Kammer nachrichten. Haftpflichtversicherung. Wohlfahrtseinrichtung Architektenwettbewerbe

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1 Kammernachrichten 1/2001 März 2001 Kammer nachrichten Haftpflichtversicherung Ministerium bestätigt Beschluss der Kammervollversammlung Wohlfahrtseinrichtung 2000 Ist die Pensionsreform der Ziviltechniker geglückt? Pro & Kontra Architektenwettbewerbe Mehr Mut zur Qualität

2 Information Brief des Präsidenten Dipl.-Ing. Andreas Turk Die Vertreter der Kammer werden dann eingeladen, Kriterienkataloge auszuarbeiten und mit den Vertretern der Auftraggeber, vor allem der öffentlichen Hand, zu diskutieren. Alle getroffenen Vereinbarungen können nur Kompromisse sein, denn man trifft sich ja irgendwo in der Mitte. Bereits jetzt haben wir uns von der korrekten Erfüllung der Vorschriften und Regeln entfernt. Dass dann zusätzlich noch die Vereinbarungen nicht zur Gänze von den Auslobern eingehalten werden, erhöht die Kritik unserer betroffenen Mitglieder. Leistungen werden vermehrt nach Durchführung einer Ausschreibung vergeben. Für geistig schöpferische Leistungen sieht die ÖNORM das sogenannte Verhandlungsverfahren vor. Doch anstatt über den gesamten Umfang zu verhandeln, also Umfang der Leistung und Preis, reduzieren Auftraggeber die Verhandlung ausschließlich auf den Preis. Dabei waren einige öffentliche Dienststellen durchaus Wegbereiter von Vergabeverfahren, die den wirtschaftlichen Druck unseres Berufsstandes leidlich ausnutzen, um Planungsleistungen billig zu erstehen. Den dadurch provozierten Qualitätsverlust wischt man mit einem lapidaren Satz über die Verantwortung der Ziviltechniker vom Tisch. Dass jedoch das wirtschaftliche Bestehen eines Büros in der individuellen Rangliste der Prioritäten weit vor den standespolitischen Leitsätzen liegt, ist klar und braucht auch nicht weiter kommentiert zu werden. Grundsätzlich kann die Kammer dieser Vorgangsweise nichts entgegensetzen. Die Kammer kann nur immer wieder die korrekte Vorgangsweise bei Vergabeverfahren einfordern. Dies heißt, dass alle Bieter gleich behandelt werden, dass die zur Beurteilung herangezogenen Kriterien samt ihrer Gewichtung bekannt gegeben werden und die getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar sind. Diese Forderungen sind keine Erfindungen unseres Berufsstandes, sondern allgemein gültiges Recht. So kreativ auch verschiedene Personen bei der Erfindung von sittenwidrigen Vergabeverfahren sind, so überraschend gering ist ihre Phantasie, wenn es darum geht, faire Kriterien zur Beurteilung der Angebote und der Anbieter auszuarbeiten. Es muss dringend überlegt werden, ob unser kooperatives Verhalten tatsächlich das gewünschte Ergebnis bringt oder eigentlich kontraproduktiv ist. Wir müssen die Einhaltung aller Vorschriften, Regeln und Gesetze in der Vergabe von Planungsleistungen einfordern, genau so, wie die vollständige Leistungserbringung von uns eingefordert werden darf und soll. Wir werden in Zukunft noch intensiver die Korrektheit bei der Vergabe von Planungsleistungen im Auge behalten. Wenn erforderlich, werden wir im Interesse unserer Mitglieder auch die entsprechenden rechtlichen Schritte einleiten. Die Formulierung der korrekten Ausschreibung liegt in der Verpflichtung der Auftraggeber, die meinen, mit diesem Verfahren den Planer ihres Vertrauens zu finden. Unser Berufsstand darf nicht durch eine Pro Forma Mitwirkung, die noch dazu zeitintensiv ist, zum Schutzschild von nicht korrekten Ausschreibungen werden. Wir erarbeiten gerne korrekte Ausschreibungsunterlagen. Wir brauchen dazu nur einen angemessen honorierten Auftrag. Diese Entwicklung lag nie in unserem Interesse, doch müssen wir auf die derzeitigen Entwicklungen reagieren. Manchmal ist es legitim, dass wir uns selbst näher sind als es uns manche Auftraggeber sind. Ihr IMPRESSUM Kammernachrichten, Eigentümer, Herausgeber, Verleger: Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten. Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Karl-Peter Pany, alle: 8010 Graz, Schönaugasse 7, Tel (0316) , Fax (0316) DW 25, internet: P.b.b. Erscheinungsort: Graz, Verlagspostamt: 8010 Graz, 01Z l 2 Kammernachrichten 1/01

3 Kammernachrichten Inhalt 1/2001 Kammer intern Brief des Präsidenten 2 In unserer Sache Architektur 4 Was war los im Februar Lesermeinung 35 In eigener Sache 39 Kammerwahlen Änderungen im Kammervorstand und in den Sektionsvorständen 4 Verlautbarung der Wahlkommission gemäß 17 Ziviltechnikerkammer-Wahlordnung Haftpflichtversicherung Vollversammlungsbeschluss war korrekt! 5 Das Wirtschaftsministerium hat die Rechtmäßigkeit überprüft und festgestellt, dass im vorliegenden Fall mit der Durchführung einer neuerlichen Abstimmung die einzig richtige Vorgangsweise gewählt wurde. Pro & Kontra Wohlfahrtseinrichtung 2000: Ist die Pensionsreform der Ziviltechniker geglückt? 6 Ja: Harald Wieser, Vorsitzender des WE-Kuratoriums Nein: Johann Hornyik, WE-Pensionsbezieher Künstlerversicherung Änderung ab Architekten, die in der Künstlerversicherung sozialversichert sind, sind im GSVG pensionsversichert, im ASVG kranken- und unfallversichert. Leid-Artikel Wo bleibt die Kammerreform? 9 Ingenieurkonsulenten Was gerade läuft Woran die Sektion gerade arbeitet eine Übersicht. Kammer-Service Wie manage ich meine ZT-Kanzlei? 11 Tipps des Arbeitskreises Projektmanagement zum Aufbau einer internen Büroorganisation. Was wir für Sie tun 12 Das Service-Angebot der AIK für Steiermark und Kärnten ist vielfältig. Eine auszugsweise Aufleistung. Billiger telefonieren 12 Telefonpool mit der UTA für alle Mitglieder. Versicherung Tätigkeiten nach dem BauKG 13 Berufshaftpflichtversicherung Personenschäden bis zu ATS 20 Mio. versichert. Insolvenzen Der Weg aus der Krise 13 Erfahrene Experten können helfen, wirtschaftliche Schwierigkeiten rechtzeitig zu erkennen. Steiermark Neues aus der Siedlungswasserwirtschaft 13 Die neue Version der LSW. Kärnten Änderungen im Wasserrecht 14 Land fordert von Ziviltechnikern Mehrleistungen. Zukunftswerkstatt Region Graz Veranstaltung war großer Erfolg 14 Günther Tischler und Kurt Fallast zu ihrer Veranstaltung am 17. Jänner Architektenwettbewerbe Mehr Mut zur Qualität 17 Christian Andexer über die Vorteile und Chancen von Architektenwettbewerben. Betonsortenbezeichnung Änderung des Erlasses 21 Information Kriegsgefangenenentschädigung ab Recht Neue Gesetze 22 Berufsrecht: Was bedeutet Ruhen der ZT-Befugnis 23 Testen Sie sich selbst. ZT-Angelegenheiten Neue Mitglieder 24 Sonstiges Publikationen 28 Jobbörse, Inserate 30 Termine 36 Kurz & bündig 38 Kammernachrichten 1/01 3

4 In unserer Sache Architektur Architekt Dipl.-Ing. Christian Andexer, Vorsitzender der Sektion Architekten Ist hier niemand? Die Diskussionen um die Grazer Thalia haben gezeigt, dass eine bessere Vernetzung der Stimmen zur Architektur vonnöten ist. Auf einer Plakatwand am Grazer Opernring haben Haus der Architektur, Zentralvereinigung der Architekten, Forum Stadtpark, Fakultät Architektur mit der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten gemeinsam einen öffentlichen Wettbewerb gefordert: Die Thalia hat sich einen offenen Architektenwettbewerb verdient Graz ist uns ein Anliegen. Natürlich werden Gespräche mit den zuständigen Stellen geführt. Gerade aber das Medienecho zum Beispiel im Standard zeigt die Resignation des Mittelmaßes und keinerlei baukulturelles Interesse. Wo sind die Leserbriefe zu diesem Thema, wo wird eine Diskussion über unsere (auch Rechts)Kultur geführt? Die neue Herausforderung der (scheinbar) privaten Auftraggeber zieht sich immer mehr durch alle Aufgaben der Ideenfindung und Planungsvergabe. Der Wettbewerbsausschuss weiß ein Lied davon zu singen... Unser Werkzeug dazu heißt Wettbewerb des besten Projektes für, nicht gegen die BauherrInnen. Gerade aus dieser Stille keiner öffentlichen Diskussion bemerkt man die Notwendigkeit einer gemeinsamen Stimme der an Architektur interessierten Vereinigungen und der Berufsvertretung. Wir bemühen uns zur Zeit im Ausschuss A, der übrigens jeden Donnerstag um stattfindet mit den oben genannten Institutionen einen gemeinsamen Sprecher für unsere Anliegen zu (er)finden. Wenn aber unsere Berufsgruppe im Mainstream des Dienstleisters nicht mehr bereit ist, ihre Stimme zu architektonischen, planerischen, gesellschaftlichen und kulturellen Themen zu erheben und hier ist jeder Einzelne angesprochen dann ist auch unser Tun vergeblich. Wir tun dies um die Bedingungen für unsere Berufsausübung zu verbessern. Der Zurückhaltung zu diesem Thema kann ich nichts abgewinnen. Kammerwahlen Änderungen im Kammervorstand und in den Sektionsvorständen Verlautbarung der Wahlkommission gemäß 17 Ziviltechnikerkammer-Wahlordnung. Dipl.-Ing. Gerald Moskon, Ziv.Ing. f. Elektrotechnik, hat mit seine Befugnis ruhend gemeldet und Architekt Dipl.-Ing. Hermann Eisenköck hat seinen Rücktritt vom Vorstandsmandat in der Sektion Architekten erklärt. Beide Funktionäre scheiden daher als Mitglieder des Kammervorstandes sowie des jeweiligen Sektionsvorstandes aus. Wahlkommissär Dr. Neubauer hat gemäß Ziviltechnikerkammer-Wahlordnung die Nachrücker festgestellt: Kammervorstand In den Kammervorstand rücken Dipl.-Ing. Reinhold Heidinger, Ziv.Ing. f. Bauwesen, und Architekt Dipl.-Ing. Wolfgang Steinegger nach. Vorstand der Sektion Ingenieurkonsulenten Neu: Dipl.-Ing. Inno Alber, Ziv.Ing. f. Kulturtechnik und Wasserwirtschaft Vorstand der Sektion Architekten Neu: Architekt Dipl.-Ing. Herfried Peyker 4 Kammernachrichten 1/01

