Kirmes in Dachwig. Fahner Höhe Kurier. Kirmse! wie immer auf dem Alten Sportplatz vom

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1 Fahner Höhe Kurier Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Dachwig, Döllstädt, Gierstädt, Großfahner und Tonna (entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO - vom 22. August 1994) 21. Jahrgang Mittwoch, den 6. Juli 2016 Nr. 14 Kirmes in Dachwig wie immer auf dem Alten Sportplatz vom Freitag Uhr Stellen der großen Kirmesbirke Uhr Kirmesdisco mit DJ AYBEE Samstag Uhr Kirmesständchen durch das Dorf Uhr Kirchweihgottesdienst in der Dachwiger Kirche Uhr Rock over Dachwig mit SWAGGER Sonntag - Eintritt FREI! Uhr Frühschoppen mit den Heuberger Musikanten und verschiedene Highlights für Groß und Klein, natürlich gibt es auch Mittagessen und Kuchen ca Uhr Beerdigung der Kirmes 2016 Natürlich auch wieder buntes Treiben an allen Tagen für Groß und Klein mit unseren Schaustellern! Für Speisen und Getränke ist an allen Tagen gesorgt! Wir freuen uns auf Euer Kommen! Eure Kirmesgesellschaft Dachwig e.v. 14, 15 Kirmse!

2 Fahner Höhe Kurier Nr. 14/2016 Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Dachwig, Döllstädt, Gierstädt, Großfahner und Tonna (entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO - vom 22. August 1994) Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe Büro des Gemeinschaftsvorsitzenden, Tonna / OT Gräfentonna, Markt 7 Telefon: / , Telefax: / Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verantwortlich für den amtlichen Teil: Gemeinschaftsvorsitzender Stephan Müller Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Josefine Hilgert Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: 14tägig, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen. Die nächste Ausgabe des Amtsblattes Fahner Höhe Kurier erscheint am , Redaktionsschluss ist am und am , Redaktionsschluss ist am Besuchen Sie die Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe auch auf den Internetseiten unter Hier finden Sie neben den Amtsblättern auch ausgewählte Satzungen und Vordrucke zum Herunterladen in der Rubrik: Buergerinfo/Verwaltung/Verwaltungsgemeinschaft Fahner_Hoehe unsere -Adresse lautet info@fahner-hoehe.de Öffnungszeiten der Ämter der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe Montag Uhr Dienstag Uhr... und Uhr Mittwoch... geschlossen Donnerstag Uhr... und Uhr Freitag... geschlossen Hinweis: Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe ist montags geschlossen. Sprechzeiten des Gemeinschaftsvorsitzenden Herrn Stephan Müller: Donnerstag Uhr und Uhr Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten der Landespolizeiinspektion Gotha (Zimmer 109 im 1. Obergeschoss) Dienstag Uhr Donnerstag Uhr (- soweit er nicht dienstlich verhindert ist -) Rufnummern der Ämter der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe Zentrale Rufnummer: / Zentrales Telefax: / Gemeinschaftsvorsitzender: / Hauptverwaltung: / Ordnungsverwaltung/Standesamt: / Einwohnermeldeamt: / Finanzverwaltung: / Bauverwaltung: / Kontaktbereichsbeamter (Tel./AB/FAX) / Anmerkung der Redaktion: Alle veröffentlichten Beiträge von Lesern müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen! Bekanntmachung der Erreichbarkeit der Schiedsperson der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe : Gesprächstermine mit der Schiedsperson der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe finden nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Anmeldung im Sitzungszimmer (Zimmer 213) des Dienstgebäudes der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe, Rathaus Tonna, Markt 07, im OT Gräfentonna der Gemeinde Tonna statt. Für Terminvereinbarungen mit der Schiedsperson ist Frau Martina Helmboldt unter der Telefonnummer 0157/ erreichbar. Bekanntmachung der Erreichbarkeit der Jugendsozialarbeiterin der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe Die Jugendsozialarbeiterin Frau Butkewitz ist unter folgender Rufnummer zu erreichen: Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe Abbrennen Pyrotechnischer Gegenstände - Feuerwerk - Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in Thüringen in der Zeit vom 02. Januar bis 30. Dezember nur von einer Person mit Befähigungsnachweis bzw. mit Erlaubnis und Genehmigung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz abgebrannt werden. Am 31. Dezember und 01. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten. Wer pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, 3, 4, P1, P2, T1 oder T2 abbrennen will, hat der zuständigen Behörde das beabsichtigte Feuerwerk zwei Wochen (in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen vier Wochen) vorher schriftlich anzuzeigen - für das Gebiet des Landkreises Gotha:

3 Fahner Höhe Kurier Nr. 14/2016 Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz Abteilung Arbeitsschutz - Regionalinspektion Erfurt Linderbacher Weg Erfurt Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Vorschriften des Sprengstoffgesetzes und die einschlägigen Rechtsverordnungen verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu Euro belegt werden. Strafbar macht sich, wer ohne erforderliche Erlaubnis mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, sie vertreibt, einführt oder durchführt oder sie Personen überlässt, die nicht mit ihnen umgehen dürfen. Die Strafe kann Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe sein, bei Gefährdung von Leib und Leben Dritter oder von Sachen mit besonderem Wert sogar Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Ihre Ordnungsverwaltung gez. Röhrig Sachgebietsleiterin Veröffentlichung einer Bekanntmachung der seecon Ingenieure GmbH Leipzig Hier: Natura 2000: Erarbeitung von Managementplänen (Fachbeitrag Offenland) für NATURA-2000 Gebiete in Thüringen Mit Schreiben vom 21. Juni 2016 wurde die Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe von der seecon Ingenieure GmbH Leipzig gebeten, in ihrem Amtsblatt die nachfolgende Information zu veröffentlichen. Nachstehend wird die Bekanntmachung vollzogen. Um entsprechende Beachtung wird gebeten. Tonna, den 23. Juni 2016 gez. Stephan Müller Gemeinschaftsvorsitzender NATURA 2000: Erarbeitung von Managementplänen (Fachbeitrag Offenland) für NATURA-2000-Gebiete in Thüringen Natura 2000 ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union, das seit 1992 nach den Maßgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) errichtet