Contracting in Kommunen. Vorgehensweise, Planung und erfolgreiche Umsetzung
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- Helga Voss
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1 Contracting in Kommunen Vorgehensweise, Planung und erfolgreiche Umsetzung Dipl. Wirtschaftsing. (FH) Christian Stettner SÜDWÄRME AG Bereich Technik Max-Planck-Straße Unterschleißheim Tel: (089) Fax: (089) info@suedwaerme.de
2 Contracting in Kommunen Vorgehensweise, Planung und erfolgreiche Umsetzung 1. Was ist Contracting? 2. Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude 3. Contracting aus kommunaler Sicht 4. Praxisbeispiel
3 Was versteht man unter Contracting? Wärmemengenzähler Energieerzeugungsanlage Contractor liefert das fertige Produkt Wärme/Strom! Brennstoffeinkauf Endenergie (Gebäudegrenze) 1. Was ist Contracting?
4 Aufgabenbereiche des Contractors Der Contractor plant, baut, finanziert und betreibt eine speziell auf das Objekt zugeschnittene Energieerzeugungsanlage und versorgt zu einem festgelegten Preis auf der Grundlage von Versorgungsverträgen Immobilien aller Art mit Energie (Wärme, Kälte, Strom). 1. Was ist Contracting?
5 Zielsetzung der Bundesregierung 2. Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude
6 Umsetzungsinstrumente der Bundesregierung Gesetze & Verordnungen: u.a. Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) Energieeinsparverordnung (EnEV) Gesetze der einzelnen Bundesländer (z.b. EWärmeG BW) 2. Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude
7 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz 3 Nutzungspflicht Energiebedarf (Wärme und Kälte) des Gebäudes muss durch eine anteilige Nutzung von erneuerbaren Energien gedeckt werden 4 Geltungsbereich der Nutzungspflicht Betroffen sind alle neuen Gebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude) mit einer Nutzfläche von mehr als 50 m², die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden 2. Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude
8 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz 5 Anteil Erneuerbarer Energien bei neuen Gebäuden Mindestanteil der erneuerbaren Energien: 15 % solare Strahlungsenergie 30 % gasförmige Biomasse (i.v.m. KWK) 50 % flüssige bzw. feste Biomasse Ersatzmaßnahmen sind möglich: 50 % aus Anlagen zur Nutzung von Abwärme 50 % aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen 15 % Unterschreitung der EnEV Vorgaben Anschluss an ein Wärmenetz 2. Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude
9 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (ab Version ) definiert die KOMMUNALE VORBILDFUNKTION Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien im Bestand 2. Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude
10 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz Teil 1: Allgemeine Bestimmungen 1a - Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude Öffentlichen Gebäuden kommt eine Vorbildfunktion zu. 2 - Begriffsbestimmung (2) 5 a): Im Sinne dieses Gesetzes ist ein öffentliches Gebäude jedes Nichtwohngebäude, das sich im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand befindet und genutzt wird - für Aufgaben der Gesetzgebung - für Aufgaben der vollziehenden Gewalt - für Aufgaben der Rechtspflege - als öffentliche Einrichtung 2. Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude
11 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz Teil 2: Nutzung Erneuerbarer Energien 3 - Nutzungspflicht (2) Anteilige Nutzung Erneuerbarer Energien bei grundlegender Renovierung In einem Zeitraum von nicht mehr als 2 Jahren: Heizkesseltausch und Mehr als 20 % der Oberfläche der Gebäudehülle renoviert Folge: Mindestens 15 % aus Erneuerbaren Energien oder Mindestens 25 % gasförmige Biomasse (i.v.m. KWK) 2. Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude
12 Komm. Wärmeversorgung Derzeitige Situation Erheblicher Sanierungsstau in den Liegenschaften (Heizräumen) Hohe Kosten für die Wärmeversorgung der kommunalen Liegenschaften Erstellung von ganzheitlichen und zukunftsweisenden Studien Contracting stellt eine Lösungsmöglichkeit dar! 3. Contracting aus kommunaler Sicht
13 Vorteile für Kommunen Reduzierung des Sanierungsstaus Einbindung externen Kapitals Einbindung externen Know-Hows Planungssicherheit: Kostensicherheit und -transparenz durch komplette Übernahme der wirtschaftlichen Verantwortung Keine Rücklagenbildung für Instandhaltung, Reparatur und Erneuerung nötig Günstigen Brennstoffbezug durch Bündelung der Einkaufsmengen 3. Contracting aus kommunaler Sicht
