Nur hier sah ich die Möglichkeit, halbtags zu arbeiten. Es war überhaupt nicht so, daß ich unbedingt Anwältin werden wollte, aber ich war realistisch genug, um mir klar zu machen, daß es wohl auf diesen Beruf hinauslaufen würde; weder beim Staat, noch in der Wirtschaft werden Berufsanfängern Teilzeitjobs angeboten. 2. Erfahrungsbericht a) Eigene berufliche Entwicklung Ein Bekannter meiner Eltern wurde damals von einer Anwältin beraten, die nach seiner Einschätzung - chronisch überlastet war, er riet mir, mich dort zu melden, was ich dankbar aufnahm. So rief ich nach meinem Mündlichen bei dieser Rechtsanwältin L. an, sie war wirklich überlastet und froh, daß ich mich meldete; sie hätte sich wohl nicht so schnell die Zeit, eine Stellenanzeige aufzugeben genommen. Selbstverständlich bereitete ich mich vor für dieses Vorstellungsgespräch : Ich war jedem Rechtsgebiet gegenüber aufgeschlossen, ich wollte nur ca. 25 Stunden pro Woche für ein Honorar von mindestens 30,00 DM pro Stunde als freie Mitarbeiterin arbeiten, und ich war hübsch angezogen. Frau L. war seit zehn Jahren Rechtsanwältin, sie arbeitete im Rahmen einer GbR mit zwei Kollegen zusammen, und sie wollte die Kosten gering halten - so einigten wir uns auf ca. 20 Wochenstunden a 30,00 DM. Insgesamt habe ich dann zwei Jahre dort gearbeitet; mein Name stand nach ca. acht Wochen auf dem Briefkopf, worauf ich sehr stolz war. Erst nachdem mir andere Kollegen die Sache mit der Haftung erklärten, habe ich erkannt, daß sich so die Kanzlei natürlich größer darstellen konnte. LL.M Der Erwerb des LL.M empfiehlt sich vor allem für Absolventen, die den Eintritt in eine renommierte und international verflochtene Anwaltskanzlei anstreben. Durch den Erwerb dieser mit doch nicht unerheblichen Kosten verbundenen Zusatzqualifikation kann im Einzelfall bei der Bewerbung auch eine etwas schlechtere Examensnote ausgeglichen werden. Für den sich niederlassenden Einzelanwalt bzw. für die Bewerbung um den Eintritt in eine kleinere örtliche Kanzlei lohnt sich der Titel und der damit verbundene finanzielle und zeitliche Aufwand dagegen eher nicht, da hier neben Noten einschlägige Berufserfahrung gefordert wird. In der Kanzlei habe ich alles gemacht, wozu die anderen Anwälte keine Lust oder keine Zeit hatten, weil entweder die Mandanten nervig oder die Gebühren zu gering waren. Aber auch die Angelegenheiten, die schon zu lange unberührt im Büro herumlagen, weil keiner so' recht weitermachen wollte. Ich glaube übrigens heute, daß

5 t he m a 05 man sich als Berufsanfänger mit dem Gedanken anfreunden sollte, nicht sofort die tollen Mandate bearbeiten zu dürfen. So wurde ich auch zufällig zur "Familienrechtlerin", weil dieses Fachgebiet von niemendem bearbeitet wurde. Am Anfang war die Arbeit für mich schon schwierig: Ich hatte doch keine Ahnung von der Praxis, und schon gar keine Ahnung vom Familienrecht, vom Umgang mit Rechtschutzversicherungen, von Zwangsvollstreckung, von der BRAGO, von allem, was jetzt plötzlich so wichtig war. Ich wollte aber Anwältin sein - und ich wollte eine "gute" Anwältin sein. Die Vorstellung, daß die Mandanten Geld für meine Leistung bezahlen mußten, war Grund genug. Wie gesagt, zunächst waren die Streitwerte oft gar nicht besonders hoch, aber eine Honorarrechnung von mehreren 100,- DM ist doch - aus Mandantensicht - sehr hoch. So engagierte ich mich sehr und arbeitete mich durch diverse Akten; die anderen Anwälte signalisierten, daß sie mit mir zufrieden waren was natürlich ganz subjektiv war -, und so gewann ich nach und nach Freude an dem Beruf. Eine seltsame Erfahrung war, daß allmählich auch meine Mandanten mit mir zufrieden waren; so wollten einige ausdrücklich von mir betreut werden, ich habe ab und zu kleine Geschenke bekommen. Gleichzeitig fehlte mir aber immer noch das nötige SeIbstbewußtsein : Ich wußte genau, daß ich so viel nicht wußte, ich habe auch oft das Gefühl gehabt, Fehler zu machen; außerdem hatte ich Angst, innerhalb der vielen Rechtsgebiete unterzugehen. Gerade wegen der gespürten Defizite bemühte ich mich, im Übrigen einwandfrei zu arbeiten, und so erkläre ich mir heute, daß Mandanten mit mir zufrieden sind, obwohl ich manchmal genau weiß, daß es besseren Rechtsrat bei einem anderen Anwalt gäbe. Allmählich wurde ich selbstbewußter, und ich fühlte mich in der umfunktionierten Küche der Kanzleiräume - an meinem Arbeitsplatz - nicht mehr so wohl. Das Verhältnis der anderen Anwälte zu mir hatte sich nicht an die geänderte Situation angepaßt; am Anfang (die ersten vier bis sechs Wochen) war ich wirklich total unerfahren, aber ab diesem Zeitpunkt hatte keiner mehr Zeit für mich, und ich erledigte meine Aufgaben selbständig. Das war einerseits natürlich gut für mein Ego, aber nachdem ich dennoch so viel nicht wußte bzw. einfach nur unsicher war, wäre ich dankbar gewesen, wenn ich die anderen fragen hätte können, und wenn ich nicht plötzlich auch die Sachen bearbeiten hätte müssen, wo es um ziemlich viel ging (Sorge-/Umgangsrecht für Scheidungskinder, Streitwerte bis zu , DM, u.a.). Oft fühlte ich mich einfach überfordert. Die anderen Anwälte unterstützten mich aber leider nicht. Sie sagten meistens, daß ich doch sowieso schon so gut eingearbeitet sei und die Sache am besten von allen bearbeiten würde. Die Stimmung in der Kanzlei wurde zunehmend schlechter, insbesondere auch das Verhältnis zwischen Sektretariatsmitarbeitern und den anderen Anwälten, und ich glaubte, keine berufliche Perspektive dort zu haben. Ein Ziel war für mich aber ganz wichtig. Mein Freund ist schon lange Anwalt. Wir lernten uns kennen, als ich mich gerade um einen Job bemühte. Nachdem ich von Anfang an auch bei ihm mitgearbeitet hatte, wenn er am Wochenende in seine Kanzlei ging - ich hatte dort auch schon ein paar eigene Mandate -, entschlossen wir uns, daß ich ganz für ihn arbeiten sollte. Im Gegensatz zu der ersten Kanzlei hatte ich hier das Glück, daß mein Chef genauso wie ich wollte, daß ich mich in eine Richtung spezialisierte. Da wir insgesamt zunächst nur drei Anwälte waren, sollten natürlich dennoch recht viele Bereiche abgedeckt sein - dies deswegen, weil die Kanzlei sich außerhalb Münchens in einer Einwohner-Gemeinde befindet. Die Sparten Familien-, Steuerrecht und Strafrecht, sowie die Bereiche Arbeits-, Versicherungs- und Erbrecht deckten die beiden Kollegen ab, so daß für mich das Mietrecht frei war; außerdem sollte ich mich tiefer in das Familienrecht einarbeiten, da hier die Nachfrage besonders stark war. Wenn jetzt jemand glaubt, daß ich nur Glück hatte, weil mein Chef mein Freund war, dann muß ich darauf hinweisen, daß der andere Anwalt in der Kanzlei damals genauso jung war wie ich, und er wurde ganz genauso gefördert wie ich. Später kam dann eine weitere junge Anwältin dazu, und auch sie wurde nicht anders behandelt. Beiden wurde sogar jeweils ein Fachanwaltslehrgang zur Hälfte bezahlt, weil Qualifikation die Grundvoraussetzung für gute anwaltliche Arbeit ist, was ja Hauptinteresse des Chefs war (und ist). Ich fühlte mich sehr wohl in dieser neuen Umgebung, und überraschenderweise sind sogar einige meiner früheren Mandanten mit mir in diese neue Kanzlei mitgegangen, was mich erst recht motivierte. Als ich gerade die ersten Monate als freie Mitarbeiterin in Markt Schwaben gearbeitet hatte, und als wir gerade ein Anstellungsverhältnis begründen wollten, wurde ich von einem vormals gegnerischen Kollegen angerufen:

