Wechsel im Präsidentenamt

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1 Mitteilungen der Rechtsanwaltskammer KAMMER 4/07 AKTUELL FRANKFURT AM MAIN AUS DEM INHALT In eigener Sache S. 2 Zur anwaltlichen Arbeit S. 9 Ausbildung S. 14 Mitteilungen S. 15 Veranstaltungen S. 17 Fortbildung S. 18 Spendenaufruf S. 19 Wechsel im Präsidentenamt Johann Günther Knopp In der Kammerversammlung am (s. zum Verlauf S. 2) fand die reguläre Neuwahl der Hälfte der Vorstandsmitglieder statt. Nach fast 32 jähriger Tätigkeit im Vorstand, 22 jähriger Mitarbeit im Präsidium und 6-jähriger Tätigkeit als Präsident, stand Herr Kollege Johann Günter Knopp aus privaten Gründen für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung. In den letzten 6 Jahren hatte er mit Geschick und Kreativität die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main als Präsident geleitet und sie in der berufspolitischen Diskussion bei der BRAK vertreten. Während dieser Amtszeit hatte er insbesondere mit dem Aufbau der Gütestelle den Güte - und Mediationsgedanken gestärkt, mit der Einführung des Gütesiegels die Qualitätssicherung gefördert, sowie mit der umfassenden Unterstützung der Referendarsausbildung die anwaltsberufsbezogene Orientierung der Juristenausbildung unterstützt. Seiner Tatkraft verdanken wir eine Fülle von richtungsweisenden Veranstaltungen der Kammer, wie den regelmäßigen Auftakt für neu zugelassene Anwälte, die Feier in der Paulskirche zum 125-jährigen Bestehen der Kammer und des OLG Frankfurt, internationale Veranstaltungen anlässlich der Prof. Dr. Dr. Dr. Lutz Simon Europatage, eine bundesweit beachtete Vortragsveranstaltung zum neuen Rechtsdienstleistungsgesetz, Aufsatzwettbe-

2 2 IN EIGENER SACHE werb zur Ethik des Rechtsanwaltsberufs, usw. Die Spuren, die er hinterlässt, werden die Kammerarbeit auch in den nächsten Jahren prägen. In der der Kammerversammlung folgenden Vorstandssitzung vom wurde aus der Mitte des neuen Vorstandes der Präsident und das Präsidium neu gewählt (s. hierzu S 3). Der neue Präsident, Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. jur. Dr. phil. Dr. theol. Lutz Simon gehört der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main seit 1969 an und ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht. Er arbeitete im Vorstand seit 1983 mit, leitete seit vielen Jahren eine Beschwerdeabteilung und bearbeitete in der Abteilung für die Fachanwaltschaften die Gebiete Steuerrecht, Medizinrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Seit 2003 ist er Mitglied des Präsidiums. Für das Amt des Präsidenten wünschen wir ihm eine glückliche Hand. Kammerversammlung 2007 Die Kammerversammlung 2007 fand am statt. Gedenken Die Versammlung gedachte der im vergangenen Jahr verstorbenen Kolleginnen und Kollegen. Der Präsident hob 3 Kollegen besonders hervor: Herr Kollege Hugo Bug war 24 Jahre lang Mitglied des Vorstandes unserer Rechtsanwaltskammer. Herr Kollege Dr. Wolfgang Matschke war einer mehrjährigen Tätigkeit im Vorstand unserer Kammer zum Anwaltsgerichtshof gewechselt und 9 Jahre dessen Präsident. Er hat dieses Amt mit großem Arbeitseinsatz ausgefüllt und sich und diesem Amt in dieser Zeit hohes Ansehen erworben. Herr Kollege Albrecht Stockburger war während 28 Jahren Mitglied des Vorstands unserer Kammer und zuletzt deren Vizepräsident. Der Präsident dankte diesen Kollegen ganz besonders für ihr Engagement in unserer anwaltlichen Selbstverwaltung. Ehrungen Der Präsident ehrte sodann die Kollegen zum goldenen Berufsjubiläum, die seit 50 Jahren in unserem Kammerbezirk zugelassen waren, die Kollegen Günter Claus, Manfred Kasperkowitz, Fritz Baum, Dr. Klaus Schmalz. Präsident Knopp verband die herzliche Gratulation mit der Anerkennung der Lebensleistung und übergab eine Urkunde mit Erinnerungsnadel und goldener Krawatte. Ganz besonders bedankte sich Präsident Knopp auch bei Frau Kollegin Karla Köhler, die aus dem Vorstand und dem Präsidium der Kammer mit dem Tage der Kammerversammlung ausschied. Frau Köhler hat in den 22 Jahren ihrer Zugehörigkeit zum Vorstand sehr intensiv, zuletzt insbesondere in der Abteilung für Anwaltszulassungen und in dem Fachprüfungsausschuss für Arbeitsrecht engagiert mitgearbeitet. Die Arbeit im Präsidium hat sie wesentlich mitgestaltet. Bericht des Präsidenten und des Schatzmeisters und Entlastung In seinem Bericht ging Präsident Knopp auf die wesentlichen Neuerungen in der berufspolitischen Entwicklung, sowie der Entwicklung der immer umfangreicher werdenden Kammertätigkeit ein. Er verwies teilweise auch auf den jährlichen Geschäftsbericht, der seit einigen Jahren in elektronischer Form auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer zugänglich ist und umfassendes Datenmaterial enthält. Er dankte allen Kolleginnen und Kollegen, die an der Erledigung der Selbstverwaltungsaufgaben mitgewirkt haben sehr herzlich. Ausdrücklich bezog er in diesen Dank auch alle Mitarbeiter ein, die in der Geschäftsstelle mitarbeiten und die umfangreiche Tagesarbeit erledigen. Ergänzt wurde der Bericht des Präsidenten Knopp durch den Kassenbericht für das Jahr 2006 von Schatzmeister Dr. Griem. Rechtsanwalt Samstag bestätigte durch Verlesung des Berichts der Kassenprüfer die Richtigkeit der Buchungen und die Ordnungsgemäßheit der Verwendung der Gelder. Daraufhin stimmte die Kammerversammlung auf Antrag des Präsidenten der Notarkammer, Dr. Schäfer, der Entlastung des Vorstandes ohne Gegenstimme bei Enthaltung der Vorstandsmitglieder zu. Ausbildungsgebühren Der Vorschlag des Vorstandes, von der Erhebung von Zulassungs- und Prüfungsgebühren für Auszubildende für das Jahr 2008 abzusehen, wurde einstimmig angenommen. Rechtsanwaltskammer Kammer Aktuell 4/2007