wird. Sein Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume. In das Schutzgebietsnetz werden auch die gemäß der Europäischen Vogelschutzrichtlinie geschützten Gebiete integriert. Mit der Meldung von 212 FFH-Gebieten, 35 FFH-Objekten und 44 Vogelschutzgebieten ist Thüringens einzigartiges Naturerbe mit seinen vielfältigen Kulturlandschaften Teil des europaweiten Schutzgebietsnetzes. Jedes Natura 2000-Gebiet ist in sich einzigartig. Um seinen Wert weiterhin zu sichern, bedarf es speziell auf das jeweilige Gebiet abgestimmter Erhaltungs- und Entwicklungsziele und daraus abgeleiteter Maßnahmen. Im Freistaat Thüringen wird der Managementplan diese Funktion übernehmen. Die Managementpläne sind in Thüringen behördenverbindliche Fachplanungen. Für die Flächeneigentümer und Nutzungsberechtigten besitzen sie empfehlenden bzw. informativen Charakter. Die Umsetzung soll durch die Landkreise, die Landesbehörden und die neu eingerichteten Natura-2000-Stationen erfolgen. Die Erstellung der Managementpläne für Waldflächen erfolgt durch Thüringen Forst und wird durch die Forstbehörden gesondert vorgenommen. Die Zuständigkeit für das Offenland liegt bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Abteilung Naturschutz. In den kommenden Jahren werden die Fachplanungen für das Offenland für 167 FFH-Gebiete erstellt. Die Mitarbeiter der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) werden gemeinsam mit dem Büro seecon Ingenieure GmbH das Verfahren koordinieren. In den Jahren 2016/2017 erfolgt die Planung für das Offenland der/des FFH- bzw. Vogelschutz-Gebiete/s Th.Nr.: 043 (EUNr.: DE ) Fahnersche Höhe - Ballstädter Holz. Mit der Planung beauftragt wurde die Bietergemeinschaft RANA - Büro für Ökologie und Naturschutz und INL-Ingenieurbüro für Naturschutz und Landschaftsplanung. Die Mitarbeiter dieser Büros werden Untersuchungen bzw. Begehungen in dem FFH- bzw. Vogelschutz-Gebiet durchführen. Dabei werden die zu schützenden Lebensräume und Arten erfasst, ihre Erhaltungszustände bewertet und die erforderlichen Maßnahmen für deren langfristige Erhaltung vorgeschlagen. Im Laufe des Planungsprozesses sind Gespräche mit Behörden, Landnutzern, und regionalen Akteuren vorgesehen, in denen die Erhaltungsziele erläutert, bestehendes Konfliktpotential aufgezeigt und gemeinsam Lösungen zur Erhaltung der Lebensräume und Arten gesucht werden. Der Entwurf des Managementplanes, Fachbeitrag Offenland, wird zum Ende des Planungsprozesses in einem gesonderten Termin der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Sollten Sie bereits vorher Fragen oder Anregungen zur Entwicklung des Gebietes haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des o. g. Planungsbüros oder der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie. Mehr Informationen über die Managementplanungen erhalten Sie auf der Internetseite der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Gemeinde Dachwig Feststellung der Jahresrechnung 2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig hat mit Beschluss Nr. 46/2016 vom 17. Mai 2016 gemäß 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Dachwig wie folgt festgestellt: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamt EUR EUR EUR 1. Soll-Einnahmen , , ,39 davon Globalbereinigung 0,00 0,00 0, Neue Haushaltseinnahmereste - 0,00 0,00 3../. Abgang alter Haushaltseinnahmereste - 0,00 0,00 4../. Abgang Alter Kasseneinnahmereste 5.883,91 0, ,91 5. Summe bereinigter Soll-Einnahmen , , ,48 6. Soll-Ausgaben Darin enthalten Überschuss VMHH 0,00 EUR , , , Neue Haushaltsausgabereste 0, , ,03 8../. Abgang Alter Haushaltsausgabereste 0, , ,91 9../. Abgang Alter Kassenausgabereste 0,00 0,00 0, Summe bereinigter Soll-Ausgaben , , , Ausgleich 0,00 0,00 0,00

4 Fahner Höhe Kurier Nr. 14/2016 Die Jahresrechnung 2012 liegt in der Zeit vom 07. Juli 2016 bis 22. Juli 2016 während der allgemeinen Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe, Finanzverwaltung, Markt 7, Tonna, zu jedermanns Einsicht aus. Bis zur Festlegung der folgenden Jahresrechnung wird die Jahresrechnung 2012 mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Die Einsichtnahmemöglichkeit hierzu besteht während der allgemeinen Dienstzeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe, Finanzverwaltung, Markt 7, Tonna. Tonna, den 20. Juni 2016 Volker Aschenbach Feststellung der Jahresrechnung 2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig hat mit Beschluss Nr. 48/2016 vom 17. Mai 2016 gemäß 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Dachwig wie folgt festgestellt: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamt EUR EUR EUR 1. Soll-Einnahmen , , ,88 davon Globalbereinigung 0,00 0,00 0, Neue Haushaltseinnahmereste - 0,00 0,00 3../. Abgang alter Haushaltseinnahmereste - 0,00 0,00 4../. Abgang Alter Kasseneinnahmereste 8.893,46 0, ,46 5. Summe bereinigter Soll-Einnahmen , , ,42 6. Soll-Ausgaben Darin enthalten Überschuss VMHH 0,00 EUR , , , Neue Haushaltsausgabereste 0, , ,17 8../. Abgang Alter Haushaltsausgabereste 0, , ,11 9../. Abgang Alter Kassenausgabereste 0,00 0,00 0, Summe bereinigter Soll-Ausgaben , , , Ausgleich 0,00 0,00 0,00 Die Jahresrechnung 2013 liegt in der Zeit vom 07. Juli 2016 bis 22. Juli 2016 während der allgemeinen Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe, Finanzverwaltung, Markt 7, Tonna, zu jedermanns Einsicht aus. Bis zur Festlegung der folgenden Jahresrechnung wird die Jahresrechnung 2013 mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Die Einsichtnahmemöglichkeit hierzu besteht während der allgemeinen Dienstzeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe, Finanzverwaltung, Markt 7, Tonna. Tonna, den 20. Juni 2016 Volker Aschenbach Bekanntmachung gefasster Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Dachwig Mit Beschluss-Nr. 61/2016 des Gemeinderates der Gemeinde Dachwig vom wurde über den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Dachwig am gefassten Beschlüsse beraten. Nach Genehmigung der Niederschrift v. g. Sitzung kann gemäß 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Dachwig i. V. m. 11 Abs. 4 der Hauptsatzung der Inhalt der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Dachwig vom gefassten Beschlüsse ortsüblich bekannt gemacht werden. Dachwig, den gez. Aschenbach Beschluss-Nr. 27/ Eröffnung der dringlichen Sitzung; Feststellung der Beschlussfähigkeit; Beschluss über die Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig stellt die Dringlichkeit der in die Tagesordnung zur nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom aufgenommenen Tagesordnungspunkte fest und stimmt der verkürzten Ladungsfrist zu. Bekanntmachung gefasster Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Dachwig Mit Beschluss-Nr. 62/2016 des Gemeinderates der Gemeinde Dachwig vom wurde über den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Dachwig am gefassten Beschlüsse beraten. Nach Genehmigung der Niederschrift v. g. Sitzung kann gemäß 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Dachwig i. V. m. 11 Abs. 4 der Hauptsatzung der Inhalt der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Dachwig vom gefassten Beschlüsse ortsüblich bekannt gemacht werden. Dachwig, den gez. Aschenbach Beschluss-Nr. 36/ Genehmigung der Niederschrift über die nicht öffentliche Gemeinderatssitzung vom Der Gemeinderat der Gemeinde Großfahner genehmigt die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom Beschluss-Nr. 37/ über den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung der in dem nicht öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom gefassten Beschlüsse, wenn diese nicht dem Wohl der Allgemeinheit oder berechtigten Interessen Einzelner widersprechen Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig beschließt den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung der Beschlüsse: Nr. 04/2016, 05/2016; 07/2016 und 08/2016 vom Der Inhalt der o. g. Gemeinderatsbeschlüsse vom kann damit gemäß 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Dachwig i. V. m. 11 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Dachwig nach Genehmigung der Niederschrift der nichtöffentlichen Teils der

5 Fahner Höhe Kurier Nr. 14/2016 Sitzung, die eine Änderung des Wortlautes der darin niedergelegten Beschlüsse ausschließt, in ortsüblicher Weise bekannt gemacht werden. Beschluss-Nr. 38/ Bauvorhaben Dorfgemeinschaftshaus, Objekt Lange Straße 42 der Gemeinde Dachwig, Sanierung und Umbau im Rahmen der Städtebauförderung Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig beschließt im nichtöffentlichen Teil seiner heutigen Sitzung in Weiterführung der Fördermaßnahme die Durchführung der Bauleistungen zu den Gewerken Elektro (Los 19) sowie Innenputz, Trockenbau und Akustikdecke für das Bauvorhaben Umbau und Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses, Lange Straße 42 in der Gemeinde Dachwig. Der wird insoweit ermächtigt, auf der Grundlage der Vergabevorschläge der beauftragten Planungsbüros die jeweiligen Aufträge zu erteilen. Beschluss-Nr. 39/ Bauvorhaben Generalsanierung und Umbau Sportanlage, Herbslebener Straße 9b in der Gemeinde Dachwig Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig beschließt in seiner heutigen Sitzung mit der Erarbeitung der entsprechenden Planungsleistungen zur Modernisierung von Umkleiden einschließlich Duschbereich (Lage direkt neben Haupteingang der Sporthalle) zum Bauvorhaben Generalsanierung und Umbau der Sportanlage Dachwig, Herbslebener Straße 9b in der Gemeinde Dachwig auf der Grundlage der HOAI 2013 das Ingenieurbüro Steinbrück & Jergus aus Bad Langensalza zu beauftragen. Der wird zur Unterzeichnung eines entsprechenden Honorarvertrages ermächtigt. Beschluss-Nr. 40/ zum Verkauf einer Teilfläche von qm des Grundstückes, Flurstück 341/2 in der Flur 3 der Gemarkung Dachwig (neue Bezeichnung: Flurstück 341/4) Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig beschließt in seiner heutigen Sitzung, eine Teilfläche von qm des Grundstückes mit der Bezeichnung Flurstück - Nr. 341/2 in der Flur 3 der Gemarkung Dachwig (neue Bezeichnung: Flurstück-Nr. 341/4) zum Verkauf öffentlich auszuschreiben. Der Mindestkaufpreis beträgt ,60 EUR (59,00 EUR/qm zzgl. Anteiliger Abwasserbeitrag i.h.v. 720,60 EUR). Darüber hinaus sind durch den Käufer alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Grundstückskaufvertrages verbundenen Notar- und Gerichtskosten, Kosten der Lastenfreistellung, Grunderwerbssteuer, Auslagen, Gebühren zu tragen. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Ausschreibung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe - Fahner Höhe - Kurier zu veranlassen. Bekanntmachung gefasster Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Dachwig Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig hat in der öffentlichen Sitzung am die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß 40 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- sowie 11 der Hauptsatzung der Gemeinde Dachwig öffentlich bekannt gemacht werden. Tonna, den gez. Aschenbach Beschluss-Nr. 43/ Feststellung der Tagesordnung - Änderung der Tagesordnung Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig beschließt die Tagesordnung im öffentlichen Teil der heutigen Sitzung um die Tagesordnungspunkte 8 (Aufhebung des Beschlusses 32/2016 vom 19. April 2016) und Tagesordnungspunkte 9 (Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Dachwig über den Haushaltssatzung 2016) erweitert werden. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Beschluss-Nr. 44/ Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom Beschluss-Nr. 45/ Beitritt der Gemeinde Dachwig zum Verein Selbstverwaltung für Thüringen e. V. Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig beschließt in seiner Sitzung am 17. Mai 2016 den Beitritt zum Verein Selbstverwaltung für Thüringen e. V.. Der jährliche Mitgliedsbeitrag in Höhe von 100,00 EUR ist nach Aufnahme durch den Vereinsvorstand auf die Bankverbindung des Vereins zu überweisen. Beschluss-Nr. 46/2016 und 47/ Feststellung der Jahresrechnung 2012 und Entlastung gemäß 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) Beschluss-Nr. 46/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig stellt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 fest. Beschluss-Nr. 47/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig beschließt die Entlastung des s und der Verwaltung. Beschluss-Nr. 48/2016 und 49/ Feststellung der Jahresrechnung 2012 und Entlastung gemäß 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) Beschluss-Nr. 48/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig stellt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 fest. Beschluss-Nr. 49/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig beschließt die Entlastung des s und der Verwaltung. Beschluss-Nr. 50/ Aufhebung des Beschlusses-Nr. 32/2016 vom 19. April 2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig beschließt, den Beschluss Nr. 32/2016 vom 19. April 2016 aufzuheben. Beschluss-Nr. 51/ des Gemeinderates der Gemeinde Dachwig über die Haushaltssatzung der Gemeinde Dachwig für das Haushaltsjahr 2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig beschließt die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mit ihren Anlagen. Haushaltssatzung der Gemeinde Dachwig für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund der 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (Thür- KO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03. Dezember 2015 (GVBl. S.183) erlässt die Gemeinde Dachwig folgende Haushaltssatzung: 1 1. