Fachtag Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e.v.

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1 Ambulantisierung in der Behindertenhilfe und Stadtteilentwicklung Wie sieht das ideale Quartier aus? Dokumentation Fachtag der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e.v. am 31. August 2006

2 Seite Einleitung von Michael Edele, AGFW Begrüßung Ambulantisierung in der Behindertenhilfe und Stadtteilentwicklung Wie sieht das ideale Quartier aus? von Richard Wahser, AGFW Grußwort Ambulantisierung in der Behindertenhilfe und Stadtteilentwicklung Wie sieht das ideale Quartier aus? von Herbert Bienk, Senatskoordinator für die Gleichstellung behinderter Menschen der Freien und Hansestadt Hamburg Rede Gemeinsame Veranstaltung der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Hamburg und der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen von Karin Evers-Meyer, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Beitrag Ambulantisierung in der Eingliederungshilfe von Dr. Peter Gitschmann, Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Amt Soziales und Integration, Eingliederungshilfe Beitrag Kurzdarstellung der Programmsegmente des Mietwohnungsbauprogramms 2006 von Herrn Selle, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Vortrag Das Hamburgische Stadtteilentwicklungsprogramm Aktive Stadtteilentwicklung von Klaus-Peter Friebel, Referat Stadterneuerung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Beitrag Allgemeine Thesen zur Sozialen Stadtteilentwicklung von Dipl.-Soz. Marcus Menzl, HafenCity Universität Hamburg Beitrag aus Sicht der Bürger/innen des Stadtteils und des Bürgerschaftliches Engagement. Information und Einbindung der Bürger/innen Ambulantisierung in der Eingliederungshilfe und Stadtteilentwicklung Wie kann ein ideales Quartier aussehen? von Ursula Preuhs Ambulantisierung in der Behindertenhilfe und Stadtteilentwicklung Wie sieht das ideale Quartier aus? Beitrag aus der Sicht der BürgerInnen / des bürgerschaftlichen Engagements Freiwilligen Zentrum Hamburg / Agnes-Neuhaus-Heim von Dipl. Päd. Kirsten Leischel und Dipl. Soz-Päd. Hannah Schonig-Nasr Ambulantisierung in der Behindertenhilfe und Stadtteilentwicklung Wie sieht das ideale Quartier aus? Beitrag aus Sicht eines Stadtentwicklers von Axel Vogt, Bezirksamt Eimsbüttel Ambulantisierung in der Behindertenhilfe und Stadtteilentwicklung Wie sieht das ideale Quartier aus? Beitrag aus Sicht eines Architekten Über Erfahrungen mit Menschen, die aus einer Heimunterbringung in den eigenen Wohnraum in einen Hamburger Stadtteil gezogen sind von Karsten Wagner, Lawaetz-Stiftung, Stadtentwicklung und Projektmangement Ergebnisprotokoll zum Veranstaltungsteil: Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeitsgruppen und Diskussion von Sandie-Christine Schröfel

3 Einleitung Michael Edele 3 Die in der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Wohlfahrtsverbände begrüßen und unterstützen das Projekt der Ambulantisierung in der Behindertenhilfe in Hamburg. Von Beginn an waren die Verbände bei der Formulierung der Rahmenbedingung der Ambulantisierung mit einbezogen und unterstützen die Träger bei der Umsetzung. Das Gelingen dieses Vorhabens ist abhängig vor allem von der Berücksichtigung der Interessen von Menschen mit Behinderung. Nur wenn die Ambulantisierung freiwillig geschieht, Rückkehroptionen bestehen und die Rahmenbedingungen angemessen gestaltet werden, kann für den einzelnen der Wechsel in eine ambulante Wohnform gelingen. Aber auch die Interessen der Träger der Einrichtungen müssen berücksichtigt werden. Hier ist vor allem Planungssicherheit und die Entwicklung entsprechender neuer Angebote notwendig. Darüber hinaus ist ein wichtiger Erfolgsfaktor der Ambulantisierung die Integration der Menschen mit Behinderung in den Stadtteilen, wo neue ambulante Wohnformen entstehen bzw. stationäre in ambulante umgewandelt werden. Hier spielt auch das bürgerliche Engagement eine besondere Rolle. Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat sich deshalb in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen explizit mit dieser letzten Fragestellung beschäftigt und dazu einen Fachtag Ambulantisierung in der Behindertenhilfe und Stadtteilentwicklung - Wie sieht das ideale Quartier aus? am durchgeführt. Nachfolgend finden Sie nun die Dokumentation dieser Veranstaltung. Daraus lassen sich viele interessante Informationen und Hinweise für das Projekt der Ambulantisierung insbesondere hinsichtlich der Frage der Stadtteilentwicklung gewinnen. Viele verschiedene Gruppen haben bei dieser Veranstaltung mitgewirkt und zum Gelingen beigetragen und für viele ist die Relevanz dieses Thema durch den Fachtag überhaupt erst deutlich geworden. Dazu gehören Verbände, Wohlfahrtsverbände, Einrichtungen, Betroffenenorganisationen, Fachbehörden, Bezirke und Vertreter aus Wissenschaft und Stadtentwicklung. An dieser Stelle möchte ich dem Vorbereitungsteam der Veranstaltung danken: Ilona Markossa (Paritätischer Wohlfahrtsverband), Peter Hambrinker (Diakonisches Werk), Karl Stengler (Arbeiterwohlfahrt) sowie einer Reihe von Vertreter/innen verschiedener Organisationen, die insbesondere an einem Vorbereitungsworkshop teilgenommen haben: Axel Vogt (Bezirksamt Eimsbüttel), Klaus-Peter Friebel (Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt), Karsten Wagner (Lawaetz-Stiftung), Herbert Bienk (Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung) und Gudrun Dräger (Behörde für Soziales, Familie und Verbraucherschutz). Ein weiterer Dank geht an Sandie-Christine Schröfel, Joanna Heppner und Diana Hauschildt für die Erstellung von Mitschriften der drei Arbeitsgruppen, die in einem Protokoll von Frau Schröfel in der Dokumentation zusammen geführt worden sind. Wir hoffen mit der Vorlage dieser Dokumentation einen Beitrag zum Gelingen des Ambulantisierungsprozesses beizutragen und werden dieses Vorhaben weiter kritisch konstruktiv begleiten. Hamburg, im März 2007 Michael Edele Geschäftsführer Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e.v.

