Senioren- und Familiensitzung der Verbandsgemeinde und der Karnevalvereine. 65. Jahrgang (108) Donnerstag, 28. Januar 2016 Ausgabe 4/2016

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1 65. Jahrgang (108) Donnerstag, 28. Januar 2016 Ausgabe 4/2016 Senioren- und Familiensitzung der Verbandsgemeinde und der Karnevalvereine Die Senioren- und Familiensitzung der Verbandsgemeinde und der Karnevalvereine in der VG Gau-Algesheim in Gau-Algesheim war ein voller Erfolg. Sehr herzlich bedanke ich mich bei allen Mitwirkenden und Helfern der Vereine sowie den Verantwortlichen des CVGA Gau-Algesheim für die Durchführung der Veranstaltung.

2 Gau-Algesheim Ausgabe 4/2016 KCA-Hexensitzung an Weiberfastnacht, 4. Februar 2016 Turnhalle Nieder-Hilbersheim Beginn : um Uhr Einlass : ab Uhr Kartenbestellung/ -vorverkauf Ute Fleck Pia Mersch Abendkasse Preis je Karte: 9,- Euro

3 Gau-Algesheim Ausgabe 4/2016 Herzliche Einladung zur Ober-Hilbersheimer Fassenacht Unsere Akteure stehen bereit für die fünfte Jahreszeit. Gesang, Tänze, Vorträge,- ursprüngliche Fassenacht, Ober-Hilbersheim feiert, singt und lacht. Am Freitag, Samstag, das ist klar, auf zur Ober-Hilbersheimer Narrenschar! Karnevalistischer Bunter Abend der Ortsvereine am 29. Januar 2016, Sport- und Kulturhalle Beginn: Uhr Karnevalistischer Bunter Abend der Ortsvereine am 30. Januar 2016, Sport- und Kulturhalle Beginn: Uhr Restkarten sind an der Abendkasse erhältlich. Information: Diethard Wolf, Telefon Auf Ihren Besuch freuen sich alle Mitwirkenden und das Organisationsteam der TSG Ober-Hilbersheim

4 Gau-Algesheim Ausgabe 4/2016 ORN OmnibusverkehrRhein-Nahe GmbH In der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim bietet die ORN Omnibusverkehr Rhein-Nahe am Fastnacht-Samstag, den 6. Februar 2016, zusätzliche Fahrten auf der Ring-Buslinie 643 insbesondere für die Besucher der Fastnachtsveranstaltungen in Gau-Algesheim (Schloss Ardeck), Ingelheim und Mainz. Die Buslinie 643 bietet nach den Wochenend-Fahrten um und Uhr ab Ingelheim, dann am Fastnacht-Samstag Fastnacht-Spätbusse um Uhr ab Gau-Algesheim nach Ingelheim und weiter um Uhr dort auf dem Ring zuerst über Schwabenheim, Bubenheim, Engelstadt, Ober-, Nieder-Hilbersheim, Appenheim, Gau-Algesheim nach Ingelheim und um Uhr wieder in Gegenrichtung zurück zuerst über Gau-Algesheim (02.47 Uhr), Appenheim bis Schwabenheim und Ingelheim. Die Fahrten um Uhr und Uhr ab Gau-Algesheim bieten in Ingelheim Anschluss zum Nachtbus 613 um und Uhr Richtung Frei-Weinheim, Sporkenheim und dann weiter in alle Stadtteile Ingelheims. Zudem bestehen in Gau-Algesheim Bahnhof Anschlüsse zu den Spätzügen nach Bingen und Bad Kreuznach. Mit den Spätzügen um oder Uhr ab Mainz Hbf hat man in Ingelheim direkten Anschluss an die beiden Spätbusse der 643 um und Uhr. Fastnacht-Samstag fährt die 75 um Uhr ab Mainz über Schwabenheim bis Ingelheim und ab Uhr ab dort wieder zurück nach Mainz und um und Uhr ab Mainz wieder zurück bis Schwabenheim und um Uhr ab Schwabenheim zurück bis Mainz. Altweiber-Donnerstag (4. Februar 2016) werden ebenfalls zusätzlich um und Uhr Spätzüge ab Mainz über Gau- Algesheim Richtung Bingen eingesetzt. Rosenmontag starten um und Uhr zusätzliche Busse der Linie 75 über Stadecken-Elsheim nach Mainz und zusätzliche Züge um und Uhr ab Gau-Algesheim nur mit einem Zwischenstopp in Heidesheim nonstop nach Mainz. Altweiber-Donnerstag und Rosenmontag fährt die 75 nach Mitternacht noch um Uhr zusätzlich ab Mainz bis Schwabenheim. Infos zu den günstigen Gruppen-Tageskarten und alle Fastnacht-Fahrpläne unter und am RNN-Servicetelefon unter Busfahrt für Seniorinnen und Senioren Die Sicherheitsberaterin für Senioren, Frau Elisabeth Hassemer, und die Verbandsgemeinde Gau- Algesheim laden zur nächsten Seniorenreise ein. Die Fahrten finden am Dienstag, dem 16. Februar 2016 und am Donnerstag, dem 18. Februar 2016 statt und führen an beiden Tagen nach Uckerath im Westerwald und nach Linz am Rhein. Abfahrt ist jeweils um 10:30 Uhr im Bereich des Parkplatzes am Bahnhof in Gau-Algesheim. Der Kostenbeitrag für den Bus richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmer/innen. Anmeldungen nimmt Frau Hassemer, Schillerstraße 36, Gau-Algesheim. Tel / 5528, bis spätestens mit Angabe der Telefonnummer zwecks Rückrufmöglichkeit entgegen. Die 32. Ausstellung unserer Reihe Künstler der Verbandsgemeinde mit Werken von Dieter Bechtel Fotorafien Dialoge Eckhard John Fotografien Carnevale di Venezia können Sie noch bis zum 9. Februar 2016 in den Räumen des Rathauses der Verbandsgemeinde, Hospitalstr. 22, Gau-Algesheim besuchen. Die Ausstellung kann während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung besucht werden. Dieter Linck, Bürgermeister Dieter Linck, Bürgermeister

5 Gau-Algesheim Ausgabe 4/2016 Redaktionsschlussvorverlegung Der Redaktionsschluss der 6. Kalenderwoche (Erscheinungsdatum Donnerstag 11. Februar 2016) wird auf Mittwoch, den 3. Februar 2016, Uhr vorverlegt. Um Beachtung wird gebeten, da bei verspäteter Abgabe eine Veröffentlichung in der dieser Ausgabe nicht mehr erfolgen kann. Die Redaktion Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim an Fastnacht Die Verbandsgemeinde-verwaltung ist am am Altweiberdonnerstag, dem 4. Februar 2016 ab Uhr geschlossen. Der Fahrdienst fällt an diesem Donnerstag aus. Die Büros der Verbandsgemeinde sind am Rosenmontag, dem 8. Februar 2016 sowie am Fastnachtdienstag, dem 9. Februar 2016 jeweils nur vormittags von Uhr besetzt.