5 Haftpflichtversicherung Vollversammlungsbeschluss war korrekt! Das Wirtschaftsministerium hat die Rechtmäßigkeit überprüft und festgestellt, dass im vorliegenden Fall mit der Durchführung einer neuerlichen Abstimmung die einzig richtige Vorgangsweise gewählt wurde. Somit ist und bleibt der Beschluss über die Berechnung der Haftpflichtversicherungsprämie nach dem Schadensverlauf rechtsgültig. Über eine gerechte Art der Prämienberechnung für die Ziviltechniker-Haftpflichtversicherung gibt es seit Anbeginn der Versicherung im Jahr 1981 unterschiedliche Auffassungen. Soll die Schadenshäufigkeit und Schadenshöhe für die Prämienhöhe maßgeblich sein oder eher der Umsatz aus Ziviltechnikertätigkeit? Auch bei der Kammervollversammlung 2000 in Klagenfurt ging es um diese Frage, insbesondere deshalb, da vom Kammervorstand erstmalig zwei Modelle zur Abstimmung vorgelegt wurden: das bisherige Schadenshäufigkeitsmodell und ein Umsatzmodell. Das Abstimmungsergebnis zu dieser Frage war denkbar knapp, die Wogen gingen insbesondere deshalb hoch, da es beim Abzählen der Pro- und Kontrastimmen zu Schwierigkeiten kam und die Abstimmung über diesen Punkt wiederholt wurde. Von den Befürwortern des Umsatzmodells, die dabei in der (knappen) Minderheit geblieben sind, wurde die Rechtmäßigkeit der zweiten Abstimmung in Frage gestellt. Um allen Einwänden Rechnung zu tragen und nicht zuletzt im Sinne der Rechtssicherheit hat Präsident Turk den Wirtschaftsminister in seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde ersucht, die Rechtmäßigkeit der Abstimmung und des Entscheidungsvorganges zu überprüfen. Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wurde nach rechtlicher Prüfung mitgeteilt, dass im vorliegenden Fall mit der Durchführung einer neuerlichen Abstimmung die einzig richtige Vorgangsweise gewählt wurde. Vom Wirtschaftsministerium wurde in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass z.b. auch in der Geschäftsordnung des österreichischen Nationalrates die selbe Vorgangsweise vorgeschrieben ist. Deshalb sieht das Ministerium auch keinen Anhalt, der aufsichtsbehördliche Maßnahmen (z.b. die Aufhebung des Beschlusses und Einberufung einer außerordentlichen Kammervollversammlung) rechtfertigen würde. Somit ist und bleibt der Beschluss über die Berechnung der Berufshaftpflichtversicherungsprämie nach dem Schadensverlauf rechtsgültig. Die Vorgänge in der Kammervollversammlung 2000 waren jedoch für den Vorstand der Anlass, eine Änderung der Geschäftsordnung der Kammer vorzubereiten. Tagesordnungspunkte von besonderer Wichtigkeit und zu denen zählt zweifelsohne die Berechnungsmethode der Berufshaftpflichtversicherungsprämie sollen in Hinkunft nur mehr in geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel zur Abstimmung gebracht werden können. Mit dieser Geschäftsordnungsänderung sollten in Zukunft Probleme bei der Abstimmung von vornherein vermeidbar sein. Die Beschlussfassung über diese Geschäftsordnungsänderung obliegt allerdings der nächsten Kammervollversammlung, die am in Graz stattfinden wird. Kammernachrichten 1/01 5

6 Pro & Kontra Das neue WE-Statut 2000 sieht eine schrittweise Umstellung vom Umlagesystem auf ein Kapitaldeckungssverfahren vor. Damit entspricht das neue System der von vielen Politikern und Experten geforderten Eigenvorsorge. PRO KO Wohlfahrtseinrichtung Ist die Pensionsreform Ja: Harald Wieser* Das bis zum Vorjahr gültige alte Statut der Wohnfahrtseinrichtung, welches als reines Umlagesystem konzipiert war, wurde von vielen KollegInnen als unattraktiv und teuer kritisiert. Bei der Gründung im Jahre 1951 stand auch weniger die Altersvorsorge, sondern vielmehr die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen und die Versorgung im Falle einer eventuellen Berufsunfähigkeit im Vordergrund. Das Pensionsantrittsalter, ursprünglich mit 72 Jahren vorgesehen, vor einigen Jahren auf 70 Jahre reduziert, lässt den Schluss zu, dass Ziviltechniker zu jener Zeit weniger an sich selbst, sondern mehr an ihre Witwen und Waisen dachten. Mit fortschreitender Zunahme der Frühpensionen im staatlichen System haben viele KollegInnen den legitimen Wunsch geäußert, ebenfalls in den Genuss eines früheren Pensionsantrittes zu gelangen. Dies hätte unser Umlagesystem, welches bekanntlich ohne jeden staatlichen Zuschuss finanziert wird, auch unter dem Gesichtspunkt der steigenden Lebenserwartung nicht verkraftet. Viele der heute noch aktiven Mitglieder haben deshalb im Gegensatz zu früher zusätzlich in einer staatlichen Sozialversicherung Vorsorge getroffen. Der Wunsch nach Übernahme unserer WE in das staatliche Pensionssystem hat die Diskussionen der letzten Jahre geprägt. Leider ist uns der österreichische Staat bei der Bewältigung dieser Aufgabe in keiner Weise entgegengekommen. Die Bedingungen, die eine Überführung unserer Altersvorsorge in ein staatliches System ermöglicht hätten, wurden in vielen Kammergremien ausführlich diskutiert und als unzumutbar angesehen. Letztendlich hat der Kammertag als dafür zuständiges Gremium im Frühjahr 2000 mit großer Mehrheit für die Beibehaltung einer eigenen, selbstständigen, reformierten Pensionsvorsorge votiert. Seit ist nun ein neues Statut in Kraft, welches schrittweise die Umstellung vom Umlagesystem in ein Kapitaldeckungsverfahren vorsieht. Gegenüber dem bisherigen reinen Umlageverfahren, in dem die aktiven Ziviltechniker die Pensionen der Pensionisten auf direktem Weg bezahlen, werden nunmehr 60 % der eingezahlten, einkommensabhängigen Prämien für jeden Einzelnen auf ein persönliches Guthabenkonto verbucht und veranlagt. 40 % der Prämien werden für das alte Umlagesystem, für die Berufsunfähigkeitspension, für die Abgeltung des Pflegegeldaufwandes sowie für die Verwaltung aufgewendet. Im Laufe der Jahre sollte sich dieser Prozentsatz zugunsten des Kapitaldeckungsverfahrens verbessern. Damit entspricht das neue System der von vielen Politikern und Experten geforderten Eigenvorsorge. Vor allem für junge Ziviltechniker bietet die neue Pensionsvorsorge wesentlich attraktivere Angebote als das alte System. Die Beiträge sind abhängig vom Jahreseinkommen, es bietet zahlreiche Ermäßigungen zu Beginn der Ziviltechnikerlaufbahn, das Pensionsantrittsalter für Neueintretende wird auf 65 Jahre gesenkt und die zu erwartende Pensionszahlung liegt wesentlich höher als im alten System. Da die kammereigene Pensionsvorsorge aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nunmehr die einzige Pflichtversicherung darstellt, ist der Jahresaufwand an Prämien auch um einiges geringer als die Finanzierung der bisher üblichen zwei Systeme, nämlich WE und ASVG oder GSVG. Für KollegInnen, die neben der WE auch in eine staatliche Pensionsvorsorge investiert haben, empfiehlt sich allerdings die Weiterzahlung bis zum Erreichen der Mindestanwartschaft von 180 Monaten. Auch für solche Fälle sind im neuen Statut einige Ermäßigungen vorgesehen, bzw. sind in der vom Sozialministerium in Vorbereitung befindlichen GSVG Novelle ermäßigte Beitragssätze geplant. Für ältere Ziviltechniker, die ihre Lebensplanung auf die Ausfinanzierung einer staatlichen Pensionsversicherung ausgelegt und an der WE nur mit dem Mindestbeitragssatz von 25% teilgenommen haben, sollten sich bezüglich der weiteren Vorgangsweise an die Kanzlei der Wohlfahrtseinrichtung wenden oder eine der zahlreich angebotenen Informationsveranstaltungen besuchen. Es bieten sich hier einige Alternativen, ohne dass die relativ teure Variante der Aufrechterhaltung von zwei Systemen erforderlich ist. Die Veranlagung des angesparten Kapitals erfolgt unter Einbeziehung von externen Beratern und wird in einem eigens installierten Veranlagungsausschuss vorgenommen. Optimale Sicherheit, Rentabilität und Streuung der Vermögenswerte sind oberstes Gebot. Das Ergebnis und der Verlauf der Pensionsvorsorge wird jährlich in einer von einem beeideten Wirtschaftstreuhänder erstellten Bilanz veröffentlicht. Die Entscheidung für ein neues, dynamisches Umlage-/Anlageverfahren bedeutet für die Ziviltechniker weiterhin Unabhängigkeit und Autonomie in der Frage zukünftiger Pensionen. * Architekt Dipl.-Ing. Harald Wieser ist Vorsitzender des Kuratoriums der Wohlfahrtseinrichtungen. 6 Kammernachrichten 1/01

