Arbeitskreis erstellt durch: Datum. Tabelle A - Grundsätzliches

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1 Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln getroffen. Diese Maßnahmen werden im Bogen Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel dokumentiert. A.2 Die Arbeitsmittel und Sicherheitseinrichtungen werden geprüft. Diese Prüfungen werden mindestens im Kataster Regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln dokumentiert. A.3 Die Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung wird durchgeführt und dokumentiert. A.4 Die Gefährdungsbeurteilung Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen wird durchgeführt. A.5 Es finden regelmäßige Unterweisungen statt (inklusive Dokumentation). A.6 Im Laborbereich werden Schutzbrille, Kittel und geschlossenes, trittsicheres Schuhwerk getragen. A.7 Besondere Maßnahmen für Jugendliche A.8 Besondere Maßnahmen für werdende oder stillende Mütter (ggf. Bogen 6.1 ausfüllen) A.9 In Laboratorien sind das Essen, Trinken, Rauchen, Schnupfen und Schminken untersagt. A.10 Zutrittsbeschränkung Folgende Unterlagen sind vorhanden: A.11 Allgemeine Laborordnung A.12 Gefahrstoffverzeichnis (Ermittlungspflicht) A.13 Ersatzstoffsuche (schriftlich dokumentiert) A.14 Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe A.15 Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel, bei deren Bereitstellung / Benutzung eine Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verbunden ist. A 16 Regeln für bestimmte Arbeitsbereiche und Arbeitstechniken Pflichten des Fachverantwortlichen: A.17 Es werden Maßnahmen eingeleitet, um Abweichungen zwischen dem Soll- und dem Ist- Zustand und damit verbundenen Gefährdungen zu verhindern. A.18 Die Art der einzuleitenden Maßnahmen ist abhängig vom ermittelten Gefährdungsgrad. Ggf. ist eine Nutzung unzulässig oder nur noch eingeschränkt möglich. A.19 Die Beschäftigen werden über die eingeleiteten Maßnahmen informiert. A.20 Für die Beschäftigten werden die notwendigen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig veranlasst (Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten). A.21 Den Beschäftigten werden Vorsorgeuntersuchungen angeboten (keine Pflichtuntersuchung). A.22 Die getroffenen Maßnahmen werden in geeigneter Weise dokumentiert und deren Einhaltung entsprechend kontrolliert. A.23 Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen wird regelmäßig überprüft. (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand: September 2006, 1.2/1

2 Gefährdungen durch Gefahrstoffe * 1. Freiwerden von Gasen, Dämpfen, Schwebstoffen oder Partikeln 1.1 (t) geschlossene Systeme verwenden 1.2 (t) Erfassung an der Entstehungsstelle Objektabsaugung 1.3 (t) Arbeiten unter funktionstüchtigem Abzug durchführen 1.4 (t) dauerhafte Absaugung bei Druckgasflaschen mit T+, T und krebserzeugenden Gasen 1.5 (t) funktionstüchtige Raumlufttechnik 1.6 (t) funktionstüchtige Laborabzüge 1.7 (o) Absperreinrichtungen an Druckgasflaschen jederzeit zugänglich 1.8 (o) kleine Druckgasflaschen verwenden, insbesondere bei T+, T und krebserzeugenden Gasen 1.9 (p) Atemschutz- und Partikelmasken mit entsprechenden Filtern vorhalten unter Beachtung der Filterhaltbarkeit * 2. Umgang mit Flüssigkeiten, Feststoffen, Gasen, Dämpfen, Schwebstoffen 2.1 (t) Bevorratung von brennbaren Chemikalien in Sicherheitsschränken 2.2 (o) Minimierung der Einsatzmengen von Gefahrstoffen (Handgebrauch) 2.3 (o) Kennzeichnung der Gefahrstoffe 2.4 (o) Aufsaugmittel bereithalten 2.5 (o) Pipettierhilfen benutzen 2.6 (o) Geeignete Schutzhandschuhe * 3. Umgang mit kmr - Stoffen (kanzerogen, mutagen, reproduktionstoxisch) 3.1 (o) Ermittlungspflicht 3.2 (o) Ersatzstoffsuche 3.3 (o) Kennzeichnung der Gefahrstoffe 3.4 (o) spezielle Betriebsanweisungen für kmr - Stoffe 3.5 (o) besondere Maßnahmen beim Umgang mit krebserzeugenden Stoffen (R ), z.b. Zutrittsbeschränkungen und Kennzeichnung des Arbeitsbereiches 3.6 (o) Arbeitsbeschränkungen für besonders gefährdete Personen 3.7 (o) Abgrenzung der Gefahrenbereiche und Anbringung von Warn- und Sicherheitszeichen Brand- und Explosionsgefährdungen * 4. leichtentzündliche Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase 4.1 (t) Erfassung an der Entstehungsstelle - Objektabsaugung 4.2 (t) Innenräume von Kühlschränken zündquellenfrei 4.3 (o) Vermeiden von Zündquellen (offene Flammen, mechanische Einwirkungen) 4.4 (o) Bei Arbeiten mit selbstentzündlichen Stoffen: im Abzug arbeiten, Löschmittel am Arbeitsplatz bereithalten, Löschmaßnahmen festlegen 4.5 (o) Entstehen explosionsfähiger Gemische beim Trocknen von Produkten, aus denen leichtentzündliche Gase freigesetzt werden können, verhindern * 5. brandfördernde Stoffe 5.1 (o) nicht zusammen mit brennbaren Stoffen aufbewahren 5.2 (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand: September 2006,1.2/2