6 06 t he m a Er wußte von mir nicht viel, außer daß wir einen recht großen Arbeitsrechtsprozeß gegeneinander führten, und daß ich nicht voll arbeitete wegen der Catharina. Dieser Kollege beriet schon seit Jahren eine größere Firma, und diese sei jetzt auf ihn zugegangen mit der Frage nach einem juristischen Mitarbeiter, der in Teilzeit dort arbeiten sollte. Dieser Anwalt erinnerte sich an mich, und so rief er mich an und machte mir diesen Job bei der Firma, die er gut kannte, schmackhaft. Anstellung in einer örtlichen Kanzlei Für die Bewerbung bei einer örtlichen Kanzlei kann sich eine Spezialisierung empfehlen. Je größer die Kanzlei ist, desto qualifizierter und praxisgeprüfter sollte diese Spezialisierung sein. Hierzu sollte sich der Referendar bemühen, bereits während seiner Referendarzeit bei einem auf diesen Bereich spezialisierten Anwalt gearbeitet und eigene Fälle betreut zu haben. Je kleiner die Kanzlei ist, um so wichtiger werden neben der Spezialisierung auch Nachweise über allgemeine Kenntnisse und Praxiserfahrungen aus anderen Rechtsgebieten. Andernfalls kann es leicht dazu kommen, daß man gerade deshalb nicht eingestellt wird, weil die Ausbildung zu speziell gestaltet wurde. Ein Fachanwalt erhöht aber auf jeden Fall den "Marktwert" und öffnet einem den Zugang zu den Kanzleien, solange man die Bereitschaft sich erhält, daneben auch noch andere Fachgebiete zu übernehmen. So führte ich Bewerbungsgespräche, eines mit zwei Managern dieser amerikanischen Firma und ein zweites mit diesem Rechtsanwalt, der mich aus seiner Sicht beurteilen sollte. Das war alles für mich sehr aufregend; ich wußte nämlich zunächst gar nicht, worum es ging, ich hatte nur die Worte des Kollegen im Ohr, der von "Der Chance" sprach: Ich sollte als "Contract Administrator" zunächst Ordnung in die vorhandenen Verträge bringen; außerdem sollte ich mit juristischem Blick auf mögliche Probleme hinweisen. Bei der Firma handelt es sich um das "Europe Headquaters" einer californischen Microchip-Herstellerin, wobei Tochterfirmen in England, München, Frankreich und Italien angeschlossen sind. Es gab dort keine Rechtsabteilung - auch keinen Juristen. Außerdem läuft fast alles in Englisch ab, und der Computer ist Arbeitsmittel Nummer 1. Ich war total hin- und hergerissen: Ich wußte nicht, ob ich dort überhaupt die Probezeit bestehen würde, abgesehen davon, daß ich nicht wußte, ob ich als Angestellte in einem solchen Unternehmen (ca. 100 Mitarbeiter in München) arbeiten konnte. Auf keinen Fall wollte ich die Arbeit in der Kanzlei aufgeben - das war meine Bedingung. Und so begann mein dritter Job: Ich wurde zunächst für 20 Wochenstunden angestellt und ich hatte durchgesetzt, daß ich nebenbei in der Kanzlei weiterhin Mandate bearbeiten durfte; nachdem Gerichtstermine regelmäßig vormittags sind, vereinbarten wir, daß ich meine Arbeitszeit flexibel einteilen durfte. Außerdem bekam ich ein Notebook zur Verfügung gestellt. Von jetzt wurde mein Berufsleben ein ganzes Stück stressiger. Aber ich war - und bin es noch - glücklich mit der Zweigleisigkeit. Mittlerweile arbeite ich 25 Stunden wöchentlich in der Firma als "European Contract Counsel" und parallel dazu ca. 15 Stunden in der Kanzlei mit dem Interessenschwerpunkt "Internationales Privatrecht". Weil ich wegen meiner Tochter natürlich nicht die gesamte Arbeitszeit im Büro sein kann/will, arbeite ich ziemlich viel zu Hause. Ich hätte früher nie geglaubt, daß das so funktionieren würde, aber wichtig für meine Arbeitgeber ist vor allem, daß ich meine Arbeit zuverlässig erledige, und daß ich einigermassen gut erreichbar bin - und das ist kein Problem. Vielleicht muß ich mich irgendwann einmal für einen Arbeitsplatz entscheiden? Solange dieser Entscheidungsdruck aber von außen nicht kommt, will ich gerne erst einmal so weitermachen; dies nicht zuletzt auch deswegen, weil ich immer wieder merke, wie ich in jedem Job jeweils von dem anderen Job profitiere. b) Schlüssel-Erlebnisse Meine Kollegen in der ersten Kanzlei in München waren mehr daran interessiert, daß ihre Kanzlei sich verbesserte bzw. sich größer darstellen konnte, als an mir. Dadurch daß mein Name schnell auf Kanzleischild und Briefkopf stand, erreichten sie zwar ihr Ziel, aber weil ich mich selbst allmählich nicht mehr wohlfühlte, habe ich irgendwann gekündigt. In der zweiten Kanzlei stehen die Mitarbeiter viel mehr im Vordergrund; nicht, weil es eine "soziale" Kanzlei ist, sondern weil so die Ziele der Kanzlei besser zu erreichen sind: Motivation und Identifikation der Mitarbeiter sind viel höher - das sind zunächst sicher sehr persönliche Aspekte, aber sie sind eben auch ganz entscheidend für den Kanzleierfolg.

7 t he m a 07 Unternehmen Einzelanwalt Die Frage einer Spezialisierung stellt sich für den sich mit einer eigenen Kanzlei niederlassenden Einzelrechtsanwalt zunächst nicht. Das Hinzunehmen eines Fachanwaltstitels auf das Kanzleischild kann hingegen sogar einen negativen Werbeeffekt haben, ~a eine Reihe von gerade am Anfang das Uberleben sichernden "Wald- und Wiesenmandaten" den Eindruck einer Nichtzuständigkeit für diese Mandate nach sich ziehen könnte. Eine Ausnahme ergibt sich nur für die Anwälte, die direkte Kontakte zu potentiellen Mandanten für einen bestimmten Fachbereich akquirieren können (z.b. als "outgesourcter Fachanwalt" für ein mittelständisches Unternehmen mit Option auf weitere Kontakte dieser Art). Sinnvoll und unerläßlich ist die Festlegung und Benennung von Interessengebieten für die Aufnahme in die Anwaltsuchdienste. Ansonsten empfiehlt es sich für den Einzelanwalt vor allem noch vor seiner Niederlassung Kurse im Bereich der Kanzleiorganisation, Buchhaltung und der Anwaltswerbung zu besuchen, um so sich das überlebenswichtige Know-how für seinen täglichen Bedarf anzueignen. Auch die Begegnung mit dem DAV war ganz wichtig für mich: Als ich ein gutes Jahr Anwältin war, wollte mein Freund zum Deutschen Anwaltstag (1995) nach Berlin. Nach Berlin wollte ich auch gern; über den DAV wußte ich damals noch gar nichts, aber das Programm gefiel mir gut, und so meldeten wir uns an - wir besuchten verschiedene Veranstaltungen, um das Angebot besser auszunutzen. Ich war total begeistert: Ich habe so viele Anwälte, die den Eindruck machten, daß ihnen ihr Beruf Spaß macht, kennengelernt, daß ein Funke auf mich übergesprungen ist. Berufspolitik erschien mir plötzlich ganz wichtig - gerade für die Jungen. Außerdem waren viele dieser Kollegen sehr an der Situation der jungen Anwälte interessiert ganz im Gegensatz zu den Anwälten aus meiner Münchner Kanzlei. Damals erst fing ich an, meine eigene Situation kritisch zu bewerten; bis dahin war ich ja nur dankbar, daß ich überhaupt einen Teilzeit-Job hatte. Langsam versuchte ich, mir klarzumachen, wie ich arbeiten wollte. Den Job in der Firma hätte ich heute nicht, wenn nicht ein ehemals gegnerischer Kollege mich meinem Arbeitgeber empfohlen hätte. Meine Examensnoten waren so Überhaupt nicht relevant. Wer hätte das gedacht? Viel wichtiger war - das sagte mir der Kollege später -, daß er den Eindruck hatte, daß ich engagiert arbeiten konnte, reden konnte, Konfrontationen überstehen konnte, und daß ich höflich und umgänglich war. Für die Firma war entscheidend, daß der eigene Anwalt mich empfohlen hatte. Der Umstand, parallel zum Beruf Mutter und Hausfrau zu sein schien mir immer nachteilhaft. Aber wider Erwarten interpretierten andere in diese Situation die Fähigkeit, organisieren und richtig gewichten zu können. Stimmt ja auch! 3. a) Definition: "Erfolg" Man ist beruflich erfolgreich, wenn man von dem, was man macht, Überzeugt ist; dann ist man auch überzeugend. Man ist besser motiviert und identifiziert sich weit mehr mit der Arbeit. Wichtig sind mir Kollegen, mit denen ich gut zusammenarbeiten kann genauso wie das Arbeitsklima im weiteren Sinn; und natürlich ist es für mich auch total wichtig, genug zu verdienen, aber eben nicht um jeden Preis. Im Endeffekt wird sich m.e. sogar der wirtschaftliche Erfolg als Folge des persönlichen Erfolgs früher oder später einstellen. b) Gegenposition Oft wird der berufliche Erfolg nur danach beurteilt, wieviel Geld man verdient. Manchmal gilt sogar jemand als erfolgreich, weil er in der Kanzlei "Toller Name" arbeitet. Unter Umständen arbeiten diese Kollegen aber bis zu 70 Stunden wöchentlich, sie haben ein bis zwei Jahre keinen Kontakt zu Mandanten, Gegnern, Richtern, sie dürfen nichts unterschreiben... sie sind doch gar nicht so beneidenswert, oder? 4. Anforderungsprofil a) Fachliche Qualifikation Die fachliche Qualifikation ist wichtig. Soweit es um materielles Recht geht, sind die jungen Anwälte ohnehin ganz gut dabei. Wir haben doch nach dem Zweiten Staatsexamen eine Bandbreite der aktuellen Rechtsprechung im

