Projektarbeit GIS und Landschaftsmanagement Die Anwendung der neuen Ökokontoverordnung am Beispiel der Aufwertung des Empfinger (Gemeinde)Waldes

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1 Projektarbeit GIS und Landschaftsmanagement Die Anwendung der neuen Ökokontoverordnung am Beispiel der Aufwertung des Empfinger (Gemeinde)Waldes Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber Wintersemester 2011 / 2012 Eine Projektarbeit über Möglichkeiten der ökonomisch-ökologischen Strukturverbesserung in Wäldern am Beispiel des Empfinger Gemeindewaldes. Inhalt der vorliegenden Arbeit ist die Vorstellung der neuen Ökokonto-Verordnung-BW vom , die konkrete Interpretation der Verordnung auf Maßnahmen im Wald sowie die Erläuterung des Umbaus bzw. die Entwicklung strukturreicher, standortsgerechter Mischwälder aus Reinbeständen. Die Problemstellungen werden am Beispiel des Projektgebietes aufgezeigt und mithilfe komplexer GIS-gestützter Analysen werden Lösungswege gefunden und beschrieben.

2 Die vorliegenden Unterlagen sind das Ergebnis einer studienbegleitenden Projektarbeit an der Hochschule für Forstwirtschaft in Rottenburg. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten. Copyright 2012 Verwendung nur mit Genehmigung der Urheber: Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 2

3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 3 Danksagung... 7 Einleitung... 8 Beschreibung des Projektgebiets Das Ökokonto in Baden-Württemberg Rechtliche Einordnung Allgemeines Vorteile Umgesetzte Maßnahmen Die ÖKVO-BW Zu 1: Anwendungsbereich Zu 2: Ökokonto-Maßnahmen Zu 3: Antragsverfahren Zu 4: Aufnahme in das Ökokonto-Verzeichnis Zu 5: Verzinsung Zu 7: Einsicht in das Ökokonto Zu 9: Zuordnung von Ökokonto-Maßnahmen Exkurs: Wie findet die Kontrolle der ÖK-Maßnahmen statt? Zu 10: Handelbarkeit Zu 11: Anerkannte Stellen Zu 12: Verhältnis zum Baurecht Zu Anlage Zu Anlage Tabelle 1: Biotopwertliste Tabelle 2: Förderung spezifischer Arten Tabelle 3: Bodenmaßnahmen Übersicht: Aufbau und Struktur der Anlage 2 der ÖKVO-BW Ökokontofähige Maßnahmen im Wald (Allgemein) Grundvoraussetzungen Maßnahmen Gemäß Anlage 1 Nr. 1.1 ÖKVO-BW Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 3

4 Inhaltsverzeichnis Gemäß Anlage 1 Nr. 1.4 ÖKVO-BW Gemäß Anlage 1 Nr. 1.7 ÖKVO-BW Gemäß Anlage 1 Nr. 2 ÖKVO-BW Gemäß Anlage 1 Nr. 4 ÖKVO-BW Übersicht: Ökokontofähige Maßnahmen im Wald ÖKVO-BW Ökokontofähige Maßnahmen im Wald (Am Beispiel) Vollentsiegelung/Teilentsiegelung von befestigten Flächen Neuanlage eines Eichen-Sekundärwaldes Entwicklung von Traubeneichen-Buchenwäldern auf ausgewählten Standorten Aufwertung/Schutz der Dolinen Anlage von Kirschbaum-Alleen Waldbauliche Ausarbeitung IST-Zustand Waldfläche allgemein Standortsverhältnisse Baumartenanteile Waldschutz Erholungsfunktionen Planungsphase Waldfläche Standortsansprüche der Baumarten Rotbuche (Fagus sylvatica) Stieleiche (Quercus robur) und Traubeneiche (Quercus petraea) Bergahorn (Acer pseudoplatanus) Gemeine Esche (Fraxinus excelsior) Weißtanne (Abies alba) Gemeine Fichte (Picea abies) Douglasie (Pseudotsuga menziesii) Baumartenanteile Waldschutz Erholungsfunktionen Priorität der Eingriffe der Waldbaumaßnahmen Höchste Priorität: Jungbestandsflächen Mittlere Priorität: Labile Fichte ohne Unterstand Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 4

5 Inhaltsverzeichnis Geringe Priorität: Freiflächen Waldbauliche Situation im Privatwald Umsetzung mit GIS Ordnerstruktur Datenherkunft Erstellung von Informationskarten Vorbereitung Übersichtskarte Baumartenkarte Standortskarte Erstellung von Themenkarten Karten zum Thema Waldbau Die Fichte Der WET Priorität von waldbaulichen Eingriffen Die Baumarteneignungsabfrage Karten zum Thema Ökokonto Für Traubeneichen-Buchenwald geeignete Flächen Alleengestaltung Entsieglung Beschreibungen häufiger Abläufe Tabellen in GIS importieren XY-Daten in GIS importieren Daten aus GIS exportieren Manuell selektieren Ein Layerfile erstellen Einen Join erstellen Aus Punkten eine Fläche machen Werte (Re)klassifizieren Luftbilder aus ArcGIS-Online hinterlegen (World Imagery) Daten georeferenzieren Aufgetretene Probleme Anhang Abbildungsverzeichnis Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 5

6 Inhaltsverzeichnis Tabellenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Quellenverzeichnis Formelausdrücke Berechnungsausdrücke Auswahlausdrücke Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 6

7 Danksagung Danksagung Wir möchten uns an dieser Stelle bei all denen bedanken, die uns bei der Anfertigung dieser Projektarbeit unterstützt haben. Unser Dank gilt: Der Daimler AG für die Vermittlung des Themas, insbesondere Herrn Imdahl Der Gemeinde Empfingen, der Forstlichen Versuchsanstalt Freiburg und dem Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe für die Bereitstellung der Geodaten, insbesondere Frau Blühbaum, Herrn Ressel, Frau Petzold und Frau Rittner- Fischer Dem Forstamt Horb für die Bereitstellung der Forsteinrichtungsdaten Markus Held, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Hochschule für Forstwirtschaft, der bei Problemen der praktischen Umsetzung mit GIS Rede und Antwort stand Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 7

8 Einleitung Einleitung Lebensgemeinschaften und Lebensräume treten in immer wiederkehrender, unverwechselbarer Einheit auf. Diese Anpassung geht soweit, dass von der Zusammensetzung der Lebensgemeinschaft auf die Ausprägung des Lebensraumes geschlossen werden kann. Generell ist bekannt, dass die Biodiversität in strukturreichen Ökosystemen deutlich höher ist als die Artenvielfalt in strukturschwachen Systemen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die Zerstörung/Verringerung artspezifischer Lebensräume (Biotope) beispielsweise durch Monokulturen möglichst unterbunden werden sollte. Entsprechend wäre das Ziel ein mosaikartiger Reichtum verschiedener natürlicher Lebensräume, zum Beispiel durch weniger Nutzungsansprüche an Natur und Landschaft oder durch gezielte Förderung der Artenvielfalt in Form von Erhaltung, Schutz und Pflege natürlicher Lebensräume. Des Weiteren sind gerade Monokulturen sehr stark risikogefährdet. Wenngleich die Fichte als Brotbaumart des Forstes gilt, so gibt es keine andere Baumart, die vergleichsweise häufig von Kalamitäten wie Sturmwurf oder Borkenkäferbefall heimgesucht wird. Eine Strukturvielfalt bewirkt also neben ökologischen auch ökonomische Vorteile. Projektgebiet unserer Arbeit ist das rund 300 ha große Waldgebiet innerhalb der Gemarkung der Stadt Empfingen. Aus den oben beschriebenen Gründen hat sich die Gemeinde Empfingen in ihrer Agenda 2025 das Ziel gesetzt, den Gemeindewald in einen naturnahen Laubmischwald zu überführen. Hier haben wir angesetzt und uns Möglichkeiten überlegt, dieses Vorhaben zu realisieren. Neben einer detaillierten Beschreibung des Projektgebietes liegt der Schwerpunkt darin, die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit als Maßnahmen für das seit gültige Naturschutzrechtliche Ökokonto in BW näher zu betrachten, insbesondere unter dem Aspekt, dass die Gemeinde dringenden Bedarf an Möglichkeiten zur Eingriffskompensation hat, da eine Reihe verschiedener Baumaßnahmen anstehen. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 8

9 Beschreibung des Projektgebiets Hierbei wird neben einer allgemeinen Einführung in die Thematik Ökokonto eine kritische Untersuchung der seit 2011 gültigen ÖKVO BW stattfinden, insbesondere im Hinblick auf mögliche Handlungsstränge im waldbiotop-bezogenen Kontext. Abschließend werden mögliche Handlungsalternativen konkret für das Projektgebiet mithilfe von ArcGIS analytisch berechnet, erfasst und visualisiert. Beschreibung des Projektgebiets Empfingen Projektgebiet Abbildung 1: Luftbild auf Empfingen mit dem markierten Projektgebiet; Quelle: ArcGis-Online Die Gemeinde Empfingen liegt im Kreis Freudenstadt und ist die südöstlichste Gemeinde im Regierungsbezirk Karlsruhe. Sie hat ca Einwohner, wobei 1971 die zwei Ortsteile Wiesenstetten und Dommelsberg zur Gemeinde hinzukamen. Empfingen liegt auf m. ü. NN und hat eine Gemarkungsfläche von 1829 ha. Die Gemeinde liegt auf einer Hochebene zwischen Schwarzwald und Schwäbischer Alb und ist infrastrukturell sehr günstig durch eine eigene Anschlussstelle an die Bundesautobahn 81 gelegen. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 9

10 Beschreibung des Projektgebiets Das Projektgebiet befindet sich etwa zwei Kilometer östlich des Ortskerns. Dabei handelt es sich um das mit 2,4 km² größte zusammenhängende Waldstück der Gemarkung. Der Gemeindewald Empfingen hat Anteil an drei regionalen Einheiten des Wuchsbezirks Neckarland: Oberes Gäu und Heckengäu, Oberer Neckar und Alpenvorland südwestlich der Eyach. Der Regionalwald ist in allen drei Einheiten ein Buchen-Eichen-Tannenwald. Insgesamt ist der Wald in 793 Flurstücke aufgeteilt, wobei 61 Flurstücke im Besitz der Gemeinde Empfingen sind. Auch befindet sich ein mit 87 ha großes ehemaliges Munitionsdepot im mittleren Teil der Waldfläche. Zum Munitionsdepot führt eine sehr breite, geteerte Straße, die früher als Zufahrt zum Depot diente und heute lediglich von den einzelnen Waldbesitzern als Hauptzufahrtsstraße in das Waldgebiet benutzt wird. Die Waldfläche, die östlich an das Munitionsdepot grenzt, liegt im Besitz des Staates und wird in diesem Projekt nicht berücksichtigt. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 10

11 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.1 Rechtliche Einordnung 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.1 Rechtliche Einordnung Der Begriff Naturhaushalt wird in 14 Abs. 1 Nr. 1 LNatSchG-BW näher erläutert: Boden, Wasser, Luft, Klima, Tiere und Pflanzen sowie das Wirkungsgefüge zwischen ihnen. Der allgemeine Schutz von Natur und Landschaft wird in den Paragraphen 20 ff. LNatSchG-BW geregelt. In 20 Abs. 1 LNatSchG-BW wird der rechtliche Begriff Eingriff definiert. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich um Maßnahmen, die mit einer Veränderung des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes verbunden sind. 21 LNatSchG-BW beschreibt die sich daraus ergebenden Verursacherpflichten: - Gemäß 21 Abs. 1 LNatSchG-BW sind vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen - Gemäß 21 Abs. 2 S. 1 LNatSchG-BW ist der Verursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen [ ] vorrangig auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder [ ] zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen). - Gemäß 21 Abs. 5 S. 1 LNatSchG-BW ist eine Ausgleichsabgabe zu entrichten, soweit ein Eingriff nicht ausgleichbar oder in sonstiger Weise kompensierbar ist. Nach 16 Abs. 2 der am in Kraft getretenen Novelle des BNatSchG besteht ein Anspruch auf Anerkennung von vorgezogenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Ökokonto-Maßnahmen). Dieser Kontext wird auf Landesebene in 22 LNatSchG-BW näher beschrieben. Damit ist das Ökokonto ein juristisch fest verankerter Bestandteil des Naturschutzrechts. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 11

12 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.2 Allgemeines 1.2 Allgemeines Beim Ökokonto werden bereits vor dem Eingriff Maßnahmen auf der Kompensationsfläche realisiert, das heißt sie werden ohne konkreten funktionalen, räumlichen oder zeitlichen Zusammenhang geplant und durchgeführt. Bei zukünftigen Eingriffen werden dann diese Flächen einschließlich der verwirklichten Maßnahmen entsprechend vom Ökokonto als Kompensationsmaßnahme abgebucht. In Baden-Württemberg existieren seit zwei Arten von Ökokonten: - Das gemeindliche (kommunale) Ökokonto (GÖkokonto) in der Bauleitplanung nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB BW) - Das naturschutzrechtliche Ökokonto (NatÖkokonto) in Natur und Landschaft nach den Vorgaben der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO BW) Das gemeindliche Ökokonto wurde mit der Novellierung des BauGB-BW im Januar 1998 eingeführt, indem die naturschutzfachliche Eingriffsregelung in die Bauleitplanung integriert und durch eine zeitliche und räumliche Flexibilisierung der Ausgleichsmaßnahmen praktikabler gestaltet wurde. Beim kommunalen Ökokonto gibt es keine rechtlich bindenden bzw. einheitlichen Vorgaben für die Bewertung von Eingriffen und zum Einrichten und Führen von Ökokonten. Das bietet den Kommunen einerseits einen großen Spielraum beim Umgang mit dem Ökokonto, führt andererseits aber auch zu Unsicherheiten. Um eine möglichst einheitliche Umsetzung der Eingriffsregelung im Rahmen des GÖkokontos zu erwirken, hat die LUBW in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kommunen, den kommunalen Landesverbänden und weiteren Partnern einen empfehlenden Leitfaden ( Arbeitshilfen für die Praxis ) sowie eine spezielle Software ( Ökokonto-Kataster ) entwickelt, die jeweils kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Der Begriff naturschutzrechtliches Ökokonto wurde mit der Novellierung des LNatSchG-BW im Januar 2005 eingeführt. Die Durchführungsverordnung zum naturschutzrechtlichen Ökokonto wurde jedoch erst am verabschiedet und gilt offiziell seit Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 12

13 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.3 Vorteile Für die Einführung der ÖKVO-BW waren vor allem folgende Zielaspekte ausschlaggebend: - Einheitliche Regelungen, Standardisierungen sowie Rechtssicherheit zu Antragsverfahren, Bewertung, Durchführung und Handelbarkeit von Ökokonto- Maßnahmen. Dadurch wird sichergestellt, dass ein erheblicher Arbeitsaufwand für die Harmonisierung unterschiedlicher Bewertungsverfahren bei Eingriff und Kompensation vermieden wird (Deregulierung, Bürgerfreundlichkeit). - Einheitliches, Web-basiertes Antragsverfahren. Damit wird die Arbeit der Behörden im Wesentlichen auf die Überprüfung und Genehmigung der vom Träger der Ökokonto-Maßnahme vorzulegenden Unterlagen konzentriert. Dies bedeutet eine deutliche Vereinfachung der fachlichen und rechtlichen Prüfung bei anerkannten Ökokonto-Maßnahmen im Vergleich zu Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Ökokontos durch Verfahrensstandardisierung (Einsparung von Arbeitsvolumen durch Verwaltungsvereinfachung und damit verbunden geringere Kosten). Fraglich ist allerdings, weshalb die neue ÖKVO-BW nur für den naturschutzrechtlichen Rahmen konzipiert wurde, in einem Zeitraum von immerhin sechs Jahren intensiver Gestaltungsarbeit. Während beispielsweise in Hessen und Bayern ein einheitliches Gesetz für das gemeindliche und naturschutzrechtliche Ökokonto existiert, ist das bislang in BW nicht geschehen und steht auch nicht in direkter Planung. Spricht man diesbezüglich damit konfrontierte Arbeitnehmer an, so erhält man i. d. R. immer die gleiche Antwort, dass die (landesspezifische) Trennung unnötig sei und zu einem starken zusätzlichen Arbeitsaufwand führe. 1.3 Vorteile - Zügige Abwicklung der Eingriffsplanung: Die Notwendigkeit für Eingriffe Kompensationsmaßnahmen in der Natur zu realisieren wurde in der Vergangenheit meist erst zum Ende des Planungsprozesses diskutiert. Dann fiel es den Kommunen und den Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 13