7 & NTRA Der Wechsel vom reinen Umlagensystem auf das Kapitaldeckungsverfahren kostet über eine Versicherungsgeneration doppeltes Geld. Besser wäre eine Überführung des ZT-Pensionsfonds in eine staatliche Pensionsversicherung. Pro & Kontra 2000: der Ziviltechniker geglückt? Nein: Johann Hornyik* Abweichend vom Votum 1999 der Ziviltechniker betreffend die Überführung der WE ins GSVG wurden, gestört durch das Optionsgesetz, die notwendigen Verhandlungen mit dem Sozialministerium nicht mehr aufgenommen, sondern das im kollektiven Eigentum der Versicherten stehende Umlageverfahren (Statut 1995) ohne Zustimmung der Eigner in ein Mischsystem Umlage-Kapitalansparverfahren umgewandelt. Schon der Ansatz scheitert: es kann nur entweder solidar oder kapitalistisch sein. Die isolierte Ausrichtung auf das ZT-Einkommen und den ZT-Gnerationenverlauf in Konkurrenz zur allgemeinen Wirtschafts- und Gesellschaftsentwicklung (bis zum EU-Recht) wird zwangsweise zu Änderungen des Statutes WE 2000 und des Geschäftsplanes führen, sodass im Endeffekt kein kapitales Ansparverfahren, sondern ein unordentliches Umlageverfahren mit erhöhten Verwaltungskosten, undefinierten Versorgungszielen und unvorhersehbaren Leistungen entsteht. Es kann nur ausgegeben werden, was eingenommen wird. Die steigende Lebenserwartung besonders der Älteren, die steigenden Kosten der Alten- und Krankenversorgung, der katastrophale Geburtenrückgang und eine unsichere Kapitalentwicklung werden ausschließlich in solidaren Systemen bewältigt werden können. Es ist nicht absehbar, welchen Wert ein für die Zukunft angespartes Kapital in 30 oder 40 Jahren zur Alterssicherung hat. Kapitale Insellösungen wie die WE 2000 werden auf der Strecke bleiben. Das Statut WE 2000 ist rechtswidrig, denn das 56. Bundesgesetz vom 11. Juli 2000 betreffend die Änderung des Ziviltechnikerkammergesetzes 1993, 31 Abs 1 lautet: Bei Einführung des Kapitaldeckungsverfahrens sind bestehende Anwartschaften oder Ansprüche auf Leistung aus den Wohlfahrtseinrichtungen... sicher zu stellen. Die bis zur Einführung eines Kapitaldeckungsverfahrens gebildeten Rücklagen im Pensions- und Sterbekassenfonds sind zur Sicherstellung der zu diesem Stichtag bestehenden Anwartschaften und Ansprüchen zweckgebunden... WE 2000: Die Rücklagen des Sterbekassenfonds wurden den Rücklagen aus WE 1995 zugeführt. Die zur Eigenversorgung der bisherigen Teilnehmer zweckgebundenen Rücklagen und deren Erträge werden teilweise für neue Personenkonten verwendet. Die Anwartschaften und Pensionen werden durch Anwendung der Faktoren Nettoanpassung und Bewertung, Statut WE 2000, und 21 systematisch real und in kürzester Zeit entwertet. Leistungen im Falle der Invalidität und für Hinterbliebene nach vorzeitigem Todesfall des Versicherten werden massiv gekürzt. Die Einschleifregelung im Statut WE 2000 ( 14.5) ist nicht nachvollziehbar. Die Umwandlung eines Umlageverfahrens in ein kapitales Ansparverfahren kostet über eine Versicherungsgeneration doppeltes Geld. Dieses wird im neuen System durch Kürzung der Leistungen (s.oben) und Erhöhung der Beiträge eingefordert. Die Stufenregelung der Beitragsberechnung in Ansehung der Beitragsgrundlage entbehrt jeder Logik. Die Wertsicherung der Beiträge nach 7.2 führt in 2 bis 3 Jahren zur Unleistbarkeit. Die Splittung der Beiträge in einen Sozial- und einen Individualanteil führt zur Vernichtung der Rücklagen oder mangelndem Kapital zur versprochenen Verzinsung der Personenkonten, wenn die Rechnungskreise gesetzeskonform (56 BSGes.) angewendet werden. Regelungen über die Beitragsentwicklung sind unmöglich, da das System oben offen, d.h. ohne bestimmtes Ansparziel ist. Die durchschnittliche Erhöhung der Beiträge gegenüber WE 1995 um 20 bis 25 %, aber besonders die Beiträge für Jungziviltechniker führen zusammen mit den Beiträgen für Krankenkasse, Kammerumlage und Haftpflichtversicherung zu Abgabenquoten vom Einkommen weit über 50 %. Es isst nicht mehr möglich, Ziviltechniker zu werden. Damit ist die Wohlfahrtseinrichtung und der Kammerbestand insgesamt gefährdet. Die Bestimmungen betreffen Doppelversicherte (80 % der ZT) sind massive Eingriffe in die Lebensplanung der Betroffenen. Kammeraustritte sind zu erwarten. Die Möglichkeit der freien Berufswahl sowie eines ev. notwendigen Berufswechsels wird zum bisher schon unbefriedigenden Stand noch zusätzlich erschwert. Die Durchgängigkeit zu anderen staatlichen Sozialversicherungen in beiden Richtungen ist nicht gegeben. Es entstehen beitrags- und leistungsseitig hohe Verluste. Zur Verhinderung großen Schadens ist WE 2000 sofort auf das Statut WE 1995 rückzuführen. Verhandlungen zur Überführung der WE ins GSVG sind sofort wieder aufzunehmen. * Dipl.-Ing. Johann Hornyik ist Ing.Kons. f. Vermessungswesen mit ruhender Befugnis und WE-Pensionsbezieher. Er war langjähriges Mitglied des Kuratoriums der Wohlfahrtseinrichtungen. Kammernachrichten 1/01 7

8 Künstlerversicherung Änderung ab Architekten, die in der Künstlerversicherung sozialversichert sind, sind im GSVG pensionsversichert, im ASVG kranken- und unfallversichert. Pensionsversicherung Die Pensionsversicherung im GSVG war bis eine Pflichtversicherung, Architekten hatten somit eine zweifache Pensionsversicherung (sowohl im GSVG als auch bei der kammereigenen Wohlfahrtseinrichtung) als Pflichtversicherung Ab dem ist die Pensionsversicherung der Künstlerversicherung im GSVG nicht mehr verpflichtend. Sie kann jedenfalls freiwillig weitergeführt werden, aber mit höheren Beitragssätzen. Für jene Architekten, die derzeit noch keine 180 Versicherungsmonate in der gesetzlichen Pensionsversicherung erworben haben, ist jedoch geplant (ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt bereits vor), dass sie die (billigere Beitragssatz 15,0 %) Pflichtversicherung auf Antrag fortsetzen können, bis die 180 Versicherungsmonate erreicht sind. Welche Auswirkungen hat diese freiwillige Weiterversicherung (in der Pensionsversicherung des GSVG) auf die Beiträge zur Wohlfahrtseinrichtung (WE)? 1. Maximal 5 Jahre lang ab Inkrafttreten des Statutes 2000, also bis , können Architekten, die bereits WE- Teilnehmer (Ziviltechniker-Pensionsfonds) sind und die zur Erlangung eines zusätzlichen Pensionsanspruches aus einer staatlichen Pensionsversicherung (Erreichen von 180 Versicherungsmonaten) durchgehend Beiträge freiwillig weiter einzahlen, bis jeden Jahres bei der WE (Ziviltechniker-Pensionsfonds) eine Ermäßigung bis auf die Stufe 2 beantragen. Der Nachweis des Sozialversicherungsträgers (im Falle der Künstlerversicherung, also des GSVG) ist beizubringen. 2. Ziviltechniker, die am das 60. Lebensjahr bereits vollendet haben und durchgehend Beiträge zu einer staatlichen Pensionsversicherung leisten, können bis zum Antritt dieser staatlichen Pension eine Ermäßigung beim Pensionsfonds ebenso bis auf Stufe 2 beantragen. Eine Einstufung in Stufe 2 bedeutet eine jährliche Beitragshöhe von ATS ,. Die bei der staatlichen Pensionsversicherung (ASVG, GSVG, BSVG) erworbenen Beitragszeiten führen also unter der Voraussetzung, dass insgesamt 180 Beitragsmonate erreicht wurden, später zu einer von der WE unabhängigen zusätzlichen Pensionsleistung. Zahlt ein Architekt, der im Rahmen der Künstlerversicherung versichert war, nicht weiter freiwillig Pensionsversicherungsbeiträge an das GSVG, schreibt die WE Ihre Beiträge entsprechend dem Einkommen aus Ziviltechnikertätigkeit, wie es im Statut der Wohlfahrtseinrichtungen 2000 vorgesehen ist, vor. Krankenversicherung Die in der bisherigen Künstlerversicherung bestehende Krankenversicherung im ASVG bleibt weiterhin verpflichtend aufrecht. Künstler gelten übrigens ab als sogenannte neue Selbständige und unterliegen damit der damit für diese Gruppe geltenden Versicherungspflicht. Diese obigen Ausführungen basieren auf dem Wissensstand von Anfang März Sobald die Novelle des GSVG im Nationalrat verabschiedet wurde, werden wir Sie über Ihre konkreten Möglichkeiten nochmals detailliert informieren. Mut zur Qualität. 8 Kammernachrichten 1/01