14 Deutsches Vergaberecht Kaskadenprinzip: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) Vergabeverordnung (VgV) Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Laut EG-Vertrag gelten drei Grundsätze: Gebot der Transparenz Verbot von Diskriminierung Gebot des freien und fairen Wettbewerbs 3. Contracting aus kommunaler Sicht
15 Verfahrensschritte einer Ausschreibung Vorbereitungsphase Erarbeitung einer qualifizierten Leistungsbeschreibung Exakte Definition der Versorgungsaufgabe der Schnittstellen des Wärmebedarfs des Preisstandes (Basis: Indizes) der Eignungskriterien der Wertungskriterien für die eingehenden Angebote 3. Contracting aus kommunaler Sicht
16 Verfahrensschritte einer Ausschreibung Vorbereitungsphase Bekanntmachungsphase Veröffentlichung mit Aufforderung zur Abgabe von Angeboten Besichtigungsmöglichkeit muss diskriminierungsfrei gewährleistet werden Frist zwischen der Veröffentlichung und der Angebotsabgabe beträgt 52 Tage 3. Contracting aus kommunaler Sicht
17 Verfahrensschritte einer Ausschreibung Vorbereitungsphase Bekanntmachungsphase Angebots- und Annahmephase Prüfung der eingegangenen Angebote (Vollständigkeit, Richtigkeit, Plausibilität) Information der nicht berücksichtigten Anbieter 15 Tage vor Zuschlag Nach Ablauf der Frist kann der Vertrag geschlossen werden 3. Contracting aus kommunaler Sicht
18 Der Schlüssel zum Erfolg Ausreichender Zeithorizont VOL-Ausschreibung mit klaren Leistungs- und Liefergrenzen, eindeutigen Preisindizes, sowie klar definierte Wertungskriterien Ingenieurbüro mit Erfahrung in VOL-Ausschreibung, Wertung und Vergabeverfahren (eventuell rechtlichen Beistand) Unterstützung durch Ausschreibungsleitfäden (z.b. VfW, CIB, dena, etc.) 3. Contracting aus kommunaler Sicht
19 Praxisbeispiel - Seniorenheim Ausgangssituation (2015): Bestandsgebäude Heizanlage ist am Ende der Nutzungsdauer (Erdgaskessel) Kunde möchte das Objekt mittels Contracting mit Energie versorgen lassen Ingenieurbüro ist zuständig für die Durchführung der Ausschreibung 4. Praxisbeispiel
20 Praxisbeispiel - Seniorenheim Ausgangssituation (2015): Laufzeit des Contractingvertrages 15 Jahre Technisches Konzept frei wählbar Schnittstelle: Heizrauminnenkante Preisstand: Quartal Praxisbeispiel
21 Praxisbeispiel - Seniorenheim Ausgangssituation (2015): Definierter Energiebedarf - Heizlast: 330 kw - Wärmebedarf: ca kwh - Strombedarf: ca kwh ca. 150 kw Kostensituation: - Strombezugskosten: 19,36 ct/kwh (inkl. Strompreis H T /N T, Netznutzung, KWK-Umlage, 19 NEV, Offshore-Umlage, Umlage für Abschaltbare Lasten, Konzessionsabgabe, EEG-Umlage, Stromsteuer, etc.) - Brennstoffkosten (Mischpreis): 52,57 /MWh 4. Praxisbeispiel
22 Preisentwicklung Brennstoffe 4. Praxisbeispiel
23 Anlagenvarianten der Neuanlage Bestand: Wärmeversorgung: Gas-Brennwertkessel (2 x 300 kw) Variante 1: Wärmeversorgung: Gas-Brennwertkessel (330 kw) Variante 2: Wärmeversorgung: Pelletskessel (130 kw) Gas-Brennwertkessel (200 kw) Variante 3: Wärmeversorgung: BHKW (80 kw th. / 50 kw el. ) Gas-Brennwertkessel (330 kw) 4. Praxisbeispiel
24 Anlagenvarianten der Neuanlage Bestand: Wärmeversorgung: Stromversorgung: Variante 1: Wärmeversorgung: Stromversorgung: Variante 2: Wärmeversorgung: Stromversorgung: Variante 3: Wärmeversorgung: Stromversorgung: 4. Praxisbeispiel 100 % Gas-Brennwertkessel 100 % über das Netz des EVU 100 % Gas-Brennwertkessel 100 % über das Netz des EVU 83 % Pelletskessel 17 % Gas-Brennwertkessel 100 % über das Netz des EVU 64 % BHKW 36 % Gas-Brennwertkessel 62 % über das BHKW 38 % über das Netz des EVU
25 Variantenvergleich Praxisbeispiel
26 Variantenvergleich Praxisbeispiel
27 Variantenvergleich Praxisbeispiel
28 Variantenvergleich Praxisbeispiel
29 CO 2 -Emissionen [t/a] 4. Praxisbeispiel
30 Power is nothing without control 4. Praxisbeispiel
31 Vorteile des umgesetzten Konzepts Keine eigenen Investitionen in die Energieerzeugungsanlage (Entlastung des Vermögenshaushalts; mehr liquide Mittel für andere öffentliche Aufgaben) Einbindung externen Know-hows für den optimalen Betrieb der Anlage Sichere Haushaltsplanung durch feststehenden, transparenten Wärmepreis (keine Rücklagenbildung für Instandhaltung, Reparatur oder gar Anlagenerneuerung erforderlich) Brennstoffkosten werden durch Kapital und Know-how ersetzt Gesetzesvorgaben erfüllt (EEWärmeG!) 4. Praxisbeispiel
32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Dipl. Wirtschaftsing. (FH) Christian Stettner Tel: (089) SÜDWÄRME AG Fax: (089) Bereich Technik Max-Planck-Straße 5
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