14 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.3 Vorteile Planungsbüros schwer, die für die Kompensation erforderlichen Flächen bereitzustellen bzw. überhaupt ökologisch sinnvolle Maßnahmen anzubieten. Bei einem Ökokonto hingegen wird die Verfügbarkeit geeigneter Kompensationsflächen im Vorfeld geklärt, sodass es nicht zu einer Verzögerung des Verfahrens durch die Suche nach einer geeigneten Ausgleichsfläche kommt. - Erleichterung bei der Bereitstellung von Kompensationsflächen: Vorgezogene Maßnahmen für zukünftige Eingriffe können vom Eingriffsort zeitlich, räumlich und funktional entkoppelt sein, sodass es zu einer Flexibilisierung der Eingriffsregelung für den Außenbereich kommt. Außerdem kommt es zu einer Verringerung von Nutzungskonflikten, da hier frühzeitig eine verbesserte Abstimmung mit anderen Raumnutzungsansprüchen erfolgen kann. - Anreize und Erleichterungen für Investoren: Die Suche nach vorgezogenen Kompensationsflächen wird i. d. R. von der Gemeinde übernommen. Für Investoren werden somit zusätzliche Anreize geschaffen, im Gemeindegebiet zu investieren, da es zu einer Verkürzung der Planungszeiträume durch ein Entfallen der Suche nach Kompensationsmaßnahmen ihrerseits kommt. - Handel mit Ökopunkten/Ökokontoflächen: Sowohl für juristische wie auch für natürliche Personen besteht die Möglichkeit des Handels mit Ökopunkten bzw. Ökokontoflächen. Dies kann ggf. zu einem zusätzlichen Einkommen führen. - Ökonomische Vorteile: Durch eine frühzeitige Planung können Kosten reduziert werden, beispielsweise indem die Ökokonto-Maßnahmen zu einem Zeitpunkt durchgeführt werden, in welchem weniger Flächenknappheit herrscht und daher auch mit geringeren Bodenpreisen gerechnet werden kann. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Bündelung von verschiedenen Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 14

15 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.3 Vorteile Eingriffen an einem Ökokonto-Projekt. Dieser größere räumliche Zusammenhang von Ökokontoflächen ermöglicht den Planungsaufwand zu verringern, eine größere und gezielte Wirkung für Ausgleichsmaßnahmen zu erzielen sowie die Kosten für die Pflege und Entwicklung der Flächen zu senken. Die Ökokontoflächen haben i. d. R. zum Zeitpunkt der Anrechnung eine größere naturschutzfachliche Wertigkeit erreicht und können entsprechend höher angerechnet werden. Im Rahmen der Suche nach Ausgleichs- und Ersatzflächen kann Beratungsaufwand eingespart werden, da die untere Naturschutzbehörde auf die Ökokonto-Maßnahmen verweisen kann. Durch Verzinsung von Ökopunkten lässt sich bei einer frühzeitigen Einrichtung des Ökokontos der Kompensationswert noch steigern. - Ökologische Vorteile: Durch freiwillige frühzeitige Ausgleichsmaßnahmen wird aktiv zur Verbesserung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes beigetragen, da die Biotope eine größere naturschutzfachliche Wertigkeit erreichen können. Beispielsweise stellen zusammenhängende Ökokontoflächen eine Stärkung des Biotopverbundsystems dar und leisten einen Beitrag zur Steigerung der Artenvielfalt. Da die Auswahl der vorgezogenen Ausgleichsflächen meist ohne Zeitdruck geschieht, stellt dies einen Vorteil für Natur und Landschaft dar, da eine Verringerung von Umsetzungsdefiziten gewährleistet werden kann (z. B. durch Ausschluss der Gefahr einer mangelnden Flächenverfügbarkeit zum Zeitpunkt des tatsächlichen Eingriffs). Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 15

16 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.4 Umgesetzte Maßnahmen 1.4 Umgesetzte Maßnahmen Die neue ÖKVO-BW vom , die seit im Rahmen des naturschutzrechtlichen Ökokontos rechtlich bindend ist, wurde in der Praxis bislang kaum in Anspruch genommen. Bis zum überprüften Stichtag, dem , wurde im Rahmen des naturschutzrechtlichen Ökokontos nur eine Maßnahme genehmigt und umgesetzt. Abbildung 2: Bisherige umgesetzte Maßnahmen Quelle: Oek=1%3Cbr%20/%3E Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 16

17 1.5 Die ÖKVO-BW 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.5 Die ÖKVO-BW Die folgende Darstellung und inhaltliche Erläuterung der wichtigsten Paragraphen der ÖKVO-BW ist das zusammengetragene und komprimierte Wissen verschiedenster Gespräche und -Kontakte mit Fachexperten, Analyse juristischer Kommentare zu den Gesetzestexten sowie die Gesetzestexte selbst. Bei der Untersuchung der ÖKVO wurden folgende Quellen verwendet: - BNatSchG, LNatSchG-BW - Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) vom Der Begriff Ökokonto-Verordnung ist dabei nur die Kurzform. Richtige Bezeichnung: Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen - Begründung zur ÖKVO vom Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVo) vom Begründung zur KompVzVo vom Erläuterungen zur ÖKVO durch die LUBW - Ökokonto im Naturschutzrecht Zu 1: Anwendungsbereich Für die Kompensation von Eingriffen können wahlweise zwei Entscheidungsmöglichkeiten herangezogen werden: 1. Maßnahmen aus dem Ökokonto 2. Sonstige Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen Ein Vorrang für ÖK-Maßnahmen besteht nicht. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 17

18 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.5 Die ÖKVO-BW Bei den ÖK-Maßnahmen handelt es sich i. d. R. um Ersatzmaßnahmen (gleichwertige Kompensation im gleichen Naturraum) seltener um Ausgleichsmaßnahmen (enger funktionaler + räumlicher Bezug zum Eingriff) Zu 2: Ökokonto-Maßnahmen Zu Absatz 1: Ökokonto-Maßnahmen haben die Voraussetzungen nach 16 Abs. 1 BNatSchG einzuhalten. Beispiele: 1. Gemäß 16 Abs. 1 Nr. 2 sind ökokontofähige Maßnahmen als solche nur anzuerkennen, wenn sie ohne rechtliche Verpflichtung durchgeführt wurden. Dies bedeutet konkret, dass nur solche Maßnahmen anerkannt werden, die über konkret obliegende Pflichten hinausgehen. So können Maßnahmen, die ausschließlich der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung entsprechen, nicht ökokontofähig sein. 2. Gemäß 16 Abs. 1 Nr. 3 sind ökokontofähige Maßnahmen als solche nur anzuerkennen, wenn dafür keine öffentlichen Fördermittel in Anspruch genommen werden. Die Ökokonto-Maßnahmen müssen sich einem oder mehreren der folgenden Wirkungsbereiche zuordnen lassen, welche in Anlage 1 der ÖKVO inhaltlich erläutert werden: 1. Verbesserung der Biotopqualität = Ökologische Aufwertung eines bestehenden Biotoptyps 2. Schaffung höherwertiger Biotoptypen = Entwicklung eines bestehenden Biotoptyps zu einem anderen, höherwertigen Biotoptyp 3. Förderung spezifischer Arten Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 18

19 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.5 Die ÖKVO-BW 4. Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen = Spielt nur im Gewässerbereich eine Rolle, z. B. die Rückverlegung von Dämmen oder die Wiederanbindung von Aueflächen 5. Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen 6. Verbesserung der Grundwassergüte Hier werden also nur die Maßnahmenbereiche vorgestellt, innerhalb derer zahlreiche, konkrete Einzelmaßnahmen möglich sind. Die Einzelmaßnahmen werden aber auch in Anlage 1 nicht abschließend aufgelistet. Zu Absatz 3: 2 Abs. 3 ÖKVO-BW definiert die nicht ökokontofähigen Maßnahmen. Beispiel: Maßnahmen, die ausschließlich der guten landwirtschaftlichen Praxis oder der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung entsprechen Zu 3: Antragsverfahren Zu Absatz 1: Die Ökokonten werden von den unteren Naturschutzbehörden geführt, das heißt: 1. Die unteren NSB prüfen die Antragsunterlagen 2. Die unteren NSB stimmen ggf. der Ökokonto-Maßnahme zu 3. Die unteren NSB führen die Ein- und Ausbuchung der ÖK-Maßnahmen durch (In der Abteilung Ökokonto des Kompensationsverzeichnisses, siehe Erläuterungen zu 7 ÖKVO-BW) Bei der unteren Naturschutzbehörde werden die vorgezogenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Ökokonto-Maßnahmen) bis zum Zeitpunkt ihrer Zuordnung zu einem Eingriff bevorratet und veröffentlicht. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 19

20 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.5 Die ÖKVO-BW Zu Absatz 2: In 3 Abs. 2 ÖKVO-BW werden die für eine Anrechnung von ÖK-Maßnahmen vorzulegenden Unterlagen konkretisiert. Beabsichtigt ein Maßnahmenträger eine ÖK-Maßnahme durchzuführen, stellt er unter Berücksichtigung der Vorgaben der ÖK-Verordnung einen Antrag auf Aufnahme ins Kompensationsverzeichnis, Abteilung Ökokonto bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde. Das ist ausschließlich über eine speziell dafür entwickelte Internetanwendung möglich, sie heißt Ökokonto-Maßnahmenantrag ; ein entsprechender Link ist auf den Internetseiten der LUBW zu finden. Nach dem man sich erfolgreich registriert hat, steht ein 126-seitiges erklärendes Handbuch zur Verfügung. Der Antragsteller muss die erforderlichen Unterlagen selbstständig beschaffen und selbstständig vorlegen. Dies ist jedoch schwieriger und aufwendiger, als es zunächst klingen mag. Beispiele: 1. Gemäß 3 Abs. 2 Nr. 5 ÖKVO-BW müssen Angaben zum Ausgangszustand stets durch einen Fachkundigen erfolgen 2. Gemäß 3 Abs. 3 Nr. 6 ÖKVO-BW muss die Beschreibung der vorgesehenen Maßnahmen und ihre Bewertung in Ökopunkten durch einen Fachkundigen erfolgen. Was aber versteht man unter einem Fachkundigen? Fachkundige sind so genannte Anerkannte Stellen, welche in 11 ÖKVO-BW näher beschrieben werden. Hierbei handelt es sich i. d. R. um (kostenintensive) Fachbüros, die sich gewerbsmäßig mit der Planung, Durchführung, Pflege, Unterhaltung, Weitergabe und Veräußerung von ÖK-Maßnahmen befassen (Flächen- und Maßnahmenagenturen). Auf den Internetseiten der LUBW ist eine ausführliche Beschreibung über den Antrag auf Anerkennung, Voraussetzungen zur Anerkennung sowie anfallende Gebühren vorhanden ( Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 20

21 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.5 Die ÖKVO-BW So ist der Antrag auf Anerkennung in schriftlicher Form an die oberste Naturschutzbehörde zu richten. Für die Anerkennung der Stelle wird eine Gebühr erhoben, unabhängig davon, was die Anerkannte Stelle für ihre (späteren) Dienste in Rechnung stellt. Gemäß 3 Abs. 2 Nr. 8 ÖKVO-BW sind Angaben zur Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel zu tätigen. Insofern öffentliche Fördermittel gezahlt werden (MEKA, LPR), gibt es keine Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde zur Ökokonto-Maßnahme, da die Maßnahme nicht zugleich Gegenstand einer anerkennungsfähigen Aufwertung nach der ÖKVO und einer öffentlichen Fördermaßnahme sein kann (vergleiche hierzu auch 16 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Direktzahlungen (Flächenprämien) sowie die Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL) hindern die Zustimmung zu einer Ökokontomaßnahme nicht, da diese zum Ausgleich natürlicher und wirtschaftlicher Nachteile in der Landwirtschaft zu verstehen sind und keinen direkten ökologischen Hintergrundgedanken tragen. Zu Absatz 3: Für den Antrag sind landeseinheitliche elektronische Vordrucke zu verwenden, die von der obersten Naturschutzbehörde festgelegt werden. Diese werden dann der unteren Naturschutzbehörde von der Zulassungsbehörde übermittelt. Oberste Naturschutzbehörde in BW: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (Stuttgart) Unterste Naturschutzbehörden in BW: In die Landratsämter eingegliedert Zu Absatz 4: 3 Abs. 4 ÖKVO-BW formuliert eine Bagatellschwelle für ÖK-Maßnahmen: Die Maßnahme muss mindestens Ökopunkte erbringen und mindestens 2000 Quadratmeter umfassen. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 21

22 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.5 Die ÖKVO-BW Grund hierfür ist eine Arbeitsentlastung der unteren Verwaltungsbehörden im Interesse eines angemessenen Verhältnisses zum ökologischen Aufwertungsgewinn. Die Flächenmindestgröße gilt allerdings nicht bei Maßnahmen zur Förderung spezifischer Arten und bei punktuellen Maßnahmen, weil diese meist auf kleiner Fläche durchgeführt werden, aber ein hohes fachliches Aufwertungspotential aufweisen. Zu Absatz 5: Der Maßnahmenträger stellt bei der unteren Naturschutzbehörde einen Antrag auf Zustimmung zur ÖK-Maßnahme. Zunächst werden die Unterlagen von der unteren Naturschutzbehörde geprüft und sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, hat die untere Naturschutzbehörde dem Antrag zuzustimmen. Dieser Kontext wird in 3 Abs. 5 ÖKVO-BW geregelt Zu 4: Aufnahme in das Ökokonto-Verzeichnis Zu Absatz 1: Nachdem die untere Naturschutzbehörde die vom Maßnahmenträger vorgelegten Unterlagen erfolgreich geprüft hat und eine Zustimmung erfolgte, wird die Maßnahme in das Ökokonto (Kompensationsverzeichnis, Abteilung Ökokonto) eingestellt. Hier verbleiben die Maßnahmen bis sie zur Kompensation eines Eingriffs verwendet werden oder der Maßnahmenträger ihre Löschung beantragt. Letzteres bedeutet gleichzeitig die Möglichkeit, die ursprüngliche Nutzung wieder aufzunehmen. Im Verzeichnis sind unter anderem Angaben zu Kohärenzsicherungsmaßnahmen zu machen ( 4 Abs. 1 Nr. 8 ÖKVO-BW). Kohärenzsicherungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die zur Sicherung des Netzes Natura-2000 vorgesehen sind. Gemäß 15 Abs. 2 S. 4 BNatSchG können diese für naturschutzrechtliche Eingriffskompensationen eingesetzt werden. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 22

23 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.5 Die ÖKVO-BW Zu Absatz 2: Der Beginn der Maßnahme ist der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen und in das Ökokonto-Verzeichnis aufzunehmen. Dies erfolgt im Interesse des Maßnahmenträgers selbst, da ab diesem Datum die Verzinsung zu laufen beginnt. Die Zustimmung erlischt, wenn nicht innerhalb von 5 Jahren nach Bekanntgabe mit der Maßnahme begonnen wird. Grund hierfür ist eine Verwaltungsvereinfachung, da Überprüfungsaufwand vermieden wird Zu 5: Verzinsung Ökopunkte werden jährlich mit 3 Prozent verzinst. Damit wird die vorzeitige Schaffung des ökologischen Mehrwertes honoriert. Allerdings formuliert 5 ÖKVO-BW eine eindeutige Begrenzung der Verzinsung: 1. Begrenzung des Verzinsungszeitraums auf max. 10 Jahre 2. Verzicht auf Zinseszinsregelung Diese Begrenzung der Verzinsung ist notwendig, damit die über die Verzinsung erzielten Punkte in einem angemessenen Verhältnis zum realen Wertzuwachs in Natur und Landschaft stehen Zu 7: Einsicht in das Ökokonto Das NatÖkokonto ist über einen elektronischen Zugang der unteren Naturschutzbehörde öffentlich einsehbar, da die Maßnahmen handelbar sind. Allerdings sind personenbezogene Daten ausgenommen, es sei denn, der Maßnahmenträger hat der öffentlichen Einsehbarkeit der ihn betreffenden Angaben zugestimmt. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 23

24 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.5 Die ÖKVO-BW Die öffentliche Einsehbarkeit ist vor allem für die Verursacher von Eingriffen bedeutsam, da sie sich durch Einsichtnahme in die Ökokonto-Verzeichnisse (des betreffenden Naturraums bzw. aller unteren Naturschutzbehörden in BW) einen raschen Überblick verschaffen können, ob geeignete Maßnahmen für die Kompensation des von ihnen geplanten Eingriffs vorhanden sind. Der Vorhabenträger kann sich dann mit dem Maßnahmenträger zur Aufnahme von Verkaufsverhandlungen in Verbindung setzen. Zum besseren Verständnis an dieser Stelle ein kurzer Exkurs: Was ist das Kompensationsverzeichnis der unteren Naturschutzbehörde? 1. Rechtliche Grundlage ist die Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über die Führung von KompVz vom Entsprechend dieser Verordnung sind folgende Punkte Aufgaben und Ziele des Kompensationsverzeichnisses (Allgemeiner Teil, Punkt 1 KompVzVo): o Die Nachprüfbarkeit der ordnungsgemäßen Umsetzung der für die Kompensation eines Eingriffs vorgesehenen Maßnahmen zu erleichtern o Eine erneute Verwendung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die bereits einem Eingriff zugeordnet worden sind, für die Eingriffskompensation auszuschließen o Vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- Maßnahmen) zu bevorraten 3. Die untere Naturschutzbehörde führt für das Gebiet ihres Stadt- oder Landkreises ein Kompensationsverzeichnis mit folgenden Abteilungen: o Abteilung Eingriffskompensation Öffentlich einsehbar nach 3 KompVzVo Die Abteilung Eingriffskompensation dient der Aufnahme und Dokumentation aller im Bereich des betreffenden Stadt- oder Landkreises festgelegten naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich der für die Eingriffskompensation eingesetzten Ökokontomaßnahmen. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 24