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 EUR ab. 2. Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt in den nachfolgenden Bereichen wie folgt ab: Wasserversorgung: im Erfolgsplan die Erträge ,00 EUR die Aufwendungen ,00 EUR Jahresgewinn 0,00 EUR im Vermögensplan die Einnahmen ,00 EUR die Ausgaben ,00 EUR Liegenschaftsverwaltung: im Erfolgsplan ,00 EUR die Aufwendungen ,00 EUR Jahresgewinn ,00 EUR im Vermögensplan die Einnahmen 0,00 EUR die Ausgaben 0,00 EUR Freibad: im Erfolgsplan die Erträge ,00 EUR die Aufwendungen ,00 EUR Jahresverlust ,00 EUR im Vermögensplan die Einnahmen 0,00 EUR die Ausgaben 0,00 EUR

6 Fahner Höhe Kurier Nr. 14/ Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 EUR festgesetzt. 2. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan wird auf 0,00 EUR festgesetzt Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 2. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt. Beschluss-Nr. 16/ Beschluss über den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt am 15. Dezember 2015 gefassten Beschlüsse Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt beschließt den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung der Beschlüsse-Nr. 65/2015 und 66/2015 vom 15. Dezember Der Inhalt o. g. Gemeinderatsbeschlüsse vom kann damit gemäß 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Gierstädt i. V. m. 12 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Gierstädt in ortsüblicher Weise bekannt gemacht werden. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 271 v. H. für die Grundstücke (B) 389 v. H. 2. Gewerbesteuer 380 v. H Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 EUR festgesetzt. 2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf ,00 EUR festgesetzt Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan. 2. Die Erheblichkeitsgrenze für nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben nach 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf ,00 EUR festgelegt. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft. Dachwig, den... Gemeinde Dachwig Volker Aschenbach (Siegel) Die Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe wird beauftragt, der Rechtaufsichtsbehörde beim Landratsamt des Landkreises Gotha die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen unverzüglich anzuzeigen. Gemeinde Gierstädt Bekanntmachung gefasster Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt Mit Beschluss-Nr. 39/2016 des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt vom 20. Juni 2016 wurde über den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt am 29. Februar 2016 gefassten Beschlüsse beraten. Damit können gemäß 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Gierstädt i. V. m. 12 Abs. 4 der Hauptsatzung der Inhalt der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt am 29. Februar 2016 gefassten Beschlüsse ortsüblich bekannt gemacht werden. Tonna, den 22. Juni 2016 gez. Ulf Henniger Beschluss-Nr. 15/ Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt vom 07. Dezember 2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt genehmigt die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt vom 07. Dezember Bekanntmachung gefasster Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt Mit Beschluss-Nr. 40/2016 des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt vom 20. Juni 2016 wurde über den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung der in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt am 22. März 2016 gefassten Beschlüsse beraten. Damit können gemäß 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Gierstädt i. V. m. 12 Abs. 4 der Hauptsatzung der Inhalt der in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt am 22. März 2016 gefassten Beschlüsse ortsüblich bekannt gemacht werden. Tonna, den 22. Juni 2016 gez. Ulf Henniger Beschluss-Nr. 18/ Eröffnung der dringlichen Sitzung; Feststellung der Beschlussfähigkeit; Beschluss über die Feststellung der Dringlichkeit Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt stellt die Dringlichkeit der in die Tagesordnung zur nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 22. März 2016 aufgenommenen Tagesordnungspunkte fest und stimmt der verkürzten Ladungsfrist zu. Bekanntmachung gefasster Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt Mit Beschluss-Nr. 41/2016 des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt vom 20. Juni 2016 wurde über den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt am 04. April 2016 gefassten Beschlüsse beraten. Damit können gemäß 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Gierstädt i. V. m. 12 Abs. 4 der Hauptsatzung der Inhalt der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt am 04. April 2016 gefassten Beschlüsse ortsüblich bekannt gemacht werden. Tonna, den 22. Juni 2016 gez. Ulf Henniger Beschluss-Nr. 23/ Beschluss über den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt am 07. Dezember 2015 gefassten Beschlüsse Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt beschließt den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung der Beschlüsse-Nr. 61/2015 bis 64/2015 vom 07. Dezember Der Inhalt o. g. Gemeinderatsbeschlüsse vom kann damit gemäß 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Gierstädt i. V. m. 12 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Gierstädt in ortsüblicher Weise bekannt gemacht werden. Beschluss-Nr. 24/ Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt vom 25. Januar 2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt genehmigt die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt vom 25. Januar 2016.