3 3 Beitragsordnung und Haushaltsplan Schatzmeister Dr. Griem stellte sodann die vorgeschlagene Beitragsordnung und den Haushaltsplan 2008 vor, wie sie in Kammer Aktuell 3/2007 abgedruckt waren. Beide Vorlagen wurden einstimmig ohne Gegenstimmen angenommen. Damit verbleibt es auch für das Jahr 2008 bei dem bisherigen Kammerbeitrag von 225,-. Vorstandswahlen Die turnusmäßige Neuwahl für den Vorstand ergab folgende Ergebnisse: Für den Landgerichtsbezirk Limburg wurde Herr Rechtsanwalt Franz Giebeler für weitere vier Jahre in seinem Amt bestätigt. Für den Landgerichtsbezirk Darmstadt wurden gemäß den vorliegenden fünf Wahlvorschlägen die Kollegen Dr. Wulf Albach, Dr. Matthias Conradi, Dr. Tilman Körner, Franz-Josef Seidler, Dr. Helmut Trautmann in den Vorstand gewählt. Für die Wahl im Landgerichtsbezirk Frankfurt standen den 10 turnusmäßig freiwerdenden Vorstandsstellen 13 Wahlvorschläge gegenüber. Teilweise war eine Stichwahl und zum Teil sogar auch ein Losentscheid erforderlich. Gewählt waren schließlich die Kolleginnen und Kollegen Dr. Dr. Petra Albrecht, Peter Ellefret, Walther Grundstein, Hans-Christian Hauck, Eckart Hild, Dr. Dietrich Rethorn, Frank G. Siebicke, Axel Weber, Dr. Michael Weigel, Dr. Jens-Arne Thömel. Alle Gewählten nahmen die Wahl an. Vortrag Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Bauschke, Berlin, sprach zu dem Thema Besonderheiten anwaltlicher Tätigkeit auf dem Kunstmarkt. Er machte auf anschauliche und unterhaltsame Weise deutlich, dass die anwaltliche Beratungstätigkeit für alle Beteiligten am Kunstmarkt, wie Künstler, Galeristen und Käufer, ein besonderes Einfühlungsvermögen für die Besonderheiten dieses Marktes voraussetzen. Wahl des Präsidiums In seiner Sitzung vom wählte der Vorstand gem. 78 BRAO aus seiner Mitte ein neues Präsidium. Diesem gehören gem. 78 II nunmehr an: Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Dr. Dr. Lutz Simon, Frankfurt, Präsident Rechtsanwalt Hans-Peter Benkendorff, Frankfurt, Vizepräsident Rechtsanwalt und Notar Götz- Peter Fünfrock, Wiesbaden, Vizepräsident Rechtsanwalt und Notar Eckart Hild, Frankfurt, Vizepräsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Wulf Albach, Darmstadt, Vizepräsident und Schriftführer Rechtsanwalt Dr. Michael Griem, Frankfurt, Vizepräsident und Schatzmeister. Abteilungen des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Frankfurt Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer setzte in seiner Sitzung vom gem. 77 BRAO die Zahl der Abteilungen, deren Mitglieder und ihre Zuständigkeit für das Geschäftsjahr 2007/2008 wie folgt fest: Abteilung I: Zuständig für Beschwerden gegen Rechtsanwälte mit den Buchstaben: A - E RA Dr. Matthias Conradi Ober-Ramstadt RA Frank G. Siebicke RA Dr. Jens-Arne Thömel Abteilung II: Zuständig für Beschwerden gegen Rechtsanwälte mit den Buchstaben: F - J RA Dr. Michael Griem RA Peter Schirmer Wiesbaden RA Dr. Helmut Trautmann Reichelsheim Abteilung III: Zuständig für Beschwerden gegen Rechtsanwälte mit den Buchstaben: K - M RA und Notar Jürgen R. Hirschmann Gießen RAin Dr. Regina Michalke Rechtsanwältin Kornelia Wahl-Schneiders Wiesbaden Abteilung IV: Zuständig für Beschwerden gegen Rechtsanwälte mit den Buchstaben: N S, St RA Hans-Rüdiger Dierks RA Franz Giebeler Limburg RA Dr. Georg Hüllen Kammer Aktuell 4/2007 Rechtsanwaltskammer

4 4 IN EIGENER SACHE Abteilung V: Zuständig für Beschwerden gegen Rechtsanwälte mit den Buchstaben: Sch, T - Z RA Walther Grundstein RA Franz-Josef Seidler Offenbach RA Lothar Thür Abteilung VI: Zuständig für Einsprüche gegen Rügebescheide ( 74 Abs. 5 BRAO) RA Götz-Peter Fünfrock Wiesbaden RA Hans-Christian Hauck Frankfurt RA Dr. Klaus Werding Wetzlar Abteilung VII: Zuständig für die nach 224 a BRAO übertragenen Aufgaben und Befugnisse bei Zulassung auch von RA-Gesellschaften, soweit das Zulassungsverfahren damit geregelt wird. RA Dr. Wulf Albach Darmstadt RA Peter Ellefret Kriftel RA Hans-Christian Hauck RA Dr. Dietrich Rethorn RA Frank G. Siebicke Gießen RA Dr. Michael Weigel Abteilung VIII: Zuständig für Festsetzungen von Zwangsgeldern ( 57 BRAO), Entscheidungen in den Fällen der 17, 29 Abs. 1, 55 Abs. 1, 161 BRAO, Prüfung des Antrags auf Entscheidung des Anwaltsgerichtshofes ( 57 Abs. 3 BRAO), Gegenerklärung gem. 74 a Abs. 2 BRAO RA Hans-Peter Benckendorff RA Eckart C. Hild RA Dr. Georg Hüllen Abteilung IX: Zuständig für Ausbildung RA und Notar Jürgen R. Hirschmann Gießen RA Dr. Jens-Arne Thömel RAin Kornelia Wahl-Schneiders Wiesbaden Abteilung X: Zuständig für alle Gebührenangelegenheiten, insbesondere Erstattung von Kostengutachten Unterabteilung A: Zuständig für alle Streitigkeiten betreffend die Kostennoten von Rechtsanwälten mit ungeraden Aktenzeichen. RA Götz-Peter Fünfrock Wiesbaden RA Peter Gefeller Gießen RA Wolfgang Kirch Wiesbaden RA Lothar Thür RA Dr. Klaus Werding Wetzlar Unterabteilung B: Zuständig für alle Streitigkeiten betreffend die Kostennoten von Rechtsanwälten mit geraden Aktenzeichen RA Dr. Wulf Albach Darmstadt RA Dr. Lutz Eiding Hanau RA Hans-Christian Hauck RA Dr. Henrik Jacoby Darmstadt RA Dr. Tilman Körner Offenbach am Main RA Kay Schulz RA Axel Weber Gießen Abteilung XI: Zuständig für Innovation und Fortentwicklung RA Hans-Peter Benckendorff RA Hans-Rüdiger Dierks RA Peter Ellefret Kriftel/Ts. RA Dr. Dietrich Rethorn Gießen RA Prof.Dr.Dr.Dr. Lutz Simon RA Lothar Thür RA Dr. Michael Weigel Rechtsanwaltskammer Kammer Aktuell 4/2007

5 5 Abteilung XII: Zuständig für Fachanwaltsangelegenheiten RAin Dr. Dr. Petra Albrecht (InsoR/VerwR/MietR/UrMedR RA Hans-P.Benckendorff (SozR/ArbR/ TranspR/Gew.RS/ Bank- u. Kapitalmarktrecht/ MedR) RA Hans-Rüdiger Dierks (FamR/ErbR/IT-Recht/ Hand.u.Ges.R) RA Dr. Michael Griem (VersR/BauR) RA Eckart Hild (StrafR/VerkR/StR) Abteilung XIII: Zuständig für die Juristenausbildungsangelegenheiten RA Peter Ellefret Kriftel RA Dr. Georg Hüllen RA Dr. Michael Weigel Gemäß 77 Abs. 5 BRAO besitzen die Abteilungen innerhalb ihrer Zuständigkeit die Rechte und Pflichten des Vorstandes. Ausschüsse des Vorstands In seiner Sitzung am beschloss der Vorstand zwei dem Präsidium zuarbeitende Ausschüsse zu bilden, wie folgt: 1. Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit RAin Dr. Dr. Petra Albrecht, RA Hans-Rüdiger Dierks, RA Peter Gefeller, Gießen RA Eckart C. Hild, RA Franz-Josef Seidler, Offenbach RA Prof. Dr. Dr. Dr. Lutz Simon, RA Hans-Peter Benckendorff, RA Eckart C. Hild, RA Prof. Dr. Dr. Dr. Lutz Simon, RA Dr. Klaus Werding, Wetzlar 2. Ausschuss für Europäische und internationale Rechtsangelegenheiten Fachanwaltsausschüsse Für die Bestellung der Ausschussmitglieder gelten gemäß 19 Fachanwaltsordnung die 65 bis 68 I BRAO entsprechend. Nach 68 I BRAO werden die Mitglieder des Ausschusses auf 4 Jahre gewählt. Die Bestellungszeit von vier Fachanwaltsausschüssen war abgelaufen. Der Vorstand beschloss in seiner Sitzung am die Neubestellung wie folgt: Arbeitsrecht RA und Notar Wolfgang Mautz RA Axel Weber RA Ulrich Fischer Als stellvertretendes Mitglied: RA Carolina Wodtke Sozialrecht RA Prof. Dr. Hermann Plagemann RAin Ingrid Claas RA Gottfried Krutzki Als stellvertretendes Mitglied: RA Thomas Asmalsky Steuerrecht RA Dr. Thomas Gasteyer RA Dr. Detlev Haag RA Dr. Arno Maier-Bridou RA Dr. Thomas Milde RA Karlhermann Jung Als stellvertretendes Mitglied: RA Dr. Martin Klein Verwaltungsrecht RA Dr. Horst Schlemminger RA Dr. Thomas Schröer RA Prof. Dr. Lutz Eiding Als stellvertretendes Mitglied: RA Prof. Dr. Joachim Scherer Kammer Aktuell 4/2007 Rechtsanwaltskammer