25 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.5 Die ÖKVO-BW o Abteilung Ökokonto Öffentlich einsehbar nach 7 ÖKVO In die Abteilung Ökokonto werden die ÖK-Maßnahmen eingestellt, nachdem die untere Naturschutzbehörde diesen zugestimmt hat Zu 9: Zuordnung von Ökokonto-Maßnahmen Die Zuordnung einer ÖK-Maßnahme als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme zu einem Eingriff erfolgt im Verfahren der Vorhabenzulassung und wird in 9 ÖKVO- BW beschrieben. Zu Absatz 1 und 2: Die für die Vorhabenzulassung zuständige Behörde teilt der unteren Naturschutzbehörde die Zuordnung einer Ökokonto-Maßnahme mit. Anschließend erfolgt deren Löschung aus der Abteilung Ökokonto und die Umbuchung in die Abteilung Eingriffskompensation Exkurs: Wie findet die Kontrolle der ÖK-Maßnahmen statt? 1. ÖK-Maßnahmen sind freiwillig ( 2 Abs. 1 ÖKVO i. V. m. 16 Abs. 1 BnatSchG) o Dies bedeutet konkret, dass nach Zustimmung zu einer Maßnahme durch die untere Naturschutzbehörde (Ökopunkte werden in das Ökokonto eingestellt) die Durchführung der Maßnahme nicht weiter kontrolliert wird. o Dies geht auch aus 6 Abs. 2 ÖKVO hervor: Der Maßnahmenträger kann ohne Angabe von Gründen die Maßnahme beenden und die Löschung seiner Maßnahme aus dem ÖK-Verzeichnis verlangen. o Aber: Innerhalb von 5 Jahren nach Zustimmung zur Maßnahme durch die untere Naturschutzbehörde muss mit der Maßnahme begonnen werden, ansonsten erlischt die Zustimmung ( 4 Abs. 2 ÖKVO) Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 25

26 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.5 Die ÖKVO-BW 2. Sobald die Ökopunkte mit einem Eingriff verrechnet werden (d. h. die Umbuchung von Abteilung Ökokonto zu Abteilung Eingriffskompensation), findet eine entsprechende Kontrolle statt. Der Zielwert des Biotoptyps muss zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht erreicht sein. Dies leitet sich aus 17 Abs. 7 BNatSchG ab: Die zuständige Behörde (Genehmigungsbehörde) prüft die frist- und sachgerechte Durchführung der Vermeidungs- sowie der festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich der erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen. Hierzu kann sie vom Verursacher des Eingriffs die Vorlage eines Berichts verlangen Zu 10: Handelbarkeit Eine Beteiligung am Handel mit Ökopunkten steht jedem offen. Insbesondere kommen aber Flächen- und Maßnahmenagenturen als Handelspartner in Frage. Die Weitergabe bzw. Veräußerung von Flächen oder Ökopunkten ist dabei innerhalb des gesamten Bundeslandes Baden-Württembergs zulässig Zu 11: Anerkannte Stellen Siehe Erläuterungen unter Zu 3, Absatz 2 ÖKVO-BW Zu 12: Verhältnis zum Baurecht 12 ÖKVO-BW regelt das Verhältnis des naturschutzrechtlichen Ökokontos zu bauleitplanerischen ÖK-Maßnahmen. Gemäß 12 Abs. 1 ÖKVO-BW gilt diese Verordnung nicht für Maßnahmen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches. Die Kompetenz zur Regelung von ÖK-Maßnahmen in der Bauleitplanung liegt beim Bundesgesetzgeber. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 26

27 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.5 Die ÖKVO-BW Zu Anlage 1 Anlage 1 stellt die Maßnahmen vor, welche ökokontofähig sind. Die Gliederung erfolgt nach Schutzgütern: 1. Biotope 2. Arten 3. Wasser 4. Boden Bemerkung: Nach der ÖKVO-BW werden nur diejenigen Schutzgüter bewertet, für die standardisierte Bewertungsverfahren vorliegen. Entsprechend wurden die Schutzgüter Klima/Luft und Landschaftsbild/Erholung nicht in die ÖKVO aufgenommen. Die Bewertung dieser Schutzgüter wäre zu kompliziert, da sie sich aufgrund einer Vielzahl möglicher Fallkonstellationen und erheblicher Bewertungsunsicherheiten einem einfachen / schematisierbaren Bewertungsverfahren entziehen. Innerhalb der Schutzgüter Biotope, Arten, Wasser und Boden werden in Anlage 1 Maßnahmenbereiche aufgelistet, innerhalb derer viele Einzelmaßnahmen möglich sind. Erkennbar ist, dass die in Anlage 1 beschriebenen Maßnahmenbereiche mit einer hohen Zahl an Auflagen und Einschränkungen formuliert sind. Grund hierfür ist die angestrebte Verwirklichung des Ziels, dass die ÖK-Maßnahmen nur auf geeigneten Flächen und planvoll durchgeführt werden und insbesondere isolierte Maßnahmen vermieden werden. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 27

28 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.5 Die ÖKVO-BW Zu Anlage 2 Anlage 2 regelt die landeseinheitliche Bewertung der Schutzgüter Biotope, Arten, Wasser und Boden für Ökokonto-Maßnahmen (Fragestellung lautet hier: Wie viel Wert hat das, was aufgebaut wird = Pluspunkte) für Eingriffe, denen eine ÖK-Maßnahme zur Kompensation zugeordnet werden soll (Fragestellung lautet hier: Wie viel Wert hat das, was zerstört wird = Minuspunkte) Abschnitt 1 beschreibt die Bewertungsregeln für Biotope (Bewertungsperiode: 25 Jahre). Abschnitt 2 beschreibt die Bewertungsregeln für die Förderung spezifischer Arten. Abschnitt 3 beschreibt die Bewertungsregeln für Boden und Grundwasser. Abschnitt 4 beschreibt die Bewertungsregeln für die Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen. Dies vollständig zu erläutern, würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen. Deshalb werden im Folgenden nur die Bewertungen im Bereich des Schutzgutes Biotope näher dargestellt Tabelle 1: Biotopwertliste Die Bewertung von Biotopen erfolgt mithilfe der Tabelle 1 (Biotopwertliste) der Anlage 2 der ÖKVO-BW. Hier werden alle in BW vorkommenden Biotoptypen aufgelistet und in 6 Kategorien unterteilt: 1. Gewässer 2. Terrestrisch-morphologische Biotoptypen 3. Gehölzarme terrestrische und semiterrestrische Biotoptypen 4. Gehölzbestände und Gebüsche 5. Wälder 6. Biotoptypen der Siedlungs- und Infrastrukturen Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 28

29 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.5 Die ÖKVO-BW Innerhalb dieser Kategorien werden die in BW vorkommenden Biotoptypen vollständig aufgelistet. Für jeden Biotoptyp Baden-Württembergs wird in Form eines Feinmoduls und Planungsmoduls ein Rahmen von Ökopunkten/m² vorgegeben. Der Ökopunkt ist dabei die einheitliche Bilanzierungseinheit. Beispiel: Erläuterung: 1. Feinmodul (F) o Das Feinmodul dient der Bestimmung folgender Parameter: Wertermittlung des Ausgangszustandes einer Fläche Ermittlung des Zielwertes im Wirkungsbereich Verbesserung der Biotopqualität Ermittlung des Zielwertes im Wirkungsbereich Schaffung höherwertiger Biotoptypen, sofern diese Biotoptypen im Zuge der Maßnahme sofort entstehen 2. Planungsmodul (P) o Das Planungsmodul dient der Bestimmung folgender Parameter: Ermittlung des Zielwertes im Wirkungsbereich Schaffung höherwertiger Biotoptypen, sofern diese Biotoptypen nicht unmittelbar durch die vorgesehenen Maßnahmen entstehen, sondern erst über einen längeren Zeitraum entwickelt werden müssen. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 29

30 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.5 Die ÖKVO-BW o Das Planungsmodul entfällt (-), wenn die Biotoptypen nicht innerhalb von 25 Jahren entwickelt werden können. Bewertet wird in diesen Fällen derjenige Biotoptyp, der sich im Laufe der Entwicklung nach 25 Jahren einstellen wird. 3. Punkte-Wertespanne o Fette Werte sind die Normalwerte des Feinmoduls/Planungsmoduls (Dies bedeutet eine normale durchschnittliche Ausprägung des Biotoptyps). o Bei abweichenden Ausprägungen des Biotoptyps (durch ab- oder aufwertende Faktoren) sollten Werte innerhalb der Wertspanne gewählt werden. o Ab- und aufwertende Faktoren stellen z. B. besondere Standortsqualitäten oder eine unter- bzw. überdurchschnittliche Artenausstattung dar. Beispielsweise kann bei der Nasswiese basenarmer Standorte eine starke Eutrophierung wertmindernd wirken. Bei den Arten stellen insbesondere das Vorkommen von Arten des Anhangs IV der RL 92/43/EWG oder sonstige streng geschützte Arten aufwertende Faktoren dar. 4. Sonderregelungen bei der Bewertung von Wäldern o Für die Bewertung von Waldbiotoptypen sind die ergänzenden Regelungen unter Nummer 5 der Biotopwertliste zu beachten. Das dort beschriebene Verfahren ist relativ komplex und soll deshalb nur der Vollständigkeit halber an dieser Stelle erwähnt werden. Ziel dieser Arbeit ist es, einen Gesamtüberblick zu geben und nicht einzelne Bewertungsverfahren im Detail vorzustellen. o Bewertung von Bannwäldern und Waldrefugien: Bei Bannwäldern und Waldrefugien steht der Prozessschutz im Vordergrund, d. h. insbesondere die Förderung Alt- und Totholz gebundener Arten. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 30

31 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.5 Die ÖKVO-BW Die Bewertungsperiode der ÖKVO beträgt 25 Jahre. Der Zielzustand bei Bannwäldern/Waldrefugien wird aber erst nach Jahren erreicht. Dies bedeutet konkret, dass der naturschutzfachliche Wert bei Bannwäldern und Waldrefugien in 25 Jahren nur gering ansteigt. Aber: Bannwälder und Waldrefugien sind als dauerhafte Anlage rechtlich abgesichert. Somit wird gewährleistet, dass eine Verbesserung im ökologischen Sinne möglich ist. Deshalb wird die Schaffung/Errichtung von Bannwälder bzw. Waldrefugien einmalig und pauschal mit 4 ÖP/m² bewertet Tabelle 2: Förderung spezifischer Arten Tabelle 2 der Anlage 2 der ÖKVO-BW enthält die spezifischen Arten, deren Förderung Ökopunkte erzielen lassen. Hierzu wurde ein eigenständiges Bewertungssystem geschaffen, das in Anlage 2, Abschnitt 2 der ÖKVO-BW näher erläutert wird. Aufgelistet werden 37 Tierarten Es handelt sich um Landesarten des Zielartenkonzepts Baden- Württembergs I. d. R. sind diese europarechtlich geschützt, das Vorkommen kann meist gut überprüft werden und es stehen erprobte Entwicklungsmaßnahmen zur Verfügung 26 Pflanzenarten Die aufgelisteten Pflanzenarten sind an Sonderstandorte gebunden Die Pflanzen sind stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht Die Förderung ist nur durch spezifische Maßnahmen möglich, die hohe Anforderungen an Planung und Pflege stellen Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 31

32 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.5 Die ÖKVO-BW Tabelle 3: Bodenmaßnahmen Bodenmaßnahmen werden danach bewertet, in welchem Umfang sie eine Aufwertung der Bodenfunktionen bewirken. Bei zusätzlich positiver Auswirkung von Boden- oder Biotopverbesserungsmaßnahmen auf die Grundwassergüte erfolgt ein einmaliger Zuschlag je Fläche in Höhe von 1-3 Ökopunkten/m² in Abhängigkeit von der zugrunde liegenden hydrogeologischen Einheit. Dies wird in Anlage 2 Abschnitt 3 Nr. 3.2 ÖKVO-BW geregelt Übersicht: Aufbau und Struktur der Anlage 2 der ÖKVO-BW Abbildung 3: Übersicht über den Aufbau und die Struktur der Anlage 2 ÖKVO-BW Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 32

33 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.6 Ökokontofähige Maßnahmen im Wald (Allgemein) 1.6 Ökokontofähige Maßnahmen im Wald (Allgemein) Grundvoraussetzungen Alle ökokontofähigen Maßnahmen (somit auch Ökokonto-Maßnahmen im Wald) müssen sich nach 2 Abs. 1 ÖKVO-BW einem der folgenden Wirkungsbereiche zuordnen lassen: 1. Verbesserung der Biotopqualität 2. Schaffung höherwertiger Biotoptypen 3. Förderung spezifischer Arten 4. Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen 5. Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen 6. Verbesserung der Grundwassergüte Nach 2 Abs. 3 Nr. 1 ÖKVO-BW sind nicht ökokontofähig solche Maßnahmen, die [ ] der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung entsprechen. Nach 3 Abs. 4 ÖKVO-BW muss die Maßnahme mindestens Ökopunkte erbringen und mindestens 2000 Quadratmeter umfassen. Diese Flächenmindestgröße gilt nicht bei Maßnahmen zur Förderung spezifischer Arten und bei punktuellen Maßnahmen Maßnahmen Die folgende vollständige Auflistung ökokontofähiger Maßnahmen im Wald beruht auf dem Zusammentragen und Auswerten folgender Quellen: 1. ÖKVO-BW vom LNatSchG-BW, LWaldG-BW 3. PDF-Datei der FVA Ökokontomaßnahmen im Wald 4. Zahlreiche Gespräche und -Kontakte mit Fachexperten 5. Waldschutzgebietsprogramm der FVA 6. AuT-Konzept von ForstBW 7. Verschiedene Tier- und Pflanzenlexika Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 33

34 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.6 Ökokontofähige Maßnahmen im Wald (Allgemein) Gemäß Anlage 1 der ÖKVO-BW sind in Wäldern folgende Maßnahmen möglich und zugleich ökokontofähig: Gemäß Anlage 1 Nr. 1.1 ÖKVO-BW Aufwertung von terrestrisch-morphologischen Biotoptypen, insbesondere Felsen, Blockhalden und Hohlwege Gemäß Anlage 1 Nr. 1.4 ÖKVO-BW Konkretisierung von Anlage 1 Nr. 1 Abschnitt 2 (Förderung + Entwicklung naturnaher Wälder) - Verbesserung der Biotopqualität, Neuanlage und Entwicklung sowie flächige Erweiterung naturnaher, durch 30a LWaldG-BW geschützter Waldbestände o Naturnahe Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder o Regional seltene, naturnahe Waldgesellschaften Au-, Sumpf-, Bruch- und Moorwälder (Biotopwertliste Nr ) Wälder trockenwarmer Standorte (Biotopwertliste Nr. 53) Schlucht-, Hangfuß- und Blockwälder (Biotopwertliste Nr. 54) Seltene Buchen-, Eichen-, Fichten- und Tannenwälder (Biotopwertliste Nr , ausgenommen Ei-Sekundärwälder) o Tobel, Klingen, Kare und Toteislöcher im Wald mit naturnaher Begleitvegetation o Wälder als Reste historischer Bewirtschaftungsformen Ehemalige Nieder- und Mittelwälder Alte Hutewälder Streugenutzte Flächen o Strukturreiche Waldränder Vielfältig aufgebaute, ökologisch hochwertige Waldränder Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 34

35 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.6 Ökokontofähige Maßnahmen im Wald (Allgemein) - Verbesserung der Biotopqualität, Neuanlage und Entwicklung sowie flächige Erweiterung von Eichen-Sekundärwäldern o Eichen-Sekundärwälder sind Eichenwälder, die natürlicherweise auf einem bestimmten Standort nicht vorkämen, d. h. ein vom Menschen erstellter Eichenwald. - Verbesserung der Biotopqualität, Neuanlage und Entwicklung sowie flächige Erweiterung naturnaher, durch 32 LNatSchG-BW geschützter Waldbestände. o Moorbereiche und Feuchtbiotope Hoch-, Nieder- und Übergangsmoore Sümpfe Röhrichte, Seggenriede Feuchtheiden Quellige Bereiche Nass-, Streu- und Feuchtwiesen o Stillgewässer mit Verlandungsbereich Tümpel, Hüle, Weiher, Teich, See, Moorsee, Baggersee, Altwasser o Fließgewässer mit naturnaher Begleitvegetation Quelle, Bach, Fluss, Altarm o Trockenbiotope im Waldverband Offene Binnendünen Trocken- und Magerrasen Wacholder- und Zwergstrauchheiden Borstgrasrasen, Trockengebüsche und Trockensäume o Naturgebilde Offene Felsbildungen Offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden Lehm- und Lösswände Höhlen, Dolinen Hohlwege, Trockenmauern, Steinriegel Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 35