7 Fahner Höhe Kurier Nr. 14/2016 Beschluss-Nr. 25/ Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt über den teilweisen Erlass von Sondernutzungsgebühren gemäß 6 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Gierstädt i. V. m. 227 der Abgabenordnung (AO) Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt beschließt, die für die Benutzung des öffentlichen Verkehrsraumes im Hinblick auf das Blütenfest in der Zeit vom bis gegenüber der Interessengemeinschaft Fahner Höhe e. V. gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Gierstädt festzusetzende Sondernutzungsgebühr nach 6 der vorstehend genannten Satzung i. V. m. 227 der Abgabenordnung (AO) auf einen Betrag von 250,00 EUR teilweise zu erlassen. Der teilweise Gebührenerlass findet seine Begründung in der verfassungsmäßigen und gesetzlichen Verpflichtung der Gemeinde, das gemeindliche kulturelle Leben zu fördern. Beschluss-Nr. 26/ Beschluss zur Trassenzustimmung zum Vorhaben der Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG Kleinfahner - Gierstädt, MSK Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt beschließt in seiner heutigen Sitzung, der Trassenführung zum Vorhaben der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG Kleinfahner - Gierstädt MSK auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom als Trägerin der Straßen- und Wegebaulast sowie als Gewässerunterhaltungspflichtige mit nachstehenden Auflagen grundsätzlich zuzustimmen: 1. Die Leitungsverlegung entlang der ländlichen Wege Erfurter Landstraße und Walschleber Weg hat in ausreichendem Abstand zum Fahrbahnrand (min. 1,00 m vom Fahrbahnrand) zu erfolgen. Soweit die Bankette tangiert werden, sind diese technisch gleichwertig wieder herzustellen. Die asphaltierte Fahrbahn ist entsprechend vor Beschädigungen während der Bauausführung zu schützen. 2. Die Leitungsverlegungen im Bereich der Kreuzung der Gewässer 2. Ordnung Klingergraben und Grenzgraben sind mit Hinblick auf künftige anstehende Unterhaltungsmaßnahmen nicht innerhalb der Brückenbauwerke/ Durchlässe, sondern in einem Abstand zu diesen von mindestens 3-5 Metern mittels Dükerung vorzunehmen. 3. Während der Ausführung der Bauarbeiten darf eine Benutzung der in Anspruch genommenen landwirtschaftlichen Wege durch Erntefahrzeuge nicht ausgeschlossen werden. Bekanntmachung gefasster Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 09. Mai 2016 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß 40 Abs. 2 Satz 1 ThürKO sowie 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Gierstädt öffentlich bekannt gemacht werden. Tonna, den 22. Juni 2016 gez.: Ulf Henniger Beschluss-Nr. 27/ Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt vom 29. Februar 2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt vom 29. Februar Beschluss-Nr. 28/ Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt vom 04. April 2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt vom 04. April Beschluss-Nr. 29/ Beschluss zum Beitritt zum Verein Selbstverwaltung für Thüringen e. V. Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt beschließt in seiner Sitzung am 09. Mai 2016 den Beitritt zum Verein Selbstverwaltung für Thüringen e. V.. Der jährliche Mitgliedsbeitrag in Höhe von 100,00 EUR ist nach Aufnahme durch den Vereinsvorstand auf das Konto des Vereins zu überweisen. Jagdgenossenschaft Gierstädt Einladung zur Mitgliederversammlung am um Uhr in der Gaststätte Zum Goldenen Lamm in Gierstädt Hiermit lädt der Vorstand der Jagdgenossenschaft Gierstädt alle Mitglieder (Grundeigentümer bejagdbarer Flächen) herzlich zur Mitgliederversammlung ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Kassenwartes 4. Bericht der Revisionskommission 5. Diskussion und Anfragen 6. Entlastung des Kassenwartes 7. Beschlussfassung Verwendung des Jagdreinertrages des Jagdjahres 2015/16 Auszahlung des angesparten Jagdreinertrages 8. Schlusswort Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse (Grundeigentümer) durch seinen Ehegatten oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen mit Vollmacht vertreten lassen. Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Gierstädt Gemeinde Großfahner Bekanntmachung gefasster Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Großfahner Mit Beschluss-Nr. 36/2016 des Gemeinderates der Gemeinde Großfahner vom wurde über den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Großfahner vom gefassten Beschlüsse beraten. Nach Genehmigung der Niederschrift v. g. Sitzung kann gemäß 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Großfahner i. V. m. 11 Abs. 4 der Hauptsatzung der Inhalt der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Großfahner vom gefassten Beschlüsse ortsüblich bekannt gemacht werden. Großfahner, den gez. Schneider in Beschluss-Nr. 26/ Genehmigung der Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom Der Gemeinderat der Gemeinde Großfahner genehmigt die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom Beschluss-Nr. 27/ über den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung der in dem nicht öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom gefassten Beschlüsse, wenn diese nicht dem Wohl der Allgemeinheit oder berechtigten Interessen Einzelner widersprechen Der Gemeinderat der Gemeinde Großfahner beschließt den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung der Beschlüsse: Nr. 11/2016, 12/2016 und 13/2016 vom Der Inhalt der o. g. Gemeinderatsbeschlüsse vom kann damit gemäß 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Großfahner i. V. m. 11 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Großfahner nach Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung, die eine Änderung des Wortlautes der darin niedergelegten Beschlüsse ausschließt, in ortsüblicher Weise bekannt gemacht werden.

