Ergebnisse und Empfehlungen zum integrierten Pflanzenschutz im Ackerbau

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1 Mecklenburg-Vorpommern Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei - Pflanzenschutzdienst - Ergebnisse und Empfehlungen zum integrierten Pflanzenschutz im Ackerbau 2007

2 Inhaltsverzeichnis Anschriften und Informationsangebot...5 Neuregelungen im Pflanzenschutzrecht...6 Ungras- und Unkrautbekämpfung im Getreide...9 Pilzbekämpfung im Getreide...23 Fungizideinsatz im Winterweizen Pilzbekämpfung in Gerste und Roggen Wachstumsreglereinsatz in Getreide...46 Pilzkontrolle und Wachstumsregulierung im Winterraps...49 Rapsschädlinge und Saatgutbehandlung...55 Unkrautbekämpfung im Winterraps...62 Pflanzenschutz in Zuckerrüben...65 Unkrautbekämpfung in Kartoffeln...71 Problemfall Knollennassfäule der Kartoffel...77 Regelungen zur Pflanzengesundheit / Quarantäne / Vorsorgemaßnahmen...81 Pflanzenschutz im Mais...83 Krankheiten und Schädlinge im Mais...87 Pflanzenschutz in großkörnigen Leguminosen...89 Pflanzenschutz in kleinen Ackerbaukulturen und Grünland...94 Pflanzenschutz auf Wiesen und Weiden...98

3 Ergebnisse und Empfehlungen zum Integrierten Pflanzenschutz im Ackerbau 2007 aus dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern - Pflanzenschutzdienst - Redaktionsschluss: 24. November 2006 Druck: Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern Die Verwendung der Ergebnisse ist nur mit Quellenangabe gestattet. Bei Verwendung für wissenschaftliche Arbeiten, Veröffentlichungen und Vorträge ist die Genehmigung einzuholen.

4 Vorwort Verehrte Leserinnen und Leser dieser Broschüre! Das abgelaufene Vegetationsjahr stellte große Anforderungen an das agronomische Können der Landwirte. Wegen der erneut extremen Witterungsbedingungen in diesem Jahr bildeten sich nur durchschnittliche Erträge aus. Doch die Landwirtschaft ist als Produktion unter freiem Himmel in der Lage, unter den verschiedensten Voraussetzungen erfolgreich zu wirtschaften. Allein die sich gegenwärtig vollziehende Klimaveränderung, sie ist ein Hauptgrund für die Anhäufung von Extremsituationen der letzten Jahre, stellt eine völlig neue Situation dar und lässt weitere negative Wirkungen befürchten. Bedeutende Schaderreger mit höheren Wärmeansprüchen wie z.b. der Maiszünsler dringen im ganzen Land vor. In Deutschland treten bisher unbekannte Tierkrankheiten wie die Blauzungenkrankheit auf, die von in den Subtropen beheimateten Insekten übertragen wird. Die Anforderungen an die fachliche Kompetenz der Betriebe, der Berater und der Fachbehörde nehmen unter diesen Bedingungen zu. In den vergangenen Jahren entstanden zahlreiche Biogasanlagen im Land. Die acker- und pflanzenbaulichen Auswirkungen dieser an sich sehr positiven Entwicklung dürfen nicht übersehen werden, denn der anwachsende Maisanbau zur Rohstoffversorgung der Biogasanlagen führt zu phytopathologisch riskanten Monokulturen, zur weiteren Verschärfung der bestehenden Fruchtfolgesituation und damit zu einer sehr gefährlichen Entwicklung, die man am Beispiel des Rapsglanzkäferauftretens in diesem Jahr mitverfolgen konnte. Hier wurde ein Problem deutlich, welches bei der Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstanden ist. Bei vielen Schadorganismen haben sich Resistenzen herausgebildet. Für andere Schädlinge fehlt es gänzlich an zugelassenen Bekämpfungsmöglichkeiten. Gegen neue Schadorganismen, die wegen einer stärkeren Konzentration von Fruchtarten oder veränderter klimatischer Bedingungen auftreten, wird es keine sofort nutzbare Bekämpfungsstrategie geben und hohe wirtschaftliche Schäden können die Folge sein. Wir möchten alle Leserinnen und Leser ermutigen, bereits im Vorfeld geeignete betriebliche Maßnahmen gegen einseitige Fruchtfolgen oder Resistenzbildungen zu ergreifen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflanzenschutzdienstes stehen Ihnen fachlich aktiv zur Seite, wenn es gilt, diesen neuen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen. Die vorliegende Broschüre ist ein Beispiel hierfür. Unabhängige fachliche Empfehlungen stellen ihren inhaltlichen Schwerpunkt dar. Ihre Nutzung ist die Voraussetzung für einen modernen, an die bestehenden Bedingungen angepassten Pflanzenschutz. Wie stets an dieser Stelle ist unseren Partnern aus anderen Einrichtungen und den Praxisbetrieben, die ihre Flächen für Bonituren und Versuche zur Verfügung stellten, für ihren nicht unwesentlichen Beitrag am Zustandekommen der vorliegenden Broschüre zu danken. Trotz aller aktuellen Probleme verspüren wir eine positive Stimmung in der Landwirtschaft und wir hoffen mit Ihnen gemeinsam, dass Ihr Beitrag zur Zukunftssicherung der Gesellschaft richtig wahrgenommen wird, denn dieser besteht nicht nur in der Sicherung der Ernährung sondern auch in der Erzeugung erneuerbarer Energie. Die strategische Bedeutung der Landwirtschaft steigt an. Wir erwarten, dass die daraus entstehenden Impulse den Wirtschaftszweig voranbringen. Rostock, November 2006 Prof. Dr. Dr. Frerk Feldhusen Erster Direktor Dr. Joachim Vietinghoff Stellv. Direktor Leiter Pflanzenschutzdienst

5 LALLF M-V, Pflanzenschutzdienst Anschriften und Informationsangebote Anschriften und Informationsangebote Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V Abt. Pflanzenschutzdienst; Graf-Lippe-Straße 1, Rostock Tel.: * Fax * poststelle@lallf.mvnet.de Internet: Abteilungsleiter: Dr. Joachim Vietinghoff Integrierter Pflanzenschutz Pflanzengesundheitskontrolle Pflanzenschutzmittelkontrolle Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut Regionaldienst Greifswald Grimmer Str Greifswald Fax rd-greifswald@lallf.mvnet.de Regionaldienst Rostock Graf-Lippe-Straße Rostock Fax rd-rostock@lallf.mvnet.de Regionaldienst Groß Nemerow OT Tollenseheim, Nr. 6a Groß Nemerow Fax rd-neubrandenburg@lallf.mvnet.de Regionaldienst Schwerin Wickendorfer Str Schwerin Fax rd-schwerin@lallf.mvnet.de Einlassstelle Mukran Mukran Fährhafen Fax Mail: lps-estmukran@t-online.de Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut Graf-Lippe-Str Rostock Fax Mail: guenther.erbe@lallf.mvnet.de Einlassstelle Rostock Rostock-Seehafen Am Hansakai Fax Mail: es-rostock@lps.mvnet..de Regional zuständige Dienststelle Neubrandenburg OT Tollenseheim, Nr. 6a Groß Nemerow Fax Mail: sybille.wegner@lallf.mvnet.de Einlassstelle Wismar Wismar Am alten Holzhafen Fax Mail: lps-estwismar@t-online.de Regional zuständige Dienststelle Schwerin Wickendorfer Str Schwerin Fax Mail: ina.schlawin@lallf.mvnet.de Mediengestützte Informationen des LALLF MV, Abt. Pflanzenschutzdienst: Produkt Inhalt Medium Bereich Warndienst Warndienst regional Warndienst landesweit oder Fax Ackerbau Obst-, Gemüse-, Zierpflanzenbau und Baumschulen Hinweise Der gesunde Garten Tagespresse Haus - und Kleingarten Ackerbau, Obst- und Gemüsebau Zierpflanzen und Verschiedene aktuelle Pflanzenschutz-Informationen Internet Baumschulen Unser komplettes Leistungsangebot finden Sie im Internet unter 5