9 Leid-Artikel Wo bleibt die Kammerreform? Diese Frage stellt Alfons Flatscher, der Herausgeber der Bauzeitschrift Report. Und trifft dazu gleich einige Feststellungen: Die Kammer muss reformiert werden. Junge Mitglieder flüchten ins Ausland und schmälern die finanzielle Basis der Organisation. Horrende Beitragssätze hatten zu einer Zeit ihre Berechtigung, als damit ein Schutz vor dem rauen Wind des Marktes verbunden war. Als Lobbyinginstrument für üppige Honorarordnungen hatte die Kammer noch eine Existenzberechtigung. Heute ist die Kammer eine Organisation, die um ihrer selbst willen da ist. Neue identitätsstiftende Dienstleistungen sind noch nicht definiert. Wie lange kann die Kammer noch lieb gewonnene, aber längst überholte Strukturen kultivieren? Dem kann man nur zustimmen. Oder? Die Kammer muss reformiert werden. Ja selbstverständlich. Und permanent. Junge Mitglieder flüchten ins Ausland und schmälern die finanzielle Basis der Organisation. Die Flucht junger Mitglieder ist durchaus ein Problem. Vor allem dann, wenn die Anzahl wirklich groß ist. Ist allerdings der Druck, den eine Kammermitgliedschaft verursacht, wirklich so groß, um auswandern zu müssen? Sind im Ausland die Bedingungen für Architekten wesentlich besser als in Österreich? Oder soll damit nur die Pflichtmitgliedschaft, wie sie derzeit dem österreichischen Rechtssystem entspricht, umgangen werden, um trotzdem in Österreich zu arbeiten? Wie verhält es sich hier mit dem Gleichheitsgrundsatz? Und der Fairness den anderen Mitgliedern gegenüber, welche brav und anständig ihre Kammerumlagen, Steuern, Sozialversicherungsbeiträge etc. zahlen? Horrende Beitragssätze hatten zu einer Zeit ihre Berechtigung, als damit ein Schutz vor dem rauen Wind des Marktes verbunden war. Den rauen Wind des Marktes hat es, wenn man sich etwas näher mit der Vergangenheit des Ziviltechnikerberufsstandes beschäftigt, schon immer gegeben. Zumindest wurde er als solcher empfunden. Welchen Beitrag hohe Kammerumlagen dazu geleistet haben, Ziviltechniker vor dem rauen Wind des Marktes zu schützen, darüber lässt Flatscher die Leser im Unklaren. Dabei wäre das gerade interessant. Man könnte dann als Kammer aus der Vergangenheit lernen. Als Lobbyinginstrument für üppige Honorarordnungen hatte die Kammer noch eine Existenzberechtigung. Die Kammer hatte nicht nur in der Vergangenheit, sondern auch heute noch die Aufgabe, Grundsätze für die Honorarabrechnung von Planungsleistungen festzulegen. Wer anderes als die Kammer soll durch eine Definition der Leistungsbilder und darauf aufbauend Honorierungsgrundsätze festlegen? Oder ist es wirtschaftlich sinnvoller, wenn jeder einzelne Ziviltechniker Leistungen, die er anbietet oder vielleicht sogar das erste Mal erbringen muss, jedes Mal langwierig von Neuem durchkalkuliert? Welche Auswirkungen hätte diese Vorgangsweise auf die Preise? Positive? Und eine Feststellung noch zum Schluss: Auch in der Vergangenheit waren die sogenannten Gebührenordnungen zwar verbindlich, wurden aber auch in der guten alten Zeit von vielen lediglich als Kalkulationsrichtlinie angesehen. Heute ist die Kammer eine Organisation, die um ihrer selbst willen da ist. Die Kammer ist eine Organisation, die nicht um ihrer selbst willen da ist, sondern auch heute noch die Aufgabe hat, in Selbstverwaltung viele Dinge wahrzunehmen, welche sonst von staatlichen Stellen wahrgenommen würden. Sofern man den Konsumentenschutz wirklich ernst nimmt, machen viele Aufgaben, die die Kammer wahrnimmt, durchaus Sinn. Das Problem der Kammer besteht allerdings vielfach darin, dass sie nicht imstande ist, ihre Leistungen sowohl den Mitgliedern gegenüber als auch der Öffentlichkeit gegenüber entsprechend zu verkaufen. Neue identitätsstiftende Dienstleistungen sind noch nicht definiert. In diesem Punkt ist Flatscher durchaus zuzustimmen. Natürlich ist es leichter, über angeblich überholte Strukturen ausführlich zu diskutieren als eine echte Definition der künftigen Ziele einer Berufsvertretung vorzunehmen. Dabei wäre es durchaus sinnvoll, im Rahmen einer Kammerdiskussion auch heilige Kühe kritisch zu betrachten. Etwa das sogenannte 2-Säulen-System, welches eine Unterscheidung zwischen Ziviltechnikern trifft, die rein willkürlich ist. Zwischen Architekten und manchen anderen Zivilingenieuren und Ingenieurkonsulenten gibt es viel mehr Verbindendes als Trennendes. Zwischen einzelnen Ingenieur-Fachgebieten aber wiederum gibt es haushohe Unterschiede. Und wie schaut es aus mit einer Öffnung der Kammer? Etwa für alle Techniker, aber auch die Angestellten, Beamten, andere Planer. Und, und, und... Über all das nachzudenken und vor allem neue, zukunftsweisende Wege wirklich zu beschreiten, ist mühsam. Leichter ist es manchmal, einen Leitartikel zu schreiben. Kammernachrichten 1/01 9

10 Ingenieurkonsulenten Was gerade läuft... Woran die Sektion gerade arbeitet eine Übersicht. BauKG Mustervertrag Stmk. Landesregierung Mustervertrag zwischen Kammer und Stmk. Landesregierung über die Bereiche Siedlungswasserbau, Güterwege, Wasserbau sowie Hoch- und Straßenbau: die Vertragsverhandlungen befinden sich im Endstadium. Verkehrsinitiative Süd Die Ziviltechnikerkammer bemüht sich sowohl in Steiermark als auch in Kärnten, eine grenzüberschreitende und überparteiliche Initiative mit dem Ziel zu forcieren, dem Infrastrukturministerium die Notwendigkeit von Investitionen im südlichen österreichischen Wirtschaftsraum darzulegen. Gespräche auf politischer Ebene haben bereits stattgefunden. Die Errichtung einer eigenen, von allen beteiligten Kammern und Landesregierungen beschickten Stabstelle wird angestrebt. Straßenbau-Jour-fixe Mit den steirischen Straßenbau-Hofräten Gobiet und Tropper sowie dem Büro LH-StVSchöggl wird ein Jour-fixe ins Auge gefasst. Themen: Vergabe von Planungsleistungen sowie Verkehrsinitiative Süd. Vergabeprobleme im steirischen Straßenbau Im Hinblick auf die Tendenz, auch im steirischen Straßenbau Auftragsvergaben nach rein preislichen Kriterien vorzunehmen, soll eine Aufklärungsoffensive bei den zuständigen politischen Referenten und den Fachabteilungen erfolgen. Unterlagen werden derzeit ausgearbeitet. Die Auswirkungen der Erstellung eines generellen Projektes auf die weitere Auftragsvergabe Zu dem für viele Ziviltechnikerbereiche brisanten Thema, ob die Erstellung eines generellen Projektes den Ausschluss von weiteren Vergaben, etwa der Detailplanung bedeutet, werden derzeit Grundlagen für die Erstellung eines Rechtsgutachtens zusammengestellt. Vorschläge für eine schlanke Verwaltung Die Bundesfachgruppe Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Biologie ( Die grünen Ziviltechniker der Umwelt verpflichtet ) hat anlässlich ihrer gesamtösterreichischen Tagung in Leoben eine sogenannte Leobener Erklärung beschlossen. Ziel dieser Initiative ist, gemeinsam mit der Verwaltung Vorschläge für Verwaltungsvereinfachungen und Ausgliederungen zu erarbeiten. In einem Jour-fixe mit den Landesräten Pöltl (ÖVP) und Schützenhöfer (ÖVP) soll im Beisein der Hofräte Ressi und Kalhs der Versuch unternommen werden, konkrete Maßnahmen zu vereinbaren. Kontakte mit dem Präsidium der Landwirtschaftskammer sind ebenfalls geplant. Kosteneinsparungen bei Privatisierungen Nach einem Gespräch mit dem steirischen Landesrat Schützenhöfer (ÖVP) wurden von der Kammer jene Bereiche aufgelistet, auf denen Ziviltechniker anstelle des Amtes der Stmk. Landesregierung Aufgaben übernehmen könnten. Ausgearbeitet wird noch eine Kostenvergleich-Studie Beamte Ziviltechniker. Arbeitsgruppe Privatisierung Ein Ziviltechniker-Arbeitskreis, bestehend aus Neuber, Zach und Schechtner, wird unter Einbeziehung des Vorsitzenden des unabhängigen Verwaltungssenates in der Steiermark (Hofrat Schurl) folgende Themen in Angriff nehmen: Aufzeigen von Doppelgleisigkeiten Aufzeigen von Unvereinbarkeiten (Erstellung von Projekten durch öffentlich Bedienstete mit nachfolgender Freigabe durch den Projektersteller in seiner Eigenschaft als Behörde) Interne Gegenverrechnung von Leistungen der öffentlichen Hand (z.b. ÖBB) Untersuchung des Rechnungsabschlusses 2000 des Landes Steiermark hinsichtlich gewährter Förderungen Soll ein Rechtsanspruch auf Höchstdichte bestehen? Aufgrund eines konkreten Anlassfalles hat sich die Kammer zur Frage zu äußern, ob ein Rechtsanspruch auf Höchstdichte bestehen soll. Der interdisziplinäre Raumordnungsausschuss steht dieser Initiative negativ gegenüber. Die Sektion Ingenieurkonsulenten schließt sich dieser Meinung an. Integration der Anwärter in die Kammer Die von der Kammer Graz gestartete Initiative soll weiter verfolgt werden, insbesondere im Hinblick auf die geplante Änderung des ASVG und die zu schaffende Möglichkeit, dass Anwärter sofort Teilnehmer bei der WE werden. Geheime Abstimmung in der Kammervollversammlung Die Sektion begrüßt die geplante geheime Abstimmung in der Kammervollversammlung zu wichtigen Themen, wie z.b. Höhe der Kammerumlage und Berechnung der Haftpflichtversicherungs-Prämie. Kammerdirektion: Umbau, Neubau? Im Hinblick auf die derzeitige Diskussion über die künftige Gestaltung der Kammerdirektion wird ein Arbeitsausschuss eingesetzt, der diese Frage prüfen soll. 10 Kammernachrichten 1/01