8 Fahner Höhe Kurier Nr. 14/2016 Bekanntmachung gefasster Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Großfahner Der Gemeinderat der Gemeinde Großfahner hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß 40 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - sowie 11 der Hauptsatzung der Gemeinde Großfahner öffentlich bekannt gemacht werden. Großfahner, den gez. Schneider in Beschluss-Nr. 28/ Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom Der Gemeinderat der Gemeinde Großfahner genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom Gemeinde Tonna Veröffentlichung des Amtsblattes des Trinkwasserzweckverbandes Verbandswasserwerk Bad Langensalza Nr. 07 vom 20. Juni 2016 hier: Bekanntmachung zur Auslegung des Amtsblattes des Trinkwasserzweckverbandes Verbandswasserwerk Bad Langensalza bei der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe Die Mitgliedsgemeinde Tonna der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe wurde vom Verbandswasserwerk Bad Langensalza gebeten, das Amtsblatt des Trinkwasserzweckverbandes Verbandswasserwerk Bad Langensalza Nr. 07 vom 20. Juni 2016 für die Bürger zur kostenlosen Mitnahme bereitzulegen. Das in beschränkter Anzahl vorhandene Amtsblatt kann im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe, Markt 07, Tonna OT Gräfentonna, während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen bzw. bezogen werden. Überdies können die Amtsblätter auch auf der Homepage unter www. wazv-badlangensalza.de abgerufen werden. Um Kenntnisnahme wird gebeten. Tonna, den 22. Juni 2016 gez. Frank Vater Nichtamtlicher Teil Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe

9 Fahner Höhe Kurier Nr. 14/2016 Notrufe Für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe Polizeinotruf: 110 Polizeiinspektion Gotha: (03621) Für die Gemeinde Tonna: Kassenärztlicher Notdienst Bereitschaft ist aus der Tagespresse zu entnehmen oder (03601) Für akut Kranke wurde dazu am Hufeland-Klinikum in Bad Langensalza eine Anlaufpraxis etabliert. Geöffnet ist diese immer montags, dienstags und donnerstags mittwochs und freitags ist die Praxis Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 19 bis 21 Uhr. von 16 bis 21 Uhr von 9 bis 12 Uhr und von 16 bis 21 Uhr Zusätzlich ist ein augenärztlicher Notdienst mit dem Bereich Mühlhausen eingerichtet. Die Patienten-Versorgung in augenärztlichen Notfällen erfolgt in der Praxis des jeweiligen diensthabenden Arztes, gegebenenfalls auch nach Terminabsprache. Die Telefonnummer des Diensthabenden ist über die Rettungsleitstelle des Landkreises, (03601) zu erfragen oder auch unter der Notrufnummer 112. Weiterhin sind in dringenden Fällen Hausbesuche möglich. Diese sollten jedoch nur angefordert werden, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen so erheblich sind, dass ein Aufsuchen des Arztes in der Notdienstzentrale im Hufeland-Klinikum nicht möglich ist. Solche Hausbesuche sind ebenfalls bei der Rettungsleitstelle anzumelden. Der Arzt entscheidet über die Reihenfolge, so dass es dabei zu Wartezeiten kommen kann. Für Dachwig, Döllstädt, Großfahner, Gierstädt mit OT Kleinfahner: Kassenärztlicher Notfalldienst (0361) Ärztliche Konsultation (Allgemein, HNO (Hals-Nasen-Ohren), Kinder-, Augenarzt) alles in der Notfallambulanz im Klinikum Erfurt, Nordhäuser Straße 74 Allgemeine Hinweise, in welchen Fällen der Notruf 112 zu nutzen ist und wann das Ereignis ein Fall für den Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung (Hausärzte) ist: Ich brauche den Kassenärztlichen Notfalldienst (Vertragsärztlicher Bereitschaftsdienst, die ärztliche Konsultation) oder einen Hausbesuch bei akuten aber nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen außerhalb der Praxiszeiten. den Krankentransport, wenn ein Behandelnder Arzt eine Transportverordnung ausgestellt hat und diese von der jeweiligen Krankenkasse genehmigt wurde. den Rettungsdienst/ den Notarzt (Notfallrettung) bei lebensbedrohlichen Verletzungen oder Erkrankungen, damit ich unter fachgerechter Betreuung in besonders ausgestatteten Fahrzeugen in ein für die weitere Versorgung nächst geeignetes Krankenhaus gebracht werden kann Notruf: 112 Der Notruf ist ortsunabhängig und durchgängig besetzt! Es meldet sich immer eine Leitstelle, die Ihnen hilft. Akute Notfälle