Kompakt. Pflanzenschutz. Praxis Pflanzenschutz Experten geben Rat Westfalen-Lippe PRAXIS. 29. Januar Landwirtschaftliches. 29.

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1 Landwirtschaftliches 20 Westfalen-Lippe Für Landwirtschaft & Landleben PRAXIS 29. Januar Januar 20 Kompakt Gesunde Sorten im Vergleich Mais mit hohen Erträgen Praxis Experten geben Rat Sicher gegen Krautfäule

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3 Inhalt Praxis Liebe Leserinnen und Leser Der neue Ratgeber Praxis fasst die Entwicklungen und Erfahrungen aus Beobachtungen und Versuchen der vergangenen Jahre zusammen. Er will Ihnen eine gezielte Anpassung der maßnahmen an das Wachstum der Pflanzen und die Entwicklung der Krankheiten und Schädlinge ermöglichen. Für den Kulturerfolg entscheidende probleme der Ackerbaukulturen werden neben praktischen Hinweisen zum richtigen Einsatz der mittel und den neuesten Informationen zur technik erörtert. Der Ratgeber vermittelt Ihnen Grundlagen für wichtige - Entscheidungen, die Sie im Laufe des Jahres mit den situationsbezogenen und jahresbedingten Empfehlungen ergänzen sollten. Der aktuelle Stand zum regionalen Auftreten von Krankheiten und Schädlingen in den Pflanzenbeständen steht jede Woche im Landwirtschaftlichen Wochenblatt Westfalen-Lippe in der Rubrik Pflanzenbau aktuell und in der LZ Rheinland unter Ackerbau Stenogramm. Auch der Informationsdienst -Spezial sowie die Faxdienste der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer liefern wichtige Hinweise. Aktuelle und schlagbezogene Informationen liefert auch ISIP (Informationssystem Integrierter Pflanzenbau, Es wird während der Vegetationszeit fortlaufend auf aktuellem Stand gehalten. Die Hinweise sind über die Internetseiten der Landwirtschaftskammer NRW abzurufen: oder Die neue Sachkunde-Verordnung sieht vor, dass sich Anwender, Berater und Verkäufer von mitteln künftig regelmäßig fortbilden. Eine große Anzahl anerkannter Fortbildungsveranstaltungen finden Sie auf den oben genannten Internetseiten. Alle im Sachkundigen müssen darüber hinaus mit ihrem Ausbildungszeugnis beim dienst einen Sachkundenachweis beantragen, damit ihre Sachkunde auch zukünftig anerkannt wird. Bis zum 24. Mai 20 kann jeder, der aufgrund seiner Ausbildung sachkundig ist, diesen Sachkundenachweis beim dienst seines Wohnsitzes beantragen. In NRW ist der dienst der Landwirtschaftskammer NRW zuständig. Die Beantragung kann online auf der Seite erfolgen. Im Sachkundige müssen alle drei Jahre an einer anerkannten Sachkunde-Fortbildungsveranstaltung teilnehmen. Eine Liste aller anerkannten Fortbildungsveranstaltungen in NRW finden Sie unter: Die Anwendung von mitteln soll auch von einer intensiveren Beratung begleitet werden. Der vom Bundeskabinett beschlossene Nationale Aktionsplan wird der Umsetzung des Integrierten es einen neuen, starken Impuls verleihen. Dazu wurden in NRW fünf Demonstrationsbetriebe eingerichtet. In diesen Betrieben werden die erfolgreichen Maßnahmen des Integrierten es demonstriert und neue Verfahren auf ihre Praxiseignung geprüft. Den Betrieben steht für diesen Zweck eine eigene Beraterin zur Verfügung. 204 wurden in NRW drei weitere Demonstrationsbetriebe für den Gemüsebau mit einer Gemüsebauberaterin eingerichtet. Für die kommende Vegetationszeit wünsche ich Ihnen eine erfolgreiche Kulturführung, bei der Ihnen der -Ratgeber Praxis hoffentlich eine gute Hilfe sein wird. Prof. Dr. Bernd Böhmer Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen dienst Gute fachliche Praxis 4 Aufzeichnungspflicht bleibt Sachkunde nachweisen 6 Resistenzen vorbeugen 7 Auflagen einhalten Entwicklungsstadien 0 Von der Keimung bis zur Ernte technik 2 Schäden vermeiden GeTreide 4 Im Frühjahr gegen Gräser 8 Strategien in Sommergetreide 20 Wirkstoffe neu verpackt 22 Auf Resistenz achten 24 Weizen gezielt schützen 28 Gegen den Braunrost 29 Sicher gegen Gelbrost 30 Vorsicht Netzflecken 3 Fungizide in Sommerungen 32 Gegen die Schädlinge 33 Sicher einkürzen Mais 36 Spritzfolgen einplanen 40 Gegen den Zünsler Zuckerrüben 4 Schutz vor Schädlingen 42 Früh gegen die Unkräuter 4 Gezielt gegen Blattflecken Raps 46 Gegen Rüssler und Co. 47 Kurz und gesund Kartoffeln 49 Unkrautfreie Bestände Schädlinge bekämpfen 2 Schutz durch Beizen 3 Krautfäule bekämpfen 4 Impressum Autoren dieser Ausgabe Dr. Marianne Benker, Prof. Dr. Bernd Böhmer, Andrea Claus-Krupp, Dr. Anton Dissemond, Ursula Furth, Hermann Hanhart, Christian Heinrichs, Andreas Johnen (pro- Plant), Günter Klingenhagen, Harald Kramer, Detlev Moeller, Tobias Schulze Bisping, Agnes Schröder, Eugen Winkelheide 3

4 Praxis Gute fachliche Praxis Aufzeichnungspflicht bleibt Auch in diesem Jahr müssen alle maßnahmen dokumentiert werden. Seit 2009 wird bei den Fachrechtskontrollen und den Kontrollen nach Cross-Compliance-Vorgaben die Aufzeichnungspflicht bei der Anwendung von mitteln kontrolliert. Wer einen landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieb oder eine Betriebsgemeinschaft leitet, ist verpflichtet, elektronisch oder schriftlich Aufzeichnungen über die im Betrieb angewandten mittel zu führen. Lohnunternehmer können hierzu zwar wichtige Informationen liefern, letztendlich verantwortlich und vorlagepflichtig ist der Betriebsleiter. Alle beruflichen Verwender, also auch Kommunen, Dienstleister, Golfplatzbetreiber etc. sind aufzeichnungspflichtig. Eine zeitnahe Aufzeichnung ist erforderlich, um sowohl die Nachvollziehbarkeit der betrieblichen Abläufe als auch das Vorhalten der Unterlagen für Prüfungszwecke möglich zu machen. Das entspricht auch den Grundsätzen der Guten Fachlichen Praxis. Wichtige Punkte Folgende Punkte müssen dokumentiert werden: der Name des Anwenders, also desjenigen, der mit der Spritze das Mittel ausbringt, wird im gesetz gefordert; die jeweilige Anwendungsfläche, hier kann der Schlag oder auch die Bewirtschaftungseinheit angegeben werden. Zu einer Bewirtschaftungseinheit können auch mehrere Schläge zusammengefasst werden, die nicht direkt nebeneinander liegen, aber einheitlich behandelt werden. Erfolgt die Behandlung der gesamten Bewirtschaftungseinheit an mehreren