Willkommen an der Sekundarschule Liestal
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- Laura Geiger
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1 Willkommen an der Sekundarschule Liestal Sehr geehrte Eltern Liebe Schülerinnen und Schüler Schülerinnen und Schüler aus acht Gemeinden bzw. von sieben Primarschulen besuchen die Sekundarschule Liestal, nämlich aus Arisdorf/Hersberg, Bubendorf, Lausen, Liestal, Lupsingen, Ramlinsburg und Seltisberg. Bahnhof Burg Sportplatz Gitterli Frenke An beiden Standorten Burg und Frenke werden alle drei Niveaus A, E und P unterrichtet. Diese Broschüre vermittelt Ihnen einen Einblick in die Organisation und gibt Ihnen Infos allgemeiner Art zu unserer Schule. Auf unserer Homepage finden Sie die aktualisierte Terminliste und schulhausspezifische Informationen im entsprechend eingefärbten Bereich (Blau: Burg, Grün: Frenke). Wir wünschen Ihrer Tochter/Ihrem Sohn viele spannende und bereichernde Momente an unserer Schule. Sekundarschule Liestal Schulleitung 1
2 Inhalt Willkommen an der Sekundarschule Liestal 1 Inhaltsverzeichnis 2 Organisation Sekundarschule Liestal 3 Kontakte 3 / 4 Schulrat/Aktuelles 5 Zeugnis und Beförderung 6 Wechsel des Niveaus 7 Absenzen und Urlaube 8 Mittagstisch 9 Schulsozialdienst 10 Schulärzte und Schulärztinnen 11 2
3 Organisation der Sekundarschule Liestal Kontakte Da eine Schulbroschüre nicht alle Fragen beantworten kann, haben wir für Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten aufgelistet. Mit Fragen, die Unterricht und Schulbetrieb betreffen, wenden Sie sich bitte zuerst an die betreffende Klassen- oder Fachlehrperson. Unsere Lehrpersonen erreichen Sie per unter (wobei Sie jeweils Vorname und Nachname der betreffenden Lehrperson einsetzen). Können die Lehrpersonen Ihre Fragen nicht beantworten, stehen Ihnen das Sekretariat und die Schulleitung im betreffenden Schulhaus gerne zur Verfügung. Jedes Jahr bieten wir eine Besuchswoche für alle Eltern an. Auf Voranmeldung bei der Lehrperson kann auch ein individueller Unterrichtsbesuch abgemacht werden. Auf unserer Website stellen wir Ihnen aktuelle Informationen zur Verfügung. Sie finden dort auch Formulare und Dokumente für den Download. Alle Informationen zum Bildungswesen im Kanton Basel Landschaft - insbesondere auch den Lehrplan und die Übergangstundentafeln - finden Sie unter 3
4 Schulhaus Frenke: Schulleitung: Thomas Hostettler Dieter Steinegger Martin Ziegler Sekretariat: Giuseppina Eggel Telefon: Adresse: Präsenzzeiten: Bündtenstr. 5, 4410 Liestal Montag - Freitag, 8-11 Uhr Schulhaus Burg: Schulleitung: Jürg Aeberhard Lukas Jauslin juerg.aeberhard@sbl.ch lukas.jauslin@sbl.ch Sekretariat: Therese Meier Telefon: Adresse: Präsenzzeiten: Burgstr. 35, 4410 Liestal sekundarschule.liestal.burg@sbl.ch Montag - Freitag, 8-11 Uhr 4
5 Schulrat Der Schulrat hat die strategische Führung der Sekundarschule inne. Das Gremium besteht aus neun Mitgliedern. Jede Gemeinde des Schulkreises stellt ein Mitglied, der Hauptstandort Liestal zwei Mitglieder. Der Schulrat ist eine Art Verwaltungsrat. Er beschäftigt sich hauptsächlich mit folgenden Themen: Beurteilung und Genehmigung des Schulprogramms, Gewährleistung der Umsetzung von Evaluationsergebnissen, Anstellung der Schulleitung und Anstellung von Lehrpersonen gemeinsam mit der