6 6 IN EIGENER SACHE Bank- und Kapitalmarktrecht Neu besetzt wurde der ab arbeitende Fachanwaltsausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht. Der Vorstand hat auf seiner Vorstandssitzung am die Bildung eines gemeinsamen Vorprüfungsausschusses für die Fachanwaltschaft Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm beschlossen und folgende Vereinbarung unterzeichnet: Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Vorprüfungsausschusses für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung Bank- und Kapitalmarktrecht I. Gemeinsamer Ausschuss Die Rechtsanwaltskammer und die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm bilden gemäß 18 FAO einen gemeinsamen Ausschuss zur Vorbereitung der Entscheidung ihrer Vorstände über die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung Bank- und Kapitalmarktrecht! II. Bestellung der Ausschussmitglieder (1) Der Ausschuss besteht aus vier ordentlichen Mitgliedern und einem stellvertretenden Mitglied. (2) Ein ordentliches Mitglied wird vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm bestellt. Die weiteren ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder werden vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main bestellt. (3) Die Bestellung der Mitglieder erfolgt auf vier Jahre. Im Übrigen wird auf die Regelungen der 17, 19 und 20 FAO Bezug genommen. III. Geschäftsführung der Ausschüsse (1) Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung ist schriftlich unter Beifügung der nach 6 FAO erforderlichen Unterlagen bei der für den Antragsteller zuständigen Rechtsanwaltskammer zu stellen. (2) Die zuständige Rechtsanwaltskammer erhebt für die Bearbeitung eines Antrages eine Gebühr gemäß 89 Abs. 2 Ziff. 2 BRAO. Die Gebühr ist mit Antragseinreichung einzuzahlen. (3) Die zuständige Rechtsanwaltskammer leitet die Unterlagen an die Rechtsanwaltskammer weiter, deren Geschäftsstelle die Geschäftsführung des Ausschusses übernimmt. (4) Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung. IV. Entschädigung (1) Die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses werden durch die Rechtsanwaltskammer entschädigt, der sie angehören. (2) Ist ein Antragsteller nicht Mitglied der Rechtsanwaltskammer, erhält diese von der Rechtsanwaltskammer, der der Antragsteller angehört, für die abschließende Bearbeitung eines Antrages eine Gebühr in Höhe von 50,00. V. Kündigung der Vereinbarung (1) Die Vorstände der beteiligten Rechtsanwaltskammern haben das Recht, diese Vereinbarung drei Monate vor Ablauf eines Geschäftsjahres zu kündigen. (2) Zum Zeitpunkt der Beendigung dieser Vereinbarung bereits gestellte Anträge werden von dem bis dahin gemeinsamen Ausschuss abschließend bearbeitet. VI. Inkrafttreten Die Vereinbarung tritt am nach Maßgabe der Geschäftsordnung der jeweiligen Rechtsanwaltskammer in Kraft. Die vorstehende Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Vorprüfungsausschusses für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht wird hiermit ausgefertigt. gez. RA u. Notar Prof. Dr. Dr. Dr. Lutz Simon Präsident der Rechtsanwaltskammer gez. RA u. Notar Dr. Dieter Finzel Präsident der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm Aus dem Bezirk der Rechtsanwaltskammer Frankfurt werden folgende Mitglieder in den neu gebildeten Ausschuss Bankund Kapitalmarktrecht berufen: RAin Dr. Kerstin Neumann, Frankfurt RA Klaus Nieding, Frankfurt RA Dr. Carsten Alexander Salger, Frankfurt als stellvertretendes Mitglied: RA Axel Pabst, Frankfurt. Rechtsanwaltskammer Kammer Aktuell 4/2007

7 7 um Ende der Präsidentschaft von Rechtsanwalt Z und Notar Johann Günter Knopp konnte am der Auftakt zur Kooperationsvereinbarung zwischen Rechtsanwaltskammer und Universität feierlich begangen werden. Ziel der Zusammenarbeit ist die Förderung einer anwaltsbezogenen Ausbildung bereits während des juristischen Studiums. Da ca. 80% der Absolventen der zweiten juristischen Staatsprüfung den Anwaltsberuf ergreifen, sah sich der Gesetzgeber veranlasst, durch das Gesetz zur Reform der Juristenausbildung RAuN Johann Günter Knopp; Prof. Dr. Regina Ogorek, Prof. Dr. Manfred Weiss, Prof. Dr. Ulfrid Neumann, RA Dr. Michael Weigel Kooperation der Rechtsanwaltskammer mit der Johann Wolfgang Goethe Universität die rechtsberatende Praxis als Studien- und Prüfungsinhalt zu verankern. Dementsprechend beteiligt sich aktuell eine erfreuliche Anzahl von Kolleginnen und Kollegen als Lehrbeauftragte der Universität an der Ausbildung des juristischen Nachwuchses. Infolge der Kooperationsvereinbarung zwischen Rechtsanwaltskammer und Fachbereich wurde ein Logistikstützpunkt geschaffen, der beim Fachbereichszentrum für Schlüsselqualifikationen angesiedelt ist. Anwaltliche Lehrbeauftragte erhalten hier administrative und logistische Unterstützung durch mehrere studentische Hilfskräfte. Außerdem ist eine Zusammenarbeit zwischen Fachbereich und Rechtsanwaltskammer bei der Entwicklung anwaltsbezogener Lehrinhalte und eines Fortbildungsangebotes für die Rechtsanwaltschaft sowie bei der Benennung weiterer, an der universitären Ausbildung interessierter Kolleginnen und Kollegen vorgesehen. Zur Auftaktveranstaltung fanden zahlreiche Lehrbeauftragte aus der Anwaltschaft sowie Dozenten des Zentrums für Schlüsselqualifikationen ihren Weg in den Alten Senatssaal der Universität. Grußworte erfolgten durch den Dekan, Prof. Dr. Ulfrid Neumann und den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwalt und Notar Johann Günter Knopp. RAuN Prof. Dr. Dr. Dr. Lutz Simon, Prof. Dr. Ulfrid Neumann, Prof. Dr. Regina Ogorek, RAuN Johann Günter Knopp Die Einzelheiten der Kooperationsvereinbarung wurden durch die Prodekanin, Prof. Dr. Regina Ogorek, den Vorsitzenden der Abteilung für Juristenausbildung der Rechtsanwaltskammer, Herrn Dr. Michael Weigel und den stellvertretenden Direktor des Zentrums für Schlüsselqualifikationen, Prof. Dr. Manfred Weiss, vorgestellt. Im Anschluss hatten die Teilnehmer Gelegenheit, sich bei einem kleinen Stehempfang über ihre Erfahrungen auszutauschen. Kammer Aktuell 4/2007 Rechtsanwaltskammer

8 8 IN EIGENER SACHE Bundeseinheitliches Rechtsanwaltsregister Am hat die BRAK das bundeseinheitliche Rechtsanwaltsregister gemäß 31 BRAO unter register.org online geschaltet. Das bundeseinheitliche Rechtsanwaltsregister enthält bestimmte, im Gesetz geregelte Mitgliedsdaten aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der 28 Kammern der Bundesrepublik. Es bietet Verbrauchern, Gerichten und Behörden eine einfache und unentgeltliche Suchfunktion an. Dabei ist dieses Register nicht dazu bestimmt, Rechtsuchenden geeignete Rechtsanwältinnen und Rechtanwälte zu vermitteln. Vielmehr soll es Auskunft darüber geben, ob eine Person als Rechtsanwalt zugelassen ist, wo der Kanzleisitz ist und welche Rechtsanwaltskammer zuständig ist. Für die Aktualität und Richtigkeit der im Verzeichnis erfassten Daten sind die regionalen Rechtsanwaltskammern zuständig. Neuregelung des Erfolgshonorars Die 114. Hauptversammlung beschloss am einstimmig die BRAK-Stellungnahme-Nr. 45/2007 ( Stellungnahmen/2007/ Stn45.pdf) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren ( pdf/gesetzesentwuerfe/2007/ RefE_Erfolgshonorare.pdf.) Darin begrüßt die BRAK, dass in dem Entwurf auf eine vollständige Aufhebung des Verbotes des anwaltlichen Erfolgshonorars verzichtet wurde und es beim grundsätzlichen Verbot mit einer Ausnahmeregelung bleibt. Die BRAK befürchtet jedoch aufgrund der sehr offenen Formulierung des 4a Abs. 1 RVG-E eine Fülle von Rechtsstreitigkeiten über das Vorliegen der Zulässigkeitsvoraussetzungen des anwaltlichen Erfolgshonorars, was zu einer zersplitterten Rechtsprechung führen könnte. Die BRAK schlägt deshalb eine rechtssicherere und damit auch justiziable behutsame Öffnung vor, nach der es im Übrigen auf die Angaben des Mandanten ankommen muss. Zudem spricht sich die BRAK gegen die Regelung in 4 Abs. 3 Nr. 3 RVG-E aus, nach der die Vergütungsvereinbarung eine kurze Darstellung der wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen, auf denen die Einschätzung der Erfolgsaussichten beruht, enthalten muss. Eine solche im Vorhinein abzugebende Einschätzung der Erfolgsaussichten erscheint angesichts ihres Prognosecharakters kaum justiziabel und nützt weder dem Rechtsuchenden noch dem Rechtsanwalt. Ein fairer Ausgleich zwischen den Risiken, die für den Rechtsanwalt mit einer Erfolgshonorarvereinbarung verbunden sind, und dem Schutzinteresse des Rechtsuchenden kann im Rahmen einer Angemessenheitsprüfung gem. 3a Abs. 2 RVG-E erfolgen. Dabei sind auch die Erfolgschancen zu berücksichtigen. Darüber hinaus enthält die Stellungnahme Vorschläge, wie das Gesetz präziser und rechtssicherer gefasst werden kann. Die Änderungsvorschläge sind der Synopse pdf/stellungnahmen/2007/ Stn45Anlage.pdf zu entnehmen. 206 BRAO gilt auch für chinesische Rechtsanwälte 206 BRAO, der die Ausübung des Anwaltsberufs für ausländische Rechtsanwälte in Deutschland regelt, wurde erweitert und gilt nun auch für chinesische Rechtsanwälte. Diese Neuregelung ist im Bundesgesetzblatt I S verkündet. Nach 206 BRAO können anerkannte Anwälte aus Mitgliedstaaten der WHO die Aufnahme in eine deutsche Rechtsanwaltskammer beantragen und sich in Deutschland niederlassen, um hier den Anwaltsberuf auszuüben. Rechtsanwaltskammer Kammer Aktuell 4/2007