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8 Gau-Algesheim Ausgabe 4/ Zusätzliche Angaben bei unverheirateten Schülerinnen und Schülern, die nicht im Haushalt der Eltern bzw. eines Elternteils leben Die Schülerin/der Schüler lebte zuletzt in einem gemeinsamen Haushalt mit der Mutter / dem Vater / beiden Elternteilen. EUR (bei ausländischen Einkünften den Be- 5. Angaben zum maßgeblichen Einkommen Im Jahr 2014 betrug das maßgebliche Einkommen* trag in der ausländischen Währungseinheit angeben). *(siehe Merkblatt) Beigefügt sind als Nachweise zu dem angegebenen Einkommen: Einkommensteuerbescheid 2014 Rentenbescheid Arbeitgeberbescheinigungen über den im Jahr 2014 gezahlten Bruttolohn sonstige Belege (evtl. über geringfügige Beschäftigung) Beigefügt sind als Nachweise darüber, dass kein für die Berechnung maßgebliches Einkommen erzielt wurde: letzter Bescheid über die Höhe des bewilligten Arbeitslosengeldes (Arbeitslosengeld I) letzter Bescheid über die Höhe der bewilligten Leistungen auf Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) letzter Bescheid über die Bewilligung von Hilfen zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) sonstige Belege 6. Bedingungen der Schulbuchausleihe Die über das Ausleihverfahren angebotenen Lernmittel werden an die Schülerinnen und Schüler oder die Sorgeberechtigten ausgehändigt. Der Empfang wird dokumentiert. Nach Erhalt der Lernmittel sind diese auf Beschädigungen zu überprüfen. Falls Schäden festgestellt werden, müssen diese unverzüglich dem Schulträger mitgeteilt werden. Die ausgeliehenen Lernmittel sind Eigentum des Schulträgers. Sie müssen pfleglich behandelt und zu dem vom Schulträger festgesetzten Zeitpunkt in einem unbeschädigten Zustand zurückgegeben werden. Werden die Lernmittel beschädigt oder nicht fristgerecht zurückgegeben, machen sich die Sorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler schadensersatzpflichtig. 7. Ich versichere die Richtigkeit der Angaben Ich versichere, dass ich alle Angaben richtig und vollständig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass zu Unrecht gewährte Leistungen zurückgefordert werden und durch mich zu ersetzen sind. 7.1 bei minderjährigen Schülerinnen/Schülern: Datum Name, Vorname des/der antragstellenden Sorgeberechtigten Unterschrift des/der antragstellenden Sorgeberechtigten X 7.2 bei volljährigen Schülerinnen/Schülern: Datum X Unterschrift der Schülerin/des Schülers

9 Gau-Algesheim Ausgabe 4/2016 AMTLICHER TEIL Öffentliche Bekanntmachungen Ortsgemeinde Appenheim Vollzug des Baugesetzbuches Bebauungsplan Am Sportplatz 3. Änderung; hier: erneute Offenlegung gem. 4a(3) BauGB Der Bebauungsplan Am Sportplatz 3. Änderung lag gem. 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis einschließlich öffentlich aus. In der Sitzung des Rates der Ortsgemeinde Appenheim am wurden die eingegangenen Stellungnahmen abgewägt und auf Grund von sich daraus ergebenen Planänderungen wurde beschlossen, den Bebauungsplan gem. 4a(3) BauGB in der Zeit vom bis einschließlich in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim-Bauverwaltung- Zi 204, Hospitalstraße 22, Gau-Algesheim während der Dienststunden erneut öffentlich auszulegen. Die Dauer der Auslegung ist auf zwei Wochen verkürzt und Stellungnahmen sollen nur noch zu den im letzten Verfahrensschritt geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Für die Planung sind bisher folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: 1. Artenschutzrechtliche Vorprüfung vom Juni 2015 (Büro Bachtler Böhme und Partner) 2. Bisher im Beteiligungsverfahren eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen - der SGD Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz (Mainz) - der Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Ingelheim). Dienststunden Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Die nachfolgende Skizze zeigt den Geltungsbereich. Sie entfaltet keine Rechtswirkung. Die Unterlagen sind auch auf unserer Internetseite einzusehen. i.v. Bieser, 1. Beigeordneter Satzung der Ortsgemeinde Appenheim zur Aufhebung der Erhaltungsund Gestaltungssatzung vom Aufgrund des 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung hat der Ortsgemeinderat Appenheim in seiner Sitzung vom folgende Satzung beschlossen: i 1 Aufhebung Die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde Appenheim vom wird hiermit aufgehoben. 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Appenheim, den gez. Roland Bieser, Erster Beigeordneter Haben Sie Fragen? - Dann nutzen Sie einfach unser neues Bürgerinformationssystem unter

