Herzlich Willkommen im Krankenhaus St. Marienwörth

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1 Dok-Nr: FB-0150 Version: 2.0 Formblatt Leitfaden für Praktikum im Pflegedienst Herzlich Willkommen im Krankenhaus St. Marienwörth Inhalt: 1. Begrüßung der Pflegedirektion 2. Merkblatt für Eltern, Praktikantinnen und Praktikanten 3. Handlungsleitlinien zum Praktikumseinsatz 4. Tätigkeitsbeschreibung für Praktikantinnen und Praktikanten 5. Hygieneinformationen für Praktikantinnen und Praktikanten 6. Vorgehen nach Verletzungen FB-0150 Ver. 2.0 Praktikantenleitfaden geprüft von: Wolfgang Kamptz (PD) freigegeben am: Seite 1 von 10

2 1. Begrüßung der Pflegedirektion Liebe Praktikantin, lieber Praktikant, Sie haben sich in unserer Klinik für ein Praktikum im Pflegedienst entschieden. Wir begrüßen Sie hierzu herzlich und wünschen Ihnen viele gute Erfahrungen und eine wertvolle Zeit in unserem Hause. Wir bieten Ihnen dieses Praktikum gerne, um erste Einblicke in die nachstehend krankenhausspezifischen Aufgaben im Tätigkeitsbereich des Pflegediensts zu erhalten: - Kennenlernen des Tagesablaufs in Abteilungs- und Funktionseinheiten - Kennenlernen der Aufgaben in der Grund- und Behandlungspflege - Übernahme von administrativen Tätigkeiten einer Pflegeabteilung - Erfahrungen im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen Die Beweggründe ein Praktikum zu absolvieren sind verschieden. Es kann ein Praktikum der Orientierung für eine bevorstehende Berufswahl dienen, andererseits schreiben verschiedene Berufsrichtungen während der Ausbildungszeit ein Praktikum im Pflegedienst vor (bspw. Schule, Studium, Rettungsdienst). Inwieweit Sie sich bei uns Kenntnisse und Kompetenzen aneignen, hängt auch von Ihrem persönlichen Engagement ab. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Sie auf Ihrem Weg im Rahmen ihrer Möglichkeiten begleiten und Ihnen für Fragen zur Verfügung zu stehen. Während Ihres Einsatzes in unserem Krankenhaus ist stets zu beachten, dass ein Klinkbetrieb eine komplexe Organisation darstellt. Im Mittelpunkt des täglichen Geschehens steht der Patient mit all seinen Sorgen und Ängsten um seine Gesundheit. Der Umgang mit diesen Menschen erfordert ein hohes Maß an Sensibilität und Rücksichtnahme. Wir erwarten von Ihnen sich stets so zu verhalten, wie Sie selber oder einer Ihrer nächsten Angehörigen in einer Patientensituation behandelt werden möchten. Lesen Sie die nachfolgenden Informationen auch zu Ihrer Sicherheit aufmerksam und ergänzen Sie die notwendigen Angaben. Wenn nicht anders vereinbart, melden Sie sich bitte am ersten Tag Ihrer Hospitation um Uhr im Sekretariat der Pflegedirektion im Haus St. Elisabeth im 1. OG bei Frau Hofmann oder Frau Scherer. Nach Erledigung einiger Formalitäten, werden Sie auf Ihre Abteilung begleitet. Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit und verbleiben mit freundlichen Grüßen Beatrix Hofmann Marion Scherer Wolfgang Kamptz Sekretariat PD Assistentin PD Pflegedirektor Seite 2 von 10