9 9 Kammer vor Ort in Wiesbaden ZUR ANWALTLICHEN ARBEIT Umsatzsteuer oder durchlaufender Posten? Am lud die Rechtsanwaltskammer die Kollegen aus dem Landgerichtsbezirk Wiesbaden, sowie Persönlichkeiten aus Wiesbadens Rechtsleben, Justiz, Ministerium, Versicherungen, BKA, Fachhochschulen, etc. unter dem Motto Der Bürger und sein Recht zu einer Veranstaltung in den Schwarzen Bock in Wiesbaden ein. Ziel der Kammer war es sich vorzustellen, nachdem seit der Mitte des Jahres 2007 doch erhebliche Entwicklungen in der Kammerlandschaft durch das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltskammern eingetreten waren. Da das Gesetz aufgrund einer Initiative des Landes Hessen im Bundesrat zustande kam, war es ein glücklicher Umstand, dass wir den Hessischen Minister der Justiz gewinnen konnten, die Auswirkungen des Gesetzes zu würdigen. Das zentrale Anliegen der Veranstaltung, die Kammerarbeit in der Region vorzustellen, kann als gelungen angesehen werden, wenn man dies an der Präsenz der Gäste und insbesondere auch der Kollegenschaft des Bezirks Wiesbaden misst. Mit knapp 100 Kollegen aus dem Bezirk interessierten sich weitaus mehr Kollegen für diese Veranstaltung, als aus diesem Bezirk zur alljährlichen Kammerversammlung zusammenkommen. Wenn es zutrifft, was zwei Kollegen sagten, dass man aus der Perspektive des Rheingaus die Kammer in Frankfurt kaum wahrnehme, dann wird es auch richtig sein, die Reihe der Veranstaltung Kammer vor Ort in weiteren Landgerichtsbezirken fortzusetzen. In der Regel wurde von der Anwaltschaft auf Gebühren für Anfragen beim Einwohnermeldeamt, Handelsregister, Gewerbeamt, Grundbuchamt und so weiter bei der Inrechnungstellung gegenüber dem Mandanten keine Umsatzsteuer erhoben, sondern diese als durchlaufender Posten behandelt. Wie bereits in Kammer Aktuell berichtet (siehe Umsatzsteuer auf Gerichtskosten?, Kammer Aktuell 2/07), ist dies aufgrund einer Entscheidung des Bayrischen Obersten Landesgerichtes und einer darauf folgenden Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen nunmehr in den Focus der Anwaltschaft und auch der Finanzbehörden geraten. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat hierzu eine Verfügung vom getroffen ( archiv/rakanzlei/ WeiterberechnungGebuehrn UndPausch.pdf). Danach ist auf alle oben bereits genannten Anfragen bei Behörden und auch die Aktenversendungspauschale mit Umsatzsteuer zu belegen. Ausgenommen sind selbstverständlich die Gebühren nach dem GKG, also die Gerichtskosten. Kammer Aktuell 4/2007 Rechtsanwaltskammer

10 10 ZUR ANWALTLICHEN ARBEIT Da die Gerichte aber aufgrund des automatisierten Kosteneinzugsverfahrens grundsätzlich nicht den eigentlichen Schuldner, also den Mandanten auf dem Überweisungsträger aufführen, sondern den Rechtsanwalt, stellt sich die Frage, ob es hier mit den örtlichen Finanzämtern in der Zukunft zu Problemen kommen kann. Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt hat dies bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt thematisiert. Diese antwortete uns mit Schreiben vom wie folgt: OBERFINANZDIREKTION FRANKFURT AM MAIN ZUR UMSATZSTEUER Grundsätzlich ist die gesamte Vergütung eines Rechtsanwalts, Notars, etc. steuerbar und steuerpflichtig. Jedoch sind solche Beträge nicht in die Bemessungsgrundlage für die erbrachte Leistung mit einzubeziehen, bei denen es sich um durchlaufende Posten i. S. d. 10 Abs. 1 Satz 6 UStG handelt. Dies sind solche Beträge, die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden. Der vereinnahmende und verausgabende Unternehmer übt im Zahlungsverkehr lediglich die Funktion einer Mittelsperson aus, ohne selbst einen Anspruch auf den Betrag gegen den Leistenden zu haben oder zur Zahlung an den Empfänger verpflichtet zu sein, vgl. A 152 Abs. 1 Satz 2 UStR. Ob ein Betrag im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt wird, kann nicht nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise entschieden werden. Vielmehr ist erforderlich, dass zwischen dem Zahlungsverpflichteten und dem, der Anspruch auf die Zahlung hat, unmittelbare Rechtsbeziehungen bestehen, vgl. A 152 Abs. 1 Satz 4 UStR. Daher ist ausschließlich auf die sich z. B. aus den Gebührenoder Kostenordnungen ergebenden Schuldnerschaft abzustellen, da diese Ausfluss der den Gebühren oder Kosten zu Grunde liegenden unmittelbaren Rechtsbeziehungen ist. Dabei kommt es weder auf die Person, die die Schuld begleicht, noch auf den Adressat der Kosten- oder Gebührenrechnung an. Unschädlich für die Annahme eines durchlaufenden Postens ist weiterhin, wenn dem Zahlungsempfänger (z. B. Gericht oder Behörde) weder Name noch Anschrift des Auftraggebers mitgeteilt wird, vgl. A 152 Abs. 2 UStR. Nach den oben genannten Abgrenzungskriterien stellen z. B. Gerichtskostenvorschüsse, Zeugengebühren und für den Mandanten vereinnahmte Gelder (Fremdgelder) durchlaufende Posten dar, die nicht die Bemessungsgrundlage für die Leistung des Rechtsanwalts, Notars, etc. mit einzubeziehen sind. Im Gegensatz dazu sind die Gebühren des Notars für die Einsichtnahme in die elektronischen Grundbücher (vgl. Rdvfg. Der OFD-Frankfurt vom S 7200 A 226 St I 2.20), die Aktenversendungspauschale und die Beratungshilfegebühr als Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Leistung des Rechtsanwalts, Notars, etc. anzusehen. Zu der Problematik weise ich auch auf die aktuelle Veröffentlichung Anwaltliche und notarielle Rechnungsposten von Evelyn Klein in NWB Nr. 39 vom , S. 3455ff (NWB Fach 7, S. 6929) hin. EDV-Ecke der Notarkammer Die Rechtsanwaltskammer wird mit dieser Ausgabe des Rundschreibens damit beginnen, die EDV-Ecke der Notarkammer künftig beizulegen. Wir empfehlen die EDV-Ecke auch Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen, da die gegebenen Informationen insbesondere auch für Ihre Angestellten hilfreich sind. Die in dieser Ausgabe der EDV-Ecke gemachten Hinweise, insbesondere zum elektronischen Rechtsverkehr, sind vor allem auch für die Kolleginnen und Kollegen hilfreich, die Notarvertretungen bzw. im Falle des Ausscheidens einer Notarkollegin/eines Notarkollegen die Notariatsverwaltung übernehmen. Außerdem finden Sie darin Informationen, die für Ihre anwaltliche Tätigkeit interessant sein könnten: - Verordnung zur Einreichung elektronischer Klageschriften, - automatisiertes Mahnverfahren, - Videokonferenz u.a. Frühere Ausgaben der EDV- Ecke der Notarkammer Frankfurt am Main sind abrufbar unter in der Rubrik Hilfestellung - EDV-Ecken Notarkammer. Rechtsanwaltskammer Kammer Aktuell 4/2007