10 Gau-Algesheim Ausgabe 4/2016 Ortsgemeinde Ockenheim Bekanntmachung nach 50 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.2414) in seiner jeweils geltenden Fassung I. Umlegungsbeschluss Der Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Ockenheim hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Gemäß 47 des BauGB in Verbindung mit der Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse vom 27. Juni 2007 in der jeweils geltenden Fassung, wird im Bereich des Bebauungsplanes In den Weiden nach Anhörung der Eigentümer die Umlegung eingeleitet. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung In den Weiden. Das Umlegungsgebiet am südwestlichen Ortsrand von Ockenheim. Im Osten schließt es an die vorhandene Bebauung Michelstraße 3-7, Bergstraße 15 bis 23 und Helmerichstraße 3 bis 5 an. Der beigefügte Flurkartenauszug ermöglicht eine detaillierte Übersicht über den Umfang des Neuordnungsgebietes. Der Kartenauszug bildet einen Bestandteil des Umlegungsbeschlusses. In das Umlegungsgebiet sind folgende Flurstücke einbezogen: Gemarkung: Ockenheim Grundbuchbezirk: Ockenheim Flur 7 Nr.: 288/1, 288/2, 289/1, 289/2, 289/3, 290, 291, 292, 293, 294/, 294/3, 294/5, 295/1, 295/4, 295/6, 296/1, 297/1, 298/1, 332/1, 333/1, 335/1, 336/3, 337/1, 340/1, 341/1, 342/1, 343, 344, 345, 346/1, 346/2, 346/3, 347, 348, 350/6, 375/3, 377, 378, 379, 466 II. Beteiligte im Umlegungsverfahren und Aufforderung zur Anmeldung von Rechten Nach 48 BauGB sind im Umlegungsverfahren Beteiligte: 1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke, 2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks oder an einem das Grundstück belastenden Recht, 3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts an einem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück, persönlichen Rechts, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Nutzung des Grundstücks beschränkt, 4. die Ortsgemeinde Ockenheim 5. die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Die unter 3. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte, in dem die Anmeldung ihres Rechts dem Umlegungsausschuss zugeht. Die Anmeldung kann bis zur Beschlussfassung über den Umlegungsplan ( 66 Abs.1 BauGB) erfolgen. Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so wird der Umlegungsausschuss dem Anmeldenden unverzüglich eine Frist zur Glaubhaftmachung seines Rechts setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhaftmachung seines Rechts nicht mehr zu beteiligen ( 48 Abs. 3 BauGB). Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigen, sind binnen einem Monat nach der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bei dem Umlegungsausschuss anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf eines Monats angemeldet, oder nach Ablauf der durch den Umlegungsausschuss gesetzten Frist glaubhaft gemacht, muss der Berechtigte die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn der Umlegungsausschuss dies bestimmt. Der Inhaber eines im Grundbuch nicht ersichtlichen Rechts, das zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigt, muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch diese Bekanntmachung zuerst in Lauf gesetzt ist. Wechselt die Person eines Beteiligten während des Umlegungsverfahrens, so tritt sein Rechtsnachfolger in das Verfahren in dem Zustand ein, in dem es sich im Zeitpunkt des Übergangs des Rechts befindet ( 49 BauGB). III. Verfügungs- und Veränderungssperre Nach 51 BauGB dürfen von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes ( 71 BauGB) im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschusses 1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen eine Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird, 2. Baulasten neu begründet, geändert oder aufgehoben werden, 3. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentliche wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden, 4. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden 5. genehmigungs-, zustimmungs- und anzeigepflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden. Vorhaben, die vor dieser Bekanntmachung baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungs-arbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Verfügungs- und Veränderungssperre nicht berührt. IV. Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses ist beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe, Ostdeutsche Straße 28, Alzey eingerichtet. V. Vorbereitende Maßnahmen Den Beauftragten der zuständigen Behörden ist gemäß 209 BauGB zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetzbuch zu treffenden Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle dem Verfahren unterworfenen Grundstücke zu betreten, um Vermessungen, Abmarkungen, Bewertungen oder ähnliche Arbeiten auszuführen, nachdem den Eigentümern und Besitzern die Absicht solche Arbeiten auszuführen, rechtzeitig bekannt gegeben worden ist. VI. Auslegung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis, in denen der Nachweis des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters für alle Grundstücke des Umlegungsgebietes aufgeführt ist, liegen in der Zeit vom 10. Februar bis 10. März 2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, Zimmer 209 während der Dienststunden öffentlich aus. VII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den Umlegungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Monatsfrist beginnt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch kann 1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe, Ostdeutsche Straße 28, Alzey 2. durch mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturengesetz an: vermka-rhn@vermkv.rlp.de erhoben werden. Wird die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten oder eines Vertreters versäumt, so wird dessen Verschulden dem vertretenen Beteiligten zugerechnet. Ein erhobener Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung; der Umlegungsbeschluss ist nach 212 Abs. 2 Nr. 1 BauGB sofort vollziehbar. Gleichzeitig mit dem Widerspruch kann nach 80 Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Antrag gestellt werden, die sofortige Vollziehung des Umlegungsbeschlusses auszusetzen. Die Betroffenen können nach 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung auch unmittelbar beim Landgericht Koblenz - Kammer für Baulandsachen - Karmeliterstraße 14, Koblenz beantragen, dass die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise angeordnet wird. Ockenheim, den gez. Mathias Klemmer Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Wichtiger Hinweis an alle Einsender von Digitalfotos Bitte beachten Sie, dass aus Qualitätsgründen nur Digitalfotos mit einer Mindestgröße von 1024 x 768 Pixel (bei einer Bildbreite von 90 mm) abgedruckt werden können. Fotos mit einer geringeren Auflösung werden nicht mehr abgedruckt, hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Redaktion

11 Gau-Algesheim Ausgabe 4/2016 Sonstige amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim Anschrift: Hospitalstraße 22, Gau-Algesheim Telefon: Fax: info@vg-gau-algesheim.de Öffnungszeiten der Verwaltung Montag - Freitag Uhr Montag - Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Bürger, die in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind, können einen Termin mit dem Bürgerbüro bei sich zu Hause vereinbaren. Zusätzliche Samstagsöffnungszeiten des Bürgerbüros Das Bürgerbüro hat am 2. und 4. Samstag im Monat zusätzliche Öffnungszeiten von Uhr Uhr. Während der Samstagsöffnungszeiten werden auch Trauungen durchgeführt. Auf Wunsch können Sie sich auch von Herrn Bürgermeister Dieter Linck trauen lassen. Mobiler Bürgerservice für Bubenheim, Engelstadt und Schwabenheim Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim bietet im Rahmen eines Modellversuches neben dem Bürgerbüro in der Verwaltung einen mobilen Bürgerservice für die Bürgerinnen und Bürger der Selztalgemeinden Bubenheim, Engelstadt und Schwabenheim, jeweils mittwochs in der Zeit von Uhr im Rathaus der Ortsgemeinde Schwabenheim a. d. Selz, Mainzer Str. 1 in Schwabenheim im Nebenzimmer des Büros des Ortsbürgermeisters an. Wie im Bürgerbüro können hier folgende Angelegenheiten erledigt werden. An- und Ummeldung eines Wohnsitzes Beantragung eines neuen Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepasses i Haben Sie Fragen? - Dann nutzen Sie einfach unser neues Bürgerinformationssystem unter

