Die Tarifbewegung der IG Metall in der Metall- und Elektroindustrie Stefan Schaumburg IG Metall Vorstand FB Tarifpolitik

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1 Die Tarifbewegung der IG Metall in der Metall- und Elektroindustrie

2 Die Tarifbewegung der IG Metall in der Metall- und Elektroindustrie 2015: Anlage der Tarifbewegung Ablauf der Tarifbewegung Das Tarifergebnis Bewertung aus Sicht der IG Metall 2

3 Die Tarifbewegung der IG Metall in der Metall- und Elektroindustrie 2015: Anlage der Tarifbewegung Ablauf der Tarifbewegung Das Tarifergebnis Bewertung aus Sicht der IG Metall 3

4 Die IG Metall greift die Anliegen der Beschäftigten auf: Ausgangspunkt Beschäftigtenbefragung 2013 (Beteiligung > ) 1 Schlussfolgerungen, Ziele, Themen, Voraussetzungen Beteiligung und Diskussionsprozess bis zum Gewerkschaftstag 2015 Diskussionsprozess in der zweiten Phase der Beschäftigtenbefragung. 2 Mittelfristig anstehende tarif- und betriebspolitische Themen (ausgehend von der Beschäftigtenbefragung) Themen aus den Befragungsergebnissen, der internen und öffentlichen Debatte, der aktuellen Betriebspolitik, Gesprächsverpflichtungen mit Gesamtmetall. 3 Qualitative Tarifforderung 2015 In der Tarifrunde 2015 neben den anstehenden Verhandlungen über Entgelt, auch qualitative Themen angehen. 4

5 Tarifbewegung 2015: Diskussion möglicher qualitative Forderungen im Vorstand und Tarifkommissionen Themen TV Kündbar bis Gesetzlicher Rahmen Altersteilzeit FlexÜ o. 6 Monate nach Inkrafttreten Gesetz (Juni 2014) Gesetz neuer Rentenzugang Juni 2014 AVWL AVWL 6 Monate bis Jahresende Keine Änderung, neuer Durchführungsweg notwendig Bildungsteilzeit Quali 3 Monate bis Jahresende Reduzierte Vollzeit für Pflege MTV 3 Monate Mögliche gesetzliche Veränderung weitere Arbeitszeitthemen MTV 3 Monate Kommen für die Tarifrunde 2015 nicht in Betracht Werkverträge Keine, Mögliche gesetzliche Veränderung Leiharbeit LeiZei o. 6 Monate nach Gesetz (Mitte 2015) Mögliche gesetzliche Veränderung 5

6 Die IG Metall fordert ein Paket bestehend aus: Neuabschluss des Tarifvertrages zur Qualifizierung, erweitert um Regelungen für eine tarifliche Bildungsteilzeit. Neuabschluss eines verbesserten Tarifvertrages zum flexiblen Übergang in die Rente, sowie langfristige Absicherung der Finanzierung. Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 5,5 % bei einer Laufzeit von 12 Monaten. 6

7 Die Tarifbewegung der IG Metall in der Metall- und Elektroindustrie 2015: Anlage der Tarifbewegung Ablauf der Tarifbewegung Das Tarifergebnis Bewertung aus Sicht der IG Metall 7

8 Ungewöhnlich lange Vorbereitungs- und Diskussionsphase Ergebnisse Beschäftigtenbefragung Forderungsbeschluß Forderungsdebatte ab Frühjahr 2014 Verhandlungen ab Januar

9 Der Stern v : Was die IG Metall fordert, hilft den Arbeitnehmern, der Wirtschaft und letztlich dem Land. Ein solches Vorgehen sollte Schule machen. Die IG Metall hat fast schon ein Denkmal verdient. In der insgesamt positiven Berichterstattung wurde neben der Entgeltforderung insbesondere die Bildungsteilzeit als innovatives Element positiv bewertet und erweist sich als Sympathiebringer. Wiederum erfolgreich war die breite regionale Berichterstattung. vom Endlich versteht eine Gewerkschaft unter sozialer Komponente etwas anderes Endlich strebt eine Gewerkschaft an, auch für Chancen- statt nur für Verteilungsgerechtigkeit zu sorgen. 9