11 Wie manage ich meine ZT-Kanzlei? Tipps des Arbeitskreises Projektmanagement zum Aufbau einer internen Büroorganisation. Kammer-Service Der Arbeitskreis Projektmanagement der AIK für Steiermark und Kärnten hat sich unter der Leitung von Dipl.-Ing. Martin Höfler, Ziv.Ing. f. WIW/Bauwesen, unter anderem damit beschäftigt, wie die Mitgliederbüros ihren internen Büroablauf verbessern könnten. Dazu wurden vom Arbeitskreis die Standardabläufe und Anweisungen als Beispiel erarbeitet. Grundlage dieser Arbeiten war auch die Idee der Entwicklungsmöglichkeiten dieser Abläufe von einem bürointernen Projektmanagement zum eigentlichen Projektmanagement. Dieses ist durch die Gebührenordnung für Projektsteuerung und Projektleitung bereits sehr ausführlich beschrieben. Andererseits eröffnet sich auch die Möglichkeit, durch Einführen von Systemelementen der Qualitätssicherung eine Qualitätssicherung nach ISO 9000 im Büro zu installieren. In der AIK für Steiermark und Kärnten stehen für Sie folgende Unterlagen zur Verfügung: 1. Ablaufplan für bürointernes Projektmanagement Es geht dabei nicht darum, Neues zu erfinden, sondern Altes aufzuzeichnen, zu hinterfragen und einem dynamischen Prozess der Verbesserung zu unterziehen. Dieser Ablauf soll alle Schritte vom Beginn der Akquisition eines Projektes bis zur Abschlussbetrachtung und Archivierung enthalten. 2. Ablaufplan für die Leistungen einzelner Fachgebiete Abläufe für die reine Leistungserbringung, wie sie vielleicht in vielen Büros schon gehandhabt werden oder wie sie bei Musterprojekten vorhanden sein sollten, werden aufgezeichnet und somit Mitarbeitern weit näher gebracht als in der bisher praktizierten Art der verbalen Information und des Learning by doing. Tatsächlich besteht bei den Mitarbeitern immer wieder ein Defizit an Wissen über die Bedeutung einzelner Leistungsstufen und der dazu notwendigen Tätigkeiten. Dies könnte mit aufgezeichneten Musterabläufen vermieden werden. 3. Anweisungen zu den Abläufen oder auch Tools In jedem Projekt gibt es im Zuge der Abläufe kleine Routinevorgänge, bei denen es sich ohne weiteres lohnt, sie bis ins kleinste Detail vorzugeben. Diese Vorgaben können gemacht werden, ohne dass sie die Kreativität des Planungsprozesses beeinflussen oder wertvolle Planungszeit verbrauchen. Sie gewährleisten aber schon alleine durch ihr Vorhandensein, dass sie nicht vergessen werden. Weiters gibt es in jedem Projektablauf kleine aber feine Einzeltätigkeiten, die leicht vernachlässigt werden, aber enorme Bedeutung erlangen können, wenn sie nicht vollständig oder mangelhaft durchgeführt werden. Den Unterlagen liegen folgende Beispiele für solche Anweisungen bei: Prüfung von Leistungsverzeichnissen Checkliste zur Vertragsprüfung Checkliste zur Übergabe eines Projektes an einen Projektleiter Checkliste zur Prüfung von Schlussrechnung Beispiel für Stundensatzkalkulation im Ingenieurbüro Gerade das Beispiel Stundensatzkalkulation soll vermitteln, dass es in einem Büro selbstverständlich erscheinende Aufgaben gibt, die aber trotzdem nicht durchgeführt werden. Es würde unserem ganzen Berufsstand gut tun, genaueste Stundenaufzeichnungen über Projekte und diverse Projektphasen zu führen und die dazu führenden internen Stundensätze mit den erzielten Honoraren zu vergleichen. Der Ziviltechniker selbst sollte für sich einen Unternehmerlohn kalkulieren sowie eine Abdeckung von Wagnis und Gewinn mit einrechnen. Die Erstellung von internen Stundenkalkulationen und Projektabrechnungen sollte auch im Hinblick auf die Durchsetzungen von besseren Honoraren bei den Bauherrn gesehen werden. 4. Überleitung zur Qualitätssicherung Eine konsequente Anwendung der o.g. Überlegungen sowie die Einführung von typischen Systemelementen einer Qualitätssicherung wie Audits Fehlermanagement Mitarbeiterschulung Erstellung eines Leitbildes Rückverfolgbarkeit aller im Büro erstellten Unterlagen bringt das Büro nahtlos in eine Qualitätssicherung, die der ISO 9001 entspricht. Die Überführung in ein ISO 9001 zertifiziertes Büro könnte als Endergebnis in Betracht gezogen werden. 5. Projektmanagement Die Leistungsbeschreibung für die Leistungen der Projektsteuerung und Projektleitung aus der entsprechenden Gebührenordnung ergibt das Projektmanagement. Gegenstand der Steuerung und Leitung ist dann nicht mehr der Büroablauf sondern der Projektablauf. 6. PM + QS Bei konsequenter Weiterverfolgung dieser beiden Wege entwickelt sich die Leistung des Projektsteuerers und Projektleiters mit einer projektbezogenen Qualitätssicherung. Leistungen der Projektsteuerung und Projektleitung werden demnächst in einer Revision der entsprechenden Gebührenordnung noch klarer beschrieben. Für die Durchführung einer projektbezogenen Qualitätssicherung ist derzeit eine ÖNORM aus der Reihe 1801 in Bearbeitung. Weiters arbeitet ein Arbeitskreis der österreichischen Bauindustrie des Baugewerbes an einem Leitfaden für projektbezogene Qualitätssicherung. Sämtliche Unterlagen erhalten Sie über Anforderung bei der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, Tel (0316) DW 23, Daniela Fricek, Fax DW 25 oder daniela.fricek@aikammer.org. Kammernachrichten 1/01 11