12 Gau-Algesheim Ausgabe 4/2016 Beantragung eines Führungszeugnisses Erstbeantragung eines Führerscheines Änderung eines Fahrzeugscheines bei Ummeldung Vornahme von Beglaubigungen und Ausstellung von Bescheinigungen Hundean- und abmeldungen Sozialamt Zur Vermeidung längerer Wartezeiten werden die Besucher des Sozialamtes gebeten, die Termine nach Möglichkeit vorher mit der/dem Sachbearbeiter zu vereinbaren. Die Öffnungszeiten des Sozialamtes sind die gleichen wie die der allgemeinen Verwaltung. Herr Petry...Tel stefan.petry@vg-gau-algesheim.de Frau Jung...Tel kristina.jung@vg-gau-algesheim.de Frau Schiavo...Tel simone.schiavo@vg-gau-algesheim.de Sprechstunde des Verbandsbürgermeisters Dieter Linck Die nächsten Sprechstunden finden donnerstags in der Zeit von Uhr an den folgenden Terminen statt Eine Voranmeldung für diesen Termin ist nicht erforderlich. Selbstverständlich können Sie jederzeit Besuchstermine nach vorheriger telefonischer Absprache unter der Telefon-Nr vereinbaren. Sie können jedoch auch zu den normalen Öffnungszeiten der Verwaltung ohne vorherige Anmeldung vorbeikommen. Bürgersprechstunden des Verbandsbürgermeisters vor Ort , Uhr Bubenheim , Uhr Schwabenheim , Uhr Appenheim , Uhr Nieder-Hilbersheim , Uhr Ober-Hilbersheim , Uhr Ockenheim , Uhr Engelstadt , Uhr Schwabenheim , Uhr Ober-Hilbersheim , Uhr Nieder-Hilbersheim , Uhr Ockenheim , Uhr Appenheim , Uhr Bubenheim Sonstige für Sie wichtige Anlaufstellen der Verwaltung Bürgerberater Herr Fürst Telefon Zimmer christian.fuerst@vg-gau-algesheim.de Seniorenberater Herr Petry Telefon Zimmer stefan.petry@vg-gau-algesheim.de Sicherheitsberaterin für Senioren Frau Hassemer...Tel.: (privat) Frau Gerharz...Tel (privat) Herr Saala...Tel Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinde Frau Gisela Samstag Die nächste Sprechstunde findet in der Zeit von Uhr bis Uhr an folgenden Terminen statt: Diese Sprechstunde findet im Regelfall jeden ersten Donnerstag im Monat zu der oben genannten Zeit statt. Besuchstermine können auch nach vorheriger telefonischer Absprache vereinbart werden. Sie erreichen Frau Samstag bei der Verbandsgemeinde unter oder privat unter Kostenloser Fahrdienst zum Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Abfahrtzeiten unseres VG-Busses: Dienstag Uhr Rathaus Schwabenheim Uhr Mainzer Volksbank Bubenheim Uhr Bushaltestelle Str. Im Kelterhaus Engelstadt Uhr Laurenziberg Gau-Algesheim (Linde) Uhr Mainzer Str. Einfahrt Feuerwehr Ockenheim Donnerstag Uhr Dorfplatz Ober-Hilbersheim Uhr Bushaltestelle Haspelgasse Nieder-Hilbersheim Uhr Turnhalle Appenheim Unser Bus bringt Sie kostenlos zur Verbandsgemeinde und zurück. Ca. 1 Stunde nach Ankunft bringt der Bus Sie wieder zurück. Bitte beachten: Bei Schnee und Eisglätte nur eingeschränkter Fahrdienst! Sprechstunden Schiedspersonen Schiedsamtbezirk I für Bubenheim, Engelstadt, Nieder-Hilbersheim, Ober-Hilbersheim und Schwabenheim: Frank Schwalger, Hauptstraße 66, Bubenheim, 06130/ Schiedsamtbezirk II für Appenheim, Gau-Algesheim und Ockenheim: Wolfgang Lehn, Im Brühl 43, Gau-Algesheim, Sollte der zuständige Schiedsmann nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Herrn Dauner, Tel , jochen.dauner@vg-gau-algesheim.de Sprechstunde der Kreisverwaltung Mainz Bingen - Fachstelle Asyl und Integration - Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, donnerstags von Uhr (bei Urlaub und Verhinderung wird die Sprechstunde verschoben) Die Sprechstunde der Fachstelle Asyl und Integration der Kreisverwaltung Mainz-Bingen richtet sich an: Ehrenamtliche, Hauptamtliche, Interessierte und Asylbegehrende die noch nicht anerkannt sind. Für anerkannte Asylbegehrende ist das Jobcenter in Ingelheim zuständig und es gelten andere Bestimmungen. Sie haben im Rahmen der Sprechstunde die Möglichkeit sich über das Thema Asyl zu informieren. Integrationsbeauftragte Jutta Wingenter, Kontakt für Flüchtlingshelfer: Kontakt: integration-gaualgesheimvg@gmx.de