8 08 t he m a Kopf, und damit haben wir den älteren Anwälten etwas voraus. Was aber genauso wichtig ist, ist das anwaltsspezifische Wissen. Wer schon in einer Kanzlei gearbeitet hat, weiß, wie eine Honorarrechnung aussieht, er kennt die Gebührentatbestände, und er weiß auch, daß das Geld erst dann etwas wert ist, wenn es auf dem Konto ist. Er weiß, wieviel Abschriften eines Schiftsatzes in welcher Situation zu verschicken sind, er kennt vielleicht das Berufsrecht und weiß, daß er u.u. ein Versäumnisurteil erwirken kann, auch wenn sich auf der Gegenseite ein Anwalt bestellt hat. Er weiß, daß ein Anwalt taktieren kann, und daß ein gewichtiger Gegner vielleicht im konkreten Fall keine Ahnung haben kann. All diese Dinge lernt man automatisch, wenn man beim Anwalt arbeitet. All diese Dinge werden aber auch von jedem potentiellen Arbeitgeber-Anwalt vorausgesetzt, weil der regelmäßig keine Zeit hat, zu erklären, wie das Gericht am Anfang eines Schriftsatzes anzusprechen ist. Die Referendardzeit bietet die Möglichkeit, zum Anwalt zu gehen. Diese Chance sollte jeder nutzen! b) Motivation Motivation ist der Schlüssel zum Erfolg. Wer motiviert ist, arbeitet gut, und wer gut arbeitet, der hat mehr Erfolg. Ich meine nicht, daß nur der, der schon als Schüler wußte, daß er einmal Fachanwalt für Verwaltungsrecht werden will, gute Chancen hat. Auch ich habe mich erst im Laufe der Referendarzeit mit dem Gedanken auseinandergestzt, Anwältin zu werden; es war nicht einmal so, daß ich das unbedingt wollte, es erschien mir nur als die einzig realistische Möglichkeit. Aber in dem Moment, als mir klar war, daß ich Anwältin werden würde, begann ich automatisch, mich dafür zu interessieren. Als ich dann das Examen hatte, war ich motiviert. Natürlich darf man den Boden unter den Füßen nicht verlieren; am Anfang ist es halt meistens nicht so toll und leicht und lässig, sondern alles ist schwierig, zu viel, die eigenen Mandate sind nicht toll.. aber das ist doch klar. Gerade diese typische Anfängersituation kann aber doch motivierend sein. c) Identifikation Identifikation ist das, was jeder Arbeitgeber und jeder Mandant erwartet. Genauso erwartet doch auch jeder, daß sich der Arzt, der Architekt, der Handwerker, der Krankenpfleger und jeder andere sich mit seinem Beruf identifiziert. Als Außenstehender merkt man ziemlich schnell, ob sich jemand mit dem, was er tut, identifiziert oder nicht. Zum Glück geht das aber doch ganz einfach: Wenn ich mit der richtigen Einstellung an meinen Beruf herangehe, und wenn ich motiviert bin, dann identifiziere ich mich doch automatisch damit und umgekehrt. Ich glaube, daß man nur den Stein ins Rollen bringen muß, und danach geht dann alles fast von selbst. Man darf meines Erachtens nicht unterschätzen, wie wichtig die Identifikation mit dem eigenen Beruf für den Arbeitgeber ist; jedenfalls wird die Qualität der Arbeit eher durch einen hohen Identifikationsgrad gesteigert, als durch eine höhere Punktezahl im Examen. 1d) Soziale Kompetenz Damit meine ich die Fähigkeit, mit Kollegen, Mitarbeitern und mit Mandanten, Gegnern und anderen gut umgehen zu können: Als ich mein Zweites Examen hatte, glaubte ich, daß meine Noten nahezu alleine maßgeblich für meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt sein würden. Ich hätte nie geglaubt - obwohl es ja eigentlich logisch ist -, daß die Fähigkeit, mit anderen und mit verschiedenen Menschen umgehen zu können, so wichtig ist. Aber die Mandanten fragen halt nicht nach den Noten; für die zählt nur, ob sie das Gefühl haben, ihrem Anwalt vertrauen zu können. Wenn ein Mandant sich bei seinem Anwalt gut aufgehoben fühlt, dann ist man ein guter Anwalt. Nur wenn der Mandant das Gefühl hat, er wird mit seinen Sorgen und Problemen ernst genommen, dann wird er wiederkommen. Das gleiche gilt natürlich auch für die Zusammenarbeit innerhalb der Kanzlei mit Kollegen, Chefs, Sekretärinnen, Schreibkräften u.a.. Wer nicht in der Lage ist, sich in die Kanzleistrukturen gut einzufügen, der wird als Störfaktor empfunden. Sand im Kanzleigetriebe ist aber ganz schlimm. e) Emotionale Intelligenz "Emotionale Intelligenz" ist sehr modern. Der Grund ist in meinen Augen der, daß längst jeder weiß bzw. vermutet, daß allein das kognitive Wissen nicht ausreicht, um Erfolg zu haben; nur wenn Gefühlsleben und Intellekt in Takt sind, sind beruflicher und privater Erfolg möglich. Früher mag das anders gewesen sein, weil der berufliche Konkurrenzdruck nicht so groß war, aber heutzutage gibt es so viele Anwälte, daß weitere Fähigkeiten zusätzlich zu den Noten gefragt sind.

9 t he m a 09 Selbstvertrauen gehört sicher zu den grundlegenden Voraussetzungen. Meine Mandanten bezahlen Geld für meine Arbeit, weil ich deren Interessen vertrete; oft genug ist die rechtliche Position des eigenen Mandanten nicht so rosig, und dennoch - oder gerade dann - ist es sehr wichtig, seine Interessen zu vertreten. Das kann nur mit dem nötigen Selbstvertrauen funktionieren. Neugier gehört ebenfalls dazu: Das Gefühl, daß es positiv ist und Freude bringt, etwas herauszufinden, ist oft der Motor meiner Arbeit. Ich habe aber auch schon Kollegen erlebt, die überhaupt kein Interesse daran haben, zu überlegen, ob es vielleicht doch einen Weg aus einer zunächst aussichtslos scheinenden Lage gibt. Zugegeben, das macht oft viel mehr Arbeit, aber der Erfolg ist doch um so schöner, wenn's dann funktioniert, und außerdem habe ich die Erfahrung gemacht, daß es meistens irgendeine Möglichkeit gibt, für den Mandanten etwas mehr herauszuholen. Das hängt eng mit dem Wunsch und der Fähigkeit, eine Wirkung zu erzielen und beharrlich an ihr zu arbeiten, zusammen. Diese Intentionalität beinhaltet gleichzeitig das Gefühl, etwas zu können. Klar, daß man als Anwalt diese Fähigkeit haben sollte. Selbstbeherrschung als Gefühl innerer Kontrolle ist immer dann sehr hilfreich, wenn man erkennt, daß der eigene Mandant einem nicht die Wahrheit gesagt hat, oder wenn im gegnerischen Schriftsatz Angriffe gegen die eigene Person zu lesen sind; genauso dann, wenn einen der Gegner im Gerichtssaal anschreit oder beschimpft. All diese Situationen und viele mehr gehören nun einmal zum Anwaltsberuf dazu, und damit müssen wir fertig werden. Verbundenheit meint die Fähigkeit, sich auf andere einzulassen basierend auf dem Gefühl, von anderen verstanden zu werden und andere zu verstehen; hier gilt das zur "Sozialen Kompetenz" Gesagte. Ich habe zum Beispiel nie verstanden, warum mir manche Mandanten kleine Geschenke brachten, zumal ich doch wußte, daß meine juristische Leistung oft gar nicht so toll war; aber darauf kommt es eben gar nicht alleine an. Vielen meiner Mandanten gefällt an mir, daß sie das Gefühl haben, ernst genommen zu werden. Und das stimmt ja auch. Kommunikationsfähigkeit. Der Wunsch und die Fähigkeit, sich über Ideen, Gefühle und Vorstellungen verbal mit anderen auszutauschen ist ebenfalls eine wichtige Voraussetzung für Erfolg im Beruf. Sowohl bei Verhandlungen mit Mandant und Gegner, wie auch im Gerichtssaal, ist es ein entscheidender Vorteil, wenn man sich richtig ausdrücken kann. Oft genug habe ich erlebt, daß ein Richter selbst nicht so sicher war, welcher der beiden sich gegenüberstehenden Meinungen er folgen sollte, und in dieser Situation kann es ungeheuer wichtig sein, mündlich zu überzeugen. Dasselbe gilt für die Gespräche mit dem eigenen Mandant: Es kommt so häufig vor, daß der eigene Mandant Vorstellungen hat, die völlig irreal sind. Es ist nicht leicht, zu erklären, daß ein Anspruch nicht durchsetzbar ist, auch wenn der Mandant moralisch vielleicht sogar im Recht ist. Aber gerade in diesen Situationen muß man sich verständlich machen können; schließlich soll der Mandant ja bleiben und nicht zum nächsten Anwalt gehen. Kooperationsbereitschaft als Fähigkeit, in gemeinsamer Aktivität die eigenen Bedürfnisse mit denen anderer abzustimmen, ist in dem Moment wichtig, wenn in einem Büro mehrere zusammenarbeiten. Es geht nicht nur darum, Synergie-Effekte für sich selbst zu nutzen, sondern es geht auch darum, auf die anderen zu achten. So ist es zum Beispiel für eine Sekretärin schrecklich, wenn eine halbe Stunde vor Feierabend drei Anwälte je eine Fristsache ins Diktatfach legen. Jf) Mandantenstamm / Kontakte 1Es ist sicher ein Vorteil, wenn man einen "Mandantenstamm mitbringt"; nur ist das leider nicht so einfach, wenn man Berufsanfänger ist. Ich glaube auch nicht, daß dieser Aspekt so wichtig ist. Wenn jemand einigermaßen gut mit Menschen umgehen kann, und wenn er zudem den Eindruck vermittelt, daß er kompetent ist, dann kommen die Mandanten schon von selbst - jedenfalls ein paar. Und wenn die mit der Arbeit zufrieden sind, dann kommen sie wieder bzw. empfehlen einen weiter. Ich glaube, daß das auch die Arbeitgeber-Anwälte wissen. Außerdem kann man ja ganz gezielt am Aufbau eines eigenen Mandantenstammes arbeiten; die Werbemöglichkeiten sind doch gegeben. Für weitere Anregungen verweise ich auf meinen Vortrag beim Anwaltstag, Frankfurt, Mai E"'"Hd ':'.l.m - Ulrike Gantert, Rechtsanwältin Markt Schwaben Rechtsanwalt Guido Schmftz-Krummacher Bonn

