Vertragsnaturschutz zur Kompensation von. Straßenbauprojekten
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- Johannes Junge
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1 Hessische Landgesellschaft mbh Staatliche Treuhandstelle für ländliche Bodenor dnung Vertragsnaturschutz zur Kompensation von Straßenbauprojekten Dr. Yvonne Binard-Kühnel Fachbereichsleiterin Marburg, 08. Juni 2018
2 Seite 2 Vertragsnaturschutz in der Umsetzung I. Unsere Balance II. III. IV. Unsere Vertragspartner Trends und Entwicklungen Strategien für die Zukunft V. Fazit
3 Seite 3 I. Unsere Balance Straßenbau Haushaltsrecht HLG Naturschutz Landwirtschaft und Forstwirtschaft
4 Seite 4 Spannungsfeld Kompensation mit der Landwirtschaft und Fortwirtschaft Ziel der Landwirtschaft ist es Lebensmittel zu produzieren. Kompensationsmaßnahmen werden auch auf landwirtschaftlichen Flächen umgesetzt. Der Landwirt beantragt für seine Flächen Fördermittel. Die Direktzahlungen werden auch für Kompensationsflächen gewährt. Eine Doppelfinanzierung über Programme des Halm (Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen) ist nicht zulässig. Das Ziel der Forstwirtschaft ist die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder.
5 Seite 5 Spannungsfeld Kompensation mit den Naturschutzzielen Bundesnaturschutzgesetz 1, Absatz 1 (1) Natur und Landschaft sind so zu schützen, dass: 1. die biologische Vielfalt, 2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft..
6 Seite 6 Spannungsfeld Kompensation der Eingriffe für Straßenbauprojekte Ziel: Kompensation eines Eingriffs in Natur und Landschaft (Vermeiden, Ausgleichen, Ersetzen) Grundlage: Bundes-Naturschutzgesetz 13 BNatSchG Allgemeiner Grundsatz Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren. Verantwortlich: Der Verursacher ist verpflichtet zur Kompensation ( 15 BNatSchG Verursacherpflichten )
7 Seite 7 Spannungsfeld Kompensation mit dem Haushalts- und Entschädigungsrecht Betroffene sind angemessen zu entschädigen Es gelten die Grundsätze der Bundeshaushaltsordnung Landeshaushaltsordnung Verfügungen und Erlasse Allgemeines und Richtlinien: Gleichbehandlung der Vertragspartner, sparsamer Umgang mit Steuergeldern, Doppelentschädigungen sind unzulässig
8 Seite 8 II. Unsere Vertragspartner Private und öffentliche Pflegepartner HLG Landwirtschaft Forstwirtschaft Galabaubetriebe Ökokontenanbieter
9 Prozentualer Anteil der Pflegepartner Seite 9 Pflegepartner für Kompensationsflächen 80 Partner für Kompensationsverträge Landwirte Andere
10 Anzahl der Aufträge Seite 10 III. Trends und Entwicklungen 120 Anzahl der Aufträge im Team Kompensation Jahre
11 Seite 11 Aufgaben im Team Kompensation Dateneingabe in com.livis und Datenexport der NATUREG- Daten Kauf von Ökopunkten Abschluss von Pflegeverträgen Gestattungsverträge Erwerb von Flächen Flächensuche für spezielle Arten Flächensuche für Ersatzaufforstungen Wertermittlung von Kompensationsflächen
12 Seite 12 Erworbene Ökopunkte zwischen 2013 und
13 Seite 13 Vorteile beim Kauf von Ökopunkten Vorgreifende Kompensation (Maßnahme vor Eingriff umgesetzt) Bündelung naturschutzfachlich sinnvoller Maßnahmen mit Nutzung der Synergien unterschiedlicher Biotoptypen und Lebensräume Großflächige und vernetzte Bereiche Sicherung der Pflege durch Betreiber Beschleunigung Planungsprozess Sanfte Erholung im Nahbereich möglich Reduzierter Flächenbedarf Kombinationsfähigkeit mit Natura 2000, Aufwertung der Gebiete
14 Seite 14 Hohe Warte
15 Seite 15 Hohe Warte
16 Seite 16 Dokumentation
17 Seite 17
18 Seite 18
19 Seite 19 V. Strategien für die Zukunft Nach Inkrafttreten der neuen Kompensationsverordnung gilt: - Vermeiden von Eingriffen vor Ausgleich und Ersatz - Ausgleich im selben Naturraum - Kompensation im Radius von 50 km - hessenweit einheitlicher Preis für Ökopunkt? - Maßnahmen in Natura 2000-Gebieten
20 Seite 20 V. Strategien für die Zukunft Zukünftige Aufträge an das Team Kompensation - Erfassen /Abgrenzen von Ausgleichsräumen - Flächensuche mit Raum- und Naturraumbezug, auch in Natura 2000-Gebieten - Berücksichtigen von Vernetzungsmöglichkeiten - Auswahl möglicher Ausgleichsräume - Suche vorhandener Ökokonten - Vergleich von Preisen?
21 Seite 21 VI. Fazit Auch im Naturschutz sind Ergebniskontrollen wichtig um Veränderungen einzuleiten. Insekten sind die Basis der Nahrungskette, deren Rückgang ist ein besorgniserregendes Signal. Strategien wurden uns heute vorgestellt, gemeinsam wollen wir sie umsetzen.
22 Seite 22 Für Ihre Aufmerksamkeit bedanke ich mich!
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