Schulleitung. Zudem ist der Schulrat Rekursinstanz bei Entscheiden der Schulleitung sowie das Bindeglied zwischen der Schule, dem Kanton und der Öffentlichkeit. Die Zusammensetzung und Aufgabenverteilung des Schulrats des Sekundarschulkreises Liestal ist unter beschrieben. Die Sekundarschule Liestal wird von einer Schulleitung geführt, deren 5 Mitglieder auch in den jeweiligen Schulhausleitungen einsitzen. Die Schulleitung ist verantwortlich für die operative Führung der Schule. Sie stellt den reibungslosen Ablauf des Schulbetriebs sicher. Aktuelles Die Schülerinnen und Schüler, die im Sommer 2016 zu uns übertreten, sind die ersten, welche mit Harmos die 3-jährige Sekundarschule antreten. Primar- und Sekundarschulen sind seit geraumer Zeit daran, den Übertritt so zu planen, dass dieser möglichst reibungslos von statten geht. Mit der Umsetzung von Harmos stehen auf unserer Stufe verschiedene Veränderungen an: Neue Lehrpläne und damit verbunden neue Lehrmittel setzen neue Akzente im Unterricht, die neue Laufbahnverordnung trägt der Berufswahl ihres Kindes mehr Rechnung und führt mit der Jahrespromotion zu Neuerungen im folgenden Kapitel Zeugnis und Beförderung. Dort finden sich neu auch die Checks : Leistungstests im Rahmen des Bildungsraumes Nordwestschweiz, die der individuellen Förderung und als Orientierungshilfe im Hinblick auf einen Übertrittsentscheid dienen. Aufgrund der politisch offenen Situation im kantonalen Bildungswesen in Bezug auf den Lehrplan 21 hat Frau Regierungsrätin Monica Gschwind Ende 2015 einen Marschhalt Sekundarstufe 1 angeordnet. Dieser soll den Schulen zu Planungssicherheit und einem reibungslosen Schulalltag verhelfen sowie den nahtlosen Übertritt der Schülerinnen und Schüler mit Hilfe entsprechender Übergangslehrpläne und stundentafeln ermöglichen. Diese sind zur Zeit des Druckes dieser Broschüre vorläufig für die 2016 und 2017 in die Sekundarschule eintretenden Schülerinnen und Schüler gültig. Bestand vor ein paar Jahren die Sekundarschule noch aus drei Schulhäusern, so sind seit 2015 alle drei Niveaus in zwei Standorten untergebracht. Für die beiden Schulhäuser ist in absehbarer Zukunft eine grundlegende Renovation vorgesehen, wobei das Schulhaus Burg auf 27 Klassen erweitert werden soll. 5
6 Zeugnis und Beförderung Für Schülerinnen und Schüler, die ab 2016 in die Sekundarschule eintreten, gelten die Bestimmungen der Verordnung über die schulische Laufbahn vom 11. Juni 2013: Am Ende der 1. und 2. Klasse erhalten unsere Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis mit Beförderungsentscheid. Am Ende des 1. und 2. Semesters der 3. Klasse wird ein Zeugnis ohne Beförderungsentscheid ausgestellt. In der Mitte jedes Schuljahres führt die Klassenlehrperson oder eine Stellvertretung ein Standortgespräch mit den Erziehungsberechtigten durch. Dabei wird auch die berufliche Orientierung thematisiert. Eine Aktennotiz enthält Aussagen zur schulischen Leistung sowie eine Beurteilung des Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens. Am Ende der 3. Klasse stellen wir ein Abschlusszertifikat aus. Es enthält die Ergebnisse der Checks, die Semesterleistungen der 3. Sekundarklasse in den Fachbereichen D, M, Fremdsprachen und NT (Natur und Technik: Biologie mit Chemie und Physik) sowie das Ergebnis der Projektarbeit. Einzelheiten