3 2. Merkblatt für Eltern, Praktikantinnen und Praktikanten im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege Schweigepflicht Alle im Krankenhaus tätigen Mitarbeiter haben über sämtliche Vorkommnisse im Krankenhaus, die ihrer Natur nach geheim zu halten sind (bspw. Namen, Diagnosen, persönliche Angaben usw.), während und über die Dauer ihrer Einsatzzeit hinaus Stillschweigen, auch gegenüber eigenen Angehörigen zu bewahren. Die Verletzung der Schweigepflicht kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Infektions- und Impfschutz bei einem Praktikumseinsatz von mehr als 4 Wochen Dauer (bspw. Medizinstudenten / Jahresschulpraktikum) Sie werden auch als Praktikant/in unter Umständen mit Menschen in Kontakt kommen, die an ansteckenden Krankheiten leiden. Diese Tätigkeit ist mit Infektionsgefahren verbunden. Sie sollten wie alle Beschäftigte unseres Krankenhauses auch geschützt sein gegen Infektionskrankheiten wie z.b. Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Hepatitis, die im schlimmsten Fall beim Umgang mit Patienten erworben werden können. Da nicht gegen alle im Krankenhaus vorkommenden Infektionskrankheiten geimpft werden oder nach einer Impfung die Immunantwort ausbleiben kann, ist ein vollständiger Schutz nicht garantiert. Ebenso kann es sein, dass Infektionen erst im späteren Behandlungsverlauf erkannt werden. Wir sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter beim Umgang mit Patienten vor Infektionsgefahren soweit wie möglich geschützt sind. Dies bedeutet für Sie: 1. Bitte legen Sie vor Beginn des Praktikums ein ärztliches Attest vor, aus dem hervorgeht, dass Sie frei von ansteckenden Krankheiten und physisch als auch psychisch in der Lage sind dieses Praktikum zu absolvieren. Ein ausreichender Impfschutzschutz gegen gängige Infektionskrankheiten insbesondere Hepatitis B wird empfohlen. Kontaktieren Sie diesbezüglich Ihren Hausarzt. Ohne Attest kann kein Praktikumseinsatz erfolgen. 2. Grundsätzlich sollen Sie als Praktikant/in keine Tätigkeiten an Patienten mit bekannten Infektionskrankheiten (bspw. Unterstützung bei der Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme) übernehmen. Falls Ihnen solche Aufgaben aus Unachtsamkeit aufgetragen werden, lehnen Sie die Übernahme ab. 3. Zu Beginn Ihres Praktikums müssen Sie über die spezifischen Gefährdungen bei der Tätigkeit im Gesundheitsdienst unterwiesen werden. Bei der Unterweisung geht es vorwiegend um die Infektionsgefährdung. In der Regel übernimmt diese Aufgabe die Abteilungsleitung oder die Hygienefachkraft. Allgemeine Informationen Falls Sie einmal krank sein sollten, melden Sie sich unverzüglich telefonisch auf Ihrer Einsatz-Station und informieren Frau Hofmann (Sekretariat der Pflegedirektion) über Ihre Fehlzeiten. Diese müssen bei einer Praktikumsbestätigung mit aufgeführt werden. Seite 3 von 10

4 Benötigen Sie eine Praktikumsbestätigung o. ä., informieren Sie uns rechtzeitig darüber. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Öffnungszeiten des Sekretariats. Gerne können Sie uns Ihre Anliegen auch per zukommen lassen. Wird innerhalb der Praktikumszeit der Einsatzort gewechselt, stellen Sie sich bitte 3 Tage vorher bei der nachfolgenden Abteilungsleitung oder deren Stellvertretung vor, um u. a. Dienstzeiten absprechen zu können. Für Ihre private Kleidung und Wertsachen stellen wir Ihnen einen Spind zur Verfügung. Um diesen verschließen zu können, bringen Sie bitte ein kleines Vorhängeschloss mit. Grundsätzlich ist ein Hospitationstag während Ihres Praktikums in unserer Krankenpflegeschule möglich. Bitte sprechen Sie bei Interesse an einer Ausbildung die Abteilungsleitung Ihres Einsatzortes an. Diese wird Ihnen gerne den Kontakt zur Krankenpflegeschule herstellen und ggf. einen Termin ausmachen. Während des Praktikums steht Ihnen auf der Abteilung ein benannter Ansprechpartner zur Verfügung. Weitere wichtige Ansprechpartner sind: Beatrix Hofmann (Sekretariat Pflegedirektion) Haus Elisabeth 1. OG Mo - Do 8.00 Uhr Uhr Beatrix.hofmann@marienwoerth.de Marion Scherer (Assistentin des Pflegedirektors) Haus Elisabeth 1. OG Marion.scherer@marienwoerth.de Wolfgang Kamptz (Pflegedirektor) Haus Elisabeth 1. OG Wolfgang.kamptz@marienwoerth.de Seite 4 von 10

