GROSSER GEMEINDERAT VORLAGE NR Freizeitanlage Loreto: Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten Trakt 5 - Baukredit

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1 GROSSER GEMEINDERAT VORLAGE NR Freizeitanlage Loreto: Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten Trakt 5 - Baukredit Bericht und Antrag des Stadtrates vom 18. Januar 2000 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Ausgangslage Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Zug haben am 10. März 1996 dem Baukredit für die Gesamtsanierung der Schulanlage Loreto zugestimmt. Die Kosten für Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten in der Freizeitanlage wurden damals nicht in den Baukredit aufgenommen, da einerseits die Bedürfnisse der Anlage nicht abschliessend festgelegt werden konnten und andererseits personelle Änderungen im Vorstand und in der Leitung bevorstanden. Trägerin der Freizeitanlage Loreto ist die Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Zug. Ihr Vorstand ist verantwortlich für die Freizeitanlage Loreto. Seit 1969 dient die im Trakt 5 der Schulanlage Loreto untergebrachte Anlage vorwiegend der Freizeitgestaltung und der Erwachsenenbildung. Betriebliche Situation Die Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Zug möchte die bei der Bevölkerung beliebte Freizeitanlage in Zukunft weiterführen, dient sie doch gemäss Konzept der Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen, verbunden mit dem besonderen Ziel, Wege zur sinnvollen Gestaltung der Freizeit anzubieten. In den zur Verfügung stehenden Räumen werden Kurse in verschiedenen praktischen, kunsthandwerklichen und handwerklichen Bereichen sowie Sprachkurse und Vorträge der Volkshochschule angeboten. Die besonders beliebten und in Zug auch einmaligen Holz- und Metallwerkstätten sowie die Töpferei bieten die Möglichkeit, selbständig oder unter fachkundiger Anleitung zu arbeiten. Die Freizeitanlage steht allen offen und kommt auch sozial Benachteiligten zugute. Die Räumlichkeiten sind tagsüber durchschnittlich zu 60 % und Abends zu 70 % belegt. Die Gemeinnützige Gesellschaft ist überzeugt, dass sich das bestehende Konzept der Freizeitanlage Loreto über die letzten Jahre gut bewährt hat. Um auch in Zukunft den vorgesehenen Aufgaben und Anforderungen gerecht zu werden, sind einige bauliche Veränderungen und Ergänzungsmassnahmen nötig. Die Benützung der Anlage und Räumlichkeiten ist insbesondere für Behinderte (Bildungsclub und Blindengruppe) mühsam, da das Gebäude nicht Behinderten gerecht gebaut ist.

