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1 Grundbogen 0.4 Arbeitsplätze in Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift d. Leitung der Einrichtung Besondere Maßnahmen für Jugendliche ( 22, 28a, 29 JArbSchG) Besondere Maßnahmen für werdende u. stillende Mütter (Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz) Grundsätzlich zu beachten sind: 1. Allgemeine Laborordnung, Betriebsanweisungen, Regeln für bestimmte Arbeitsbereiche und Arbeitstechniken 2. Regelmäßige Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen 3. Im Laborbereich sind eine Schutzbrille, Kittel und geschlossenes, trittsicheres Schuhwerk zu tragen 4. Regelmäßige Unterweisung inklusive Dokumentation 5. Zugangsbeschränkungen und Kennzeichnung des Lagerbereiches 6. Alarmierungsplan, ausreichende Anzahl an Ersthelfern Gefahrstoffe Maßnahmen: erfüllt entfällt technisch organisatorisch personenbezogen ja nein Freiwerden von Gasen, geschlossene Systeme verwenden Dämpfen, Schwebstoffen Erfassung an der Entstehungsstelle - Objektabsaugung oder Partikeln Arbeiten unter funktionstüchtigem Abzug durchführen dauerhafte Absaugung bei Druckgasflaschen mit T+, T, F+, F Stoffen Objektabsaugung bei Lötarbeiten * Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! Objektabsaugung beim Schweißen wirksame Absauganlage zerspanende Maschinen staubarm geprüft sachgerechte Sammlung und Entsorgung der Holzspäne regelmäßige Reinigung des Arbeitsbereiches nur mit entsprechend geprüftem Staubsauger oder Feuchtreinigung staubarme Verarbeitung von Glasfasermaterialien Umfüllarbeiten nur unter Objektabsaugung Lösungen nicht aus Feststoffen sondern aus flüssigen Zubereitungen ansetzen Bearbeitung der Holzsorten Buche und Eiche 10 % im Jahr (gem. TRGS 553) regelmäßige Prüfung der lüftungstechnischen Anlagen Absperreinrichtungen an Druckgasflaschen jederzeit zugänglich kleine Druckgasflaschen verwenden Atemschutz- und Partikelmasken mit entsprechenden Filtern vorhalten unter Beachtung der Filterhaltbarkeit

2 Güllegruben - umgebungsluftunabhängiger Atemschutz spezielle Schutzausrüstung Im Lagerbereich vorzuhaltende Schutzausrüstung: Schutzschild, Schürze, Stiefel

3 Umgang mit Flüssigkeiten, Bevorratung von Chemikalien in Sicherheitsschränken Feststoffen, Gasen, Für Leckagefälle geeignete Aufsaugmittel vorhalten Dämpfen, Schwebstoffen Schutzschilde gegen Verspritzen von Kühlschmierstoffen und CMT - Stoffen Spritzlackierung in Spritzkabine mit Lüftung (cancerogen, mutagen, Ersatzstoffsuche (Lösemittel, Lacke auf Wasserbasis) teratogen) Ermittlung der Holzarten gemäß TRGS 553 Verwendungsverbote beachten (z.b. Teeröle, PCP, Quecksilberverbindungen) Ermittlungspflicht - Gefahrstoffverzeichnis Ersatzstoffsuche Minimierung der Einsatzmengen von Gefahrstoffen; im Labor nur Mengen des Handgebrauchs vorhalten Kennzeichnung der Gefahrstoffe spezielle Betriebsanweisungen für CMT-Stoffe besondere Maßnahmen beim Umgang mit krebserzeugenden Stoffen (R ) wie Zutrittsbeschränkungen und Kennzeichnung des Arbeitsbereiches Arbeitsbeschränkungen für besonders gefährdete Personen Verdünnung nur in Mengen des Handgebrauchs vorhalten Kühlschmierstoffe - Ermittlung, Prüfung und evtl. Austausch Pflege von Kühlschmierstoffen Dosierung von Reinigungsmitteln beachten mit Chemikalien verunreinigte Flächen nicht reinigen Dokumentation der Einlagerung - Betriebstagebuch Kennzeichnung der Abfälle nach TRGS 201 Bei Verpackung von Laborchemikalien ausreichend Füllmaterial verwenden um Glasbruch zu verhindern Schutzhandschuhe beim Umgang mit hautresorptiven Stoffen Hautschutz Brand- und Explosions- Maßnahmen: erfüllt entfällt gefährdungen technisch organisatorisch personenbezogen ja nein Brandgefährdung Abschirmung bei Schweißarbeiten Feuerlöscher bereithalten Überhitzungsschutz bei Ölbädern bei Härtearbeiten Feuererlaubnisschein bei Schweißarbeiten außerhalb der Werkstatt leichtentzündliche Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase, explosionsfähige Zubereitungen Erfassung an der Entstehungsstelle - Objektabsaugung Innenräume von Kühlschränken Ex-geschützt Ex-geschützte Betriebsmittel in VbF Lägern Vermeiden von Zündquellen (offene Flammen, mechanische Einwirkungen) Bei Arbeiten mit selbstentzündlichen Stoffen: im Abzug arbeiten, Löschmittel bereithalten, Löschmaßnahmen festlegen Die Entstehung eines explosionsfähigen Gemisches beim Trocknen von Produkten, aus denen leichtentzündliche Gase freigesetzt werden können, verhindern

