Das Gefahrstoff-Datenblatt zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV

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1 Das Gefahrstoff-Datenblatt zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV Dipl.-Ing. Matthias Glawe

2 Stoffbezogene Gefährdungsbeurteilung als gesetzliche Forderung 7 GefStoffV: Bei der Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen oder ob Gefahrstoffe bei diesen Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden. Dabei sind zu berücksichtigen: gefährliche Eigenschaften der Stoffe oder Zubereitungen, Informationen des Herstellers oder Inverkehrbringers (Sicherheitsdatenblatt), Ausmaß, Art und Dauer der Exposition unter Berücksichtigung aller Expositionswege, physikalisch-chemische Wirkungen, Möglichkeiten einer Substitution, Arbeitsbedingungen und Verfahren, einschließlich der Arbeitsmittel und der Gefahrstoffmenge, Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte, Wirksamkeit der getroffenen oder zu treffenden Schutzmaßnahmen, Schlussfolgerungen aus durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.

3 Beurteilung der Gefahrstoffe als Bestandteil der Arbeitsschutzorganisation des Unternehmens Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzmanagement-Handbuch nach den Anforderungen des nationalen Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme (Infos unter

4 Beurteilung der Gefahrstoffe als Teil der Gesamtbeurteilung der Gefährdungen Arbeitsplatz-, tätigkeits- oder personenbezogen ist zu ermitteln, welche Gefährdungen und Belastungen bei der Arbeit auftreten. Das sind z.b. mechanische, elektrische, biologische, thermische, physikalische Gefährdungen, physische Belastungen oder Einflüsse aus der Arbeitsumgebung. Dazu gehören auch die chemischen Gefährdungen (gefährliche chemische Arbeitsstoffe) 3 Gefahrstoffe (gefährliche chemische Arbeitsstoffe) Gase Dämpfe, Aerosole Schwebstoff (Nebel, Rauche, Stäube, Partikel) FB Arbeitsmittel-Datenblatt by H.-C. BLUME info@sidi.de BLUME Jahnring 47, Magdeburg 0391/ Fax -25 Gefährdungsbeurteilung Tätigkeit / Beruf Arbeitsaufgaben: Zusätzliche Aufgaben: 1 Mechanische Gefährdung 2 Elektrische Gefährdung 3 Gefahrstoffe (gefährliche chemische Arbeitsstoffe) 4 Brand- und/oder Explosionsgefährdung 5 Thermische Gefährdung 6 Biologische Gefährdung 7 Physikalische Einwirkungen 8 Belastung durch Arbeitsumgebung 9 Physische Belastung / Arbeitsschwere Ungeschützte bewegte Maschinenteile Gefährliche Körperdurchströ mung Gase Brandgefährdung durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase Kontakt mit heißen Medien Infektionsgefahr durch biologische Arbeitsstoffe Schlüssel - Nr Teile mit Unkontrolliert Transport oder Herabfallende gefährlichen bewegte Teile bewegte umstürzende Oberflächen Arbeitsmittel Gegenstände Lichtbögen Dämpfe, Aerosole Explosionsgefährdung (explosionsfähige Atmosphäre) Kontakt mit kalten Medien Gentechnisch veränderte Organismen Elektrostatische Aufladung Schwebstoff (Nebel, Rauche, Stäube, Partikel) Zündquellen bei Brand- bzw. Explosionsgefahr Biostoffe: Allergische Reaktion / toxische Stoffausscheidung Lärm Ultraschall Ganz - oder Teilkörperschwingungen Klima (Temperatur, Feuchte, Luftgeschwindigkeit, Wärmestrahlung) Beleuchtung (Beleuchtungsstärk e, Blendung, Reflexion) Flüssigkeiten Feststoffe 10 Weitere Gefährdungen Schwere Einseitige dynamische Arbeit (Handhaben schwerer Lasten) Sturz, Absturz, Ausrutschen dynamische Arbeit (wiederkehrende Bewegungen) Verkehrs- und Transportwege (Zustand) Lüftung / Atematmosphäre (Sauerstoffgehalt, Luftwechsel) Erzwungene Körperhaltung / Haltearbeit Fußböden, Treppen (Trittsicherheit) Elektromagnetische Felder Flüssigkeiten Feststoffe Brandfördernde Stoffe Nichtionisierende Strahlung (UV, IR, Laser) Arbeiten in engen Räumen oder Behältern Arbeitsmittel (Benutzung, Wechselwirkung, Montagebedingung en) Explosivstoffe (explosionsfähige Stoffe / Sprengstoffe) Ionisierende Strahlung (Röntgen, Radioaktiv) Ergonomische Gestaltungsmän gel Psychische Fehlbelastungen

5 Ablauf der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe Stoffbezogenene Daten und Angaben zu deren Anwendung aufnehmen Xn Gefährdungen ermitteln Risiken abschätzen Schutzstufen ermitteln Maßnahmen treffen und deren Wirksamkeit kontrollieren Handlungsbedarf dokumentieren