6 Pflanzenschutzrecht Neuregelungen Neuregelungen im Pflanzenschutzrecht P. Brauer Was ist vor der Anwendung von Parallelimporten zu beachten? Seit längerem wurde eine klare rechtliche Regelung im Hinblick auf die Verkehrsfähigkeit paralleleingeführter Pflanzenschutzmitten gefordert. In diesem Jahr nun wurden die bestehenden Unklarheiten durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetztes (BGBl. I S vom ) beseitigt. Die Neuregelungen gelten ab dem 01. Januar Die wichtigste Ergänzung nach 16c PflSchG lautet: (1) Ein Pflanzenschutzmittel, das in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist und mit einem in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel übereinstimmt, darf nur eingeführt und in den Verkehr gebracht werden, wenn derjenige, der die Einfuhr oder das Inverkehrbringen vornehmen will, beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vor dem erstmaligen Inverkehrbringen die Feststellung der Verkehrsfähigkeit beantragt und das Bundesamt diese festgestellt hat. (4) Über die festgestellte Verkehrsfähigkeit stellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit dem Antragsteller eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung aus. Nur unter diesen zwei Voraussetzungen, nämlich der stofflichen Übereinstimmung und der Zulassung in einem EU-Mitgliedsstaat, kommt es zur Erteilung der Genehmigung zur Verkehrsfähigkeit durch das BVL. Generika mit Ursprung im Nicht-EU-Ausland sind nach dieser gesetzlichen Regelung in Deutschland somit generell nicht handel- und anwendbar. Weiter wird klargestellt, dass jedes Pflanzenschutzmittel, welches nach Deutschland eingeführt und in den Verkehr gebracht wird, eine eigene Verkehrsfähigkeitsbescheinigung durch das BVL haben muss. Weiterhin muß das Pflanzenschutzmittel die notwendige Kennzeichnung nach 16d vorweisen: (1) Ein paralleleingeführtes Pflanzenschutzmittel darf nur eingeführt oder in Verkehr gebracht werden, wenn es: mit seiner Bezeichnung, dem Namen und der Anschrift des Inhabers der Verkehrsfähigkeitsbescheinigung, der vom BVL mit der Verkehrsfähigkeitsbescheinigung erteilten Nummer gekennzeichnet ist. Besonders auf die richtige und rechtskonforme Kennzeichnung ist durch die Praxis beim Erwerb von Pflanzenschutzmitteln zu achten, um in jedem Fall sicher zu gehen, daß ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel angewandt wird. Die für das Referenzmittel festgesetzten Anwendungsgebiete gelten uneingeschränkt für das paralleleingeführte Pflanzenschutzmittel. (2) Die für das Referenzmittel festgesetzten oder nachträglich geänderten Anwendungsgebiete, Anwendungsbestimmungen und Auflagen gelten auch für das paralleleingeführte Pflanzenschutzmittel. Wird für das Referenzmittel eine Genehmigung nach 18 erteilt, gilt diese auch für das paralleleingeführte Pflanzenschutzmittel. Ebenso richtet sich das Ende der Zulassung nach der des Referenzproduktes ( 16e). Wenn allerdings der Zulassungsinhaber des Referenzmittels sein Produkt zurückzieht, ist das parallelimportierte Pflanzenschutzmittel weiter ein Jahr handelsfähig: 6

7 Pflanzenschutzrecht Neuregelungen (1) Die Feststellung der Verkehrsfähigkeit endet mit Zeitablauf, Widerruf oder Rücknahme der Zulassung des Referenzmittels. Dies... gilt nicht, soweit die Zulassung (des Referenzmittels) auf Antrag des Zulassungsinhabers widerrufen worden ist und keine Gründe für den Widerruf oder die Rücknahme der Zulassung nach 16a vorliegen. Dann... endet die Feststellung der Verkehrsfähigkeit ein Jahr nach dem Widerruf der Zulassung des Referenzmittels, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die Zulassung des Referenzmittels durch Zeitablauf geendet hätte. (Abverkaufsfrist) Durch diese Ergänzung des Pflanzenschutzgesetzes ist der Umgang mit parallelimportierten Pflanzenschutzmitteln eindeutig geregelt und die notwendige Rechtssicherheit hergestellt. Das trifft für die Anwender, die Händler und die Behörden gleichermaßen zu. Den aktuellen Zulassungsstand von parallelimportierten Pflanzenschutzmittel enthält die Liste der erstellten Gutachten zur Verkehrsfähigkeit von Parallelimporten auf der Webseite des BVL ( unter dem Stichwort Pflanzenschutzmittel - zugelassene Pflanzenschutzmittel. Cross Compliance (CC) im Pflanzenschutz, Kontrollgrundsätze und erste Erfahrungen Seit 2005 ist die vollständige Zahlung der Fördermittel in der Landwirtschaft an die Einhaltung fachrechtlicher Regelungen gebunden. Verstöße gegen das Fachrecht wirken sich somit prämienmindernd aus. Im Bereich Pflanzenschutz wurde diese Situation mit Beginn des Jahres 2006 wirksam. Zuständig für die Fachrechtskontrollen im Pflanzenschutz ist der Pflanzenschutzdienst des LALLF. Die bei den Cross Compliance- Kontrollen betrachteten Sachverhalte sind nicht neu, denn sie werden bereits seit 2001 bei den durchgeführten Kontrollen zur Einhaltung der pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften überprüft. Die Prüftatbestände basieren auf rechtlichen Regelungen, die schon mit Inkrafttreten des Pflanzenschutzgesetzes vom 14. Mai 1998 gültig und bekannt sind. Es sind im Besonderen die Kriterien Sachkunde im Pflanzenschutz, die regelmäßige Überprüfung der Technik sowie die Einhaltung der Vorschriften und Auflagen zur Ausbringung der Pflanzenschutzmittel. In Anlehnung an die Fachrechtskontrollen und den CC-Prüfbericht sind in der Tabelle 1 die wichtigsten Sachverhalte im Bereich Pflanzenschutz dargestellt. In dem ersten Jahr der CC- Kontrollen wurden die gleichen Auffälligkeiten und Verstöße festgestellt, wie in den Vorjahren auch. Hier sind in erster Linie zu nennen: 1. Einhaltung von Abstandsregelungen zu Gewässern und Biotopen 2. Einhaltung der Anwendungsgebiete 3. Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen. Im Vergleich zu vergangenen Jahren ist jedoch gleichermaßen deutlich zu erkennen, dass sich die Einhaltung der Abstände zu Gewässern wesentlich verbessert hat. Die Betriebe machen häufig von der Möglichkeit der kleinflächigen Stilllegung bzw. der Nichtbewirtschaftung eines Randstreifens Gebrauch und senken somit das Risiko eines versehentlichen Nicht- Abschaltens von Teilbreiten während der Anwendung von vorn herein. Im Hinblick auf die Einhaltung der Abstandsauflagen zu angrenzenden Flächen hat es sich gezeigt, dass insbesondere die neu gefassten Anwendungsbestimmungen der Clom azonehaltigen Mittel im Raps ( Brasan, Nimbus CS und Cirrus ) nicht überall bekannt waren. 7

