Frauen und Mädchen in der Ukraine

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Frauen und Mädchen in der Ukraine"

Transkript

1 64. Jahrgang (108) Donnerstag, 26. Februar 2015 Ausgabe 9/2015 Frauen und Mädchen in der Ukraine Fotografiert von Oksana Kyzymchuk-Guizot Vernissage Freitag, 6. März Uhr Gau-Algesheim, Rathaus Hospitalstraße 22 Zur Ausstellungseröffnung anlässlich des Internationalen Frauentages laden wir Sie herzlich ein! Dieter Linck Bürgermeister Gisela Samstag Gleichstellungsbeauftragte Die Ausstellung ist geöffnet bis während der Öffnungszeiten der Verwaltung.

2 Gau-Algesheim Ausgabe 9/2015 Busfahrt für Seniorinnen und Senioren Die Sicherheitsberaterin für Senioren, Frau Elisabeth Hassemer, und die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim laden zur nächsten Seniorenreise ein. Die Fahrten finden am Dienstag, dem 03. März 2015 und am Donnerstag, dem 05. März 2015 statt und führen an beiden Tagen nach Rodalben / Pfalz zur dortigen Schokoladengießerei. Abfahrt ist jeweils um 10:30 Uhr am Festplatz in Gau-Algesheim. Der Kostenbeitrag für den Bus richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmer/innen. Anmeldungen nimmt Frau Hassemer, Schillerstraße 36, Gau-Algesheim. Tel / 5528, bis spätestens mit Angabe der Telefonnummer zwecks Rückrufmöglichkeit entgegen. Dieter Linck, Bürgermeister

3 Gau-Algesheim Ausgabe 9/2015

4 Gau-Algesheim Ausgabe 9/2015

5 Gau-Algesheim Ausgabe 9/2015

6 Gau-Algesheim Ausgabe 9/2015 Die besondere Einzelveranstaltung: Vinum et cetera... Winzer und ihre Talente Volkshochschule Gau-Algesheim Wein und Krimi Moderne Weinverfahren und Rheinhessen: Dem Winzer und bekannten Buchautor Dr. Andreas Wagner gelingt es vortrefflich, diese spannenden Themen in packenden Krimis unterhaltsam zu verbinden. Sein Geschichtsstudium und die Liebe zum Wein haben ihn über Umwege zum Krimibuchautor gemacht. Etliche Titel von ihm sind bereits erschienen. In Essenheim leitet er zusammen mit seinen beiden Brüdern das Familienweingut. Bei unserer Weinprobe der besonderen Art liest Dr. Andreas Wagner aus seinem Krimi Hochzeitswein vor und stellt dazu eine Auswahl seiner vielfach prämierten Weine vor. So fein und elegant wie seine Weißweine ist seine Handschrift; so ausdrucksstark und lebendig wie seine Rotweine der Inhalt seiner Krimis. Freuen Sie sich auf feine und intensive Eindrücke sowie ein lebendiges Finale. Die VHS Gau-Algesheim stellt bei Vinum et cetera Winzer der Verbandsgemeinde und Rheinhessen vor, die neben ihrer Fähigkeit außergewöhnliche Weine zu schaffen, besondere künstlerische Talente pflegen. Diese fanden wir unter anderem in der Musik, der Schriftstellerei, Poesie, et cetera. In der Gebühr sind die Kosten für die Weinprobe und ein kleiner Imbiss enthalten. Künstler: Dr. Andreas Wagner Termin: Samstag, , 19:30-22:00 Uhr Ort: Schloss Ardeck, Säulensaal, Gau-Algesheim Eintritt: 25 Kartenvorverkauf: VHS-Büro und Schreibwaren Aumüller Frühjahrsschnitt der Obst- und Ziergehölze Dieser Kurs für Gartenfreunde besteht aus einem theoretischen Einführungsabend mit Videopräsentation und praktischen Übungen mit Schere und Säge zwei Tage später. Das zeitige Frühjahr ist besonders geeignet für den Schnitt spezieller Ziergehölze und empfindlicher Obstgehölze. Referent: Peter Hilsendegen, Dipl. Ing. (Gartenbau) Termine: , Uhr, , Uhr Ort: Gemeindehaus Ockenheim, Bahnhofstr. 12, Kleiner Saal Gebühr: 18 Weitere Informationen und möglichst baldige Anmeldung bei VHS Ockenheim (Tel ) VHS Ockenheim

7 Gau-Algesheim Ausgabe 9/2015 AMTLICHER TEIL Öffentliche Bekanntmachungen Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Vollzug des Baugesetzbuches Flächennutzungsplan der VG Gau-Algesheim 22. Fortschreibung (Ortsrandstraße und Wohnbaufläche Schwabenheim) hier: Aufstellungsbeschluss gem. 2(1) BauGB Offenlegung gem. 3(1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) Der Rat der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim hat in seiner Sitzung am die Aufstellung der 22. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Gem. 2(1) BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht. Gemäß 3(1) BauGB wird der Flächennutzungsplan in der Zeit vom bis einschließlich in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim-Bauverwaltung- Zimmer 204, Hospitalstraße 22, Gau-Algesheim während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können während dieser Zeit schriftlich vorgebracht oder zu Protokoll gegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können. Der nachfolgende Planauszug zeigt den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanfortschreibung. Er entfaltet keine Rechtswirkung. Dienststunden: Montag - Freitag Uhr Montag - Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Linck, Bürgermeister Ortsgemeinde Appenheim Öffentliche Bekanntmachung Am Dienstag, dem 3. März 2015, um 19:30 Uhr findet im Sitzungszimmer des Rathauses Appenheim, Hauptstraße 28, Appenheim eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Appenheim statt. Tagesordnung A) Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde 2. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes 3. Wahl zu Ausschüssen 4. Widmung von öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Appenheim nach dem Landesstraßengesetz (Verkehrsanlage Am Sonnenhang ) 5. Verkauf der Gemeindescheune - Niedergasse Antrag der SPD-Fraktion 6. Abschaffung der Gestaltungssatzung Antrag der FDP-Fraktion 7. Unterrichtung des Gemeinderates über Verträge mit Ratsund Ausschussmitgliedern sowie mit Bediensteten der Gemeinde 8. Mitteilungen gemäß 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung und Beantwortung von Anfragen gemäß 19 Geschäftsordnung B) Nichtöffentlicher Teil: 9. Bauangelegenheiten 10. Vergaben 11. Kita Appenheim Grundsatzentscheidung zur weiteren Vorgehensweise in Bezug auf die Lehmputzsanierung 12. Mitteilungen gemäß 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung und Beantwortung von Anfragen gemäß 19 Geschäftsordnung Ortsgemeinde Appenheim, den gez. Georg Schacht, Ortsbürgermeister

8 Gau-Algesheim Ausgabe 9/2015 Jagdgenossenschaft Appenheim Einladung zur Jahreshauptversammlung 2015 Die Jahreshauptversammlung findet am Donnerstag, dem um Uhr in der Straußwirtschaft Gres statt. Zutritt und Stimmrecht haben nur die Grundstückseigentümer, die in das Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Appenheim eingetragen sind. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Kassenbericht für das Jahr 2013 und Bericht der Rechnungsprüfer 4. Entlastung des Vorstandes 5. Verwendung der Jagdpacht 6. Wahl der Rechnungsprüfer für 2015 und Jagdpachtvertrag Verlängerung 8. Anträge und Anfragen 9. Verschiedenes Anträge müssen bis zum schriftlich beim Vorsteher eingereicht werden. Appenheim Michael Runkel, Jagdvorsteher Ortsgemeinde Engelstadt Öffentliche Bekanntmachung Am Montag, dem 2. März 2015, um 19:00 Uhr findet im Ratssaal des Dorfgemeinschaftshauses Engelstadt, Hauptstraße 23, Engelstadt eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Engelstadt statt. Tagesordnung A) Öffentlicher Teil: 1. Sachstand Dorfmitte 2. Mitteilungen gemäß 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung und Beantwortung von Anfragen gemäß 19 Geschäftsordnung B) Nichtöffentlicher Teil: 3. Vergaben 4. Bauangelegenheiten 5. Grundstücksangelegenheiten 6. Mitteilungen gemäß 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung und Beantwortung von Anfragen gemäß 19 Geschäftsordnung Ortsgemeinde Engelstadt, den gez. Christoph Neuberger, Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Nieder-Hilbersheim Jagdgenossenschaft Nieder-Hilbersheim Hiermit werden alle Grundstücksbesitzer mit bejagdbarer Fläche für Mittwoch, den 11. März 2015 um Uhr ins Weingut Erwin Moller eingeladen. Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Kassenbericht Verwendung der Jagdpacht 4. Wahlen Jagdvorsteher 1/ Beisitzer 2/ Beisitzer 1 / Stellvertreter 2/ Stellvertreter Bisher: B. Hoch F. Kreutzer B. Lenhart J.F. Hoch F. Lenhart Wiederwahl ist möglich. 5. Bericht der Jagdpächter 6. Verschiedenes 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Nieder-Hilbersheim vom 23. Februar 2015 Der Ortsgemeinderat Nieder-Hilbersheim hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), in den jeweils gültigen Fassungen, die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Artikel I Die Anlage der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Nieder- Hilbersheim vom in der Fassung vom wird wie folgt ergänzt: I. Reihengrabstätten a) Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene 330,00 Euro b) Überlassung einer Reihengrabstätte im anonymen Grabfeld an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene einschl. Pflegeaufwand für die Dauer der Ruhezeit 200,00 Euro Artikel II Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Nieder-Hilbersheim, den 23. Februar 2015 Dienstsiegel, gez. Jantz, Ortsbürgermeisterin Hinweis: Auf die Bestimmungen des 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) wird besonders hingewiesen. Danach gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 3. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Nieder-Hilbersheim vom 23. Februar 2015 Der Gemeinderat Nieder-Hilbersheim hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), in den jeweils gültigen Fassungen, die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Artikel I Die Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Nieder-Hilbersheim vom in der Fassung der Änderungssatzung vom wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: im Inhaltsverzeichnis wie folgt ergänzt: 15a Anonymes Grabfeld 8 Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen. 10 wird wie folgt neu gefasst: Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 30 Jahre, die Ruhezeit für Aschen in Urnengrabkammern und im anonymen Grabfeld beträgt 20 Jahre. 12 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: Die Grabstätten werden unterschieden in a) Reihengrabstätten, b) Wahlgrabstätten, c) Urnengrabstätten als Reihen- und Wahlgrabstätten, d) Urnengrabkammern als Wahlgrabstätten, e) Urnenreihengrabstätten im anonymen Grabfeld, e) f) Ehrengrabstätten. um 15a Anonymes Grabfeld ergänzt: (1) Auf dem Friedhof Nieder-Hilbersheim wird ein anonymes Grabfeld ausgewiesen. Anonyme Grabfelder für Urnen sind mit Rasenflächen angelegte Grabstätten ohne individuelle Kennzeichnung oder solche für religiöse oder ethnische Gruppen. Eine Kartierung erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. (2) In anonymen Grabfeldern sind keine Grabmale, Grabkreuze, Einfassung, sonstige Kennzeichnungen sowie Grabschmuck jeglicher Art zugelassen. Es dürfen nur verrottbare Urnen ohne Überurnen beigesetzt werden. (3) Die Angehörigen haben zu keinem Zeitpunkt Anspruch auf Mitteilung über die Lage der Beisetzungsstelle. Artikel II Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Nieder-Hilbersheim, den 23. Februar 2015 Dienstsiegel, gez. Jantz, Ortsbürgermeisterin Hinweis: Auf die Bestimmung des 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) wird besonders hingewiesen. Danach gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf

9 Gau-Algesheim Ausgabe 9/2015 Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Ortsgemeinde Ockenheim Satzung der Ortsgemeinde Ockenheim über die Festsetzung des Gebührensatzes für die Erhebung von Gebühren für die Schneeräumung und Straßenstreuung 2012 bis 2014 für die Verkehrsanlagen Bergstraße (ab der Einmündung Im Damm ) und Am St. Jakobsberg Aufgrund des 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung sowie des 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes von Rheinland-Pfalz (KAG) in der derzeit geltenden Fassung sowie aufgrund des 1 Abs. 2 der Satzung der Ortsgemeinde Ockenheim über die Reinigung öffentlicher Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom hat der Ortsgemeinderat von Ockenheim in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Festsetzung des Gebührensatzes Der Gebührensatz für die Erhebung von Gebühren für die Schneeräumung und Straßenstreuung für die Verkehrsanlagen Bergstraße (ab der Einmündung Im Damm ) und Am St. Jakobsberg wird für die Jahre 2012 bis 2014 auf 2,56879 je laufendem Meter Grundstücksbreite festgesetzt. 2 Fälligkeit der Gebühr Die zu erhebende Gebühr nach 1 ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig. 3 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt: Ockenheim, den gez. Müller, Ortsbürgermeister Hinweis: Auf die Bestimmung des 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) wird besonders hingewiesen. Danach gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. Jagdgenossenschaft Ockenheim Hiermit werden alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Ockenheim zur ordentlichen Generalversammlung am Donnerstag, dem 26. März 2015 um Uhr in die Winzerhalle Ockenheim, eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totengedenken 2. Bericht des Jagdvorstehers 3. Bericht des Kassieres 4. Wahl von Kassenprüfern 5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes 6. Bericht der Jagdpächter 7. Beschlussfassung über die Verwendung der Jagdpacht Anträge 9. Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung sind bis 15. März 2015 schriftlich bei Jagdvorsteher einzureichen. Das Jagdkataster liegt in der Zeit vom 1. März bis 15. März 2015 beim Jagdvorsteher Markus Link, Grabenstr. 4, Ockenheim, zur Einsichtnahme und evtl. Berichtigung offen; bitte Katasterauszug mitbringen. Um telefonische Terminabsprache (06725/2859) wird gebeten. Zutritt haben nur Grundstückseigentümer und deren bevollmächtigten Vertreter die bejagbare Flächen in dem Jagdbezirk besitzen. Jagdgenossenschaft Ockenheim Markus Link, Jagdvorsteher Vollzug des Baugesetzbuches Bebauungsplan Ockenheim Nord 10. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. 13 BauGB i.v.m. 2(1) BauGB Der Rat der Ortsgemeinde Ockenheim hat in seiner Sitzung am die Aufstellung des Bebauungsplanes Ockenheim Nord 10. Änderung gem. 13 BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. 2(1) BauGB bekannt gemacht. Die nachfolgende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ockenheim Nord 10. Änderung. Sie entfaltet keine Rechtswirkung. gez. Müller -Ortsbürgermeister- Jagdgenossenschaft Ockenheim Hiermit werden alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Ockenheim zur ordentlichen Generalversammlung am Donnerstag, dem 26. März 2015 um Uhr in die Winzerhalle Ockenheim, eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totengedenken 2. Bericht des Jagdvorstehers 3. Bericht des Kassieres 4. Wahl von Kassenprüfern 5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes 6. Bericht der Jagdpächter 7. Beschlussfassung über die Verwendung der Jagdpacht 2015 i Haben Sie Fragen? - Dann nutzen Sie einfach unser neues Bürgerinformationssystem unter

10 Gau-Algesheim Ausgabe 9/ Anträge 9. Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung sind bis 15. März 2015 schriftlich bei Jagdvorsteher einzureichen. Das Jagdkataster liegt in der Zeit vom 1. März bis 15. März 2015 beim Jagdvorsteher Markus Link, Grabenstr. 4, Ockenheim, zur Einsichtnahme und evtl. Berichtigung offen; bitte Katasterauszug mitbringen. Um telefonische Terminabsprache (06725/2859) wird gebeten. Zutritt haben nur Grundstückseigentümer und deren bevollmächtigten Vertreter die bejagbare Flächen in dem Jagdbezirk besitzen. Jagdgenossenschaft Ockenheim Markus Link, Jagdvorsteher Sonstige amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim Anschrift: Hospitalstraße 22, Gau-Algesheim Telefon: Fax: info@vg-gau-algesheim.de Öffnungszeiten der Verwaltung Montag - Freitag Uhr Montag - Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Bürger, die in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind, können einen Termin mit dem Bürgerbüro bei sich zu Hause vereinbaren. Zusätzliche Samstagsöffnungszeiten des Bürgerbüros Das Bürgerbüro hat am 2. und 4. Samstag im Monat zusätzliche Öffnungszeiten von Uhr Uhr. Während der Samstagsöffnungszeiten werden auch Trauungen durchgeführt. Auf Wunsch können Sie sich auch von Herrn Bürgermeister Dieter Linck trauen lassen. Mobiler Bürgerservice für Bubenheim, Engelstadt und Schwabenheim Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim bietet im Rahmen eines Modellversuches neben dem Bürgerbüro in der Verwaltung einen mobilen Bürgerservice für die Bürgerinnen und Bürger der Selztalgemeinden Bubenheim, Engelstadt und Schwabenheim, jeweils mittwochs in der Zeit von Uhr im Rathaus der Ortsgemeinde Schwabenheim a. d. Selz, Mainzer Str. 1 in Schwabenheim im Nebenzimmer des Büros des Ortsbürgermeisters an. Wie im Bürgerbüro können hier folgende Angelegenheiten erledigt werden. An- und Ummeldung eines Wohnsitzes Beantragung eines neuen Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepasses Beantragung eines Führungszeugnisses Erstbeantragung eines Führerscheines Änderung eines Fahrzeugscheines bei Ummeldung Vornahme von Beglaubigungen und Ausstellung von Bescheinigungen Hundean- und abmeldungen Sozialamt Zur Vermeidung längerer Wartezeiten werden die Besucher des Sozialamtes gebeten, die Termine nach Möglichkeit vorher mit der/dem Sachbearbeiter zu vereinbaren. Die Öffnungszeiten des Sozialamtes sind die gleichen wie die der allgemeinen Verwaltung. Herr Petry...Tel stefan.petry@vg-gau-algesheim.de Frau Jung...Tel kristina.jung@vg-gau-algesheim.de Frau Schiavo...Tel simone.schiavo@vg-gau-algesheim.de Sprechstunde des Verbandsbürgermeisters Dieter Linck Die nächsten Sprechstunden finden donnerstags in der Zeit von Uhr an den folgenden Terminen statt Eine Voranmeldung für diese Termine ist nicht erforderlich. Diese Sprechstunde findet im Regelfall jeden zweiten Donnerstag im Monat von Uhr statt. Selbstverständlich können Sie jederzeit Besuchstermine nach vorheriger telefonischer Absprache unter der Telefon-Nr vereinbaren. Sie können jedoch auch zu den normalen Öffnungszeiten der Verwaltung ohne vorherige Anmeldung vorbeikommen. Bürgersprechstunden des Verbandsbürgermeisters vor Ort Uhr Ockenheim Uhr Ober-Hilbersheim Uhr Engelstadt Uhr Schwabenheim Uhr Ober-Hilbersheim Uhr Nieder-Hilbersheim Uhr Appenheim Uhr Ockenheim Uhr Bubenheim Sonstige für Sie wichtige Anlaufstellen der Verwaltung Bürgerberater Herr Fürst Telefon Zimmer christian.fuerst@vg-gau-algesheim.de Seniorenberater Herr Petry Telefon Zimmer stefan.petry@vg-gau-algesheim.de Sicherheitsberaterin für Senioren Frau Hassemer Telefon (privat) Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinde Frau Gisela Samstag Die nächste Sprechstunde findet am Donnerstag, dem 5. März 2015 in der Zeit von Uhr statt. Diese Sprechstunde findet im Regelfall jeden ersten Donnerstag im Monat zu der oben genannten Zeit statt.