5 3. Handlungsleitlinien zum Praktikumseinsatz im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege Ziel des Praktikums Das Praktikum soll Ihnen die Möglichkeit bieten, einen Einblick in die Aufgaben der Berufsgruppen Gesundheits- und Krankenpflege im Krankenhaus zu erhalten und Erfahrungen im Umgang mit Patienten zu machen. Weisungsbefugt und aufsichtsverpflichtet sind die Abteilungsleitung, deren Vertretung sowie ausgebildete Fachkräfte der Abteilung. Aufgaben Im Allgemeinen werden Praktikanten in Bereichen der Abteilungsorganisation und Mithilfe bei grundpflegerischen Tätigkeiten eingesetzt. Im Bereich der Speziellen Pflege und der medizinischen Versorgung ist ein Kennenlernen der Tätigkeiten durch Begleiten des Pflegepersonals vorgesehen. Die Anweisungen der Mitarbeiter aus Pflege- und ärztlichem Dienst (Fachkräfte) sind zum Schutz des Praktikanten unbedingt einzuhalten. Nach einiger Zeit können Praktikanten einfache (zumutbare) Tätigkeiten auch selbständig ausführen. Vorausgesetzt sie wurden durch Fachpersonal entsprechend eingearbeitet und die Aufgabe(n) wurden durch eine Fachkraft ausdrücklich übertragen. Ob und in welchem Umfang, hängt stets von der Einschätzung der individuellen Eignung durch eine Fachkraft ab. Weiteres ist im Tätigkeitskatalog aufgeführt. Grundsätzlich trägt die Fachkraft weiter die Verantwortung für die Ausführung der von ihr übertragen Arbeit. Gesetzliche Rahmenbedingungen Bei Praktikanten unter 18 aber über 15 Jahren ist neben der Biostoffverordung (BioStoffV) und den Unfallverhütungsvorschriften das Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) anzuwenden. Es muss eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten für das Praktikum vorliegen. Die Praktikanten und Erziehungsberechtigten erhalten vor Beginn des Praktikums eine ausreichende Information über Gefährdung, Verhalten während des Praktikums, die nötigen Schutzmaßnahmen und empfohlene Impfungen. Eine geeignete Beaufsichtigung und Betreuung von Seiten der Einsatzstelle (Abteilung) während des Praktikums muss stets sichergestellt sein. Die Praktikanten dürfen generell in Bereichen oder Arbeitsplätzen, in denen offensichtlich eine besondere Infektionsgefahr besteht, nicht beschäftigt werden. Es sei denn, dass Praktikum sieht explizit den Einsatz in einem solchen Bereich vor (bspw. im Rahmen einer bestimmten Ausbildung). Ausgeschlossene Bereiche Dialyse Infektionszimmer Notaufnahmen OP Abfall und Entsorgung Sterilisationsabteilung Seite 5 von 10