4 4 Fachtag der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e. V. am 31. August 2006 Begrüßung Richard Wahser, AGFW Sehr geehrte Damen und Herren! Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Hamburg heißt Sie herzlich Willkommen zum Fachtag Ambulantisierung in der Behindertenhilfe und Stadtteilentwicklung Wie sieht das ideale Quartier aus? Nicht nur Verbände, Leistungsanbieter und das Amt für Soziales und Integration sind unserer Einladung gefolgt, ich begrüße Frau Karin Evers-Meyer, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Herrn Herbert Bienk, Senatskoordinator für die Gleichstellung behinderter Menschen beide werden gleich zu uns sprechen. Danke, dass sie gekommen sind. Das Thema unseres Fachtages ist ohne die Beteiligung der Bezirksämter der für die Stadt- und Stadtteilentwicklung zuständigen Behörden und die Wohnungswirtschaft nicht zu bearbeiten. Dank für Teilnahme und Mitwirkung. Spitzenverbände der freien Wohlfahrtsverbände und grofl e Träger der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Hamburg haben im Frühjahr d. J. mit der Sozialbehörde Zielvereinbarungen abgeschlossen, um in einem festgelegten Zeitrahmen zu erreichen, dass Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen in einem größeren Ausmaß als bisher und mit neuen Konzepten ambulant betreut werden können. Die Hamburger Politik für behinderte Menschen weist eine deutliche Kontinuität aus. Dies wird nachvollziehbar, wenn man heute die Berichte zur sozialen Situation der Behinderten und zur Entwicklung der Rehabilitationsangebote in Hamburg in den Jahren 1981, 1986 und 1999 liest und sie mit den derzeitigen im Konsens entwickelten Vereinbarungen abgleicht. So z. B. werden im Bericht zur Lebenssituation behinderter Menschen von 1999 als Grundsätze für die Weiterentwicklung moderner Behindertenpolitik genannt, > Normalisierung, > Selbstbestimmung, > Integration und > Regionalisierung. Über die Beachtung dieser Grundsätze sollen behinderte Menschen gleiche Chancen zur Lebensgestaltung erhalten wie Menschen ohne Behinderung.

5 Begrußung Richard Wahser 5 Die Umorientierung der Hilfen folgte den Zielen der Erweiterung der Wahlmöglichkeit für behinderte Menschen durch Differenzierung der Angebote, weg von den Konzentrationen auf Großeinrichtungen und ganz wenige grofl e Träger der stärkeren Orientierung auf vor bergehende teilstationäre und ambulante Hilfen; dies entspricht auch der Rechtsentwicklung des Bundessozialhilfegesetzes und des SGB XII der Verknüpfung von Hilfen des selbst ndigen Lebens in eigenen Wohnungen oder Wohngruppen und der Integration der Hilfen in die Lebensumgebung der hilfeberechtigten Menschen, also der sozialraumorientierten Hilfe. Die Zielvereinbarungen 2006 bis 2010 zur sog. Ambulantisierung stellen einen weit reichenden Prozess der strukturellen und konzeptionellen Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe dar. Rund 2400 Menschen, werden zurzeit in Hamburg stationär betreut, bis zu 800 sollen in den kommenden Jahren in ambulante Hilfe-Settings wechseln. Jedes Jahr kommen 300 Menschen mit Unterstützungsbedarf neu ins System der Eingliederungshilfe auch sie sollen ein differenziertes offenes und vielfältiges Angebot vorfinden. Diese Menschen werden aufgrund der vorgesehenen, zurückgefahrenen stationären Vollversorgung neue Versorgungsstrukturen im Stadtteil benötigen. Es stellt sich also die Frage, wie die Stadtteile auf diesen Zuzug bzw. die Existenz von Menschen mit Behinderungen in den Stadtteilen vorbereitet sind. In der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft vom (Drucksache 18/127) zur Aktiven Stadtteilentwicklung kommen Menschen mit Behinderungen so gut wie nicht vor. Gespräche, die wir in Vorbereitung dieser Veranstaltung geführt haben, haben das bestätigt. Es stellt sich auch die Frage, ob das Projekt Wachsende Stadt an Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. Wir brauchen neue begleitete Wohnangebote, die mehr als sind als beispielsweise die Pädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum, aber trotzdem weniger strukturiert sind als das Leben in einer stationären Wohngruppe. Wenn also mehr behinderte Menschen zukünftig in ihrer eigenen Wohnung oder in der neuen Form der ambulant betreuten Wohn- oder Hausgemeinschaften mitten unter uns leben wollen und sollen, stellt das neue Anforderungen an das Quartier, die Region, an das soziale Miteinander, an Eingliederungshilfe, an Bürgerschaftliches Engagement, an tertiäre Netzwerkes. Einfach gefragt: Wenn der Senat eine solche Änderung beschlossen hat, sind dann alle, die es konkret angeht, darauf vorbereitet? Uns interessieren heute nicht die grofl en Themen, die einem zuerst in den Sinn kommen, wie die Förderung des sozialen behindertengerechten Wohnungsbau oder der Ausbau barrierefreien Personennahverkehrs.

6 6 Fachtag der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e. V. am 31. August 2006 Uns bewegen Fragen wie: Wie sehen die Quartiersentwickler der Bezirksämter diese Veränderungen? Gibt es in den Stadtteilen den Sozialräumen genügend Infrastruktur für einen gelingendenen Alltag, wie Läden und Freizeittreffs, die für behinderte Menschen auf kurzen Wegen erreichbar sind? Ist die Region von ihren Zuwegungen und Übersichtlichkeiten her so ausgestattet, dass behinderte Menschen mit Orientierungsproblemen, aber auch mit Sinnesbehinderungen oder Mobilitätseinschränkungen zurechtkommen? Wie steht es um ehrenamtliches, bürgerschaftliches Engagement? Gibt es Personenvereinigungen, die sich diesem Personenkreis gegenüber verpflichtet fühlen? Wie steht es um die Öffnungsfähigkeit von Freizeiteinrichtungen behinderten Menschen gegenüber? Diesen und anderen Fragen wollen wir in unserer Fachtagung nachspüren. Die in der AGFW zusammengeschlossenen Verbände der Freien Wohlfahrtspflege begrüßen Sie herzlich und laden Sie ein, mit uns und den anwesenden Experten und Expertinnen Wege aufzuzeigen, die den begonnenen Umstrukturierungsprozess unterstützen und die Integration der behinderten Menschen in den Stadtteil erleichtern. Richard Wahser, 31. August 2006 Es gilt das gesprochene Wort

7 Grußwort Herbert Bienk 7 Grußwort Herbert Bienk, Senatskoordinator für die Gleichstellung behinderter Menschen der Freien und Hansestadt Hamburg Sehr geehrte Frau Evers-Meyer, sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke den Veranstaltern für die Einladung. Sie haben sich wie ich denke ein neues und ein großes Thema für die heutige Tagung gewählt. Was das Neue betrifft, bin ich erinnert an das Dichterwort Es läuft die Zeit im Sauseschritt wir laufen mit Was das große Thema betrifft, hierzu einige Gedanken. Ambulantisierung in der Behindertenhilfe und Stadtteilentwicklung - Wie sieht das ideale Quartier aus? Ich will über meine Gedanken die Worte setzen: Dem Leben einen eigenen Weg ermöglichen. Am Anfang ein paar Zahlen: 1900 war die durchschnittliche Lebenserwartung mit 47 Jahren gegeben, Ende ,5 Jahre. Mitte der siebziger Jahre (1970) betrug die durchschnittliche Lebenserwartung der behinderten Menschen in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung etwa 49 Jahre. Seit 1990, der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten bis 2000 ist die durchschnittliche Lebenserwartung der ehemaligen DDR-Bürger um rund 5 Jahre gestiegen. Heute werden die Menschen in Deutschland zwischen 76 und 80 Jahren alt und für die ab 2000 geborenen Menschen rechnet das statistische Bundesamt mit einer Lebenserwartung von 100 Jahren und darüber bei 2/3 der Mädchen/Frauen und 1/3 der Jungen/Männer. Ein anderer Aspekt: Nach dem Wiederaufbau nach dem Krieg (Kriegsende 1945) sind jetzt rund 50 Jahre vergangen. Das heißt bei den üblichen Abschreibungen von 2 % p.a. werden jetzt Altbaubestände abgerissen und im guten Fall durch Neubauten ersetzt, neu saniert und/oder restauriert. Warum sag ich Ihnen diese Zahlen? Sie sollen daran erinnern, darauf hinweisen, alle Dinge die unter dem gestellten Thema betrachtet und zur Beurteilung beigezogen werden, fordern auf zu beachten: Die Bedingungen sind nicht statisch, sie sind wandelbar und unterliegen einem ständigen Wandel.