Tagen, so sind diese Tage unter dem Anwendungsdatum in ein Feld einzutragen, damit deutlich wird, dass es sich nur um eine Behandlung handelt. Die Bezeichnung muss so gewählt sein, dass die Fläche wiedergefunden und die Maßnahme rückverfolgt werden kann: das Anwendungsdatum, taggenau; das verwendete mittel; die Aufwandmenge; die behandelte Kultur. Die Aufzeichnungen sind drei Jahre, gerechnet ab dem Beginn des Jahres, das auf das Jahr der Anwendung folgt, aufzubewahren. Eintragungen über Anwendungen aus Oktober 202 sind bis zum 3. Dezember 20 aufzubewahren. Kontrolle möglich Bei Kontrollen sind die Aufzeichnungen der zuständigen Behörde CC-Kontrolleure/Technischer Prüfdienst/Kontrolleure des dienstes auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Auch Dritte, z. B. Trinkwasserwirtschaft oder auch Anrainer, können die zuständige Behörde um Zugang zu diesen Informationen ersuchen. Dafür muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden, und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Aufzeichnenden dürfen nicht verletzt werden. Liegen keine Aufzeichnungen vor oder sind die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkriterien der Aufzeichnungspflicht nicht erfüllt und wird dies bei CCoder Fachrechtskontrollen festgestellt, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Die Bußgeldhöhe wird in jedem Einzelfall, abhängig vom Verschulden des Betroffenen, individuell festgesetzt. Zusätzlich erfolgt eine Kürzung der Agrarzahlung, in der Regel von 3 %. Dies erfolgt auch, wenn bei einer vertieften Prüfung aus den Aufzeichnungen hervorgeht, dass ein nicht zugelassenes oder ein in dieser Anwendung nicht zugelassenes mittel ausgebracht wurde. Wichtiger Grundsatz: Die wahrheitsgemäße und zeitnahe Aufzeichnung soll einerseits den größtmöglichen betrieblichen Nutzen bringen und andererseits sicherstellen, dass man sich nicht durch vereinfachte Angaben im Falle einer Betriebsprüfung einem Beanstandungsrisiko aussetzt. Informationen, Mustertabellen und eine Musterschlagkartei finden Sie im Internet. aufzeichnung.pdf Abverkaufs- und Aufbrauchfristen Seit dem 4. Juni 20 gelten folgende Fristen zu auslaufenden mittel-zulassungen: Abverkaufsfrist für Verkauf und Vertrieb bestehender Lagerbestände; Aufbrauchfrist für Beseitigung, Lagerung und Verbrauch von Lagerbeständen. Die Abverkaufsfrist kann maximal sechs Monate betragen und die Aufbrauchfrist maximal 2 zusätzliche Monate, insgesamt also 8 Monate. Ausnahme: Die Zulassung wurde aus Gründen des Gesundheits- oder Umweltschutzes widerrufen oder nicht erneuert. n Impressum Praxis ist eine gemein same Verlagsbeilage des Landwirtschaft lichen Wochenblattes Westfalen-Lippe und der Landwirtschaftlichen Zeitschrift Rheinland. Redaktion Josef Große Enking Landwirtschaftliches Wochenblatt Westfalen-Lippe Hülsebrockstraße Münster-Hiltrup Internet: redaktion@wochenblatt.com Layout Susanne Wilbuer Verlage Landwirtschaftsverlag GmbH Münster-Hiltrup Hülsebrockstraße Münster Tel. (0 2 0) 80-0 Fax (0 2 0) zentrale@lv.de Rheinischer Landwirtschafts-Verlag GmbH Rochusstraße Bonn Tel. (02 28) Fax (02 28) info@lz-rheinland.de Verantwortlich für Anzeigen und Vertrieb Wolfgang Gamigliano, Münster-Hiltrup Markus Schulz, Bonn Druck Konradin Henkel Titelfotos Landwirtschaftliches Wochenblatt: Amazone (großes Bild) Josef Große Enking (3) LZ-Rheinland: Landpixel.de 4

5 Sachkunde nachweisen Wer bis zum 26. Mai den Sachkundenachweis nicht beantragt, hat erhebliche Nachteile. Am 6. Juli 203 trat die neue -Sachkundeverordnung in Kraft. Seitdem können die neu - en, bundesländerübergreifend einheitlichen Sachkundenachweise im Scheckkartenformat beantragt werden. Ab dem 26. November 20 ist der Sachkundenachweis nach neuer Sachkundeverordnung erforderlich. Die Abgabe von mitteln an berufliche Anwender erfolgt dann nur noch gegen Vorlage des neuen Sachkundenachweises. Ausweis jetzt beantragen Altsachkundige, die am 4. Februar 202 sachkundig waren, sollten den Antrag auf Ausstellung des neuen Sachkundenachweises bis zum 26. Mai 20 beim Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragten, dienst, in Bonn beantragen. Die Anträge sind grundsätzlich online zu stellen. Eingescannte alte Nachweise oder Zeugnisse können dort hochgeladen werden oder mit einem aus der Datenbank erstellbaren Anschreiben nachgeschickt werden. Informationen unter faces/index.xhtml schaft/pflanzenschutz/sachkunde/sachkundenachweis. htm Spätere Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, werden nach strengerem neuen Recht, also ohne Bestandsschutz, beurteilt. Neu-Sachkundige, die nach dem 4. Februar 202 sachkundig wurden, haben keine Übergangsfrist und dürfen erst nach der erfolgreichen Beantragung des neuen Nachweises eine Sachkundepflichtige Tätigkeit aufnehmen. Keines Sachkundenachweises bedarf es bei der Anwendung von mitteln, die für nichtberufliche Anwender zugelassen sind, im Haus- und Kleingartenbereich; für die Ausübung einfacher Hilfstätigkeiten, wie handgeführtes Streichverfahren oder die Ausbringung von Rodentiziden per Legeflinte, unter der Verantwortung und Aufsicht eines Sachkundigen; für die Anwendung im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses unter Anleitung eines Sachkundigen; bei der Anwendung von Wildvergrämungsmitteln durch nichtberufliche Anwender. Fortbildung alle drei Jahre Das recht fordert neben dem Sachkundenachweis von jedem Sachkundigen der beruflich mittel anwendet, über berät, Auszubildende beaufsichtigt oder mittel abgibt, regelmäßig wiederkehrend, innerhalb von 3-Jahreszeiträumen, an anerkannten Sachkundefortbildungen teilzunehmen. Die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung ist durch eine Fortbildungsbescheinigung zu belegen. Diese Bescheinigung muss bei Kontrollen vorgelegt werden. Kommt der Sachkundige seiner Fortbildungsverpflichtung nicht nach, kann ihm der Sachkundenachweis entzogen werden. Der dienst der Landwirtschaftskammer NRW stellt nur für die Teilnahme an speziell anerkannten Sachkundefortbildungen die gesetzlich erforderliche Bescheinigung aus. Die Fortbildungsverpflichtung besteht solange Sachkundige mit mitteln