8 Tabelle 1: Kontrollschwerpunkte im Bereich Pflanzenschutz Sachverhalt Rechtsvorschrift Erläuterung Liegen für im Betrieb verwendete Geräte gültige Prüfplaketten bzw. Kontrollberichte vor? Liegen Sachkundenachweise oder entsprechende berufliche Qualifikationen der Anwender vor? Sind die angewendeten Pflanzenschutzmittel zugelassen? Wurden die PSM in den festgesetzten Anwendungsgebieten angewendet? Wurden die Anwendungsbestimmungen der PSM eingehalten? Wurden PSM auf Nichtkulturland angewendet? Werden die Vorschriften zum Bienenschutz eingehalten? Liegt eine Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen vor? Wurden ggf. vorliegende behördliche Anordnungen eingehalten? 7 und 7a Pflanzenschutzmittelverordnung 1 Pflanzenschutz- Sachkunde VO 6a Abs.1 Satz 1 PflSchG 6a Abs.1 Satz 1 Nr. 1 PflSchG 6a Abs.1 Satz 1 Nr. 2 PflSchG 6 Abs.2 und 3 PflSchG 2 Abs.1 bis 4 BienenschutzVO 5 Abs. 4 BNatSchG, gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz 6 Abs.1 Satz 3 PflSchG Verfügungsberechtigte / Besitzer haben ihre Pflanzenschutzgeräte für Flächen- oder Raumkulturen in Zeitabständen von vier Kalenderhalbjahren durch amtliche KontrollsteIlen prüfen zu lassen. (Erstmals in Gebrauch genommene Geräte spätestens sechs Monate nach Ingebrauchnahme) Pflanzenschutzgeräte ohne vorgeschriebene Prüfung oder ohne gültige Prüfplakette dürfen nicht verwendet werden. Der Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten 1. für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln a) in einem Betrieb der Land- oder Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus oder zum Zwecke des Vorratsschutzes oder b) zu Versuchszwecken oder c) für andere außer gelegentlicher Nachbarschaftshilfe oder 2. für die Anleitung oder Beaufsichtigung von Personen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses anwenden, soweit dies zur Ausbildung gehört, kann durch Vorlage eines Abschlusszeugnisses (Fach-Berufsausbildung oder Sachkundezeugnis ) bzw. einer Bescheinigung der zuständigen Behörde erbracht werden. Pflanzenschutzmittel dürfen einzeln oder gemischt mit anderen nur angewandt werden, wenn sie zugelassen sind......in den in der Zulassung festgesetzten und in der Gebrauchsanleitung angegebenen, genehmigten Anwendungsgebieten und......entsprechend den in der Zulassung festgesetzten und in der Gebrauchsanleitung angegebenen bekannt gemachten Anwendungsbestimmungen. Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf land- oder forstwirtschaftlich bzw. gärtnerisch genutzten Freilandflächen angewendet werden. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen. (1) Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel dürfen nicht an blühenden Pflanzen sowie anderen Pflanzen, wenn sie von Bienen beflogen werden, angewandt werden. (2) Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel dürfen nicht so angewandt werden, dass Pflanzen nach Absatz 1 mitgetroffen werden. (3) Innerhalb eines Umkreises von 60 Metern um einen Bienenstand dürfen bienengefährliche Pflanzenschutzmittel innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs nur mit Zustimmung des Imkers angewandt werden. (4) Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel dürfen nicht so gehandhabt, aufbewahrt oder beseitigt werden, dass Bienen mit ihnen in Berührung kommen können. Eine schlagspezifische Dokumentation über den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist nach Maßgabe des landwirtschaftlichen Fachrechts zu führen. Hierzu gehören mindestens: 1. Name des Anwenders 2. Datum der Anwendung 3. Bezeichnung der Fläche 4. Kultur 5. Schadorganismus /Zweck der Maßnahme 6. Bezeichnung des PSM 7. Aufwandmenge je ha (m²) Die zuständige Behörde kann Maßnahmen anordnen, z.b. zur - Einhaltung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz - zur Vermeidung von schädlichen Auswirkungen auf Mensch/Tier/Naturhaushalt - zur Verhütung künftiger Verstöße gegen das Pflanzenschutzrecht

9 Getreide Ungras - und Unkrautbekämpfung Es sind dies im Einzelnen folgende neuen Auflagen: NT114 Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen Straßen, Wege und Plätze sowie landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, die zum Zeitpunkt der Anwendung keinen Kulturpflanzenbestand aufweisen) eingehalten werden. NT144 Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftungsklasse 90 % eingetragen ist. Ist ein Abstand zu angrenzenden Flächen einzuhalten, gilt dies in einer auf diesen Abstand folgenden Breite von mindestens 20 m. Die Anwendung auf der restlichen zu behandelnden Fläche muss mit einem Gerät erfolgen, das in dem vorgenannten Verzeichnis mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. In den vergangenen Jahren hat es immer wieder Vorfälle mit Abdriftschäden durch diesen Wirkstoff gegeben, die teilweise zu Diskussionen führten, in denen der Wirkstoff ganz in Frage gestellt wurde. Aus Gründen seiner Wirkung gegen Problemunkräuter im Winterraps kann die Praxis aber auf Clomazone nicht verzichten. Darum ist es notwendig, Clomazoneschäden weiter wirksam zu begrenzen. Die Einhaltung o.g. Regelungen wird auch 2007 ein Schwerpunkt bei der Kontrolle von Anwendungsbestimmungen sein. Ungras- und Unkrautbekämpfung im Getreide Dr. R. Gebhardt Unkrautregulierungsmaßnahmen dienen der Ertrags- und Qualitätssicherung. Dabei ist auf höchste Effizienz des Herbizideinsatzes zu achten. Hilfreich sind Kenntnisse über die Wirksamkeit der Herbizide sowie der Unkrautflora auf den Standorten. Auflagen zum Schutz von Gewässern und Saumbiotopen sollten bei der Herbizidwahl Berücksichtigung finden. Auch im Jahre 2006 waren die Witterungsbedingungen für die Herbizidwirksamkeit auf Grund der Frühjahrestrockenheit kompliziert. Die Verungrasung unserer Felder steigt an. Neben Windhalm und Ackerfuchsschwanz gewinnen Arten wie die Taube Trespe und Weidelgras zunehmend an Bedeutung. Die etablierte Unkrautflora im Getreide wird durch weitere Arten wie Knöterich, Storchschnabel und Ampfer ergänzt. Diese sind nicht immer mit den Standardspritzungen sicher zu bekämpfen und erfordern oftmals eine gesonderte Herbizidspritzung. Unkrautbekämpfung im Herbst Herbstbehandlungen sind Frühjahrsmaßnahmen überlegen, weil: Frühzeitiges Ausschalten der Unkraut- und Ungraskonkurrenz Bodenfeuchtigkeit für Bodenwirkung meistens vorhanden Die Befahrbarkeit der Böden ist bis Oktober für eine termingerechte Behandlung meistens gegeben Aufwandmengenreduzierungen sind unter günstigen Bedingungen möglich mögliche Pflanzenschädigungen verwachsen in der Regel und sind bezüglich der Ertragsrelevanz unproblematischer als nach Frühjahrseinsätzen 9