6 Folgende Tätigkeiten dürfen Praktikant/innen nicht ausüben Kontakt bei Patienten mit bekannter Infektionserkrankung Kontakt mit Zytostatika, Narkosegasen Herstellen von Desinfektionsmittellösungen schweres Heben und Tragen (für Praktikanten unter 18 Jahren z.b. keine bettlägerigen Patienten alleine anheben bzw. mobilisieren) Tätigkeiten aus dem Bereich der Behandlungspflege / spezielle Pflege insb. Verrichtungen die unter sterilen Bedingungen ausgeführt werden müssen Tätigkeiten bei denen Körperflüssigkeiten verspritzt werden können z.b. Absaugen der Atemwege, lehren von Drainagen oder Kathetern usw. Richten von Medikamenten jeglicher Darreichungsform Austeilen/ Verabreichung von Medikamenten jeglicher Darreichungsform Transport von bekannt Infektiösem Untersuchungsmaterial Umgang mit Injektionen und Infusionen Manipulation sämtlicher Punktionsstellen z. B. Venenverweilkanülen, Drainagen usw. Entsorgung von oder Kontakt zu schneidenden oder stechenden Instrumenten ausgiebigere Reinigungsarbeiten in gekennzeichneten Schmutzräumen Reinigung und Pflege technischer Apparate Entgegennehmen von ärztlichen Verordnungen Erteilen von Auskünften über den Zustand und Behandlungen von Patienten Mit diesen nicht ausschließenden Abgrenzungen setzen wir einerseits rechtsgültige Bestimmungen um, andererseits dienen diese Bestimmungen dem besonderen Schutz der Praktikanten. Die Übertragung von Tätigkeiten kann nur durch angestellte Fachkräfte geschehen, bei denen letztlich die Verantwortung für die übertragene Aufgabe verbleibt. Seite 6 von 10

7 4. Tätigkeitsbeschreibung für Praktikantinnen und Praktikanten im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege A) nach Vollendung des 14. Lebensjahres und unter 18 Jahren unter Berücksichtigung des Jugendarbeitsschutzgesetz B) über 18 Jahren Der Tätigkeitskatalog gibt eine Orientierungshilfe zum Einsatz von Praktikanten. Die dort aufgeführten Tätigkeiten entsprechen der BioStoffV Schutzstufe 1.: [.Tätigkeiten, bei denen kein Umgang oder sehr selten geringfügiger Kontakt mit potenziell infektiösem Material, wie Körperflüssigkeiten, Ausscheidungen oder Gewebe und auch keine offensichtliche Ansteckungsgefahr durch Aerosolinfektion besteht, so dass eine Infektionsgefährdung unwahrscheinlich ist, ] Analog zu den Bestimmungen aus 22 Jugendarbeitschutzgesetzt: [Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 zum Schutze der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit ausgesetzt sind.] Allgemein pflegerische Aufgabenbereiche Mithilfe bei der Körperpflege (Grundpflege) unter Anleitung und Aufsicht (kein Kontakt mit Körperflüssigkeiten) Mithilfe beim An- und Auskleiden (ausgeschlossen Wechsel von kontaminierter Wäsche) Mithilfe bei Wäschewechsel (ausgeschlossen Wechsel von kontaminierter Bettwäsche) Mithilfe bei der Lagerung des bewegungseingeschränkten Patienten Mithilfe bei der Mobilisation Mithilfe bei pflegenden Bädern oder Duschen (keine medizinischen Bäder z.b. bei septischen Wunden) Austeilen und Einsammeln von Kühlelementen (Lokalisation und Anwendung muss Patient durch Pflegefachkraft bekannt sein) Mithilfe bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der der Patientenadministration (z. B. Befundsortierung, heften der Patientenakte) Mithilfe bei einfachen Verordnungen RR-Kontrollen hautpflegende Einreibungen (keine wirksamen Medikamente z. B. Finalgon) Temperatur und Pulsmessung Nahrungsaufnahme Mithilfe in der Essenverteilung und Abräumen der Tabletts (nicht ohne Aufsicht oder alleine) Essen und Getränke zubereiten oder anreichen bei Patienten ohne Schluckstörungen Erfragen der Essenwünsche der Patienten Seite 7 von 10