10 t he m a Erfolgreich vor Gericht Die Checkliste "Erfolgreich vor Gericht" war mein Konzept für einen Vortrag anläßlich des Deutschen Anwaltstages in Frankfurt im Mai 1997 zum Thema "Erfolgreich vor Gericht". Die einzelnen Punkte wurden damals zum Teil kontrovers diskutiert, was wieder einmal zeigt, daß es nicht einen einzig richtigen Weg gibt. Ich glaube vielmehr, daß ein wichtiger Schritt zum Erfolg darin besteht, sich bewußt zu machen, was man erreichen will, wen man erreichen will, was man tut, und wie das, was man tut, wirkt. Checkliste "Erfolgreich vor Gericht" Rechtzeitig zum Termin - nicht gestreßt!gehetzt - Vorbereitung möglich - evtl. Beobachtung des Gerichts Kompetenz - materielles Recht - Prozeßrecht Verhandlungsstruktur und -führung - Festlegung zu Beginn - Eigeninitiative möglich - u.u. Aufforderung an das Gericht Kenntnis des Sachverhalts - auch in Korrespondenz-Sachen - Markierungen in der Akte - Gegenstand der Hauptverhandlung? - Vorbereitung auf die Argumente der Gegenseite / des Gerichts Freies Sprechen - flexibel verhandeln - Körpersprache - Evtl. Stichwortkonzept - Vorteil: lebendig, natürlich, strukturiert verhandeln - kein Steckenbleiben Gesten / Körpersprache - 50 % der Informationen eines Sprechers werden körpersprachlich übermittelt: Kopf-, Blick-, Hand-, Finger- und Sitzgesten Jung: Unerfahren verhandeln? - unterschiedliche Verhandlungstypen: - kompetitiv - kooperativ - Selbstanalyse/ Analyse anderer (Stärken?, Schwächen?) - Empfehlung: Kooperative Orientierung suchen, dabei Gefahr der eigenen Ausbeutung vermeiden Schutz vor Emotionen - Irrationales Verhalten erschwert natürlich rationale Problemlösung - Konsequenz: Emotionen sollen prinzipiell keinen Einfluß auf Verhandlungen haben (Ausnahmen: Abwehr kompetitiven Verhaltens, Abwehr von Unfairness) - Schutz vor Emotionen durch: - Sach- und Beziehungsebene auseinanderhalten und Konflikt ertragen lernen - Konflikt zum Verhandlungsthema machen - Emotionen erklären lassen (Fragetechnik) - notfalls Unterbrechen/Vertagen Information des Mandanten - Ablauf der Verhandlung - Was soll er (nicht) sagen? - Erklärung des Sachstands - u.u. Unterbrechung der Sitzung Zeugen - eigener Zeuge: nicht den Inhalt der Aussage besprechen (?) - gegner. Zeuge: Fragen vorbereiten / aufschreiben - präsente Zeugen evtl. mitnehmen - u.u. Vereidigung Anträge - Flucht ins VU? - Umformulierungen? Protokoll - Auf Vollständigkeit achten (wg. Mandant!nächste Instanz?) Vergleich - Interesse des Gerichts - Absprache mit Mandant (auch bzgl. Kosten) - Widerruflich / unwiderruflich - "Die Faust in der Tasche" signalisieren (nächste Instanz?)

11 ~1 6. Thesen zum Nachdenken Zuletzt formuliere ich einige Thesen, mit denen sich die Anwälte auseinandersetzten (sollten). Ich bin mir sicher, daß jeder von uns die Liste problemlos fortsetzen könnte. Viele Aussagen treffen wohl zu, aber interessant ist, daß diese Thesen ganz gut helfen können, eigene Ziele und die eigene Situation konkret zu definieren. Die Planung des eigenen beruflichen Werdeganges sollte vielleicht damit beginnen? - Immer mehr Anwälte steigern den Konkurrenzdruck - Der Anwalt kann alte Geschäftsfelder verteidigen oder neue erobern - Der Anwalt ist Dienstleister - Die Mandanten gehen genauso ungern zum Anwalt wie zum Zahnarzt (Hemmschwelle) - Die Anwälte interessieren sich sowieso nur für die großen Sachen - Anwälte streiten zu viel anstatt Konflikte zu lösen - Oft entspricht das Ergebnis des Anwalts nicht dem Wunsch des Mandanten - Anwälte sind zu teuer anwaltlichen Dingen befragen kann. Außerdem macht Teamarbeit einfach mehr Spaß. Schließlich ist man zeitlich wesentlich flexibler, weil die Kanzlei immer besetzt werden kann. In Düsseldorf ist es nicht einfach, sich gegenüber den etablierten Kanzleien zu behaupten. Es gibt wohl über zugelassene Anwälte im OLG Bezirk Düsseldorf. Weil sich im anwaltlichen Bereich die meisten Mandate über Mundpropaganda ergeben, hat eine neue Kanzlei ganz erhebliche Probleme, die ersten Monate zu überbrücken. Ein finanzieller Rückhalt ist daher unverzichtbar. Der erste Schritt war für mich der Eintrag in den Anwaltsuch-Service. Schon nach ein paar Tagen werden die ersten Mandanten vermittelt. Durch die Lockerung des Werbeverbotes können nun auch Anzeigen geschaltet werden, die sich auch positiv auszahlen. Schließlich kommen viele Mandanten auch über die Gelben Seiten. Abschließend kann ich nur jedem anraten, der das nötige Engagement und den nötigen Durchsetzungswillen besitzt, sich selbständig zu machen. Die Großunternehmen, Gesellschaften und Institutionen wird man allerdings nicht als Mandanten gewinnen können. Rechtsanwalt Andreas Gero Wehr, Düsseldorf Erfahrungsberichte anderer junger Anwälte Rechtsanwalt Christoph Ciper, Düsseldorf Für mich stand der Entschluß, mich selbständig zu machen bereits sehr früh, im Grunde schon vor dem Studium fest. Die Selbständigkeit hat den entscheidenden Vorteil, daß man sein eigener Chef ist und daher fast völlig frei in seinen Entscheidungen, Tätigkeiten, in der Arbeitsweise, etc. Dieser Vorteil, diese Flexibilität, ist unbezahlbar. Das unternehmerische Risiko existiert natürlich, mit gesundem Selbstbewußtsein ausgestattet, sollte es aber nicht zu einem Hemmschuh werden. Wichtig war für mich weiter, nicht allein als Einzeianwalt arbeiten zu müssen. Alle Rechtsgebiete kann man nicht abdecken und die Spezialisierung auf einzelne Gebiete benötigt mehrere Jahre Anlaufzeit. Im übrigen ist der tägliche Meinungsund Interessenaustausch gerade bei Berufsanfängern besonders wichtig, vor allem wenn man keinen alteingesessenen Kollegen zu praktischen Nach Abschluß der juristischen Ausbildung muß die Entscheidung getroffen werden, wie es beruflich weitergehen soll. Für Juristen gibt es viele Betätigungsfelder. Eines davon ist der Beruf des Rechtsanwaltes. Ob man nun Rechtsanwalt wird, ist eine höchst persönliche Entscheidung, die durch viele Faktoren und den bisherigen Lebensweg beeinträchtigt wird. Insoweit ist auch mein Bericht über den Weg in die Selbständigkeit ein ganz individueller. Äußere Bedingungen: Ich habe die Entscheidung Rechtsanwalt werden zu wollen erst nach einigen Berufsjahren in der öffentlichen Verwaltung gefällt, weil mir persönliche und inhaltliche Entfaltungsmäglichen im starren hierarchisch geprägten Verwaltungssystem mit überwiegend politisch motivierten Entscheidungen ausgeschlossen schienen. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen : Diese stellen sich für mich zumindest vorübergehend günstiger dar, als bei vielen anderen Berufseinsteigern. Ich hatte seit vier Jahres regelmäßiges Einkommen. Insoweit war ich durch den Bezug von Arbeitslosengeld vorübergehend finanziell abgesichert.