11 Modern und effizient: DAI Ausbildungscenter Rhein/Main eröffnet Kostenfreier Probelauf war voller Erfolg Bereits einen Tag nach der feierlichen Eröffnung des neuerbauten DAI-Ausbildungscenters Rhein/ Mai in Heusenstamm hat sich die neue Fortbildungsstätte für Anwälte und Notare in der Praxis bewährt. Das Deutsche Anwaltsinstitut hatte am 17. November zum Tag der Fortbildung eingeladen. Mehr als 400 Teilnehmer nutzten die kostenfreien Veranstaltungen über neue Entwicklungen in den verschiedenen Bereichen anwaltlicher und notarieller Tätigkeit. So hatten sich Spitzenreferenten aus den Fachinstituten des DAI zum Beispiel zu den Themen Neuestes zur AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Steuerliche Betriebsprüfung in der Anwaltskanzlei und Konzepte geglückter Unternehmensnachfolge, zur Verfügung gestellt. Alle Veranstaltungen waren bereits im Vorfeld ausgebucht. Die Teilnehmer waren begeistert, zum einen über das hohe Niveau der Fort- Dr. Thomas Durchlaub bildungsveranstaltungen, zum anderen aber auch über die gelungene Konzeption des neuen DAI- Ausbildungscenters. Viel Lob bekamen vor allem die durch viele Fensterfronten transparente Bauweise, die großzügige Raumaufteilung und die moderne Veranstaltungstechnik. Das Fazit der Gäste und der Veranstalter stimmten überein: Das neue DAI-Ausbildungscenter Rhein/Main sei Ausdruck des Mottos des DAI Qualität und Erfolg. Hier kann man sich in angenehmer Atmosphäre stressfrei fortbilden, war die einhellige Meinung der ersten Teilnehmer, die überwiegend aus dem süddeutschen Raum kamen, vor allem aus dem Rhein/Main- Gebiet. Für diese Region mit ihrer Anwaltsdichte ist der Standort des neuen DAI-Ausbildungscenters in Heusenstamm besonders wichtig, hatte bereits am Vortag bei der feierlichen Eröffnung Prof. Dr. Dr. Dr. Lutz Simon, der Präsident der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main, in seinen Grußworten betont. 250 Gäste hatten sich zur Eröffnungsfeier eingefunden, die Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Durchlaub, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Anwaltinstituts, der gesamte DAI-Vorstand und Dr. Katja Mihm, Geschäftsführerin des DAI, be-

12 grüßen konnten. Der Einladung der Veranstalter waren unter anderem Jürgen Banzer, der Hessische Justizminister, Dr. Renate Jäger, ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht und heutige Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Präsidiumsmitglieder der Bundesrechtsanwaltskammer und der Bundesnotarkammer, Präsidenten und Vizepräsidenten verschiedener Rechtsanwalts- und Notarkammern sowie namhafte Vertreter aus Richterschaft, Anwaltschaft und Wissenschaft gefolgt. Wir alle freuen uns auf die Mitarbeiter des DAI und die Besucher aus ganz Deutschland, begrüßte Peter Jacoby, der Bürgermeister der Stadt Heusenstamm, die Anwesenden. Das Ausbildungscenter sei ein Gewinn für die Stadt, vor allem, was die Einflüsse von Intelligenz und Lebensart angehe. In seiner Begrüßungsansprache dankte Dr. Thomas Durchlaub dem Bürgermeister dafür, dass Heusenstamm das DAI von Anfang an mit offenen Armen empfangen und alle etwaigen Hindernisse auf dem Weg von der Idee bis zur Umsetzung des Centers unbürokratisch und schnell aus dem Weg geräumt habe. Mit dem dritten DAI Ausbildungscenter Rhein/Main könne das DAI nun ein flächendeckendes Aus- und Fortbildungsangebot in eigenen Häusern im Westen, Osten und in der Mitte der Bundesrepublik anbieten. Im Mittelpunkt der Aus- und Fortbildung des DAI steht das Prinzip des praktischen Nutzens für den Anwalt und Notar in seiner täglichen Praxis, betonte Durchlaub. Auch die weiteren Festredner, Dr. Bernhard Dombek, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer a. D., Hermann Meiertöns, Vizepräsident der Bundesnotarkammer, Prof. Dr. Dr. Dr. Lutz Simon, Präsident der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/ Main und Dr. Ernst Wolfgang Schäfer, Präsident der Notarkammer Frankfurt/Main hoben die Bedeutung der Aus- und Fortbildung für Anwälte und Notare hervor. Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung der anwaltlichen Tätigkeit sei eine unabdingbare Voraussetzung dafür, dass sich die Anwaltschaft auch gegenüber zunehmender nichtanwaltlicher Konkurrenz unter verschärften Wettbewerbsbedingungen auf dem Rechtsberatungsmarkt werde behaupten können, ergänzte Alfred Ulrich, Vorstandsmitglied des DAI und Präsidiumsmitglied der Bundesrechtsanwaltskammer gegenüber Journalisten. Auch Hessens Justizminister Jürgen Banzer betonte, dass die Justiz nur so gut ist, wie ihre Organe stark sind. Das neue DAI-Center im Rhein-Main- Gebiet biete den Anwälten dafür optimale Voraussetzungen für die Aus- und Weiterbildung. Banzer versicherte, dass die Ausbildung, aber auch die Belange der Anwälte und Notare ganz allgemein ein besonderes Anliegen der hessischen Landesregierung seien. Mit großem Interesse verfolgten die Teilnehmer der Eröffnungsveranstaltung den Festvortrag der Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Dr. Renate Jäger, die mit viel Engagement und genau so viel Humor die Probleme, aber auch die Erfolge ihrer neuen Tätigkeit beschrieb. Sie drückte ihre Hoffnung aus, dass auch deutsche Anwälte die Möglichkeiten und die Grenzen des Gerichtes in Straßburg besser erkennen und gegebenenfalls optimaler nutzen würden. Im Anschluss an die Festveranstaltung erläuterte Dr. Katja Mihm. Geschäftsführerin des DAI, vor Journalisten das Veranstaltungskonzept in Heusenstamm. Im Programm wird der Schwerpunkt des Angebots entsprechend der Struktur der Rhein- Main-Region vor allem auf wirtschafts- und steuerrechtlichen Themen liegen. Das DAI werde aber in Heusenstamm auch alle Fachlehrgänge anbieten, ergänzte Mihm. Mit der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main und der Notarkammer Frankfurt/Main werde man dabei eng zusammenarbeiten.