3 5.3 * 6. Elektrostatische Aufladung 6.1 (t) Geräte und Gefäße erden Potentialausgleich 6.2 (t) Funkenbildung verhindern Biologische Gefährdungen * 7. Infektionsgefahr durch Biologische Arbeitsstoffe (Mikroorganismen) und gentechnisch veränderte Organismen; sensibilisierende oder toxische Stoffe aus Mikroorganismen 7.1 Falls Gefährdung vorhanden bitte Bogen 1.6 a und b oder c oder 1.7a und 1.7b ausfüllen Elektrische Gefährdungen * 8. elektrische Anlagen und Betriebsmittel 8.1 (t) FI- Schalter vorhanden 8.2 (t) Not-Aus- Schalter an den einzelnen Arbeitsplätzen vorhanden 8.3 (o) Regelmäßige Prüfung der Not- Aus Schalter 8.4 (o) Regelmäßige Prüfung der FI- Schalter 8.5 (o) regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel 8.6 (o) regelmäßige Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel 8.7 (o) Sichtkontrolle vor Inbetriebnahme elektrischer Betriebsmittel * 9. Gefährliche Körperströme 9.1 (t) Berührungsschutz 9.2 (t) Isolierte Werkzeuge 9.3 (o) Abdeckung oder Abschrankung bei Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehender Teile durch isolierende Schutzvorrichtungen 9.4 (o) Kennzeichnung von Hochspannungsbereichen (Laser) Mechanische Gefährdungen * 10. ungeschützte bewegte Maschinenteile 10.1 (t) Trennende Schutzeinrichtung zwischen Gefahrstelle und den bewegten Teilen von Maschinen 10.2 (t) Zu öffnende Teile an Maschinen gegen Zufallen sichern 10.3 (o) Kennzeichnung von Gefahrenstellen 10.4 (o) Einzug- und Fangstellen: enganliegende Kleidung, keine Handschuhe tragen, lange Haare sichern * 11. bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel 11.1 (t) Verkehrswege freihalten 11.2 (o) Aktionsradius kennzeichnen und beachten * 12. Druckgasflaschen und Armaturen 12.1 (t) Bei erhöhter Brandgefahr Aufstellung in Sicherheitszellen 12.2 (t) gegen Umstürzen sichern (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand: September 2006,1.2/3