2 -2- Der Standort beim Schulhaus Loreto wird auch für die Zukunft als richtig erachtet. Die Freizeitanlage dient oft als erste Anlaufstelle für noch nicht erprobte Projektarbeiten verschiedenster Gruppierungen und bildet damit auch eine Starthilfe, wie sie andernorts kaum möglich ist. So wurden im Jahre 1998 in den Loretowerkstätten Weiterbildungskurse für Ausgesteuerte durchgeführt, und seither werden die Räumlichkeiten mit Kursen für arbeitslose Jugendliche (Lehrabbrecher-Programm des KAWA) belegt. Die Freizeitanlage kann neuen Bedürfnissen gerecht werden und das Angebot sozialen Veränderungen, bzw. dem Markt, anpassen. Mit der jährlichen Unterstützung von Stadt und Kanton Zug kann die Gemeinnützige Gesellschaft in der Freizeitanlage Loreto weiterhin ein Programm anbieten, das auch finanziell defizitäre Kurse enthalten darf, die andere, primär wirtschaftlich ausgerichtete Veranstalter, nicht anbieten. Die GGZ finanziert das Defizit. Jährlich werden rund 150 bis 160 Kurse durchgeführt wurden gesamthaft 20'943 Einzelbesucher erfasst; davon besuchten 12'443 Personen die Kurse in der Freizeitanlage Loreto und 8'500 Personen die Sprachkurse und Vorträge in den Räumlichkeiten der Kantonsschule Zug. Über 90 % der Besucher sind Erwachsene zwischen 20 und 60 Jahren. Die durchschnittlichen Erträge und Aufwendungen der letzten zehn Jahre (1989 bis umgerechnet auf ein Jahr) ergeben folgendes Bild: Bereich Aufwand Ertrag Defizit GGZ Fr. Fr. Fr. Freizeitanlage 353' ' Volkshochschule 151' ' ' Total 504' ' ' Bauliche Massnahmen zur Verbesserung des Betriebes Im Baukredit zur Gesamtsanierung der Schulanlage von Fr. 26' ist nur die Sanierung der Gebäudehülle des Traktes 5 enthalten. Die zur Betriebsverbesserung notwendigen Massnahmen wurden mit den Vertretern der Gemeinnützigen Gesellschaft und dem Leiter der Freizeitanlage Loreto besprochen und festgelegt. Im Zentrum der Umbau- und Sanierungsmassnahmen des Traktes 5 stehen nebst verschiedenen betrieblichen Optimierungsmassnahmen der Einbau eines Behinderten gerechten Liftes über alle Stockwerke sowie eine Behinderten gerechte WC-Anlage. Kosten der einzelnen bauliche Massnahmen (Trakt 5): a) Massnahmen für betrieblichen Verbesserungen: Fr Einbau eines Behinderten gerechten Liftes Fr Büroeinbau im Töpferraum Fr Erweiterung Töpferraum Fr Einbau Behinderten gerechte WC-Anlage Fr WC-Anlage für Herren (Erdgeschoss) Fr. 18' Parkettboden Discothek Fr. 32' Einbau eines Abstellraumes in Cafeteria Fr Ersatz Officeanlage Fr

3 -3- b) Schalldämm-Massnahmen: Fr Cafeteria-Discothek Fr Foyer-Discothek Fr Unterlagsboden in Cafeteria Fr Abschlusswand zu den Werkstätten Fr c) Unterhalts- und Reparaturarbeiten: Fr Allgemeine Schreinerarbeiten Fr Malerarbeiten Fr Holz-Beizarbeiten Fr Verschiedene Instandstellungsarbeiten Fr d) Verschiedenes Fr Honorare Fr Baureinigungs-Anteil Fr Baunebenkosten Fr Reserve 5% Fr Gesamt-Total Fr Baukosten nach BKP: Die Baukosten wurden auf Grund eines detaillierten Kostenvoranschlages berechnet und betragen: BKP 1 Vorbereitungsarbeiten Fr BKP 2 Gebäude Fr BKP 5 Baunebenkosten Fr BKP 6 Reserve Fr Gesamt-Total inkl. MWSt. 7,5% = Fr Fr Kostenbasis: Zürcher Baukostenindex = 101,3 Punkte Planung und Durchführung Die Planung und Durchführung dieser Arbeiten werden den Planern auf Grund der bestehenden Honorarverträge zu den gleichen Bedingungen, wie sie für die Gesamtsanierung der Schulanlage Loreto gelten, übertragen. Anlässlich der Beratungen im Grossen Gemeinderat zum Projektierungskredit wurde auch die Möglichkeit erörtert, Teilaufträge an weitere Architekten zu übertragen. Diese Möglichkeit wurde geprüft, kann jedoch für die vorgesehenen Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten nicht empfohlen werden. Die Planung, Koordination und Baudurchführung, die Abgrenzungen der Verantwortlichkeiten und Sicherstellung der Garantieleistungen erfordern eine Bearbeitung durch die bereits beauftragten Fach planer.