13 13 ZUR ANWALTLICHEN ARBEIT Prüfsiegel der RAK Frankfurt und Fortbildungszertifikat der BRAK Die Rechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass im Zuge der Einführung des Fortbildungszertifikats der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossen wurde, die Verwaltungsgebühr für das Prüfsiegel mit Wirkung zum auf 75,-- zu reduzieren. Eine entsprechend Änderung der Markensatzung wurde nunmehr veranlasst. 6 Abs. 6 der Satzung lautet nunmehr wie folgt: Die Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Erbringung des Nachweises und die Verleihung der Fortbildungsauszeichnung beträgt 75,- Euro.. Beantragt ein Mitglied gleichermaßen die Erteilung des Fortbildungszertifikats der Bundesrechtsanwaltskammer, wird die Aufwandsentschädigung von 75,-- nicht erneut erhoben. Das Gleiche gilt für den umgekehrten Fall. Informationen zur Marke der BRAK finden Sie unter brak.de/seiten/12.php. Pfändung in Treuhandkonten durch Bank Wir weisen darauf hin, dass unter Umständen eine Vollstrekkung titulierter Forderungen von Banken gegen die wirtschaftlich Berechtigten anwaltlicher Treuhandkonten (Anderkonten) zu besorgen ist. Nach Mitteilung eines Kollegen hat eine Großbank aus einem gegenüber seinem Mandanten bestehenden Titel in Treuhandkonten gepfändet, die der Kollege bei dieser Bank eingerichtet hatte. Gegenüber der Bank hatte er den Mandanten entsprechend seiner gesetzlichen Pflicht als wirtschaftlich Berechtigten im Sinne von 8 Absatz 1 GwG angegeben. Diese Information hat die Bank offenbar zur Vollstreckung eines eigenen Titels genutzt. Leitfaden Kanzleiführung und Qualitätssicherung Der 4. Leitfaden der BRAK- Initiative Anwälte mit Recht im Markt ist auslieferungsbereit. Er umfasst 70 Seiten. Er befasst sich mit der Grundlage der Kanzleiführung und gibt insbesondere erste Hinweise zu Personalführung und innere Organisation sowie zum Finanz- und Qualitätsmanagement. Damit soll den Anwälten, speziell jüngeren Kollegen, ein Werkzeug zur Optimierung der Kanzleiabläufe an die Hand gegeben werden. Er wird zum Stückpreis von 6,50 an Rechtsanwälte abgegeben. Bestellungen richten Sie bitte an die BRAK, Littenstrasse 9, Berlin AUSBILDUNG Sommerabschlussprüfung 2008 Die nächste Sommerabschlussprüfung findet statt am: Freitag, den (Wirtschaftskunde, Rechnungswesen) Montag, den (Fachbezogene Informationsverarbeitung) Mittwoch, den (Fachkunde) Anmeldeschluss ist der 04. Februar Die ausbildenden Kanzleien erhalten durch die Rechtsanwaltskammer ein Anmeldeformular, dem ein Merkblatt mit weiteren Informationen zum Inhalt der Prüfung und zu den Zulassungsvoraussetzungen beiliegt. Die Formulare erhalten alle Auszubildenden, deren Ausbildungszeit spätestens am endet sowie Wiederholer. Auszubildende, die keinen Anmeldevordruck bis Mitte Januar 2008 erhalten, sowie diejenigen, die eine Prüfungszulassung als Externe gem. 40 Abs. 2 BBiG begehren, können sich an die Ausbildungsabteilung der Geschäftsstelle (Tel. 069/ ,-42 oder 19) wenden oder das Informationsmaterial aus dem Internet unter -ffm.de unter Ausbildung Prüfungsinfo/Formulare - abrufen. Kammer Aktuell 4/2007 Rechtsanwaltskammer

14 14 AUSBILDUNG Hinweis zur Anmeldung! Aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Prüfungsterminen bitten wir nachdrücklich um rechtzeitige Übersendung der vollständigen Prüfungsunterlagen. Ein Nachreichen bedeutet einen erheblichen verwaltungstechnischen Mehraufwand. Liegen die Unterlagen nicht vollständig vor, müssen wir davon ausgehen, dass eine Teilnahme an der Prüfung nicht beabsichtigt ist und können den Prüfling nicht zulassen. Prüfungsvorbereitungskurse Die Ausbildungsabteilung macht Ausbilder und Auszubildende auf die Prüfungsvorbereitungskurse zur Sommerabschlussprüfung 2008 aufmerksam, die vom Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e. V. in kostenpflichtig angeboten werden. Außerdem besteht ein Angebot für Auszubildende, die generelle Unterstützung brauchen, um ihr Ausbildungsziel zu erreichen. Nähere Informationen: Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e. V., Taunusstr , Ansprechpartnerin: Martha Fujimura Tel.: (069) Fax: (069) Ehrung langjähriger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kanzleien Wir bitten alle Kolleginnen und Kollegen der Ausbildungsabteilung weiterhin langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kanzleien unter Angabe ihrer Dienstjahre (mindestens 25) zur Veröffentlichung in den Kammermitteilungen und Ehrung durch den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer zu benennen. Werbekampagne für Auszubildende Eine Online-Werbung für den Ausbildungsberuf "Rechtsanwaltsfachangestellte/r" startete am unter der Adresse Der Ausbildungsberuf wird dort in Wort, Bild und Ton vorgestellt. Zudem werden Fragen rund um den Ausbildungsberuf beantwortet sowie Ausbildungsformulare und eine Jobbörse angeboten. Ergebnisse der Zwischenprüfung An der Zwischenprüfung 2007 nahmen insgesamt 260 Prüflinge teil. Die Zwischenprüfung brachte folgende Ergebnisse: Teilnehmer 260 Note 1 Note 2 Note 3 Note 4 Note 5 Note 6 Recht ,5% 91 35,0% ,5% 50 19,2% 2 0,8% Büropraxis 16 6,2% 74 28,5% ,8% 42 16,1% 1 0,4% - - Wirtschaftskunde 8 3,1% 34 13,1% 80 30,8% 95 36,5% 43 16,5% - - Rechtsanwaltskammer Kammer Aktuell 4/2007

15 15 MITTEILUNGEN Image der Anwaltschaft in der Bevölkerung Neuer Forschungsbericht des Soldan-Instituts für Anwaltmanagement belegt: Mandanten geben Anwälten "Spitzennoten". Im Buchhandel erhältlich: Christoph Hommerich / Matthias Kilian, Mandanten und ihre Anwälte. Ergebnisse einer Bevölkerungsumfrage zur Inanspruchnahme und Bewertung von Rechtsdienstleistungen, Bonn ISBN-Nr , 15,- EUR. Das Image der Rechtsanwälte, die Erwartungen und Erfahrungen der Bevölkerung bei der Inanspruchnahme ihrer Dienstleistungen ist bisher weitgehend unerforscht. Diese Erkenntnisdefizite treffen vor allem die Rechtsanwälte selbst, denen systematische, empirisch abgesicherte Informationen über die rechtlichen Bedürfnisse der Bevölkerung, Erwartungen der Mandanten an rechtliche Dienstleistungen, über Hemmschwellen der Inanspruchnahme solcher Dienstleistungen, über Erfahrungen von Mandanten mit Anwälten, aber auch über mögliche Vorurteile gegenüber Anwälten bisher nicht zur Verfügung stehen. Die vorliegende Studie ist diesen Fragen durch Befragung von Deutschen evidenzbasiert nachgegangen. In sechs Abschnitten werden folgende Aspekte untersucht: Die Wahrnehmung des Anwaltsberufs aus Sicht der Bevölkerung Rechtsprobleme der Bevölkerung Strategien zur Lösung von Rechtsproblemen Auswahl von Rechtsanwälten von Rechtsuchenden Die Beauftragung eines Rechtsanwalts Erfahrungen mit anwaltlichen Dienstleistungen. RDG Der Bundesrat hat am beschlossen, gegen das neue Rechtsdienstleistungsgesetz und das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts (BR-Drs. 705/07) keinen Antrag zu stellen (BR-Drs. 705/07 Beschluss)), so dass das Gesetz nunmehr vom Bundespräsidenten ausgefertigt und verkündet werden kann. Wird das Rechtsberatungsneuregelungsgesetz noch im Dezember 2007 verkündet, tritt es am in Kraft. Die Änderungen der BRAO treten bereits am Tag nach Verkündung in Kraft. Berufsituation von Rechtsanwältinnen Das Institut für Freie Berufe an der Uni Erlangen hat die Ergebnisse einer Befragung von Rechtsanwältinnen aus sieben Kammerbezirken herausgegeben in Bd. 30 seiner Schriftenreihe Berufssituation und soziale Rahmenbedingungen bei Rechtsanwältinnen in Deutschland (2007). Die im Auftrag der Selbsthilfe der Rechtsanwälte durchgeführte Studie gibt Auskunft über die Gründe für die Berufswahl und den Anteil von Rechtsanwältinnen am gesamten Berufsstand, über die Art der Berufsausübung und die fachliche Spezialisierung. Außerdem werden die berufliche und wirtschaftliche Perspektive sowie die Risikoabsicherung und Altersvorsorge untersucht. Die Bewertung der eigenen beruflichen Situation im Vergleich zu männlichen Kollegen sowie Auskünfte zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie ergänzende Befragung. Das für Rechtsanwältinnen besonders wichtige Thema der Berufsunterbrechung und des Wiedereinstiegs findet ebenso Berücksichtigung wie das Burnout- Problem. (Autoren: Liebig, Kerstin / Spengler, Anja / Oberlander, Willi, Bd. 30 der Schriftenreihe des Instituts für Freie Berufe Preis: 15,80 ) Appell der BRAK zu den strafprozessualen Verfahrensrechten in der EU Die Bundesrechtsanwaltskammer hält die Schaffung von EUweit geltenden Mindeststandards von Beschuldigten- und Verteidigungsrechten für die elementare Voraussetzung für ein funktionierendes Strafrechtssystem in Europa. Sie hat daher durch ihren Strafrechtsausschuss und den Europaausschuss einen umfangreichen Appell zu den strafprozessualen Verfahrensrechten der Europäischen Union erarbeitet. Dieser soll die Mitgliedsstaaten und die Kommission ermutigen, nach dem Scheitern des Rahmenbeschlusses über bestimmte Verfahrensrechte, die Arbeiten an Mindestgarantien in EU-Strafverfahren wieder aufzunehmen. Sie finden den Text des Appells unter: Stellungnahmen/2007/ Stn37.pdf Kammer Aktuell 4/2007 Rechtsanwaltskammer