4 12.3 (o) Termine der regelmäßigen Prüfung beachten 12.4 (o) keine Lagerung von Druckgasflaschen in Arbeitsräumen, lediglich Bereitstellung * 13. Druckbehälter 13.1 (t) Spezielle technische Ausstattung für Hochdruckautoklaven 13.2 (o) regelmäßige Prüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung 13.3 (o) spezielle Betriebsanweisung für Hochdruckautoklaven * 14. Vakuum 14.1 (t) Splitterschutz 14.2 (o) nur geeignete Gefäße evakuieren 14.3 (o) Siedeverzug verhindern 14.4 (o) Sichtkontrolle auf Beschädigungen vor jedem Evakuieren * 15. Zentrifugen 15.1 (o) regelmäßige Prüfung in Abhängigkeit von der Art und dem Einsatz der Zentrifuge 15.2 (o) spezielle Betriebsanweisung erstellen und beachten 15.3 (o) Ultrazentrifugen: Betriebsbuch, Personen namentlich benennen, Wartung / regelmäßige Prüfung durch befähigte Person Physikalische Gefährdungen * 16. ionisierende Strahlung (Radioaktivität, Röntgenstrahlung) 16.1 falls Gefährdung vorhanden, bitte Bogen Nr. 1.5 a und/oder 1.5b ausfüllen * 17. nicht ionisierende Strahlung (UV, IR, Laser, sichtbares Licht) 17.1 (t) Abschirmungen und Reflexionsschutz 17.2 (t) Optische und akustische Warneinrichtung bei Lasern der Klassen 3B und (t) Notaustaster für die elektrische Versorgung des Lasersystems 17.4 (t) Beamshutter 17.5 o) Laserschutzbeauftragte mit entsprechender Fachkunde 17.6 o) Kennzeichnung des Hochspannungsbereiches 17.7 o) Anzeigepflicht beim Betrieb von Lasern der Klassen 3B und (p) Laserschutzbrille entsprechend der Klasse / Wellenlänge des Lasers 17.9 (p) UV-Schutzbrille oder UV-Gesichtsschutzschirm * 18. Lärm 18.1 (t) Kapselung von Geräten 18.2 (o) Kennzeichnung des Lärmbereiches 18.3 (p) Gehörschutz 18.4 (p) Vorsorgeuntersuchungen für Mitarbeiter in ausgewiesenen Lärmbereichen Sonstige Gefährdungen * 19. ergonomische Gestaltung 19.1 Bei Vorhandensein von Bildschirmarbeitsplätzen Bogen 3.1 anwenden (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand: September 2006,1.2/4

5 (Ausnahme: Nicht anzuwenden bei Daten- oder Messwertanzeigevorrichtungen, die zur unmittelbaren Benutzung eines Arbeitsmittels, z. B. Messgeräte, erforderlich sind, und wenn das Bildschirmgerät zu einem unwesentlichen Teil der normalen Arbeit genutzt wird.) * 20. Hautgefährdung 20.1 (o) Hautschutzplan aushängen 20.2 geeignetes Hautschutzmittel, Hautreinigungsmittel, Hautpflegemittel zur Verfügung stellen 20.3 (o) Bei Latex - Allergien: Handschuhe aus Ersatzmaterial * 21. Sonstige Gefährdungen und Schutzmaßnahmen (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand: September 2006,1.2/5

6 Tabelle C Alle festlegten Maßnahmen werden regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Jahr, auf ihre Wirksamkeit überprüft. Folgende Maßnahmen wurden insbesondere überprüft: Nr. Überprüft am Name Maßnahme ist wirksam nicht wirksam Tabelle D Sofern in Tabelle A und B eine Maßnahme nicht oder gemäß Tabelle C nicht wirksam ist: Nr. durchzuführende Maßnahmen (t, o, p) (Maßnahmen einzeln beschreiben) Die Maßnahmen Maßnahme ordnungs- Wirksamkeit überselbst durchge beantragt bei gemäß durchgeführt prüft von am führt bis zum: am Datum/ Unterschrift des (ja / nein, Datum, (Name, Datum) Fachverantwortlichen Unterschrift) (Name, Datum)) Tabelle E Alle festlegten Maßnahmen werden regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Jahr, auf ihre Wirksamkeit überprüft. Die Maßnahmen sind weiter wirksam und die Gefährdungsbeurteilung damit aktuell. Nr. Überprüft am Name (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand: September 2006,1.2/6

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