4 -4- Mietvertrag und Beitrag der Stadt Gemäss Beschluss Nr. 973 des Grossen Gemeinderates vom 9. November 1993 leistet die Stadt Zug an die Freizeitanlage Loreto einen jährlich wiederkehrenden Beitrag von Fr. 190' In der Zwischenzeit wurde der Beitrag über den Voranschlag an die Entwicklung der Teuerung angepasst und beträgt seit 1997 Fr. 200' Der im Jahre 1987 zwischen der Stadt und der Gemeinnützigen Gesellschaft abgeschlossene Mietvertrag sieht einen Mietzins von zur Zeit Fr. 77' vor. Dieser wird mit der Beitragsleistung verrechnet. Die vorgesehenen Investitionen stellen eine teilweise Wertvermehrung dar; dadurch könnte der Mietzins auf Fr. 105' pro Jahr erhöht werden. Weil aber der Betrieb der Freizeitanlage Loreto keinen zusätzlichen Ertrag erwirtschaften kann und die Gemeinnützige Gesellschaft nicht bereit ist, eine höhere Defizitgarantie zu leisten, müsste der Beitrag der Stadt Zug um die Mietzinsanpassung erhöht werden. Diese Erhöhung ist erfolgsneutral und erfordert zudem eine Urnenabstimmung. Die Mietzinserhöhung soll daher erst zusammen mit der nächsten Beitragsanpassung vorgenommen werden. Während der 10 Monate dauernden Bauzeit soll der Freizeitanlage der Mietzins erlassen werden. Termine Die Bauarbeiten für die Freizeitanlage werden - nach Abschluss der Arbeiten zum Aulatrakt - Anfangs 2001 aufgenommen und dauern voraussichtlich zehn Monate, so dass die Arbeiten im Herbst 2001, entsprechend dem Gesamt-Terminprogramm, abgeschlossen sein werden. Die Gemeinnützige Gesellschaft wird während den Umbauarbeiten der Freizeitanlage (Trakt 5) einen reduzierten Betrieb weiterführen und benötigt dazu zwei Klassenzimmer und ein Lehrerzimmer, die vom Schulamt in den Pavillonbauten zur Verfügung gestellt werden können. Es ist vorgesehen, die Holz- und Metallbearbeitungswerkstätten im Trakt 3 dem Freizeitzentrum während der Umbauzeit für Abendkurse zur Benutzung zu überlassen. Antrag: Der Stadtrat beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und für den Innenausbau und die Sanierungsarbeiten in der Freizeitanlage Loreto (Trakt 5) einen Baukredit von Fr zu bewilligen Zug, 18. Januar 2000 DER STADTRAT VON ZUG Der Stadtpräsident: Der Stadtschreiber: Beilage: Beschlussesentwurf Planbeilagen Christoph Luchsinger Albert Rüttimann

5 -5- BESCHLUSS DES GROSSEN GEMEINDERATES VON ZUG NR. BETREFFEND FREIZEITANLAGE LORETO; UNTERHALTS- UND ERNEUE- RUNGSARBEITEN TRAKT 5 DER GROSSE GEMEINDERAT VON ZUG in Kenntnis von Bericht und Antrag des Stadtrates Nr vom 18. Januar 2000 beschliesst: 1. Für den Innenausbau und die Sanierung der Freizeitanlage Loreto wird ein Baukredit von Fr. 840' zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt. (Kostenbasis: Zürcher Baukostenindex = Punkte). 2. Der Kredit erhöht oder senkt sich bis zum Zeitpunkt der Vertragsausfertigung entsprechend dem Zürcher Baukostenindex für die betreffende Arbeitsgattung. Nach Vertragsabschluss erfolgt die Berechnung der Teuerung aufgrund der KBOB- Richtlinien (Konferenz der Bauorgane des Bundes). 3. Dieser Beschluss tritt unter dem Vorbehalt des Referendums nach 6Gemeindeordnung sofort in Kraft. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die Sammlung der Ratsbeschlüsse aufzunehmen. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Zug, DER GROSSE GEMEINDERAT VON ZUG Der Präsident: Der Stadtschreiber: Referendumsfrist:

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