8 8 Fachtag der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e. V. am 31. August 2006 Welche Bedingungen sind meinem Leben angepasst? Kann ich sie meinem Leben anpassen? Wieweit muss auch ich mich den Bedingungen anpassen? Wie verhält sich meine jetzige Erwartung zu meiner sich entwickelnden und veränderten Lebenserwartung und Lebenszielbestimmung in der Zukunft? Selbstbestimmung hat dynamischen Charakter! Selbstbestimmung und zurzeit ist eine Seite der Medaille, Selbstbestimmung in der Zeit die andere Seite. Und so eingebunden in die gesellschaftliche Teilhabe, die gesellschaftliche Gemeinsamkeit definiert sich eben Stadtteilentwicklung und Quartier meint Kommunikation, Begegnung, Erleben und Leben. Und dies nicht hier als und über Sprache. Eingeschlossen ist jede Form menschlicher Begegnung, so wie der Begriff Standort eine räumliche und dynamische Dimension impliziert. Um für Menschen mit Behinderungen einen Weg in die selbstbestimmte Integration Wiederherstellung eines Ganzen zu ermöglichen, bedarf es der Solidarität der Gesellschaft. Nicht in Abhängigkeit hiervon, sondern des Erkennens gemeinsamer Interessen. So wie bei der gewollten und geforderten Barrierefreiheit. Ich denke die Zeit für Auseinandersetzungen um behindertenfreundlich, behindertengerecht, barrierearm ist überholt, wenn auch leider noch nicht vorbei. Barrierefreiheit als umfassendes Ziel, für alle Bürger, sollte das Programm sein. Hierzu gehört sowohl aus Erfahrungen lernen, Zielvorstellungen entwickeln als auch bei anderen abgucken. Nehmen wir das Beispiel Stockholm. Hier entsteht ein Neubaugebiet mit Wohnplätzen und Arbeitsplätzen. Stockholm will 2010 die barrierefreiste Stadt der Welt sein. Um der Barrierefreiheit in Hamburg ein Stück näher zu kommen, d.h., darauf hinzuarbeiten, haben der Landesseniorenbeirat Hamburg, das Beratungszentrum Barrierefrei Leben e. V. und der Senatskoordinator für die Gleichstellung behinderter Menschen eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Sie dient der Hand-lungskoordinierung. Die Zielformulierung sagt aus:... gemeinsam abgestimmtes Erreichen der Barrierefreiheit im Interesse aller Menschen, insbesondere behinderter und schwerbehinderter sowie älterer und betagter Menschen. Für die Arbeit gilt es, Hindernisse für die Gleichbehandlung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu identifizieren und zu beseitigen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich wünsche Ihrer Tagung gutes Gelingen und der Arbeit viel Erfolg. Ich bin, soweit ich helfen und einen Beitrag leisten kann, gern an Ihrer Seite. Danke!

9 Rede Karin Evers-Meyer 9 Karin Evers-Meyer, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Anrede, ich danke Ihnen für die Einladung zu der heutigen Veranstaltung. Das Thema Ambulantisierung ist ja für alle, die sich mit der Politik für behinderte Menschen in unserem Land beschäftigen, ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit. Ambulantisierung ist eines der zentralen Elemente des Umdenkungsprozesses in der Behindertenpolitik hin zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben. Ich würde sogar soweit gehen, zu sagen, dass sich der Fortschritt dieses Umdenkungsprozesses am Fortschritt der Ambulantisierung messen lässt. Um an dieser Stelle jedoch nicht gleich in die Diskussion einzusteigen, will ich Ihnen zunächst ein paar grundsätzliche Überlegungen präsentieren, wie Sie der Arbeit der Bundesregierung zugrunde liegen. Aus Sicht der Bundesregierung gibt es zwei Eckpfeiler, die die Behindertenpolitik in den kommenden Jahren signifikant beeinflussen werden: Dazu zählen auf der einen Seite die Entwicklung der Fallzahlen und die Entwicklung der Ausgaben der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, auf der anderen Seite die Veränderung des Selbstverständnisses und der Hilfebedarfe von Menschen mit Behinderungen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrugen die Nettoausgaben im Jahr 2003 für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen 9,6 Mrd. Euro. Dies sind 43 % der Sozialhilfeausgaben insgesamt. Im Vergleich dazu machten die Nettoausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt, also gemeinhin die Sozialhilfe im engeren Sinne, mit insgesamt 8,7 Mrd. Euro 39 % der Sozialhilfeausgaben aus. Seit Einführung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) im Jahre 1962 sind die Ausgaben der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung stetig angestiegen. Betrugen im Jahr 1993 die Bruttoausgaben im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung noch 5,7 Mrd. Euro, so haben sich diese Ausgaben in den vergangenen 10 Jahren für diese Hilfeart nahezu verdoppelt. Gründe für diese Entwicklung lassen sich in drei Bereiche aufteilen: Zum einen ist der medizinische Fortschritt zu nennen. Ein zweiter Bereich betrifft die demografische Entwicklung. Den dritten Bereich will ich hier einmal als Gesellschaftlichen Wandel im Allgemeinen bezeichnen. Da die Lebenserwartung behinderter Menschen in der Regel nicht geringer einzuschätzen ist als die Nichtbehinderter, ist in unter dem Strich mit weiteren Kostensteigerungen für die Sozialhilfeträger zu rechnen. Aufgrund des früheren Verlassens des Elternhauses, mit dem weit mehr jüngere behinderte Menschen als früher ihr Recht