11 Gau-Algesheim Ausgabe 9/2015 Besuchstermine können auch nach vorheriger telefonischer Absprache vereinbart werden. Sie erreichen Frau Samstag bei der Verbandsgemeinde unter oder privat unter Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 365 Tage, 24 Stunden kostenfrei erreichbar unter Vertraulich und anonym Kostenloser Fahrdienst zum Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Abfahrtzeiten unseres VG-Busses Donnerstag Uhr Rathaus Appenheim Dienstag Uhr Rathaus Bubenheim Dienstag 09:05 Uhr Dorfmitte Engelstadt Dienstag 09:50 Uhr Laurenziberg (Linde) Donnerstag Uhr Gemeindehaus Nieder-Hilbersheim Donnerstag Uhr Gemeindehaus Ober-Hilbersheim Dienstag Uhr Mainzer Straße, Einfahrt Feuerwehrgerätehaus Ockenheim Dienstag Uhr Rathaus Schwabenheim Uhr Bushaltestelle Kindergarten Unser Bus bringt Sie kostenlos zur Verbandsgemeinde und zurück. Ca. 1 Stunde nach Ankunft bringt der Bus Sie wieder zurück. Bitte beachten: Bei Schnee und Eisglätte nur eingeschränkter Fahrdienst! Sprechstunden Schiedspersonen Schiedsamtbezirk I für Bubenheim, Engelstadt, Nieder-Hilbersheim, Ober-Hilbersheim und Schwabenheim: Frank Schwalger, Hauptstraße 66, Bubenheim, 06130/ Schiedsamtbezirk II für Appenheim, Gau-Algesheim und Ockenheim: Wolfgang Lehn, Im Brühl 43, Gau-Algesheim, Sollte der zuständige Schiedsmann nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Herrn Dauner, Tel , jochen.dauner@vg-gaualgesheim.de Kriminalpräventiver Rat der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Ansprechpartner bei der Verwaltung: Rainer Wahlen, Tel rainer.wahlen@vg-gau-algesheim.de Ansprechpartner der Arbeitsgruppe Senioren: für Gau-Algesheim u. Ockenheim - Elisabeth Hassemer, Tel.-Nr Renate Perlick, Tel Christel Gerharz, Tel für Appenheim, Nieder- und Ober-Hilbersheim - Hildruth Brodt-Koch, Tel für Bubenheim, Engelstadt und Schwabenheim - Ernst-Wilhelm Saala, Tel Sprecher der Arbeitsgruppe Jugendprävention: - Klaus Kowarik, Tel.-Nr Berater der Polizei: - Hermann-Josef Wagner, Tel Wolfgang Schmidt, Tel Polizeibezirksdienst Sprechstunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Wolfgang Schmidt, Tel Erreichbar im Rathaus der Verbandsgemeinde für die Ortsgemeinden Appenheim, Ockenheim und die Stadt Gau-Algesheim donnerstags Uhr, Raum 114, Tel Hermann-Josef Wagner, Tel erreichbar im Rathaus der Ortsgemeinde Schwabenheim für die Ortsgemeinden Bubenheim, Engelstadt, Nieder-Hilbersheim, Ober-Hilbersheim und Schwabenheim dienstags Uhr Beirat für die Belange behinderter Menschen in der Verbandsgemeinde Ansprechpartner: - Bernhard Trapp (Vorsitzender)...Tel trapp.bernhard@gmx.de - Stefan Petry (Verbandsgemeinde)... Tel stefan.petry@vg-gau-algesheim.de Hinweise zum Amtsblatt der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Redaktionsschluss Montag, Uhr (außer bei vorgezogenem Redaktionsschluss z. B. vor Feiertagen, dies wird mindestens 4 Wochen vorher im Amtsblatt veröffentlicht) Redaktionsschlussvorverlegungen KW KW KW KW KW KW In erster Linie sollten die Texte im Online- Eingabeprogramm des Verlages unter eingeben werden. Hierzu müssen Sie sich für Ihren Verein oder Jahrgang freischalten lassen. Wir bearbeiten Ihre Texte dann im Onlineprogramm. In Ausnahmefällen nehmen wir weiterhin Manuskripte per unter amtsblatt@vg-gau-algesheim.de, persönlich im Zimmer 125 bei Frau Kiefer oder per Fax unter entgegen. Bitte beachten Sie: - Hinweise auf die gleiche Veranstaltung sind nur zweimal möglich. - Die Texte sollten aus Platzgründen so kurz wie möglich gehalten werden. - Berichte von Vereinen und Verbänden können nicht veröffentlicht werden. - Gewerbliche Anzeigen können nicht mehr bei der Verbandsgemeinde aufgegeben werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Verlag unter Bitte achten Sie darauf, dass bei einem privaten kostenpflichtigen Anzeigenauftrag Ihre Adresse, der Ansprechpartner, Telefon-Nr. sowie die komplette Bankverbindung vermerkt sind. - Selbstverständlich können Sie Ihre private Anzeige auch direkt beim Verlag über das Internet aufgeben, die Web-Adresse hierfür lautet Amtsblatt nicht bekommen? Wenn Sie Beschwerden über die Zustellung des Amtsblattes haben, wenden Sie sich bitte an den Wittich Verlag unter der Telefonnummer 06502/ oder -713 oder per unter: vertrieb@wittich-foehren.de Pflegestützpunkt VG Gau-Algesheim Beratungsstelle für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige - Beratung, Hilfe und Begleitung bei Krankheit, bei Behinderung, im Alter, für pflegende Angehörige, Vermittlung von ambulanten Hilfen (trägerneutral). - Unterstützung im Antragsverfahren, bei der Vermittlung und Organisation von Hilfen sowie deren Finanzierung. Auf Wunsch kann auch ein Hausbesuch vereinbart werden. Die Beratung ist kostenfrei. - Die Fachkräfte des Pflegestützpunktes machen sich ein Bild über den Hilfe- und Pflegebedarf sowie über die Wohnsituation der betroffenen Person. Sie können gezielt über das notwendige und regional vorhandene Leistungsspektrum informieren.