12 12 t he m a In diesem Zusammenhang ist wichtig: Das Arbeitsamt' ist ein wichtiger Partner bei dem Schritt in die Selbständigkeit. Neben den laufenden Leistungen des Arbeitsamtes, bei Referendaren in der Regel Arbeitslosenhilfe, bietet das Arbeitsamt ein Überbrückungsgeld an. Dieses wird je nach Haushaltssituation für längsten 26 Wochen gewährt. Kürzungen der Leistungsdauer sind möglich. Die aktuelle Leistungsdauer kann beim Arbeitsamt nachgefragt werden. Da man den Zeitpunkt der Selbständigkeit "schieben" kann, besteht unter Umständen die Chance in den Genuß der vollen Förderungsdauer zu gelangen 2 Wichtig ist ungekürzten Anspruch in der Höhe des Übergangsgelds gibt es nur, wenn nicht über 90 % der Forderungsdauer des Arbeitslosengeldbezugs verstrichen sind. Diesbezüglich sollten die Handlungsmöglichkeiten mit dem Arbeitsamtsmitarbeitern, insbesondere bezüglich des Zeitpunktes der AntragsteIlung ausführlich besprochen werden. Weiterer wichtiger Partner kann das Wirtschaftsförderungsamt der Stadt Düsseldorf3 sein. Es kann Kontakte zu Unternehmensberatern herstellen, bzw. Hinweise zu aktuellen Förderungen geben. Gleiches gilt für die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung NRW GmbH4, die insbesondere Auskunft über landeseigene Förderprogramme geben können. Hierbei werden insbesondere auch Frauen durch ein spezielles Programm gefördert. Bei Arbeitslosigkeit besteht auch die Möglichkeit sich durch die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.L.B.)5 beraten zu lassen. Hierbei handelt es sich um eine Unternehmensberatung. Neben diesen Förderungsmöglichkeiten gibt es noch die bekannte Förderungen der deutschen Ausgleichsbank. Die Bagatellgrenze lag bei DM als Mindestkreditaufnahme. Alle finanziellen Förderungsmöglichkeiten müssen über die Hausbanken beantragt werden, die häufig ungern öffentlich geförderte Kredite vergeben. Ich persönlich beschloß die Eröffnung meiner Kanzlei ohne Kreditaufnahme zu realisieren. Ausblick Ich eröffnete meine Kanzlei im November Ich trat in den Düsseldorfer Anwaltverein 6 ein, der jungen Rechtsanwälten gegenüber aufgeschlossen ist. Dem Forum junger Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen konnte ich nicht mehr beitreten, da ich das Alter von 40 Jahren bereits überschritten hatte. Im übrigen versuche ich Mandanten zu erreichen. Das Werbeverbot für Rechtsanwälte ist gelockert, so daß die Möglichkeit eröffnet wurde u. a. auf diesem Wege Akquise zu betreiben. Inwieweit es mir gelingt in meinem Interessenschwerpunkt, dem öffentlichen Recht Fuß zu fassen, bleibt abzuwarten. 1 Die \otlraussetzungen für den leistungsbezug beim Arbeitsamt haben sich teilweise durch die EinfOhrung des SGB 111 verandert Dies sollte bei Antragsstellung beachtet werden. Änderungen haben insbesondere im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen stattgefunden. 2 Letztes Jahr förderte das AA DOsseldort bis zum April 97 for 26 \Nochen, von April bis Ende N0 vember für 13 INochen und von Dezember wieder für 26 \Nochen. Häufig werden Leistung zum Ende des Haushaltsjahres nochmals "freizügiger" vergeben, weil noch Geld in den "Töpfen" ist. 3 Werbe- und WirtschaftsfOrderungsamt DOsseldort, MOhlenstralle 29, DOsseldort, Tel. 0211/ , FAX: 021 1/ oder 0211/ Gesellschaft für Wirtschaftsförderung N~ KavaUierstraße 8-10, OOsseldorf, Tel. 0211/ , Fax: Gesellschaft for Inl'lOw'ative Beschäftigungsförderung, Im Blankenfeld 4, Bottrop, Tel.: 02041/ , Fax: 02041/ Die Beratun9 war!or Arbeitslose kostenlos. 6 Während der ersten zwei Jahre keine Beitragspfllchl Rechtsanwalt Jörg Holzmeier, Rechtsanwältin Annette Vogt und Rechtsanwältin Laura Durree, Essen Wir sind eine aus zwei Anwältinnen und einem Anwalt bestehende Anwaltsozietät. Kennengelernt hatten wir uns bereits während des Referendariats. Nachdem wir uns entschieden hatten die Selbständigkeit zu wagen, haben wir zunächst ein Existenzgründungsseminar besucht. Aufgrund dessen hatten wir eine Ahnung davon, was auf uns zukommen würde. Unseren Kanzleistandort haben wir in einem Wohnvorort von Essen. Diesen zu finden, haben wir uns nicht ganz leicht gemacht. Anhand des Anwaltsverzeichnisses und von Stadtplänen aus dem Ruhrgebiet, haben wir nach einem günstigen Ort Ausschau gehalten. Gefunden haben wir unsere Kanzleiräume allerdings indem wir eine Annonce aufgegeben haben. Ausschlaggebend für unsere Wahl, waren die Lage, die gute Raumaufteilung und selbstverständlich die günstige Miete. Danach hieß es für uns, das gesamte Projekt zu finanzieren. Es war klar, daß wir Kredite für die Ausstattung sowie für die ersten laufenden Kosten benötigen. Wir lernten von Bank zu Bank dazu. Hierbei sind gute Argumente, viel Ausdauer und Hartnäckigkeit entscheidend. Günstig sind die staatlich geförderten Existenzgründungsdarlehen, die aber keine Bank vermitteln will, da sie hieran anscheinend zu wenig verdienen. Nach vielen Bankbesuchen haben wir diese Darlehen doch bekommen, wie? Siehe oben. Nachdem die Kredite bewilligt wurden, ging es daran, diese sinnvoll einzusetzen.

13 t he m a 13 An einen Porsche als Firmenwagen war nicht zu denken. Wir waren uns einig, daß wir die Kanzlei preisgünstig, aber trotzdem unserem Geschmack entsprechend einrichten wollten. Uns war klar, daß wir die überwiegende Zeit des Tages oder sogar der Woche in diesen Räumen verbringen würden. Bei der Auswahl der Einrichtung lohnt es sich, viel herum zu fahren und Preise zu vergleichen. Wir mußten feststellen, daß IKEA nicht immer die günstigsten Möbel anbietet. Es lohnt sich allerdings in Teppiche, Lampen, Bürostühle, Telefonanlage und Computeranlage mehr zu investieren. Außerdem sollte bei der Planung bedacht werden, daß eine umfangreiche Bibliothek aufgebaut werden muß. Am Anfang kann man sich lieber eine Robe teilen und dafür in die Fortbildung investieren. Da wir zunächst über keine weitere personelle Unterstützung verfügten, waren nicht nur die Mandanten, sondern auch die anderen Aufgaben unter uns aufzuteilen. Zur Verteilung standen Putzen, Buchhaltung, Einkauf von Bürobedarf, Begleichungen von Rechnungen, Steuern, Aktenanlage und Aktenverwaltung etc. Die Erledigung dieser Arbeiten, nimmt einen nicht zu vernachlässigenden Teil der Arbeitzeit in Anspruch. Wir hatten das Glück, daß jeder von uns von vornherein unterschiedliche Interessenschwerpunkte gesetzt hatte, so daß wir die Dezernate streng nach Fachbereichen aufgeteilt haben. Dies trifft überwiegend auf Verständnis bei den Mandanten. Man muß sich darüber im klaren sein, daß Selbständigkeit vor allen eins bedeutet - selber viel arbeiten. Dies bedeutet oft Überstunden zu leisten und an Wochenenden und Feiertagen ebenfalls zu arbeiten. Es muß klar sein, daß man nicht sofort ein Leben im Luxus führen kann. Wir achten darauf, daß immer erst die Kanzleikosten gedeckt sind, bevor wir den Überschuß an uns auszahlen. Es ist sinnvoll, Rücklagen für die Kosten der kommenden zwei Monate zu bilden. Dies hat uns vor bösen Überraschungen bisher bewahrt. Entscheidungen in unserer Kanzlei werden, Personalentscheidungen ausgenommen, mehrheitlich getroffen. Hierbei muß man lernen zu verlieren, ohne es den anderen übel zu nehmen. Für eine erfolgreiche und gute Zusammenarbeit ist notwendig: Kompromißbereitschaft, Toleranz und vor allem Verantwortungsbewußtsein, nicht nur für den eigenen Aufgabenkreis. Rechtsanwalt Alexander Heumann, Düsseldorf Vorneweg: Für einen Bericht über die eigene Existenzgründung hat man als Kanzleigründer eigentlich keine Zeit. Jedenfalls wenn man wie ich "alles alleine macht", sprich: ohne Personal arbeitet: In den Computer tippen, Copieren, Stempeln, Eintüten, Briefmarkenkleben, Literaturrecherche, Putzen, Kaffeekochen, Umsatzsteuer Voranmeldung etc. Als Rechtsanwalt zugelassen bin ich sei 09/1995. Nach relativ kurzer Lehrphase in mehreren Rechtsanwaltskanzleien und einer Wirtschaftsprüfer-/Steuerberatungsgesellschaft eröffnete ich im November 1997 meine Einzel-Kanzlei in zentraler Lage Düsseldorfs. Von Anfang an habe ich mich stark auf das Familien- und Erbrecht konzentriert (kann es mir jedoch nicht leisten, andere Mandate abzulehnen, arbeite also gleichzeitig Feld-/ Wald-lWiese). Vor der Kanzleieröffnungsfeier absolvierte ich noch einen 4-wöchigen Fachanwaltslehrgang im Familienrecht, was sich als überaus hilfreich bei der täglichen Arbeit erwies. Ich ließ ein Logo ausarbeiten (die Grundidee hierzu hatte ich selbst), meine Werbung ist also seither "durchgestylt" (Schild, Visitenkarten, etc.), was sich nach meiner bisherigen Einschätzung positiv ausgewirkt hat. Ich schalte auch Zeitungsanzeigen mit Logo. Resonanz? Ja! Allerdings: Bald darauf nahmen mich nette Kollegen wegen der (wenigen) Anzeigen auf Unterlassung in Anspruch. Die Sache ist noch in der Schwebe. Die Rechtslage ist unklar, jedenfalls regional unterschiedlich. Darf man in Zeitungsanzeigen - unter Nennung der Interessenschwerpunkte - die Formulierung "Juristische Beratung in... Fragen" verwenden? Die Düsseldorfer Kammer vertritt hier die "reine Lehre", nach der man im Ergebnis - abgesehen von der Angabe der Interessen- bzw. Tätigkeitsschwerpunkte eigentlich gar nichts schreiben darf. Oder doch? Eine bereits etablierte Kanzlei wirbt des öfteren fett und breit mit den Worten: "Wir haben uns auf... spezialisiert". Offenbar wurde dies nicht beanstandet. Auch von mir nicht. Ich habe - glücklicherweise anderes zu tun, als werbekreative Kollegen mit Forderungen nach strafbewehrter Unterlassung zu belästigen und dafür auch noch Rechtsanwaltshonorar zu verlangen. Werbung also als ein Thema der Stunde. Über Hinweise von Leidensgenossen wäre ich dankbar. Werbung hat noch einen weiteren Aspekt. Denn der Ausbeutung. Die Existenzgründungs-Jäger wissen, daß man als Existenzgründer mehr oder weniger gezwungen ist, auf möglichst vielen Hochzeiten mitzutanzen (Zeitungsanzeigen, Bran-