10 10 Fachtag der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e. V. am 31. August 2006 auf ein eigenständiges und eigenverantwortliches Leben wahrnehmen, steigt der Bedarf an spezifischen ambulanten und stationären Betreuungsangeboten stetig an, ohne dass dem nennenswerte Abgänge aus stationären Wohneinrichtungen gegenüberstehen. Hinzu kommt, dass in Anbetracht des medizinischen Fortschritts auch der Anteil schwerstbehinderter Menschen in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe zunimmt. Es ist davon auszugehen, dass sich insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung der Ausgabenanstieg im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Einrichtungen in den nächsten Jahren fortsetzt, wenn nicht wirksam gegengesteuert wird. Das sind die grundlegenden Zahlen und Fakten der Eingliederungshilfe. Dem Gegenüber steht die Veränderung des Selbstverständnisses und der Hilfebedarfe von Menschen mit Behinderungen, angestoßen durch die sich in den frühen 70ern in Amerika ausbreitende "Independent Living-Bewegung". Diese Bewegung hat Deutschland inzwischen erreicht und sich hier seit Anfang der 90er Jahre als "Selbstbestimmt-Leben-Bewegung" fest etabliert. Diese Bewegung fördert die Entwicklung eines neuen Selbstbewusstseins behinderter Menschen. Sie sind nicht mehr Objekte von Fürsorge, sondern gleichberechtigte Partner in einem Dialog mit dem Ziel einer gleichberechtigten selbstbestimmten Teilhabe an der Gesellschaft. Die Leitforderungen behinderter Menschen, "Teilhabe verwirklichen Gleichstellung durchsetzen Selbstbestimmung ermöglichen unterstützt die Bundesregierung, und in ihr das Haus der Beauftragten für die Belange behinderter Menschen, seit 1998 in besonderer Intensität: das SGB IX, das Behindertengleichstellungsgesetz und jetzt auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sind die großen Meilensteine, die der Gesetzgeber in den vergangenen 6 Jahren gesetzt hat. Die vergangenen Freitag in New York fertig verhandelte UN-Konvention zum Schutz und zur Förderung behinderter Menschen wird weitere Impulse auch in Deutschland setzen. Einhergehend mit den Leitforderungen der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung verändern sich natürlich die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen. Die Hilfebedarfe werden differenzierter. Gefordert werden mehr Beweglichkeit und Effizienz in der Angebotsstruktur. Dies bedeutet aus meiner Sicht die verstärkte Notwendigkeit von Wahlfreiheit unter den Hilfsangeboten und die Möglichkeit zur Mitgestaltung der individuellen Hilfearrangements. Diese Anforderungen sind nur mit einer Pluralität des Dienstleistungsangebots erfüllbar. Voraussetzung dafür ist eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Veränderung von einem regulierten Angebotsmarkt zu einem vielgestaltigen Nachfragemarkt von Pflege- und Unterstützungsleistungen. Behinderte Menschen werden zu Kunden, die aus dem Angebot auswählen und selbst entscheiden, welche Dienste und Leistungen sie in welchem Umfang nutzen wollen.

11 Rede Karin Evers-Meyer 11 Es muss möglich sein, als hilfsbedürftiger Mensch in der eigenen Wohnung oder in einer selbst gewählten Wohngemeinschaft zu wohnen und dort eine individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung zu erhalten. Die Grundsteine für diesen Veränderungsprozess hat die Regierung bereits 2001 mit dem SGB IX gelegt: mit der Stärkung des Grundsatzes ambulant vor stationär, mit der Implementierung des Persönlichen Budgets als neue Leistungsform und mit der Stärkung des Wunsch- und Wahlrechtes behinderter Menschen. Auch mit der Reform des Sozialhilferechts nach SGB XII wurde ambulanten Hilfe ein Vorrang eingeräumt. Wir befinden uns damit seit Beginn dieses Jahrtausends in einer Zeit des Umbruchs: Das bestehende System der Behindertenhilfe steht auf dem Prüfstand. In allen Bundesländern finden Überlegungen statt, welche Wege wir gehen müssen, um behinderten Menschen eine selbstbestimmte Lebensführung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen; die Ambulantisierung ist in vollem Gange. Motor der Entwicklung sind einerseits die langjährigen Forderungen von Menschen mit Behinderung nach einem selbstbestimmten Leben inmitten der Gesellschaft. Auf der anderen Seite müssen aufgrund der finanziellen Lage in den Bundesländern die Weichen für die Leistungsstrukturen neu gestellt werden. Die steigenden Kosten für die Eingliederungshilfe zwingen dazu, neue Wege zu gehen. Bisher, so stelle ich fest, haben die bestehenden Reformansätze den stetigen Ausgabenzuwachs bei der Unterbringung in stationären Einrichtungen noch nicht aufhalten können. Die Kostenträger haben sich jedoch ambulant vor stationär auf ihre Fahne geschrieben. Sie eröffnen damit gleichzeitig neue Chancen für ein selbstbestimmtes Leben. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie wissen genauso gut wie ich: Keine Chancen ohne Risiken! In Zeiten knapper Kassen ist die herrschende Sorge um eine Verschlechterung der Qualität der Hilfen nicht unbegründet, und Menschen mit schwersten Behinderungen geraten bei der Diskussion um Selbstbestimmung und Teilhabe und um die damit notwendigen Veränderungen der Hilfestrukturen unter Umständen aus dem Blick. Es besteht Anlass zur Befürchtung, dass der Ausbau des ambulant betreuten Wohnens neue Restgruppen in den Einrichtungen schafft mit bedenklichen Folgen. Das muss verhindert werden. Die Kernfragen, die wir uns stellen müssen, sind daher: Wie müssen wir die Begleitung beim Wohnen von Menschen mit schweren Behinderungen weiterentwickeln? Wie können wir ganz konkret verhindern, dass sie als Restgruppe in großen Institutionen übrig bleiben? Wie können wir die Entwicklung einer Assistenzhaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern? Wie bekommen wir die fachlichen Ziele, den Unterstützungsbedarf der Einzelnen und die Sparzwänge der öffentlichen Hand unter einen Hut?

12 12 Fachtag der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e. V. am 31. August 2006 Ist die Ambulantisierung überhaupt ein Sparprogramm oder ist sie vielleicht sogar ein teurer Spaß? Wie kann Qualitätssicherung in der ambulanten Versorgung sichergestellt werden? Das ist ganz entscheidend, denn nur eine bedarfsgerechte ambulante Versorgung wird die Akzeptanz finden, die ein solcher Reformprozess auch braucht. Der nächste große Schritt für die Begleitung dieses Umstrukturierungsprozesses ist die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung der Eingliederungshilfe. Gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und den Verbänden behinderter Menschen wollen wir dafür unter anderem die Leistungsstrukturen der Eingliederungshilfe so weiterentwickeln, dass auch künftig ein effizientes und leistungsfähiges System zur Verfügung steht. Der Grundsatz ambulant vor stationär, die Verzahnung ambulanter und stationärer Dienste, die Leistungserbringung aus einer Hand und die Umsetzung der Einführung des Persönlichen Budgets werden dabei einen zentralen Stellenwert einnehmen. Hiermit beschäftigt sich seit Anfang des Jahres die Konferenz der Obersten Landesbehörden (KOLS) unter Beteiligung des Bundes. Sie hat verschiedene Arbeitsgruppen etabliert, die sich mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten auseinandersetzen. Mit einem Ergebnis wird vermutlich nicht vor Ende diesen Jahres zu rechnen sein. Mit Spannung werden wir natürlich die Entwicklung in NRW beobachten, nach der Zielvereinbarung der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen Lippe mit den Freien Wohlfahrtsverbänden in Nordrhein-Westfalen über den Abbau von 5 Prozent stationärer Heimplätze. Hier gilt es natürlich, besonders wachsam zu sein und - gerade auch vor dem Hintergrund der Föderalismusreform und dem damit einhergehenden breiteren Handlungsspielraum der Länder Leistungsverschlechterungen und Rückschritte zu hindern. Zurzeit befindet sich das Erste SGB XII-Änderungsgesetz im parlamentarischen Verfahren. Diese Änderungen betreffen jedoch nur am Rande die Eingliederungshilfe. Leistungsverschlechterungen sind hier nicht zunächst nicht zu befürchten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kernstück der Weiterentwicklung der Leistungsstrukturen für Menschen mit Behinderungen bleibt aus meiner Sicht das Persönliche Budget. Ich sehe darin eine große Chance, selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen. Es wird noch in Modellvorhaben erprobt, es gibt noch viel Skepsis, Bedenken, Fragen, Probleme. Diese gilt es, zu analysieren und - natürlich gemeinsam mit behinderten Menschen und ihren Verbänden, aber auch mit den Leistungserbringern und den Beschäftigten in den Institutionen - Lösungen zu finden. Meine Erfahrungen in Ländern wie Schweden oder den Niederlanden zeigen jedoch ganz deutlich, dass der Weg über ein Persönliches Budget für alle Beteiligten große Chancen birgt. Es ist beeindruckend, was dort möglich geworden ist. Schwerstbehinderte Menschen leben dort selbstständig mit einem Persönlichen Budget und Persönlicher Assistenz. Auch für mich eine wirklich beeindruckende Erfahrung. Gleichzeitig haben auch die Angehörigen und die Beschäftigten die Situation