10 Getreide Ungras - und Unkrautbekämpfung Regelungen zum Einsatz von IPU-haltigen Produkten Die Anwendung bleibt weiterhin auf drainierten Flächen im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 1. März, auf leichten Böden mit weniger als 1,75 % Humus bzw. auf schweren Böden mit mehr als 30 % Ton, untersagt. Anwendungsbeschränkungen zum IPU-Einsatz müssen bei Flächen mit einer Hangneigung größer 2 % zu Oberflächengewässern beachtet werden. In diesen Situationen sind Randstreifen mit einer geschlossenen Pflanzendecke erforderlich. Die Breite dieser Randstreifen ist abhängig vom einzusetzenden Präparat und dessen Aufwandmenge. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich bei Applikation im Mulch- bzw. Direktsaatverfahren. Bei IPU-haltigen Produkten sind die Abstandsregelungen zu Gewässern generell flexibel gestaltbar, egal ob es sich um Mischpräparate wie Fenikan oder Herbaflex bzw. um das Solopräparat Arelon TOP handelt. Der Einsatz abdriftreduzierender Technik ermöglicht die Reduzierung des Höchstabstandes bei Fenikan und Arelon TOP von 15 m auf günstigenfalls 7 m, bei Herbaflex von 10 m auf 7 m, wobei das Landeswassergesetz die gesetzliche Grundlage darstellt. Fenikan, Herbaflex bzw. IPU-haltige Tankmischungen (Stomp SC+ Arelon TOP) erlauben eine besonders kostengünstige Unkrautbekämpfung auf Standorten, die den IPU-Einsatz im Herbst ermöglichen. Die Aufwandmengen liegen bei Fenikan bei 1,5l/ha, bei Herbaflex bei 2 l/ha und bei Stomp SC + Arelon TOP bei 1,5-2 l/ha sowie 1-1,5 l/ha. Neben Windhalm werden konkurrenzstarke Unkräuter wie Kamille, Ausfallraps und Vogelmiere sicher kontrolliert. Der bevorzugte Einsatztermin liegt beim Stadium BBCH 11/12. Bacara, Malibu und Herold als bewährte Herbizide bzw. Stomp SC als Mischpartner bilden auch künftig die Säule der Unkrautbekämpfung im Herbst. Ergänzt wird die Palette neuerdings durch die Präparate Absolute M und Sumimax. Erste Erfahrungen werden im nachfolgenden Absatz dargestellt. Die Anwendung erfolgt in den meisten Fällen zur Erhöhung der Sicherheit und zur Verbreiterung des Spektrums mit einem Mischpartner. Diese stammen ausnahmslos aus der Klasse der Sulfonylharnstoffe und stabilisieren vor allem die Wirkung gegenüber Ausfallraps und Kamille. Vertreter dieser Klasse sind Ciral (15-20g/ha), Lexus (10-15 g/ha), Pointer (15-20 g/ha) oder Brazzos (25 g/ha). Pointer und Ciral schließen zusätzlich Wirkungslücken bei Ackerstiefmütterchen und Taubnessel. Pointer erfasst außerdem früh auflaufende Kornblume und Klatschmohn. Der optimale Einsatztermin liegt für die Tankmischungen im 2-Blattstadium; blatt- und bodenaktive Komponenten ergänzen sich gut. Verträglichkeitsprobleme sind kaum beobachtet worden. Wiederholt sind im Herbst 2006 nach dem Einsatz von Bacara vorrangig in Wintergerste verstärkt Blattaufhellungen beobachtet worden. Diese resultieren aus Stresssituationen infolge hoher Temperaturen, der Trockenheit und intensiver Sonneneinstrahlung. Untersuchungen haben gezeigt, dass diese Stresssymptome jedoch nicht ertragsrelevant sind. Die Tankmischung von Bacara (0,4 l/ha) mit Herold (0,2 kg/ha) ist breit wirksam und zuverlässig. Beide Herbizide ergänzen sich in ihrem Spektrum. Die gelegentlich beobachteten Minderwirkungen gegen Windhalm beim Soloeinsatz von Bacara werden durch Herold kompensiert. Bacara gleicht Schwächen von Herold bei Kamille und Ausfallraps aus. Nicht immer sicher ist diese Kombination gegenüber Ausfallraps beim pfluglosen Weizenanbau nach Raps. Der Einsatz des sehr kulturverträglichen Malibu ist in allen Winterungen einschließlich Triticale vom Vorauflauf bis zum Nachauflauf möglich. Der Soloeinsatz von Malibu ist bei zu erwartendem starken Kamille- und/oder Rapsbesatz, besonders nach pflugloser Bestellung und Vorfrucht Winterraps, nicht empfehlenswert. Die Zugabe von g/ha Lexus/Ciral kompensiert die genannte Wirkungsschwäche. Der optimale Anwendungstermin ist im frühen Nachauflauf anzusiedeln. Tritt die Kornblume bereits massiv im Herbst auf, ist dies bei den Herbstmaßnahmen entsprechend zu berücksichtigen. Fenikan mit einer Aufwandmenge von 1,5 l/ha ist vorzüglich für diese Indikation geeignet. Alternativ zum Fenikan-Einsatz steht seit diesem Herbst Absolute M zur Verfügung. Die Aufwandmenge von 180 g/ha ist nicht deutlich zu reduzieren, da ansonsten die Wirkungssicherheit verloren geht. Bestens geeignet sind g/ha Pointer bzw. entsprechend 22,5-30 g/ha Pointer SX sowie die Flupyrsulfuron- 10

11 Getreide Ungras - und Unkrautbekämpfung haltigen Herbiziden Lexus (15 g/ha) oder Ciral (20 g/ha). Diese werden in der Regel mit Mischpartnern wie Bacara, Herold, Stomp SC und seit diesem Herbst auch mit Sumimax ausgebracht. Die genannten Aufwandmengen sollten nicht unterschritten werden, da dies mit einem deutlichen Wirkungsabfall korreliert. Herold wird künftig als SC-Formulierung vermarktet. Die jeweils entsprechenden Aufwandmengen sind wirkungsgleich mit der WG- Formulierung. Bei dieser SC-Formulierung wurden im Herbst 2006 Aufhellungen und Sprenkelungen, wie sie insbesondere von Bacara bekannt sind, in Wintergerste und Winterweizen beobachtet. Ergebnisse neu zugelassener Herbizide 100 Wirkungsgrad (%) Windhalm (n=9) Kornblume (n=5) Kamille (n=11) Ausfallraps (n=6) Hirtentäschel (n=6) Vogelmiere (n=3) Storchschnabel (n=3) Acker-stiefmütt. (n=10) Ehrenpreis (n=3) Klettenlabkr. (n=2) Abb. 1: Absolute M-Einsatz in Weizen (Aufwand g/ha, MV , n=12) Absolute M ist eine Fertigformulierung aus den bewährten Wirkstoffen Diflufenican (Bestandteil in Bacara, Fenikan, Herold) und Flupyrsulfuron (enthalten in Lexus, Ciral). Beide Wirkstoffe ergänzen sich im Wirkungsspektrum, so dass eine Vielzahl ertragsrelevanter dikotyler Unkräuter einschließlich der Kornblume und Windhalm kontrolliert wird, wie Abbildung 1 verdeutlicht. Der regional an Bedeutung gewinnende Storchschnabel wird sicher erfasst. Die Wirkung gegenüber Windhalm ist bei normalem Besatz ausreichend. Aufwandmengenreduzierungen auf 135 g/ha sind mit einer Minderung der Windhalmwirkung verbunden. Der Zusatz eines Partners mit Graminizidwirkung (Cadou, Malibu) bzw. IPU kompensiert die Minderwirkung gegenüber Windhalm. Der bevorzugte Einsatztermin liegt im Stadium BBCH der Kultur. Absolute M wirkt sowohl über das Blatt als auch über den Boden. Wirkungsunterstützend ist eine ausreichende Bodenfeuchte nach der Applikation. Die Zulassung liegt für Winterweizen, -roggen und Triticale vor. Das Produkt Sumimax mit dem neuen Wirkstoff Flumioxazin ist aus Gründen der Resistenzstrategie überaus positiv zu bewerten. Sumimax weist keinerlei Kreuzresistenz zu anderen Wirkstoffklassen auf. Der Wirkmechanismus ist sowohl blatt- als auch bodenaktiv. Die Zulassung ermöglicht den Einsatz vom VA bis zum 4-Blattstadium. Versuche haben deutlich gezeigt, dass der optimale Einsatztermin beim Spitzen des Weizens liegt. Geringfügige zeitliche Verzögerungen (wenige Tage) sind mit z.t. erheblichen Wirkungsverlusten verbunden (Abb. 2). Deshalb ist der Einsatzzeitpunkt für das Ausschöpfen des Wirkungsspektrums enorm wichtig. Zur Risikominderung sind Tankmischungen mit beispielsweise Ciral ratsam. Die Aufwandmenge von Sumimax kann auf minimal 40 g/ha reduziert werden; Ciral sollte 15 g/ha nicht unterschreiten. Der Einsatz in anderen Getreidearten außer Winterweizen ist nicht möglich. Gelegentlich werden leichte Aufhellungen beobachtet, die aber nach wenigen Tagen wieder verwachsen und nicht ertragsrelevant sind. 11