36 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.6 Ökokontofähige Maßnahmen im Wald (Allgemein) - Verbesserung der Biotopqualität, Neuanlage und Entwicklung sowie flächige Erweiterung von Waldrefugien o Waldrefugien sind auf Dauer eingerichtete Waldflächen ab einem Hektar Größe, die ihrer natürlichen Entwicklung bis zum Zerfall überlassen werden. Es finden also keine Maßnahmen statt, mit Ausnahme von Verkehrssicherungspflichten und Waldschutz- Maßnahmen. o Maßnahmen im Bereich der Waldrefugien sind nur im Rahmen des Altund Totholzkonzeptes von Forst-BW ökokontofähig Veröffentlichung des AuT-Konzeptes von Forst-BW im Februar 2010 o Die Auswahl der Fläche der Waldrefugien ist entsprechend der im AuT unter Nummer dargestellten Auswahlkriterien vorzunehmen. So ist beispielsweise ein Kriterium, dass alter Wald zwingend auszuwählen ist. Alte Wälder im Sinne des AuT sind buchendominierte Bestände (Buche > 60%), in denen die Buche älter als 180 Jahre ist und eichen- sowie tannenreiche Bestände mit mehr als 30% über 250-jährigen Eichen oder Tannen. - Verbesserung der Biotopqualität, Neuanlage und Entwicklung sowie flächige Erweiterung von Waldschutzgebieten o Nach 32 LWaldG-BW sind Waldschutzgebiete Bannwälder + Schonwälder o Maßnahmen im Bereich der Waldschutzgebiete sind nur im Rahmen des Waldschutzgebietsprogramms des Landes Baden-Württembergs ökokontofähig So wird beispielsweise bei der Einrichtung von Bannwäldern eine Größenordnung von > 100 ha angestrebt (aus populationsbiologischen und bestandesdynamischen Überlegungen zahlreicher Tier- und Pflanzenarten abgeleitet); zudem sollen die typischen Standorte und Waldgesellschaften in ausreichender Fläche repräsentiert sein. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 36

37 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.6 Ökokontofähige Maßnahmen im Wald (Allgemein) Schutzziele von Schonwäldern sind i. d. R. Schutz, Erhaltung, und Entwicklung von historischen Waldformen, von Natur aus seltenen oder selten gewordenen Waldgesellschaften und Biotopkomplexen, welche schutzwürdigen Arten Lebensraum bieten. - Schaffung naturnäherer Standortsverhältnisse, insbesondere durch o Wiedervernässung von Sumpfwäldern und Mooren o Wiederherstellung des natürlichen Überflutungsregimes bei Auwäldern - Landschaftsgerechte Entwicklung naturnaher Waldbestände durch Erstaufforstung oder Sukzession von Offenland mit Baumarten des Standortswaldes o Vorsicht: Dies gilt nur im Rahmen einer naturschutzfachlichen Planung, da Offenlandflächen nicht beliebig aufgeforstet werden sollen. Dies stellt beispielsweise eine Absicherung dessen dar, dass wertvolle Freilandbiotoptypen nicht zerstört werden Gemäß Anlage 1 Nr. 1.7 ÖKVO-BW (Erhöhung der Naturnähe von Gewässern und ihrer Uferbereiche) - Rücknahme von Gewässerverbauungen, insbesondere die Rücknahme von Ufer- und Sohlbefestigungen, Öffnen von verdolten Abschnitten oder Beseitigung von Wanderungshindernissen, Herstellung der Durchgängigkeit o Wiederherstellung eines naturnahen Laufes o Wiederherstellung eines naturnahen Abflussregimes, insbesondere die Wiederanbindung von Gewässerabschnitten oder Beseitigung von Aboder Zuleitungen Zulassen natürlicher Dynamik Verbesserung der Selbstreinigungskraft von Gewässern Naturnahe Umgestaltung von künstlichen Gewässern Renaturierung von Gewässerufern Nutzungsextensivierung entlang von Gewässern Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 37

38 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.6 Ökokontofähige Maßnahmen im Wald (Allgemein) Gemäß Anlage 1 Nr. 2 ÖKVO-BW - Förderung spezifischer Arten durch Maßnahmen zur Entwicklung von Lebensräumen der in Tabelle 2 der Anlage 2 der ÖKVO-BW genannten Arten. Hierbei sind die Vorgaben der Anlage 2 Abschnitt 2 der ÖKVO-BW zu beachten. - Im Wald vorkommende Vogelarten gemäß Tabelle 2: o Zitronenzeisig (Zitronengirlitz) In Deutschland in den Nadelwäldern der Alpen und des Schwarzwaldes - Im Wald vorkommende Reptilien und Amphibien gemäß Tabelle 2: o Evtl. nur Kreuzotter Bevorzugt Moore, Heiden, Bergwiesen, alpine Geröllfelder. Seltener aber auch in höher gelegenen zwergstrauchreichen Waldschneisen und Waldrändern (meist Nadelwälder) vorzufinden. - Im Wald vorkommende tagaktive Schmetterlinge gemäß Tabelle 2: o Brauner Eichen-Zipfelfalter Benötigt trockenwarme Standorte mit halbhohem Gebüsch aus Quercus-Arten (trockene + warme Laubmischwälder) o Gelbringfalter Sie leben an kleinen Waldlichtungen mit Gebüschen und in Hecken an Waldrändern (meist Laubwälder). Man findet sie sowohl auf feuchten als auch auf trockenen Böden, die basisch oder nicht basisch sein können. o Platterbsen-Widderchen Sie leben als einzige Art ihrer Gattung in Mitteleuropa im Wald, speziell an sonnigen Waldwegen und in Laubwäldern im Flachland sowie in leichter Gebirgslage. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 38

39 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.6 Ökokontofähige Maßnahmen im Wald (Allgemein) o Schwarzer Apollofalter Das Vorkommen beschränkt sich auf lichte Wälder in bergigen Gegenden (z.b. Mittelgebirge, Alpen, Pyrenäen,...), in denen die Raupenfutterpflanze Lerchensporn vorkommt. - Im Wald vorkommende Heuschrecken gemäß Tabelle 2: o Keine Art im Wald vertreten - Im Wald vorkommende sonstige Tiere gemäß Tabelle 2: o Heldbock (Großer Eichenbock) Bevorzugt sonnenexponierte, starke, anbrüchige oder abgestorbene alte Eichen (v. a. Stieleichen), seltener Buchen oder Ulmen. Der Heldbock findet sich v. a. in Wäldern mit urständigen Überhältern. o Alpenbock An lichten Buchen im Bergwald - Im Wald vorkommende Pflanzenarten gemäß Tabelle 2: o Bleiche Weide Waldränder, Heidewälder mit Lichtungen o Echte Bärentraube Vorkommen in Bergwäldern und Kiefernwäldern Gemäß Anlage 1 Nr. 4 ÖKVO-BW - Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen durch Entsiegelung oder Teilentsiegelung von befestigten Flächen Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 39

40 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.7 Ökokontofähige Maßnahmen im Wald (Am Beispiel) Übersicht: Ökokontofähige Maßnahmen im Wald ÖKVO-BW Abbildung 4:Übersicht über die ökokontofähigen Maßnahmen im Wald 1.7 Ökokontofähige Maßnahmen im Wald (Am Beispiel) In diesem Kapitel steht die konkrete Untersuchung des Projektgebietes Gemeindewald Empfingen im Vordergrund. Es werden Maßnahmenkomplexe dargestellt, die eine naturschutzfachliche Aufwertung der derzeitigen waldbaulichen Situation anstreben und deren Verwirklichung aus ökologischen, ökonomischen und sozio-kulturellen Aspekten eine nachhaltige Wirkung erzielen könnte. Wichtig: Es ist keine vollständige Liste aller denkbaren Methoden und Wege zur Strukturverbesserung, sondern vielmehr eine Auswahl der effektivsten und komplexesten Verfahren zur Erweiterung der biologischen Vielfalt. Diese werden in einen rechtlichen Zusammenhang gebracht und über GIS visualisiert, eine konkrete Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 40

41 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.7 Ökokontofähige Maßnahmen im Wald (Am Beispiel) Beschreibung zur Vorgehensweise der praktischen Umsetzung ist jedoch nicht Bestandteil dieser Arbeit! Zunächst werden vier Möglichkeiten beschrieben, die eine Gebietsaufwertung durch Förderung neuer besserer ökologischer Strukturen darstellen und gleichzeitig ökokontofähig sind: - Vollentsiegelung/Teilentsiegelung von befestigten Flächen (Visualisierung/Analyse siehe Abschnitt ) - Neuanlage eines Eichen-Sekundärwaldes auf dem Beobachtungsstreifen um das ehemalige Munitionsdepot (Visualisierung/Analyse siehe Abschnitt ) - Entwicklung von Traubeneichen-Buchen-Wäldern auf ausgewählten Standorten (Visualisierung/Analyse siehe Abschnitt ) - Aufwertung/Schutz der Dolinen (Visualisierung/Analyse siehe Abschnitt ) Es gibt jedoch auch verschiedene Maßnahmen und Vegetationskomplexe, deren Umsetzung prinzipiell möglich wäre, sowohl aus ökologischer wie auch ökonomischer Sicht, dennoch nicht ökokontofähig sind. Auch hierzu wird ein Beispiel ausführlich erläutert: - Kirschbaum-Alleen (Visualisierung/Analyse siehe Abschnitt ) Vollentsiegelung/Teilentsiegelung von befestigten Flächen Nach der ÖKVO-BW Anlage 1 Nr. 4 ist die Entsiegelung oder Teilentsiegelung von befestigten Flächen ökokontofähig. Gemäß Anlage 2 Tabelle 3 ( Bodenmaßnahmen ) wird Entsiegelung wie folgt verrechnet: - Bei Vollentsiegelung pauschal 16 ÖP/m² - Bei Teilentsiegelung 16 Ökopunkte/m² x Entsiegelungsgrad Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 41

42 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.7 Ökokontofähige Maßnahmen im Wald (Am Beispiel) Konkret in unserem Projektgebiet sind folgende Entsiegelungen möglich: - Teilentsiegelung der Zufahrtsstraße zum Munitionsdepot. o Die Straße hat eine konstante Wegbreite von 5,5 m und ist vollständig asphaltiert. Die Entsiegelung von jeweils 1 m beidseitig der Straße würde den Zufahrtsweg zum Depot auf eine ausreichende Breite von 3,5 m reduzieren. Abbildung 5: Zufahrtsstraße zum ehemaligen Munitionsdepot - Insofern die Gemeinde dem Bund das Munitionsdepot abkaufen würde, wäre auch die Vollentsiegelung/Teilentsiegelung des Munitionsdepots denkbar. o Die Rekultivierung einschließlich die Beseitigung möglicher Altablagerungen wäre in diesem Zusammenhang ebenfalls ökokontofähig. Im Zuge einer Rekultivierung müsste der ehemalige Vorbestand bekannt sein (historische Erkundung), im Falle einer Verdachtsflächenbehandlung wegen Altablagerungen wäre ein Gutachten notwendig. - Teilentsiegelung einer kurzen asphaltierten Strecke im Nord-Westen des Projektgebietes o Einseitig könnte dort ein ca. 1 m breiter Streifen aufgebrochen werden Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 42

43 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.7 Ökokontofähige Maßnahmen im Wald (Am Beispiel) Neuanlage eines Eichen-Sekundärwaldes Der Beobachtungsstreifen um das ehemalige Munitionsdepot stellt eine extensiv bewirtschaftete Wiese ohne besondere Artenvorkommen dar. Nach Einschätzung eines Fachexperten handelt es sich hierbei um eine Waldwiese im Sinne des 2 Abs. 2 LWaldG-BW und somit um Wald im Sinne des 2 Abs. 1 LWaldG-BW (und nicht um Offenland!). Abbildung 6: Beobachtungsstreifen um das ehemalige Munitionsdepot Nach der ÖKVO-BW Anlage 1 Nr. 1.4 ist die Neuanlage von Eichensekundärwäldern ökokontofähig (Biotoptyp-Nummer 56.40). Dies bedeutet konkret, dass eine gezielte Aufforstung der oben beschriebenen Waldwiese mit Eichen positiv angerechnet werden kann. Da in diesem Fall eine komplette Neuanlage stattfindet (und keine Aufwertung eines vorhandenen Bestandes) wird bei der Ermittlung des Ökopunkte-Potenzials das Planungsmodul P (und nicht das Feinmodul F) herangezogen. Bewertet wird derjenige Biotopzustand, welcher sich voraussichtlich im Laufe der Entwicklung nach 25 Jahren einstellen wird. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 43

44 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.7 Ökokontofähige Maßnahmen im Wald (Am Beispiel) Entwicklung von Traubeneichen-Buchenwäldern auf ausgewählten Standorten Nach der ÖKVO-BW Anlage 1 Nr. 1.4 ist die Entwicklung sowie flächige Erweiterung naturnaher durch 30a LWaldG-BW geschützter Waldbiotope ökokontofähig. Zu den geschützten Waldbiotopen zählen u. a. regional seltene, naturnahe Waldgesellschaften wie beispielsweise seltene Eichenwälder, zu denen auch der Traubeneichen-Buchen-Wald gehört (vgl. Anlage 1 LWaldG). Gemäß 2 Abs. 1 Nr. 2 ÖKVO-BW lässt sich die Maßnahme dem Wirkungsbereich Schaffung höherwertiger Biotoptypen zuordnen. Die Klausel gemäß 2 Abs. 3 Nr. 1 ÖKVO-BW (Maßnahmen, die ausschließlich der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung entsprechen, sind nicht ökokontofähig) tritt hier nicht in Kraft, da der Traubeneichen-Buchen-Wald in keinem Bestand dem Waldentwicklungstyp (WET) entspricht. Dies bedeutet, dass der langwierige und aufwendige Umbau in Richtung TEi-Bu-Wald einen freiwilligen Mehraufwand darstellt, welcher nicht der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung zuzurechnen ist und daher als ökokontofähig gilt. Die Visualisierung in GIS zeigt jedoch, dass der TEi-Bu-Wald entsprechend den standörtlichen Gegebenheiten (Bodenart, Wasserversorgung, ) nur auf ein paar wenigen Standorten geeignet ist Aufwertung/Schutz der Dolinen Dolinen sind das Ergebnis einer als Verkarstung bezeichneten Auflösung von Gestein im Untergrund. Sie können als kleine, flache Mulden in Erscheinung treten, aber auch als gewaltige Erdtrichter oder gar Einstürze mit senkrechten Felswänden. Dolinen können entstehen, wenn unterirdische Hohlräume einstürzen, weil die Decke zu dünn geworden ist, und sich der Deckennachbruch bis an die Oberfläche durchpaust. Dann spricht man von Erdfällen. Die Mehrzahl der Dolinen sind jedoch Lösungsdolinen. Diese entstehen, wenn an bevorzugten Wasserversickerungsstellen Kalk gelöst und Erdreich abgeschwemmt wird und sich dort allmählich ein Trichter bildet. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 44

45 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.7 Ökokontofähige Maßnahmen im Wald (Am Beispiel) Dolinen sind wertvolle Biotope und wurden aus diesem Grund unter besonderen Schutz gestellt: Besonders geschütztes Biotop nach 32 LNatSchG-BW Abs. 1 Nr.5 Abbildung 7: Eine Doline im Projektgebiet Nach der ÖKVO-BW Anlage 1 Nr. 1.4 ist die Verbesserung der Biotopqualität naturnaher durch 32 LNatSchG-BW geschützter Waldbiotope ökokontofähig. Dolinen im Wald unterscheiden sich in geringem Maße von ihrer Umgebung. Doch zeichnen sich große Dolinen, speziell im naturfernen Wald, oft durch größere Artenvielfalt und Naturnähe gegenüber dem umgebenden Wirtschaftswald aus. Ebenso ist in Walddolinen das Mikroklima anders als im umgebenden Wald: Kaltluft bleibt in diesen Senken besonders lange stehen, und auch die Feuchte hält sich länger. So weisen sie eine besonders reiche Farnflora auf. Zur Aufwertung/zum Schutz der Dolinen: Löcher in der Landoberfläche, wie sie die Dolinen nun einmal darstellen, verleiten dazu, sie zu verfüllen. Dies ist generell die größte Bedrohung der Dolinen. So kann zum Beispiel die Renaturierung/Sicherung der Dolinen durch Entfernen von mit Hausmüll, Erdaushub oder mit organischen Abfällen verfüllter Dolinen ökokontofähig sein. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 45