13 Rede Karin Evers-Meyer 13 angenommen und ich denke nicht, das irgendjemand dort auf die Idee käme, die Entwicklung wieder zurückdrehen zu wollen. In der vergangenen Woche hatte ich in den USA auch noch einmal Gelegenheit, mich auf einer breiten internationalen Ebene über dieses Thema auszutauschen. Auch dort, wo man noch nicht so weit ist, geht die Politik in die Richtung der Customized Budgets. Ich sage damit sicher nicht, dass wir in Deutschland etwa das skandinavische System eins zu eins übernehmen können. Jedes Land hat seine ganz eigenen und speziellen Bedürfnisse und Voraussetzungen. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass die grundsätzliche Entscheidung für eine Ambulantisierung mithilfe Persönlicher Budgets richtig und vor allem unumkehrbar ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß, behinderte Menschen und ihre Verbände haben in den letzten Jahren viel gekämpft, haben sich produktiv in die Behindertenpolitik eingebracht und viel erreicht, die Regierung hat die entscheidenden Weichen gestellt und den Paradigmenwechsel eingeleitet, und ich bin zuversichtlich, dass es uns gelingt, gemeinsam auch die künftigen demografischen, gesellschaftlichen und finanziellen Herausforderungen zu meistern und das bisher Erreichte zu manifestieren und auch positiv weiterzuentwickeln. Wichtig ist, dass wir dies gemeinsam tun mit allen, die von diesem Prozess in ihrer Lebenssituation berührt werden. Zu meinem Bedauern muss ich Sie in der Pause verlassen, da um Uhr in Berlin mein Arbeitskreis Pflegereform tagt. Dieses Thema erfordert natürlich die volle Aufmerksamkeit der Beauftragten für die Belange behinderter Menschen. Der Arbeitskreis besteht wie es gute Tradition in meinem Haus ist aus Vertretern von Ministerien und Vertretern von Behindertenverbänden gleichermaßen. Ich will die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die zum Teil ehrenamtlich ihre Zeit für den Arbeitskreis widmen nicht warten lassen. Ich bitte dafür herzlich um Verständnis. Ich hätte gerne auch noch die Beiträge zur Stadtplanung und Stadtentwicklung, die für den Nachmittag vorgesehen sind, gehört. Als ich in der ersten Jahreshälfte auf einer Informationsreise durch Schweden Adolf Ratzka in Stockholm getroffen habe, einen der Pioniere der Independent Living Bewegung, antwortete er mir auf die Frage, was das wichtigste ist um behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen: Das wichtigste sei Barrierefreiheit. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine interessante und erkenntnisreiche Tagung. Vielen Dank!

14 14 Fachtag der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e. V. am 31. August 2006 Beitrag von Dr. Peter Gitschmann, Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Amt Soziales und Integration, Eingliederungshilfe Ambulantisierung in Hamburg ist auf guten Weg gebracht Gemeinsam mit allen Beteiligten wird sie Schritt für Schritt umgesetzt! Ambulante Betreuung für behinderte Menschen Ziel: Bedingungen für selbstbestimmte Lebensgestaltung optimieren Ziel: Hilfeleistungen individueller und bedarfsgerechter gestalten Ziel: Mit dem Eingliederungshilfebudget effizienter und effektiver umgehen

15 Beitrag Dr. Peter Gitschmann 15 Wünschen der Leistungsberechtigten, die sich auf die Gestaltung der Leistung richten, soll entsprochen werden, soweit sie angemessen sind. Wünschen der Leistungsberechtigten, den Bedarf stationär oder teilstationär zu decken, soll nur entsprochen werden, wenn dies nach der Besonderheit des Einzelfalles erforderlich ist, weil anders der Bedarf nicht oder nicht ausreichend gedeckt werden kann Der Träger der Sozialhilfe soll in der Regel Wünschen nicht entsprechen, deren Erfüllung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden wäre. Soweit die Ziele nach Prüfung des Einzelfalls mit vergleichbarer Wirksamkeit erreichbar sind, werden Leistungen unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände in ambulanter, teilstationärer oder betrieblicher Form und ggf. unter Einbeziehung familienentlastender und -unterstützender Dienste erbracht Fallzahlen bundesweit ,8 % Fallzahlen Hamburg ,6 % Kosten bundesweit 9,5 Mrd. Euro 10,9 Mrd. Euro + 15,4 % Kosten Hamburg 277 Mio. Euro 298 Mio. Euro + 7,6 %

16 16 Fachtag der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e. V. am 31. August 2006 rd Menschen erhalten ambulante Leistungen der EGH rd Menschen werden in Heimen und Wohngruppen stationär versorgt Ausgangssituation in 2004 Vorrang für ambulante Betreuung Stationäre Versorgung vermeiden Freiwilligkeit des Wechsels Rückkehrmöglichkeiten entsprechend des individuellen Bedarfs Beteiligung und unabhängige Beratung der betroffenen Menschen Auskömmlichkeit, Verlässlichkeit, Qualität und Kontinuität der Unterstützung

17 Beitrag Dr. Peter Gitschmann 17 ESA Arbeiterwohlfahrt Leben mit Behinderung Diakonisches Werk/ Paritätischer 400 von ca Plätzen 70 von ca. 215 Plätzen 125 von ca. 380 Plätzen 175 von ca. 620 Plätzen Gesamt 770 von ca Plätzen Vereinbarung Umwandlung stationärer Plätze in ambulante Betreuung Ambulante Betreuung im bestehenden Hilfesystem (PBW, Wohnassistenz) Ambulante Betreuung in Wohngemeinschaften Vereinbarung von Maßnahmepauschalen/ Tagespauschalen Pauschalen differenziert nach Hilfebedarfsgruppen Bündelung der Maßnahmen ergibt bedarfsgerechte Betreuung Bedarfsgerechte Betreuung in WGs gesichert