14 t he m a 14 chenbuch, Örtliches Telefonbuch, Internet, Seminare hier und CD-Rom dort) - und das kostet Geld. Ergebnis: Kaum hat man die teure Rechnung für das Branchenbuch bezahlt, flattert schon das nächste maßgeschneiderte Angebot des Verlages für die nächste Ausgabe in den Briefkasten. Die Bücher erscheinen nämlich jedes halbe Jahr neu. Es bleibt wenig Zeit, die Wirksamkeit des Werbemediums zu testen. Sonst läuft man Gefahr, daß der Zug ohne einen losfährt. Na ja. Da ich einen zinslosen Kredit von meinen Eltern bekam, brauche ich mich wenigstens nicht von den Banken ausbeuten zu lassen. Ausführlich beschäftige ich mich mit den "Existenzgründungskrediten" der dt. Ausgleichsbank, u. a. auf Existenzgründerseminaren für junge Anwälte, in denen diese Kredite relativ warm empfohlen wurden. So als ob die Schwierigkeit lediglich darin bestünde, diese Kredite - in überschaubarem zeitlichen Rahmen - auch zu erhalten. Jedoch: Die Mischkalkulation der "Haus-Banken" sorgt schon dafür, daß diese auf ihre Kosten und der Existenzgründer kaum preiswerter wegkommt, als bei der Sparkasse um die Ecke. Denen, die darauf angewiesen sind, gilt also mein Mitleid. Nächstes Thema: Honorarpolitik als Bestandteil des Marketings. Zuweilen schwieriger als die Lösung der Rechtsfragen. Dem häufig zitierten Satz: "dem billigen Jacob gehört nicht die Zukunft" kann ich nach meiner bisherigen Erfahrung nicht beipflichten. Wer sich unter tausenden von Rechtsanwälten in einer Großstadt als Einzelkämpfer durchsetzen will, muß hochqualitative Arbeit für geringes Honorar leisten. Punkt. Wenigstens in der Anfangsphase. Aber sicher schauen die Leute aufs Geld! Alles andere ist Unsinn. Freilich: Hat man sich einmal einen Mandantenstamm aufgebaut, dem die Rechnungshöhe egal ist, hat man es i. d. R "geschafft". Doch bis dahin ist's ein weiter Weg. Real existierender Sozialismus: Beratungshilfemandanten, die im Zweifel reicher sind, als der Existenzgründer. Extremes Beispiel: Die elegante Hausfrau mit hälftigem Miteigentum am Familienheim, die - kurz nach der Trennung - mächte, daß man im Rahmen der Beratungshilfe für 40 DM bis 110 DM für sie tätig wird. Die erhalten den Beratungshilfeschein tatsächlich vom Rechtspfleger. Es besteht die standesrechtliche Pflicht, Beratungshilfemandate anzunehmen. Und der Existenzgründer hat hier ohnehin kaum eine Wahl. Wer hat sich diesen Quatsch eigentlich ausgedacht, daß ich die Zweigstelle des hiesigen Sozialamtes spielen muß? Vermutlich sehr reiche Rechtsanwälte, in deren noble Kanzlei auf der Schloßallee sich ohnehin selten ein weniger begüterter Mandat traut. Und bei denen dies durch entsprechende Firmenkunden hundertfach kompensiert wird. Existenzgründerfreundlicher ist das aber nicht. Nichts gegen die gesetzlichen sozialen Leistungen auf dem Sektor der Rechtspflege. Aber nicht auf dem Rücken der Rechtsanwaltschaft. Selbstverständlich müßte der Staat die im Rahmen der Beratungshilfe tätigen Anwälte hierfür angemessen entlohnen. Zumal durch die Beratungshilfetätigkeit Prozesse vermieden werden und die Justiz dadurch entlastet wird. Wann sind die Gebührenvorschriften im Beratungshilfegesetz eigentlich das letzte Mal geändert worden? M. E. sollte sich das Forum junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hierfür einsetzen. Ebenso auch für aufgelockerte (Kammer-) Sichtweise bei der Werbung. Warum nicht gemeinsam - regional - in Zeitungsanzeigen um Mandaten werben? Als Forum. Der Meerbuscher Anwaltverein tut dies schon seit langem. Mit "Nottelefon" und allem drum und dran. Bislang nicht von der Düsseldorfer Kammer beanstandet. Warum darf man in einigen OLG-Bezirken Mailings an (Noch-) Nichtmandanten versenden - und in anderen (z. B. Düsseldorf) nicht? Es gibt genügend Fragen von existentieller Bedeutung, mit denen sich das Forum beschäftigen könnte. Und es gibt auch ein Leben jenseits der dt. Anwaltsakademie, der Soldan GmbH etc. Existenzgründung als Rechtsanwalt heißt in der Anfangszeit also: Knochenarbeit bei wenig Geld. Und das ganz ein bißchen plötzlich. Ich bin heilfroh, daß ich mich nach langem Überlegen für ein - allerdings stilvoll eingerichtes - Wohnbüro entschieden haben. Nur durch den geringen Kostenapparat kann ich das gewünschte Preis-Leistungs-Verhältnis leisten und den - in der Informationsgesellschaft zunehmend anspruchsvollen und aufgeklärten - Verbraucher befriedigen. Und das wird von vielen Mandanten durch Weiterempfehlung honoriert. Und das ist das Wichtigste. (Manche wollen es auch nur ausnutzen). Ich habe es mir so ausgesucht, geahnt, was auf mich zukommt, meine Entscheidung bewußt getroffen, sie nie bereut. Und es mach mir Spaß. Ich genieße trotz aller Schwierigkeiten die Freiheit, mein eigener Herr zu sein, über meine Arbeitszeiten und -weise selbst zu entscheiden, auch mal auf Herz und Verstand zu hören, anstatt immer nur "unternehmerisch" zu denken. Was heißt das schon, unternehmerisch zu denken? Daß ich den Mann, der bei einem Verkehrsunfall mit einem Schlag Frau und Kind verloren hat, nach einer

15 t he m a 15 Stunde hinauskomplimentiere, weil sich das sonst "nicht rechnet"? Zen und Kunst des Mandantengewinnens: Mandanten gewinnt man - außer durch "Werbung" paradoxerweise zuweilen dadurch, daß man gar nicht zielgerichtet ist, einfach mit Leib und Seele bei der Sache ist, sich engagiert, auch mal kämpferisch, ohne Opportunismus, innerlich unabhängig, unbestechlich, nicht mal vom Mandanten selbst. Der Existenzgründer hofft darauf, daß er der ist, der "zuletzt lacht". Danke für eure guten Wünsche. Rechtsanwalt Reuter, Düsseldorf Am Anfang der vielen kleinen und großen Schritten in die Selbständigkeit als Rechtsanwalt stand die Motivation. Die Selbständigkeit war für mich ein kleiner Traum schon während der Ausbildung, ein Ziel (mindestens) gleichwertig neben dem des Anwaltsberufs. Gleichwohl hatte ich mich nicht auf die Selbständigkeit festgelegt. Nach dem 2. Staatsexamen wollte ich ersteinmal den Beruf des Anwalts kennenlernen und mich selbst auch in diesem Beruf erproben. Ein kleineres überschauliches Büro, in dem man von allem - auch von der Organisation - etwas mitbekam, war meine Vorstellung, die sich dann tatsächlich auch verwirklichen ließ. Etwa zwei Jahre wollte ich in die "Lehre" gehen, um dann noch einmal über die Frage meines weiteren Weges nachzudenken. Die zwei Jahre gestalteten sich sehr positiv, ich konnte vieles lernen und mir ein wenig die Hörner abstoßen. Mit Blick auf die Option der Selbständigkeit versuchte ich, auch vom täglichen Büroablauf einiges mitzubekommen. Im Rahmen einer steuerrechtlichen Zusatzausbildung erhielt ich im übrigen Grundkenntnisse der Buchführung. Nach etwa zwei Jahren entscheid ich mich dann, den Schritt in die Selbständigkeit zu machen. Grundlagen für diese Entscheidung waren im wesentlichen: - Die Finanzierung war für einen absehbaren Zeitraum (mind. 2 Jahre) gesichert - Die Prognose für die Akquisition von Mandanten war - wenn auch nicht überschwenglich so doch ordentlich. - Die Möglichkeit eines Scheiterns war (und ist) bewußt einkalkuliert, erscheint aber nicht als Katastrophe, da die Aussicht, erneut einen Job zu finden, positiv beurteilt wird. So fing ich dann an, geeignete Räume zu suchen. Im Laufe der nicht ganz einfachen Suche ent- schied ich mich, direkt etwas größere Räume anzumieten, um dort gleich mit einer Bürogemeinschaft anzufangen. Schließlich fand ich Räume, die für zwei weitere Kollegen Platz boten. Nachdem sich in meinem Bekanntenkreis verschiedene Optionen für eine Zusammenarbeit zerschlagen hatten, annoncierte ich (in RP und NJW), und hatte dann auch bald zwei Kollegen gefunden. Die Mehrzahl der neuen Mandate kam bisher in folgender Reihenfolge von - Freunden und Bekannten od. deren Empfehlung - Mandanten, die aus dem alten Büro mit mir gegangen waren - Sonstiger Akquisition (u. a. Anwaltssuchservice). Checkliste: "Existenzgründer" Ansprechpartner in der Entscheidungsphase: - Örtlicher AnwaltVerein - Örtliche Rechtsanwaltskammer - Örtliche Sparkasse, örtliche Volks- oder Raiffeisenbank, Abteilung Förderkredite (diese Institute fördern Existenzgründer lieber als Geschäftsbanken) - andere örtliche Kreditinstitute - Deutsche Ausgleichsbank, Bonn, Tel / Deutsche AnwaltAkademie, Sonn - Bundesanstalt für Arbeit, Nürnberg - Örtliches Arbeitsamt - Bundesministerium für Wirtschaft, Sonn - Landesministerium für Wirtschaft - Städtisches Amt für Wirtschaftsförderung - Industrie- und Handelskammer deren Juniorenorganisation, die Wirtschaftsjunioren - Handwerkskammer deren Juniorenorganisation, die Handwerksjunioren - Landesamt für Statistik - örtliches Finanzamt Veranstaltungen für Existenzgründer: - DAV-FORUM "Die Zukunft der Anwaltschaft", Oktober 1998, Mainz, Kurfürstliches Schloß - FORUM "Erfolg im Anwaltsberuf", 27./28. NCNember 1998, Timmendorfer Strand, Seehotel Maritim - Seminare der IHK, Handwerkskammer