zur Beurteilungs- und Beförderungspraxis entnehmen Sie der Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung), SGS unter ð Gesetzessammlung Im Folgenden haben wir für Sie das Wichtigste zusammengestellt: Am Ende der ersten Klasse wird erstmals über Beförderung oder Nichtbeförderung entschieden. Beförderungsfächer sind in den Niveaus A und E alle obligatorischen Fächer ausser ICT; im Niveau P alle obligatorischen Fächer mit Ausnahme von Textilem Gestalten, Werken und ICT. In der 2. und 3. Klasse zählen auch die gewählten Pflicht-Wahlfächer zu den Promotionsfächern. Einzelheiten können Sie der Übergangsstundentafel für die Schuljahre 2016/17 sowie 2017/18 entnehmen. Hierfür finden Sie einen Link auf unserer Homepage im grauen Teil unter Informationen. Befördert wird, wer in den Beförderungsfächern höchstens drei Noten unter 4 aufweist und mindestens doppelt so viele Pluspunkte (über 4) hat als Minuspunkte (unter 4). Wer am Ende der ersten Klasse nicht befördert wird, wechselt vom Niveau P ins Niveau E bzw. vom Niveau E ins Niveau A. Eine Wiederholung der ersten Klasse in den Niveaus E und P ist in der Regel nicht möglich. Wer im Niveau A nicht befördert wird, wiederholt die erste Klasse im Niveau A. Wenn im Zeugnis am Ende der 2. Klasse die Beförderungsbedingungen nicht erfüllt sind, wird grundsätzlich die 2. Klasse im gleichen Leistungszug wiederholt. Freiwilliger Wechsel in ein tieferes Niveau ohne Repetition ist möglich. Sind im Zeugnis am Ende der 3. Klasse im Niveau A die grundlegenden Anforderungen nicht erfüllt, wird die 3. Klasse einmal wiederholt, sofern keine Anschlusslösung in der beruflichen Grundbildung oder einem Brückenangebot vorliegt. In den Niveaus E und P gelten die Grundanforderungen immer als erfüllt. Eine freiwillige Repetition der 3. Sekundarklasse ist nicht möglich. 6
7 Wechsel des Niveaus Zwischen den Niveaus besteht grosse Durchlässigkeit. Nebst der Repetition oder dem Niveauabstieg ist unter gewissen Voraussetzungen auch der Aufstieg in ein höheres Niveau möglich. Beförderungsbedingungen: Befördert wird, wer in den Beförderungsfächern höchstens drei Noten unter 4 aufweist und mindestens doppelt so viele Pluspunkte (über 4) hat als Minuspunkte (unter 4). Massgebend ist der Durchschnitt aus allen Beförderungsfächern bzw. die *Punktesumme von mind. 40 in den doppelt zählenden Fächern Deutsch, Mathematik und NT sowie die einfach zählenden Zeugnisnoten in den Fächern Französisch und Englisch. Stand zum Zeitpunkt des Druckes dieser Broschüre: Welche Noten während des Übergangslehrplans anstelle von NT(Natur und Technik) zählen, ist noch offen. Auf dem höheren Niveau wird die Beherrschung des dort bisher behandelten Stoffes vorausgesetzt, weshalb ein Niveauaufstieg ohne Repetition nicht zu empfehlen ist. 7
8 Absenzen und Urlaube 1. Unvorhersehbare Absenzen Jede Absenz ist gegenüber der Klassenlehrperson und den betroffenen Fachlehrpersonen zu begründen, sobald die Schülerin, der Schüler den Unterricht wieder besuchen kann. Dauert eine Absenz länger als drei Tage, benachrichtigen die Eltern die Klassenlehrperson. Jeder Schüler, jede Schülerin führt ein Absenzenheft. 2. Vorhersehbare Absenzen Vorhersehbare Absenzen sind immer im Voraus anzuzeigen. Um Urlaub ist im Voraus mit dem Formular «Urlaubsgesuch» nachzusuchen. 