10 Warnstreikende 10

11 Ergebnisse Beschäftigtenbefragung Forderungsdebatte ab Frühjahr 2014 Forderungsbeschluß Verhandlungen ab Januar 2015 Mehr als Beteiligte an Warnstreiks Tarifergebnis vom Gelungene Beteiligung! 11

12 Tarifergebnis M + E

13 Entgelt Entgelterhöhung: 3,4 % mehr ab 1. April 2015 Einmalzahlung: 150, Auszahlung im März für Auszubildende 55 Auszahlung im März Laufzeit EntgeltTV: 15 Monate, bis 31. März

14 Mittelfristige Tarifentwicklung und Inflation (M&E-Industrie) Verbraucherpreisentwicklung Tarifentwicklung IG Metall (mit EZ) 138,5 142,8 147,4 152, ,9 101,7 105,3 103,5 108,4 104,5 111,8 106,3 114,7 107,9 118,5 109,6 123,1 112,1 131,1 126,5 115,0 115,4 132,4 116,7 133,9 119,4 121,8 * 123,6 124,1 124, *Schätzung 14

15 Tarifergebnis M + E 2015 Entgelt Altersteilzeit Bildungsteilzeit 15

16 TV AVo Finanzierung der individuellen Ansprüche aus TV FlexÜ und Laufzeit analog Entgelt-TV endet der TV Erhöhung SoZa 5%-Punkte Damit ist der Dauerstreit über die Finanzierung von FlexÜ beigelegt. TV FlexÜ Neu Individuelles Anspruchsmodell Quote 4% alternative Mittelverwendung Zuflussregelung zu BTZ freiw. BV oder Strafzahlung / Angebotspflicht Basismodelle 4+5 Jahre Öffnung für andere Modelle (z.b. statt Blockmodell 80:60:40:20) verbesserte Aufstockung für untere EG s Zugänge für Belastete verbessert TV Quali (Teilzeit) Fester Einstieg in geförderte BTZ möglich! Wenn Zufluss aus FlexÜ, dann individueller Anspruch auf BTZ geförderte BTZ wird wie ATZ aufgestockt Die Aufstockung und auch die Modelle können per BV anders geregelt werden, z.b. spezielle Modelle für Studierende 16

17 TV FlexÜ Neu: Übersicht Ab dem ist ATZ auf Basis des neuen TV FlexÜ durchzuführen. (Alte Tarifverträge ATZ werden über diesen Zeitraum nicht fortgeführt). Der FlexÜ_neu erstmals kündbar zum Finanzierung durch TV AVo abgesichert: Wird TV AVo gekündigt erlöschen individuellen Ansprüche nach TV FlexÜ mit einer Nachwirkung von 6 Monaten die. Der TV FlexÜ würde als Grundlage für ATZ ohne Ansprüche fortgeführt. Wechsel in Bruttoausstockungsmodell. Gleitender Ausstieg ( ) ist möglich. Untere EG überproportional angehoben. Zwingende Mittelverwendung ist Pflicht. Finanzierung 0,4 %durch die Arbeitnehmer/innen durch TV AVo anerkannt. Der Rentenzugang 63 / 45 im Anschluss an ATZ möglich. BR kann eine andere Mittelverwendung vereinbaren, z.b. für Bildungsteilzeit. 17

18 TV FlexÜ Neu: Übersicht Individueller Anspruch bleibt bestehen für: 4% der Beschäftigten. 3% bevorzugt für besonders Belastete Kriterien: Nachtschicht, Wechselschicht, belastende Arbeitsumgebung Ab dem 58. Lebensjahr für max. % Jahre ATZ, bis an ungeminderte/geminderte und davon max. 2% für alle überigen Mitarbeiter Ab dem 61. Lebensjahr für max. 4 Jahre ATZ, bis an ungeminderte Altersrente Vorrangkriterien als Auffanglinie im TV (erst Jahrgang, dann Betriebszugehörigkeit) 8 Jahre ATZ als freiwillige BV möglich. Bestandsschutz für bestehende Vereinbarungen Pflicht zur Überprüfung auf Wertgleichheit. Ab 2018 keine Fortführung der Mindestnettoentgelttabelle mehr. TV FlexÜ neu löst die alten Tarifverträge ab. Abweichende Quoten können (bei Wertgleichheit) per BV geregelt werden. 18