12 Gau-Algesheim Ausgabe 9/2015 Ansprechpartner: Daniela Mies, daniela.mies@pflegestuetzpunkte.rlp.de Sprechstunden in der VG Gau-Algesheim, Hospitalstr. 22 (Zimmer 108): Montag bis Freitag, Uhr, Tel Alberto Wienert, alberto.wienert@pflegestuetzpunkte.rlp.de Sprechstunden in der VG Gau-Algesheim, Hospitalstr. 22 (Zimmer 107): Montag bis Freitag, Uhr, Tel Nächster Termin der Caritas-Schuldnerberatung bei der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim ist Dienstag, 5. März 2015 Die Beratung findet von Uhr in Zimmer 109 der Verbandsgemeindeverwaltung, Hospitalstr. 22, Gau- Algesheim statt. Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Seppel-Glückert-Passage 10, Mainz Telefon 06131/28480, Telefax 06131/ info@vz-rlp.de, Börsen bei der Verbandsgemeinde Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unterhält schon seit Jahren eine Baustoff- und eine Ehrenamtsbörse. Baustoffbörse: Haben Sie Baumaterialien zu verschenken, zu verkaufen oder suchen Sie welche, dann rufen Sie uns doch einfach an unter oder schauen Sie unter Baustoffboerse vorbei. Ehrenamtsbörse: Sie haben Interesse, Ihre Fähigkeiten ehrenamtlich in einem Verein, Verband, Organisation oder Initiative für die Allgemeinheit einzubringen? Sie sind ein Verein, Verband, Organisation oder eine Initiative und suchen jemanden, der bei Ihnen ehrenamtlich mitarbeitet? Dann melden Sie sich telefonisch unter oder schauen Sie unter vorbei. Informationen über Fluglärm/ Beschwerden über Fluglärm Fluglärmbeauftragter der Verbandsgemeinde Herr Lothar Hirtes aus Gau-Algesheim Tel lotharhirtes@aol.com Montagsdemonstration im Terminal 2 der FRA ab 18:00 Uhr Treffpunkt: Hbf. Mainz, 16:45 Uhr, vor großer Anzeigetafel Kosten: 5 er Gruppenkarte: 15,80 Rückkehr: 20:00 Uhr Hbf. Mainz Während der Schulferien in Hessen finden nur Mahnwachen statt. Genaue Termine erfragen Sie im Internet unter de oder durch Anruf beim Fluglärmbeauftragten. Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Engelstadt Jugendraum Ansprechpartner: Kora Walldorf Marvin Sittmann Öffnungszeiten: Mo., Mi., Do. geschlossen Dienstag Uhr Freitag Uhr Samstag Uhr Sonntag Uhr Jugendarbeit in der Stadt Gau-Algesheim Offene Jugendarbeit Gau-Algesheim Ein Gemeinschaftsangebot der Katholischen und Evangelischen Kirche sowie der Stadt Gau-Algesheim Jugendtreff im Pfarrer-Koser-Haus (Grabenstraße 28), Tel.: , Öffnungszeiten: Für alle Schüler und für junge Erwachsene bis 21 Jahren. Die Öffnungszeiten richten sich nach dem Alter. Auch Grundschüler können ins Koserhaus reinschnuppern. Unter dem Motto Was Wii geht nicht?! lassen wir die Konsolen zu den Kids Club Zeiten aus. Kids Club ( Klasse): Mo, Di, Fr von Uhr Teen Treff (ab 3. Klasse): Mo, Di, Do und Fr von Uhr, ab Uhr nur ab 12 Jahren An den Kids Club und Teen Treff Aktiv Tagen (s. Programm auf der HP) finden unterschiedliche Aktionen statt, Kosten 1 Stadtjugendpflege Gau-Algesheim Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche und Eltern, sowie für den Jugendtreff, Ferienprogramme (im Pfarrer-Koser-Haus und auf der Schlosswiese), Ferienfreizeiten, Spielmobil, Jugendbegegnungten und Beteiligungsprojekten der Stadt Gau-Algesheim. Frau Nathalie Maria Bauer, jugendpflege@gau-algesheim.de und Jugendbüro im Pfarrer-Koser-Haus, 1. Stock (über dem Jugendtreff) Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Ober- Hilbersheim Kinder- und Jugendraum der Ortsgemeinde Ober- Hilbersheim Wassergasse 1 (Eingang am Dorfplatz) Ober- Hilbersheim Di und Do Uhr und nach Vereinbarung Sonderöffnungszeiten in den Ferien Jugendpflegerin Susanne Modica Amore Tel. 0179/ s_modica_amore@yahoo.de Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Ockenheim Katholische Junge Gemeinde Ockenheim (KjG) der Jugendtreff findet im Georg-Weingärtner-Haus (Mainzerstraße 41) in Ockenheim ab Uhr für Jugendliche ab 14 Jahren statt. Ansprechpartner sind: Philipp Schuhmann (06725/4997) Sareen Wernersbach (06725/307388) Marc Hattemer (06725/3216). Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Schwabenheim Öffnungszeiten des Kinder- und Jugendtreff im Römer, Am Marktplatz 1 Montags, Uhr für Kids von Jahre Mittwochs, Uhr für Jugendliche von Jahre Kontaktadressen: rathaus@schwabenheim.de Tel oder Frau Nicole Steinbach Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Bürgermeister Dieter Linck. Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriepark), Tel / oder -240, Fax 06502/ , Internet: info@wittich-foehren.de Postanschrift: Föhren, Postfach 1154 Verantwortlich für Nachrichten und Hinweise: Verbandsgemeindeverwaltung, Abteilungsleiter Herr Fürst. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, unter der Anschrift des Verlages. Anzeigenannahme: Tel / , Fax 06502/ Wöchentlicher Redaktionsschluss: jeweils montags bis Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Zimmer 125. Erscheint wöchentlich am Donnerstag. Zustellung durch: Beauftragte Personen der Verbandsgemeindeverwaltung. Bezugspreis: 5,10 zuzüglich Versandkosten (pro Quartal). Einzelstücke zu beziehen bei: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriepark), zum Preis von 0,50. Reklamation Zustellung bitte an: Telefon 06502/ , -336, -713 und -716, vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

13 Gau-Algesheim Ausgabe 9/2015 Personalausweise/Reisepässe können abgeholt werden! Personalausweise, die in der Zeit vom bis (Vor Abholung des Personalausweises muss unbedingt der PIN- Brief bei Ihnen eingegangen sein), und Reisepässe, die in der Zeit vom bis beantragt wurden, können bei der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Passamt, Hospitalstr. 22, Gau-Algesheim, im Erdgeschoss, direkt an der Information, während der Öffnungszeiten. Personalausweise, die in der Zeit vom bis (Vor Abholung des Personalausweises muss unbedingt der PIN-Brief bei Ihnen eingegangen sein), und Reisepässe, die in der Zeit vom bis beantragt wurden, können bei der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Passamt, Hospitalstr. 22, Gau-Algesheim, im Erdgeschoss, direkt an der Information, während der Öffnungszeiten: Montag, Dienstag u. Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr und am 2. u. 4. Samstag jeden Monat Uhr abgeholt werden. Ein evtl. noch in Ihrem Besitz befindliches gleichartiges Ausweispapier geben Sie bitte bei dieser Gelegenheit zurück. Dies gilt insbesondere für den von uns ausgestellten vorläufigen Ausweis oder Reisepass. Die bisher evtl. noch nicht gezahlte Verwaltungsgebühr ist bei der Aushändigung zu entrichten. Bei persönlicher Verhinderung können Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen. Bitte beachten Sie, dass wir den Personalausweis bzw. Reisepass nur an Personen aushändigen die ihre Abholberechtigung durch eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht nachweisen können. Die Aushändigung des neuen Personalausweises an Dritte ist nur mit der, bei der Beantragung, ausgehändigten Vollmacht möglich. Wie bitten um Beachtung! Wasserversorgung Rheinhessen Die Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH (wvr) informiert, dass für die Wasserzähler, deren Eichgültigkeit zum Jahresende 2015 erlischt, ein Zählerwechsel erforderlich wird. Dies wird im Vorfeld unseren Kunden schriftlich mitgeteilt. Wie in den vergangenen Jahren wird der Zählerwechsel im Auftrag der wvr von Fremdfirmen durchgeführt. Dieser ist für unsere Kunden kostenlos. Die Monteure der Fremdfirmen können sich mit Lichtbildausweisen der wvr legitimieren. Die Zähler werden von Anfang März 2015 bis Ende August 2015 gewechselt. Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihr Verständnis. Verbandsgemeinde Feuerwehr Freiwillige Feuerwehr Bubenheim Die Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Bubenheim e.v. findet am Freitag, dem , um 20:00 Uhr im Feuerwehr-Gerätehaus statt. Hierzu sind alle aktive und inaktive Mitglieder sowie die Ehrenmitglieder recht herzlich eingeladen. Anträge müssen spätestens 7 Kalendertage vor Versammlungstermin schriftlich beim ersten Vorsitzenden eingereicht werden. Tagesordnung der Jahreshauptversammlung: 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Bericht des Vorsitzenden 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung des Vorstandes 7. Anträge a) Neuwahl eines Kassenprüfers 8. Verschiedenes Pause Anschließend Jahresdienstbesprechung der aktiven Wehr. i Tagesordnung der Jahresdienstbesprechung: 1. Bericht des Wehrführers 2. Bericht des Jugendfeuerwehrwarts 3. Bericht der Schriftführerin 4. Bericht der Verwaltung a) Wehrleitung b) VG-Bürgermeister 5. Grußworte der Gäste 6. Beförderungen und Entpflichtung 7. Verschiedenes Jürgen Rohn, 1.Vorsitzender und Wehrführer Schulung Die nächste Schulung findet am Donnerstag, dem , um 20:00 Uhr, statt. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Jürgen Rohn, Wehrführer Freiwillige Feuerwehr 1860 Gau-Algesheim am Rhein Die Mitgliederversammlung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Gau-Algesheim 1860 e.v. findet am Montag, 2. März 2015 um Uhr im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr, Wüstenrotstraße, Gau-Algesheim und im Anschluss daran die Jahresdienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Gau-Algesheim statt. Hierzu sind alle Mitglieder des Fördervereins, die Aktiven, die Ehrenmitglieder und die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Gau- Algesheim eingeladen. Tagesordnung 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Tätigkeitsbericht des Vorstandes 3. Kassenbericht 4. Entlastung des Vorstandes und des Kassenverwalters 5. Benennung eines Wahlleiters 6. Wahl des Vorstandes 7. Wahl des Kassenprüfers 8. Vorstellung des neuen Haushaltsetats und Genehmigung 9. Anträge und Verschiedenes Satzungsgemäß müssen Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vorsitzenden schriftlich mitgeteilt werden. Vorstand und Wehrführung Quirin Ewen Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Ockenheim Einladung Mitgliederversammlung und Jahresdienstversammlung Die Mitgliederversammlung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Ockenheim findet am , um 20:00 Uhr im Feuerwehrhaus Ockenheim statt. Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1: Begrüßung 2: Totengedenken 3: Bericht des Schriftführers 4: Kassenbericht 5: Bericht der Kassenprüfer / Entlastung des Vorstandes 6: Verschiedenes Im Anschluss findet die Jahresdienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ockenheim statt. Tagesordnung: 1: Begrüßung 2: Bericht des Schriftführers 3: Bericht des Jugendwartes 4: Bericht des Wehrleiters 5: Verpflichtungen/Beförderungen/Ehrungen 6: Verschiedenes Hierzu sind alle aktiven Mitglieder sowie alle interessierten Bürger herzlich eingeladen. Der Vorstand Die Wehrführung Haben Sie Fragen? - Dann nutzen Sie einfach unser neues Bürgerinformationssystem unter