3. Jokertage Jede Schülerin, jeder Schüler kann pro Semester einen Jokertag beziehen. Der Jokertag kann auch als Ferienverlängerung eingesetzt werden. Jokertage können nur als ganze Tage bezogen werden. Gesuche werden von den Klassenlehrpersonen bewilligt. Sie müssen spätestens zehn Tage vor dem Bezug eingereicht werden. Jokertage werden nicht bewilligt bei besonderen Klassen- oder Schulanlässen, bei disziplinarischen Schwierigkeiten, bei ordnungswidrigem Verhalten anlässlich früherer Bezüge von Jokertagen und Urlauben. Die Schülerin, der Schüler ist für das Aufarbeiten des verpassten Unterrichtstoffes selbst verantwortlich. 4. Fristen und Instanzen Gesuchsformulare sind erhältlich über oder die Lehrpersonen. Urlaub Bewilligt durch Eingabefrist 1 Tag Klassenlehrperson 10 Tage 2 Tage bis 2 Wochen, Ferienverlängerung Schulleitung 3 Wochen Länger als 2 Wochen Schulrat 1 Monat 5. Zeugniseinträge (gemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung und Zeugnis, 9) Unentschuldigte Lektionen werden gemäss Verordnung im Zeugnis eingetragen. Ebenso entschuldigte Absenzen von total mehr als 10 Unterrichtstagen (Verkürzung der Beurteilungsperiode). Absenzen müssen unmittelbar nach der Rückkehr in den Unterricht im Absenzenheft schriftlich und mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten begründet sein. Fehlt eine genügende Begründung auch nach einer Woche, wird die Absenz als unentschuldigt betrachtet und im Zeugnis vermerkt. 8
9 Mittagstisch an der Sekundarschule Liestal Die Verpflegung findet in den Räumlichkeiten der Chrischonagemeinde Liestal, gegenüber dem Burgschulhaus, an der Langhagstrasse 1, statt. Der Mittagstisch wird politisch und konfessionell neutral geführt. Die Preise von Fr bzw. Fr. 8.- (Geschwisterrabatt) sind kantonal vorgegeben. Das Mittagstischpersonal führt eine Anwesenheitsliste. Das Essen wird vom Restaurant Falken Liestal zubereitet und geliefert. (Menuplan siehe Anmeldung: Bezahlt wird der Mittagstisch mit Bons, die auf dem Sekretariat des jeweiligen Schulhauses bezogen werden können. Der Bogen à 10 Stück kostet Fr resp. Fr für Geschwister. Geschwister-Bons werden nur zusammen mit den regulären Bons herausgegeben, d.h. 20 Bons für Fr Den Mittagstisch können Sie tageweise bis Uhr des Vortages online buchen. Damit leisten wir Pionierarbeit im Kanton! Damit diese Buchung erfolgen kann, müssen Sie sich vorgängig im Bereich Mittagstisch der Homepage unserer Schule registrieren. Der ganze Prozess ist sehr einfach. Konsequenterweise erfolgen zukünftig alle Buchungen auf diesem Wege. Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, hier eine detaillierte Anleitung: - Gehen Sie auf unsere Homepage - Klicken Sie am linken Rand auf die gelbe Registerkarte Mittagstisch ; Sie sind jetzt im richtigen Bereich! - Klicken Sie in der gelben Menuzeile auf Login - Weiter unten auf registrieren. Geben Sie ihre Daten ein und klicken Sie anschliessend auf den Knopf Registrieren. - Sie erhalten einen Aktivierungslink auf die von Ihnen angegebene -Adresse. - Öffnen Sie das Mail und klicken Sie auf den Link. Sie sind nun registriert. - Gehen Sie wieder auf den Bereich Mittagstisch, klicken auf Login und geben Sie Benutzername und Passwort ein. - Sie haben nun die Möglichkeit, die gewünschten Veranstaltungen aufzurufen und diese mit einem Häkchen zu buchen. Klicken sie auf Mittagstisch An- und Abmeldung. Sie können Veranstaltungen bis 12 Uhr des Vortages mit dem selben Häkchen auch wieder abbuchen. - Das war s. Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit dem gebuchten Anlass. - Unter Mittagstisch - Meine Anmeldungen erhalten Sie einen Überblick der gebuchten Veranstaltungen. 9