12 Getreide Ungras - und Unkrautbekämpfung Abb. 2 Sumimax-Einsatz (60 g/ha) in Winterweizen zum Stadium BBCH 09/10 u. 11 (Zusammenfassung von Versuchen in M-V) T1- BBCH 09/10 T2- BBCH 10/ Wirkungsgrad (%) Windhalm Kamille Vogelmiere Raps A.ckerstiefmütterchen Hirtentäschel Korn- blume Ehrenpreis 40 Unkrautflora auf den Getreidefeldern im Wandel? Neben den lange bekannten Unkräutern im Getreide besiedeln bislang untypische Arten zunehmend die Wintergetreideflächen. Dazu gehören Ampfer-, Knöterich- und Mohnarten, Storch- und Reiherschnabel sowie die Saatwucherblume. Die Ursachen sind häufig komplexer Natur. Sie liegen in der Verfrühung des Saattermins, der nichtwendenden Bodenbearbeitung bzw. der reduzierten Stoppelbearbeitung. Der Einsatz des Pfluges könnte dieser Entwicklung entgegegenwirken. Die Selektivität zahlreicher Herbizide in diversen Kulturen begünstigt die Ausbreitung von Unkräutern ebenfalls. Frühjahrsbehandlungen haben vorrangig spätkeimende und in mehreren Etappen auflaufende Unkräuter zum Ziel. Dazu gehört die konkurrenzstarke Kornblume. Versuchsergebnisse aus den Jahren sind in Abbildung 3 dargestellt. Die erforderlichen 95 % Wirkungsgrad für eine erfolgreiche Kornblumenbekämpfung erreichen die Präparate Primus, Pointer/Pointer SX, Ciral, Starane XL sowie U 46 D-Fluid. Besonders preiswert ist der ausschließliche Einsatz von U 46 D-Fluid. Zu beachten sind die erforderlichen Temperaturen von ca. 8 C, die Wuchsstoffe für eine zuverlässige Wirkung benötigen. Die größte Sicherheit garantieren die Tankmischungen von Pointer mit Starane XL bzw. U 46 D-Fluid. 100 Wirkungsgrad % Primus 0,1 U46 D 1,5 Ciral 0,025 Ciral 0,025 +Silwet Zoom 0,175 +Oratio 0,03 Pointer 25 g Point. SX 37,5 g Stara. XL 1,5 Stara. XL 1,0 Loredo 1,5 Pointer 20g +U 46 D 1,0 Pointer 20g +Stara. XL 0,5 n=11 n=10 n=10 n=2 n=8 n=9 n=7 n=3 n=2 n=4 n=3 Abbildung 3: Bekämpfung der Kornblume (MV ) 12

13 Getreide Ungras - und Unkrautbekämpfung Klettenlabkraut wird ebenso wie die Kornblume und andere typische Frühjahrsunkräuter von einigen Herbstherbiziden (Fenikan, Herold, Bacara) in seiner Entwicklung gestört; die Wirkung ist aber für eine nachhaltige Bekämpfung oft nicht ausreichend. Der optimale Bekämpfungstermin liegt wegen des verzögerten Auflaufens und Keimverhaltens im Frühjahr. Die Wirkungsweise des Herbizids und der Anwendungstermin bestimmen maßgeblich die Herbizidwahl. Relativ temperaturunabhängig sind Primus (0,1 l/ha), Hoestar Super bzw. die Tankmischung Zoom + Oratio (0,175 bzw. 0,04 kg/ha). Folglich sind diese Produkte für den frühzeitigen Einsatz zu Vegetationsbeginn geeignet. Starane XL bzw. Starane/Tomigan 180 sind einsetzbar bis zum Ligula-Stadium (BBCH 39) und erfordern für die Wirkungsentfaltung höhere Temperaturen (ca. 10 C). Basagran DP hat ebenfalls höhere Temperaturansprüche. Der Einsatzzeitraum erstreckt sich bis BBCH 49. Die Anwendung von Basagran DP ist untersagt vor dem und auf Sandböden (schwach schluffig, tonig) und Böden mit einem organischen Kohlenstoffgehalt unter 1 %. Mohnarten sind im Frühjahr mit diversen Herbiziden kontrollierbar. Primus, Ciral und Starane XL garantieren eine sichere Bekämpfung. Pendimethalin-haltige Herbizide wie z. B. Stomp SC, die im Herbst mit Mischpartnern wie z.b. Lexus ausgebracht werden, sorgen für eine nachhaltige Wirkung gegenüber Mohn, so dass Nachbehandlungen im Frühjahr nur selten erforderlich sind. Auch der Storchschnabel wird regional zunehmend zu einem bekämpfungswürdigen Unkraut. Bei erforderlicher Frühjahresanwendung stehen mit Metsulfuron-haltigen Produkten wie Gropper, Artus, Ciral, Concert sowie Lexus (Flupyrsulfuron) zuverlässige Herbizide zur Verfügung. Der Einsatztermin ist wie gewohnt bei diesen Produkten zu wählen; eine gesonderte Behandlung ist nicht erforderlich. Zur Bekämpfung des Windenknöterichs sind verbreitet explizite Bekämpfungsmaßnahmen unumgänglich. Dazu eignet sich besonders Starane 180 als Soloanwendung (0,5-0,7 l/ha) bzw. in Tankmischung (0,2-0,4 l/ha) mit g/ha Pointer bzw g/ha Pointer SX. Das Befallsausmaß ist oft erst sehr spät erkennbar. Daraus resultiert häufig der relativ späte Behandlungstermin - in der Regel nach dem 2-Knotenstadium und manchmal erst im Fahnenblattstadium. Ampfer als weit verbreitetes Grünlandunkraut erobert zusehends die Getreidefelder. Bekämpfungsmöglichkeiten sind mit Starane / Tomigan 180, Hoestar Super und Duplosan KV gegeben. Starane 180 / Tomigan 180 und Hoestar Super sind einsetzbar bis BBCH 37/39, Duplosan KV kann bis zum Schossbeginn appliziert werden. Das Auflaufverhalten des Am p- fers entscheidet über den Anwendungstermin. Zeichnet sich bereits zum normalen Einsatztermin bekämpfungswürdiger Ampferbesatz ab, ist Hoestar Super mit breiterem Wirkungsspektrum das Mittel der Wahl, eine zusätzliche Behandlung ist nicht notwendig. Bei später einsetzendem und massivem Besatz ist eine gesonderte Spritzung erforderlich. In diesen Fällen können Tomigan 180 / Starane 180 bevorzugt zum Einsatz gelangen. Zu beachten ist, dass beide Herbizide ebenso wie Duplosan KV (1,5-2 l/ha) höhere Temperaturansprüche für die optimale Wirkungsentfaltung haben. Von Sulfonylharnstoffen wie Harmony Millenium bzw. Pointer geht ebenfalls eine Wirkung auf Ampfer aus. Diese Präparate werden häufig in Tankmischungen eingesetzt, Soloanwendungen sind ebenso sicher. Zur Bekämpfung der Saatwucherblume ist Basagran DP geeignet. Die Aufwandmenge ist in Abhängigkeit von der Unkrautgröße zu wählen und darf 2 l/ha nicht unterschreiten. Explizite Maßnahmen sind bei normalem Entwicklungsverlauf der Unkräuter nicht erforderlich und mit der entsprechenden Herbizidwahl vermeidbar. Der breite Anwendungszeitraum von Basagran DP (BBCH 49) ermöglicht den Einsatz bei Spätverunkrautung zur Bekämpfung von Klettenlabkraut bzw. Disteln. Die Hundspetersilie ist bislang noch selten als Unkraut im Getreide anzutreffen, erreicht lokal gelegentlich bekämpfungswürdigen Besatz. Für diese Situationen stellt Pointer SX mit einer Aufwandmenge von g/ha eine Lösung dar. 13

