IBS. INFO für OUTGOINGS WS 2016/17 Stand Juli 2016
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- Benedict Becke
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1 IBS INFO für OUTGOINGS WS 2016/17 Stand Juli 2016
2 KONTAKT Auslandssemester IBS Fachbereich Technik Abt. Maschinenbau Erste Ansprechperson IBS-Auslandssemester Katja Hakkarainen-Janssen Raum T101 () Sprechzeiten: Mo & Mi 9:30-10:30 Uhr (in der Vorlesungszeit) und nach Vereinbarung IBS-Studiengangkoordinator Prof. Dr. Florian Schmidt (Technik) Prof. Dr. Olaf Passenheim (Wirtschaft) Auslandsbeauftragter Prof. Dr. Andreas Haja 2
3 ZUSTÄNDIGKEITEN Auslandssemester IBS Beratung zum Studium im Ausland Bewerbungsunterlagen für ERASMUS+ & andere Partnerhochschulen Learning Agreement Anerkennung Katja Hakkarainen-Janssen (Prof. Dr. Schmidt, Prof. Dr. Passenheim) Transcript of Records Prüfungs-/Immatrikulationsamt Auszahlung der Fördermittel (Erasmus+, PROMOS) Janine Hülsen/ Sprachprüfungen + -bescheinigungen Sprachlehrer 3
4 VORAUSSETZUNGEN & REGELUNGEN Auslandssemester IBS Für den für den Bachelorstudiengang Internationaler Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen(Industrial & Business Systems, IBS): Teil B der BPO Prüfungsordnung; u.a.: Immatrikulations- und Prüfungsamt Ordnungen Internationaler Studiengang Wirtschaftsingenierwesen IBS 7 Zulassung zum Auslandssemester: wenigstens 55 CP aus den ersten zwei Fachsemester Auslandssemesterordnung; u.a.: fachliche Vertiefung von studienbezogenen, technischen & wirtschaftlichen Kenntnissen und Kompetenzen im 4. oder in 5. Semester (je nach Praxissemester) 30 CP sind im Ausland zu belegen Lehrveranstaltungen sind zulässig, die nicht Bestandteil der BPO sind Unterrichtssprache in einer Fremdsprache 4
5 Allgemeine ANERKENNUNG DER IM AUSLAND ERBRACHTEN STUDIENLEISTUNGEN Weitere Informationen zur Anerkennung unter: 5
6 ANERKENNUNG DER LEISTUNGSNACHWEISE FÜR ALLE: ÜBER LEARNING AGREEMENT FOR STUDIES um die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen gewährleisten zu können! 6
7 WAS IST DAS LEARNING AGREEMENT? Auflistung der ausgewählten Kurse an der Gasthochschule sowie Anerkennung (Mobility Window) BESTEHT AUS: 1. LEARNING AGREEMENT Before Mobility : jeweils eigenes Formular für ERASMUS+ -Studierende & OUTSIDE ERASMUS+ -Studierende 2. LEARNING AGREEMENT During Mobility : jeweils eigenes Formular für ERASMUS+ -Studierende & OUTSIDE ERASMUS+ -Studierende 3. (ggf.) ANNEX A: für Kurse, die nicht auf den Abschluss angerechnet werden (sg. Wahlfächer) Die Formulare müssen nicht im Original vorliegen; Kopien/Scan sind ausreichend! FORMULARE: 7
8 1. LEARNING AGREEMENT Before Mobility und ggf. 3. ANNEX A MUSS VON IHNEN, VON DER HOCHSCHULE EMDEN/LEER UND VON DER GASTHOCHSCHULE VOR ANTRITT DER MOBILITÄT UNTERSCHRIEBEN WERDEN! (Regularien von ERASMUS+; gilt aber auch für Studierende Outside ERASMUS+!) Vor Ihrem Auslandsaufenthalt wird das Learning Agreement von Ihnen nach Absprache mit Frau Hakkarainen- ausgefüllt, und von Ihnen sowie von der zuständigen Person an der HS E/L unterschrieben Danach wir das LA an die ausländische Gasthochschule zur Unterschrift geschickt (von Ihnen oder von Frau Hakkarainen, je nach Bewerbungsverfahren bzw. Absprache) I.d.R. sendet die ausländische Gasthochschule das unterschriebene LA an Sie bzw. an Frau Hakkarainen zurück Wenn Sie das LA erhalten, bitte leiten Sie das LA an Frau Hakkarainen (und ERASMUS+ - Studierende: bitte auch an Frau Hülsen im ) weiter! Annex A nur dann ausfüllen, wenn Sie Kurse im Ausland belegen, die nicht auf den Abschluss angerechnet werden sollen (muss nicht von der ausländischen Gasthochschule unterschrieben werden) Es liegt in Ihrer Verantwortung nachzufragen, ob das vollständig unterschriebene Learning Agreement rechtzeitig an der HS Emden/Leer vorliegt! ERASMUS+ -Stipendienauszahlung folgt erst dann, wenn das vollständig unterschriebene Learning Agreement (Scan/Kopie) im bei Frau Janine Hülsen vorliegt 8
