Aktuelle und zukünftige Schutzgebiete im Kontext Landnutzung

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1 Aktuelle und zukünftige Schutzgebiete im Kontext Landnutzung 1. Bundesfachtagung Naturschutzrecht, Landnutzung in der offenen Kulturlandschaft Vortrag am Ass. iur. Katharina Sauer Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Andreas Mengel Fachgebiet Landschaftsentwicklung/ Umwelt- und Planungsrecht

2 Gliederung 1 Schutzgebiete in der Steuerungslandschaft 2 Systematik 2.1 Übersicht 2.2 Ziele und Schutzgebiete 3 Besondere Formen von Schutzgebieten 3.1 Natura Großschutzgebiete 4 Klassische Schutzgebiete: NSG und LSG 4.1 Auftrag an den Gesetzgeber 4.2 Rolle des Verordnungsgebers 4.3 Rolle der Planungsebene 4.4 Vollzug und Vermittlung 5 Fazit Aktuelle und zukünftige Schutzgebiete im Kontext Landnutzung Ass. iur. Katharina Sauer Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Andreas Mengel

3 1. Schutzgebiete als Steuerungsinstrument im BNatSchG Wichtiges Steuerungsinstrument im BNatSchG Besonderer Flächen- und Objektschutz, der präventiv wirkt Sonderrecht für bestimmte Gebiete nähere Ausgestaltung obliegt dem Verordnungsgeber ( 22 Abs. 2 BNatSchG) Aktuelle und zukünftige Schutzgebiete im Kontext Landnutzung Ass. iur. Katharina Sauer Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Andreas Mengel

4 2.1 Systematik der Schutzgebiete im BNatSchG Naturdenkmal 28 Geschützter Landschaftsbestandteil 29 Objektschutz Nationales Naturmonument 24 IV NSG 23 LSG 26 klassische Schutzgebiete NATURA Gebiete 32 ff europäische Schutzgebiete Nationalpark 24 Biosphärenreservat 25 Naturpark 27 Großschutzgebiete Aktuelle und zukünftige Schutzgebiete im Kontext Landnutzung Ass. iur. Katharina Sauer Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Andreas Mengel

5 2.2 Ziele und Schutzgebiete Aktuelle und zukünftige Schutzgebiete im Kontext Landnutzung Ass. iur. Katharina Sauer Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Andreas Mengel

6 3.1 Natura 2000 Projektbegriff nach dem EuGH Folgen für die FFH-Verträglichkeit Definition des Projekts in 34 BNatSchG infolge des EuGH Urteils v , Rs. C-98/03 aufgehoben Derzeit keine Legaldefinition des Projektbegriffs Was ist Projekt? Grünlandumbruch, -intensivierung? Aussaat von gentechnisch geändertem Saatgut? Flächenhafter Holzeinschlag in der Waldbewirtschaftung? Frage nach einem Schutzmechanismus bei Handlungen, die keinem Zulassungsverfahren unterliegen Aktuelle und zukünftige Schutzgebiete im Kontext Landnutzung Ass. iur. Katharina Sauer Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Andreas Mengel

7 3.2 Großschutzgebiete Gesamtübersicht Großschutzgebiete Deutschland Quelle: BfN Aktuelle und zukünftige Schutzgebiete im Kontext Landnutzung Ass. iur. Katharina Sauer Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Andreas Mengel 7

8 Nationalpark 24 Nationalparke (1) Nationalparke sind rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die 1. großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind, 2. in einem überwiegenden Teil ( ) die Voraussetzungen eines NSG ( ) 3. sich in einem überwiegenden Teil ( ) in einem ( ) nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind ( ). (2) Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. ( ). (3) Nationalparke sind unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzzwecks sowie der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen wie Naturschutzgebiete zu schützen Aktuelle und zukünftige Schutzgebiete im Kontext Landnutzung Ass. iur. Katharina Sauer Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Andreas Mengel

9 Biosphärenreservat 25 Biosphärenreservate (1) Biosphärenreservate sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1.großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind, 2.in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3.vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen und 4.beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen. (2) Biosphärenreservate dienen, soweit es der Schutzzweck erlaubt, auch der Forschung und der Beobachtung von Natur und Landschaft sowie der Bildung für nachhaltige Entwicklung. (3) Biosphärenreservate sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen über Kernzonen, Pflegezonen und Entwicklungszonen zu entwickeln und wie Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete zu schützen. (4) Biosphärenreservate können auch als Biosphärengebiete oder Biosphärenregionen bezeichnet werden Aktuelle und zukünftige Schutzgebiete im Kontext Landnutzung Ass. iur. Katharina Sauer Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Andreas Mengel