Lebensbedrohliche Erkrankungen Lebensbedrohliche Verletzungen Verkehrsunfälle Bei Bränden und Hilfeleistungen Katastrophen Zentrale Leitstelle Gotha: Tel.: (03621) Fax: (03621) für Krankentransporte Ansprechpartner bei Havariefällen Bei Störung in der Gasversorgung - für ganz Thüringen -: (0800) Bei Störung im Stromnetz - für ganz Thüringen -: (0361) Bei Störungen der Wasserversorgung in Döllstädt, Gierstädt mit OT Kleinfahner, Großfahner ThüWa Thüringen Wasser GmbH: (0361) in Dachwig Eigenbetrieb Wasserversorgung Dachwig tagsüber: (036206) in Tonna Verbandswasserwerk Bad Langensalza tagsüber: (03603) abends und am Wochenende: (03603) Bei Störungen der Abwasserbeseitigung in Dachwig, Döllstädt, Gierstädt mit OT Kleinfahner, Großfahner und Tonna Abwasserzweckverband Mittlere Unstrut Bad Langensalza tagsüber: (03603) abends und am Wochenende: (03603) Alle Angaben ohne Gewähr! - Bereitschaftsdienste Deutschlandweite, zentrale Nummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst: Notdienstnummer Unter der kostenlosen Nummer können Patienten den behandelnden Arzt in ihrer Nähe erfragen, wenn sie außerhalb der Sprechzeiten, etwa am Wochenende, ein akutes Gesundheitsproblem haben. Der ärztliche Bereitschaftsdienst wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam mit den niedergelassenen Ärzten organisiert. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst, der unter dem Notruf 112 erreichbar ist und der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet. Weiterhin wird auch die Nacht- und Wochenendbereitschaft für den Arztbereiche Dachwig, Döllstädt, Gierstädt/Kleinfahner und Großfahner unter Telefon: (0361) mitgeteilt! Bereitschaftsdienst für den Arztbereich Tonna wird unter Telefon: (03601) mitgeteilt oder kann der Tagespresse entnommen werden! Hier sind die augenärztlichen, kinderärztlichen und allgemeinmedizinischen Bereitschaftsdienste für den Unstrut-Hainich- Kreis zu erfragen. Eine zahnärztliche Hotline für Freitag bis Sonntag ist unter Telefon: (0180) erreichbar.

10 Fahner Höhe Kurier Nr. 14/2016 Weiterhin ist für akut Kranke am Hufeland-Klinikum in Bad Langensalza eine Anlaufpraxis mit folgenden Öffnungszeiten etabliert: Mitteilungen Montag, Dienstag und Donnerstag von 19 bis 21 Uhr Landratsamt Gotha - Abfallservice Mittwoch und Freitag von 16 bis 19 Uhr Wochenende und Feiertag/ An der Hardt 1, und von 09 bis 13 Uhr und Leinatal OT Wipperoda von 15 bis 18 Uhr Fax: Die Fahrtdienstzeiten bestehen: Telefon: /31129, /3110 Montag, Dienstag und Donnerstag von 19 bis 07 Uhr Öffnungszeiten: Mittwoch und Freitag von 13 bis 07 Uhr Wochenende und Feiertag/ und von 09 bis 13 Uhr und von 07 bis 07 Uhr - Alle Angaben ohne Gewähr! - Montag: Dienstag: Mittwoch Donnerstag Freitag: Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Apothekenbereitschaft Die Bereitschaftsdienste der Apotheken Bad Langensalza, Bad Tennstedt, Behringen, Gräfentonna, Herbsleben und Kirchheilingen finden statt: Montag bis Freitag von Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Tages. Samstag von Uhr bis Sonntag 8.00 Uhr Sonn- und Feiertag von Uhr bis Uhr des folgenden Tages Adressen und Telefonnummern der Apotheken: Adler-Apotheke, Herbsleben Schulgasse 7... (036041) Amalien-Apotheke, Bad Langensalza Illebner Weg 25 d... (03603) Andreas-Apotheke, Großengottern Marktstraße (036022) Apotheke am Anger, Kirchheilingen Anger (036043) Apotheke Gräfentonna, Gräfentonna Markt 5... (036042) Brücken-Apotheke, Bad Langensalza Marktstr (03603) Kurort-Apotheke an der Salza, Bad Langensalza Bahnhofstr (03603) Mohren-Apotheke, Bad Langensalza Neumarkt 8... (03603) Rats-Apotheke, Bad Tennstedt Markt 4 (036041) Apothekenbereitschaft Mi Andreas Apotheke, Großengottern und Adler-Apotheke, Herbsleben Do Kurort-Apotheke, Bad Langensalza Fr Apotheke Gräfentonna Sa Mohren-Apotheke, Bad Langensalza So Rats-Apotheke, Bad Tennstedt Mo Brücken-Apotheke, Bad Langensalza Di Apotheke am Anger, Kirchheilingen Mi Amalien-Apotheke, Bad Langensalza Do Andreas Apotheke, Großengottern und Adler-Apotheke, Herbsleben Fr Kurort-Apotheke, Bad Langensalza Sa Apotheke Gräfentonna So Mohren-Apotheke, Bad Langensalza Mo Rats-Apotheke, Bad Tennstedt Di Brücken-Apotheke, Bad Langensalza Mi Apotheke am Anger, Kirchheilingen Do Amalien-Apotheke, Bad Langensalza Fr Andreas Apotheke, Großengottern und Adler-Apotheke, Herbsleben Sa Apotheke am Anger, Kirchheilingen So Apotheke Gräfentonna Bitte beachten! Kurzfristige Änderungen des Dienstplanes sind möglich. Diese werden bei der Bekanntgabe der Apothekenbereitschaft in den großen Tageszeitungen mitgeteilt! - Alle Angaben ohne Gewähr! - abfallservice@kreis-gth.de www: Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe Wertstoffhöfe Gotha, Kindleber Str. 188 Tel. (03621) Waltershausen, H.