umgehen und ist in feste Zeitblöcke von drei Jahren eingeteilt. Innerhalb eines 3-Jahresblocks kann der Sachkundige den Termin zur Teilnahme frei wählen eine frühe oder späte Teilnahme in einem Fortbildungsblock verändert den jeweiligen Beginn der folgenden Blöcke nicht. Der erste Zeitraum für Altsachkundige, die bereits am 4. Februar 202 sachkundig waren, begann einheitlich am. Januar 203 und endet demnach am 3. Dezember 20. Von 206 bis 208 ist also die zweite Fortbildung notwendig. Nach dem 4. Februar 202 sachkundig gewordene Personen erhalten den Beginn ihres ersten individuellen Fortbildungszeitraumes erst mit der Ausstellung des Sachkundenachweises mitgeteilt. In diesen Fällen muss also zunächst ein Sachkundenachweis beantragt werden, um zu wissen, wann der erste 3-Jahreszeitraum beginnt. Angebote und Termine anerkannter Sachkundefortbildungen stehen auf der Internetseite des dienstes. n schaft/pflanzenschutz/sachkunde/fortbildungsver- pflichtung.htm

6 Praxis Gute fachliche Praxis Resistenzen vorbeugen Um Resistenzen vorzubeugen, sollten in der Fruchtfolge unterschiedliche Wirkklassen zum Einsatz kommen. In der Landwirtschaft änderten sich im Laufe der letzten Jahre aufgrund der ökonomischen Rahmenbedingungen die Fruchtfolgen dahingehend, dass vielfach nur noch die rentabelsten Kulturen angebaut werden. Die Beschränkung auf wenige Kulturen und die wiederholte Anwendung von mitteln mit gleichen Wirkungsmechanismen begünstigen die Entwicklung von Resistenzen. Es gibt unterschiedliche Resistenzen: Metabolische Resistenz (Schleichende Resistenz); Target-Resistenz (Absolute Resistenz); Penetrationsresistenz; Verhaltensresistenz. Die Wirkstoffe der mittel werden schon seit Jahren von Experten in sogenannte Wirkklassen nach Wirkungsmechanismen eingeteilt. Folgende weltweit tätige Resistenz-Fachgruppen gibt es: Herbizide (Herbicide Resistance Action Committee) HRAC com; Fungizide (Fungicide Resistance Action Committee) FRAC, index.htm; Insektizide (Insecticide Resistance Action Committee) IRAC. Wirkklassen wechseln Im Folgenden ist ein falsches bzw. ein richtiges Resistenzmanagement nach HRAC am Beispiel der Ackerfuchsschwanzbekämpfung beschrieben: Fruchtfolge: Winterweizen, Wintergerste, Raps. Falsch: Ackerfuchsschwanz wird immer mit Herbiziden der HRAC-Wirkklasse A und B bekämpft. Das heißt: im Weizen mit Atlantis, in Gerste mit Axial und im Raps mit Focus Ultra. Diese Herbizide gehören zu den ACCase- bzw. ALS-Hemmern, welche einem erhöhten Resistenzrisiko unterliegen. Richtig: Ackerfuchsschwanz wird im Weizen mit Atlantis (Wirkklasse B) in Gerste mit Herold (Wirkklasse F + K) und im Raps mit Kerb Flo (Wirkklasse K) bekämpft. Es kommen Produkte mit unterschiedlichen Wirkklassen und Wirkungsmechanismen zum Einsatz, zudem werden Wirkmechanismen mit niedrigem Resistenzrisiko genutzt. Um Resistenzen vorzubeugen, sollten in der Fruchtfolge unterschiedliche Wirkklassen zum Einsatz kommen. Die verschiedenen Wirkklassen von Herbiziden nach HRAC sind in der Übersicht zu finden. n Einstufung von Herbiziden nach HRAC HRAC- Wirkklasse Hemmung A B C ACC ALS Wirkstoffe/Präparate Getreide Raps Mais Bohnen Kartoffeln Rüben Ralon Super Agil S, (Focus Ultra) Agil S, Agil S, Topik 00 Focus Ultra nur in wenigen Focus Ultra Focus Ultra Axial 0 EC Select 240 Sorten Select 240 Select 240 Pointer SX,... Primus,... Broadway,... Atlantis, Cato, Motivell, Peak, Tacco, MaisTer flüssig, Harmony SX Terbuthylazin Agil S, Focus Ultra Select 240 Resistenzrisiko hoch Cato Debut hoch Sencor Metamitron, Chloridazon, Desmedipham, Phenmedipham C2 PP-II IPU, CTU, mittel C3 Bromoxynil, Bentazon, Bromoxynil, Ioxynil Bentazon Bentazon E PPO Bifenox, Lotus, Carfentrazon, Bifenox Carfentrazon, Sumimax Pyraflufen gering Diflufenican, F Beflubutamid, Picolinafen, Carotin Flurtamone gering F2 Triketone F3 Clomazone Bandur Bandur, Clomazone Bandur, Clomazone G EPSP Glyphosat gering H Glutam. Basta gering K Stomp Aqua Stomp Aqua, Kerb Flo Stomp Aqua K2 mittel bis Mitose Metazachlor, Flufenacet, gering K3 Flufenacet Dimethachlor, Dimethenamid, Dimethenamid, Metolachlor, Flufenacet Dimethenamid Napropamid Petoxamid N Lipid Boxer Boxer Boxer Ethofumesat gering O Auxin Wuchsstoffe, Dicamba, Clopyralid, Dicamba, Starane, Picloram Starane, Clopyralid, Clopyralid Clopyralid Quinmerac gering 6

7 Gute fachliche Praxis Praxis Auflagen einhalten Anwendungsbestimmungen und Auflagen bei mitteln dienen dem Schutz der Umwelt. Mit der Neu- bzw. Wiederzulassung von mitteln werden Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz der Umwelt erteilt: Der Schutzbereich Wasser unterteilt sich in den Naturhaushalt Wasserorganismen (NW) und in den Naturhaushalt Grundwasser (NG). Im Schutzbereich Nicht-Zielorganismen (NT) sollen ökologisch wertvolle Saumbiotope zur Schonung von nicht schädlichen Organismen geschützt werden. Im Schutzbereich Bodenorganismen und Bienen steht der Schutz von Regenwurmpopulationen und Bienen im Vordergrund (NO, NB). NW-Auflagen Zum Schutz von Wasserorganismen werden Abstandsauflagen für Oberflächengewässer vorgeschrieben, wobei der Abstand immer von der Böschungsoberkante aus gemessen wird. Mit diesen NW-Auflagen sollen die Abdrift von Mitteln und die Abschwemmung von Boden, an dem Wirkstoffteilchen haften, in benachbarte Gewässer verhindert werden. Mit dem Landeswassergesetz in Nordrhein-Westfalen wird zum Schutz vor diffusen Einträgen von mitteln ein Gewässerrandstreifen gefordert. Ab der Böschungskante gerechnet, dürfen in einer Breite von m zu Gewässern keine mittel ausgebracht werden. Diese Beschränkung gilt nicht, sofern die Anwendungsbestimmungen der Präparate einen Einsatz mit weniger als den o. g. Abständen zulassen. Dann sind die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Abstände (mit oder ohne abdriftarme Technik) entscheidend. Auf jeden Fall ist in Nordrhein-Westfalen aber immer ein länderspezifischer Mindestabstand von m ab Böschungskante einzuhalten. Dieser darf unter keinen Umständen mit mitteln behandelt werden. Keine Gewässer im Sinne der NW-Auflagen sind gelegentlich wasserführende Seitengräben, die überwiegend ohne Wasser, wohl