46 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.7 Ökokontofähige Maßnahmen im Wald (Am Beispiel) In Dolinen mit besonderen Pflanzenstandorten, die durch die natürliche Sukzession oder zu starken Schirmdruck verschwinden würden, kann eine Entbuschung oder Belichtung durch Schirmschlag positiv angerechnet werden Anlage von Kirschbaum-Alleen Durch die zahlreichen Windwürfe und inhomogenen Bestandesstrukturen mit häufig sehr lichten Verhältnissen bot es sich an, über die Neuanlage von Kirschbaum-Alleen in besonders strukturschwachen Teilen des Projektgebietes nachzudenken, beispielsweise durch einzelweise Pflanzung alle 7-8 m entlang besonderes stark frequentierter und lichtreicher Wege mit gering ausgeprägter Seitenvegetation. Wichtig wäre in diesem Zusammenhang die Verwendung der Art Prunus avium (Vogelkirsche). Süßkirschen aus dem Obstbau oder auch andere Obstbäume wie zum Beispiel Apfel-, Pflaumen- oder Birnbäume sind ungeeignet: Es handelt sich meist um sehr lichtbedürftige Bäume zweiter Ordnung (OH ca m), die entsprechend konkurrenzschwach sind und einem von der umgebenden Vegetation ausgehenden Schattendruck kaum standhalten können. Die Vogelkirsche ist zwar auch eine Halblicht- bis Lichtbaumart, dennoch erreicht sie größere Höhen und kann sich bei entsprechender Pflege einen Platz an der Sonne sichern. Die Anlage solcher Kirschbaum-Alleen wäre kein Pilot-Projekt. Beispielsweise wurden im Raum Triberg oder südlich von Freiburg bereits Vogelkirschbaum-Alleen in Wäldern realisiert. Dies bringt eine Kombination von ökologischen und ökonomischen Vorteilen mit sich: - Förderung von Landschaftsästhetik, Biodiversität und Erholungswert im Projektgebiet - Möglichkeit der Wertholzproduktion bei sorgfältiger Pflege (insbesondere Ästung und Formschnitt) der Kirsche o Weitere Vorteile einer Allee gegenüber einer Zeitmischung im Bestand Leichte Pflege Leicht zu ernten Die Pflege wird nicht so leicht vergessen Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 46

47 1 Das Ökokonto in Baden-Württemberg 1.7 Ökokontofähige Maßnahmen im Wald (Am Beispiel) Ist die Anlage von Alleen ökokontofähig? Anlage 1 Nr. 1.3 der ÖKVO-BW beschreibt die Förderung und Entwicklung gebietsund standortsheimischer Gehölzbestände außerhalb des Waldes. Darunter fällt auch der Maßnahmenkomplex Entwicklung von Feldgehölzen durch Pflanzung gebiets- und standortheimischer Gehölzarten, die nachweislich aus Vermehrungsgut gebietsheimischer Herkunft stammen. Diese Vorgabe bezieht sich u. a. auf den Biotoptyp Alleen, Baumreihen, Baumgruppen und Einzelbäume in der Kategorie 4 der Biotopwertliste Gehölzbestände und Gebüsche. Dies bedeutet, dass die Anlage von Alleen außerhalb des Waldes ökokontofähig ist, wohl aber nicht innerhalb des Waldes, wenngleich die Maßnahme trotzdem ihre naturschutzfachliche Berechtigung hat und eine entsprechende Umsetzung durchaus in Erwägung gezogen werden sollte. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 47

48 2 Waldbauliche Ausarbeitung 2 Waldbauliche Ausarbeitung 2.1 IST-Zustand 2.1 IST-Zustand Der aktuelle Zustand des Projektgebietes wurde in Gesprächen mit dem Forstamt Horb, mit der Gemeinde Empfingen, mit Hilfe von Kartenmaterialien und der Forsteinrichtung aus dem Jahr 2002 ermittelt. Zudem wurde die Waldfläche von unserem Projektteam genauestens am Computer, sowie vor Ort durch Bildaufnahmen, Waldbegänge und Datenaufnahmen analysiert. Die Auswertung beschränkt sich ausschließlich auf die kommunalen Flurstücke. Die Privatwaldparzellen wurden im Projekt nicht bewertet, da keine Daten vorlagen Waldfläche allgemein Die Struktur des Waldbestandes vermittelt zum jetzigen Zeitpunkt einen stark heterogenen Eindruck. Dies ist insbesondere auf die unregelmäßig verteilten und kleinparzelligen Flurstücke zurückzuführen. Aber auch die Folgen der letzten großen Sturmereignisse Vivian und Wiebke, Lothar und Kyrill trugen zu diesem Waldbild bei. Insgesamt 61 Flurstücke sind im Besitz der Gemeinde Empfingen, wobei die Gemeinde bemüht ist, die einzelnen anliegenden Privatwaldparzellen schrittweise aufzukaufen, um so größere, zusammenhängende Flächen zu besitzen. Dies vereinfacht somit die Bewirtschaftung und senkt auch die laufenden Kosten. Durch die großen Sturmwürfe, auch auf Gemeindeflächen, befindet sich der Gemeindewald Empfingen in einem Aufbaubetrieb. Einige Durchforstungsrückstände sind in den nächsten Jahren zu beheben. Vor allem aber durch die Pflegekosten in den durch die Sturmereignisse neu entstandenen Jungbeständen und Kulturen sind hohe Kosten zu erwarten. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 48

49 2 Waldbauliche Ausarbeitung 2.1 IST-Zustand Standortsverhältnisse Die Standortskartierung erfolgte in den Jahren Der Regionalwald ist ein tannenarmer Buchen-Eichen-Tannenwald. Auf 60% der Projektfläche sind Decklehme, Keupermischlehme und Lehmkerfe vorhanden. Diese Standorte eignen sich hauptsächlich für Tanne und nur in geringerem Maße für Fichte bei entsprechend hoher Beimischung von Laubbäumen. Die anderen 40% der Fläche sind Tonböden, Lettenkeuperton und Senken mit Feinlehmfüllungen. Diese Böden sind geeignete Laubwald- und Tannenstandorte. Insgesamt liegen im Projektgebiet 22 unterschiedlichen Bodenarten vor; lediglich 3,4 Hektar des Gemeindewaldes befinden sich auf Bodenschutzwald Baumartenanteile Aktuell stehen auf 30% der Gemeindeflächen Fichtenreinbestände, die aufgrund fehlender Standortsgerechtigkeit stark sturmwurfgefährdet sind. Ein Großteil der Fichtenbestände ist bei den Sturmereignissen Vivian und Wiebke sowie Lothar flächig geworfen worden. Auf diesen Flächen haben sich meist Naturverjüngungsflächen mit zum Teil standortsgerechten und geeigneten Baumarten eingestellt. Dennoch überwiegt auch dort die Fichte und überwächst inzwischen viele andere Baumarten, insbesondere Laubbäume wie Eichen und Buchen. Zum anderen wurden auf mehreren Freiflächen Tannen und Eichen gepflanzt. Um Zeit einsparen zu können, verzichtete man dort auf einen schützenden Schirm, infolgedessen ein Großteil der gepflanzten Bäume durch Frostschäden und Wildverbiss ausfiel. In Einzelfällen war der Verbissdruck durch Hasen und Mäuse so hoch, dass dies zu einem Totalausfall führte. Pflanzungen von Eschen-Bergahorn-Verbänden auf ausgewählten Sturmwurfflächen konnten sich trotz Verbissbelastung und Frost gut etablieren. Auf nur 2% der Gemeindewaldfläche steht ein standortsgerechter Fichtenmischwald mit hoher Beimischung an Laubhölzern. Tannenmischwälder sind auf 50% der Fläche vorhanden, wobei es sich im Regelfall um Jungbestandsflächen handelt. Auf den restlichen 18% herrschen standortsgerechte und naturnahe Buchenmischwälder. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 49

50 2 Waldbauliche Ausarbeitung 2.1 IST-Zustand Waldschutz Durch den hohen Anteil von Fichtenreinbeständen auf nicht standortsgerechten Flächen besteht eine erhöhte Gefährdung durch Sturmwürfe und Borkenkäferbefall. Seit dem Jahr 2000 ist ein kontinuierlicher Anstieg der Wilddichte zu verzeichnen [Gespräch mit Forstamt]. Im westlichen Teil, in Richtung der Bundesautobahn 81, ist die Verbissbelastung am höchsten. Dort sind vor allem Tannen aus Naturverjüngung nahezu komplett verbissen. Die Bemühungen der Jäger zur Bekämpfung der Wildschäden (im Schwerpunkt Schwarzwild) konzentrieren sich hauptsächlich auf die an das Waldstück angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. Dies bedeutet zugleich, dass die Bejagung im Wald vernachlässigt wird Erholungsfunktionen Im gesamten Waldgebiet befinden sich nur wenige Erholungseinrichtungen wie beispielsweise Sitzbänke oder Rastplätze. Auch ist das Lichtraumprofil in noch vorhandenen Fichtenreinbeständen nahezu geschlossen, was einen typischen Tunneleffekt bewirkt und zum Wandern wenig einlädt. Ebenso fehlen Wegrandgestaltungen wie Alleen, Obstbäume oder Feldhecken. Der Waldbestand ist insgesamt durch ein gut erhaltenes und intensives Waldwegenetz erschlossen. Abbildung 8: Gut befestigter Waldweg Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 50

51 2 Waldbauliche Ausarbeitung 2.2 Planungsphase 2.2 Planungsphase Als Grundlage der Planung dient die Ermittlung des IST-Zustandes Waldfläche Das Ziel der Gemeinde, des Forstamtes und des Projektes (Waldbauteil) beinhaltet hauptsächlich die Umwandlung und Überführung von nicht standortsgeeigneten Baumarten und Strukturen in standortsgerechte, strukturreiche, naturnahe Mischbestände mit geeigneten Baumartenanteilen und einer hohen Biodiversität. Zudem besteht das Ziel, die inhomogenen Bestandesgefüge durch Zukäufe in großflächigere und homogenere Einheiten zu überführen; dies führt begriffslogisch zu einer effektiveren Bewirtschaftung Standortsansprüche der Baumarten Die Standortsverhältnisse im Projektgebiet sind sehr unterschiedlich. Dies führt zwangsweise bei der Bewirtschaftung größerer Flächen mit einheitlichen Baumarten zu Komplikationen. Diese gebietsspezifischen Bedingungen machen es notwendig, Mischbestände mit einer Vielzahl unterschiedlicher Baumarten zu gestalten, die auf den jeweiligen Standorten geeignet oder möglich sind. Dadurch ist zum einen die Varietät eines Bestandes höher und zum anderen sind die Bestände sicherer gegen abiotische und biotische Gefahren. Im Folgenden werden die wichtigsten Baumarten des Projektgebietes hinsichtlich ihrer standörtlichen Ansprüche kurz vorgestellt Rotbuche (Fagus sylvatica) Die Rotbuche wächst auf einer breiten Standortsamplitude, wobei Standorte mit ozeanischem Klima (wintermild und nicht zu sommertrocken) bevorzugt werden. Als ideal gelten gleichmäßig verteilte Niederschläge zwischen 500 bis 1000mm. Die Rotbuche meidet staunasse und zu trockene Böden. Auch auf wechselfeuchten Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 51

52 2 Waldbauliche Ausarbeitung 2.2 Planungsphase Standorten reagiert sie sehr empfindlich und fällt vorzeitig aus. Eine hohe Volumenleistung zeigt die Buche auf gut wasserversorgten und nährstoffreichen Böden. In unserem Projektgebiet gilt die Buche auf nahezu allen Standorten als geeignete oder mögliche Baumart. Aufgrund der zahlreichen Fichtenpflanzungen kommt sie in höheren Anteilen jedoch nur auf natürlichen Verjüngungsflächen vor Stieleiche (Quercus robur) und Traubeneiche (Quercus petraea) Das natürliche Verbreitungsgebiet der Eichen erstreckt sich nahezu über ganz Europa, dennoch weisen die beiden Eichenarten unterschiedliche Verbreitungsschwerpunkte auf. So wird die Traubeneiche im zunehmend kontinentalen Bereich verstärkt von der Stieleiche abgelöst. Auch hinsichtlich der Standortsansprüche gibt es Unterschiede: Das Optimum der Stieleiche sind wechselfeuchte bis vernässende Böden, während auf trockenen Tonstandorten vermehrt die Traubeneiche zu finden ist. Entsprechend den beschriebenen Standortsansprüchen ist die Stieleiche im Projektgebiet auf 5% der Flächen sehr gefragt Bergahorn (Acer pseudoplatanus) Der Bergahorn bevorzugt kühle und luftfeuchte Mulden und Senken. Die stärksten Zuwächse werden auf sehr frischen, wasserzügigen und humosen Böden erreicht. Dichte Böden sind zu meiden, da der Ahorn dort aufgrund seiner geringen Wurzelenergie nur flach wurzelt und so sturmwurfgefährdet ist. Im Projektgebiet kommt der Ahorn überwiegend auf Freiflächen durch Pflanzung vor. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 52

53 2 Waldbauliche Ausarbeitung 2.2 Planungsphase Gemeine Esche (Fraxinus excelsior) Die Esche ist durch frühzeitigen Austrieb und späte Verholzung früh- und spätfrostgefährdet, weshalb sie milde Klimaverhältnisse bevorzugt. Bei der Esche gilt generell: Die Menge verfügbarer Nährstoffe entscheidet über das Vorkommen (Esche benötigt eutrophe Standorte!), die vorhandene Wassermenge entscheidet über die Stärke der Volumenleistung. Im Projektgebiet kommt die Esche genau wie der Bergahorn hauptsächlich durch Pflanzung auf Freiflächen vor Weißtanne (Abies alba) Die Weißtanne bevorzugt milde Winter ohne tiefe Fröste. Vor allem die jungen Pflanzen sind sehr spätfrostgefährdet. Auf frischen bis mäßig frischen, gut durchlüfteten, oligotrophen Böden wächst sie sehr gut. Durch das artspezifische Pfahlwurzelsystem mit ausgesprochen hoher Wurzelenergie kommt sie auch auf schweren, wechselfeuchten Böden gut zurecht. Das Optimum der Nährstoffansprüche liegt im Bereich der oligotrophen bis mesotrohen Basen- und Nährstoffversorgung Gemeine Fichte (Picea abies) Die Fichte hat eine sehr große klimatische Toleranz. Wichtig sind jedoch frische bis feuchte, gut durchlüftete Böden, die ganzjährig eine gute Wasserversorgung gewährleisten. Auf solchen Standorten bildet sie ein optimales Senkerwurzelsystem aus, was sie gegen Schadereignisse schützt und eine gute Zuwachsleitung ermöglicht. Hinsichtlich der Nährstoffversorgung ist die Fichte bodenvag, auf eutrophen Böden besteht jedoch eine erhöhte Rotfäulegefahr. Im Projektgebiet wird das Waldbild größtenteils durch die Fichte geprägt. Dort aber stellt sich das Problem, dass die Fichte für sie ungeeignete Standortsbedingungen vorfindet und zum anderen die Bestände meist aus Monokulturen bestehen. Dadurch besteht auf diesen Flächen ein doppeltes Risiko. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 53

54 2 Waldbauliche Ausarbeitung 2.2 Planungsphase Douglasie (Pseudotsuga menziesii) Das natürliche Verbreitungsgebiet der Douglasie erstreckt sich in Westamerika von Nordmexiko bis British-Kolumbien auf einer Breite von ca km. Aufgrund dieses großen Ursprungsgebietes ist es notwendig, bei der Auswahl geeigneter Douglasienherkünfte insbesondere auf drei Dinge zu achten: 1. Je näher die Herkunft an der Küste lag, desto wüchsiger ist die Herkunft 2. Je höher das Verbreitungsgebiet der Douglasienherkunft lag, desto frosthärter ist sie, jedoch steigt gleichzeitig die Empfindlichkeit gegenüber Schütte 3. Nachfahren von deutschstämmigen Douglasien sind zu bevorzugen Entsprechend sind die Klima- und Bodenansprüche der Douglasie je nach Herkunft variabel. In unseren Breiten gelten generell folgende Bedingungen als optimal: Jahresniederschläge zwischen 700 mm und 1100 mm, gut durchlüftete Böden und eine ausreichende Nährstoffversorgung. Günstig sind lehmige Sande. Die Douglasienwurzel entwickelt sich in der Jugend nur sehr schwach; eine Beschädigung durch Pflanzung ist daher unbedingt zu vermeiden. Der Anteil von Douglasien im Projektgebiet ist gering. Das geringere Schadrisiko und die höhere Volumenleistung gegenüber der Fichte stellt die Douglasie als alternative Brotbaumart für die Forstbewirtschaftung dar Baumartenanteile Durch den hohen Anteil von insgesamt 30% an labilen Fichtenreinbeständen ist es ratsam, diese Bestände in standortsgerechte Wälder zu überführen. Auf diesen Standorten sollte das langfristige Ziel der Umbau in Richtung strukturreiche und standortsgerechte Mischwälder mit einem hohen Anteil an Laubbaumarten sein. Das ist notwendig, um die Sturmwurfgefahr zu verringern und sonstige Schäden zu vermeiden. Somit können die hohen zufälligen Nutzungen drastisch gesenkt werden. Die auf 2% der Fläche laut Forsteinrichtung ausgewiesenen Fichtenmischwälder sollen in ihrer Artzusammensetzung erhalten bleiben. Auf diesen Flächen ist die Fichte standortsgerecht, zugleich herrscht dort eine hohe Beimischung an Buche und Tanne, also an Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 54