14 Gau-Algesheim Ausgabe 9/2015 Ortsgemeinden Ortsgemeinde Appenheim Ortsbürgermeister: Georg Schacht Hauptstraße Appenheim, Tel / Mobil / rathaus@appenheim.de Sprechzeiten: donnerstags von Uhr Uhr Ortsgemeinde Bubenheim Ortsbürgermeister: Siegbert Felzer Hauptstraße Bubenheim, Tel / kontakt@bubenheim.de Sprechzeiten: donnerstags von Uhr Uhr Stellenausschreibung Die Ortsgemeinde Bubenheim sucht ab 1. Juli 2015 für ihre zweigruppige Kindertagesstätte eine Kita-Leitung (m/w) in Vollzeit. Sie führen fachlich die Kindertageseinrichtung und übernehmen im Auftrag des Trägers die Entwicklung und Umsetzung des pädagogischen Konzepts, die Mitarbeiterführung und die Zusammenarbeit mit den Eltern. Sie verfügen über eine Ausbildung als Erzieher/in, oder einen vergleichbaren Bildungsabschluss. Berufs-, bzw. Leitungserfahrung im pädagogischen Bereich sind von Vorteil. Weiterhin sind Sie erfahren in der Umsetzung von Bildungskonzepten und besitzen ein fundiertes pädagogisches Fachwissen zur frühkindlichen Bildung. Ihr Auftreten gegenüber den Eltern und Mitarbeitern ist sicher. Sie arbeiten lösungsorientiert, sind konfliktfähig und kommunikationsstark. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-SuE). Die Einstellung erfolgt unbefristet. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen Unterlagen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 28. Februar 2015 an die Ortsgemeinde Bubenheim, z. Hd. Herrn Ortsbürgermeister Siegbert Felzer, Hauptstraße 39, Bubenheim, gerne auch per (kontakt@buben heim.de). Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Bewerbungsunterlagen von nicht berücksichtigten Bewerber/innen einen Monat nach der schriftlichen Mitteilung einer Auswahlentscheidung vernichtet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Ortsgemeinde Engelstadt Ortsbürgermeister: Christoph Neuberger Hauptstraße Engelstadt, Handy-Nr.: / info@engelstadt.de Sprechzeiten: montags von Uhr Uhr Aus Liebe zur Heimat von Karl Jennerich Liebe Engelstadter, das Büchlein Aus Liebe zur Heimat - Gereimtes - Bauernweisheiten - Wetterregeln von Karl Jennerich kann ab sofort direkt bei dem Autor selbst, Schmittpforte 1 oder während der Bürgersprechstunden des Ortsbürgermeisters, montags in der Zeit von bis Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 23 zum Preis von 7,50 erworben werden. Der Erlös aus dem Verkauf wird von Karl Jennerich an die Ortsgemeinde gespendet. Bitte unterstützen sie diese gute Sache. Ihr Christoph Neuberger Ortsbürgermeister Bürgersprechstunde des Ortsbürgermeisters Die Bürgersprechstunde am findet aus terminlichen Gründen in der Zeit von bis Uhr statt. Die nächste Sprechstunde ist am Montag, den zur gewohnten Zeit, von bis Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Ihr Christoph Neuberger Ortsbürgermeister Parken in Pflanzflächen Liebe Engelstädter, achten Sie bitte beim Parken auf unseren Ortsstraßen darauf, dass Ihr Fahrzeug nicht in Pflanzflächen abgestellt wird. Alle Beete wurden bzw. werden in den kommenden Wochen neu gestaltet und fehlende Bepflanzung ergänzt. Helfen Sie bitte mit das öffentliche Grün zu schützen. Ihr Christoph Neuberger Ortsbürgermeister Stadt Gau-Algesheim Stadtbürgermeister: Dieter Faust Stellenausschreibung Wir bieten im Bereich der Schloß-Ardeck Kindertagesstätte ab ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ). Das Freiwillige Soziale Jahr wird ganztägig als pflegerische, erzieherische oder hauswirtschaftliche Hilfstätigkeit geleistet. Es umfasst eine persönlichkeitsbildende und sachgerechte Betreuung der Helfer. Ziel ist es, den Absolventen soziale Erfahrungen zu vermitteln, sowie das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken. Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere: Die Begleitung der Kinder im Spiel, beim Basteln und Malen Hauswirtschaftliche Aufgaben. Das Freiwillige Soziale Jahr wird in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Bund Mainz durchgeführt ( Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum an Herrn Stadtbürgermeister Faust, Stadt Gau-Algesheim, Marktplatz 1, Gau-Algesheim. Diese Stelle ist in gleicher Weise für Frauen und Männer geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

15 Gau-Algesheim Ausgabe 9/2015 Ortsgemeinde Nieder-Hilbersheim Ortsbürgermeisterin: Rosemarie Jantz Hauptstraße Nieder-Hilbersheim, Tel / 2 49 Fax / ob@nieder-hilbersheim.de Sprechzeiten: montags von Uhr Uhr Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim Ortsbürgermeister: Dr. Heiko Schmuck Kegelbahnstraße Ober-Hilbersheim, Tel / 2 36 Fax / heikoschmuck@yahoo.de Sprechzeiten: montags von Uhr Uhr Historische Zeit(t)räume - Ober-Hilbersheimer Museum im Schrothaus Erster Museumstreff im Jahr 2015 Nach der Winterpause trifft sich der Arbeitskreis Museum wie vereinbart am Mittwoch, 4. März um Uhr im Rathaus um die Jahresplanung zu besprechen. Wie immer ergeht eine herzliche Einladung an alle Interessierten. gez. Dr. Schmuck, Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Ockenheim Ortsbürgermeister: Arnold Müller Ortsgemeinde Schwabenheim Ortsbürgermeister: Peter Merz Stellenausschreibung Die 5gruppige Kindertagesstätte Lummerland der Ortsgemeinde Schwabenheim bietet ab dem 15. September 2015 ein Freiwilliges Soziales Jahr an. Die Aufgabe besteht in der Unterstützung des Personals bei der Kinderbetreuung und im hauswirtschaftlichen Bereich. Bewerber/innen müssen zwischen 16 und 26 Jahre alt sein, die Schulpflicht erfüllt haben sowie Engagement, Spaß an der Teamarbeit und Lernbereitschaft zeigen. Nähere Informationen können Sie unter der Tel / bei der Kindergartenleiterin Frau Hofstetter erfragen. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens 31. März 2015 an die Ortsgemeinde Schwabenheim, z. Hd. Herrn Ortsbürgermeister Hans-Peter Merz, Mainzer Str. 1, Schwabenheim. Stellenausschreibung In der 5gruppigen Kindertagesstätte Lummerland der Ortsgemeinde Schwabenheim wird ab dem 1. September 2015 ein/e Praktikant/in als Erzieher/in im Anerkennungsjahr eingestellt. Wir erwarten u.a.: - Aktive Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Konzeptionen - Motivation und Interesse an qualifizierter pädagogischer Arbeit mit Kindern - Offenheit für Fragen und Bedürfnisse der Eltern und Kinder - Eigenständiges und verantwortungsvolles Arbeiten - Bereitschaft zum zeitlich flexiblen Einsatz innerhalb des Dienstplanes - Teamfähigkeit Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) mit den zusätzlich abgeschlossenen Bestimmungen. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Schulzeugnisse, zusätzliche Qualifikationen) richten Sie bitte bis spätestens 31. März 2015 an die Ortsgemeinde Schwabenheim, z. Hd. Herrn Ortsbürgermeister Hans-Peter Merz, Rathaus, Mainzer Straße 1, Schwabenheim. NICHTAMTLICHER TEIL 1. FCK - Fanclub Rheinsender - Teufel Wolfsheim Bus zum Heimspiel des 1. FC Kaiserslautern am Freitag, dem 27. Februar 2015 gegen Greuther Fürth Am Freitag, dem , kommt Greuther Fürth auf den Betzenberg. Spielbeginn Uhr. Die Abfahrtzeiten sind wie folgt: Uhr Sprendlingen Uhr Wolfsheim Uhr Wörrstadt Gelegenheitsnutzer des Fahrservices weisen wir darauf hin, dass der Bustransfer nur genutzt werden kann, wenn vorab eine Anmeldung bei Erika Volz erfolgte. Rheinsenderteufel - Frühlings-Brunch am Sonntag, 8. März 2015, ab Uhr, bei Arno Diehl, Jugenheim Am Sonntag, 8. März 2015, laden wir ab Uhr zu einem Rheinsenderteufel-Frühlings-Brunch nach Jugenheim im Hause unseres Mitglieds Arno Diehl ein. Um die genaue Personenzahl bei der Bestellung zu ermitteln ist es notwendig, sich bis spätestens 3. März 2015 bei Erika Volz anzumelden. Weitere Informationen finden Sie unter Natürlich geht es bei unserem gemütlichen Beisammensein vor allem um unseren FCK. Heimatmuseum Ockenheim Museum offen siehe unter Ockenheim Vereine und Verbände. SHG Prostatakrebs Sprendlingen & Umgebung e.v. Einladung zum 124. Treffen unserer Selbsthilfegruppe am Donnerstag, , um 18:00 Uhr in der ehemaligen Synagoge Sprendlingen, Synagogengasse, Parkplatz Jakob-Hirschmannplatz, Gehweg 4 Min. durch die Gertrudenstraße. Referent: Dr. Thomas Gilbert Facharzt für Urologie, Chefarzt Onkologische Rehabilitation im ARK Koblenz. Thema: Diagnose Prostatakrebs- wie geht es weiter? Ehefrauen und Lebenspartnerinnen sind wie immer herzlich willkommen Ansprechpartner: Karl-Heinz Tiegs (1. Vorsitzender), Tel , Georg Schott (Gesundheitssprecher), Tel Jetzt im RNN umsteigen auf Bahn und Bus mit günstigen Tarifen Der Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund bietet nun die Möglichkeit insbesondere nach der Sperrung der Schiersteiner Brücke einen Monat lang im März für 56,80 Euro im gesamten RNN-Netz unterwegs zu sein - mit dem RNN-Autofasten-Ticket, informiert RNN-Geschäftsführer Wolfgang Hammermeister über die aktuellen Ticketangebote im RNN. Auch die Verlängerung des RNN-Neubürger-Tickets in 2015 und das günstige 9UhrAbo extra für 28 bis 72 Euro sind attraktive Angebote für Ein- und Umsteiger auf Busse und Bahnen in Rheinhessen-Nahe, nachdem die Verkehrsunternehmen auch die Kapazitäten zwischen Rheinhessen und Wiesbaden bzw. Frankfurt erhöht haben. Zwischen Mainz und Wiesbaden ist auch die Nutzung der ICE/IC- Züge mit RNN-Verbundfahrkarten bzw. Fahrkarten des RMV/RNN- Übergangstarif möglich. Der erweiterte Schienenverkehr zwischen Mainz und Wiesbaden von S8, RB 75 und IC/ICEs sorgt mit Zügen tagsüber alle Viertelstunde in Mainz für gute Anschlüsse aus Rheinhessen und dem Naheland nach Wiesbaden - bei einer Fahrzeit von nur 10 bis 12 Minuten. Zur Fastenzeit bietet der RNN das Autofasten-Ticket an, mit dem man vom 1. bis 31. März 2015 für 56,80 Euro im gesamten RNN-Verbundgebiet von Mainz/Wiesbaden bis zum Landkreis Birkenfeld oder von Stromberg bis Alzey/Worms unterwegs sein kann. Bestellungen sind nur direkt beim RNN online unter oder telefonisch beim RNN-Servicetelefon möglich.