16 t he m a 16 Literatur für Existenzgründer: - "Hinweise und Hilfen für Existenzgründer", Bundesanstalt für Arbeit - "Das Prinzip Selbstverantwortung", Sprenger; Campus-Verlag - "Das einzige was stört, ist der Kunde", Greffroy, mif Verlag - Informationsblätter des Forums Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, DAV Berlin, Tel. 030/ "Wie mache ich mich selbständig?", Gesellschaft für Wirtschaftsförderung NRVV, Tel Fahrplan für die Finanzierung: Erstellung des Konzepts (unabhängig davon, ob Darlehensgewährung durch ein Kreditinstitut erfolgen soll): 1. Lebenslauf 2. Vorhabensbeschreibung: a) Motive für die Berufswahl (Warum habe ich Rechtswissenschaften studiert, warum werde ich Rechtsanwalt, warum mache ich mich selbständig, warum alleinlin Bürogemeinschaft/Sozietät) b) Beurteilung der Markt- und Standortverhältverhältnisse (Warum mache ich mich an dem gewählten Standort selbständig, weiche Konkurrenz besteht) 3. Investitionsplan: a) einmalige Investitionen (siehe unten) b) monatliche Betriebskosten (siehe unten) c) monatliche Lebenshaltungskosten (siehe unten) 4. Bedarfsmittelvorausschau für drei Jahre (hypothetisch) 5. Finanzierungsplan a) Kapitalbedarf einmalig b) Kapitalbedarf monatlich c) Konzept (Wie finanziere ich die Investitionen und die laufenden Kosten: Womit will ich die Differenz zwischen Eigenkapital (Bar- und Sachwerte, zusammen mindestens 30 % der Finanzierungssumme) und Investitionen decken (Eigenkapitalhilfedarlehen und Existenzgründungsdarlehen, Deutsche Ausgleichsbank), wie will ich die Differenz zwischen erwarteten Einnahmen (Wieviele und welche Mandate erwarte ich, welche Einnahmen resultieren daraus) und Ausgaben decken (Überbrückungsgeld der Bundesanstalt für Arbeit, 55 AFG, Jobs (Nebentätigkeit für andere Rechtsanwälte, Taxifahren, Kellern (auch dabei kann man Mandantschaft kennenlernen) Kontokorrentkredit 6. Rentabilitätsplanung für drei Jahre Ferner werden benötigt: - Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer - Bescheinigung des Finanzamts Ratschlag: Versetzen Sie sich in die Situation des Bankers. Er muß Ihr Unternehmen als lukrative Investition sehen. Fragen Sie sich nach Erstellen des Konzepts: Würde ich an Stelle des Bankers mir Geld leihen? Bei allem nicht vergessen: Jedes Darlehen muß spätestens nach zwei Jahren in hohen Raten zurückgeführt werden, daher lieber etwas sparsamer einrichten und größere Investitionen aus den ersten Honorareinnahmen finanzieren. Zu guter Letzt: 50% aller Gewerbeanmeldungen sind nach 5 Jahren vom Markt, 80 % aller Gewerbeanmeldungen sind nach 8 Jahren vom Markt. Wer die oben skizzierte Planung offen und ehrlich durchführt, erhöht seine Chancen erheblich. Grundausstattung: - Telefonanlage (mit der Möglichkeit der Rufumleitung) - Telefaxgerät - Mobiltelefon - Computer; Schreibmaschine (für Mahnbescheide) - Fotokopierer - Formularhandbücher; Kommentare - NJW-Le;isatzkartei auf CD-Rom - Robe, JVA Naumburg, Tel / Aktenvernichter - Praxisschild - Formularpaket von Soldan, Visitenkarten, Stempel - Prozeßregister; Kalender - Unvorhergesehenes Laufende Kosten: a) betrieblich veranlaßt: - Miete und Nebenkosten - Telefon, Mobiltelefon - Porto - Beitrag Anwaltverein - Beitrag Rechtsanwaltskammer - Berufshaftpflichtversicherung - Kontoführung - Steuerberatung - Literatur

17 t he m a 17 - Zeitschriften - Updates - Zinsen und Tilgung - Bürobedarf - Reinigungskosten - Reparaturen und Wartung - Einkommensteuerrücklagen (30 % der Einnahmen) - Präsente - Kfz-Kosten - VereineNerbände - Unvorhergesehens b) privat veranlaßt: - Beitrag Versorgungswerk - Miete und Nebenkosten - Telefon - Versicherungen - Vereine - Zeitungen - persönlicher Bedarf - Unvorhergesehenes Vorbereitung: - rechtzeitig während des Referendariats in verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien arbeiten - Veranstaltungen des Forums Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte besuchen - Gebührenrechtsseminare besuchen Tips für Anschaffungen: - Bürobedarf: - Hans-Soldan-GmbH (schnell und zuverlässig) - örtlicher Bürobedarfsfachhandel (potentielle Mandantschaft) Literatur: - Buchhandlung (Kundenkonto einrichten, über das monatlich Abrechnung erstellt wird, Vereinbarung über Mitnahme der Literatur zur Ansicht treffen) - Bundesanstalt für Arbeit (verschiedene kostenlose/preiswerte Veröffentlichungen auf dem Bereich des Sozialrechts) - Hardware: - örtlicher Computerfachhandel (wichtig: schneller und preiswerter Service ohne hohe Anfahrtskosten) - Software: - Auswahl nach gründlicher Information - Telefonanlage: - Erreichbarkeit ist das A und 0 in der Anfangsphase, hier keinesfalls sparen Werbung: - Freunde und Bekannte (auch Rechtsanwälte Korrespondenzmandate!) - AnwaltSuchservice, Köln, Tel. 0221/ (sehr gut) - Gelbe Seiten (sehr gut) - Telefonbuch - Zeitungen (mäßiger Erfolg) - Vereinstätigkeit (aber nur bei wirklichem Interesse) - Vortragstätigkeit bei der örtlichen Volkshochschule - Artikel im Stadtteilmagazin Kontakte: - Mieterverein - Haus- und Grundbesitzerverein - Versicherungsmakler/-agentur - Rechtsschutzversicherer - Kfz-Werkstätten - Kfz-Sachverständige - Berufsorganisationen (AnwaltVerein, Rechtsanwaltskammer) - Justizorgane (Gerichte [Vorstellung bei den Präsidenten], Staatsanwaltschaften) Nicht vergessen: - Möglichkeit der gewerblichen Nutzung der Kanzleiräume im Mietvertrag zusichern lassen, ggf. bei dem örtliche Bauamt nachfragen - Radio anmelden - Stadtwerke: gewerbliche Nutzung anzeigen (Leistungen sind teurer als für Privathaushalte) Voraussetzungen: - Mut - Eigeninitiative - Entscheidungsfreude - kaufmännisches Geschick (Handeln, Handeln, Handeln) - keine Angst vor Fehlentscheidungen (Umwege erhöhen die Ortskenntnisse!) - Kontaktfreude - Liebe zum Beruf des Rechtsanwalts Viel Erfolg! Rechtsanwalt Axel ThoenneBen Tel für Fragen