10 Schulsozialdienst Die Schulsozialarbeit ist ein Angebot, welches sich in erster Linie an Jugendliche, aber auch an Erziehungsberechtigte sowie Lehrpersonen richtet. Das Angebot umfasst unter anderem: Beratung, Unterstützung und Begleitung bei persönlichen oder sozialen Fragestellungen, beispielsweise im Prozess des Erwachsenwerdens der Jugendlichen und der Entwicklung ihrer Sozial- sowie Lebenskompetenz Vermittlung in Konfliktsituationen und Krisen, beispielsweise bei Mobbing oder Gewalt Hilfestellungen für Erziehungsberechtigte bei Erziehungsfragen Organisation und Durchführung bei Klassenprojekten in Zusammenarbeit mit Lehrpersonen oder Fachstellen Die Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges Handlungsfeld der Jugendhilfe, welches im Sinne der Jugendlichen mit der Schule kooperiert. Die Schulsozialarbeit untersteht der Schweigepflicht und ist kostenlos. Die Schulsozialarbeit ist zudem mit unterschiedlichen Institutionen vernetzt und kann bei Bedarf weitere Beratungsangebote vermitteln. Für die Schulsozialarbeit an der Sekundarschule Liestal sind Frau Christine Hirzel und Herr Nebojsa Scekic zuständig. Sie sind in den Schulhäusern Burg und Frenke präsent. Die Beratungsgespräche finden in ihren Büros statt - in der Burg im M03, in der Frenke im 110b (gegenüber des Sekretariates). Frau Hirzel und Herr Scekic sind während den Schulzeiten erreichbar. Frau Christine Hirzel Tel christine.hirzel@sbl.ch Herr Nebojsa Scekic Tel nebojsa.scekic@sbl.ch 10
11 Schulärzte/Schulärztinnen der Sekundarschule Liestal: Alle Schulärzte und Schulärztinnen unseres Schulkreises sind bereit, alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule zu empfangen. Speziell für Jugendliche ist der Weg über eine unkomplizierte Art der Informationsbeschaffung und Kontaktaufnahme Dr. med. Franz Rohrer Facharzt für Innere Medizin Schützenstrasse Lausen Tel.: Fax: rohrer@hin.ch Dr. med. Claude Breitenstein Facharzt FMH für Allgemeinmedizin Eichenweg Liestal Tel.: Fax: claude.breitenstein@hin.ch Frau Dr. med. Renate Fischer Kanonengasse Liestal Tel: Fax: praxis.fischer@hin.ch Dr. med. Patricia Haller Hoch Fachärztin FMH für Kinder u. Jugendmedizin Praxis bym Törli, Wasserturmplatz Liestal Tel.: Fax: info@praxisbymtoerli.ch Dr. med. Gustav Loretan Facharzt FMH für Allgemeinmedizin Kanonengasse Liestal Tel.: Fax: gustav.loretan@hin.ch Impfungen Impfungen sind in der Schweiz grundsätzlich freiwillig. Die Impfempfehlungen für Diphterie und Starrkrampf (Tetanus) und für Kinderlähmung (Poliomyelitis) werden in der Regel befolgt. Zum Zeitpunkt des Druckes dieser Broschüre wird die Impfung gegen Hepatitis B noch durch den Kanton allen interessierten Schülerinnen und Schülern der 4. Klassen, die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV) allen Mädchen der 2. Klassen kostenlos angeboten. Das entsprechende Informationsmaterial wird zu gegebener Zeit abgegeben. 11
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