10 Naturpark 27 Naturparke (1) Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die 1. großräumig sind, 2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind, 3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird, 4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für Erholung vorgesehen sind, 5. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird und 6. besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern. (2) Naturparke sollen entsprechend ihren in Absatz 1 beschriebenen Zwecken unter Beachtung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden Aktuelle und zukünftige Schutzgebiete im Kontext Landnutzung Ass. iur. Katharina Sauer Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Andreas Mengel

11 Beispiel Biomasseanbau in Naturparken Aktuelles F+E-Vorhaben: NNL + Nutzung EE Biomasseanbau führt zu verändertem Landnutzungsmuster in landwirtschaftlich genutzten Landschaften Nur geringe Steuerungsmöglichkeiten, da häufig keine Schutzgebiets-VO Handlungskonzepte Aktuelle und zukünftige Schutzgebiete im Kontext Landnutzung Ass. iur. Katharina Sauer Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Andreas Mengel

12 Fazit Großschutzgebiete Hohe Standards Großes Potenzial für eine gebietsbezogene Vorreiter- und Sonderrolle im Naturschutz Ausbau Erneuerbarer Energien kann eben auch in Biosphärenreservaten und Naturparken zu neuen Nutzungsformen führen, hier besteht Handlungsbedarf Aktuelle und zukünftige Schutzgebiete im Kontext Landnutzung Ass. iur. Katharina Sauer Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Andreas Mengel

13 4. Naturschutzgebiet 23 Naturschutzgebiete (1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2.aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3.wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit. (2) Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden Aktuelle und zukünftige Schutzgebiete im Kontext Landnutzung Ass. iur. Katharina Sauer Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Andreas Mengel

14 4. Landschaftsschutzgebiet 26 Landschaftsschutzgebiete (1) Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsund Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. (2) In einem Landschaftsschutzgebiet sind unter besonderer Beachtung des 5 Abs. 1 und nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen Aktuelle und zukünftige Schutzgebiete im Kontext Landnutzung Ass. iur. Katharina Sauer Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Andreas Mengel

15 4.1 Auftrag an den Gesetzgeber Auszug aus 26 Abs. 1 BNatSchG: (1) Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsund Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, ( ) Ergänzung wurde 2010 im Zuge der Novelle neu eingefügt ungenauer Bezug zu 1 - Nachbesserungsbedarf Aktuelle und zukünftige Schutzgebiete im Kontext Landnutzung Ass. iur. Katharina Sauer Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Andreas Mengel

16 4.2 Rolle des Verordnungsgebers Rechtsstaatliche Anforderungen: Bestimmtheit, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit Häufig Musterverordnungen weites Gestaltungsermessen? Konfliktpotential: Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) und gemeindliches Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 GG) Insbesondere bei LSG besteht erheblicher Fortentwicklungsbedarf Grundsätzlich gilt: je schärfer die Ziele herausgearbeitet werden und je präziser der Landschaftscharakter bestimmt wird, desto mehr kann man steuern Aktuelle und zukünftige Schutzgebiete im Kontext Landnutzung Ass. iur. Katharina Sauer Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Andreas Mengel

17 4.3 Rolle der Planungsebene Landschaftsrahmenplan Landkreis Uelzen (Entwurf) Karte 6: Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft Legende: Aktuelle und zukünftige Schutzgebiete im Kontext Landnutzung Ass. iur. Katharina Sauer Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Andreas Mengel

18 4.4 Vollzug und Vermittlung Kommunikationsdefizit durch schlechte Vermittlung von Ge- und Verboten im Gebiet selbst mittelbar auch für Landwirtschaft relevant Foto: F. Mattheis Regelung im BNatSchG als Grundsatzformulierung wünschenswert Foto: F. Mattheis Aktuelle und zukünftige Schutzgebiete im Kontext Landnutzung Ass. iur. Katharina Sauer Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Andreas Mengel Foto: F. Mattheis

19 Im Dschungel der Begriffe Schilder im Biosphärenreservat Rhön (Zellmer, 2012) Schilder zur Kennzeichnung von NSG (F. Mattheis) Aktuelle und zukünftige Schutzgebiete im Kontext Landnutzung Ass. iur. Katharina Sauer Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Andreas Mengel

20 5. Fazit Chance von Schutzgebieten ( spezifisches Sonderrecht ) Zielbezug wichtig (fachlich; rechtlich Art. 14 GG) Großschutzgebiete: Handlungskonzepte NSG/ LSG: - Gesetzliche Qualitätsverbesserung mittelfristig - Planung: Vorschläge Planzeichen F+E u.a. - Verordnungen sollten qualifiziert werden - Forschungsschwerpunkt für die kommende Jahre, insbesondere LSG - Vermittlung sollte professionalisiert werden - ebenfalls Forschung erforderlich Aktuelle und zukünftige Schutzgebiete im Kontext Landnutzung Ass. iur. Katharina Sauer Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Andreas Mengel

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