Arbeitskreis erstellt durch: Datum. Tabelle A - Grundsätzliches

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1 Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln getroffen. Diese Maßnahmen werden im Bogen Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel dokumentiert. A.2 Die Arbeitsmittel und Sicherheitseinrichtungen werden geprüft. Diese Prüfungen werden mindestens im Kataster Regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln dokumentiert. A.3 Die Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung wird durchgeführt und dokumentiert. A.4 Die Gefährdungsbeurteilung Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen wird durchgeführt. A.5 Es finden regelmäßige Unterweisungen statt (inklusive Dokumentation). A.6 In Arbeitsbereichen werden Schutzbrille, eng anliegende Arbeitskleidung und geschlossene Sicherheitsschuhe getragen. A.7 Besondere Maßnahmen für Jugendliche A.8 Besondere Maßnahmen für werdende oder stillende Mütter (ggf. Bogen 6.1 ausfüllen) A.9 In Arbeitsbereichen ist das Essen, Trinken, Rauchen, Schnupfen und Schminken untersagt. A.10 Zutrittsbeschränkung Folgende Unterlagen sind vorhanden: A.11 Allgemeine Werkstattordnung A.12 Gefahrstoffverzeichnis (Ermittlungspflicht) A.13 Ersatzstoffsuche (schriftlich dokumentiert) A.14 Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe A.15 Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel, bei deren Bereitstellung / Benutzung eine Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verbunden ist. A 16 Regeln für bestimmte Arbeitsbereiche und Arbeitstechniken Pflichten des Fachverantwortlichen: A.17 Es werden Maßnahmen eingeleitet, um Abweichungen zwischen dem Soll- und dem Ist- Zustand und damit verbundenen Gefährdungen zu verhindern. A.18 Die Art der einzuleitenden Maßnahmen ist abhängig vom ermittelten Gefährdungsgrad. Ggf. ist eine Nutzung unzulässig oder nur noch eingeschränkt möglich. A.19 Die Beschäftigen werden über die eingeleiteten Maßnahmen informiert. A.20 Für die Beschäftigten werden die notwendigen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig veranlasst (Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten). A.21 Den Beschäftigten werden Vorsorgeuntersuchungen angeboten (keine Pflichtuntersuchung). A.22 Die getroffenen Maßnahmen werden in geeigneter Weise dokumentiert und deren Einhaltung entsprechend kontrolliert. A.23 Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen wird regelmäßig überprüft. Stand: September 2006, 2.2/1

2 Gefährdungen durch Gefahrstoffe * 1. Freiwerden von Gasen, Dämpfen, Schwebstoffen oder Partikeln 1.1 (t) Erfassung an der Entstehungsstelle Objektabsaugung bei z. B. Löt- oder Schweißarbeiten 1.2 (o) Regelmäßige Prüfung der lüftungstechnischen Anlagen 1.3 (o) Absperreinrichtung jederzeit zugänglich 1.4 (o) kleine Druckgasflaschen verwenden, insbesondere bei T+, T und krebserzeugenden Gasen 1.5 (p) Atemschutz- und Partikelmasken mit entsprechenden Filtern vorhalten unter Beachtung der Filterhaltbarkeit * 2. Umgang mit Flüssigkeiten, Feststoffen, Gasen, Dämpfen, Schwebstoffen z. B. Kühlschmierstoffen, Verdünnung 2.1 (t) Schutzschild gegen Verspritzen von Kühlschmierstoffen 2.2 (o) Minimierung der Einsatzmengen von Gefahrstoffen (Handgebrauch) 2.3 (o) Verwendung geeigneter Behältnisse (keine Behältnisse für Lebensmittel) 2.4 (o) Ermittlungspflicht (auch für Kühlschmierstoffe) 2.5 (o) Ersatzstoffsuche (auch für Kühlschmierstoffe) 2.6 (o) Pflege von Kühlschmierstoffen 2.7 (o) Kennzeichnung der Gefahrstoffe 2.8 (p) Geeignete Schutzhandschuhe Brand- und Explosionsgefährdungen * 3. Leichtentzündliche Flüssigkeiten, Feststoffe, Gase 3.1 (o) Vermeidung von Zündquellen (z. B. offene Flammen, mechanische Einwirkung) * 4. Sonstige Brandgefährdungen 4.1 (t) Abschirmung bei Schweißarbeiten 4.2 (t) Überhitzungsschutz bei Ölbädern und Härtearbeiten 4.3 (o) Feuerlöscher bereithalten 4.4 (o) Heißarbeitserlaubnisschein bei Heißarbeiten außerhalb der Werkstatt 4.5 (p) Lichtbogenschweißen: Schutzausrüstung gegen Verbrennungsgefahr Biologische Gefährdungen * 5. Infektionsgefahr durch Biologische Arbeitsstoffe (Mikroorganismen) und gentechnisch veränderte Organismen; sensibilisierende oder toxische Stoffe aus Mikroorganismen z. B. Kühlschmierstoffe 5.1 Falls Gefährdung vorhanden, bitte Bogen 1.6c ausfüllen Elektrische Gefährdungen 6. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 6.1 (t) FI- Schalter vorhanden 6.2 (t) Not-Aus- Schalter an den einzelnen Arbeitsplätzen vorhanden 6.3 (o) Regelmäßige Prüfung der Not- Aus Schalter 6.4 (o) Regelmäßige Prüfung der FI- Schalter 6.5 (o) regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand: September 2006, 2.2/2