13 Gau-Algesheim Ausgabe 4/2016 Klimaschutzmanagerin der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Katrin Hans Tel katrin.hans@vg-gau-algesheim.de Kriminalpräventiver Rat der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Ansprechpartner bei der Verwaltung: Rainer Wahlen, Tel rainer.wahlen@vg-gau-algesheim.de Ansprechpartner der Arbeitsgruppe Senioren: für Gau-Algesheim u. Ockenheim - Elisabeth Hassemer, Tel.-Nr Renate Perlick, Tel Christel Gerharz, Tel für Appenheim, Nieder- und Ober-Hilbersheim - Hildruth Brodt-Koch, Tel für Bubenheim, Engelstadt und Schwabenheim - Ernst-Wilhelm Saala, Tel Sprecher der Arbeitsgruppe Jugendprävention: - Klaus Kowarik, Tel.-Nr Berater der Polizei: - Wolfgang Schmidt, Tel Marco Spath, Tel Polizeibezirksdienst Sprechstunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Wolfgang Schmidt, Tel Erreichbar im Rathaus der Verbandsgemeinde für die Ortsgemeinden Appenheim, Ockenheim und die Stadt Gau-Algesheim donnerstags Uhr, Raum 114, Tel Marco Spath, Tel Zuständig für die Ortsgemeinden Bubenheim, Engelstadt, Nieder-Hilbersheim, Ober-Hilbersheim und Schwabenheim Termine nach telefonischer Absprache. Beirat für die Belange behinderter Menschen in der Verbandsgemeinde Ansprechpartner: - Bernhard Trapp (Vorsitzender)...Tel trapp.bernhard@gmx.de - Stefan Petry (Verbandsgemeinde)... Tel stefan.petry@vg-gau-algesheim.de Hinweise zum Amtsblatt der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Redaktionsschluss Montag, Uhr (außer bei vorgezogenem Redaktionsschluss z. B. vor Feiertagen, dies wird mindestens 4 Wochen vorher im Amtsblatt veröffentlicht) Redaktionsschlussvorverlegungen KW 6 Mi., (Rosenmontag) KW 12 Do., (Karfreitag) KW 13 Mi., (Ostermontag) KW 18 Do., (Christi Himmelfahrt) KW 20 Do., (Pfingstmontag) KW 21 Do., (Fronleichnam) KW 40 Do., (Tag d. Dt. Einheit) KW 41 Fr., (Weinfest) KW 44 Do., (Allerheiligen) In erster Linie sollten die Texte im Online- Eingabeprogramm des Verlages unter eingeben werden. Hierzu müssen Sie sich für Ihren Verein oder Jahrgang freischalten lassen. Wir bearbeiten Ihre Texte dann im Onlineprogramm. In Ausnahmefällen nehmen wir weiterhin Manuskripte per unter amtsblatt@vg-gau-algesheim.de, persönlich im Zimmer 125 bei Frau Kiefer oder per Fax unter entgegen. Bitte beachten Sie: - Hinweise auf die gleiche Veranstaltung sind nur zweimal möglich. - Die Texte sollten aus Platzgründen so kurz wie möglich gehalten werden. - Berichte von Vereinen und Verbänden können nicht veröffentlicht werden. - Gewerbliche Anzeigen können nicht mehr bei der Verbandsgemeinde aufgegeben werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Verlag unter Bitte achten Sie darauf, dass bei einem privaten kostenpflichtigen Anzeigenauftrag Ihre Adresse, der Ansprechpartner, Telefon-Nr. sowie die komplette Bankverbindung vermerkt sind. - Selbstverständlich können Sie Ihre private Anzeige auch direkt beim Verlag über das Internet aufgeben, die Web-Adresse hierfür lautet Amtsblatt nicht bekommen? Wenn Sie Beschwerden über die Zustellung des Amtsblattes haben, wenden Sie sich bitte an den Wittich Verlag unter der Telefonnummer 06502/ oder -713 oder per unter: vertrieb@wittich-foehren.de Nächster Termin der Caritas-Schuldnerberatung bei der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim ist Die Beratung findet in der Regel am 2. Dienstag im Monat von Uhr in Zimmer 223 der Verbandsgemeindeverwaltung, Hospitalstr. 22, Gau- Algesheim statt. Pflegestützpunkt VG Gau-Algesheim Beratungsstelle für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige - Beratung, Hilfe und Begleitung bei Krankheit, bei Behinderung, im Alter, für pflegende Angehörige, Vermittlung von ambulanten Hilfen (trägerneutral). - Unterstützung im Antragsverfahren, bei der Vermittlung und Organisation von Hilfen sowie deren Finanzierung. Auf Wunsch kann auch ein Hausbesuch vereinbart werden. Die Beratung ist kostenfrei. - Die Fachkräfte des Pflegestützpunktes machen sich ein Bild über den Hilfe- und Pflegebedarf sowie über die Wohnsituation der betroffenen Person. Sie können gezielt über das notwendige und regional vorhandene Leistungsspektrum informieren. Ansprechpartner: Daniela Mies, daniela.mies@pflegestuetzpunkte.rlp.de Sprechstunden in der VG Gau-Algesheim, Hospitalstr. 22 (Zimmer 108): Montag bis Freitag, Uhr, Tel Alberto Wienert, alberto.wienert@pflegestuetzpunkte.rlp.de Sprechstunden in der VG Gau-Algesheim, Hospitalstr. 22 (Zimmer 107): Montag bis Freitag, Uhr, Tel i Haben Sie Fragen? - Dann nutzen Sie einfach unser neues Bürgerinformationssystem unter

14 Gau-Algesheim Ausgabe 4/2016 Sprechstunde zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung Der Betreuungsverein der Lebenshilfe berät zu den Themen rechtliche Betreuung und Vorsorgemöglichkeiten. Die offene Sprechstunde findet im Regelfall an jedem 3. Donnerstag im Monat von 09:00-10:00 Uhr im Zimmer 223 in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim statt. Nächste Termine sind: Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sie können auch gerne einen individuellen Beratungstermin mit uns vereinbaren. Betreuungsverein der Lebenshilfe Mainz-Bingen e.v., Kurt-Schumacher-Straße 41 b, Mainz Ansprechpartnerin: Sabine Obitz, Telefon: 06131/337008, obitz@btvlebenshilfe. de, Homepage: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Seppel-Glückert-Passage 10, Mainz Telefon 06131/28480, Telefax 06131/ info@vz-rlp.de, Börsen bei der Verbandsgemeinde Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unterhält schon seit Jahren eine Baustoff- und eine Ehrenamtsbörse. Baustoffbörse: Haben Sie Baumaterialien zu verschenken, zu verkaufen oder suchen Sie welche, dann rufen Sie uns doch einfach an unter oder schauen Sie unter vorbei. Ehrenamtsbörse: Sie haben Interesse, Ihre Fähigkeiten ehrenamtlich in einem Verein, Verband, Organisation oder Initiative für die Allgemeinheit einzubringen? Sie sind ein Verein, Verband, Organisation oder eine Initiative und suchen jemanden, der bei Ihnen ehrenamtlich mitarbeitet? Dann melden Sie sich telefonisch unter oder schauen Sie unter vorbei. Informationen über Fluglärm Beschwerden über Fluglärm Fluglärmbeauftragter der Verbandsgemeinde Herr Lothar Hirtes aus Gau-Algesheim Tel , lotharhirtes@aol.com Montagsdemonstration im Terminal 2 der FRA ab 18:00 Uhr Treffpunkt: Hbf. Mainz, 16:45 Uhr, vor großer Anzeigetafel Kosten: 5er Gruppenkarte: 15,80 Rückkehr: 20:00 Uhr Hbf. Mainz Während der Schulferien in Hessen finden nur Mahnwachen statt. Genaue Termine erfragen Sie im Internet unter de oder durch Anruf beim Fluglärmbeauftragten Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Engelstadt Jugendraum Ansprechpartner: Öffnungszeiten: Mo., Mi., Do. geschlossen Dienstag Uhr Freitag Uhr Samstag Uhr Sonntag Uhr Kora Walldorf Marvin Sittmann Jugendarbeit in der Stadt Gau-Algesheim Offene Jugendarbeit Gau-Algesheim Ein Gemeinschaftsangebot der Katholischen und Evangelischen Kirche sowie der Stadt Gau-Algesheim Jugendtreff im Pfarrer-Koser-Haus (Grabenstraße 28), Tel.: , Öffnungszeiten: Für alle Schüler und für junge Erwachsene bis 21 Jahren. Die Öffnungszeiten richten sich nach dem Alter. Auch Grundschüler können ins Koserhaus reinschnuppern. Unter dem Motto Was Wii geht nicht?! lassen wir die Konsolen zu den Kids Club Zeiten aus. Kids Club ( Klasse): Mo., Di., Fr. von Uhr Teen Treff (ab 3. Klasse): Mo., Di., Do. und Fr. von Uhr, ab Uhr nur ab 12 Jahren An den Kids Club und Teen Treff Aktiv Tagen (s. Programm auf der HP) finden unterschiedliche Aktionen statt, Kosten 1 Stadtjugendpflege Gau-Algesheim Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche und Eltern, sowie für den Jugendtreff, Ferienprogramme (im Pfarrer-Koser-Haus und auf der Schlosswiese), Ferienfreizeiten, Spielmobil, Jugendbegegnungten und Beteiligungsprojekten der Stadt Gau-Algesheim. Frau Nathalie Maria Bauer, jugendpflege@gau-algesheim.de und Jugendbüro im Pfarrer-Koser-Haus, 1. Stock (über dem Jugendtreff) Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Ober- Hilbersheim Kinder- und Jugendraum der Ortsgemeinde Ober- Hilbersheim Wassergasse 1 (Eingang am Dorfplatz) Ober- Hilbersheim Di und Do Uhr und nach Vereinbarung Sonderöffnungszeiten in den Ferien Jugendpflegerin Susanne Modica Amore Tel. 0179/ s_modica_amore@yahoo.de Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Ockenheim Katholische Junge Gemeinde Ockenheim (KjG) der Jugendtreff findet im Georg-Weingärtner-Haus (Mainzerstraße 41) in Ockenheim ab Uhr für Jugendliche ab 14 Jahren statt. Ansprechpartner sind: Philipp Schuhmann (06725/4997) Sareen Wernersbach (06725/307388) Marc Hattemer (06725/3216). Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Schwabenheim Öffnungszeiten des Kinder- und Jugendtreff im Römer, Am Marktplatz 1 Montags, Uhr für Kids von Jahre Mittwochs, Uhr für Jugendliche von Jahre Kontaktadressen: rathaus@schwabenheim.de Tel oder Frau Nicole Steinbach Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ADD untersagt öffentliche Spendenaufrufe des Help 2007 e.v. in Rheinland-Pfalz Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) - landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz - hat dem Verein Help 2007 e.v. mit Sitz in Magdeburg/Sachsen-Anhalt sofort vollziehbar untersagt, Spendensammlungen sowie öffentliche Spendenaufrufe in Rheinland-Pfalz durchzuführen. Das Sammlungsverbot ist zwischenzeitlich bestandskräftig geworden. Help 2007 e.v. ruft bundesweit unter anderem mittels seiner Internetseiten zu Geld- und Sachspenden auf. Trotz mehrfacher Aufforderungen ist der Verein seinen gesetzlichen Auskunftspflichten im sammlungsrechtlichen Verfahren nicht nachgekommen, sodass keine Gewähr für eine einwandfreie und zweckentsprechende Verwendung der Sammlungserträge gegeben ist.