aber nach starken Regenfällen wasserführend sind. Sie besitzen kein typisches Gewässerbett und die Vegetation besteht meist aus Landpflanzen, wie etwa Rispe, Quecke, Disteln oder Brennnesseln. Diese gelegentliche Wasserführung verlangt keine Abstandsauflagen. Während bei älteren Mitteln noch starre Abstände gelten, werden heute NW-Abstandsauflagen ausschließlich nach Kriterien der verlustmindernden Anwendungstechnik vergeben. Das heißt je höher der Prozentsatz der durch die Technik Pufferstreifen an Gewässern sind sinnvoll, um mitteleinträge etwa durch Erosion oder Abdrift zu vermeiden. möglichen Abdriftminderung, umso geringer darf der Abstand zum Gewässer sein. Ein Sonderfall sind die NW-Auflagen für Mittel, die auf solchen Flächen angewendet werden, von denen aufgrund der Hangneigung behandelter Boden in ein benachbartes Gewässer abgeschwemmt werden kann. Hier muss zum Zeitpunkt der Behandlung zwischen behandelter Fläche und dem Gewässer ein bewachsener Randstreifen vorhanden sein, der die Abschwemmung von Boden ins Gewässer verhindert. Seine Breite hängt von der Hangneigung und von der Gefahr des Mit- Foto: Große Enking

8 Praxis Gute fachliche Praxis Greening: Pufferstreifen nutzen NT-Auflagen zum Schutz von Randstrukturen Anwendungsbestimmung NT NT NT m Breite mit... abdriftmindernder Technik 0 % 7 % 90 % 0 % 7 % 90 % 0 % 7 % 90 % Zusätzlich m Abstand sofern abdriftmindernde Technik nicht einsetzbar m Abstand Befreiung von NT, sofern: Anwendung mit tragbarem Gerät Saumstruktur <3 m Breite Fläche in klein strukturiertem Gebiet keine m Abstand, aber Saumstruktur auf ehem. Verwendung landw./gärtnerisch genutzter abdriftarmer Fläche Technik 2 B B2 B3 B4 Bienenschutzauflagen beachten Bienengefährlich diese Mittel dürfen nicht angewendet werden: an blühenden Pflanzen (außer Kartoffeln ohne Bienenbeflug), dies gilt auch für Unkräuter an anderen Pflanzen, wenn sie von Bienen beflogen werden im Umkreis von 60 m um einen Bienenstand innerhalb des täglichen Bienenflugs nur mit Zustimmung des Imkers wenn Bienen mit ihnen in Berührung kommen Bienengefährlich außer bei Anwendung nach Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23 Uhr. Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter Nicht bienengefährlich aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendung des Mittels Nicht bienengefährlich bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge bzw. Anwendungskonzentration diese Mittel dürfen in blühenden Beständen ausgebracht werden Bei einigen Präparaten kann die Einstufung von B4 in B2 umgewandelt werden, sobald sie mit bestimmten Fungiziden gemischt werden (NB 6623). Die Anwendung dieser Mittel ist dann nur nach dem täglichen Bienenflug bis spätestens 23 Uhr möglich. Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ist die Förderung ab diesem Jahr an weitere Auflagen gebunden. Ökologische Vorrangflächen, die im Rahmen des Greenings ohnehin angelegt werden müssen, können sinnvoll in den Gewässerschutz einbezogen werden. Der Landwirt kann so die positiven Aspekte von ökologischen Vorrangflächen als einen wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz und zum Erhalt der Biodiversität nutzen. Zur Vermeidung von mittel einträgen wie Abdrift, Erosion oder Run-off sollten Puffer- und Feldrandstreifen mit einer Breite von mindestens m, bevorzugt an periodisch oder ständig wasserführenden Fließ- und stehenden Gewässern sowie an hängigem Gelände zu Oberflächengewässern, angelegt werden. Positiv auf die Filterwirkung zur Verminderung von Run-off- und Erosions-Einträgen wirkt sich dabei die Anlage mehrjähriger, ortstreu angelegter Streifen aus. Puffer-, Feldrand- und Waldrandstreifen bieten gleichzeitig die Chance, die Auflagen zum Schutz von Wasserorganismen (NW), Grundwasser (NG) und Nicht-Zielorganismen (NT), sogenannte Saumbiotope, optimal zu erfüllen. Weiterhin können sie als Rückzugsgebiete für Tiere und Pflanzen zum Erhalt bzw. zur Förderung der biologischen Vielfalt maßgeblich beitragen. tels für das Gewässer ab. Weiterhin existieren bestimmte NW-Auflagen für dränierte Flächen. NG-Auflagen Mit NG-Auflagen sollen in Abhängigkeit von den Versickerungseigenschaften der Wirkstoffe eine Verlagerung in das Grundwasser verhindert werden. Mobile Stoffe dürfen während der in der Auflage genannten Zeitspanne (verstärkte Grundwasserbildung durch Winterniederschläge und gleichzeitig inaktiver Boden; Rissbildung auf schweren Böden) und bei bestimmten Bodenarten mit schwachem Bindungsvermögen nicht eingesetzt werden. Maßnahmen sind z. B. Randstreifen bei Flächen mit Hangneigung, Anwendungsverbote für bestimmte mittel oder auf dränierten Flächen. NT-Auflagen Im Schutzbereich Nicht-Zielorganismen sollen durch NT-Auflagen (Übersicht ) ökologisch wertvolle Randflächen, sogenannte Saumbiotope, wie Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln, als Rückzugsgebiete geschützt werden. Die NT- Auflagen gelten aber nur, wenn die Saumbiotope breiter als 3 m sind. Nicht hierunter fallen alle landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen oder Straßen, Wege und Plätze (Blühstreifen zählen zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen). Um Abdrift oder andere Einträge von mitteln in die schützenswerten Flächen zu verhindern, müssen die Landwirte innerhalb des Schlages mit einer Spritzbreite von 20 m mit abdriftmindernden Düsen behandeln (NT 0 06) bzw. zusätzlich einen m unbehandelten Streifen lassen (NT 07 09). Ausnahmen von den NT-Auflagen: Liegt die Fläche in einem Gebiet, das vom Julius-Kühn-Institut (JKI) als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen wurde, ist man von den NT-Auflagen 0 06 befreit, für ist kein -m-abstand einzuhalten, wohl aber eine abdriftarme Technik einzusetzen. Das Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile ist einsehbar unter fachinformationen/pflanzenschutz/pflanzenschutzverfahren/kleinstrukturen.html Die NT-Anwendungsbestimmungen sind ebenfalls bei der Verwendung von tragbaren Geräten bzw., sofern die Saumstrukturen kleiner als 3 m sind, nicht einzuhalten. Neben den oben aufgeführten Abstandsauflagen berücksichtigen weitere 8