18 18 Fachtag der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e. V. am 31. August 2006 Stadtteileinrichtung Teilstationäre Einrichtung Pflegedienst Stationäre Einrichtung Ambulanter Dienst Nutzung vorhandener regionaler Angebote, Beispiel: stationäre Einrichtungen Betreuung Case Management Pflege Hauswirtschaftliche Hilfen Essensversorgung Krisenintervention Nachtbereitschaft Freizeitangebote Beschäftigung/Tagesförderung

19 Beitrag Dr. Peter Gitschmann 19 Konzeptionelle Entwicklung mit allen Beteiligten Vereinbarungen abgeschlossen Organisatorische Maßnahmen sind auf den Weg gebracht Interne Arbeitsstruktur wird verändert Infrastruktur wird bedarfsgerecht verändert z.b. durch ein neues Leistungsangebot, den Aufbau von Stützpunkten und durch Vernetzung der Angebote Die nächsten Schritte Zielvereinbarungen umsetzen Leistungsvereinb. abschließen Gemeins. Umsetzung mit den Bezirken Begleiten, ggf. nachsteuern Kommunikation mit Beteiligten Erfahrungen sammeln Prozess evaluieren Finanzcontrolling durchführen Ambulante Betreuung für behinderte Menschen

20 20 Fachtag der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e. V. am 31. August 2006 Beitrag von Herrn Selle, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Programmsegment Programmziel Besondere Quartiersentwicklung (Landesprogramm) Förderung des Mietwohnungsbaus in Quartieren, in denen ohne Förderung kurz oder mittelfristig kein Wohnungsbau stattfinden würde; in denen aber aus stadtentwicklungspolitischen Gründen Mietwohnungsbau wünschenswert ist. Große Wohnungen für Haushalte mit mind. 4 Personen (WoFG Förderung) Ausweitung des Angebotes von großen preisgünstigen Mietwohnungen für Familien mit mind. 2 Kindern im Geschosswohnungsbau, einzelne Wohnungen in gemischten Objekten, bzw. bei kleineren Bauvorhaben das gesamte Objekt, oder als Mietreihenhaus Rollstuhlbenutzerwohnungen (WoFG Förderung) Förderung von behindertengerechten Mietwohnungen. Die Anforderungen der DIN Teil 1 sind zu beachten Betreute Altenwohnungen (WoFG Förderung) Förderung von altengerechten, barrierefreien Wohnungen Studierendenwohnungen (WoFG Förderung) Förderung von studentischen Wohnen für an Hamburger Hochschulen immatrikulierte Studierende Umbau von Wohnungen nach 16 (1) WoFG (WoFG Förderung) Förderung des Umbaus von Wohnungen, in der Regel mit Grundrissveränderungen, Zusammenlegung zu großen Wohnungen.

21 Beitrag Herr Selle 21 Programmsegment Programmziel Baugemeinschaften Genossenschaftswohnungen die von Baugemeinschaften zur Selbstnutzung errichtet werden. Förderung insbesondere von Familienwohnungen, barrierefreien und behindertengerechten Wohnungen. Wohnungen für sonstige Behinderte Wohnungen für sonstige Behinderte werden entsprechend ihrer Ausbau- und Standarderfordernisse wie die vorgenannten Programmsegmente gefördert. Zusätzlich existiert ein Programm zum Umbau von einzelnen Wohnungen zur barrierefreien Wohnungen für Rollstuhlbenutzer und für Menschen mit sonstigen Behinderungen. Dieses Programm umfasst Miet- und Eigentumswohnungen wie auch für Eigenheime.

22 22 Fachtag der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e. V. am 31. August 2006 Vortrag von Klaus-Peter Friebel, Referat Stadterneuerung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Meine sehr geehrten Damen und Herren, Stadterneuerung in Hamburg hat zwei große Säulen: Bereits seit den 70er Jahren kommt das Bund-Länder-Programm Städtebauliche Sanierungsförderung und seit 1998 das Hamburgische Stadtteilentwicklungsprogramm zum Einsatz. Da beide Programme ähnliche Zielsetzungen verfolgen, stellt sich die Frage: Warum wurde die zweite Säule geschaffen? Der Grund besteht hauptsächlich darin, dass man in der Sanierung stark an bundesrechtliche Vorgaben gebunden ist. Man wollte und will als Bundesland, als Stadtstaat, ein zusätzliches Stadterneuerungsprogramm haben, bei dessen Gestaltung und Ausführung man freier ist. Dies ist beim Hamburgischen Stadtteilentwicklungsprogramm der Fall, obwohl es seit dem Jahr 2000 ebenfalls in ein Bundesprogramm ( Die Soziale Stadt ) eingebettet ist, wodurch in den betroffenen Fördergebieten die Möglichkeit eröffnet wurde, die hamburgischen Programm-Mittel durch Mittel aus Programmen des Bundes und auch der EU zu ergänzen. Die Vorgeschichte der zweiten Säule beginnt Ende der 80er / Anfang der 90er Jahre. Damals wurden in Hamburg mehrere Einzelprogramme konzipiert und angewendet, wie z. B. das Revitalisierungsprogramm, das Armutsbekämpfungsprogramm oder Westliche Innere Stadt (WIS). Immer ging es darum, bestimmte Gebiete, in denen man eine starke Zusammenballung von Problemen entdeckt hatte, gezielt aufzuwerten. Die Indikatoren waren z. B. ein hoher Anteil von Arbeitslosen, hoher Anteil von Sozialhilfeempfängern, hoher Ausländeranteil, Probleme mit alter Bausubstanz, zu kleine Wohnungen, Mängel in der Infrastruktur. Die Gegenmaßnahmen waren und sind noch heute u. a. Weckung des Bürgerinteresses und Anregung der Bürgerbeteiligung, Wohnumfeldverbesserungen, Gebäudemodernisierungen und Aufwertung von Freiflächen wurden die genannten Einzelprogramme zum Hamburgischen Stadtteilentwicklungsprogramm Soziale Stadtteilentwicklung zusammengefasst. Damit war in Hamburg die große zweite programmatische Säule der Stadterneuerung neben dem Bund-Länder-Sanierungsprogramm entstanden. Das Programm Soziale Stadtteilentwicklung war bis 2005 in Kraft. Es wurde dann abgelöst durch das Programm Aktive Stadtteilentwicklung. Warum? Und: Worin besteht die Neuausrichtung? Anlass waren die Ergebnisse einer externen Evaluation, deren Ergebnisse sich über weite Strecken mit den praktischen Erfahrungen deckten, die man in den vorangegangenen 7 Jahren gesammelt hatte. Eine wichtige Konsequenz war die Änderung