15 Gau-Algesheim Ausgabe 4/2016 Der Vereinsvorstand teilte mit, dass keinerlei Geldspenden oder dergleichen in Rheinland-Pfalz gesammelt würden. Zudem würden in Rheinland-Pfalz keine Sozialkaufhäuser im Namen bzw. zu Gunsten von Help 2007 e.v. betrieben. Die ADD bittet die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz um Mitteilung, sollten Spendensammlungen im Namen des Vereins Help 2007 e.v. in Rheinland-Pfalz bekannt werden (z.b. Aufrufe zu Altkleiderspenden oder Geldspenden). i Ehrennadel des Landes für Gesine Simons (Ockenheim) Verleihung durch Staatssekretär Dr. Salvatore Barbaro in der Kreisverwaltung Foto: KV Für ihr langjähriges Engagement als Leiterin des Heimatmuseums Ockenheim zeichnete Finanzstaatsekretär Dr. Salvatore Barbaro Frau Gesine Simons mit der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz aus. In der Feierstunde in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen betonte der Staatsekretär die Besonderheit der Auszeichnungen, die die Landesregierung für verdienstvolle ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger auf kulturellem, sozialem, sportlichem und anderen Gebieten bereithält. Gesine Simons sei ein leuchtendes Beispiel des vorbildlichen Engagements. Bei der der Gründung des Vereins Heimatfreunde 1982 Ockenheim e.v. war sie dabei, fungierte gleich 12 Jahre als Kassenführerin, bevor sie 1994 Zweite Vorsitzende wurde wählten sie die Mitglieder bereits in das Amt der Ersten Vorsitzenden, das sie 17 Jahre inne hatte. Mit ihren Ideen gab Gesine Simons eine Vielzahl von Impulsen zum Aufbau des Museums, zum Beispiel das Café im Museum während der Ockenheimer Kerb, regelmäßige Sonderausstellungen oder spezielle Projekte für Kinder. Unermüdlich setzte sie Akzente - unterstützt von vielen Mitstreiterinnen und Mitstreitern. Schrittweise wurde das Museum räumlich wie konzeptionell ausgebaut. Staatsekretär Barbaro unterstrich, dass Gesine Simons ein Glücksfall für den Verein, das Museum und damit für die kulturelle Vielfalt der Gemeinde war. Nach Aushändigung der Urkunde und Ehrennadel zählten Ortsbürgermeister Arnold Müller, VG-Beigeordneter Clausfriedrich Hassemer und Landrat Claus Schick zu den ersten Gratulanten. Einmütig würdigten sie den hohen vorbildhaften Einsatz der Geehrten. Den offiziellen Gratulanten schlossen sich zahlreiche FreundInnen an, so ihre Nachfolgerin Barbara Jordans. Gesine Simons versicherte in ihrem Dank für die Auszeichnung, dem Heimatmuseum weiterhin verbunden zu bleiben. CfH Personalausweise/Reisepässe können abgeholt werden! Personalausweise, die in der Zeit vom bis (Vor Abholung des Personalausweises muss unbedingt der PIN- Brief bei Ihnen eingegangen sein), und Reisepässe, die in der Zeit vom bis beantragt wurden, können bei der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Passamt, Hospitalstr. 22, Gau-Algesheim, im Erdgeschoss, direkt an der Information, während der Öffnungszeiten: Montag, Dienstag u. Mittwoch Donnerstag Freitag und am 2. u. 4. Samstag jeden Monat abgeholt werden Uhr Uhr Uhr Uhr Ein evtl. noch in Ihrem Besitz befindliches gleichartiges Ausweispapier geben Sie bitte bei dieser Gelegenheit zurück. Dies gilt insbesondere für den von uns ausgestellten vorläufigen Ausweis oder Reisepass. Die bisher evtl. noch nicht gezahlte Verwaltungsgebühr ist bei der Aushändigung zu entrichten. Bei persönlicher Verhinderung können Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen. Bitte beachten Sie, dass wir den Personalausweis bzw. Reisepass nur an Personen aushändigen die ihre Abholberechtigung durch eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht nachweisen können. Die Aushändigung des neuen Personalausweises an Dritte ist nur mit der, bei der Beantragung ausgehändigten Vollmacht möglich. Wie bitten um Beachtung! Neujahrsempfang 2016 Am Samstag, dem fand zum 14. Mal der Neujahrsempfang der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim statt. Zahlreiche Gäste des öffentlichen Lebens und des Vereinslebens waren wieder zu diesem Ereignis erschienen. Bürgermeister Dieter Linck nutzte den Neujahrsempfang im Ratssaal des Rathauses der Verbandsgemeinde, um allen zu danken, die sich ehrenamtlich für die Gesellschaft einsetzten, gleich an welcher Stelle, ob in Kultur, Sport und bei Hilfsdiensten sowie im kirchlichen Bereich. Sehr erfreulich ist, dass 2015 insgesamt 247 Goldmedaillen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz an Weingüter aus der Verbandsgemeinde verliehen wurden. Die meisten Goldmedaillen (33 Stück) erhielt das Weingut Bungert-Mauer aus Ockenheim. Als Anerkennung überreichte Bürgermeister Dieter Linck der Familie Bungert-Mauer den Ehrenpreis der Verbandsgemeinde. Einen weiteren Ehrenpreis erhielt das Weingut Gunnar Schweickardt aus Appenheim für das erreichen der höchsten durchschnittlichen Punktzahl. Staatsehrenpreise erhielten die Weingüter Bungert-Mauer aus Ockenheim, Gunnar Schweickardt aus Appenheim und Quirin Fleischmann aus Gau-Algesheim. Ehrenpreise erhielten das Weingut Klaus Gres aus Appenheim, das Weingut Walter Strub aus Engelstadt sowie die Weingüter Weber und Gerharz-Hochthurn aus Gau-Algesheim. Zu sehen sind neben den geehrten Weingütern, die Gau-Algesheimer Traubenkönigin Katja Hattemer, die Nieder-Hilbersheimer Marktprinzessin Laura Marfilius sowie die Beigeordneten und der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim. Verbandsgemeinde Feuerwehr Freiwillige Feuerwehr Appenheim Einladungen Die Mitgliederversammlung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Appenheim 1972 e. V. sowie die anschließende Jahresdienstversammlung findet am Freitag, 12. Februar 2016 um 20:00 Uhr in der Straußwirtschaft Runkel, Niedergasse 25, Appenheim statt. Hierzu sind alle aktive und inaktive Mitglieder sowie die Ehrenmitglieder recht herzlich eingeladen. Anträge müssen spätestens 8 Kalendertage vor Versammlungstermin schriftlich beim ersten Vorsitzenden eingereicht werden. Tagesordnung Mitgliederversammlung: 1. Begrüßung / Totengedenken 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer Haben Sie Fragen? - Dann nutzen Sie einfach unser neues Bürgerinformationssystem unter