9 Gute fachliche Praxis Praxis NT-Auflagen spezielle Risikofaktoren, wie die Vermeidung von Abrieb bei Beizung und Aussaat, oder temperaturabhängige Anwendungsbestimmungen zur Verhinderung von Abdrift oder Thermik bestimmter mittel. B- bzw. NB-Auflagen Bei allen landwirtschaftlichen Aktivitäten ist der Schutz der Bienen zu beachten. So dürfen während des Bienenfluges z. B. blühende Gründüngungspflanzen nach Naturschutzgesetz nicht gehäckselt werden. Aus Rücksichtnahme sollten - und Düngemaßnahmen auch mit nicht bienengefährlichen Produkten möglichst außerhalb des Bienenfluges erfolgen. Frühblühende Unkräuter in Getreide stellen die erste Nahrung für die Hummelkönigin dar. Hier dürfen keine bienengefährlichen mittel eingesetzt werden. Gemäß der Bienenschutzverordnung ist zu beachten, dass bienengefährliche mittel grundsätzlich niemals in blühenden Beständen (außer Hopfen und Kartoffeln) angewendet werden dürfen. Dies gilt auch dann, wenn sich im direkten Nahbereich des Bestandes blühende Nachbarkulturen, Unkräuter oder Bienenstöcke befinden. Kartoffeln mit Blattlausbefall und Honigtaubildung werden sehr häufig von Honigbienen beflogen. Auch hier ist der Einsatz von bienengefährlichen Produkten verboten. Übersicht 2 nennt die Bienenschutz-Auflagen. Ansprechpartner bei Bienenschäden: Dr. Adrian Engel, Tel. (02 28) , Detlev Moeller, Tel. (02 28) , dienst, Siebengebirgsstraße 200, 3229 Bonn. Zu beachten ist auch die neue Kennzeichnungsauflage NN 40 zum Schutz von anderen bestäubenden Insekten, außer der Honigbiene: NN 40: Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen. Eine Reihe von Untersuchungen belegen, dass andere Bestäuberarten sensitiver als die Honigbiene auf mittel reagieren und deshalb durch bienenungefährliche Mittel, die in die Blüte appliziert werden, gefährdet sein können. Mit Stand November 204 sind für den Ackerbau 27 mittel, vornehmlich mit den Wirkstoffen Pyrethrine, Pyrethroide und Neonicotinoide sowie Pirimicarb, mit der Kennzeichnungsauflage NN 40 versehen. Bei Mischungen beachten NB 662: Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol- Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Dies gilt z. B. für Cooper, Nexide, Mospilan SG. NB 6623: Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen Gute fachliche Praxis Gemäß 3 des gesetzes (PflSchG) darf nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Sie ist gesetzliche Vorschrift und somit auch verbindlich zu befolgen. Die gute fachliche Praxis dient insbesondere der Gesunderhaltung und Qualitätssicherung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen und der Abwehr von Gefahren, die durch die Anwendung, das Lagern und den sonstigen Umgang mit mitteln oder durch andere Maßnahmen des es, insbesondere für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den Naturhaushalt, entstehen können. Zur Guten fachlichen Praxis gehört, dass die Grundsätze des Integrierten es und der Schutz des Grundwassers berücksichtigt werden. Hinweise im Internet. Broschueren/GutePraxis.pdf? blob=publicationfile beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt. Dies gilt z. B. für: Fastac SC Super Contact, IRO, Kaiso Sorbie, Karate Zeon, Lambda WG, Mavrik, Trafo WG. n

10 Praxis Entwicklungsstadien Von der Keimung bis zur Ernte Was der EC-Code bei Getreide, Raps, Mais, Kartoffeln und Zuckerrüben bedeutet. mittel müssen, damit sie ihre optimale Wirkung entfalten, oft in einem kurzen Zeitfenster eingesetzt werden. In der Gebrauchsanweisung und in den Hinweisen der Fachleute in dieser Beilage wird der Zeitraum mithilfe der EC-Codes angegeben. Diese reichen von der Keimung bis zum Absterben der Pflanze. Wie die Entwicklungsstadien unterteilt werden, lesen Sie in den Übersichten. Die Wachstumsstadien lassen sich mit dem EC-Code eindeutig bestimmen. Im Bild Wintergerste in EC 7. Foto: Große Enking Getreide EC Stadium Beschreibung 0 9 Keimung bis Auflaufen 0 Blattspitzen. Blatt entfaltet 2 2. Blatt entfaltet Laubblatt entfaltet usw. 2. Bestockungstrieb sichtbar Bestockungstrieb sichtbar Bestockungstrieb sichtbar usw. 30 Haupttriebe beginnen sich zu strecken 3 -Knoten-Stadium Knoten-Stadium usw. Bemerkung Blattspitzen des nächsten Blattes jeweils sichtbar Bestockung kann ab Stadium 3 erfolgen Ähre min. cm vom Bestockungsknoten entfernt. Knoten min. cm vom Bestockungsknoten entfernt 2. Knoten min. 2 cm vom. Knoten entfernt letztes Blatt noch eingerollt 37 Erscheinen des letzten Blattes (Fahnenblatt) 39 Fahnenblatt voll entwickelt Blatthäutchen sichtbar 4 Blattscheide geschwollen 49 Grannenspitzen Beginn Ährenschieben 9 Ende Ährenschieben Ähre vollständig sichtbar 6 Beginn der Blüte 6 Mitte der Blüte 69 Ende der Blüte 7 Beginn Kornbildung Korninhalt wässrig 7 Mitte Milchreife Korninhalt milchig 8 Teigreife Korninhalt weich und trocken 87 Gelbreife Fingernageleindruck bleibt 89 Vollreife Korn hart; kaum zu brechen 92 Totreife Körner nicht mehr zu brechen 97 Pflanzen abgestorben Halme brechen zusammen Mais EC Stadium Beschreibung 0. Laubblatt aus Koleoptile ausgetreten. Laubblatt entfaltet Laubblatt entfaltet und mehr bis 9 30 Beginn des Längenwachstums 3 -Knoten-Stadium/. Stängelknoten wahrnehmbar 39 9 und mehr Stängelknoten wahrnehmbar Beginn des Rispenschiebens; Rispe in Tüte fühlbar 3 Spitze der Rispe fühlbar 9 Ende Rispenschieben 6 Beginn der Blüte; Spitze der Kolbenanlage erscheint 6 Vollblüte; Narbenfäden vollständig geschoben 69 Ende der Blüte 7 Beginn Kornbildung; ca. 6 % T im Korn 7 Milchreife; Inhalt milchig; ca. 40 % T im Korn 79 Maximale Korngröße erreicht 83 frühe Teigreife; Körner teigartig; ca. 4 % T im Korn 8 87 Teigreife (= Siloreife); ca. 60 % T; schwarzer Punkt am Korn 89 Vollreife; Körner durchgehärtet und glänzend; ca. 6 % T im Korn 97 Pflanzen abgestorben Zuckerrüben EC Stadium Beschreibung 0 9 Keimung bis Auflaufen 0 Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet. Laubblattpaar deutlich sichtbar; erbsengroß 2 2 Laubblätter entfaltet (. Blattpaar) 4 4 Laubblätter entfaltet (2. Blattpaar) 9 Laubblätter entfaltet, fortlaufend bis 9 und mehr Laubblätter entfaltet 3 Beginn Bestandesschluss: 0 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich 39 Bestandesschluss: über 90 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich 49 Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht 0