Bekanntmachung Satzung vom über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Gemeinde Altenkirchen. vom in der Fassung vom 15.

Bekanntmachung Satzung vom über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Gemeinde Altenkirchen. vom in der Fassung vom 15. Bekanntmachung Satzung vom über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Altenkirchen vom 17.8.2016 in der Fassung vom 15. März 2017 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

Mehr

Friedhofsgebührensatzung

Friedhofsgebührensatzung Friedhofsgebührensatzung Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Gau-Algesheim vom 30. August 2012 geändert durch die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g

H a u s h a l t s s a t z u n g H a u s h a l t s s a t z u n g der Ortsgemeinde Lütz für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 vom 15.12.2017 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.11.2017 Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

Satzung der Stadt Schweich über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 20. Juni 2008 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 10.

Satzung der Stadt Schweich über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 20. Juni 2008 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 10. Satzung der Stadt Schweich über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 20. Juni 2008 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 10. September 2010 Der Stadtrat Schweich hat am 19. Juni 2008 und am 09.

Mehr

Amtsblatt Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Verl

Amtsblatt Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Verl Amtsblatt Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Verl 47. Jahrgang 9. Februar 2018 Nummer 4 Sitzung des Rates der Stadt Verl Seite 7 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr.

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 2 Jahrgang 57 Erscheinungstag 12.02.2019 Lfd. Nr. Inhalt Seite 2 Bekanntmachung der Einladung und der Tagesordnung zur 30. Sitzung des Rates der Stadt Greven am 20.02.2019

Mehr

65. Jahrgang (108) Donnerstag, 11. Februar 2016 Ausgabe 6/2016. Die Gleichstellungsbeauftragte informiert:

65. Jahrgang (108) Donnerstag, 11. Februar 2016 Ausgabe 6/2016. Die Gleichstellungsbeauftragte informiert: 65. Jahrgang (108) Donnerstag, 11. Februar 2016 Ausgabe 6/2016 Die Gleichstellungsbeauftragte informiert: Frauen Gesundheit Der Tod ist nicht das Ende - Gedanken zu Abschiednehmen und Tod Die Trauer mit

Mehr

50 Jahre LandFrauenverein Appenheim

50 Jahre LandFrauenverein Appenheim 64. Jahrgang (108) Donnerstag, 12. März 2015 Ausgabe 11/2015 50 Jahre LandFrauenverein Appenheim Wir feiern unseren Geburtstag und laden ganz herzlich ein Termin: Sonntag, 15. März 2015 Ort: Turnhalle

Mehr

27. Jahrgang 02. Mai 2018 Nr.: 20 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

27. Jahrgang 02. Mai 2018 Nr.: 20 Seite 1. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 27. Jahrgang 02. Mai 2018 Nr.: 20 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde am 08.05.2018 2. Öffentliche

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die Stadt Bad Lippspringe 13. Jahrgang 21. Oktober 2013 Nummer 13 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 32/2013 Bekanntmachung zur Durchführung von Reinigungsarbeiten auf dem Waldfriedhof zu Allerheiligen und

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom 07.12.2017 Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.08.2017 aufgrund der 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz i.d.f.

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 15.02.2016 Nr. 4 / S. 1 Inhalt 1. Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 10. Jahrgang * Schönefeld, den 07.02.2012 Nummer: 02/12 Inhaltsverzeichnis: Amtliche

Mehr

65. Jahrgang (108) Donnerstag, 4. August 2016 Ausgabe 31/2016

65. Jahrgang (108) Donnerstag, 4. August 2016 Ausgabe 31/2016 65. Jahrgang (108) Donnerstag, 4. August 2016 Ausgabe 31/2016 Gau-Algesheim - 2 - Ausgabe 31/2016 Gau-Algesheim - 3 - Ausgabe 31/2016 Gau-Algesheim - 4 - Ausgabe 31/2016 Gau-Algesheim - 5 - Ausgabe 31/2016

Mehr

DER STADT LEICHLINGEN

DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 18 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 31 Einladung zur gemeinsamen Sondersitzung des Ausschusses für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung

Mehr

Senioren- und Familiensitzung der Verbandsgemeinde und der Karnevalvereine. 65. Jahrgang (108) Donnerstag, 28. Januar 2016 Ausgabe 4/2016

Senioren- und Familiensitzung der Verbandsgemeinde und der Karnevalvereine. 65. Jahrgang (108) Donnerstag, 28. Januar 2016 Ausgabe 4/2016 65. Jahrgang (108) Donnerstag, 28. Januar 2016 Ausgabe 4/2016 Senioren- und Familiensitzung der Verbandsgemeinde und der Karnevalvereine Die Senioren- und Familiensitzung der Verbandsgemeinde und der Karnevalvereine

Mehr

Busfahrt für Seniorinnen und Senioren

Busfahrt für Seniorinnen und Senioren 65. Jahrgang (108) Donnerstag, 5. Mai 2016 Ausgabe 18/2016 Busfahrt für Seniorinnen und Senioren Achtung: Abfahrtzeit geändert! Die bisher von Frau Elisabeth Hassemer durchgeführten monatlichen Busfahrten

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 13 Jahrgang 2013 ausgegeben am 21.10.2013 Seite 1 Inhalt 15/2013 Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Stadt Lichtenau zum 31.12.2012 16/2013

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen

Mehr

S A T Z U N G. der Verbandsgemeinde Langenlonsheim über die Erhebung von Gebühren für. die Benutzung des Freibades der Verbandsgemeinde Langenlonsheim

S A T Z U N G. der Verbandsgemeinde Langenlonsheim über die Erhebung von Gebühren für. die Benutzung des Freibades der Verbandsgemeinde Langenlonsheim S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Langenlonsheim über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades der Verbandsgemeinde Langenlonsheim vom 08.11.2018 Der Verbandsgemeinderat Langenlonsheim

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2009 Ausgegeben zu Senden am 22.01.2009 Ausgabe 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen

Mehr

Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Gammelby Eckernförde, 27. Oktober 2017 E i n w o h n e r v e r s a m m l u n g Am Montag, dem , f

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Gammelby Eckernförde, 27. Oktober 2017 E i n w o h n e r v e r s a m m l u n g Am Montag, dem , f Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2017 01.11.2017 Nr. 33 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 8. Jahrgang * Schönefeld, den 17. Mai 2010 Nummer: 05/10 Inhaltsverzeichnis:

Mehr

Fluchtlinienplan 959 Oberkamper Straße Aufhebung des Fluchtlinienplanes

Fluchtlinienplan 959 Oberkamper Straße Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 19. September 2018 Inhaltsverzeichnis Fluchtlinienplan 959 Oberkamper Straße Aufhebung des Fluchtlinienplanes Bebauungsplan 820 Wettiner Straße / Adolf Vorwerk Straße / Sachsenstraße Aufhebung des

Mehr

Amtsblatt. 8. Jahrgang - Nr August 2017

Amtsblatt. 8. Jahrgang - Nr August 2017 Amtsblatt 8. Jahrgang - Nr. 21 17. August 2017 Inhalt Öffentliche Bekanntmachungen - (70) über die Auslegung des Beteiligungsberichtes der Stadt Düren für das Kalenderjahr 2014 - (71) Aufstellung und frühzeitige

Mehr

7-77. Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Würselen vom

7-77. Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Würselen vom 7-77 Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Würselen vom 09.05.1997 Stand: Januar 2016 1 7-77 Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Würselen vom 09.05.1997 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 50 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen für das Haushaltsjahr 07 51 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 25. Jahrgang Nr. 06 8. Juni 2017 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1668. Bekanntmachung Beschlussfassung auf der 21. Sitzung der Gemeindevertretung Seite

Mehr

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss Seite 4 5. Mai 2017 Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt Amtlicher Teil Kreiswahlleiter Bundestagswahl: Bundestagswahlkreis 193 Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Hausanschrift: Landeshauptstadt Erfurt

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun. vom

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun. vom Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun vom 03.07.2014 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

Gebührenanspruch. Gebührenpflichtige

Gebührenanspruch. Gebührenpflichtige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und des Krematoriums der Stadt Koblenz vom 20.12.2005 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 19.12.2014 Aufgrund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein 1 Nr. 11 / 2017 Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bendorf vom 31. Januar 2017 über eine Veränderungssperre im Bebauungsplangebiet Hauptstraße-Erlenmeyerstraße

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 17.12.2012 Nummer 13 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 "Krankenhaus / Altenwohnungen" im

Mehr

S a t z u n g 1 über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Friesenheim. vom:

S a t z u n g 1 über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Friesenheim. vom: S a t z u n g 1 über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Friesenheim vom: 26.08.2016 Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Friesenheim hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

S a t z u n g. 1 Benutzungsgebühr

S a t z u n g. 1 Benutzungsgebühr S a t z u n g über die Erhebung von Elternbeiträgen (Benutzungsgebühren) für die Benutzung der in Trägerschaft der Gemeinde Budenheim geführten Kindertagesstätten vom 28.05.2014 Der Gemeinderat hat aufgrund

Mehr

Wohnungssuche für Flüchtlinge

Wohnungssuche für Flüchtlinge 65. Jahrgang (108) Donnerstag, 28. Juli 2016 Ausgabe 30/2016 Wohnungssuche für Flüchtlinge Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim sucht dringend Wohnungen für Flüchtlinge aus Syrien und anderen, von Bürgerkrieg

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig 30. Jahrgang Herausgegeben zu Bestwig am 17.12.2004 Nummer 10 Amtsblatt für den Bereich der Gemeinde Bestwig Herausgeber und Verleger: Der Bürgermeister

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 06/2017 Ausgegeben am Seite 39. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 06/2017 Ausgegeben am Seite 39. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 06/2017 Ausgegeben am 17.02.2017 Seite 39 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen Sitzung des Werkausschusses des Landkreises Mayen-Koblenz am 21.02.2017 Seite 40 2.

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 19 Jahrgang 55 Erscheinungstag 18.10.2017 Lfd. Nr. Inhalt Seite 47 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 35.3 "Eggenkamp Süd", Teil 1-2.

Mehr

Pfarrfest der Kath. Pfarrgemeinde

Pfarrfest der Kath. Pfarrgemeinde 65. Jahrgang (108) Donnerstag, 1. September 2016 Ausgabe 35/2016 Pfarrfest der Kath. Pfarrgemeinde St. Josef Ober-Hilbersheim mit Appenheim und Nieder-Hilbersheim am Sonntag, 4. September 2016 BUNTE KIRCHE

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom Ortsgemeinde Kuhardt - Haushalt 2015/2016 1 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Horbruch vom , 1. Änderung durch Satzung vom und 2. Änderung durch Satzung vom 29.

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Horbruch vom , 1. Änderung durch Satzung vom und 2. Änderung durch Satzung vom 29. Hauptsatzung der Ortsgemeinde Horbruch vom 24.03.1995, 1. Änderung durch Satzung vom 07.12.2001 und 2. Änderung durch Satzung vom 29. Juni 2010 Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.1995 auf

Mehr

64. Jahrgang (108) Donnerstag, 19. November 2015 Ausgabe 47/2015

64. Jahrgang (108) Donnerstag, 19. November 2015 Ausgabe 47/2015 64. Jahrgang (108) Donnerstag, 19. November 2015 Ausgabe 47/2015 Neuer Internetauftritt der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Ein modernes Design, verbesserte Funktionen und eine optimierte Navigation prägen

Mehr

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe vom 28. Dezember 2012

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe vom 28. Dezember 2012 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe vom 28. Dezember 2012 Der Verbandsgemeinderat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3 Amtsblatt der Stadt Datteln 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3 Inhalt: 1. Sitzung des Wahlausschusses am 12.03.2015 2. 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Datteln für den Bereich des Campingplatzes

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Ortsgemeinde Kettig. vom 1. März 2007

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Ortsgemeinde Kettig. vom 1. März 2007 Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Kettig vom 1. März 2007 1) 2) geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde

Mehr

Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl

Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl 39 Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl K 21054 B 45. Jahrgang Donnerstag, 7. April 2016 Nummer 5 Inhalt Seite I. Satzungsbeschluss der 4. Änderung des Bebauungsplanes Interkommunaler

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 Rosenstraße- 3. Änderung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB sowie der Beteiligung

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 15 Jahrgang 2013 ausgegeben am 18.11.2013 Seite 1 Inhalt 19/2013 91. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau, Teilbereich Kernstadt Lichtenau und Aufstellung

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 23 Jahrgang 56 Erscheinungstag 23.10.2018 Lfd. Nr. Inhalt Seite 56 Bekanntmachung der Einladung und Tagesordnung zur 28. Sitzung des Rates der Stadt Greven am 31.10.2018

Mehr

Baunach -13- Nr. 3/08

Baunach -13- Nr. 3/08 Baunach - 12 - Nr. 3/08 Baunach -13- Nr. 3/08 Baunach -14- Nr. 3/08 Städtischer Jugendarbeiter Jan Schmierer (Dipl.-Soz.päd.) Telefon Mobil: 0151-58157974 Sprechzeiten: Donnerstags... von 14.00 Uhr -15.00

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren mit Änderung vom 24.04.2012 Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Hermersberg vom 10. Februar 2010 Der Gemeinderat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Niederzissen

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Niederzissen Hauptsatzung der Ortsgemeinde Niederzissen vom 25.09.2017 Der Gemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO)

Mehr

S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Mommenheim. vom:

S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Mommenheim. vom: S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Mommenheim vom: 08.05.2017 1 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Mommenheim hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

64. Jahrgang (108) Donnerstag, 4. Juni 2015 Ausgabe 23/2015. Appenheimer Juni 2015

64. Jahrgang (108) Donnerstag, 4. Juni 2015 Ausgabe 23/2015. Appenheimer Juni 2015 64. Jahrgang (108) Donnerstag, 4. Juni 2015 Ausgabe 23/2015 Appenheimer 3. - 7. Juni 2015 Kerb Liebe Appenheimerinnen und Appenheimer, endlich ist es wieder soweit: Der Sommer steht vor der Tür und mit

Mehr

75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße -

75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße - AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 31 DATUM : 05.10.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan

Mehr

3 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, den 06. Februar

3 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, den 06. Februar AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 14 NUMMER : 02 DATUM : 30.01.2018 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 3 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung genehmigt: Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr 2014 20.06.2014 Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bruschied hat in seiner Sitzung am 08.03.2014

Mehr

Amt. für die. Jahrgangg Datum: Inhalt: Seite: Herausgeber: nach Bedarf Bezug: werden.