6 Dokumentation der Gefahrstoffbeurteilung Keine Vorgaben an das Aussehen durch den Gesetzgeber Inhalte gemäß 7 GefstoffV Kompaktes Dokument, dass keinen großen Verwaltungsaufwand hervorruft. Transparente und nachvollziehbare Wiedergabe u.a. der Gefährdungsermittlung und der Schutzstufenzuordnung. Lösung: Gefahrstoff-Datenblatt

7 1. Schritt: Stammdaten Organisatorische Angaben zum Unternehmen und zum Hersteller bzw. Lieferanten Kennzeichnungen des Stoffes - Nummern und Codes - Einstufung - Symbole - Gefährliche Inhaltsstoffe

8 2. Schritt: Eigenschaften, Grenzwerte Angaben zu Form, Farbe und Geruch des Stoffes, bestehende Grenzwerte (Arbeitsplatzgrenzwert, Biologischer Grenzwert) sowie mögliche gefährliche Reaktionen. Wesentliche Informationsquellen: - Sicherheitsdatenblatt oder - Gefahrstoffdatenbanken

9 3. Schritt: Ermittlung des Gefährdungspotentials Festlegung der Gefährdungsgruppe anhand der R-Sätze des Stoffes Grundlage: BAuA-Maßnahmekonzept und BIA-Spaltenmodell Aussagen zum Gefährdungspotential des Stoffes

10 4. Schritt: Einsatzbedingungen Unabdingbare Voraussetzung zur Gefährdungsbeurteilung neben den stoffbezogenen Daten: tatsächliche Anwendungsbedingungen Kurzbeschreibung des Verfahrens und des Arbeitsortes, Art und Dauer der Tätigkeit Angaben u.a. zu eingesetzte Mengen, Übertragungswegen, Freisetzungsmöglichkeiten, Wirkmengen und -dauern

11 5. Schritt: Zuordnung zur Schutzstufe Ermittlung der Schutzstufe basierend auf Gefährdungsgruppe und Einsatzbedingungen Zwei Matrizen für Gefährdung durch Inhalation/Verschlucken und für Gefährdung durch Hautkontakt. Fachliche Grundlage: Leitlinien der EU- Kommission, BAuA-Maßnahmekonzept und COSHH Essential, Health and Safety Executive, 2003

12 Zum Vergleich: Zuordnung von Schutzstufen (GefstoffV) Ätzend Reizend Gesundheitsschädlich Bei geringen Mengen und niedrigen Exposition (wenn Maßnahmen der Schutzstufe 1 ausreichend sind) Schutzstufe 1 (wenn Maßnahmen der Schutzstufe 2 ausreichend sind) Schutzstufe 2 Ätzend Reizend Gesundheitsschädlich Schutzstufe 3 sehr giftig giftig Krebserzeugende, ergutverändernde und fruchtbarkeitsgefährdende Gefahrstoffe (wenn Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten ist) Schutzstufe 4

13 6. Schritt: Sicherheitsratschläge, Verhaltensregeln Hinweise zum sicheren Umgang einschließlich Lagerung, Aufräumung, Entsorgung Informationsquellen: -Sicherheitsdatenblatt - Gefahrstoffdatenbanken u.a. Art.-Nr. EN Gr. 9 Produktname EN 374 Anschrift des Herstellers Straße; Ort Firmenlogo EN Grundlage für Angaben in Betriebsanweisungen

14 7. Schritt: Treffen von Schutzmaßnahmen In Übereinstimmung mit Schutzstufenkonzept Technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung sowohl von toxischen Gefahren, als auch von Brand- Explosions- und Umweltgefahren. SOLL-IST-Vergleich

15 8. Schritt: Maßnahmen der Ersten Hilfe Hinweise zum Verhalten nach Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt; Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung, Regeln zur Brandbekämpfung Informationsquellen: - Sicherheitsdatenblatt - Gefahrstoffdatenbanken u.a. Grundlage für Angaben in Betriebsanweisungen Art der Verletzung Schnittwunden Verätzungen Augenkontakt Verschlucken Einatmen Erste Hilfe Maßnahmen Wunden keimfrei bedecken, Blutungen mit Verband stillen. Mit viel Wasser ca. 10 min gründlich spülen. Kein Erbrechen herbeiführen, Bei Bewußtsein ggf. in kleinen Schlucken Wasser trinken lassen. Betroffenen an die frische Luft bringen Atemwege freihalten

16 9. Schritt: Handlungsbedarf dokumentieren Handlungsbedarf bei Abweichungen im Soll-Ist-Vergleich Angaben zu Terminen, Verantwortlichkeiten, Wirksamkeitskontrollen u.a. möglich

17 Bestätigung des Gefahrstoff-Datenblattes Erst der Unternehmer setzt das Dokument in Kraft. Damit ist das Gefahrstoff- Datenblatt integrierter Bestandteil der Gesamt- Gefährdungsbeurteilung.

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