11 Entwicklungsstadien Praxis Raps EC Stadium Beschreibung 0 9 Keimung bis Auflaufen 0 Keimblätter voll entfaltet. Laubblatt entfaltet 3 3. Laubblatt entfaltet bis 9. Laubblatt entfaltet 30 Beginn des Längenwachstums 3. sichtbar gestrecktes Internodium sichtbar gestrecktes Internodium sichtbar gestrecktes Internodium 39 9 und mehr gestreckte Internodien Hauptinfloreszenz inmitten der obersten Blätter von oben sichtbar 3 Hauptinfloreszenz überragt die obersten Blätter 9 Erste Blütenblätter sichtbar; Blüten noch geschlossen 60 Erste offene Blüten 6 0 % der Blüten am Haupttrieb offen; Infloreszenzachse verlängert 6 Vollblüte; 0 % der Blüten am Haupttrieb offen; erste Blüten fallen 69 Ende der Blüte 7 0 % der Schoten haben ihre endgültige Größe erreicht 7 0 % der Schoten haben ihre endgültige Größe erreicht 79 Fast alle Schoten haben ihre endgültige Größe erreicht 80 Beginn der Reife; Samen grün 8 0 % der Schoten ausgereift; Samen schwarz und hart % bis 0 % der Schoten ausgereift; Samen schwarz und hart 89 Vollreife: Fast alle Samen an der Pflanze schwarz und hart 97 Pflanzen abgestorben 99 Erntegut Kartoffeln EC Stadium Beschreibung 0 9 Keimung bis Auflaufen 0 aus Knollen: erste Blätter spreizen sich ab. Blatt (>4 cm) am Hauptspross entfaltet 2 2. Blatt (>4 cm) am Hauptspross entfaltet Blatt (>4 cm) am Hauptspross entfaltet fortlaufend bis 9 und mehr Blätter 2. basaler Seitentrieb (> cm) gebildet basaler Seitentrieb (> cm) gebildet basaler Seitentrieb fortlaufend bis 9 und mehr basale Seitentriebe 3 Beginn Bestandesschluss: 0 % der Pfl. benachbarter Reihen berühren sich % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich 39 Bestandesschluss: über 90 % der Pfl. benachbarter Reihen berühren sich 40 Beginn der Knollenanlage 4 0 % der Knollenmasse erreicht 48 Max. Knollenmasse erreicht; Knollen noch nicht schalenfest 49 Knollen schalenfest, bei 9 % Knollen lässt sich die Schale nicht abschieben Knospen der. Blütenanlage (Hauptspross) sichtbar 9 Erste farbige Blütenblätter sichtbar 6 Beginn der Blüte; erste offene Blüten im Bestand 69 Ende der Blüte 70 7 Erste Beeren sichtbar % der Beeren haben die endgültige Größe erreicht 8 89 Frucht- und Samenreife 9 Beginn der Blattvergilbung bzw. Blattaufhellung % der Blätter braun verfärbt Blätter und Stängel abgestorben

12 Praxis technik Schäden vermeiden Vor Kulturwechsel ist eine sorgfältige Reinigung der Feldspritze wichtig. Sonst drohen Schäden. Bei längerer Spritzarbeit und besonders wenn Spritzreste über Nacht stehenbleiben, kommt es zu Ablagerungen, gegen die man später nicht mehr anreinigen kann, deshalb sollte regelmäßig, nach langen Spritztagen täglich, gereinigt werden. Besonders wichtig ist die Reinigung in den in Übersicht genannten Fällen. Schäden sind auch möglich, wenn mittel, die sich nicht vertragen, gemischt werden. Übersicht 2 zeigt die Produkte, die nicht miteinander gemischt werden dürfen. Ausflocken der Spritzbrühe, Verträglichkeisprobleme bis hin zu starken Ätzschäden lassen sich so vermeiden. Nachbaubeschränkungen In trockenen Jahren kann es nach Herbizideinsatz im Frühjahr zu Schäden an nachfolgenden Kulturen kommen. Niederschlagsarme Lagen, Standorte mit geringem Anteil an Organischer Substanz, vor der Behandlung von: Spritzenreinigung vor Kulturenwechsel Leguminosen Mais wenn vorher folgende Wirkstoffe/Präparate im Behälter waren: Sulfonylharnstoffe Raps Zuckerrüben Leguminosen Mais (betrifft nur die Produkte, die in Mais keine Zulassung haben) Sulfonylharnstoff-ähnlich Wuchsstoffe u. wuchsstoffhaltige Präparate Dicamba zusätzlich Gräserherbizide Getreide (betrifft nur die Gräserherbizide Gräserherbizide ohne Zulassung in Getreide) Geeignete Reinigungsmittel: z. B. All clear extra (0, %ig) Nach dem Ende der Arbeit sollte die Spritze möglichst direkt auf dem Feld außen und innen sorgfältig gereinigt werden. geringer biologischer Aktivität wie leichte Sandböden oder auch sehr schwere Tonböden sind stärker betroffen. Dort wo empfindliche Kulturen wie Winterraps, zweikeimblättrige Zwischenfrüchte, Sonnenblumen oder auch Zuckerrüben nachgebaut werden, sollte dies bei der Herbizidplanung berücksichtigt werden. Im Jahr 2003 und 20 kam es besonders nach Frühjahrs einsatz von Attribut, Monitor und Husar zu Schäden. Spritzenreinigung Nicht selten stellt die Spritzenreinigung (außen und innen) für viele Landwirte nur ein lästiges Übel dar. Da viele der Meinung sind, es handle sich nur um lästige Auflagen ohne größeren Hintergrund, Absolute M, Acupro, Accent, Alister, Alliance, Arigo, Arrat, Artus, Atlantis, Attribut, Biathlon (4D), Brazzos, Caliban Duo (Top), Cato, Ciral, Cirontil, Clearfield (wenn Nicht-Clearfield-Raps behandelt werden soll), Concert SX, Debut, Dirigent SX, Elumis, Escep, Gropper SX, Harmony Millenium, Harmony SX, Hoestar (Super), Husar OD (Plus), Kelvin, Lexus, Lexus Class, Milagro forte, Monitor, MaisTer flüssig, Motivell forte, Nicogan, Olando, Peak, Pointer SX, Potacur, Principal, Refine Extra SX, Samson 4 SC (6 OD), Task, Titus, Trimmer SX, Zoom z. B.: Axial Komplett, Ariane C, Broadway, Falkon, Primus (Perfekt), Saracen, Starane XL, Tacco, Terano, Troller, Viper Compact z. B.: Amario, Aniten Super, Basagran DP, Duanti, Duplosane, Foxtril Super, Kyleo, Loredo, Pixie, Platform S, U 46-M, U 46-D, usw. z. B.: Arrat, Cirontil, Mais-Banvel WG, Banvel M, Task, Zoom, Zooro Pack z. B.: Amario, Duanti, Effigo, Lodin, (Starane) Ranger, Runway, Simplex, Starane, Taipan, Tomigan, Lontrel z. B.: Agil-S, Axial, Dinagam, Focus Ultra, Fusilade Max, Gallant Super, Panarex, Select 240 EC, Targa Super, Ralon Super, Sword, Topik 00, Traxos Gräserherbizide wie oben + Accent, Arigo, Cato, Cirontil, Elumis, Escep, Kelvin, MaisTer flüssig, Milagro forte, Motivell forte, Nicogan, Principal, Samson 4 SC (6 OD), Task, Titus wird sie zumeist stiefmütterlich bzw. überhaupt nicht durchgeführt. Gerade die Reinigung auf den Hofflächen stellt hierbei ein besonderes Risiko dar. Denn