3 6.6 (o) regelmäßige Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel 6.7 (o) Sichtkontrolle vor Inbetriebnahme elektrischer Betriebsmittel Mechanische Gefährdungen * 7. ungeschützte bewegte Maschinenteile 7.1 (t) Trennende Schutzeinrichtung zwischen Gefahrstelle und den bewegten Teilen von Maschinen 7.2 (t) Zu öffnende Teile an Maschinen gegen Zufallen sichern 7.3 (t) Notauschalter an Maschinen vorhanden 7.4 (o) Sicherung von Gefahrstellen an Maschinen 7.5 (o) Kennzeichnung der Gefahrbereiche 7.6 (p) Einzug- und Fangstellen: enganliegende Arbeitskleidung, keine Handschuhe tragen,lange Haare sichern * 8. bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel 8.1 (o) Verkehrswege freihalten 8.2 (o) Aktionsradius kennzeichnen und beachten * 9. unkontrolliert bewegte Teile 9.1 (t) Abschirmung 9.2 (p) Schutzbrille * 10. Teile mit gefährlichen Oberflächen 10.1 (p) Enganliegende Arbeitskleidung bei zerspanender Metallverarbeitung * 11. Druckgasflaschen und Armaturen 11.1 (t) Bei erhöhter Brandgefahr Aufstellung in Sicherheitszellen 11.2 (t) gegen Umstürzen sichern 11.3 (o) Termine der regelmäßigen Prüfung beachten 11.4 (o) keine Lagerung von Druckgasflaschen in Arbeitsräumen, lediglich Bereitstellung * 12. Druckbehälter 12.1 (o) Regelmäßige Prüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung 12.2 (o) Termine der regelmäßigen Prüfung beachten Physikalische Gefährdungen * 13.Lärm 13.1 (t) Kapselung von Geräten 13.2 (o) Kennzeichnung von Lärmbereichen (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand: September 2006, 2.2/3

4 13.3 (o) Vorsorgeuntersuchungen für Mitarbeiter in ausgewiesenen Lärmbereichen 13.4 (p) Gehörschutz * 14. Hitze, Kälte, Feuchte 14.1 (p) Schutzausrüstung gegen Verbrennungsgefahr Physische Gefährdungen * 15. schwere dynamische Arbeit 15.1 (t) Hebeeinrichtungen zur Handhabung schwerer Lasten * 16. Arbeiten in engen Räumen oder Behältern 16.1 (o) Verbot der Alleinarbeit in engen Räumen 16.2 (o) Zusätzliche Sicherheitsunterweisung vor Aufnahme der Arbeiten Sonstige Sicherheitsmaßnahmen Sonstige Gefährdungen * 17 Sturz, Absturz,Ausrutschen 17.1 (o) Regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten 17.2 (o) Regelmäßige Reinigung von Arbeitstischen und Fußböden * 18. ergonomische Gestaltung 18.1 Bei Vorhandensein von Bildschirmarbeitsplätzen Bogen 3.1 anwenden (Ausnahme: Nicht anzuwenden bei Daten- oder Messwertanzeigevorrichtungen, die zur unmittelbaren Benutzung eines Arbeitsmittels, z. B. Messgeräte, erforderlich sind, und wenn das Bildschirmgerät zu einem unwesentlichen Teil der normalen Arbeit genutzt wird.) 18.2 (o) Einzelplatzleuchten für spezielle Sehaufgaben 18.3 (o) Sehhilfen (Lupen) für erhöhte Sehaufgaben * 19. Hautgefährdung 19.1 (o) Hautschutzplan aushängen 19.2 (o) geeignetes Hautschutzmittel, Hautreinigungsmittel, Hautpflegemittel zur Verfügung stellen 19.3 (p) Lichtbogenschweißen: UV-Schutzcreme für unbedeckte Hautpartien 19.4 (p) Bei Latex-Allergien: Handschuhe aus Ersatzmaterial * 20. sonstige Gefährdungen und Schutzmaßnahmen (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand: September 2006, 2.2/4

5 Tabelle C Alle festlegten Maßnahmen werden regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Jahr, auf ihre Wirksamkeit überprüft. Folgende Maßnahmen wurden insbesondere überprüft: Nr. Überprüft am Name Maßnahme ist wirksam nicht wirksam Tabelle D Sofern in Tabelle A und B eine Maßnahme nicht oder gemäß Tabelle C nicht wirksam ist: Nr. durchzuführende Maßnahmen (t, o, p) (Maßnahmen einzeln beschreiben) Die Maßnahmen Maßnahme ordnungs- Wirksamkeit überselbst durchge beantragt bei gemäß durchgeführt prüft von am führt bis zum: am Datum/ Unterschrift des Fachverantwortlicheschrift) (ja / nein, Datum, Unter- (Name, Datum) (Name, Datum)) Tabelle E Alle festlegten Maßnahmen werden regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Jahr, auf ihre Wirksamkeit überprüft. Die Maßnahmen sind weiter wirksam und die Gefährdungsbeurteilung damit aktuell. Nr. Überprüft am Name (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand: September 2006, 2.2/5

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