12 Kammer-Service Billiger telefonieren Die AIK für Steiermark und Kärnten hat mit verschiedenen Telefonprovidern Tarifverhandlungen mit dem Ziel geführt, das Telefonieren für die Mitglieder zu verbilligen. Nach Vergleich aller eingelangten Anbote wurde nunmehr mit der Firma UTA eine Sondervereinbarung für Ziviltechniker in der Steiermark und in Kärnten mit aufrechter Befugnis getroffen. Der Beitritt zu dieser Rahmenvereinbarung ist selbstverständlich freiwillig, allerdings an die Ausübung der Befugnis gebunden. Damit können Ziviltechniker im Bundesland um ATS 0,49 bzw. ATS 0,22 telefonieren. Die Sondertarife Geschäftszeit Freizeit (8 18 Uhr): (Sa, So, Feiertag, 18 8 Uhr): Bundesland: ATS 0,49 Bundesland: ATS 0,22 Österreich: ATS 0,57 Österreich: ATS 0,24 A1: ATS 2,38 A1: ATS 2,28 Max.mobil, one, tele.ring: Max.mobil, one, tele.ring: ATS 2,85 ATS 2,28 Slowenien: ATS 2,76 Slowenien: ATS 2,76 Online: ATS 0,275 Online: ATS 0,13 Was wir für Sie tun Das Angebot der AIK für Steiermark und Kärnten ist vielfältig. Auszugsweise umfasst es auf den Gebieten Wer kann mitmachen, welche Bedingungen müssen erfüllt werden? Es können nur Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten mit aufrechter Befugnis teilnehmen. Das Anmeldungsformular können Sie unter (Rubrik Top Themen Infos für Sie) downloaden oder bei Dagmar Jeza, Tel (0316) DW 21, dagmar.jeza@aikammer.org, anfordern. Dieses Formular müssen Sie ausgefüllt an die UTA Telekom AG, Griesgasse 11, 8020 Graz, Fax (0316) DW 5799, schicken. Wie funktioniert das Telefonieren? Es werden zwei Arten angeboten: 1. Preselect: Automatische Umschaltung in das Netz der UTA Telekom AG. Dies ist die bevorzugte Variante. Keine Vorwahl von 1002 notwendig. Bitte beachten Sie, dass die UTA Telekom AG für eine Preselect-Anmeldung Ihre letzte verfügbare Telekom-Rechnung benötigt! 2. Router bei Gebührenabrechnung: Für Unternehmer, die bereits jetzt die Gebührenimpulse der TA auswerten (z.b. zur Weiterverrechnung), wird ein technisches Gerät (Router) zwischen Anschluss und Telefonanlage geschaltet. Dieser Router stellt die gewohnten Impulse zur Verfügung. Die Nutzung des Routers ist kostenlos. Auch in diesem Fall keine Vorwahl von 1002 notwendig! Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Mag. Claudia Heuberger- Bauer, Firma UTA Telekom AG, Tel (0316) DW 5712, claudia.heuberger@uta.at. Service Interessensvertretung Schaffung von fairen Rahmenbedingungen für einen leistungsorientierten Wettbewerb auf dem Gebiet der technischen Planung (z.b. Mitwirkung an einschlägigen Gesetzen, Rahmenverträgen, Honorarvereinbarungen, Vergabemodalitäten) Mitwirkung an der Realisierung einer zeitgemäßen und konkurrenzfähigen Altersvorsorge für Ziviltechniker Ausarbeitung von Haftpflichtversicherungsbedingungen, die den unterschiedlichsten Kanzleistrukturen Rechnung tragen und gleichzeitig einen wirksamen Versicherungsschutz ermöglichen Ausbau der fachlichen Weiterbildungsmöglichkeiten Schnelle Information der Ziviltechniker über Ausschreibungen und Wettbewerbe, z.b. via Internet Kontinuierliche Erhebung des Mitgliederwillens durch moderne Kommunikationselemente, z.b. TED-Umfragen Führen von Kollektivvertragsverhandlungen Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für den Berufsstand Service Hilfe bei allgemeinen Rechtsfragen Hilfe bei allgemeinen Honorarfragen Unterstützung bei Honorar- und Vertragsverhandlungen Hilfe vor, bei und nach Vergabeverfahren Hilfe bei arbeitsrechtlichen Problemen Rechtshilfe bei Grundsatzprozessen Auftraggeberberatung bezüglich Auswahl von Ziviltechnikern Führung von Sachverständigen- und Expertenlisten Beratung in Normen-Angelegenheiten 12 Kammernachrichten 1/01

13 Versicherung Tätigkeiten nach dem BauKG Berufshaftpflichtversicherung Personenschäden bis zu ATS 20 Mio. versichert. Mit Inkrafttreten des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG) mit hat sich für Ziviltechniker ein weiteres Tätigkeitsfeld (Baustellenkoordinator, Planungskoordinator) eröffnet. Derartige Tätigkeiten sind für Mitglieder der AIK für Steiermark und Kärnten durch die Berufshaftpflichtversicherung gedeckt. Deckungssummen: ATS , je Schadensfall, pauschal für Personen und/oder sonstige Schäden, der Selbstbehalt beträgt ATS ,. Bei einem kombinierten Personen- und sonstigen Schaden stehen für den Personenschadenanteil zusätzlich ATS , zur Verfügung, sodass für einen derartigen Versicherungsfall die Versicherungssumme ATS , beträgt. Für Ansprüche wegen Personenschäden aus der Tätigkeit eines versicherten Ziviltechnikers nach dem BauKG (BGBl I Nr. 37/1999) beträgt die Versicherungssumme ATS ,. Diese erhöhte Personenschaden-Versicherungssumme gilt auch dann, wenn es sich um einen reinen Personenschaden handelt. Die Maximalversicherungssumme beträgt somit insgesamt ATS ,. Diese zusätzliche Deckung, welche zunächst prämienfrei bis vereinbart war, konnte in Verhandlungen mit der UNIQA-Versicherung bis verlängert werden. Insolvenzen Der Weg aus der Krise Erfahrene Experten können auch Ziviltechnikern helfen, wirtschaftliche Schwierigkeiten rechtzeitig zu erkennen. Als Ziviltechniker ist man und das ist keine neue Erkenntnis vor wirtschaftlichen Krisen nicht gefeit. Auch wenn die Anzahl der Insolvenzen in der Steiermark und in Kärnten relativ gering ist und konstant zu bleiben scheint (Anzahl der Konkurse pro Jahr: 1 2), spielen sich im Vorfeld oft dramatische Entwicklungen ab. Seitens der Kammer wurde aus diesem Grund eine Liste von kompetenten Beratern erstellt, welche im Fall wirtschaftlicher Schwierigkeiten mit Rat und Tat zur Seite stehen und mit Erfolg dazu beitragen können, finanziell wieder Fuß zu fassen. Anruf, Fax oder genügen. Diskretion ist garantiert! Tel (0316) DW 21 Daniela Fricek, Fax: DW 25, daniela.fricek@aikammer.org. Steiermark Neues aus der Siedlungswasserwirtschaft Die Landesdurchführungsbestimmungen für die Siedlungswasserwirtschaft wurden einer Aktualisierung unterzogen und stehen nunmehr als Version LSW 2000 zur Verfügung. Die Landesdurchführungsbestimmungen dienen der Regelung von Zuständigkeiten der mit der Förderung befassten Dienststellen der Landesbaudirektion sowie einer effizienten Abwicklung von Förderungsanträgen. Wesentliche Ergänzungen wurden für die Erstellung von Gemeindeabwasserplänen gemäß Steiermärkisches Kanalgesetz (Abschnitt 2a) sowie für die Betreuung von Förderungsanträgen von Kleinabwasserbehandlungsanlagen (Abschnitt 7) vorgenommen. So soll durch die fachliche Beurteilung der Entwürfe zum Gemeindeabwasserplan hinsichtlich der Förderungsvorgaben eine vereinfachte Durchführung der Förderung bei nachfolgend eingereichten Projekten, insbesondere bei Kleinabwasserbehandlungsanlagen ermöglicht werden. Die LSW 2000 sowie die im Verzeichnis angeführten Formblätter und Behelfe stehen nunmehr im Internet unter zur Ansicht bzw. weiteren Bearbeitung zur Verfügung. Darüber hinaus ist auf Seite 3 der LSW 2000 ein Link zur Abwicklungsstelle des Bundes der Kommunalkredit Austria AG vorgesehen. Eine Förderung für Einzelabwasseranlagen wird zunehmend in Anspruch genommen und hiezu wurde von der Fachabteilung 3b eine Information aufgelegt. Weiters wurde im Rahmen eines Arbeitskreises eine Information zur Förderung von Wassergenossenschaften Förderung von Maßnahmen der Abwasserentsorgung erarbeitet. Die beiden genannten Informationen können in der Kammerdirektion, Daniela Fricek, Tel (0316) DW 23, Fax (0316) DW 25 oder daniela.fricek@aikammer.org angefordert werden. Kammernachrichten 1/01 13