welcher Landwirt hat schon einen Waschplatz, der das gesamte Waschwasser auffängt und biologisch abbauen kann. Vielfach wird der Ölabscheider als adäquates Mittel bemüht, um seine Handlungen zu rechtfertigen. Der Ölabscheider ist jedoch bei den meisten mitteln wirkungslos und kann somit den Eintrag in die Kanalisation nicht verhindern. Die einfachste Methode, diesen Problemen weitestgehend aus dem Weg zu gehen, ist, den Reinigungsvorgang direkt im Feld durchzuführen. Dadurch kommt man zweifellos aus der öffentlichen Schusslinie. Denn nun kann nicht mehr argumentiert werden, dass man mittelreste über die Hofabläufe in Gewässer einbringen könnte. Vorteilhaft ist, dass die meisten Spritzen schon mit der dafür notwendigen Technik ausgestattet sind. Für eine effektive Innenreinigung auf dem Feld wird nichts weiter als ein Frischwassertank und eine Tankinnenreinigungsdüse benötigt. Ist die Spritze hiermit ausgestattet, muss man nur noch den Klarwasservorrat in drei Portionen in den Haupttank einleiten, umwälzen und direkt in einem unbehandelten Spritzfenster ausbringen. Diese Vorgehensweise hört sich nur auf den ersten Blick sehr einfach an. Sie benötigt viel Zeit und ist unter Umständen auch sehr schwierig durchzuführen. Denn bei vielen Spritzen bedeutet dieses Verfahren ein häufiges Auf- und Absteigen vom Schlepper, ein ständiges Umschalten der Spritze von Rühren auf Spritzen und zusätzlich muss der Anwender häufig durch schon behandelte Kulturen laufen. Um dies zu umgehen, bieten sich daher automatisierte Systeme der Gerätehersteller an, die einem das Reinigen deutlich erleichtern. In Gebrauch befindliche Spritzen können ein- 2

13 technik Praxis Spritze schon kontrolliert? Foto: Große Enking Wie in jedem Jahr sollte man sich rechtzeitig um einen geeigneten Kontrolltermin der Spritze bei seiner Fachwerkstatt bemühen. Wo sich eine anerkannte Fachwerkstatt bzw. ein entsprechender Kontrollort in Nordrhein-Westfalen befindet, steht im Internet. ==> technik ==> gerätekontrolle ==> Anerkannte Kontrollbetriebe in NRW Wer im Jahr 20 zur Kontrolle geht, erhält eine grüne Plakette (gültig bis 208). Weitere gültige Plaketten im Jahr 20 sind die blauen (204 gültig bis 20 Übergangsregelung) und die gelben (20, gültig bis 206 Übergangsregelung) und die rosafarbigen (gültig bis 207). Hierbei ist es wichtig, den Ablauf der Gültigkeit nicht aus den Augen zu verlieren. Wenn dieser nicht auf der Plakette vermerkt ist erstes oder zweites Halbjahr, dann sollte der Kontrollbogen zu Rate gezogen werden, um keine böse Überraschung bei einer Kontrolle zu erleben. fach mit der sogenannten kontinuierlichen Innenreinigung ausgerüstet werden. Am wichtigsten bei allen Reinigungsverfahren ist die zeitnahe Reinigung. Das heißt, dass die Reinigung, welche direkt im Anschluss an die letzte Spritzung durchgeführt wird, die besten Erfolge erzielt. Man darf die Spritze nicht erst einige Tage stehen lassen und dann davon ausgehen, dass man mal eben die Spritze schnell und unkompliziert sauber bekommt. Vor der Behandlung von Raps, Zuckerrüben, Leguminosen und Mais sollte eine intensivere Innenreinigung durchgeführt werden, wenn vorher Sulfonylharnstoffe, Sulfonylharnstoff-ähnliche, Wuchsstoffe und wuchsstoffhaltige Präparate gespritzt wurden. Vor der Behandlung von Mais sollte man überprüfen, ob Gräserherbizide in Getreide, Raps, Rüben und Leguminosen im Behälter waren. Vor der Behandlung von Getreide sollte man sich vergewissern, ob nicht Gräserherbizide aus Mais, Raps, Rüben und Leguminosen angewandt worden sind. Diese Kombinationen gilt es vor allem bei Lohnunternehmern bzw. Gemeinschaftsgeräten genauestens zu überprüfen, da sonst mit nicht unerheblichen Kulturschäden gerechnet werden muss. n 2 Was man nicht mischen sollte! Additive, z. B. Dash, Mero, Monfast, u. a. + AHL, Artus, Fox, Foxtril Super, Isofox, Lexus Class, Lotus, Oratio, Platform S, Sumimax (Ätzschäden) Additive (z. B.: Atlantis + FHS, Atlantis OD, Husar Plus + Mero, Monitor + Monfast), Sumimax (Ätzschäden), Fungizide außer Vegas, Talius AHL pur + AHL + ATS + Wie oben, Herbizide, Mangansulfat (Ausflocken) Ariane C + Axial 0, Axial Komplett, Ralon Super, Sword, Topik (00), Traxos Broadway + FHS + + AHL, Etephon-haltige Wachstumsregler wie z. B. Camposan extra. In Mischung mit Moddus, Calma bzw. Moddus + CCC sowie Medax Top + Turbo (max. 0,7 l/ha Medax Top + 0,7 kg/ha Turbo) max.,0 l/ha Ariane C. In Gerste Tankmischungen mit Fungiziden wie z. B. Aviator XPro, Adexar, Capalo, Gladio, Harvesan, Input classic, Bontima, Seguris usw. mit max.,0 l/ha Ariane C (Verträglichkeit) AHL; Bifenox-haltige Präparate wie z. B. Zooro Pack, Fox, Foxtril Super; Isofox, Zoom; Wuchsstoffe bzw. wuchsstoffhaltige Präparate wie z. B. Basagran DP neu, Duplosan KV/DP, Loredo, Pixie, Platform S, U 46-M/D (Wirkungsminderungen) Im Weizen max. 0 l/ha AHL mit 30 g/ha Broadway + 0,6 l/ha FHS. In Mischung mit Medax Top + Turbo (max. 0,7 l/ha Medax Top + 0,7 kg/ha Turbo) und max. 30 g/ha Broadway + 0,6 l/ha FHS. In Mischungen mit Moddus oder Calma max. 0,2 l/ha Moddus oder Calma Effigo + Wachstumsregler und/oder Gräsermittel im Frühjahr im Raps (Verträglichkeit) Etephonhaltige Wachstumsregler, z. B. Camposan Grundsätzlich: Camposan Extra immer zuletzt in den Tank. + Ausbringung muss spätesten 0 Std. nach dem Ansetzen erfolgen. Herbizide, Unix. extra, Cerone 660, In Sommergerste auch keine Mischung mit Fungiziden (Verträglichkeit) Orlicht Fox + Fungizide zur Verbesserung der Winterfestigkeit und Phoma-Bekämpfung im Raps wie z. B. Carax, Ampera, Caramba, Folicur, Matador, Orius, Tilmor, Toprex, Gräsermittel, Insektizide (Verträglichkeit) Fungizide + Artus, Lotus, Lexus Class, Oratio, Platform S (Ätzschäden) Lebosol Mangannitrat + Wuchsstoffe, z. B. DP: Probleme bei wenig kalkhaltigem Wasser, vorher Mischprobe durchführen (Ausflocken) Mangansulfat + Nicht mit ATS! Auch AHL ist besonders bei älterem Mangansulfat kritisch (vorher in Wasser anrühren), bei Mischung mit Wuchsstoffen vorher Mischprobe durchführen (Ausflocken) Medax Top + Herbizide (außer Biathlon (4D), Basagran DP, U 46-M, Starane XL, Primus), Vorsicht bei AHL (Verträglichkeit) Moddus, Calma, Countdown, + Oratio, Zoom, Additive (Verträglichkeit) Modan, Moxa Monitor + ATS, Epso (Combi)Top, Mangansulfat (Verträglichkeit) Roundup UltraMax + Terano, Gardo Gold u. a. (Ausflocken, Wirkungsminderung). Mit anderen alten Glyphosaten können Terano, Gardo Gold u. a. gemischt werden. Sumimax + AHL, Aktivus SC, Boxer, Filon, Stomp Aqua, Malibu, Orbit, Picona, Axial 0, Atlantis, Ralon Super, Topik (00), Traxos, Additive (Ätzschäden) Taspa + Fenprodin-haltige Präparate (Agent, Epoxion Top, Gladio, Kantik, Zenit M) Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. + Zwischen Ariane C, Amario, Duanti, Starane XL Tomigan-Behandlung und Taspa-Einsatz müssen 4 Tage liegen (Verträglichkeit) AHL, Zoom, Oratio, Lotus, Fenpropimorph-haltige Präparate (Capalo, Corbel, Diamant, Juwel Top, Locstar, Opus Top) (Ausflocken, Ätzschäden) 3