14 Getreide Ungras - und Unkrautbekämpfung Mangelnde Pflege von Feldrändern und Ödlandflächen führt zu einer immer stärkeren Ausbreitung von Disteln auf den Feldern. Häufig ist ein gesonderter Behandlungstermin erforderlich. Pointer besitzt außer seiner hervorragenden Breitenwirkung gegen Dikotyle auch eine exzellente Wirkung auf Disteln. Der bevorzugte Anwendungszeitraum liegt bei einer Distelhöhe von cm und muss bis zum Fahnenblattstadium des Getreides abgeschlossen sein. 25 g/ha Pointer bzw. 37,5 g/ha Pointer SX sichern den größten Bekämpfungserfolg. Beide Formulierungen sind in ihrer Wirkung identisch. Mit 1,5 l/ha U 46 D-Fluid ist die preiswerte Distelbekämpfung bis zum Ligula-Stadium möglich. Der Behandlungserfolg ist garantiert, wenn die erforderlichen Temperaturen 10 C nicht unterschreiten. Tankmischungen aus 30 g/ha Pointer SX und 1 l/ha U 46 D-Fluid haben sich ebenfalls bewährt. Nach unzureichender Wirkung der Herbstbehandlung bzw. bei Rübenweizen ist die Kamille als konkurrenzstarkes Unkraut schnellstens zu eliminieren. Die Herbizidwahl ist abhängig von der begleitenden Unkrautflora. Für diese Indikation stehen zahlreiche Präparate zur Verfügung. Bewährt haben sich beispielsweise Artus (50 g/ha), Primus (0,1 l/ha) bzw. Concert (75 g/ha). Die Aufwandmengen der Präparate sind an die Größe der Kamille anzupassen. Empfehlungen für Frühjahrsbehandlungen Tab. 1 Problem Lösung Bemerkungen Kornblume Primus 0,1 l/ha wirkt bereits bei niedrigen Temperaturen Starane XL 1,2 l/ha Klettenlabkraut Ausfallraps Mohn-Arten Kamille-Arten Storchschnabel Ampfer Pointer SX 30 g/ha U 46 D-Fluid 1,0 l/ha Primus 0,1 l/ha wirkt bereits bei niedrigen Temperaturen Hoestar Super 0,175-0,2 l/ha Starane XL 1,2 l/ha Starane 180 /Tomigan 180 0,5-0,7 l/ha Temperatur > 10 C Lexus Class g/ha Artus 50 g/ha Basagran DP 2,5 l/ha Einsatz nicht vor Ciral g/ha nur in Wi.-Weizen Pointer SX 30 g/ha Artus 50 g/ha Zoom 0,15-0,2 kg/ha Concert g/ha Gropper SX g/ha Ciral g/ha Lexus Class g/ha Hoestar Super 0,175-0,2 l/ha Starane /Tomigan 180 0,5-0,7 l/ha Duplosan KV 1,5-2 l/ha Windenknöterich Starane /Tomigan 180 0,5-0,7 l/ha Starane 180 0,3 l/ha + Pointer SX g/ha Hundspetersilie Pointer SX g/ha Distel TM Pointer SX 30 g/ha + U 46 D-Fluid 1 l/ha Distelhöhe cm 14