9 2. LEARNING AGREEMENT During Mobility und ggf. 3. ANNEX A NUR BEI ÄNDERUNGEN ZUM LEARNING AGREEMENT BEFORE MOBILITY VOR Verschicken des Learning Agreements During Mobility mit Frau Hakkarainen in Verbindung setzen neue Kurse müssen für die Anerkennung geprüft werden die Kursbeschreibungen und Info zur Credit Points müssen dafür vorleget werden! Sobald die Anerkennung geklärt ist, kann das Learning Agreement During Mobility von Ihnen ausgefüllt werden; danach muss das von Ihnen und von der Gasthochschule unterschrieben und an Frau Hakkarainen geschickt werden. Rücksendung des Learning Agreements During Mobility (und ggf. Annex A) innerhalb der ersten 2 Wochen nach Studienbeginn an der Gasthochschule (oder nach Regeln der Gasthochschule, wenn die weniger als 2 Wochen für das Formular gibt) Nach Erhalt des Learning Agreements wird das auch an der HS Emden/Leer unterschrieben 9
10 NACH DEM AUSLANDSSEMESTER ERFAHRUNGSBERICHT (5-seitiger) o o per an Frau Hakkarainen sowie die ERASMUS+ -und PROMOS- Studierenden bitte auch an Frau Hülsen Formular für den Erfahrungsbericht Studium (Studierende OUTSIDE ERASMUS+ sollen dieses Formular ebenfalls benutzen): UMRECHNUNG DER NOTEN und ANERKENNUNG DER ERBRACHTEN LEISTUNGEN AUS DEM AUSLAND (s. nächste Folie) 10
11 ANERKENNUNG DER ERBRACHTEN LEISTUNGEN AUS DEM AUSLAND Für die Anerkennung müssen folgende Unterlagen vorliegen: Das ORIGINAL Zeugnis (Transcript of Records) der Gasthochschule wird ca. 5 Wochen nach der Prüfungszeitraum an der Gasthochschule geschickt Das vollständiges Learning Agreement for Studies Learning Agreement Before Mobility & ggf. ANNEX A; ggf. Learning Agreement During Mobility & ggf. ANNEX A Erfahrungsbericht FALLS ERWÜNSCHT: Anerkennungsformular der HS Emden/Leer nach Anerkennungsverfahren; Info und das Formular: Das elektronische Anerkennungsformular der HS Emden/Leer (Transcript of Records der Entsendeeinrichtung & Anhang zum Diploma Supplement für Auslandsstudienaufenthalte) muss von Ihnen (ohne Noten) ausgefüllt werden Danach senden Sie es bitte per in pdf an Frau Hakkarainen; die Noten werden eingetragen, die Anerkennung bestätigt und der Anhang zum Diploma Supplement ans Prüfungsamt weitergeleitet Das ORIGINAL Transcript of Records der Gasthochschule sowie das Transcript of Records der Entsendeeinrichtung erhalten Sie wieder Das Anhang zum Diploma Supplement verbleibt im Prüfungsamt bis zur Ausstellung Ihres Diploma Supplement am Ende Ihres Studiums 11
12 NICHTBESTANDENE KLAUSUREN IM AUSLAND Sollen/müssen die Prüfungen wiederholt werden, dann muss der Nachholversuch von der Partnerhochschule gestellt werden Individuelle Rücksprache, ob die Klausur nach Emden geschickt werden kann 12
13 FINANZIERUNG PROMOS (begrenzte Mittelausstattung, Auswahlverfahren) Laufzeit: jeweils das Kalenderjahr (Förderung bis Ende Februar möglich) Studiensemester zwischen 1 und 6 Monaten Weltweite Förderung, i.d.r. aber nur außerhalb des ERASMUS Raumes (ERASMUS Raum = EU-Länder, Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und Türkei) Zwei Bewerbungstermine pro Jahr im DEADLINE 8. August 2016 Die Ausschreibung für 2016 finden Sie unter: 13
14 FINANZIERUNG ERASMUS+ (/Janine Hülsen) DAAD ( Auslands-BAföG ( Weitere Links zur Finanzierung: (Förderung von Auslandsaufenthalten mit Kind) 14
15 WAS IST NOCH ZU BEACHTEN? Während Ihres Auslandssemesters bleiben Sie in Emden eingeschrieben (weitere Info Immatrikulationsamt!) Versicherungen auf Gültigkeit im Ausland prüfen! KV-Schutz innerhalb von Europa ohne zusätzl. Versicherung nur sehr begrenzt Versicherung über den DAAD (KV, Unfallv., Haftpflichtv.): Untervermietung des eigenen Wohnraums? im melden Befreiung von den Semesterticketgebühren beim AStA FRISTEN BEACHTEN! (weitere Info & Kontakt AStA) Internationaler Studentenausweis (ISIC) oder auch unter: Hinweis für Studierende, die einen Auslandsaufenthalt im EU-Ausland planen: die Notrufnummer 112 gilt EU-weit für Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr und ist überall kostenlos. 15
16 Bei der Zusammenstellung der Informationen bemühen wir uns um größtmögliche Richtigkeit, übernehmen aber keine Gewähr. Bitte informieren Sie sich auch stets selbst 16
17 Bitte denken Sie daran: Sie sind Repräsentanten unserer Hochschule!!!! Und zum Schluss wünschen wir Ihnen eine schöne und erfolgreiche Zeit im Ausland!!! 17
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