16 16 MITTEILUNGEN Statistik Jurastudenten, Prüfungen, Rechtsanwälte Die aktualisierte Statistik Jurastudenten, Prüfungen, Rechtsanwälte ergibt für das Jahr 2005 folgende Erkenntnisse: Vom Studienbeginn bis zur Zulassung zur Anwaltschaft vergehen derzeit durchschnittlich acht Jahre. Damit ist die Ausbildungsdauer gegenüber dem Jahre 1993 sowie den vorangehenden Jahren um etwa zwei Jahre verkürzt worden. Der vom BMJ für das Jahr 2005 erstellten Übersicht über die Dauer des Studiums lässt sich entnehmen, dass die durchschnittliche Semesterzahl der zur ersten Staatsprüfung erstmals zugelassenen Studenten im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen ist. Sie betrug im Jahr 2005 durchschnittlich 9,7 Semester (Vorjahr: 9,6 Semester). Insgesamt wurden im Jahr Studenten im ersten Staatsexamen geprüft (2004: ). 35,6 % aller im Jahre 2005 im ersten juristischen Staatsexamen geprüften Kandidaten machten von der Freischussregelung Gebrauch (der prozentuale Anteil lag zwischen 20,2 % in Hessen und 48,1% in Rheinland-Pfalz). Die Durchfallquote der Kandidaten, die den Freiversuch im Jahre 2005 in Anspruch genommen haben, ist mit 17,4 % niedriger als bei den Kandidaten, die nicht von der Möglichkeit des Freiversuchs Gebrauch gemacht haben. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Durchfallquote bei den Freiversuchen um 0,7 % gesunken, bei den Kandidaten insgesamt aber um 1,4 % gestiegen. Es zeigt sich auch, dass die Kandidaten, die den Freiversuch in Anspruch genommen haben, eine erheblich bessere Benotung erhalten haben. Fast 60 % aller Kandidaten mit Freiversuch bestanden besser als ausreichend. Die erste juristische Staatsprüfung bestanden mit Sehr gut 0,2 %, mit Gut 3,0 %, mit Voll Befriedigend 12,6 % und mit Befriedigend 27,5 % der Kandidaten insgesamt. Die zweite juristische Staatsprüfung bestanden von Kandidaten insgesamt 0,1 % mit Sehr Gut, 2,2 % mit Gut, 14,6 % mit Voll Befriedigend, 36,1 % mit Befriedigend und 32,4 % mit Ausreichend. 14,7 % bestanden die Prüfung nicht. Die Anzahl der Studienanfänger sinkt wieder. Die Zahl der Referendarinnen im Vorbereitungsdienst betrug am und liegt bei 51,3 % (ohne die Angaben von Hessen und Sachsen). Die Zahl der neu eingestellten Referendare insgesamt ist im Vergleich zu den Vorjahren erneut gesunken. Im gesamten Bundesgebiet wurden Referendare neu eingestellt (Vorjahr: 9.152). Reform des Gerichtsvollzieherwesens In ihrem Antrag Zwangsvollstreckung beschleunigen Gläubigerrechte stärken ( btd/16/071/ pdf) schlägt die FDP-Bundestagsfraktion eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens vor. Diese Privatisierung soll im Wege der Beleihung und durch eine Aufgabenerweiterung der Gerichtsvollzieher vollzogen werden. So soll die Forderungspfändung ganz auf den Gerichtsvollzieher übertragen werden und ein fakultatives Abwendungsverfahren im Vorfeld gerichtlicher Inanspruchnahme unter Beteiligung des Gerichtsvollziehers eingeführt werden. Die BRAK hatte bereits in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 34/2007 ( seiten/pdf/ Stellungnahmen/2007/ Stn34.pdf) zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens ( dip.bundestag.de/btd/16/ 057/ pdf) die Übertragung der Gerichtsvollziehertätigkeit auf Beliehene begrüßt. Dabei sollte die Übertragung der Forderungspfändung mit einer entsprechenden Verbesserung der Ausbildung der Gerichtsvollzieher einhergehen. Die Einführung eines Abwendungsverfahren (auch Rechnungspräsentationsverfahren genannt) lehnte die BRAK demgegenüber ab. Rechtsanwaltskammer Kammer Aktuell 4/2007

17 17 Kunst privat! Hessische Unternehmen zeigen ihre Kunstsammlungen 14./15.Juni 2008 Kunst privat! Unternehmen öffnen ihre Türen und zeigen der interessierten Öffentlichkeit ihre Kunstsammlungen. Kunst privat! ist eine Aktion des Landes Hessen und der beteiligten Unternehmen. Kunst privat! hat im Jahr 2007 bereits zum dritten Mal in Folge stattgefunden. Im Jahre 2008 wird diese Kunstaktion am 14./15.6. stattfinden. Die Lenkungsgruppe im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung bittet uns, dafür zu werben, da sich an dieser Aktion auch Rechtsanwaltskanzleien beteiligen können. Nähere Einzelheiten finden Sie unter: Seehaus Verein für Rechtsanwälte e. V. Der Seehaus-Verein für Rechtsanwälte e. V. möchte den Kolleginnen und Kollegen sein Seehaus am Starnberger See vorstellen und teilt dazu mit: Das Haus liegt in einem großen Garten direkt am See in Seeshaupt. Die Appartements sind gut eingerichtet (mit Dusche, Toilette, kleiner Küche und teils mit großem Balkon) und laden zu einem längeren Ferienaufenthalt oder auch zu einem Kurzurlaub zu jeder Jahreszeit ein. Außerdem bieten wir für Seminare, Tagungen, Konferenzen etc. einen Raum bis 50 Personen und einen für 20 Personen an. Seminartechnik ist vorhanden. Der Seehaus-Verein für Rechtsanwälte e.v., St.-Cajetan-Str. 20, München, Tel. 089/ , Fax: 089/ und die Leiterin der Geschäftsstelle, Frau Schloer, erteilen Auskünfte und nehmen gerne Ihre Buchung entgegen. Wir verweisen auch auf unsere Internet-Seite Kanzlei Fehsenfeld, Schmidt & Kollegen keine Anwaltskanzlei In letzter Zeit tritt eine Kanzlei Fehsenfeld, Schmidt & Kollegen sowie ein mit dieser verbundener Arbeitskreis für Vererben und Verscheken (AKVV) verstärkt in Erscheinung und sucht über Zeitungsanzeigen immer wieder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Bearbeitung der durch den genannten Dienstleister vermittelten Mandate. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Kanzlei Fehsenfeld, Schmidt & Kollegen nicht um eine Anwaltskanzlei handelt. Der Namensgeber K. H. Fehsenfeld ist kein Rechtsanwalt und wurde durch Anerkenntnisurteil des Landgerichts Hanau vom (5 O 43/07) verurteilt, es zu unterlassen, auf dem Gebiet des Erbrechts beratend und/oder rechtsbesorgend für Dritte tätig zu werden, insbesondere durch Erstellung von Konzepten zur strategischen Nachlassregelung, durch die Überprüfung bestehender Testamente, durch die Anfertigung von Testamentsentwürfen oder durch die Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. VERANSTALTUNGEN Arbeitsrechtliches Praktikerseminar Das Arbeitsrechtliche Praktikerseminar am Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus- Liebig-Universität, Gießen, will die Teilnehmer über aktuelle Probleme des Arbeitsrechts informieren und gleichzeitig Forum sein für die Diskussion zwischen Arbeitnehmern, Betriebsräten und Arbeitgebern, zwischen Richtern, Rechtsanwälten und Personalleitern, zwischen Tarifvertragsparteien, Unternehmen und Behörden sowie zwischen Praxis und Wissenschaft. Die Veranstaltungen des Arbeitsrechtlichen Praktikerseminars werden von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt als Fortbildungsveranstaltungen i. S. v. 15 FAO anerkannt. Im Wintersemester 2007/2008 wird noch eine Seminarveranstaltung stattfinden: Donnerstag, , 17 Uhr Herr Dr. Rüdiger Linck Richter am Bundesarbeitsgericht, Erfurt Aktuelle Rechtsprechung des BAG zum Aufhebungsvertrag und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach 1a KSchG Anmeldungen an: Justus-Liebig-Universität Gießen Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht Licher Strasse 72, Gießen Kammer Aktuell 4/2007 Rechtsanwaltskammer