18 18 f 0 rum Doris Kretz Rechtsanwältin Zugelassen am LG Leipzig 34 Jahre Mitglied im Forum junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte seit Gründung 1995 Regionalbeauftragte für den LG-Bezirk Leipzig bis 1996 Mitglied im geschäftsführenden Ausschuß des Forums seit Gründung Vorstandsmitglied im Leipziger Anwaltverein seit April 1998 Erstes Staatsexamen in Heidelberg Zweites Staatsexamen in Karlsruhe Nach Tätigkeit als angestellte Anwältin und freie Mitarbeiterin seit August 1996 zusammen mit einem Kollegen als selbständige Rechtsanwältin in Zweier-Sozietät in Leipzig tätig. Interessenschwerpunkte: Baurecht, Schadensersatzrecht mit Spezialisierungserweiterung auf Internet- und EDV-Recht Zuständig im Forum für den Bereich Regionalbeauftragte Engagiert sich für das Forum, um das kollegiale Miteinander bei jungen Kolleginnen und Kollegen zu stärken und die gegenseitige Unterstützung zu fördern, insbesondere die fachliche Kompetenz von Berufsanfängern aufzubauen. Cornelia Frech Rechtsanwältin Zugelassen am LG Bochum 36 Jahre, verheiratet, 2 Kinder Mitglied der Gründungsinitiative Forum und somit Mitglied von Anfang an. Rechtsanwältin seit Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses Studium in Bochum und London Referendarzeit in Bochum Selbständige Anwältin in HernelWanne-Eickel Fachanwältin für Familienrecht Mitglied des Marketing-Ausschusses des DAV Mitglied des Lenkungsgremiums der Advocert GmbH Engagiert für das Forum mit der Idee, daß nur Selbsthilfe zur Stärkung der Berufsanfänger führt und nicht das Warten auf die etablierten Kollegen. Das Forum soll Hilfestellungen für den Berufstart geben und mit neuen Ideen die Anwaltschaft in Bewegung bringen. Überzeugt, daß das Forum sich stärker in die Berufspolitik einmischen muß, um mit neuen Ideen die Anwaltschaft in Bewegung zu bringen. Die Hilfestellungen und Kontaktvermittlungen für die jungen Anwältinnen und Anwälte dürfen dabei nicht aus dem Auge verloren werden. Durch die ehrenamtliche Arbeit für Forum und DAV zeitlich belastet, aber immer vollgepackt mit aktuellen Informationen und Ideen. Andreas Hagenkötter Rechtsanwalt Zugelassen am LG Berlin, Kammergericht 37 Jahre Seitens der Geschäftsführung des Deutschen Anwaltvereins zuständig für die Betreuung des Forums Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte seit Herbst Jurastudium in Freiburg, Würzburg und Köln. Referendariat Kammergericht. Erfolgreiche Teilnahme am Intensivlehrgang zum Erwerb besonderer Kenntnisse auf dem Fachgebiet Steuerrecht. Seit 1992 Mitglied der Geschäftsführung des Deutschen Anwaltvereins und Leiter des Berliner Büros u. a. mit folgenden Aufgabengebieten: Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht, Sozialrecht, Forum Junger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Gesetzgebungsausschüsse Steuerrecht, Sozialrecht, Handelsrecht, Informationsrecht, Rechtsberatungsgesetz, Bürokommunikation und Bürotechnik sowie Arbeitsgruppe DAV-Serviceleistungen. Seit 1992 darüber hinaus selbständiger EinzeIanwalt in Berlin. Tätigkeitsschwerpunkt als Anwalt: Allgemeines Strafrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.

19 f 0 rum 19 AxelThoenneßen Rechtsanwalt Zugelassen am LG Düsseldorf 30 Jahre Mitglied im Forum junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte seit Frühjahr 1996 Regionalbeauftragter für den LG-Bezirk Düsseldorf seit Herbst 1996 Mitglied im geschäftsführenden Ausschuß des Forums seit Herbst Universität Bann Referendariat LG Düsseldorf Selbständiger Rechtsanwalt im LG Bezirk Düsseldorf Mit Interessenschwerpunkten Handels- und GeseIlschaftsrecht Vertragsrecht, Verkehrs-, Zivil- und -strafrecht Zuständig im Forum für den Bereich Fortbildung Engagiert sich für das Forum aus Überzeugung und um jungen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Unterstützung zu geben, die er selbst durch das Forum erfahren hat. Tanja Irion Hamburg 31 Jahre Studium der Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Medienrecht in Hamburg Mehrere Jahre freie Mitarbeit für Anwaltskanzleien in diesem Bereich 6 Monate Referentin bei dem Landesbeauftragten für Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern Referendarin in Schleswig-Holstein noch bis Sommer 1998 Nebenbei Promotion bei Prof. Dr. Dr. Ingo von Münch zum Thema "Freedom of Information" Berufswunsch Rechtsanwältin aus Überzeugung Mitglied im Forum junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte seit 1996 Regionalbeauftragte für Hamburg von Sommer November 1997 Mitglied im geschäftsführenden Ausschuß des Forums seit November 1997 Zuständig für internationale Kontakte und das Mitteilungsblatt Engagiert sich für das Forum, weil Sie durch ihre Arbeit im Forum schon selbst viel Erfahrung gesammelt hat. Möchte die Position der Rechtsreferendare und jungen Rechtsanwälte im DAV stärken. Guido Schmitz-Krummacher Rechtsanwalt Zugelassen am LG Bann 31 Jahre, ledig Mitglied im Banner Anwaltverein seit 1998 Mitglied im geschäftsführenden Ausschuß des Forums seit 1997 Zuständig für die Redaktionsleitung des neuen Mitteilungsblattes,,AdVoice" des Forums Engagiert sich neben seine Forumstätigkeit vor allem im Bereich der Existenzgründungs- und Vermögensberatung für Rechtsanwälte. Hat neben seinem Studium über mehrere Jahre Erfahrungen auch im Bereich des Journalismus, der Öffentlichkeitsarbeit und der Entwicklungshilfe (Organisation und Durchführung von mehreren Großprojekten in Afrika und Asien) - zuletzt als Geschäftsführer einer Hilfsorganisation - gesammelt. Zum Forum kam er über seine journalistischen Aktivitäten. Möchte durch sein Engagement junge Rechtsanwälte auf ihrem Weg mit Informationen und Ideen erfolgreich unterstützen. Ulrike Gantert Rechtsanwältin Zugelassen bei den Landgerichten München I und Jahre Mitglied des Ebersberger Anwaltvereins seit Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses des FORUMs seit Beginn (1995).

20 20 f 0 rum Universität München Referendariat beim LG München I seit Januar 1995 Rechtsanwältin Freie Mitarbeiterin in einer kleinen Kanzlei in Markt Schwaben mit Interessenschwerpunkt Internationales Wirtschaftsrecht und seit 1996 angestellt als "European Contract Counsel" im "European Headquaters" eines Kalifornischen Unternehmens der Elektroindustrie. Zuständig im FORUM u.a. für die Ausbildung der Referendare Die für den Anwaltsberuf notwendige Motivation, Identifikation und das nötige Selbstvertrauen wurden erst durch viele Veranstaltungen des FO RUMs und des DAV geweckt. Die weitere berufliche Entwicklung ist ohne FORUM und DAV nicht mehr denkbar. Sie will künftige/junge Rechtsanwälte motivieren und wertvolle Tips weitergeben. Anwaltssoflware - aber wie die richtige auswählen? Die Anschaffung einer speziellen Anwaltssoftware kann gerade im Gründungsstadium - ohne Sekretärin - die notwendige Schreibarbeit, das Formulieren von Standardtexten, erstellen eines Briefkopfes, u. ä. erleichtern. Andererseits stellt der Erwerb einer entsprechenden Lizenz, nebst Supportvertrag auch eine nicht unerhebliche Investition dar. Der Markt der größeren bundesweiten Anbieter wird immer unüberschaubarer. Daneben gibt es aber auch örtliche Softwarehäuser, die durchaus gute, selbst geschneiderte Programme und einen guten schnellen Service anbieten. Sollte die örtliche Firma jedoch irgendwann in Konkurs gehen, gibt es keine Updates oder Softwarepflege mehr, weil niemand die Firmen fortführt. Die Auswahl sollte gut Überlegt sein, da ein späterer Systemwechsel und die Übertragung des Datenstammes von einem Programm auf das andere in der Regel nicht möglich sein wird. Es lohnt daher, eventuell bei bekannten Kanzleien nachzufragen, welches System dort mit welchem konkreten Arbeitsergebnis genutzt wird. Vom Deutschen Anwaltverlag gab es früher zumindest den "juristischen Musterarbeitsplatz". Mit diesem Testbericht in Heftform und einer Diskette konnte eine Vielzahl von Fragestellungen die "beste" Software für die spezielle Kanzlei abgefragt werden. Als Anfänger steht man jedoch vor dem Problem, daß man seine gewünschte Spezialisierung nicht oder erst spät durchsetzen kann. Die Ausgabe für diesen Ratgeber kann man sich sparen, zumal er jetzt auch veraltet ist. Sehr gut und aktuell ist die Übersicht von 31 Anwaltsprogrammen in der NJW-CoR 2/98, mit Bezugsquellen für DemCNersionen. Nachdem ich früher in anderen Kanzleien die Anwendungsmöglichkeiten von Softwareprogrammen (RA Micro, Renoflex, AnNoText, Classic und Windows), die zum Teil mehr ein Schattendasein fristeten, beobachten konnte, stand ich Anfang letzten Jahres im Rahmen einer Kanzleigründung selbst vor der Frage, welche Software zu kaufen wäre. Es lohnt in jedem Falle, einige Demos auszutesten, da vieles eine Frage der persönlichen Gewohnheit und Arbeitsschritte ist. Das von mir letztendlich benutzte RA-Win 2000 ist als DemCNersion auf einer CD-ROM zeitlich beschränkt, dafür aber voll tauglich zu erhalten. Neben dem recht angenehmen Preis von DM 1499,00 für den Einzelplatz bietet es neben Textbausteinen, Sanden/Danner Tabelle für Unfallsachen, Blutalkoholberechnung, Gerichtsorteverzeichnis, Buchhaltung, Adressverwaltung und sonstigen notwendigen Funktionen, insbesondere eine gute Wordanbindung. Das Programm bindet sich vollständig in Word für Windows ein und hält über zwei Zusatzfenster und einer Vielzahl wählbarer Menüknöpfe alle Zusatzfunktionen schnell erreichbar. Berechnungen können schnell in den Text übernommen werden. Das Programm ist gegenüber anderen leicht verständlich und ohne Schulung, die auch erst seit jüngster Zeit angeboten werden, größtenteils selbst erlernbar, was weitere Folgekosten einspart. Das Handbuch, das etwas umfangreicher sein dürfte, wird ca. im März in neuer Auflage erscheinen. Etwas problematisch ist das sehr umfangreiche und kaum überschaubare Angebot an Textbausteinen. Diese müssen erst einzeln aufgerufen werden, um sie ansehen zu können. Hier muß und wird sicherlich noch dran gearbeitet werden müssen. Insgesamt betrachtet weist das Programm jedoch nicht mehr "Macken" auf als die der älteren etablierten Anbieter, wie ich aus einer eingeschränkten Erfahrung mit zwei anderen Programmanbietern feststellen konnte. Die letzte Entscheidung, welches Programm gekauft wird, hängt sicherlich auch von individuellen Faktoren und Benutzergewohnheiten ab.

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