23 Vortrag Klaus-Peter Friebel 23 des Leitzielkataloges. Im neuen Leitzielkatalog wird noch stärker als bisher die Notwendigkeit der aktiven Bürgerbeteiligung betont, weil eines sich immer wieder sehr deutlich gezeigt hatte: Nur dort, wo sich die Bürgerinnen und Bürger für ihr Quartier interessieren und engagieren, können Aufwertungsmaßnahmen eine wirklich nachhaltige Wirkung, die über den Zeitraum der gebietsbezogenen Förderung hinausreicht, entfalten. Eine weitere Änderung des Leitzielkataloges besteht darin, dass künftig die Themen Sicherheit, Demographische Entwicklung, Zuwanderung und das wird natürlich bei dieser Veranstaltung von besonderem Interesse sein Menschen mit Behinderung bei der Gestaltung von gebietsbezogenen Aufwertungsprozessen eine deutlich größere Beachtung als bisher finden sollen. Sämtliche noch bestehenden Fördergebiete des Vorgängerprogramms wurden in das neue Programm übergeleitet. Dies betrifft z. B. Gebiete wie Barmbek-Süd, die Veddel oder die Lenzsiedlung. Hier wird die gebietsbezogene Förderung unter dem Dach des neuen Programms ohne Schwierigkeiten fortgesetzt und zu Ende geführt. Im Gegensatz zum alten Programm, das lediglich einen einzigen Fördergebietstyp (die sogenannten STEP-Gebiete) kannte, wird bei den neuen Fördergebieten zwischen so genannten Entwicklungsquartieren und Themengebieten unterschieden, um hierdurch die Flexibilität und Zielgenauigkeit des Programms zu erhöhen. In den Entwicklungsquartieren geht es vorrangig darum, über einen längerfristigen Zeitraum von etwa 7-9 Jahren hinweg integrierte Entwicklungsstrategien umzusetzen, um komplexen Problemstellungen gezielt zu begegnen und nachhaltig wirksame Lösungen zu erreichen. Hierbei sind insbesondere auch angrenzende Potenziale zu erfassen und räumlich sowie konzeptionell stärker als bisher einzubeziehen. Entwicklungsquartiere werden durch Senatsbeschluss festgelegt. In ihnen kommen externe Quartiersentwickler zum Einsatz. Themengebiete sind deutlich kleinere Gebiete, in denen ausgesuchte thematische Schwerpunkte innerhalb schlanker Verfahren in maximal vier Jahren bearbeitet werden sollen. Themengebiete werden durch die Leitung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in Abstimmung mit den beteiligten Fachbehörden in das Programm aufgenommen. Bisher wurden die Gebiete Essener Straße (Bezirk Hamburg-Nord), Hohenhorst (Bezirk Wandsbek) und St. Georg-Mitte (Bezirk Hamburg-Mitte) als Entwicklungsquartiere sowie Eidelstedt-Ost (Bezirk Eimsbüttel) als Themengebiet festgelegt. Eine Reihe weiterer Fördergebietsanmeldungen der Bezirksämter werden derzeit von der BSU bearbeitet. Eine Besonderheit innerhalb der Aktiven Stadtteilentwicklung ist der Entwicklungsraum Billstedt/Horn mit seinen rd Einwohnern. Hier gibt es bereits seit längerer Zeit Fördergebiete wie die Horner Geest oder die Großsiedlung Mümmelmannsberg und zugleich eine Reihe von Gebieten, die als künftige Interventionsschwerpunkte erkennbar sind. Der Senat hat am 06. Dezember 2005 die Aufnahme in das Programm Aktive Stadtteilentwicklung beschlossen. Hierdurch soll eine gezielte Aufwertung und Entwicklung der zusammenhängenden Stadtteile Billstedt und Horn auf der Basis eines zu erarbeitenden Entwicklungskonzeptes ermöglicht werden. Zentrales Thema ist dabei das Wohnen mit dem Schwerpunkt einer familienfreund-

24 24 Fachtag der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e. V. am 31. August 2006 lichen Ausrichtung. Es handelt sich hierbei um einen sehr spannenden Prozess. Wer sich für das Thema interessiert, sollte die Zukunftskonferenz Billstedt / Horn besuchen, auf der ab Oktober über mehrere Monate hinweg Ideen für das Entwicklungskonzept gesammelt werden. Bei der Arbeit in den Fördergebieten der Aktiven Stadtteilentwicklung muss darauf geachtet werden, dass nicht nur Probleme bekämpft, sondern auch Potenziale erkannt und so weit wie irgend möglich für das jeweilige Gebiet nutzbar gemacht werden. Zugleich spielt der Verstetigungsgedanke eine große Rolle: Bei allen Maßnahmen und Projekten, die in den Fördergebieten in Angriff genommen werden sollen, ist zu prüfen, ob sie geeignet sind, auch über den Förderzeitraum hinaus Bestand zu haben und positive Wirkung zu entfalten. Eine entsprechende Strategie muss von Beginn an im Quartiersentwicklungskonzept enthalten sein. Mit dem Ziel, die nachhaltige Sicherung von Entwicklungserfolgen zu unterstützen, werden von der BSU unter bestimmten Voraussetzungen im unmittelbaren Anschluss an die gebietsbezogene Förderung für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren Verstetigungsmittel bereitgestellt. Zum Abschluss muss ganz deutlich darauf hingewiesen werden, dass der Erfolg des Programms Aktive Stadtteilentwicklung ganz wesentlich von der guten Zusammenarbeit aller Beteiligter abhängt. Die große Bedeutung einer aktiven Bürgerbeteiligung wurde eingangs bereits erwähnt. Ebenso wichtig ist ein gut koordiniertes Engagement z. B. der Fachbehörden, bezirklichen Dienststellen, Wohnungsunternehmen. Dies gilt natürlich insbesondere auch für das finanzielle Engagement: Ein Programm, das mit jährlich ca. 8 Millionen Euro investiver Mittel ausgestattet ist, kann alleine nicht die Welt bewegen, sondern es kann in der Regel nur einen finanziellen Anschub geben oder Fehlbedarfe abdecken. Deshalb ist es wichtig, sektorales Denken zu überwinden! Gerade bei der Auseinandersetzung mit dem Thema Menschen mit Behinderung wird sehr schnell deutlich, dass es unsinnig ist, immer nur fach- und gruppenbezogen zu denken. Denn wer unser alltägliches Lebensumfeld Straßen, Bahnhöfe, Parkanlagen, Gebäude etc. so gestaltet, dass behinderte Menschen darin besser zurechtkommen, der macht damit in der Regel auch für Menschen, die keine Behinderung haben, aber z. B. mit einem Kinderwagen unterwegs sind, das Leben erheblich leichter. Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche der heutigen Veranstaltung einen weiterhin spannenden und für uns alle lehrreichen Verlauf.