14 Kärnten Änderungen im Wasserrecht Land fordert von Ziviltechnikern Mehrleistungen. Wer trägt die Mehrkosten? Mit GZ: 8W-Allg-3/I/40/2001 hat das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8W, ein Rundschreiben bezüglich der Anforderungen an ein Parteienverzeichnis im Wasserrechtsverfahren ( 103 WRG 1959) herausgegeben. Dabei werden Leistungen verlangt, welche nicht dem Leistungsumfang der GOB-I entsprechen und gesondert zu vergüten sind. Zu den im Rundschreiben der Abteilung 8W des Amtes der Kärntner Landesregierung angeführten Leistungen ist Folgendes festzuhalten: Nach der Gebührenordnung für Bauwesen (GOB-I) sind für die Projektierung zur Durchführung einer wasserrechtlichen Bewilligung die Teilleistungszahlen b) Entwurf 0,2 und c) Einreichung 0,05 zur Verrechnung zu bringen. Bei diesen Projektunterlagen sind alle Personen und Einrichtungen anzuführen, denen im Zuge des Verfahrens eine Parteistellung zukommt. Das Parteienverzeichnis erstellt der Planer aufgrund aktueller Auszüge aus den öffentlichen Büchern (Grundbuch, Wasserbuch) bzw. der Grundstücksdatenbank. In der Praxis wird das Parteienverzeichnis sodann von der Gemeinde aktualisiert. Die vom Amt der Kärntner Landesregierung im Rundschreiben zusätzlich geforderten Leistungen, u.a. Bekanntgabe des bestellten Vertreters des ruhenden Nachlasses, des Sachwalters bzw. gesetzlichen Vertreters, stellt eine Leistung dar, die über den normalen Rahmen der Tätigkeit hinausgeht und mit einer zusätzlichen Gebühr zu verrechnen ist. Der zusätzliche Aufwand ist nach Zeit- und Sachaufwand im Sinne des allgemeinen Teiles der Honorarordnung gesondert abzugelten. Zukunftswerkstatt Region Graz Veranstaltung war großer Erfolg Die Impulsveranstaltung des Regionalteams Graz / Graz-Umgebung am 17. Jänner 2001 in Graz fand gerade zur rechten Zeit statt. Ein Bericht von Dipl.-Ing. Günther Tischler, Ing. Kons. f. Raumplanung und Raumordnung, und Dipl.-Ing. Dr.techn. Kurt Fallast, Ingenieurbüro f. Verkehrswesen. Bürgermeister Alfred Stingl bestätigt in seinem Statement die Aufbruchstimmung in der Region das Erwachen eines Regionsbewusstseins : mit der Gründung des Regionalen Entwicklungsvereins (REV) ist auch eine organisatorische und informelle Voraussetzung für einen konstruktiven Dialog zwischen Kernstadt und Umlandgemeinden gegeben. In Ergänzung stellt Dipl.-Ing. Gunther Hasewend, Landesbaudirektor und Regionalplaner der 1. Stunde, kurz die Chancen der Region im internationalen Wettbewerb (Stichwort Drehscheibe Südost ) dar, definiert Stärkefelder bzw. Entwicklungspotentiale. Kurt Fallast Günther Tischler Der Zeitpunkt der Veranstaltung war gut gewählt einen Tag vor Beschlussfassung des Stadtentwicklungskonzeptes (STEK) und entsprechend groß war das Interesse nicht nur der Repräsentanten aus Politik und Verwaltung der Stadt Graz, sondern auch aus den Gemeinden der Region. Damit ist eine gute Überleitung zu den Fachreferaten gegeben: Univ.-Prof. Dr. Jens S. Dangschat vom Institut für Stadtund Regionalforschung der TU Wien referiert über gesellschaftspolitische Trends und ihre Auswirkungen auf Stadtregionen. Seine Kernaussagen sind massive demographische Änderungen ( ergraute Gesellschaft) in Richtung kleinerer Haushaltsgrößen, Zunahme an kinderlosen Haushal- 14 Kammernachrichten 1/01

15 Zukunftswerkstatt Region Graz Die Referenten Univ.-Prof. Peter Weichhart/Universität Wien und Univ.-Prof. Jens S. Dangschat/TU Wien (v.l.n.r.) Bürgermeister Alfred Stingl zum Thema Die Region auf dem Weg zur,europaregion und Auswirkungen auf das Stadtentwicklungskonzept STEK 2000 ten, Zuwanderung etc., mit völlig neuen gesellschaftlichen Ansprüchen, wie etwa an die Wohnbaupolitik. Oder der Wandel im Wirtschaftssystem von der Industriegesellschaft zur Dienstleistungsgesellschaft mit Konsequenzen in Richtung Deregulierung der Arbeit im Dienstleistungssektor ( working poor ), veränderten Zeit und Raumnutzungsfaktoren (Informationsgesellschaft), verbunden mit einer Wertedifferenzierung aufgrund neuer beruflicher Sozialisation bzw. einer Orientierung an neuen Lebensstilen. Univ.-Prof. Dr. Peter Weichhart vom Institut für Geographie und Regionalforschung der Universität Wien berichtet, wie sich die Stadtregion Salzburg auf diese Entwicklungstrends vorbereitet bzw. reagiert. Als möglichen Lösungsansatz schlägt er das Modell einer kooperativen Regionalentwicklung zwischen den Bundesländern Oberösterreich und Salzburg, der Kernstadt ( Salzburg Zentral ) und dem Nachbarn Bayern / Berchtesgaden im Rahmen der EUREGIO vor. Ziel ist die Schaffung einer funktionsfähigen länderübergreifenden Trägerstruktur für die Regionalplanung, die verbandsartig strukturiert sein sollte und mit verbindlichen Kompetenzen ausgestattet ist. Im Vordergrund soll dabei das Modell der Entwicklungsplanung stehen. Operational sollen besonders die neuen Instrumente der Regionalplanung eingesetzt werden. Um diese Ziel erreichen zu können, müssten sowohl die Kommunen als auch die Länder Teile ihrer Planungskompetenzen an die regionale Ebene abtreten. Für die Region müsste längerfristig auch eine eigenständige politische Vertretungsstruktur gefunden werden. Tom Schaap, Urban Designer am Amsterdamer Physical Planning Departement, zeigte anhand von Dias Projekte der Stadt Amsterdam, die dem städtebaulichen Leitbild der kompakten Stadt entsprechen: sehr dichte Wohnbebauungen (100 Wohneinheiten / ha Graz 20 Wohneinheiten / ha) auf alten Piers bzw. neugeschütteten Wohninseln, möglichst zentrumsnahe und gut erschlossen mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Das ergibt in Summe eine hohe Wohnqualität mit einer weiten Sicht auf die freie Landschaft bzw. das Meer (eine echte Alternative zum Häusl im Sterz...?). Diesen Vorträgen folgte eine kurze Präsentation der Arbeitsgruppen der Zukunftswerkstatt : Arbeit / Wirtschaft Mobilität Umwelt / Ressourcen Orte / Typologien / Wohnen Freizeitkultur / Tourismus Als ein Beispiel für die geplanten Aktivitäten wird die gewählte Vorgangsweise in der Arbeitsgruppe Mobilität vorgestellt. Aufgrund der unterschiedlichen Fragestellung und Zusammensetzung der Arbeitsgruppen können durchaus differenzierte Annäherungen an Lösungen erfolgen. Mobilität wird als ein Grundbedürfnis jeder Gesellschaft gesehen, sie ist Voraussetzung und Folge des menschlichen Zusammenlebens. Die Entwicklung in den letzten Jahren mit steigender Motorisierung, größeren Fahrtweiten und damit höheren Verkehrsleistungen hat uns immer mehr die negativen Auswirkungen spüren lassen, wir alle sind Akteure und Betroffene. Als Betroffene sind wir vielfach nicht mehr bereit, diese Einschränkungen der Lebensqualität hinzunehmen. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Randbedingungen (Wirtschaftsentwicklung, Veränderungen der Altersstruktur, veränderte Werthaltungen, Verknappung der konventionellen Energieressourcen usw.) stellen eine Herausforderung bei der Bewältigung der wichtigsten Fragestellungen dar. Diesen Herausforderungen wollen sich die ZiviltechnikerInnen stellen, Lösungsmöglichkeiten aufzeigen und diskutieren. Kammernachrichten 1/01 15

16 Zukunftswerkstatt Region Graz Unter den 214 Teilnehmern der Veranstaltung Moderator Günther Tischler, Landesbaudirektor Gunther Hasewend, Stadtrat Siegfried Nagl, Bürgermeister Alfred Stingl und ZT- Präsident Andreas Turk (1. Reihe, v.l.n.r.) Jede der vier anderen Arbeitsgruppen ist gefordert, zu den aufgezeigten Trendentwicklungen und Szenarios zum Thema Mobilität Antworten und Lösungen im eigenen Fachbereich zu entwickeln. In der Arbeitsgruppe Mobilität wurden unter anderem folgende Leitgedanken der Szenarios diskutiert: Die Region Graz muss sich als Knotenregion im Europäischen Verkehrsnetz positionieren. Für Maßnahmen im Individual- und Öffentlichen Verkehr wird eine ausgewogene Finanzierung angestrebt, dabei sind durchaus neue Finanzierungsmodelle gefragt. Ergänzende Infrastrukturmaßnahmen sind unter dem Blickwinkel eines qualitativen Ausbaus zu beurteilen. Die gute Erreichbarkeit des Zentrums der Region ist differenziert nach Verkehrszweck und Verkehrsmittel zu sichern. Zur Bewältigung der Situation ist eine multidisziplinäre Betrachtung und Zusammenarbeit erforderlich. Alternative Verkehrsmittel zum Auto und Mischformen des Verkehrs (z.b. Mitfahrgemeinschaften) werden gefördert. FORUM, Mag. Pia Frühwirt, Tel (0316) DW 28, Fax: DW 5 oder pia.fruehwirt@aikammer.org! Besonders durch die Einbindung von Schulen versprechen wir uns eine offene, engagierte und zukunftsorientierte Diskussion der Probleme, von denen alle betroffen sind. Die Ergebnisse der Diskussion werden in einer großen Veranstaltung im Herbst 2001 präsentiert.... und innerhalb der ZiviltechnikerInnen wird durch solche Veranstaltungen die kreative, interdisziplinäre Zusammenarbeit und das Verständnis für benachbarte Fachgebiete gefördert! Diese Leitgedanken werden als Antwort auf die Fragestellungen aus den anderen Arbeitsgruppen ausgeweitet. Im Frühjahr ist die Durchführung eines Workshops vorgesehen, bei dem folgende Themenkreise in Kleingruppen behandelt werden sollen: Mobilitätsentwicklung in der Region Graz Einfluss der Telekommunikation auf das Verkehrsaufkommen Neue Formen der Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen Soft-Polices als Lenkungsmaßnahmen Zu einzelnen Themen werden Experten eingeladen, die in Impulsreferaten über ihre Erfahrungen berichten. Zur Mitarbeit in den Arbeitsgruppen sind alle am Problemkreis Interessierten eingeladen. Im Falle Ihres Interesses wenden Sie sich bitte an das ZIVILTECHNIKER- 16 Kammernachrichten 1/01