4 In Lagerbereichen Feuer-, Heiß- und Reparaturarbeiten nur nach schriftlicher Erlaubnis Keine brennbaren Desinfektionsmittel zur Dekontamination größerer Flächen verwenden brandfördernde Stoffe nicht zusammen mit leichtentzündlichen Stoffen aufbewahren Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Handhabung kleiner Mengen an abgeschirmten Arbeitsplätzen Überhitzung, Flammen, Funkenbildung, Schlag, Reibung gefährlicher Einschluß (Verdämmung) sind zu vermeiden elektrostatische Aufladung Geräte und Gefäße erden - Potentialausgleich Funkenbildung verhindern Leitfähige Schutzschuhe in VbF Lägern Lichtbogen Schutzausrüstung gegen Verbrennungsgefahr Biologische Maßnahmen: erfüllt entfällt Allergene, toxische Stoffe von Mikroorganismen u.ä. Arbeiten mit biologischen Agenzien unter entsprechenden Sicherheitswerkbänken (Klasse 1-3, DIN 12950) gentechnisch veränderte Pipettierhilfen Organismen, Infektionsgefahr durch Einstufung der biologischen Agenzien gemäß ZH1/342 Sichere Biotechnologie Mikroorganismen / Viren regelmäßige Identifizierung der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) Überprüfung und Wartung der Sicherheitswerkbänke Aerosolbildung vermeiden (geschlossene Gefäße, offene Gefäße in Sterilbänken vorhalten) spezielle Betriebsanweisung für die Sicherheitswerkbänke spezielle Betriebsanweisung gemäß 12 Abs 2 GenTSV Hygieneplan in Laboratorien ab Stufe S2 Zutrittsbeschränkungen Schutzhandschuhe beim Umgang mit hautresorptiven Stoffen Hautschutz Gefährdung durch Tiere und Pflanzen Hygieneplan Schutzhandschuhe Impfungen bei Tierhaltung

5 Elektrische Maßnahmen: erfüllt entfällt elektrische Anlagen und regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher Geräte Betriebsmittel Sichtkontrolle vor Inbetriebnahme der elektr. Betriebsmittel gefährliche Körperströme isolierte Werkzeuge benutzen Berührungsschutz (indirekt, direkt) Not-Aus-Schalter im Eingangsbereich und an den einzelnen Arbeitsplätzen F I -Schalter Beachtung der 5 Sicherheitsregeln Freischalten gegen Wiedereinschalten sichern Spannungsfreiheit feststellen Erden und Kurzschließen Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken Bei Arbeiten unter Spannung - Festlegung der technischen, organisatorischen und personellen Sicherheitsmaßnahmen für jeden Einzelfall Kennzeichnung der Arbeitsbereiche regelmäßige Kontrolle von Not - Aus und F I -Schaltern Hilfsmittel zur Vermeidung von Schaltfeldverwechslungen isolierender Körperschutzmittel (Schutzschuhe, Schutzhandschuhe) Schutzbrille, Schutzschirm gegen Einwirkung von Störlichtbögen Mechanische Maßnahmen: erfüllt entfällt ungeschützte trennende Schutzeinrichtungen zwischen Gefahrstelle und Maschinenteile den bewegten Teilen von Maschinen zu öffnende Teile an Maschinen gegen Zufallen sichern Sicherung von Gefahrenstellen an Maschinen größtmögliche Abdeckung von Wellen, Messern, Sägeblättern Drehzahleinstellung regulierbar Anpassung des Sägeblattes an den Werkstoff Einstellung des Spaltkeils (Kreissägemaschine 10 mm) Greiferrückschlagsicherung (Dickenhobel) Führungshilfen für Werkstoffvorschub Notausschalter am Werkstatteingang und an den Maschinen Einzug- und Fangstellen: enganliegende Kleidung, keine Handschuhe tragen, lange Haare sichern Kennzeichnung der Gefahrenbereiche unkontrolliert bewegte Teile Abschirmungen besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit Schutzbrille