55 2 Waldbauliche Ausarbeitung 2.2 Planungsphase Der größte Teil mit 50% der Fläche ist als Tannenmischwald deklariert. Hauptsächlich handelt es sich hierbei um Jungbestände, in denen sich jedoch ohne Jungbestandspflege meist die Fichte als Hauptbaumart durchsetzten würde. Dies bedeutet, dass ein schnelles Handeln nötig ist um Pflegemaßnahmen zu Gunsten strukturreicher Mischbestände durchzuführen. Auch die 18% Buchenmischwälder befinden sich überwiegend in der Phase des Jungbestandes. Die Vorgehensweise zur Pflege dieser Flächen ist die gleiche wie bei den Tannenjungbeständen. Nähere Beschreibungen zu den einzelnen Maßnahmen auf den Flächen und der Behandlung der Mischwälder siehe Abschnitt Waldschutz Wird das Ziel, die labilen Fichtenbestände in strukturreiche und standortsgerechte Mischwälder zu überführen oder umzubauen, erreicht, so bedeutet dies zeitgleich eine Minderung der Kalamitäten. Auch nimmt die Artenvielfalt in Mischbeständen erheblich zu. Um diese Ziele jedoch umsetzten zu können, ist es wichtig, dass die Jagd durch Intensivierung den waldbaulichen Maßnahmen angepasst wird Erholungsfunktionen Da sich der Gemeinderat gegen die Errichtung von baulichen Erholungseinrichtungen ausgesprochen hat, wird in diesem Projekt nicht näher darauf eingegangen. Um dennoch die Erholungsfunktion positiv aufwerten zu können, wird in dieser Projektarbeit eine Wegrandgestaltung in Form einer Allee vorgeschlagen und dargestellt (siehe Abschnitt ). Ein strukturreicher Mischwald, wie er entsprechend der Forsteinrichtung angestrebt wird, stärkt ebenfalls den Erholungseffekt. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 55

56 2 Waldbauliche Ausarbeitung 2.3 Priorität der Eingriffe der Waldbaumaßnahmen 2.3 Priorität der Eingriffe der Waldbaumaßnahmen Die Gemeinde Empfingen hat das Ziel, ihren Waldbestand in einen standortsgerechten, strukturreichen und naturnahen Wald zu überführen. In der aktuellen Situation lassen sich drei Maßnahmenbereiche definieren, welche im Folgenden nach ihrer Wichtigkeit aufgelistet und begründet werden: die Pflege von Jungbestandsflächen, die Aufforstung von Freiflächen und die Bearbeitung labiler Fichtenreinbestände. Dabei wurde im Rahmen dieses Projektes einen Prioritätenplan (siehe auch Abschnitt ) entwickelt. Bewertet wurden die Aspekte Dringlichkeit, Preis/Leistungsverhältnis, Aufwand, Arbeitszeit, Flexibilität und Schadensrisiko bei Nichteingriff Höchste Priorität: Jungbestandsflächen Der Eingriff von Pflegemaßnahmen in Jungbestandsflächen ist sehr dringlich, da die Fichte aufgrund relativ höherer Wuchsleistung und Konkurrenzstärke die anderen Baumarten überwachsen und bedrängen würde. Insgesamt liegen 7 ha Jungbestandspflegeflächen im Kontext der WETs Tannenmischwald und Buchenmischwald mit einer mittleren Höhe von 6-12 m vor. Auf den Jungbestandsflächen des WET Tannenmischwald ist darauf zu achten, dass die Jungbestandspflege zu Gunsten der Tanne durchgeführt wird. Hier ist es wichtig, dass vorwüchsige Tannen begünstigt werden und deren Bedränger im Umkreis von 2-3 m entfernt werden. Auf den Jungbestandsflächen des WET Buchenmischwald ist darauf zu achten, dass die Jungbestandspflege zu Gunsten der Buche durchgeführt wird. Da auch auf diesen Flächen die Fichte dominant ist, sollte sie verstärkt zurückgedrängt werden. Eine Mischwuchsregulierung durch trupp- bis gruppenweise Ausformung von im Wachstum unterlegenen Buchen ist notwendig; zusätzlich ist ein Minderheitenschutz zugunsten seltener Laubbaumarten empfehlenswert. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 56

57 2 Waldbauliche Ausarbeitung 2.3 Priorität der Eingriffe der Waldbaumaßnahmen Mittlere Priorität: Labile Fichte ohne Unterstand Die mittlere Priorität beschreibt den Umbau bzw. die Überführung labiler Fichtenreinbestände in strukturreiche und standortsgerechte Mischwälder. Im Nachfolgenden werden zwei Vorgehensweisen zur Behandlung labiler Fichtenbestände erläutert. 1. Niederdurchforstung, also die Entnahme unterständiger Bedränger zur Förderung wertschöpfender Stabilisierungsträger o bis OH 10 m Entsprechend der JBP-Richtlinie "Fichte" o ab OH m (Stangenholzalter) Drei Eingriffe zur Stabilisierung durch Baumzahlreduktion. Dadurch wird der h/d-wert um ca. 20% reduziert und der Durchmesser um ca. 30% erhöht: OH 10 m: Z-Baum-Auswahl = 400/ha + Baumzahlreduktion auf ca Fi/ha OH 12,5 m: Baumzahlreduktion auf ca. 900 Fi/ha OH 15 m: Baumzahlreduktion auf ca. 700 Fi/ha o OH m: 1-2 weitere Durchforstungen o OH m: Hiebsruhe (ggf. Niederdurchforstung, wenn es immer noch zu stammzahlreich ist) o OH m: Flächige Räumung 2. Kahlschlag (flächig) Es ist zu beachten, dass Kahlhiebe mit mehr als 1 ha nach 84 Abs. 1 Nr. 3 LWaldG i. V. m. 15 Abs. 3 oder 29 Abs. 2 LWaldG genehmigungspflichtig sind. Im Anschluss an den Kahlhieb können Verbände mit geeigneten und standortsgerechten Baumarten gepflanzt werden. Ein Kahlschlag ist nur dann sinnvoll, wenn die jeweiligen Fichtenreinbestände akut durch Windwürfe oder Kalamitäten gefährdet sind. Des Weiteren sollte auf den momentanen Holzmarktwert geachtet werden. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 57

58 2 Waldbauliche Ausarbeitung 2.3 Priorität der Eingriffe der Waldbaumaßnahmen Geringe Priorität: Freiflächen Es sind zwei Ursachen für die Einstufung der Freiflächen als niedrigste Priorität zu nennen: 1. Die für eine Aufforstung notwendigen sehr hohen Kosten, dementsprechend das hieraus resultierende Preis/Leistungsverhältnis gering ausfällt 2. Ein hoher Arbeitsaufwand, insbesondere durch die Pflanzung und Kultursicherung So müssten beispielsweise auf einigen Flächen bodenbearbeitende Maßnahmen ergriffen werden, da sich dort flächig Grasfilze etabliert haben. Abbildung 9: Freifläche mit fehlgeschlagener Eichenpflanzung Die nachfolgende Liste stellt die Kriterien dar, die bei der Aufforstung zwingend zu berücksichtigen sind: 1. Tannenpflanzung grundsätzlich nur unter Schirm (zum Beispiel unter einen Vorwald), damit die Frostgefährdung verringert werden kann, vitale Konkurrenzvegetation durch Schattendruck geschwächt ist und die lichtempfindlichen Schattennadeln junger Tannen vor zu starkem Lichteinfall geschützt sind 2. Auf Freiflächen können Laubbäume wie Eichen oder Bergahorn in Wuchshüllen o.ä. gepflanzt werden, damit sie vor Verbiss und ggf. Frostschäden geschützt sind Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 58

59 2 Waldbauliche Ausarbeitung 2.4 Waldbauliche Situation im Privatwald 3. Auf vergrasten Flächen sollte der Oberboden aufgelockert oder umgebrochen werden, um Mäusefraß sowie Wasser-, Nährstoff- und Lichtkonkurrenz vorzubeugen. 4. Anbringen eines Verbissschutzes bis ca. OH 3 m oder Schwerpunktbejagung, wenn nicht mit Wuchshüllen gearbeitet wird 2.4 Waldbauliche Situation im Privatwald In den Privatwäldern wurden ausschließlich Reihenpflanzungen in zu dichten Abständen von bis zu 1*1 m realisiert. Der Dichtstand führt meist zu einem hohem h/d-wert mit daraus resultierenden Stabilitätseinbußen, hingegen der geringe Lichteinfall in die Bestände eine Ausdunkelung der Waldbodenfläche bewirkt, weshalb sich kein Unter- und Mittelstand entwickeln kann. Die hohe Anzahl an Reinbeständen prädestiniert das Projektgebiet für Kalamitätsherde, insbesondere flächige Borkenkäferbelastungen und Sturmwürfe, demnach jährlich große Mengen zufälliger Holznutzung anfallen. Abbildung 10: Bild einer Privatwaldparzelle Um diese Situation zu verbessern wäre es notwendig, die Fichtenbestände schrittweise in naturnahe, standortsgerechte und mehrschichtige Mischwälder zu überführen. Ein solches Vorhaben in Privatwaldkomplexen (im Projektgebiet ca. 250 Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 59

60 2 Waldbauliche Ausarbeitung 2.4 Waldbauliche Situation im Privatwald Privatwaldbesitzer!) zu verwirklichen ist aber vermutlich nur unter einem großen Einsatz von Öffentlichkeitsarbeit möglich. Zur Reduzierung des zeitlichen Aufwands hinsichtlich der Beratungen der Privatwaldbesitzer durch den Revierleiter und das Forstamt wurde in diesem Projekt eine interaktive Karte erstellt, in der für jedes Flurstück die jeweilige Baumarteneignung und die Standortseinheit abgerufen werden kann. Dies ermöglicht dem Revierleiter vor einem Beratungstermin schnell und unkompliziert Informationen zur Baumarteneignung des jeweiligen Flurstückes einzuholen (siehe auch Abschnitt ). Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 60

61 3 Umsetzung mit GIS 3 Umsetzung mit GIS 3.1 Ordnerstruktur Im folgenden Kapitel soll nun beschrieben werden, wie das Werkzeug GIS für die Umsetzung der Projektarbeit verwendet wurde. Häufig vorkommende Abläufe und Vorgänge werden am Ende dieses Kapitels genau beschrieben, sodass jene in den einzelnen Abschnitten nicht immer wieder erläutert werden müssen. Auch dokumentieren diese Beschreibungen Arbeitsschritte, die nicht mit dem ModelBuilder abgebildet werden können. In der vorliegenden Dokumentation wird vorausgesetzt, dass der Leser über Grundkenntnisse in der Anwendung und Handhabung der verwendeten Software besitzt, da eine detaillierte Beschreibung aller Einzelschritte den Rahmen dieser Projektarbeit sprengen würde. Im Anhang dieser Projektarbeit befindet sich eine Gesamtübersicht aller durchgeführten Arbeitsschritte (Models) sowie verwendete Formelausdrücke. Die Bezeichnung der einzelnen Berechnungs- und Auswahlausdrücke wurden zum besseren Verständnis bei manchen Karten als Link hinterlegt. Welche Aktion ausgeführt wurde, kann dann im Anhang nachgelesen werden. Für die Umsetzung wurde die Geoinformationssoftware ArcMap10 von ESRI in der Lizensierungsstufe ArcInfo (Hochschullizensierung, deutschsprachig) verwendet. Zusätzlich kam Microsoft Office 2010 zum Einsatz. 3.1 Ordnerstruktur Um den Überblick über den umfangreichen Datenbestand zu wahren und um gespeicherte Unterlagen schnell wiederfinden zu können, wurde eine einheitliche Ordnerstruktur angelegt. Abbildung 11: Ordnerstruktur Abgabedaten: Hier würden normalerweise die wichtigsten Karten zur einfachen Weitergabe als Shapefiles abgelegt werden. Da die zugrundeliegenden Geoinformationen allerdings nur für die Bearbeitung dieses Projektes zur Verfügung gestellt wurden, ist das Projektteam nicht zur Weitergabe berechtigt. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 61

62 3 Umsetzung mit GIS 3.2 Datenherkunft Arbeitsdaten: Enthält alle bearbeiteten Layer in einer File-Geodatabase und außerhalb dieser die Layerfiles. Druckausgabe: Hier befinden sich im PDF-Format solche Karten, die auch ohne ein GIS angesehen und gedruckt werden können. Formelausdrücke: Speicherung der Berechnungsformeln und Selektionsausdrücke zur leichteren Reproduzierbarkeit. Info: Enthält erweitere Informationen, wie beispielsweise den ATKIS- Objektartenkatalog oder die FOGIS-Metadaten. Originaldaten: Hier findet man alle für das Projekt bereitgestellte Geodaten. Tabellen: In diesem Ordner befinden sich die Tabellen, die außerhalb des GIS erstellt wurden und mit Attributtabellen verbunden sind. Alle weiteren für die Bearbeitung wichtigen Tabellen sind dort ebenfalls zu finden. 3.2 Datenherkunft Für die Umsetzung der Projektarbeit wurden von unterschiedlichen Partnern umfangreiche Daten kostenlos zur Verfügung gestellt. 1. Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg ( a. Waldfunktionenkartierung b. Waldbiotopkartierung c. Waldschutzgebiete d. Standortskartierung 2. Die Gemeinde Empfingen a. ATKIS-Daten 3. Das Regierungspräsidium Freiburg a. FOGIS-Daten (stand 2002) 4. Das Forstamt in Horb a. Forsteinrichtung (stand 2002) Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 62

63 3 Umsetzung mit GIS 3.3 Erstellung von Informationskarten 3.3 Erstellung von Informationskarten Vorbereitung Ziel dieses ersten Schrittes war die Erstellung einer Übersichtskarte, einer Standortskarte und einer Baumartenkarte. Damit sollte ein erster Eindruck und die Möglichkeit, weitere Informationen herauslesen zu können, geschaffen werden. Dazu wurde der umfangreiche Geodatensatz gesichtet und die brauchbaren Layer mit Hilfe von Objektartenkatalogen ausgewählt. Beispielsweise wurden aus dem DLM 25-Ordner aus dem Themenbereich Vegetation die vorkommenden Nutzungsarten-Layer zur weiteren Bearbeitung herangezogen: Zunächst wurde in die Attributtabelle ein neues Feld ( Objekt ) eingefügt, in das über Feld berechnen die Nutzung eingetragen wurde, die über die Layerbezeichnung mit Hilfe des Objektartenkataloges übersetzt wurde. Daraufhin wurden alle Layer aus diesem Themenbereich über das Werkzeug Merge zu einem Layer zusammengefügt. Genauso gestaltete sich das Vorgehen bei den anderen Themengebieten Verkehr, Siedlung und Gewässer. Die verbleibenden Layer mussten zur weiteren Bearbeitung lediglich in die File- Geodatabase importiert werden. Alle Layer lagen von Beginn an im Gauss-Krüger-Koordinatensystem vor. Es fällt jedoch auf, dass je nach Datenherkunft das Koordinatensystem unterschiedlich benannt wird. Dies führt zu scheinbaren Fehlermeldungen, dass das Koordinatensystem eines Layers von dem des Datenrahmens abweichen würde, obwohl das de facto nicht stimmt. Eine Umbenennung (Gleichsetzung) der Koordinatensysteme aller Layer wurde auf Grund des Datenumfanges nicht vorgenommen. In zwei Fällen war jedoch eine Bearbeitung der Layer notwendig: Dem Layer Flurstücke war kein Koordinatensystem zugeordnet, was mit dem Werkzeug Projektion definieren behoben werden konnte. Der Layer Gebäude lag zwar im richtigen Koordinatensystem vor, jedoch war die Bezeichnung des Koordinatensystems falsch auch dieses Problem konnte mit dem Tool Projektion definieren gelöst werden. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 63

64 3 Umsetzung mit GIS 3.3 Erstellung von Informationskarten Abbildung 12: Abweichung des Koordinatensystems des Layers zu dem des Datenrahmens Da die Daten aber ein zu großes Gebiet abbildeten, wurden sie zunächst auf die Gemarkung mit dem Werkzeug Clip zugeschnitten. Der Layer Flurstücke diente dabei als Ausstanzform und wurde daraufhin in die anderen Layer über das Werkzeug Union integriert. Auf dieser Grundlage wurden die Layer auf unser Projektgebiet zugeschnitten. Zunächst wurde der Layer Wald_abgegrenzt erstellt, der dann als Ausstanzform verwendet werden konnte. Bei der Erstellung dieses Layers ergab sich das Problem einer unterschiedlichen Genauigkeit des DLM 25 und der Flurstücke. Über eine lagebezogene Auswahl (Select by location) sollten die Flurstücke, die Wald beinhalten, selektiert und exportiert werden. Im DLM 25 verläuft Wald auch über definierte Flurstücksgrenzen hinaus; daher wurden auch solche Flurstücke selektiert, die keinen Wald beinhalteten. Dies musste manuell korrigiert werden. Abbildung 13: Screenshot: Abweichungen zwischen DLM 25 und dem Layer Flurstücke Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 64