15 Getreide Ungras - und Unkrautbekämpfung Ungräser wachsen zunehmend im Getreide Die Verungrasung als Folge nichtwendender Bodenbearbeitung bzw. der reduzierten Stoppelbearbeitung ist ein wachsendes Problem auf den Getreidefeldern. Enge Fruchtfolgen mit dominierendem Winterweizen fördern Verungrasung zusätzlich. Schadgräser wie Taube Trespe und Weidelgras sind weiter auf dem Vormarsch. Die Ungrasbekämpfung ist zu einseitig auf die chemische Lösung ausgerichtet. Bei den meisten Ungräsern funktioniert die Chemie. Die Frage steht: Wie lange noch? Der Ausbreitung neuer bzw. schwer bekämpfbarer Ungräser sollte rechtzeitig begegnet werden. Teilflächenbehandlungen bzw. Randbehandlungen sind häufig ausreichend und kostengünstiger als Ganzflächenbehandlungen. Zur Trespenbekämpfung stehen mit Atlantis WG + FHS/ Atlantis OD, Monitor und Attribut wirksame Präparate zur Verfügung. Für den Herbsteinsatz ist ausschließlich Atlantis geeignet. Beide Formulierungen sind wirkungsgleich. Im Frühjahr können Präparate wie Monitor und Attribut eingesetzt werden. Die Aufwandmengen sollten nicht zu stark reduziert werden, um den Erfolg der Maßnahme nicht zu gefährden. Dabei hat sich besonders die Splitting-Variante als wirksam erwiesen. Die Aufwandmenge von Monitor wird in 2 Gaben zu je 12,5 g/ha appliziert, bei Attribut werden 60 g/ha vorgelegt und 40 g/ha bis zum Bestockungsende als Nachbehandlung ausgebracht. Positive Erfahrungen liegen mit der Spritzfolge von 50 g/ha Attribut + 0,5 l/ha Frigate und nachfolgend 12,5 g/ha Monitor + 0,2 % Monfast vor. Letzter Anwendungstermin für Monitor ist das 2-Knotenstadium. Auch mit Atlantis WG kann die Taube Trespe unterdrückt werden. Der Einsatz dient zur Führung der Kultur. Nachhaltige Wirkungen sind nicht gegeben. Gerade für derartige Indikationen hat sich der Zusatz von Netzmitteln, insbesondere bei niedriger Luftfeuchtigkeit, bewährt. Die Unverträglichkeit von Attribut und Monitor in Wintergerste kann zu deren Bekämpfung in Winterweizen genutzt werden. Maximale Aufwandmengen unterdrücken die Gerste so stark, dass die Bildung von Ähren unterbleibt. Monitor bzw. Attribut sind bezüglich des Nachbaus nicht unproblematisch. Bei beiden Produkten kann es nach deren Anwendung im Getreide zu Schäden im nachgebauten Winterraps kommen. Dieser Aspekt sollte bei der Fruchtfolgeplanung berücksichtigt werden. Ein Ergebnis zur Weidelgrasbekämpfung mit Herbstpräparaten aus der Region Schwerin zeigt Abbildung 4. Flufenacet-haltige Herbizide wie Malibu bzw. Cadou wurden zum Spitzen des Getreides eingesetzt und erreichen ebenso wie Boxer bei den höchsten Aufwandmengen Wirkungsgrade über 80 %. Diese Wirkung ist beachtlich, aber nicht ausreichend und kann bestenfalls als Vorlage für eine Behandlung im Frühjahr genutzt werden. Deutlich günstiger sind die Wirkungsgrade bei den Graminiziden Axial + Adigor und den beiden Atlantis - Formulierungen. Bei den applizierten hohen Aufwandmengen sind Wirkungsgrade über 95 % erzielt worden. Die Differenzierung zwischen den Produkten ist unbedeutend. Der AHL- Zusatz hat zu keiner Wirkungsverbesserung geführt. Die Produkte zu T2 sind überwiegend blattaktiv, was bei den Einsatzkriterien beachtet werden muss. Frühjahrsanwendungen sind den Herbstbehandlungen tendenziell überlegen. Die eingesetzten Präparate sind ausnahmslos höchstwirksam, wie in Abbildung 5 deutlich sichtbar wird. Die Ergebnisse zeigen eine Reihe von chemischen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Weidelgras. Wirkungsunterschiede zwischen den Produkten sind quasi nicht vorhanden. Der Zusatz von Additiven wie Mero hat in diesem Fall die Wirkung von Husar nur geringfügig verbessert. Dennoch hat sich der Zusatz von Additiven besonders bei Anwendungsbedingungen mit niedriger Luftfeuchtigkeit als vorteilhaft erwiesen und sollte nicht in Frage gestellt werden. Die Spritzfolge von Atlantis OD im Herbst und der Nachbehandlung mit Husar im Frühjahr ist sehr sicher und erhält die Option, bei ausreichender Wirksamkeit der Herbstbehandlung auf die Frühjahrsmaßnahme zu verzichten und somit Kosten zu sparen. Mit Axial kann selbst in Wintergerste dieses schwer bekämpfbare Ungras sicher kontrolliert werden. Nicht berücksichtigt wurde an dieser Stelle der Kostenfaktor. Ein derartig hoher Einsatz von Herbiziden belastet die Erlössituation erheblich, so dass die Getreideproduktion an die Grenzen der Rentabilität stößt. Die Konsequenz muss deshalb heißen: alle acker- und pflanzenbaulichen Maßnahmen nutzen, die der Weidelgrasentwicklung entgegenwirken. Das bedeutet, dass insbesondere auf diesen Flächen Frühsaaten zu vermeiden sind. 15

16 Getreide Ungras - und Unkrautbekämpfung Wirkungsgrad (%) Malibu 2,0 Applikation: T1 WW BBCH 11 Weidelgras BBCH 10/11 T2 WW BBCH 12/13 Weidelgras BBCH 11 UDG 40 % Malibu 3,0 Malibu 4,0 T1 Cadou 0,3 Cadou 0,4 Boxer 4,0 Atlantis WG 0,3 + FHS 0,6 T2 Axial 0,45 + Adigo 1,35 Atlantis OD 1,0 + AHL 10 kg Abbildung 4: Weidelgrasbekämpfung in Winterweizen - Herbst 100 Applikation: WW - BBCH 29/30 / Weidelgras BBCH 21/25 Wirkungsgrad (%) UDG 40 % 70 Axial 0,6 + Adigor 1,8 Husar 0,2 Atlantis OD 1,5 Atlantis OD 1,0 / Husar 0,2 Husar 0,2 + Mero 1,0 Abbildung 5: Weidelgrasbekämpfung in Winterweizen - Frühjahr Die Ackerfuchsschwanzbekämpfung ist in Mecklenburg-Vorpommern vergleichsweise unproblematisch. Für den Herbsteinsatz stehen mit Herold, Malibu bzw. Atlantis zuverlässige Präparate zur Verfügung. Dabei können die unterschiedlichen Wirkungsweisen (blatt- u. bodenaktiv) zur Erhöhung der Wirkungssicherheit genutzt werden. Tankmischungen von Herold mit Lexus bzw. Atlantis haben sich bewährt. Zu beachten sind die deutlich höheren Aufwandmengen im Vergleich zur Windhalmbekämpfung. Herold muss mit 0,4-0,6 kg/ha im Stadium BBCH 10/11 eingesetzt werden. Beide Formulierungen von Atlantis sind wirkungsgleich. Neu ist die Auflage NW 800 für Atlantis. Diese bedeutet, dass keine Anwendung auf gedränten Flächen vom 1. November bis zum 15. März möglich ist. Die Aufwandmengen der Mischpartner müssen wie folgt gewählt werden: Lexus 20 g/ha, Atlantis WG 0,3 kg/ha, Atlantis OD 1,0-1,2 l/ha. Malibu muss im Stadium BBCH 12/13 mit 3-4 l/ha zum Einsatz kommen. Bei einer notwendigen Folgespritzung im Frühjahr stehen mit Atlantis, Axial bzw. Ralon Super leistungsstarke Produkte zur Verfügung. 16

17 Getreide Ungras - und Unkrautbekämpfung Die Einjährige Rispe wird von den Präparaten Cadou, Atlantis, Husar sowie Ciral sicher kontrolliert. Windhalm als bedeutendstes Ungras in unserer Region ist mit zahlreichen Herbiziden sicher bekämpfbar. Die Wirksamkeit sämtlicher Wirkstoffe ist gegeben, Resistenzen sind nicht beobachtet worden. Minderwirkungen in manchen Fällen sind auf ungünstige Anwendungsbedingungen zurückzuführen. Der wichtigste Termin ist im Herbst angesiedelt und ist besonders bei den Frühsaaten unbedingt wahrzunehmen. Größere Windhalmpflanzen (Bestockung) sind wesentlich schwieriger zu bekämpfen und der daraus resultierende höhere Mittelaufwand führt zu steigenden Kosten. Breitbandherbizide wie beispielsweise Bacara, Malibu oder Herold enthalten Wirkstoffe, die Windhalm mit erfassen. Zur Erhöhung der Wirkungssicherheit ist bei Bacara der Zusatz von Atlantis, Lexus bzw. Cadou sinnvoll. Cadou wird künftig auch als SC-Formulierung angeboten. Bezüglich der Wirksamkeit gibt es zum bisherigen Cadou WG bei adäquater Aufwandmenge keinerlei Unterschiede. Sind Nachbehandlungen im Frühjahr erforderlich, stehen mit Husar, Atlantis, Monitor und Concert leistungsstarke Windhalmpräparate zur Verfügung. In Wintergerste sind Frühjahrsmaßnahmen gegen Windhalm eher selten. Mit Axial bzw. Ralon Super stehen zum IPU zwei Alternativen zur Verfügung. Die Kulturverträglichkeit von Axial in Wintergerste ist sehr gut und ist gegenüber Ralon Super ein Vorteil. Für die Saison 2007 steht mit Arelon TOP ein IPU-Produkt zur Verfügung, das über günstigere Abstandsauflagen verfügt als die bisherigen älteren Präparate. Die Queckenbekämpfung als ausdauerndes Gras gestaltet sich in Getreidekulturen außerordentlich schwierig. Deshalb ist die Bekämpfung nach Möglichkeit auf die Blattfrüchte in der Fruchtfolge zu verlagern. Hierfür stehen zahlreiche, gut wirksame und relativ kostengünstige Graminizide zur Verfügung. Die nachhaltigste und effektivste Methode stellt die Stoppelbehandlung dar. Präparate auf Glyphosat-Basis sind besonders wirkungsvoll, wenn deren Einsatz auf 3-4 gut ausgebildete Blätter bei günstigen Wachstumsbedingungen erfolgt. Gleichzeitig wird sämtlicher unerwünschter Pflanzenaufwuchs wie Ausfallraps und/oder getreide bekämpft. 17