6 Teile mit gefährlichen Oberflächen herabfallende, umstürzende Gegenstände enganliegende Kleidung bei zerspanender Metallbearbeitung gegen Umstürzen sichern gesicherte Lagerung von Holz Bereiche sichern (abschranken, kennzeichnen) bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel Druckgasflaschen und Armaturen Verkehrswege freihalten Aktionsradius kennzeichnen und beachten Bei erhöhter Brandgefahr Aufstellung in Sicherheitszellen gegen Umstürzen sichern Termine der regelmäßigen Prüfung beachten Druckbehälter Vakuum regelmäßige Prüfung gemäß Druckbehälterverordnung nur geeignete Gefäße evakuieren Splitterschutz Siedeverzug verhindern Sichtkontrolle auf Beschädigungen vor jedem Evakuieren Zentrifugen regelmäßige Prüfung in Abhängigkeit von der Art und dem Einsatz der Zentrifuge spezielle Betriebsanweisung erstellen und beachten Ultrazentrifugen: Betriebsbuch, Personen namentlich benennen, Wartung / regelmäßige Prüfung durch Sachkundigen scharfe und spitze Gegenstände Schleifarbeiten Durchstichsichere Behälter zum Abwurf von Kanülen Schutzbrille Berstgefahr durch nur gereinigte und getrocknete Glasgeräte bearbeiten verunreinigte Geräte physikalische Maßnahmen: erfüllt entfällt ionisierende Strahlung Abschirmungen (Röntgenstrahlung, Greifwerkzeuge, Manipulatoren Radioaktivität) Arbeiten in Radionuklidabzügen nach DIN Notduschen im Schleusenbereich Abwassersammlung bei Umgang mit flüssigen Stoffen Umfüllarbeiten von Abwasser in Abfallbereitstellungsräumen

7 Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten regelmäßige Prüfung der lüftungstechnischen Anlagen halbjährliche Unterweisung Unterweisung von Fremdpersonal u. Besuchern vor Betreten des Bereiches Erwerbs-, Anzeige-, und Genehmigungspflicht für Arbeiten mit Radionukliden Zutrittsbeschränkungen in Abhängigkeit der Personendosis Dokumentation des Zutritts (Zutrittskontrollblätter) Dokumentation des Einkaufs und der Entsorgung, sowie Kontaminationsmessung und Ortsdosismessung im Laborbuch Anzeige der Personen, die Umgang mit Radionukliden bzw. Röntgenstrahlen haben. Anzeige der Entsorgung von Radionukliden Dosimetrie (Filmplakette, Inkorporationsüberwachung, Bodycounting) Arbeitsmedizinische Untersuchung (Personen Kategorie A u. B. vor Aufnahme der Tätigkeit, Kategorie A jährlich) Dekontaminationsmittel bereithalten Bleiweste Bleiglasbrille Einweghandschuhe Schutzkittel Überschuhe Freimeßeinrichtungen (Kontaminationsmonitore, HFK- Monitore) nicht ionisierende Strahlung(UV, IR, Laser, sichtbares Licht) Abschirmungen und Reflexionsschutz optische und akustische Warneinrichtungen bei Lasern der Klassen 3B und 4 Notaustaster für die elektrische Versorgung des Lasersystems Beamshutter Laserschutzbeauftragte mit entsprechender Fachkunde Kennzeichnung des Hochspannungsbereiches Anzeigepflicht beim Betrieb von Lasern der Klassen 3B u. 4 Laserschutzbrille entsprechend der Klasse des Lasers Lärm Kapselung von Geräten Kennzeichnung des Lärmbereiches Gehörschutz Vorsorgeuntersuchungen für Mitarbeiter in ausgewiesenen Lärmbereichen Hitze, Kälte, Feuchte reduzierte körperliche Tätigkeit bei erhöhten Ozonwerten Schutzcreme mit Lichtschutzfaktor Schutzkleidung (Kühlkammern) Haltewerkzeuge und Hitzeschutzhandschuhe Schutzausrüstung gegen Verbrennungsgefahr

8

9 physische Maßnahmen: erfüllt entfällt einseitige dynamische Ausgleichsgymnastik Arbeit schwere dynamische Hebeeinrichtungen zur Handhabung schwerer Lasten Arbeit Arbeiten in engen Räumen Verbot der Alleinarbeit oder Behältern Sicherheitsunterweisung Sonstige Maßnahmen: erfüllt entfällt Sturz, Absturz, Reinigung von Arbeitsflächen und Fußboden Ausrutschen regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten rutschfeste Schuhe tragen bei Reinigungsarbeiten Beleuchtung Einzelarbeitsplatzleuchten für spezielle Sehaufgaben Sehhilfen (Lupen) Staubgeschützte Leuchten in Holzwerkstätten vor Arbeitsbeginn für ausreichend Beleuchtung sorgen regelmäßige Arbeitspausen bei Arbeiten in Dunkelräumen ergonomische Gestaltung Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen, siehe Bogen 3.1 und die Dienstvereinbarung für Bildschirmarbeitsplätze Stehhilfen Hautgefährdung Hautschutzplan: geeignetes Hautschutzmittel, Hautreinigungsmittel, Hautpflegemittel Bei Latex - Allergien: Handschuhe aus Ersatzmaterial Literaturhinweise: Gefahrstoffverordnung, Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Richtlinien für Laboratorien (GUV 16.17) Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien (GUV ), Verordnung brennbare Flüssigkeiten (VbF) Sichere Biotechnologie ZH1/ UVV Biotechnologie (VBG 102) UVV Zentrifugen Sicherheit zum Nachschlagen Elektrotechnik, BG Feinmechanik & Elektrotechnik TRGS 553 Holzstaub Maschinen u. Anlagen zur Be- und Verarbeitung von Holz und ähnlichen Werkstoffen (GUV 3.10) Handbuch für Hausmeister, Hausverwalter und Beschäftigte der Haustechnik (GUV )

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