16 Gau-Algesheim Ausgabe 4/ Entlastung des Vorstandes 6. Wahl eines Kassenprüfers 7. Wahlen von Vorstandsmitgliedern 8. Beschlussfassung 9. Ehrungen 10. Verschiedenes Anschließend Jahresdienstversammlung der Aktiven Wehr. Tagesordnung Jahresdienstversammlung 1. Bericht des Wehrführers 2. Bericht des Jugendwartes 3. Bericht des Gerätewartes 4. Bericht der Verwaltung a) VG-Bürgermeister b) VG-Wehrleiter 5. Ehrungen 6. Verpflichtungen 7. Beförderungen 8. Entpflichtungen 9. Verschiedenes Freiwillige Feuerwehr 1860 Gau-Algesheim am Rhein Der nächste Schulungsabend findet am Montag, um 19:30 Uhr statt. Thema: Einsatznachsorge Hierzu sind auch unsere Ehrenmitglieder herzlich eingeladen. Freiwillige Feuerwehr Schwabenheim Jahresdienstversammlung In der Jahresdienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schwabenheim im Bachuskeller des Greifenklauer Hofes erstattete Wehrführer Philipp Schmitt Bericht über die Einsätze und sonstigen Aktivitäten im vergangenen Jahr. Für die Jugendfeuerwehr berichtete stellvertretend Sebastian Bok. Ihm folgte der stv. Wehrleiter Jörn Schumann mit seinem Bericht zu den erfolgten Brandeinsätzen und Hilfeleistungen wie auch Fortbildungsmaßnahmen. Er dankte der Wehr für ihren Dienst. In Vertretung des Bürgermeisters Dieter Linck übernahmen der Erste Beigeordnete Clausfriedrich Hassemer und Jörn Schumann Verpflichtungen und Beförderungen. Verpflichtet zum Dienst in der Feuerwehr wurden Felix Andres und Sebastian Schenk, ernannt bzw. befördert Georg Bäder, Daniel Bok und Clemens Dries zu Oberfeuerwehrmännern, Marcel Ernst und Marc Hutschenreuther zu Hauptfeuerwehrmännern, Jörg Hesse und Christopher Marschall zu Löschmeistern sowie Andreas Balz zum Oberlöschmeister. Lorenz Stritter wurde für die Dauer von zwei Jahren mit den Aufgaben des stellvertretenden Jugendfeuerwehrwartes der Wehr beauftragt. In ihren Grußworten dankten der Erste Beigeordnete und Ortsbürgermeister Peter Merz der Wehr für ihren Einsatz in der Gemeinde und der Verbandsgemeinde. Peter Merz erwähnte die guten Kontakte, die die Schwabenheimer Wehr zur befreundeten Wehr in Gorica pflegt. Clausfriedrich Hassemer wies ergänzend auf die geplante Sommer- Begegnung der Jugendfeuerwehren der VG mit der Jugendfeuerwehr der tschechischen Partnerstadt Horovice hin. Hierfür zeigten sich die jungen Schwabenheimer interessiert. Ortsgemeinden Ortsgemeinde Appenheim Ortsbürgermeister: Georg Schacht Hauptstraße Appenheim, Tel / Mobil / rathaus@appenheim.de Sprechzeiten: donnerstags von Uhr Uhr Ortsgemeinde Bubenheim Ortsbürgermeister: Siegbert Felzer Hauptstraße Bubenheim, Tel / kontakt@bubenheim.de Sprechzeiten: donnerstags von Uhr Uhr Einladung zum Seniorenkreis 2016 Liebe Bubenheimer Seniorinnen und Senioren, am Donnerstag, den findet das erste Treffen des Bubenheimer Seniorenkreises ab 15:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus statt. Wir wollen uns bei einer guten Tasse Kaffee und frischen Kreppeln zusammensetzen und uns über das kommende Programm für 2016 und die dort behandelten Themen austauschen. Weiterhin ist noch ein interessanter Reisebeitrag von Gabi Reichert vorgesehen. Für anregende Gespräche und ein gemütliches Beisammensein ist natürlich noch genug Zeit. Die Organisatoren Ruth Ludwig und Erwin Saala, würden sich über regen Zuspruch freuen. Die Anmeldung ist, telefonisch unter der Nummer / 406, möglich. Ihr Ortsbürgermeister Siegbert Felzer Verkürzte Sprechstunde Am kann die Sprechstunde, wegen Terminüberschneidungen erst um 18:30 Uhr beginnen. Mit der Bitte um Verständnis und Berücksichtigung, verbleibe ich gez. Siegbert Felzer, Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Engelstadt Ortsbürgermeister: Christoph Neuberger Hauptstraße Engelstadt, Handy-Nr.: / info@engelstadt.de Sprechzeiten: montags von Uhr Uhr Stadt Gau-Algesheim Stadtbürgermeister: Dieter Faust Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Bürgermeister Dieter Linck. Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriepark), Tel / oder -240, Fax 06502/ , Internet: info@wittich-foehren.de Postanschrift: Föhren, Postfach 1154 Verantwortlich für Nachrichten und Hinweise: Verbandsgemeindeverwaltung, Abteilungsleiter Herr Fürst. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, unter der Anschrift des Verlages. Anzeigenannahme: Tel / , Fax 06502/ Wöchentlicher Redaktionsschluss: jeweils montags bis Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Zimmer 125. Erscheint wöchentlich am Donnerstag. Zustellung durch: Beauftragte Personen der Verbandsgemeindeverwaltung. Bezugspreis: 5,10 zuzüglich Versandkosten (pro Quartal). Einzelstücke zu beziehen bei: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriepark), zum Preis von 0,50. Reklamation Zustellung bitte an: Telefon 06502/ , -336, -713 und -716, vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