14 Praxis Getreide Im Frühjahr gegen Gräser Bei der Unkrautbekämpfung im Frühjahr geht es in erster Linie um Nachbehandlungen gegen Gräser. Im Frühjahr geht es um Nachbehandlungen gegen Ackerfuchsschwanz, teils auch gegen Trespe. Diese sollten möglichst früh etwa ab Mitte Februar in eine beginnende Hochdruckwetterlage bekämpft werden. Zum anderen geht es um Flächen, die im Herbst nicht mehr behandelt wurden. Zumeist Spätsaaten mit noch kleinen bzw. noch nicht aufgelaufenen Unkräutern. Das ist neu 20 Alliance suprim enthält Alliance + Troller im Verhältnis 7 g zu 7 ml. Troller entspricht Primus. Der Pack eignet sich für frühe Einsätze gegen Unkraut. Bei späteren Behandlungen fällt die Ehrenpreiswirkung ab. Geeignete Mischpartner sind unter anderem Lexus, IPU und CTU. Saracen entspricht Primus. Die Zulassung wird rechtzeitig zur Saison 20 erwartet. Sword ist zur Gräser-/Ackerfuchsschwanzbekämpfung in Winterweizen, Winterroggen und Wintertriticale zugelassen. Es ist vergleichbar mit dem alten Topik 00. Bei voller Menge von 0,2 l/ha Sword werden vergleichsweise 0,6 l/ha Topik 00 ausgebracht. Es kann im Herbst von EC 29 und im Frühjahr von EC 2 3 eingesetzt werden. Die besten Wirkungsgrade werden erreicht, wenn Sword in der Vegetationsruhe, vergleichbar Traxos eingesetzt wird. Aniten Super, Mextrol DP und Tristar: Die Zulassung dieser Produkte wurde zum 28. Februar 20 widerrufen. Damit ergeben sich: Eine Abverkaufsfrist bis zum 28. August 20. Eine Aufbrauchfrist für den Anwender bis zum 28. August 206. Azur: Die Zulassung ist ausgelaufen. Damit ergeben sich: Eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Juni 20. Eine Aufbrauchfrist für den Anwender bis zum 30. Juni 206. Hinweise zum Einsatz von AHL Wer AHL im zeitigen Frühjahr einsetzt, muss Folgendes beachten, um Schäden an den Kulturpflanzen zu vermeiden: Keine Anwendung auf tief gefrorenen oder schneebedeckten Böden. Keine Anwendung bei anhaltend starken Frösten (Temperaturen dauerhaft unter C). Keine frostgeschädigten, aufgefrorenen oder nassen Bestände behandeln. Bestände mit Raureif können behandelt werden. Geringes Ätzrisiko auch bei bedeckter Witterung mit Luftfeuchten über 60 %. Je grobtropfiger, desto geringer das Ätzrisiko. Bei gemeinsamer Ausbringung mittel eventuell vorher in Wasser anrühren. Bei geringen AHL-Mengen Verhältnis von Teil AHL zu 3 Teilen Wasser einhalten. Strategien im Frühjahr Nachbehandlung nach Vorbehandlung im Herbst gegen Unkräuter: Nach Herbstvorlage mit breit wirksamen Produkten wie Herold, Bacara Forte, Trinity usw. ist zum Teil noch eine Nachbehandlung gegen Klette, Kamille, Kornblume und Ausfallraps erforderlich. In gut entwickelter Wintergerste hat sich ein früher Einsatz gegen diese Restverunkrautung bewährt. So kommt man nicht in die Verlegenheit, Herbizide zum späteren Wachstumsreglertermin zumischen zu müssen. Geeignet, auch für den frühen Einsatz in AHL, sind z. B. Primus Perfect und Biathlon 4D. Bei Ausbringung in purer AHL ist Biathlon 4D ohne das mitgelieferte Dash auszubringen. Spielt Kornblume keine Rolle, ist auch Hoestar super geeignet. Das Produkt wirkt sehr gut gegen Ampfer. In Beständen, die den Boden nicht so rasch schließen, sind spätere Behandlungstermine im Vorteil. So lassen sich mit Anwendungen gegen Ende April bzw. Anfang Mai auch die im Frühjahr aufgelaufenen Sommerunkräuter bekämpfen. Neben Melde und Gänsefuß sind dies vor allem Floh-, Winden- und Vogelknöterich. Gegen diese Art der Verunkrautung hat Ariane C am meisten zu bieten. Entscheidend für eine nachhaltige Wirkung sind dabei die Anwendungsbedingungen. Feuchtwarme Verhältnisse sind optimal. In Trockenphasen sind die sehr frühen Morgenstunden am besten geeignet, wenn der Tau die Wachsschicht etwas gelöst hat. Auch gegen Disteln mit Wuchshöhen ab 20 cm ist dann eine ansprechende Wirkung gegeben. Gegen Storchschnabel, Taubnessel oder den immer häufiger auftretenden Hunds kerbel müssten noch 3 g/ha Dirigent SX zugemischt werden. a Zulassung Winter Herbizide für den Frühjahrs Som. G W R T G W H Einsatz (EC) Wirkklasse Wirkstoff Gehalt Mittel g/l/kg Zulassung bis B F Metsulfuron Diflufenican 600 Alliance O Mecoprop-P 2 Aniten Super Auf C3 Ioxynil 2 brauchf BO Florasulam 2, Ariane C Fluroxypyr 00 Clopyralid BE Metsulfuron Carfentrazon Artus O Dichlorprop-P 233 Basagran DP C3 Bentazon B Tritosulfuron Florasulam 74 Biathlon 4D Dash B Metsulfuron 43 Dirigent SX Tribenuron O Fluroxypyr 40 Clopyralid 20 Duanti MCPA Duplosan DP O Dichlorprop-P Duplosan KV O Mecoprop-P Finy B Metsulfuron E Bifenox 480 Fox B Amidosulfuron 70 Hoestar B Amidosulfuron Iodosulfuron 2 Hoestar Super O Fluroxypyr 80 Lodin Oratio E Carfentrazon O Mecoprop-P F Diflufenican Pixie O Mecoprop-P E Carfentrazon Platform 2.20 S B Tribenuron 00 Pointer-/Trim. SX B Tribenuron Thifensulfuron 20 Potacur SX nur Agravis B Florasulam 0 Saracen erwartet B Florasulam 0 Troller B Florasulam 2 Primus Perfect O Clopyralid O Fluroxypyr 80 Pyrat B Tribenuron Thifensulfuron 60 Refine Ext. SX B Florasulam 2, Starane XL O Fluroxypyr O Fluroxypyr 200 Tomigan C3O Ioxynil 00 Bromoxynil 00 Tristar Aufbrauchf Fluroxypyr O 2,4-D 00 U 46 D-Fluid O MCPA 00 U 46 D-Fluid B Triasulfuron O Dicamba 600 Zoom.20 4

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