65 3 Umsetzung mit GIS 3.3 Erstellung von Informationskarten Übersichtskarte An dieser Stelle wurde der oben beschriebene erste Clip-Zuschneideprozess genutzt, um die Gemarkung Empfingen abzubilden. Für die verschiedenen Landnutzungsarten wurden sinnvolle Farben definiert und zur besseren Übersicht ein Luftbild aus der World Imagery von ArcGIS-Online in den Hintergrund gelegt. Abbildung 14: Karte Empfingen (ohne Luftbild) Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 65

66 3 Umsetzung mit GIS 3.3 Erstellung von Informationskarten Baumartenkarte In der Attributtabelle des Layers weflpol_abgegrenzt befanden sich die Angaben zu den Baumarten in verschlüsselter Form, beispielsweise war die Fichte lediglich als Nummer 1 angegeben. Um aber in der Legende die tatsächlichen Namen angeben zu können, wurden zwei neue Felder eingefügt und über einen Join die vorher erstellte Tabelle Baumartenschluessel mit der Attributtabelle verbunden. Dazu wurden noch die Layer Fließgewässer und Verkehr in die Karte geladen, ein Grouplayer erstellt und dieser als Layerfile gespeichert. Auch hier wurde ein Luftbild hinterlegt, nur diesmal in einem geringeren Maßstab, damit es nicht zu unscharf ist, wenn man von der Gemarkung auf das Projektgebiet hineinzoomt. Abbildung 15: Forstbetriebskarte Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 66

67 3 Umsetzung mit GIS 3.3 Erstellung von Informationskarten Standortskarte Die Standortskarte lag bereits in fertiger Ausarbeitung vor, allerdings ging beim Zuschneiden auf das Projektgebiet die Legende verloren. Um sie wiederherzustellen, wurde die ursprüngliche Standortskarte als Layerfile gespeichert und dann in die Symbologie importiert. Auch hier wurden weitere Layer in die Karte geladen, ein Grouplayer erstellt und dieser als Layerfile gespeichert. Abbildung 16: Standortskarte Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 67

68 3 Umsetzung mit GIS 3.4 Erstellung von Themenkarten 3.4 Erstellung von Themenkarten In diesem Arbeitskomplex war das Ziel die Erstellung von Karten, die mögliche Handlungsfelder aufdecken und Maßnahmenvorschläge visualisieren. Gegliedert wird dieser Punkt in zwei Abschnitte: 1. Beschreibung von Karten im waldbaulichen Zusammenhang a. Die Fichte b. Der WET c. Priorität von waldbaulichen Eingriffen (detaillierte Beschreibung siehe Abschnitt 2.3) d. Die Baumarteneignungsabfrage 2. Beschreibung von Karten im Kontext ökokontofähiger Maßnahmen a. Für Traubeneichen-Buchenwald geeignete Flächen (detaillierte Beschreibung siehe Abschnitt 1.7.3) b. Alleengestaltung (detaillierte Beschreibung siehe Abschnitt 1.7.5) c. Entsieglung (detaillierte Beschreibung siehe Abschnitt 1.7.1) Es soll im Folgenden ein kurzer Überblick über die Themen der einzelnen Karten und ihrer Entstehung gegeben werden. Eine detaillierte Auflistung der notwendigen einzelnen Arbeitsschritte können den Projektmodellen (siehe Anhang) entnommen werden Karten zum Thema Waldbau Die hier entstandenen Karten beruhen meistens auf Selektionen, deren Inhalt als eigene Karten exportiert wurde (Layer aus selektierten Features erstellen). Grundlage dafür war meist der Layer Standorte_in_Abteilungen, der durch einen Intersect-Vorgang aus den Layern Standorte_abgegrenzt und weflpol_abgegrenzt entstanden ist. Er beinhaltet die auf den Gemeindewald zugeschnittene Standortskarte mit der angejointen Baumarteneignungstabelle. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 68

69 3 Umsetzung mit GIS 3.4 Erstellung von Themenkarten Die Fichte Abbildung 17: Karte zur Standortseignung und Vorkommen der Fichte Die Fichte spielte in der Betrachtung des Projektgebietes eine zentrale Rolle, da sie (wie man anhand der obigen Karte erkennen kann) nur auf sehr wenigen Flächen vom Standort her möglich ist, ihr Hauptvorkommen im Gemeindewald jedoch auf für sie ungeeigneten Standorten liegt. Zur Erstellung dieser Karte waren drei einfache Selektionen nötig (Fi_u_w; Fi_m; Fi_HBa), deren Ergebnisse jeweils exportiert wurden und im Datenrahmen mit sinnvollen Symbolen zu einem Grouplayer zusammengefasst wurden. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 69

70 3 Umsetzung mit GIS 3.4 Erstellung von Themenkarten Der WET Abbildung 18: Karte weitere Entwicklung nach WET Diese Karte gibt eine Antwort auf die Frage, wie sich der Wald unter einer Bewirtschaftung der Vorgaben der jeweiligen Waldentwicklungstypen entwickeln wird. Erkennbar ist, dass nur zwei Bestände zu einem Fichtenmischwald umgebaut werden sollen. Die derzeitigen Fichtenbestände werden entweder in einen Buchenoder einen Tannenmischwald überführt. Hier wurde der Layer unverändert belassen und nur in der Symbologie die Einfärbung der Flächen vorgenommen. Waldentwicklungstypen A Fichten-Mischwald B Labile Fichte, Ziel Tannen-Mischwald C Tannen-Mischwald D Buchen-Mischwald E Kiefern-Mischwald F Labile Fichte, Ziel Buchen-Mischwald Tabelle 1: Übersicht über die WETs Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 70

71 3 Umsetzung mit GIS 3.4 Erstellung von Themenkarten Die WETs B und C, sowie F und D wurden dabei gruppiert, da sie dasselbe Ziel haben und sich ausschließlich in der Ausgangslage unterscheiden Priorität von waldbaulichen Eingriffen Abbildung 19: Karte Eingriffspriorität In dieser Karte wird systematisch eine Rangliste dargestellt, die aufzeigt, in welche Bestände zuerst eingegriffen werden sollte, wenn man den Wald in einen naturnahen Laub-Nadel-Mischwald überführen möchte. Das Hauptaugenmerk liegt auch hier auf der Fichte (detailliertere Beschreibung siehe Abschnitt 2.3). 1. Jungbestand: Hier sollte zuerst eingegriffen werden, da durch Mischwuchsregulierung und andere Maßnahmen der Fichtenanteil am effektivsten zurückgedrängt werden kann. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 71

72 3 Umsetzung mit GIS 3.4 Erstellung von Themenkarten 2. Labile Fichte ohne Unterstand: In diesen waldbaulichen Situationen ist ein Abwägen notwendig - Frühzeitige Ernte und damit die Gefahr einer Wertholzminderung durch Kalamitäten zu senken oder der Kompromiss zwischen stärkeren Dimensionen und reduziertem Risiko, indem die Fichten weitere Jahre bewirtschaftet werden sollen. Auf jeden Fall sollte gesichert sein, dass sich auf diesen Flächen die Fichte nicht verjüngt und sich ein standortsgerechter Folgebestand etablieren kann. 3. Freifläche: Da hier noch keine Bestockung vorliegt, sich die Fichte aber gerne und reichlich natürlich verjüngt, sollte auf Flächen der Prioritätsstufe 3 möglichst zeitnah eine standortsgerechte Bestockung, idealerweise durch Pflanzung, erreicht werden. 4. Vorerst nicht relevant: Diese Flächen entsprechen schon weitgehend dem WET, oder ein Eingriff ist wenig sinnvoll und zu kostenintensiv, beispielsweise in Fichtenbeständen, unter denen schon die Fichtenverjüngung steht. Zur Erstellung dieser Karte wurde eine neue Spalte in die Attributtabelle eingefügt. In diese wurde dann durch hintereinander ablaufende Selektionen (Prioritaet_3, Prioritaet_2, Prioritaet_1) und Feldberechnungen der jeweilige Wert 1 bis 4 eingefügt. Der Eintrag in die Attributtabelle verlief allerdings von der Priorität 4 zur Priorität 1; es sollten dadurch Flächen, die unter zwei Prioritätsstufen fallen würden, in die jeweils höhere Stufe gelangen. Punktevergabe Kategorie Preis/Leistung Dringlichkeit Aufwand Arbeitszeit Flexibilität Schadensrisiko Gesamtfläche in ha (Vorbereitung, Planung, Verkauf, Einkauf) bei Nichteingriff Einheit sehr hoch hoch mittel gering sehr gering Tabelle 2: Bewertungsschema als Grundlage für die Ermittlung der Priorität Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 72

73 3 Umsetzung mit GIS 3.4 Erstellung von Themenkarten Kategorie (Angaben bezogen auf 1 ha) Bewertung (Punkteskala) Jungbestandsflächen Freiflächen labile Fichtenbestände Preis/Leistung Dringlichkeit Aufwand (Vorbereitung, Planung, Verkauf, Einkauf) Arbeitszeit Flexibilität Schadensrisiko bei Nichteingriff Gesamtfläche in ha Summe Priorität Tabelle 3: Bewertungstabelle zur Ermittlung der Priorität Die Baumarteneignungsabfrage Abbildung 20: Karte Baumarteneignungsabfrage Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 73

74 3 Umsetzung mit GIS 3.4 Erstellung von Themenkarten Diese Karte zeigt die Flurstücke des bearbeiteten Waldstücks mit den jeweiligen Standorten. Sowohl in der GIS-Anwendung wie auch im interaktiven PDF-Dokument können alle Flurstücke aufgerufen werden und die Flurstücksnummer, die Standortseinheit, die Fläche der betreffenden Standortseinheit sowie die Standortseignung der folgenden Baumarten angezeigt werden: - Buche - Esche - Stieleiche - Fichte - Traubeneiche - Tanne - Bergahorn Abbildung 21: Screenshots Beispiel einer Baumarteneignungsabfrage im GIS (links) und im PDF Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 74

75 3 Umsetzung mit GIS 3.4 Erstellung von Themenkarten Damit können auch Privatwaldbesitzer schnell und einfach erfahren, welche Baumarten auf ihren Grundstücken generell geeignet sind. Dies erleichtert auch die Arbeit des Revierförsters. Da das Forstamt über kein eigenes GIS verfügt, empfiehlt es sich, die interaktive Karte dort als PDF-Dokument zu hinterlegen. Es wäre auch möglich, die Karte mit der Publisher Toolbar zu veröffentlichen, sodass sie mit dem kostenlosen ArcReader betrachtet, aber nicht mehr verändert werden kann. Dazu müsste allerdings auch der Datenbestand hinterlegt werden, der zwar zur Verfügung gestellt wurde, aber nicht weitergegeben werden darf. Somit müsste das Forstamt oder die Gemeinde die zugrunde liegenden Karten kaufen. Die Karte wurde mit einem Intersect-Vorgang der Layer Flurstücke (hier auf das Projektgebiet zugeschnitten und als Wald_abgegrenzt benannt) und Standorte erstellt. Die Standortskarte ist mit der Baumarteneignungstabelle verknüpft. Zur besseren Übersicht wurden noch die Baumartenkarte des Gemeindewaldes und eine optisch bearbeitete Version der Standortskarte hinterlegt (Gruppierung aller Standortseinheiten und Darstellung als gestrichelte Linie). Damit eine Abfrage nicht alle hinterlegten Werte der Attributtabelle anzeigt, wurden alle nicht benötigten Felder ausgeblendet (Eigenschaften Felder). Join Baumarteneignungstabelle Abbildung 22: Erstellung der Baumartenabfrage im Modell Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 75

76 3 Umsetzung mit GIS 3.4 Erstellung von Themenkarten Karten zum Thema Ökokonto Für Traubeneichen-Buchenwald geeignete Flächen Abbildung 23: Karte Für TEi-Bu-Wald geeignete Flächen In dieser Karte sieht man nun die Flächen (gelb schraffiert), auf denen jeweils die Traubeneiche und die Buche vom Standort her geeignet sind. Man erkennt, dass nur wenige Überlappungsbereiche mit dem Gemeindewald bestehen. Allerdings ist auf zwei Dritteln des Gebietes ein Traubeneichen-Buchenwald vom Standort her möglich. Der freiwillige Umbau in Richtung TEi-Bu-Wald stellt eine ökologische Aufwertung der Waldfläche dar und ist daher ökokontofähig. Die Karte zeigt zudem die für das beschriebene Waldgebiet typischen Dolinen (gelbe Punkte), deren Aufwertung ebenfalls eine ökokontofähige Maßnahme darstellt. Die Dolinen befinden sich jedoch meist außerhalb des Gemeindewaldes. Diese Karte ist durch übereinanderlegen der Baumartenkarte und der selektierten Standortskarte entwickelt worden (Dolinen; TrEi_g_Bu_g). Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 76

77 3 Umsetzung mit GIS 3.4 Erstellung von Themenkarten Alleengestaltung Abbildung 24: Karte, die die Alleeeignung darstellt In diesem Abschnitt ging es darum, mögliche Standorte für eine Allee zu finden. Um nicht das gesamte Wegenetz im Wald ablaufen zu müssen (mehr als 15 km), wurde vorher eine Auswahl potentiell geeigneter Wege getroffen: Für das Vorhaben einer Allee wird sich vermutlich nur die Gemeinde gewinnen lassen. Möglicherweise ist sie sogar bereit, an manchen geeigneten Stellen einen Randstreifen entlang des Weges zu kaufen oder zu pachten. Deshalb wurde für eine Vorauswahl potentieller Alleebereiche das Luftbild herangezogen und mit einer lagebezogenen Auswahl diejenigen Wegabschnitte selektiert, die in einem 5m-Radius um den Gemeindewald liegen. An vereinzelt gelegenen Gemeindewaldstücken und sonstigen Wegabschnitten, wo eine Allee ungeeignet erschien, wurde manuell die Selektion wieder aufgehoben. Besonders interessant für eine Allee ist die Hauptzufahrtsstraße zum ehemaligen Munitionsdepot, da sie auch für Besucher den Hauptzugang zum Wald darstellt. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 77

78 3 Umsetzung mit GIS 3.4 Erstellung von Themenkarten Zusätzlich wurde ein weiterer Wegeabschnitt ausgewählt, der in Google Maps als Hauptweg ausgewiesen ist und somit eine verstärkte Frequentierung durch Besucher erwarten lässt. Die selektierten Wegeabschnitte wurden exportiert, mit einem Luftbild hinterlegt und für die Außenaufnahmen ausgedruckt. Die Datenaufnahme wurde mit einem GPS-Gerät (etrex) und der ausgedruckten Karte vor Ort durchgeführt. Da das GPS-Gerät nur unzulänglich genau (Genauigkeit vor Ort: 9 m bis 37 m) war, wurde in der Karte der jeweilige Standpunkt markiert und nummeriert und die Koordinaten später im GIS abgelesen und in eine Excel-Tabelle geschrieben. Diese wurde dann in das GIS importiert und dazu verwendet, die vorliegenden Wegeabschnitte an den aufgenommenen Punkten zu teilen (Werkzeug Linie an Punkten teilen), sodass Wegabschnitte in der Länge der aufgenommenen Abschnitte erstellt werden konnten. Nun konnte die Informationstabelle an den Wegelayer angejoint werden. Dazu war allerdings eine Schlüsseltabelle für jede Wegseite notwendig, die die Wegabschnitte den Informationen der Punkte zuordnete. Dies wurde vorher nicht bedacht und musste nun in aufwändiger Handarbeit am PC nachgeholt werden. Dazu wurden durch Anwählen der Spalten in den jeweiligen Attributtabellen die Wegabschnitte markiert und dann nachgeschaut, zwischen welchen Punkten die Abschnitte liegen. So wurden also über einen Zwischen-Join die einzelnen Wegabschnitte des Wegelayers den Wegabschnitten der Punkte für beide Wegseiten einzeln zugeordnet. Nun war die eigentliche Auswertung der Aufnahmen möglich. Dazu wurden die einzelnen Kriterien klassifiziert und gewichtet. Im Ergebnis wurden die drei Kategorien gut, mittel, schlecht ausgegeben und mit Farben hinterlegt. In folgender Tabelle wird die Gewichtung der einzelnen aufgenommenen Parameter mit Zahlen zwischen 1 (=sehr gut) und 5 (=sehr schlecht) dargestellt (Formelausdrücke siehe Anhang). Es stellte sich bei der Definition dieses Bewertungsschemas die Frage, welche landschaftlichen Gegebenheiten die Anlage einer Allee behindern. Da hier eine Allee im Wald entstehen soll, waren die beiden Hauptkriterien der verfügbare Platz zwischen Weg und Bestand sowie der Randbestand selbst. Dies drückt sich in den aufgenommenen Werten aus. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 78