Amt. für die. Jahrgangg Datum: Inhalt: Seite: Herausgeber: nach Bedarf Bezug: werden. Amt tsblatt für die Stadt Ahaus 6. Jahrgangg 08.06.2017 Nummer 011/2017 Datum: Inhalt: Seite: 31.05.2017 Hinweis auf die Änderung der Satzung für den niederländisch-deutschen 2 Zweckverband EUREGIO durch

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 13. Jahrgang Zossen, Nr. 4

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 13. Jahrgang Zossen, Nr. 4 für die Stadt Zossen 13. Jahrgang Zossen, 24.04.2016 Nr. 4 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 25. April 2016 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen,

Mehr

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt Nummer 08/2017 vom 05. April 2017 Inhaltsverzeichnis: 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 209 für den Bereich "Pützchensweg" Bebauungsplan

Mehr

56 Öffentliche Bekanntmachung der Ev. Kirchengemeinde Homberg - Satzungen zur Änderung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung

56 Öffentliche Bekanntmachung der Ev. Kirchengemeinde Homberg - Satzungen zur Änderung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 24 DATUM : 14.07.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 53 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan

Mehr

S A T Z U N G. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Altrip vom 23. Juli 2015

S A T Z U N G. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Altrip vom 23. Juli 2015 S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Altrip vom 23. Juli 2015 Der Ortsgemeinderat Altrip hat in seiner Sitzung am 22.07.2015 aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 3. Jahrgang Dinslaken, 30.12.2010 Nr. 22 S. 1-12 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungsanordnung über die 2. Satzung vom 23.12.2010 zur Änderung der

Mehr

Satzung der Stadt Oppenheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Historische Innenstadt Oppenheim

Satzung der Stadt Oppenheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Historische Innenstadt Oppenheim Satzung der Stadt Oppenheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Historische Innenstadt Oppenheim vom 11.12.2014 I. Aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 5 Jahrgang 57 Erscheinungstag 02.04.2019 Lfd. Nr. Inhalt Seite 9 Bekanntmachung der Einladung und der Tagesordnung zur 31. Sitzung des Rates der Stadt Greven am 10.04.2019

Mehr

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt -

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Jahrgang 2018 Ausgabetag: 12. November 2018 Nummer 19 INHALTSVERZEICHNIS 1. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 10 Abs. 3 BauGB über die

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am 01.09.2014 Seite 1 Inhalt 22/2014 Beschleunigte Zusammenlegung Lippeaue-Boke Anmeldung unbekannter Rechte (Az.: 33 81005 H. O. 21) 23/2014

Mehr

66. Jahrgang Donnerstag, 9. November 2017 Ausgabe 45/2017

66. Jahrgang Donnerstag, 9. November 2017 Ausgabe 45/2017 66. Jahrgang Donnerstag, 9. November 2017 Ausgabe 45/2017 Eintritt Erwachsene: 10,00 Eintritt Jugendliche: 5,00 Kinder bis 16 Jahre frei Party: 22.00 Uhr Eintritt frei Gau-Algesheim - 2 - Ausgabe 45/2017

Mehr

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Straßenhaus vom i.d.f. der 1. Änderungssatzung vom

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Straßenhaus vom i.d.f. der 1. Änderungssatzung vom Hauptsatzung der Ortsgemeinde Straßenhaus vom 12.02.2010 i.d.f. der 1. Änderungssatzung v. 14.06.2017 Seite 1 von 7 Hauptsatzung der Ortsgemeinde Straßenhaus vom 12.02.2010 i.d.f. der 1. Änderungssatzung

Mehr

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Landeshauptstadt Magdeburg (Bekanntmachungssatzung)

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Landeshauptstadt Magdeburg (Bekanntmachungssatzung) Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Landeshauptstadt Magdeburg (Bekanntmachungssatzung) Aufgrund des 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05. Oktober 1993 (GVBl.

Mehr

Beckum, den 21. November 2018 Jahrgang 2018/Nummer 37

Beckum, den 21. November 2018 Jahrgang 2018/Nummer 37 Amtsblatt der STADT BECKUM Beckum, den 21. November 2018 Jahrgang 2018/Nummer 37 Inhaltsverzeichnis Laufende Nummer Bezeichnung 1 Einladung zur Sitzung des Rates am 27. November 2018 2 Vorhabenbezogener

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 444 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 36 Freitag, 2. September 2016 A. Bekanntmachungen des Landkreises

Mehr

Artikel I. Anlage zu 5 Kindertagesstättensatzung

Artikel I. Anlage zu 5 Kindertagesstättensatzung 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege in der Gemeinde Niederau (Kindertagesstättensatzung)

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 7 vom 23.01.2017 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages, weitere Entgelte

1 Geltungsbereich. 2 Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages, weitere Entgelte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege der Stadt Großröhrsdorf ( Elternbeitragssatzung) Aufgrund

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Hinweis: Die öffentlichen Zustellungen werden nach ca. 2 Monaten aus dem elektronischen Archiv gelöscht.

Inhaltsverzeichnis. Hinweis: Die öffentlichen Zustellungen werden nach ca. 2 Monaten aus dem elektronischen Archiv gelöscht. 28. Februar 2018 Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan 480 Haßlinghauser Straße / Gabelsberger Straße 3. 2 Änderung verkürzte Offenlage vom 12.03. 26.03.2018 (einschließlich) Anerkennung als Träger der freien

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 4. Jahrgang Leuna, den 05. Juni 2013 Nummer 26 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Beschlüsse der 33. Sitzung des Stadtrates der Stadt Leuna vom 30. Mai 2013 1 2. Bekanntmachung

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 BEKANNTMACHUNG E-Mail: s_brendel@schifferstadt.de Telefonnummer: 06235 44-227 br-le Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 Der Stadtrat hat am 3. Dezember 2015 auf Grund der

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Landstuhl für das Haushaltsjahr 2018

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Landstuhl für das Haushaltsjahr 2018 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Landstuhl für das Haushaltsjahr 2018 Der Verbandsgemeinderat hat am 21. Juni 2018 auf Grund der 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland - Pfalz in der zuletzt

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Wegberg (Friedhofsgebührensatzung) vom 22.

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Wegberg (Friedhofsgebührensatzung) vom 22. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Wegberg (Friedhofsgebührensatzung) vom 22. Dezember 2010 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 17. März 2015

Mehr

Amtsblatt der Stadt Hattingen

Amtsblatt der Stadt Hattingen Amtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 11 vom 24.07.2018 18. Jahrgang Auflage: 100 Stück Inhaltsverzeichnis: Seite Ortsrecht 2-3 Sonstiges 4 Sonstiges 5 Siebte Satzung vom 18.07.2018 zur Änderung der Satzung

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT SALZKOTTEN

AMTSBLATT FÜR DIE STADT SALZKOTTEN AMTSBLATT FÜR DIE STADT SALZKOTTEN 23. Jahrgang, Nr. 3 Herausgegeben am 07.03.2012 Inhalt 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Salzkotten bei Einsätzen

Mehr

H A U P T S A T Z U N G. der Ortsgemeinde. Kölbingen. vom 25. August 1999

H A U P T S A T Z U N G. der Ortsgemeinde. Kölbingen. vom 25. August 1999 H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Kölbingen vom 25. August 1999 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Das Amtsblatt für die Stadt Werder (Havel)

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist 8. Jahrgang Ausgabetag: 22.08.2006 Nr. 22 Inhalt: 1. Öffentliche Bekanntmachung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 und der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes

Mehr

1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 02. Februar

1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 02. Februar AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 12 NUMMER : 01 DATUM : 22.01.2016 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 17 vom 07.05.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 29.04.04 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kirchheimbolanden

Mehr

Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl

Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl 53 Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl K 21054 B 43. Jahrgang Montag, 17. März 2014 Nummer 5 Inhalt Seite I. Bekanntmachung der Bodenrichtwerte 2014 für das Stadtgebiet Marl 54

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang 44/2017 Mittwoch, 07. Juni 2017 Nr. 26 INHALTSVERZEICHNIS. Kreisstadt Bergheim Bekanntmachung 2-3

AMTSBLATT. Jahrgang 44/2017 Mittwoch, 07. Juni 2017 Nr. 26 INHALTSVERZEICHNIS. Kreisstadt Bergheim Bekanntmachung 2-3 AMTSBLATT Jahrgang 44/2017 Mittwoch, 07. Juni 2017 Nr. 26 INHALTSVERZEICHNIS Seite Kreisstadt Bergheim 162. Bekanntmachung 2-3 Am Montag, den 12.06.2017 findet um 17:00 Uhr, im Raum 1.22 Rathaus, Bethlehemer

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Porta Westfalica vom in der Fassung der 3.

Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Porta Westfalica vom in der Fassung der 3. Änderungshistorie: Datum der Satzung Änderungen bzw. Änderung 12.07.2016 2 Tarifstellen 1.2.2.5., 1.2.2.6., 1.2.2.7. neu, Tarifstellen (2)1. und (2)2. geändert Tag des Inkrafttretens 01.09.2016 Gebührensatzung

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Ockenheim vom 01. September 2004

Hauptsatzung der Gemeinde Ockenheim vom 01. September 2004 Hauptsatzung der Gemeinde Ockenheim vom 01. September 2004 geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 26.08.2009 die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 26.05.2010 Inhaltsübersicht:

Mehr

H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde KENN vom 1. März 2010 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom

H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde KENN vom 1. März 2010 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde KENN vom 1. März 2010 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 05.05.2015 Der Ortsgemeinderat Kenn hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der

Mehr

46. Jahrgang 13. September 2017 Nummer 13. Sitzung des Rates der Stadt Verl Seite 53

46. Jahrgang 13. September 2017 Nummer 13. Sitzung des Rates der Stadt Verl Seite 53 Amtsblatt Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Verl 46. Jahrgang 13. September 2017 Nummer 13 Sitzung des Rates der Stadt Verl Seite 53 Bekanntmachung der öffentlichen Zustellung einer Inverzugsetzung

Mehr

Satzung. 1 Grundsatz. Die Verbandsgemeinde Meisenheim unterhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe eine Feuerwehr.

Satzung. 1 Grundsatz. Die Verbandsgemeinde Meisenheim unterhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe eine Feuerwehr. Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Meisenheim vom 28.06.2013 Der Verbandsgemeinderat Meisenheim hat auf

Mehr