8 Abteilungsversorgung Dienstbezogene Botengänge im Krankenhaus Vorbereitung eines Bettplatzes für Neuaufnahmen Betten, Schränke und zur Abholung bereitstellen Allgemeine Ordnung und Sauberkeit in den Patientenzimmern herstellen Mithilfe bei der Wäscheversorgung (keine mit Körperflüssigkeiten kontaminierte Wäsche). Auffüllen und sortieren von Lagebeständen (außer Medikamente) Lagerungsmaterial aufbereiten Geleit/Transport von leicht erkrankten, nicht gefährdeten Patienten nach ausdrücklicher Delegation durch eine Pflegekraft Geleit/Transport zu den Funktionsabteilungen (Diagnostik) Geleit über Krankenhausgelände z. B. in die Krankenhauskapelle Begleiten/Beobachten von Pflegekräften bei speziellen Pflegemaßnahmen: Begleiten/Beobachten von Tätigkeiten der Behandlungspflege evtl. Assistenz bei Aufgaben ohne Infektionsgefährdung Begleiten/Beobachten der Pflegekraft bei der OP-Vorbereitung Begleiten einer Pflegekraft bei Patiententransporten zum und vom OP Übernahme von Patienten aus der Intensivabteilung/-überwachung, dem OP oder der Endoskopie gemeinsam mit einer Fachkraft In Absprache mit dem Arzt Begleiten/Beobachtung der Pflegekraft bei der Visite Teilnahme an Übergabegesprächen Allgemeines Informationen über Auffälligkeiten, Veränderungen betreffend die Patienten oder Fragen von Patienten müssen an die Pflegefachkräfte weitergegeben werden. Dies kann gezielt während der Dienstübergabe aber auch jederzeit im Tagesablauf geschehen. Diszipliniertes Verhalten, dazu zählen Höflichkeit, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Sauberkeit und Ordnung, ist Voraussetzung für einen reibungslosen Arbeitsablauf. Die Mobiltelefone sind im Haus grundsätzlich nicht verboten. Während der Arbeitszeit und insbesondere am Arbeitsplatz ist die Nutzung jedoch nur in Ausnahmefällen gestattet. Wichtige Hinweise: Nach erfolgter Anleitung und ausdrücklicher Delegation einer Fachkraft ggf. eigenständige Übernahme von Tätigkeiten. Die Einschätzung der individuellen Fähigkeiten muss durch eine Fachkraft erfolgen und die ordnungsgemäße Durchführung regelmäßig kontrolliert werden. Schwer- und schwerstkranke Patienten dürfen grundsätzlich nur zusammen mit einer Fachkraft behandelt/betreut werden. Die Abgrenzung zw. wenig und stark pflegebedürftig ist von einer Fachkraft zu treffen und ergibt sich auch aus der aktuellen PPR Einstufung. Der Tätigkeitskatalog dient wie o. g. als Orientierung und muss je nach Gegebenheit der Abteilung angepasst werden. Eine tätigkeitsbezogene Gefährdungs- bzw. Eignungsbeurteilung ist im Einzelfall bei Notwendigkeit von der Abteilungsleitung durchzuführen. Seite 8 von 10