79 3 Umsetzung mit GIS 3.4 Erstellung von Themenkarten Abkürzung Beschreibung Gewichtung Operatoren Bewertung Graben Graben vorhanden 0,8 Ja 5 Formelausdruck: GR_Recl Nein 1 G_Stärke Grabenstärke 1,2 Ohne 1 Schwach 3 Formelausdruck: GS_Recl Stark 5 Abst_G_W Abstand Graben zum Weg 0, , , ,5 3 Formelausdruck: AGW_Recl 4 1 Abst_B_W Abstand Bestand zum Weg 1,5 <=2 5 <=5 3 <=7 1 Formelausdruck: AWB_Recl Rest 1 Rbest_Typ Baumartengruppe am Randbestand 1 Frei 1 Lbh/Ndh 5 Formelausdruck: RBT_Recl Ndh 3 Rbest_Entw Entwicklungsstufe zum Randbestand 1,5 Freiflaeche 1 Jungbestand 4 Baumholz 5 Formelausdruck: RBE_Recl Altbestand 3 Rbest_Str Randstreifen am Randbestand 1,5 Frei 1 Lueckig 3 Formelausdruck: RBS_Recl Dicht 5 Massnahmen Notwendige Massnahmen 2 Keine Massnahmen 1 Entnahme Aeste 2 Entnahme Aeste und Baeume 3 Entnahme einzelner Baeume 3 Entnahme mehrerer Baumreihen5 In den Hang hineingraben 4 Formelausdruck: Massn_Recl Entsiegelung 4 Tabelle 4: Reklassifizierung und Gewichtung der aufgenommenen Parameter Ein Graben beeinflusst wesentlich den verfügbaren Platz zwischen Weg und Bestand. Je stärker er ausgeprägt ist, umso negativer wirkt er sich aus. Es stellt sich also die Frage, ob ein Graben vorhanden ist, wenn ja wie stark er in Erscheinung tritt und welcher Platz zwischen ihm und dem Weg verfügbar ist. Auch der Randbestand wirkt sich durch seinen Seitendruck auf die Eignung aus: Ein Nadelholzbestand bildet zwar auch Äste im unteren Stammbereich aus, die aber, wenn sie einmal abgeschnitten wurden, i. d. R. nicht mehr nachwachsen. Bei Laubhölzern ist häufig das Gegenteil der Fall. Zudem wachsen die Äste von Laubgehölzen meist weiter in das Lichtprofil hinein als die Äste von Koniferen. Daher wird ein Nadelholzrandbestand besser bewertet als ein Laubholzrandbestand. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 79

80 3 Umsetzung mit GIS 3.4 Erstellung von Themenkarten Eine an den Weg angrenzende Freifläche bedingt logischerweise keine Eingriffe, um entsprechenden Platz für die Bäume zu sichern. Hingegen steigt der Arbeitsaufwand in Form von Astrücknahmen oder Fällungen bei Dickungen und insbesondere bei Stangenholz (hier mit Jungbestand bezeichnet). Althölzer sind durch ihre lückige Bestandesstruktur wieder besser geeignet. Mit der letzten Kategorie Notwendige Maßnahmen wurde die Möglichkeit geschaffen, weitere beeinflussende Faktoren auf eine Alleeeignung einzubringen, die in den vorigen Kategorien nicht berücksichtigt wurden. Es wird hier vor allem auf den Aufwand eines Eingriffs geachtet (sofern notwendig). Nachdem nun die einzelnen aufgenommenen Werte anhand der eben beschriebenen Kategorien klassifiziert wurden, wurden sie noch einer gesonderten Gewichtung unterzogen. Diese Gewichtung kann je nach Betrachtungsweise individuell geändert werden und so zu anderen Ergebnissen führen. Eine Allee ist definitionsgemäß ein Wegeabschnitt mit sich gegenüberstehenden Gehölzen, d. h. dass Bäume links und rechts des Weges stehen müssen. Um dies zu veranschaulichen, wurde für jede Wegseite ein Puffer erstellt. Die Breite wurde variabel auf die Spalte Abstand Bestand zum Weg in der Attributtabelle des Layers AWB_ReLi_Alleeeignung festgelegt, sodass man auch gleich sehen konnte, wie viel Platz bereits vorhanden ist. Leider konnte man nicht einfach für den Layer der linken Wegseite den Puffer auch auf die linke Wegseite legen, da der sich an der Richtung der Linie ausrichtet. Diese hat zum Teil nicht mit unserer Aufnahmerichtung übereingestimmt, sodass auch hier manuell diese Teile herausgefiltert werden mussten, um sie separat mit der anderen Seite zu puffern. Dies wurde für beide Seiten notwendig. Nun konnten beide Wegseiten mit Merge zusammengeführt werden. Hinweis: Eine Allee im Wald ist nicht ökokontofähig, näheres siehe Abschnitt Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 80

81 3 Umsetzung mit GIS 3.4 Erstellung von Themenkarten Entsieglung Abbildung 25: Karte, die die zu entsiegelnden Flächen darstellt Die Zufahrtsstraße zum Munitionsdepot weist durchgängig eine Breite von 5,5 m auf. Da das Munitionsdepot nicht mehr als solches genutzt wird, ist eine solche Ausprägung überdimensioniert. Folglich kann zumindest ein einseitiger Asphaltstreifen abgetragen und mit Erde aufgefüllt werden. Um die versiegelte Fläche berechnen zu können, wurde bei der Aufnahme für die Alleeeignung auch die Wegbreite mitvermessen. Anhand dieser Werte wurde um die den Weg darstellende Linie (Auswahl mit Ent_Zufahrt; Ent_Ausfahrt) ein Puffer gelegt und zur Berechnung der möglichen zu gewinnenden unversiegelten Fläche ein weiterer Puffer erstellt, der die zukünftige Wegbreite darstellt. Die zu entsiegelnde Fläche kann dann in Ökopunkte umgerechnet werden. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 81

82 3 Umsetzung mit GIS 3.5 Beschreibungen häufiger Abläufe Zufahrtsstraße aktuelle Breite (5,5 m) Versiegelte Fläche: 3503 m² Zufahrtsstraße nach Entsiegelung (3,5 m) Versiegelte Fläche: 2224 m² Ausfahrtsweg aktuelle Breite (4,5 m) Versiegelte Fläche: 294 m² Ausfahrtsweg nach Entsiegelung (3 m) Versiegelte Fläche: 193 m² Tabelle 5: Übersicht über die Entsieglungsflächen Bei der Zufahrtsstraße kann man 1279 m² und beim Ausfahrtsweg 101 m², also insgesamt 1380 m² Fläche entsiegeln. Die auf der Karte grün markierte Fläche ist der um den Zaun des Munitionsdepots verlaufende Grünstreifen (ehemaliger Beobachtungsstreifen). Auch er hat durch die Aufgabe des Depots seine Funktion verloren und kann nun für eine Aufforstung genutzt werden. Die Fläche wurde mit Punkten an den Ecken im Gelände eingemessen und im GIS als Polygon erstellt. Sein Inhalt beträgt ,4 m². 3.5 Beschreibungen häufiger Abläufe Tabellen in GIS importieren Tabellen wurden aufgrund der besseren Möglichkeiten zur Bearbeitung immer erst in Excel erstellt und dann in Access importiert (Register Externe Daten Excel). Nun wurde die Tabelle aus Access im.dbf-format exportiert (in Access Rechtsklick auf die Tabelle Exportieren dbase-datei). Der Vorteil bei dieser Methode bestand darin, dass so erstellte Tabellen in jedem Fall erfolgreich verwendet werden konnten. Bei verwendeten Excel-Tabellen war dies häufig nicht der Fall. Die exportierten Tabellen wurden im Ordner Tabellen gespeichert. Dort befindet sich auch die Access-Datenbank (Tabellen) mit den Originaltabellen. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 82

83 3 Umsetzung mit GIS 3.5 Beschreibungen häufiger Abläufe XY-Daten in GIS importieren Diesem Schritt voran geht der Import von Tabellen (s.o.). Liegen XY-Daten, also Punktinformationen vor, zieht man mit dem Cursor die Tabelle aus dem Katalog- Fenster via Drag & Drop in das Inhaltsverzeichnis des gewünschten Datenrahmens. Dort findet man mit einem Rechtsklick auf die Tabelle die Funktion XY-Daten anzeigen. Daraufhin erstellt das GIS einen temporären Punkt-Layer, der immer Beispiel Ergebnisse genannt wird. Diesen Layer muss man nun noch als Feature- Class exportieren (s.u.) Daten aus GIS exportieren Hat man beispielsweise eine wichtige Selektion erstellt, die man in einem eigenen Layer anzeigen möchte, kann man die selektierten Informationen exportieren. Dazu muss man auf den Layer, auf den die Selektion wirkt, mit der rechten Maustaste klicken und in dem Auswahlmenü auf Daten Daten exportieren gehen. Nun kann man das Zielverzeichnis auswählen. Nach dem Datenexport wird man gefragt, ob man den eben erstellten Layer dem aktuellen Datenrahmen hinzufügen möchte, was in den meisten Fällen zweckmäßig ist. Man kann auch über Auswahl Layer aus selektierten Features erstellen die selektierten Daten in einem neuen Layer anzeigen lassen, muss diesen aber trotzdem nach dem obigen Verfahren exportieren, da er nicht automatisch gespeichert wird Manuell selektieren Dies wird immer dann notwendig, wenn man mit den zur Verfügung stehenden Werkzeugen und Auswahlmöglichkeiten nicht das gewünschte Ergebnis erzielen kann. Zuerst legt man den betreffenden Layer als den einzig selektierbaren Layer fest (Rechtsklick auf den Layer Auswahl Dies ist der einzige selektierbare Layer). Nun legt man den Cursor als Auswahlwerkzeug fest (mit einem Klick auf das Auswahlwerkzeugsymbol) und kann nun einzelne Elemente auswählen bzw. die Auswahl aufheben. Dabei muss man aber die SHIFT-Taste gedrückt halten. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 83

84 3 Umsetzung mit GIS 3.5 Beschreibungen häufiger Abläufe Ein Layerfile erstellen Ein Layerfile speichert die auf einen Layer wirkenden Einstellungen, beispielsweise Legenden oder die Transparenz. Um diese Einstellungen nicht zu verlieren, empfiehlt es sich, den Layer als Layerfile zu speichern. Dazu klickt man mit der rechten Maustaste auf den betreffenden Layer und wählt dann Als Layer-Datei speichern aus. Eine weitere Anwendungsmöglichkeit ergibt sich in der Möglichkeit die mit dem Layerfile exportierten Einstellungen in den Eigenschaften eines Layers unter der Registerkarte Symbologie zu importieren. Legenden von Karten, die man von einem Projektpartner erhalten hat, kann man so einfach und schnell auf selbst erstellte Karten übertragen Einen Join erstellen Joins, also Verbindungen zwischen Tabellen, werden immer dann angewendet, wenn man externe Tabellendaten an bestehende Attributtabellen anhängen möchte. Dazu benötigt man jedoch ein Primärschlüsselfeld. Liegt diese Voraussetzung vor, kann man einen Join folgendermaßen erstellen: Rechtsklick auf den betreffenden Layer Verbindungen & Beziehungen Verbinden. Dann wird man aufgefordert die zu verbindende Tabelle und die Schlüsselfelder auszuwählen. Es empfiehlt sich die Verbindung zu prüfen, bevor man den Join erstellt. Ist der Join erfolgreich, liegen die Informationen der Tabelle nun auch in der Attributtabelle des bestehenden Layers vor und können Grundlage für Selektionen und Berechnungen sein Aus Punkten eine Fläche machen Hat man im Gelände oder auf der Karte Eckpunkte einer Fläche aufgenommen und als Punkt-Feature-Class importiert (s.o.), kann man daraus im GIS nur über Umwege eine Fläche erstellen, da es kein Werkzeug dafür gibt. Dazu geht man in zwei Arbeitsschritten vor: Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 84

85 3 Umsetzung mit GIS 3.5 Beschreibungen häufiger Abläufe 1. Schritt: Man erstellt eine leere Feature-Class. Dazu klickt man mit der rechten Maustaste im Katalog-Fenster auf die Arbeitsdatenbank und wählt im Folgenden Neu Feature-Class aus. Dabei kann man die Voreinstellung Polygon Features beibehalten. Im nächsten Schritt wird man aufgefordert das Koordinatensystem zu definieren. Die folgenden Einstellungen kann man so belassen, wie sie sind. In diese neue Feature-Class hinein wird im zweiten Schritt die Fläche erstellt. 2. Schritt: Nachzeichnen der Fläche anhand der Punkte. 2.a: Vorlage erstellen Als erstes braucht man den Editor, den man sich über Anpassen Werkzeugleisten Editor anzeigen lassen kann. Nun startet man die Bearbeitung auf der neuen Feature-Class. Es erscheint nun das Fenster Features erstellen, in dem man auf Vorlagen organisieren klicken muss. In dem sich neu öffnenden Fenster legt man dann für die Feature-Class eine neue Vorlage an. 2.b: Punkte fangen Man lädt die Symbolleiste Fangen und setzt den Haken bei Fangen verwenden. Jetzt kann man, wenn man mit dem Cursor auf die Punkte fährt, einen Kreis und die Beschriftung des Punktes sehen und mit Mausklicks die Fläche nachzeichnen. Mit Doppelklick vollendet man ein Polygon (speichern nicht vergessen!). Abbildung 26: Punkte fangen und ein Polygon erstellen Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 85

86 3 Umsetzung mit GIS 3.5 Beschreibungen häufiger Abläufe Werte (Re)klassifizieren Im Rasterdatenformat kann man Wertebereiche mit dem Werkzeug Reclassify neuen Werten zuordnen. Dadurch gewinnt man neben einer Vereinfachung und besseren Übersicht die Möglichkeit einer Gewichtung. Im Vektordatenformat liegt kein solches Werkzeug vor, weshalb man die Klassifizierung in der Attributtabelle ausführen muss. Dazu fügt man mit Add Field eine neue Spalte an und berechnet diese. Es ist dabei zweckmäßig eine Wenn-Dann-Schleife mit VBA zu programmieren. Dazu muss man den Haken bei Codeblock anzeigen setzen. Beispiel: Pre-Logic Script Code: Dim output If [RBEST_STR] = "dicht" Then output = 5 elseif [RBEST_STR] = "lueckig" Then output = 3 elseif [RBEST_STR] = "frei" Then output = 1 else output = 1 end if esri_field_calculator_splitter RBS = output Abbildung 27: Screenshot Feldberechnung Es wird also zu Anfangs die Variable definiert (Dim output) und dann die Wenn- Dann-Schleife mit IF gestartet. Nun kann man beliebig viele Ausdrücke mit ELSEIF anfügen. Beendet wird die Schleife mit dem letzten ELSE und dem Ausdruck END IF. In der unteren Spalte des Rechners muss dann noch der Wert eingetragen werden, der dann in die Attributtabelle geschrieben wird. Dieser Wert ist also die vorher definierte Variable OUTPUT. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 86

87 3 Umsetzung mit GIS 3.5 Beschreibungen häufiger Abläufe Luftbilder aus ArcGIS-Online hinterlegen (World Imagery) Für diejenigen Anwender, die ihre Karte gerne mit einem Luftbild hinterlegen möchten, aber keine Orthofotos zu Verfügung gestellt bekommen, stellt ESRI mit ArcGIS-Online Luftbilder kostenlos bereit. Da diese Luftbilder aber in einem anderen Koordinatensystem vorliegen als normalerweise in Deutschland bearbeitete Geodaten (WGS_1984_Web_Mercator_Auxiliary_Sphere), sieht man einen deutlichen Versatz. Dies zu beheben, gelingt wieder über Umwege: Man stellt das Foto auf die gewünschte Zoomstufe ein und über Datei Karte exportieren erstellt man ein JPEG-Bild aus dem angezeigten Layer. Wichtig dabei ist es den Haken bei World-File schreiben zu setzen, so kann man dem Bild Rauminformationen zuordnen. Jetzt kann man das Luftbild anhand vorliegender Geodaten georeferenzieren (s.u.) Daten georeferenzieren Als erstes zieht man das zu bearbeitende Luftbild in das Inhaltsverzeichnis. Es erscheint ein Fenster, in dem gefragt wird, ob Pyramiden erstellt werden sollen. Dies bejaht man. Abbildung 28: Screenshot Pyramiden erstellen Das daraufhin erscheinende Fenster warnt vor fehlendem Raumbezug, der im Folgenden erstellt werden soll. Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 87

88 3 Umsetzung mit GIS 3.5 Beschreibungen häufiger Abläufe Abbildung 29: Screenshot Unbekannter Raumbezug Als nächstes lädt man die Symbolleiste Georeferenzierung und aktiviert den Layer, mit dem man das Luftbild georeferenzieren will. In der Symbolleiste klickt man auf Anzeige einpassen und wählt Passpunkte hinzufügen. Abbildung 30: Screenshot Georeferenzierungssymbolleiste Nun werden markante Stellen auf dem Luftbild gesucht: Durch einen Klick auf das Luftbild mit einem Folgeklick auf den Referenzdatenbestand werden dem Orthofoto für den ausgewählten Punkt neue Zielkoordinaten definiert. Dieser Vorgang wird beliebig oft wiederholt, bis das Luftbild und der Referenzbestand praktisch deckungsgleich sind. Die Abweichung der neuen Zellen zu den alten Zellen soll insgesamt minimiert werden, d. h. durch verwerfen einzelner unsicherer Passpunkte und Neuberechnung der Transformation kann der RMS-Fehler (Root-Mean-Square- Johannes Hämmerle, Martin Mahrenholz, Daniel Weber 88

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