25 Vortrag Dipl.-Soz. Marcus Menzl 25 Dipl.-Soz. Marcus Menzl, HafenCity Universität Hamburg Die Situation von behinderten Menschen in der Stadt und insbesondere ihr Bezug zu dem Wohnquartier, in dem sie leben, ist von Seiten der Stadtforschung bislang kaum thematisiert worden. Wenn überhaupt wird die Wohn- und Lebenssituation behinderter Menschen im Zusammenhang mit Überlegungen angesprochen, barrierefreie Quartiere und Gebäude zu schaffen oder rollstuhltaugliche Wohnungen einzurichten. Dagegen scheint das Quartier in seiner Bedeutung als sozialer Lebensraum für Menschen mit Behinderung ein noch nicht entdecktes Themenfeld darzustellen was natürlich zu einem erheblichen Teil auch daran liegt, dass der Alltag behinderter Menschen bislang tatsächlich überwiegend (wenn auch keineswegs ausschließlich) in stationären Einrichtungen stattfand, in Sonderräumen, die nicht in den städtischen Kontext integriert sind und die folglich von der breiten Öffentlichkeit sowie der Stadtforschung weitgehend ignoriert wurden. Der Bezug zu den Stadtteilen, der für andere Bevölkerungsgruppen bereits herausgearbeitet wurde (Migranten, alte Menschen, Studierende, junge Familien etc.), spielt in der Auseinandersetzung mit dem Alltag behinderter Menschen bislang kaum eine Rolle. Mit der Ambulantisierung der Behindertenhilfe wird sich diese Situation ändern. Ambulant wohnende Menschen mit Behinderung werden wesentlich präsenter in den Wohnquartieren sein und Bedarfe und Bedürfnisse an ihr Wohnumfeld formulieren, deren Einlösung sowohl die Quartiere und ihre Infrastruktur als auch die nichtbehinderten Bewohner vor eine erhebliche Herausforderung stellen wird. Es gilt daher, mögliche Gefahren, aber auch Chancen der Ambulantisierung frühzeitig zu erkennen und durch entsprechendes Handeln aktiv zu gestalten. Die folgenden Ausführungen blicken aus stadtsoziologischer Perspektive auf den Zusammenhang zwischen der Ambulantisierung der Behindertenhilfe und dem sozialen Leben in den Wohnquartieren. Dabei werden Thesen formuliert, wie eine soziale Stadtteilentwicklung aussehen müsste, die sich den Herausforderungen stellt, die mit der Ambulantisierung der Behindertenhilfe voraussichtlich verbunden sein werden. Soziale Stadtteilentwicklung was bedeutet das? In der (Fach-)Öffentlichkeit wurde soziale Stadtteilentwicklung lange Zeit in sehr stark eingeschränkter Weise wahrgenommen. Soziales wurde vielfach schnell unter der Rubrik soziale Probleme abgebucht, der Fokus des Handelns lag folglich auf der Gefahrenabwehr oder der Problembewältigung. Betrachtet wurden damit soziale Probleme und nicht soziale Prozesse. Als verantwortlicher Akteur galt dieser Wahrnehmungslogik nach der Staat, der an den sozialen Brennpunkten intervenieren und die gravierendsten Defizite dieses Quartiers beseitigen sollte. Soziale Stadtteilentwicklung hatte damit den Charakter eines Reparaturbetriebs (Breckner 2005: 2), der hinzugezogen wird, wenn soziale Prozesse negative Eigendynamiken entwickeln, die die Lebensqualität im Quartier beeinträchtigen und benachteiligende Effekte für dessen Bewohner verursachen.

26 26 Fachtag der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e. V. am 31. August 2006 Wenn im Folgenden von sozialer Stadtteilentwicklung die Rede ist, soll damit nicht die staatliche Intervention in besonders konflikthafte Quartiere oder in soziale Konstellationen, die zu eskalieren drohen, angesprochen werden. Vielmehr geht es darum, wesentliche Charakteristika des Sozialen in Städten (und eben nicht nur in sog. sozialen Brennpunkten ) zu benennen, um hieran anknüpfend aufzuzeigen, was bei der Ambulantisierung der Behindertenhilfe bedacht werden müsste, um die sozialen Potentiale städtischer Quartiere zu aktivieren. Soziale Stadtteilentwicklung wird hier also im Sinne von Potentialentwicklung verstanden, als Förderung bereits vorhandener und auch mehr oder weniger funktionierender sozialer Strukturen auf Quartiersebene. Was sind wesentliche Charakteristika sozialer Strukturen und Prozesse in Städten? 1. Formen des Sozialen finden sich in unterschiedlicher Ausprägung und Intensität überall: Nachbarschaftsbeziehungen, Vereine, Initiativen, Kirchen, informelle, alltägliche Kontakte, usw. Die sozialen Kompetenzen der Bewohner bilden eine zentrale Ressource für die Entwicklung von Stadtteilen. In Quartieren mit sehr aktivem lokalem Gemeinwesen können sich soziale Strukturen herausbilden, die dazu imstande sind, Belastungen oder Veränderungen im Quartier eigendynamisch aufzufangen. Diese Strukturen können sich weiterentwickeln und anpassen, sie sind offen für die kreative Verarbeitung von Neuerungen und die Integration von Menschen oder Themen, die bislang nicht Bestandteil des Quartiers waren. Der amerikanische Politikwissenschaftler Robert D. Putnam prägte in den 1990er Jahren den Begriff des Sozialkapitals er versteht hierunter gesellschaftliche Ressourcen, die von Vertrauen und wechselseitiger Unterstützung, von Kooperation und alltagspraktischer Effektivität geprägt sind (Putnam 1995, 1995a). Sozialkapital entsteht in funktionierenden Stadtteilen quasi als Nebenprodukt alltäglicher Routinen und Praktiken, da die Bewohner dieser Quartiere meist in vielfältige soziale Netze eingebunden sind. Diese reichen von formellen sozialen Organisationen (Kirche, Vereine, soziale Hilfsdienste, Gemeinderat usw.), über informelle soziale Gruppierungen (Bürgerinitiativen, Nachbarschaftstreffs, Stadtteilforen usw.) bis hin zu zufälligen sozialen Treffen (beim Bäcker, auf dem Markt, in der Kneipe usw.). Der Begriff ist bewusst gewählt, will er doch andeuten, dass auch jenseits ökonomischen Kapitals Strukturen existieren, die positive soziale Konsequenzen generieren können. Dort, wo soziale Kontakte und Netzwerke lebendig und vielfältig sind so der Grundgedanke, dort strömt der Informationsfluss, wächst die wechselseitige Hilfestellung sowie das Vertrauen und werden letztlich auch ohne großen Einsatz von Geld effektive Problemlösungen erzielt, die für den Einzelnen wie die Gemeinschaft von Nutzen sind sei es bei der Organisation von Kinderbetreuung, beim Umgang mit kriminellen Handlungen oder sogar der Suche nach Beschäftigungsmöglichkeiten. Deutlich wird somit das Gewicht, das dem Sozialen beizumessen ist und die Chance, die in seiner Förderung liegt. Doch natürlich gibt es auch Kritik an diesem Ansatz, insbesondere die Überschätzung der Reichweite des Sozialkapitals wird moniert. Bemängelt wird zudem die immer wieder zu beobachtende Überfrachtung der lokalen zivilgesellschaftlichen und intermediären Organisationen mit (Selbst-) Aktivierungs- und Reparaturanforderungen durch staatliche Akteure (Mayer 2005: 595). Die Tatsache, dass nie zuvor zivilgesellschaftliche Netzwerke, lokaler Aktivismus und bürgerschaftliches Engagement an so prominenter Stelle in politische Maßnahmen zur Förderung

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