9 5. Hygieneinformation für Praktikantinnen und Praktikanten im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege A) nach Vollendung des 14. Lebensjahres und unter 18 Jahren unter Berücksichtigung des Jugendarbeitsschutzgesetz B) über 18 Jahren Grundinformationen über Dienstkleidung, Händehygiene und persönliche Hygiene in Anlehnung an Hygieneplan H.3.3.1, H.3.3.2, H und H Dienstkleidung / Berufskleidung Die Dienstkleidung dient dem Schutz der Patienten. Sie selbst und Ihre Familienangehörigen werden ebenfalls geschützt. Sie wird vom Krankenhaus gestellt und aufbereitet und darf nicht mit nach Hause genommen werden. Das Tragen von Privatkleidung unter der Dienstkleidung ist zulässig. Die Unterarme müssen frei und die Beine bedeckt sein, die T-Shirts bis 60 C waschbar sein. Die Dienstkleidung ist mindestens täglich und bei Verschmutzung zu wechseln. Die Berufskleidung darf nicht außerhalb des Krankenhausesgeländes (Weg von und zur Arbeit) getragen werden. Schuhe werden nicht gestellt. Zum Dienst dürfen nur Schuhe getragen werden, die gut zu reinigen sind und den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen (geschlossene Schuhe). Turnschuhe sind für den Praktikumseinsatz gut geeignet. 2. Schutzkleidung Schutzkleidung ist eine zusätzlich über der Dienstkleidung zu tragende Kleidung (Kittel/ Schürze), die bei zu erwartender Kontamination zu tragen ist. Wenn damit zu rechnen ist, dass die Schutzkleidung durchnässt wird, sind flüssigkeitsdichte Schürzen zu verwenden. Bei Aufenthalt in Pausenräumen oder Kantinen ist die Schutzkleidung abzulegen. 3. Händehygiene Eine gezielte Händehygiene ist im pflegerischen Dienst unerlässlich. Die Desinfektion Ihrer Hände muss zu einer Reflexhandlung werden, wann immer Sie mit einem Patienten in pflegerischen Kontakt treten bzw. getreten sind (z. B. Mithilfe bei der Körperpflege, Betten). Sie finden Händedesinfektionsmittelspender im Stationszimmer, Arbeitsräumen, Pflegewagen und an vielen anderen Orten des Krankenhauses. Die Routinedesinfektion findet auch bei sauberen Händen (z. B. vor und nach pflegerischen Maßnahmen, Betten, vor dem Essenverteilen) statt. 4. Persönliche Hygiene Im Pflegedienst ist es erforderlich, dass Fingernägel unlackiert und kurzgeschnitten sind lange Haare hochgesteckt oder zusammengebunden werden Schmuck, wie z. B. Ringe und Armbänder, nicht getragen werden dürfen Piercing im Gesicht abgeklebt werden müssen zur Grundpflege Schutzkleidung getragen wird Seite 9 von 10

10 6. Vorgehen nach Stichverletzungen - Kontakt mit infektiösem Material Medizinische Maßnahmen: Maßnahmen, die bei jedem Kontakt mit infektiösem Material durchzuführen sind: ggf. Wunde ausbluten lassen, bzw. Blutung anregen (ggf. venös stauen) Desinfektion Wundabdeckung (z.b. Pflaster, sterile Abdeckung) Wenn infektiöses Material in Mund oder Augen gelangt: mit reichlich Wasser spülen. Bei Arbeitsunfällen mit möglicher Infektionsgefährdung umgehend den Durchgangs-Arzt (D-Arzt) in der Notaufnahme aufsuchen. Hier wird die medizinische Erstversorgung nach Abklärung des Infektionsrisikos festgelegt. Es erfolgt die erste Blutuntersuchung auf Hepatitis- und HIV Antikörper. Die Ergebnisse werden dem Betriebsärztlichen Dienst zugeleitet, der auch die empfohlenen Blutkontrollen nach 6 Wochen, 3 und 6 Monaten und evtl. erforderliche aktive Impfungen durchführt. Innerbetriebliche Dokumentation: Nach erfolgten medizinischen Maßnahmen ist zu prüfen, ob das Unfallereignis betriebsintern zu dokumentieren ist. Wenn ein Unfallereignis vom D-Arzt aufgenommen wurde, muss der Verletzte keine weitere Meldung erstellen. Der angefertigte D-Arzt-Bericht wird der zuständigen Stelle (z. B. Berufsgenossenschaft) weitergeleitet. Wenn das Unfallereignis nicht vom D-Arzt aufgenommen wurde, ist eine betriebsinterne Meldung zu erstellen. Meldungen an den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung: Die Erstellung einer Unfallanzeige auf dem vorgeschriebenen Vordruck erfolgt durch das Krankenhaus, wenn der Verletzte infolge des Unfalls für mehr als 3 Tage arbeitsunfähig wird, oder wenn dem Unfallversicherungsträger durch ärztliche Behandlung oder andere Maßnahmen (z.b. Tests) Kosten entstehen, die über Erste-Hilfe-Maßnahmen hinausgehen. Seite 10 von 10

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