18 Tabelle 2 : Wirksamkeit ausgewählter Herbizide in Wintergetreide - Frühjahrsanwendung Präparat Wirkstoff g/l je kg Zulassung in l, kg/ha G R W T Einsatztermin BBCH Windhalm Klettenlabkraut Kamille-Arten Vogelmiere Wirkungsspektrum Ehrenpreis Ausfallraps Kornblume Klatschmohn Kosten /ha Abstands -Auflagen Gewässerabstand (*LR) (m) bei Abdriftminderungstechnik Düsen (%) Wirkstoffgehalt Aufwandmenge Ackerstiefmütterchen Saumbiotop/ Restriktionen NT/NG/ NW Abs olute M Flupyrsulf uron 56 Diflufenican 444 Arelon TOP Isoproturon 500 Artus Atlantis WG +FHS Atlantis OD Azur Basagran DP Metsulfuron Carfentrazone Iodosulfuron Mesosulfuron Iodosulfuron Mesosulfuron Diflufenican Ioxynil IPU Bentazon Dichlorprop-P ,9 9, ,18 x (+) ++(+) (+) NT 102 NW 706 2,0-2,5 x x x (+) (+) NT 103 3, NT 108 0,05 x x x x (+) NT ,15+0,5 x x x NT 103, 0,3+1, , 109 NW 701, 800 0,5 x x x ? 5 NT 101, 1, ,103 NW 2,0-2,5 x x x x ,0-3,0 x x x x x Biathlon Tritosulfuron 714 0,07 x x x x Brazzos Imazosulfuron 500 0,05 x x x Ciral Flupyrsulf uron 308 0,025 x 13- Metsulfuron Concert Metsulfuron 65 0,06- x x x 13- Thifensulf uron 657 0,09 29 Fox Bifenox 480 1,5 x x x Gropper SX Metsulfuron 200 0,04 x x x x Herbaflex IPU Beflubutamid ,0 x x x x ,800 ++(+) +(+) NT (+) ++(+) (+) (+) (+) NT 101 NG 315, NT (+) (+) (+) ++(+) 29 5 NT (+) (+) (+) NT (+) (+) NT 103 NW 609,701 ++(+) + ++(+) (+) + ++(+) + +(+) NT 103, NG

19 Präparat Wirkstoff g/l je kg Zulassung in l, kg/ha G R W T Einsatztermin BBCH Windhalm Klettenlabkraut Kamille-Arten Vogelmiere Wirkungsspektrum Ehrenpreis Ausfallraps Kornblume Klatschmohn Kosten /ha Abstands -Auflagen Gewässerabstand (*LR) (m) bei Abdriftminderungstechnik Düsen (%) Wirkstoffgehalt Aufwandmenge Ackerstiefmütterchen Saumbiotop/ Restriktionen NT/NG/ NW Hoestar Super Amidosulfuron Iodosulfuron ,2 x x x x Husar PowerSet Iodosulfuron 48 0,15-0,2 x x x Lexus Class Flupyrsulf uron 154 0,06 x x x 12- Carfentrazon Loredo Diflufenican 33 1,5-2,0 x x x 13- Mecoprop-P Lotus Cinidon-ethyl 200 0,25 x x x x Monitor Sulfosulfuron 800 0,0125- x x 11-0, Oratio 40 Carfentrazon 372 0,04- x x x x 11- WG 0,05 32 Pointer SX Tribenuron 482 0,0375- x x x x 13-0,06 37 Primus Florasulam 50 0,1-0,15 x x x x Refine Extra Thifensulf uron 482 0,04 x x x 13- Tribenuron Starane 180 Fluroxypyr 180 0,5-1,0 x x x x Starane XL Fluroxypyr 100 1,5-1,8 x x x x 13- Florasulam 2,5 39 Tristar Bromoxynil 100 1,0-1,5 x x x x 13- Fluroxynil Ioxynil 100 U 46 D-Fluid 2,4 D 500 1,5 x x x U 46 M-Fluid MCPA 500 1,5 x x x x Zoom Dicamba Triasulfuron ,15-0,2 x x x x Preisliste der Raiffeisen-Hauptgenossenschaft Nord, Frühjahr 2006 Keine Anwendung ohne abdriftmindernde Düsen NW NT (+) NT (+) ++(+) (+) NT (+) ++(+) (+) (+) +(+) (+) (+) NT 102, (+) NT (+) ? (+) NT (+) (+) ++(+) NT (+) NT (+) NT (+) ++ +(+) NT (+) (+) (+) ++(+) NT (+) +(+) NT sehr gute bis gute Wirkung ++ gute bis ausreichende Wirkung + Teilwirkung (+) Einschränkung - Keine Wirkung *LR Länderrecht beachten

20 Tabelle 4: Wirksamkeit von Getreideherbiziden gegenüber Ungräsern Präparat Atlantis WG + FHS Atlantis OD Wirkstoff Iodosulfuron Mesosulfuron Iodosulfuron Mesosulfuron Wirkstoffgehalt g/l, kg ,9 9,7 Arelon TOP Isoproturon 500 Attribut Aufwandmenge [l, kg/ha] 0,15-0,5 +0,3-1 Zulassung in G R W T x x x H 0,5-1,2 x x x H Einsatztermin BBCH Windhalm Jährige Rispe Weidelgräser Taube Trespe Flughafer Quecke Kosten /ha Abstands -Auflagen Gewässerabstand (*LR) (m) bei Abdrif tminderungstechnik Düsen (%) F (+) ++ ++(+) F (+) ++ ++(+) -? 5 2,5- x x x F (+) , Saumbiotop Restriktionen NT/NG NT103,108, 109 NW 701, 800 NT101,102, 103 NW 701,800 NT 103,108 NG 408, 409, 410, 411 Ackerfuchsschwanz Propoxycarbazone 663 0,06-0,1 X x x F (+) NT 102 Pinoxaden 100 0,45-0,6 x X x x H +1,35-1,8 F (+) X x x H (+) NT 101 x x x x VA (+) Axial +Adigor Cadou Flufenacet 600 0,25-0,4 0,2-0,4 Cadou SC Flufenacet 500 0,3-0,5 0,24-0,5 X x x x x x x x H VA (+) (+) ? - NT 101 NW 701,705 Concert Ciral Metsulfuron Thifensulfuron Flupyrsulfuron Metsulfuron ,06-0,09 x x x F (+) NT 109 0,025 x x x H +(+) ++(+) NT 103 x F Harmony Millenium Thifensulfuron Flupyrsulfuron ,08 x H F (+) ? 5 5 NT 109 Husar Pow erset Iodosulfuron 48 0,175-0,2 x x x F (+) 2) - +(+) 1) NT 109 Lexus Flupyrsulfuron 463 0,02 x x x H x F NT 101 Lexus Class Flupyrsulfuron 154 0,06 x x x F (+) ++(+) 1) NT 103 Carfentrazon 310 2) - Monitor + Monfast Sulfosulfuron 800 0,0125-0,025 0,4-0,8 x x F (+) +(+) ++(+) NT 102,103

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