17 Gau-Algesheim Ausgabe 4/2016 Kindertagesstätte Lummerland Freiwilliges Soziales Jahr im Gemeindekindergarten Schwabenheim Die Kindertagesstätte Lummerland der Ortsgemeinde Schwabenheim bietet ab dem 16. September 2016 ein Freiwilliges Soziales Jahr an. Es sind 2 Stellen zu besetzen. Bewerber/innen müssen zwischen 17 und 27 Jahre alt sein, die Schulpflicht erfüllt haben sowie Engagement, Spaß an der Teamarbeit und Lernbereitschaft zeigen. Nähere Informationen können Sie unter der Tel / bei der Kita-Leitung Frau Hofstetter erfragen. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf sowie das letzte Schulzeugnis) richten Sie bitte bis zum 29. Februar 2016 an die Ortsgemeinde Schwabenheim, Hd. Herrn Ortsbürgermeister Hans- Peter Merz, Mainzer Straße 1, Schwabenheim. NICHTAMTLICHER TEIL SHG Prostatakrebs Sprendlingen und Umgebung e.v. Einladung zur Mitgliederversammlung der SHG Prostatakrebs Sprendlingen und Umgebung am Donnerstag, den 4. Februar 2016 im ev. Gemeindehaus in Sprendlingen, Marktplatz 7. Eingeladen sind alle Mitglieder und Personen die es werden wollen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vositzenden. 2. Gedenken an verstorbene Mitglieder. 3. Bericht des Kassenwartes. 4. Bericht der Kassenprüfer. 5. Bericht des Schriftführers. 6. Bericht des Gesundheitssprechers. 7. Aussprache zu Punkt 3 bis 6 8. Entlastung des Vorstandes. 9. Wahl des 2.Vorsitzenden und der Kassenprüfer. 10. Anträge. 11. Verschiedenes. Ansprechpartner: Karl-Heinz Tiegs (1. Vors.) Tel.: Ortsgemeinde Nieder-Hilbersheim Ortsbürgermeisterin: Rosemarie Jantz Hauptstraße Nieder-Hilbersheim, Tel / 2 49 Fax / ob@nieder-hilbersheim.de Sprechzeiten: montags von Uhr Uhr Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim Ortsbürgermeister: Dr. Heiko Schmuck Kegelbahnstraße Ober-Hilbersheim, Tel / 2 36 Fax / heikoschmuck@yahoo.de Sprechzeiten: montags von Uhr Uhr Ortsgemeinde Ockenheim Ortsbürgermeister: Arnold Müller Ortsgemeinde Schwabenheim Ortsbürgermeister: Peter Merz Kreisvolkshochschule Mainz-Bingen Studienreise nach Nancy - Zentrum des französischen Jugendstils am 11./ Aufgrund der großen Nachfrage bieten wir für den 11./12. Juni eine zweite Reise nach Nancy an. Das Programm ist mit dem der ausgebuchten Reise vom 25./ identisch und kann auf der Homepage der Kreisvolkshochschule unter und im Programmheft S. 37 Studienreisen eingesehen werden. Auf Anfrage auch Zusendung per Post. Kurzinformation zum Programm: Führungen durch das Museums der Schule von Nancy, die Villa Majorelle und die Jugendstilsammlung im Musée des Beaux-Arts (Glasobjekte der Manufaktur Daum). Weitere Sehenswürdigkeit: Place Stanislas, einer der schönsten Plätze auf der Welt und seit 1993 Unesco-Weltkulturerbe. Am zweiten Tag mittags in Toul westlich von Nancy: Besichtigung der gotischen Kathedrale St. Etienne und des spätgotischen Kreuzgang der ehemaligen Stiftskirche St. Gengoult. Reisepreis für Fahrt, Übernachtung im DZ, Führungen, Eintritte, Reiserücktrittskostenversicherung im Krankheitsfall und Gruppentrinkgelder: 150, EZ-Zuschlag 25. Weitere Informationen beim Reiseleiter Dr. Schnädter (Tel ). Gesprächskreis für pflegende Angehörige Das nächste Treffen des Gesprächskreises für pflegende Angehörige findet am Mittwoch, den 3. Februar, von Uhr im Caritas Altenzentrum Albertus-Stift (2. Stock) in der Schulstr. 20 in Gau-Algesheim statt. Neben der Möglichkeit des Austauschs gibt es Informationen rund um das Thema Pflege. Der Gesprächskreis trifft sich jeden ersten Mittwoch im Monat. Eine Anmeldung zu den Treffen ist nicht notwendig! Ansprechpartner der Pflegestützpunkte VG Gau-Algesheim / VG Sprendlingen-Gensingen und Ingelheim sind Herr Alberto Wienert ( ), Frau Simone Schirmer ( ), Frau Daniela Mies ( ), sowie Frau Mechthild Peter ( ) von der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG).

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