19 TV FlexÜ Neu : Details 19

20 TV FlexÜ Neu: Betriebsvereinbarungen Im Betrieb kann eine freiwillige Betriebsvereinbarung zur Altersteilzeit geschlossen werden. Bestehende Betriebsvereinbarungen können einvernehmlich fortgeführt werden, wenn sie die Regelungen dieses Tarifvertrags insgesamt mindestens wertgleich abbilden. Die Betriebsparteien sind verpflichtet zu überprüfen, ob und inwieweit die neuen Zugangskriterien / die materielle Ausstattung entsprechend den Regelungen dieses Tarifvertrages in die bestehende Betriebsvereinbarung integriert werden können. 20

21 Altersteilzeit Vergleich alt - neu Vollzeitbrutto Bisheriges Vollzeitnetto: Gesamtnetto ATZ alt: Gesamtnetto ATZ neu: Vollzeitbrutto Bisheriges Vollzeitnetto: Gesamtnetto ATZ alt: Gesamtnetto ATZ neu: Vollzeitbrutto Bisheriges Vollzeitnetto: Gesamtnetto ATZ alt: Gesamtnetto ATZ neu: Vollzeitbrutto Bisheriges Vollzeitnetto: Gesamtnetto ATZ alt: Gesamtnetto ATZ neu: Vollzeitbrutto Bisheriges Vollzeitnetto: Gesamtnetto ATZ alt: Gesamtnetto ATZ neu: Vollzeitbrutto Bisheriges Vollzeitnetto: Gesamtnetto ATZ alt: Gesamtnetto ATZ neu: Bsp. 1: Beschäftigter, verheiratet (Alleinverdiener, LStKl. III), Vollzeiteinkommen 2.500, keine Kinder, keine Bsp. 2: Beschäftigter, verheiratet (kein Alleinverdiener, LStKl. IV), Vollzeiteinkommen 2.500, Kirchensteuer. keine Kinder, keine Kirchensteuer. keine Kinder, keine Kirchensteuer , keine Jörg Hofmann 12 Kinder, 21 Kirchensteuer. Bsp. 3: Beschäftigter, verheiratet (Alleinverdiener, LStKl. III), Vollzeiteinkommen 3.500, keine Kinder, keine Bsp. 4: Beschäftigter, verheiratet (kein Alleinverdiener, LStKl. IV), Vollzeiteinkommen 3.500, Kirchensteuer. Bsp. 5: Beschäftigter, verheiratet (Alleinverdiener, LStKl. III), Vollzeiteinkommen 4.500, keine Kinder, keine Bsp. 6: Beschäftigter, verheiratet (kein Alleinverdiener, LStKl. IV), Vollzeiteinkommen keine Kirchensteuer.

22 Tarifergebnis M + E 2015 Entgelt Altersteilzeit Bildungsteilzeit 22

23 Bildungsteilzeit: 23

24 Bildungsteilzeit: Neu in Tarifverträgen zu Bildung Neu: persönliche berufliche Weiterbildung" ( 2 Nr. 5 TV B) Erstreitbarer Zugang für den Einzelnen mit Hilfe des Betriebsrates Inanspruchnahme öffentlicher Förderung (insbes. WeGebAU") unbezahlte Freistellung (Teilzeit, ggf. mit monatlicher Aufzahlung) oder aus Wertguthaben (teil-)bezahlte Freistellung (z. B. verblockte Teilzeit). Bildungskonto (Wertguthaben) Ansparzeiten (aus betriebl. AZ-Konten max. 152 Std/Jahr); Zeitschulden möglich (max. 10% der Arbeitsleistung) AN kann Ansprüche aus Urlaubs- und Weihnachtsgeld einbringen Inanspruchnahme für Entwicklungsqualif. und persönliche Weiterbildung In Bildungsvereinbarung konkrete Freistellung und Laufzeit 24

25 Bildungsteilzeit: Neu in Tarifverträgen zu Bildung Freistellung möglich bis zu 7 Jahren ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit und >200 Beschäftigten Teilzeit (variabel, Block) oder Ausscheidensvereinbarung mit Wiedereinstellungszusage auf gleichwertigem Vollzeit- Arbeitsplatz Übernommene Auszubildende können direkt nach der Ausbildung (Mindestbetriebszugehörigkeit gilt nicht) Aufstockung über verschiedene Wege möglich: Ansparen über Bildungskonto und Bildungsvereinbarung Geförderte Bildungsteilzeit 25