18 18 FORTBILDUNG Deutsches Anwalt-Institut DAI Ausbildungs-Center Rhein/Main, Heusenstamm: Dogmatische Strukturen des Zugewinns Cornelia Herrmann, RAin, FAin für Familienrecht, Bochum; Werner Reinken, Richter am OLG Hamm Steuerstrafverteidigung Dr. Peter Haas, RA, FA für Steuerrecht, Bochum; Prof. Dr. Frank Hardtke, RA, FA für Steuerrecht, FA für Arbeitsrecht, Prof. an der Hochschule Wismar; Wolfgang Lübke, Regierungsdirektor, Leiter der Steuerfahndungsstelle im Finanzamt für Fahndung und Strafsachen, Berlin; Thilo Pfordte, RA, FA für Strafrecht, München Dogmatische Strukturen des aktuellen Unterhaltsrechts Cornelia Herrmann, RAin, FAin für Familienrecht, Bochum; Werner Reinken, Richter am OLG Hamm Praktikerseminar für Junge Anwälte Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Das Zivilprozessrecht Anton Braun, RA, Hauptgeschäftsführer der Bundesrechtsanwaltskammer a. D., Bonn Contract Drafting David Fletcher LL.M., Solicitor, London, Hugo Groves LL.M., Barrister, London/New York Intensivkurs: Straßenverkehrsrecht, insbesondere Fahrerlaubnisrecht Dr. Manfred Siegmund, Richter am VG Köln; Dr. Arnim Wegner, Vors. Richter am VG Köln 7. Jahresarbeitstagung Insolvenzrecht Die InsO: Führend in Europa oder Verlierer im Kampf der Systeme? Basiswissen Wettbewerbs- und Markenrecht Dr. Jürgen Apel, RA, FA für Gewerblichen Rechtsschutz, Dortmund; Prof. Dr. Hans-Kurt Mees, Richter am BGH a. D., Wiesbaden Aktuelle Fragen des GmbH- Rechts in der Kautelarpraxis Notar Dr. Bernhard Schaub, München Umsatzsteuer Ministerialdirigent Jörg Kraeusel, Bundesfinanzministerium Berlin; Dr. Alexander Neeser, USt-Referent der DIHK; Woltersdorf; Dr. Christoph Wäger, Richter am BFH; Dr. Wilfried Wagner, Vizepräsident des BFH, München Die Gestaltung von Eheverträgen Dr. Wolfgang Reetz, Notar, Köln Intensivseminar Arzneimittelrecht Dr. Nami Akbarian, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte; Angela Büttrich, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Steuerrecht kompakt Prof. Dr. Georg Crezelius, Universität Bamberg; Dipl.-Fw. Dr. Rüdiger Gluth, RA, FA für Steuerrecht, Düsseldorf; Thomas Müller, Vors. Richter am FG Köln; Prof. Dr. Christoph Uhländer, Fachhochschule für Finanzen NRW, Nordkirchen Aktuelle Probleme der notariellen Vertragsgestaltung (2007/2008) Dr. Andreas Albrecht, Regensburg, Notar a.d.; Dr. Hermann Amann, Berchtesgaden, Notar a.d.; Christian Hertel, Geschäftsführer des DNotI, Würzburg 20. Sozialrechtliche Jahresarbeitstagung Leitung: Bernd Meisterernst, RA, Notar, FA für Arbeitsund Sozialrecht, Münster Aktuelles Steuerrecht für Notare Klaus Koch, RA, Stb., Baden- Baden, Notar; Dr. Sebastian Spiegelberger, Rosenheim Neue Entwicklungen im Vertragsarztrecht Prof. Dr. Hermann Plagemann, RA, FA für Medizinrecht und für Sozialrecht, Frankfurt/ Main; Dr. Gernot Steinhilper, RA, bis 2005 Justiziar der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, Dortmund Praxiswissen Verkehrsrecht Ottheinz Kääb, RA, FA für Versicherungsrecht, FA für Verkehrsrecht, München Anwaltskanzlei 2010 Einstieg in den elektronischen Rechtsverkehr Dr. Thomas Lapp, RA, Frankfurt Arbeitsrecht aktuell Werner Ziemann, Vors. Richter am LAG Hamm Rechtsanwaltskammer Kammer Aktuell 4/2007

19 19 Fachlehrgänge in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Frankfurt Mitglieder der RAK Frankfurt erhalten 200, Ermäßigung auf jeden Fachlehrgang 20. Fachlehrgang Verwaltungsrecht ab , in 3 Teilen 5. Fachlehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht ab , in 6 Teilen 61. Fachlehrgang Arbeitsrecht ab , in 3 Teilen 30. Fachlehrgang Familienrecht ab , in 3 Teilen 9. Fachlehrgang Insolvenzrecht ab , in 4 Teilen 60. Fachlehrgang Steuerrecht ab , in 6 Teilen Anfragen und Anmeldungen richten Sie bitte an: Deutsches Anwaltsinstitut e. V. Universitätsstr Bochum Tel. (02 34) Fax (02 34) info@anwaltsinstitut.de Detaillierte Informationen erhalten Sie online, per oder Telefon. Alle Veranstaltungen können Sie natürlich auch online mit 5% Rabatt buchen: SPENDENAUFRUF Aufruf zur Weihnachtsspende 2007 Der Vorstandsvorsitzende der Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte ruft auch in diesem Jahr zur Weihnachtsspende auf: Mit Ihrer Spende im Jahr 2006, für die wir Ihnen nochmals herzlich danken, haben Sie es ermöglicht, dass die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte in 26 Kammerbezirken bundesweit 398 Unterstützten eine große Freude bereiten konnte: Ausgezahlt wurden insgesamt inklusive der Kosten für Gutscheine, mit denen wir 93 minderjährigen bzw. in Ausbildung befindlichen Kindern Buchwünsche erfüllten. Die Dankbarkeit der Empfänger über diese Zuwendungen zum Weihnachtsfest ist groß. Auch wenn uns bewusst ist, dass Sie gerade in der Vorweinachtszeit mit Spendenaufrufen überhäuft werden, bitten wir Sie: Helfen Sie auch in diesem Jahr mit Ihrer Spende! Jede Spende ist steuerabzugsfähig. Für Beträge bis 100 gilt der von Ihrem Kreditinstitut quittierte Beleg als Zuwendungsbestätigung. Für Beträge über 100 erhalten Sie unverzüglich eine Spendenquittung. Abschließend noch eine Bitte: Sollte Ihnen im Kollegenkreis ein Notfall bekannt sein, informieren Sie uns. Wir helfen gern! Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte Kl. Johannisstrasse Hamburg Konten: Deutsche Bank Hamburg, Kto , (BLZ ) Postbank Hamburg, Kto (BLZ ) Kammer Aktuell 4/2007 Rechtsanwaltskammer

20 20 Der Vorstand wünscht allen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer und ihren Familien sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ihren Kanzleien ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr 2008 IMPRESSUM Herausgeber Rechtsanwaltskammer Bockenheimer Anlage Telefon: 069/ Telefax: 069/ web: Verantwortlicher Redakteur Dr. Rudolf Lauda (Hauptgeschäftsführer) Realisierung, DTP-Druckvorlage ISISConsulting Druck Friedrich Bischoff Druckerei GmbH Beilagen Fortbildungsveranstaltungen der Fortbildungs und Service GmbH der RAK FFM EDV-ECKE der Notarkammer Frankfurt Kammer Aktuell 4/2007 Rechtsanwaltskammer

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