17 Architektenwettbewerbe Mehr Mut zur Qualität Architekt Dipl.-Ing. Christian Andexer, Vorsitzender der Sektion Architekten, über die Vorteile und Chancen von Architektenwettbewerben. Die WM in St. Anton am Arlberg und die Architekturentwicklung in Tirol und Vorarlberg haben uns gezeigt, was sich miteinander verträgt: Regionalismus mit Internationalität, Tradition mit Baukultur. Zeitgemäße Architektur mit öffentlichem Raum. Nicht jede Seilbahnstation muss aussehen wie ein Bauernhof und nicht jeder kommunale Bau wie ein Musikantenstadel. Tradierte Kultur bleibt uns dann erhalten, wenn sie ihre neue Gestalt findet. Dies erfordert eine konstruktive Auseinandersetzung mit unseren Wurzeln. Gerade in Zeiten der Schließung von regionalen Gerichten, einer Diskussion über Mittel aus dem Finanzausgleich oder auch einer Verringerung der Erlöse aus der Getränkesteuer werden für die Gemeinden die Fragen ihrer Positionierung und Identitätsstiftung immer wichtiger. Zunehmend nimmt der Architekt die Rolle des Moderators des Problemfindungs- und Lösungsprozesses für diese Positionierung und Identität der Gemeinden ein. Durch unsere Arbeit an einem ständigen Planungsprozess haben wir Werkzeuge zur Verfügung, diese regionalen Ziele in ihre Funktion und ihre Gestalt zu bringen. Zu erwähnen ist hier der Bereich der Orterneuerung und der regionalen Beratung über Gestaltungsfragen. Hier besteht auch seitens der Steiermärkischen Landesregierung ein verstärkter Handlungsbedarf. Der Wettbewerb bietet dem öffentlichen Bauherrn die Chance 1. seine Bedürfnisse klar zu erforschen und zu definieren. Gerade in der Vorbereitungsarbeit liegt hier ein wesentlicher Lösungsansatz. 2. garantiert er die Chance, aus einer Vielfalt an Lösungsmöglichkeiten die beste für seine Bedürfnisse zu ermitteln. Durch die Zusammensetzung der Jury ist die kommunale Seite komplett vertreten mit dem Vorteil, fachlich und sachlich kompetent beraten zu werden. Dies hebt die Gestaltungsverantwortung auf eine qualitativ fundierte Ebene. Unser Beitrag im Wettbewerb löst die vorliegenden Planungsfragen und muss sich gegenüber den anderen Beiträgen als die beste Lösung durchsetzen. Dies ist unsere Qualitätssicherung für den Entwurf. Jeder von uns ist bereit, dafür das Beste zu geben. Die Entscheidungsfindung ist für den politisch und administrativ Verantwortlichen klar, nachvollziehbar und rechtssicher. Damit ist sie auch leichter nach außen und in den politischen Gremien umsetzbar. Wir fordern mehr Mut zur Qualität und wir haben ein Werkzeug dazu: den Architekturwettbewerb. Die Vergabe geistig-schöpferischer Leistungen gehört zur Kulturarbeit auch im Sinne einer Rechtskultur und des Umganges mit der EU- Dienstleistungsrichtlinie und den Vergabeordnungen. Die neue WOA 2000 wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und vom für die Bauabteilungen zuständigen steirischen Landesrat in der Steiermark zur Anwendung anerkannt. Auch im öffentlich geförderten Wohnbau findet die WOA Anwendung. Man muss ganz klar festhalten, dass Entscheidungsfindungen ohne klare Richtung und ohne fachlich kompetente Beratung in der Regel viel länger dauern als ein Architekturwettbewerb. Die Kosten des Wettbewerbs liegen bei nur 1-3% der Gesamtherstellungskosten er bietet aber die Chance, aus einer Vielfalt auszuwählen. Unser Wettbewerb ist der des besten Projektes. Dieser Mehrwert unserer abgegebenen Entwürfe ist unser Beitrag zur Gesellschaft und zur räumlichen Ausgestaltung unseres Lebensraumes. Es liegt nun die neue WOA 2000 und die Broschüre Architekturwettbewerbe mit realisierten Wettbewerben in Gemeinden aus ganz Österreich vor. Mit unserem neuen Team in der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten möchten wir den Gemeinden unsere Kooperation, Beratung und Unterstützung in der Nachbetreuung von Wettbewerben anbieten, damit sie das Fachwissen und Können der ArchitektInnen für die Verwirklichung Ihrer Ziele einsetzen können. Wir stellen uns gerne diesem Wettbewerb! Zum Thema Mehr Mut zur Qualität Der Architekturwettbewerb als Impulsgeber für die Regionen haben bereits 2 Veranstaltungen stattgefunden: am 25. Jänner 2001 im Napoleonstadl Kärntens Haus der Architektur in Klagenfurt und am 15. Februar 2001 im Schlossbergdom in Graz. Weitere Veranstaltungen sind in den Bezirken der Steiermark und Kärntens geplant, um unser Anliegen allen Gemeinden, aber auch Verwaltungsbehörden sowie interessierter Öffentlichkeit näher zu bringen. Besonders in kleineren und mittleren Gemeinden steht die Planung und Errichtung von öffentlichen Bauten immer im besonderen Blickfeld der Bevölkerung. Neben der Frage des Bedarfs und der Wirtschaftlichkeit ist dabei auch die äußere Formgebung, die Architektur von großem Interesse für die Öffentlichkeit. Mit der Durchführung von Planungswettbewerben bzw. mit der Beauftragung von fachkundigen Planern haben zahlreiche steirische Gemeinden bereits,mut zur Qualität gezeigt. (Zitat Landeshauptmann Waltraud Klasnic) Kammernachrichten 1/01 17

18 Architektenwettbewerbe Kärnten Mehr M 87 Teilnehmerinnen bei der Veranstaltung im Napoleonstadl Kärntens Haus der Architektur am 25. Jänner 2001 in Klagenfurt (links) Kabarett Wos wett ma, Architekt Siegfried Loos zur (rechts) Eröffnung der Kärntner Veranstaltung durch ZT-Vizepräsidentin Architektin Sonja Gasparin Baupraxis-Report: Architektur-Wettbewerb für die Mehrzweckhalle Stallhofen. Moderator Werner Freudenberger/ORF Landesstudio Kärnten interviewt Bürgermeister Vinzenz Krobath (v.r.n.l.) Das Referententeam in Kärnten: Architektin Sonja Gasparin, Erich Wenger/BGV Salzburg, Andreas Braun/Swarovski Kristallwelten, Martin Platzer/Van Melle & Partner, Architekt Georg Pendl/Vorsitzender der Bundessektion Architekten (v.l.n.r.) 18 Kammernachrichten 1/01

19 Architektenwettbewerbe Steiermark ut Mehr Mut zur Qualität zeigen Landesbaudirektor Gunter Hasewend, Stadtrat Siegfried Nagl, Architekten Georg Pendl und Christian Andexer. (v.l.n.r.) Podiumsdiskussion Was bringt der Wettbewerb den Gemeinden? Unter Teilnahme von Architekt Hans Gangoly, Gernot Siber, Architekt Werner Nussmüller, Bernd Knaller-Vlay/Europan, Franz Friessnegg/Bauherr, Heinz Schille/RA7, Bürgermeister a.d. Klaus Prieschl und Reinhard Rungaldier/Hochbauamt (v.l.n.r.) Qualität... und wie immer sponsored by Landeshypothekenbank Steiermark AG/ Filialdirektoren Herbert Schmalz, Klaus Kranner und Marketingleiter Reinhold Matejka sowie Ludwig Grobelscheg unter unseren Gästen (v.l.n.r.) (links) Landesbaudirektor Gunther Hasewend plädierte für Mut zur Qualität in den Gemeinden (rechts) Architekt Georg Pendl zum Thema Architektur-Wettbewerb im Widerstreit (links) Konzeption/Organisation: Architekt Guido Romanus Strohecker (rechts) Gerald Fuxjäger präsentiert das Arch+Ing-Net: Unter finden Sie die ZiviltechnikerInnen! (links) Wenn das kein Thema für die RA 14 für Wohnbauförderung des Landes Steiermark ist... Walter Kuschel und Siegfried Kristan (v.l.n.r.) (rechts) Landesrat Herbert Paierl und Stadtrat Siegfried Nagl (v.l.n.r.) Kammernachrichten 1/01 19

20 Recht Landes-Hypothekenbank Steiermark AG Radetzkystraße 15-17, 8010 Graz Tel 0316/8051-0, Fax 0316/ Service:unverwechselbar. An alle Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten Graz, im März 2001 Sehr geehrte Damen und Herren! Danke für das erste Jahr des gemeinsam beschrittenen Weges. Unsere Kooperation und Partnerschaft ist in dieser zukunftsweisenden Dimension und Qualität für die Steiermark und wohl auch für ganz Österreich einzigartig. In diesem Zusammenhang sind die gelungenen Veranstaltungen Ihrer Interessenvertretung sowie die hochwertigen gemeinsamen Werbeauftritte besonders hervorzuheben. Partnerschaft bedeutet für uns Vertrauen. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch im Jahr 2001 in allen Bereichen besonders interessante Konditionen. Darüber hinaus jedoch gilt das Motto Ihrer Veranstaltung Mut zur Qualität auch für uns. Daher bedeutet eine Geschäftsverbindung mit der Hypo nicht nur Bankprodukte höchster Qualität, sondern auch einzigartige Service-Leistungen sowie Tipps und Tools, mit denen Sie und Ihre Kunden viel Zeit und Geld sparen können. Das ZT-Paket der Hypo-Landesbank Steiermark ist neu geschnürt! Überzeugen Sie sich von den Möglichkeiten und Vorteilen aus unserer Partnerschaft. Herzlichst Ihre HYPO-LANDESBANK STEIERMARK 20 Kammernachrichten 1/01

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