26 Bildungsteilzeit: Neu in Tarifverträgen zu Bildung Nach fünf Jahren im Betrieb, Azubis nach der Übernahme 1 2 Bildungsteilzeit verblockt oder unverblockt Ausscheidensvereinbarung Bis zu 7 Jahre Danach Rückkehr auf mindestens gleichwertige Vollzeitstelle Un- und Angelernte 3 Besondere Förderung für Ungelernte (WeGebAU) 26

27 Bildungsteilzeit: Neu in Tarifverträgen zu Bildung 27

28 Berechnungsbeispiele Bildungsteilzeit nach TVQ BaWü i.v.m. TV FlexÜ 1. Beschäftigte/r mit dreijähriger Ausbildung, ledig, 0 Kinder Entgelt Tarifgebiet BaWü (EG 7) zzgl. LZ von 15 % Vollzeitbrutto: Bisheriges Vollzeitnetto: 2.058,27 Teilzeitbrutto (50 %): 1.647,50 Förderung (wertgleich ATZ): 37,2 % = 612,87 BTZ-Brutto 2.260,37 BTZ- Netto: 1.516,90 % vom bisherigen Vollzeitnetto: 74 % 2. Beschäftigter angelernt, verheiratet, 0 Kinder, Entgelt Tarifgebiet BaWü (EG 3) zzgl. LZ von 15 % Vollzeitbrutto: Bisheriges Vollzeitnetto: 1.956,26 Teilzeitbrutto (50 %): Förderung (wertgleich ATZ): 52 % = 685,36 BTZ-Brutto BTZ- Netto: 1.567,48 % vom bisherigen Vollzeitnetto: 80 % Durch zusätzliches Einbringen der Sonderzahlungen in das monatliche Entgelt und max. 152 Std. aus Arbeitszeitkonten kann die Aufstockung nochmals um ca. 30 Prozent brutto erhöht werden. Damit ergibt sich ein Netto zwischen 85% und mehr. 28

29 Die Tarifbewegung der IG Metall in der Metall- und Elektroindustrie 2015: Anlage der Tarifbewegung Ablauf der Tarifbewegung Das Tarifergebnis Bewertung aus Sicht der IG Metall 29

30 Bewertung: Ein gelungener Beteiligungsprozess, die gute Koordination zwischen den Bezirken, eine große Beteiligung an Warnstreiks und Mitgliederzuwachs machen die Tarifbewegung zu einem Erfolg für die IG Metall. Es war wichtig zu allen drei Forderungskomponenten eine Lösung zu finden. Die Tarifrunde hat gezeigt, dass sie Lösungen für Zukunftsfragen der Metall- und Elektroindustrie finden kann. Altersteilzeit bleibt ein Mittel für den flexiblen Ausstieg. Sie ist jetzt im Detail für viele Beschäftigte verbessert worden und damit zukunftsfest. Die Regelungen zur Förderung der persönlichen Weiterbildung einschließlich des Einstiegs in die geförderte Bildungsteilzeit sind ein wichtiger Zukunftsbaustein für die Branche und ihre Beschäftigten. Die Entgelterhöhung stärkt die Einkommen der Beschäftigten, ist gerechtfertigt und angemessen. Sie ist auch gesamtwirtschaftlich vernünftig und trägt zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Konjunktur in Deutschland und Europa bei. 30

31 Wie weiter? Gesprächsverpflichtung zwischen Gesamtmetall und IG Metall Die Tarifvertragsparteien vereinbaren, die Gespräche über Arbeitszeitmodelle im vereinbarten Rahmen fortzusetzen. Dabei sind vor allem Fragen der durch die demografische Entwicklung erwartenden Probleme bei der Arbeitszeit und Fragen von lebensphasenorientierten Arbeitszeitmodellen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wird auch über die tarifliche Regelung zu Langzeitkonten und flexiblen Arbeitszeitkonten gesprochen. Die Tarifvertragsparteien werden ggf. gemeinsame Initiativen für bessere gesetzliche Rahmenbedingungen ergreifen, die tarifliche Regelungen unterstützen (z.b. praxistaugliche Flexi-II-Regelung) Gesamtmetall IG Metall 31

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