-Schwerdt-Str. 16 Tel. (03622) Ohrdruf Halbmondsweg Tel. (03624) Dienstag bis Freitag 10:00-18:00 Uhr Samstag 08:00-14:00 Uhr Annahme von Sperrmüll, Elektroschrott, Grünschnitt Gräfentonna, Niedergrabenstr. 9 a Tel. (036042) Kornhochheim, Hauptstraße, am Landgut Tel. (036202) Donnerstag 15:00-18:00 Uhr Freitag 10:00-18:00 Uhr Samstag 08:00-14:00 Uhr Annahme von Sperrmüll, Elektroschrott, Grünschnitt Neue Schadstoffentsorgungszeiten auf den Wertstoffhöfen ab dem Wertstoffhof Gotha: immer am Donnerstag von 10:00-18:00 Uhr 8. Wertstoffhof Wipperoda: immer am Dienstag von 11:30-14:30 Uhr 9. Wertstoffhof Ohrdruf: immer am Dienstag von 15:00-18:00 Uhr 10. Wertstoffhof Walterhausen: immer am Mittwoch von 13:00-18:00 Uhr 11. Wertstoffhof Gräfentonna: immer am Freitag von 13:00-15:00 Uhr 12. Wertstoffhof Kornhochheim: immer am Freitag von 16:00-18:00 Uhr Deponie Gemeinde Leinatal / OT Wipperoda, An der Hardt 1 Tel. (036253) Fax (036253) Montag bis Freitag 08:00-16:00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat 08:00-12:00 Uhr Verwaltung Leinatal / OT Wipperoda, An der Hardt 1 Tel. (036253) Fax (036253) Montag bis Donnerstag 07:00-16:00 Uhr Freitag 07:00-13:00 Uhr Ein neuer Wertstoffhof im Landkreis Gotha Auf dem Gelände der Mülldeponie Wipperoda (An der Hardt 1 in Leinatal OT Wipperoda) hat ein neuer Wertstoffhof seine Arbeit aufgenommen. Dieser Wertstoffhof steht den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Gotha, zukünftig und zusätzlich zu den bereits vorhandenen Wertstoffhöfen, von Montag bis Freitag in der Zeit von Uhr zur Anlieferung von Sperrmüll und Altholz Elektrogeräten Grünschnitt sowie Schrott zur Verfügung. Bei Fragen zur Neueröffnung und Anlieferungen wenden Sie sich bitte an das Servicetelefon des Kommunalen Abfallservice unter /31129.

11 Fahner Höhe Kurier Nr. 14/ Wichtig! Bitte ausschneiden und aufbewahren!- Gelber Sack , , , , , , , 18.10,. Mitteilungen des Abfallservice des Landkreises Gotha na dienstags von Uhr bis Uhr in der Quergas , , , , Zusätzliche Ausgabe von gelben Säcken im OT Burgton- An der Hardt 1 se 65 bei Frau Kerstin Soporowsky (Wäscheannahme) Gemeinde Leina OT Wipperoda Papier Homepage: , , , , , abfallservice@kreis-gth.de - Alle Angaben ohne Gewähr! - Servicetelefon: / Servicefax: / Mitteilungen über die Müllentsorgung für das Jahr 2016 Abfuhrplan / Abfallentsorgung für die Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe für das Jahr 2016 Abfuhrtermine Dachwig Hausmüll , , , , 17.10, , , Bioabfall , , , , , , , , , , , , Gelber Sack , , , , , , , 18.10, , , , , Papier , , , , , 23.11, Abfuhrtermine Döllstädt Hausmüll , , , , , , , , Bioabfall , , , , , , , , , , , , Gelber Sack , , , , , , , 18.10, , , , , Papier , , , , , 23.11, Abfuhrtermine Gierstädt und OT Kleinfahner Hausmüll , , , , , , , , Bioabfall , , , , , , , , , , , , Gelber Sack , , , , , , , , , , , , Papier , , , , , 23.11, Abfuhrtermine Großfahner , , , , , , , , Bioabfall , , , , , , , , , , , , Gelber Sack , , , , , , , , , , , , Papier , , , , , 23.11, Abfuhrtermine Tonna Hausmüll , , , , , , , , Bioabfall , , , , , , , , , , , , Gemeindliche Immobilien Wohnungen in Dachwig zu vermieten Zurzeit sind keine Wohnungen zu vermieten. Gemeinde Dachwig / Kommunaler Eigenbetrieb, Lange Str. 42, Dachwig Tel.: (036206) , Fax: (036206) W. Steinbrück Werkleiter Wohnungen in Döllstädt zu vermieten Zurzeit sind keine Wohnungen zu vermieten. Wohnungen in Gierstädt zu vermieten 2 RW, 52 qm im 1. OG, 3. OG, Ziehgasse 9 mit Balkon, Küche und Bad mit Fenster, Keller, Zentralheizung ab sofort provisionsfrei zu vermieten. Miete 190,00 EURO zzgl. NK, Kaution 3 MM Wohnungen in Großfahner zu vermieten 2 RW, 54,64 qm im DG rechts, Eschenberger Straße 214 mit Küche und Bad mit Fenster, Zentralheizung provisionsfrei ab zu vermieten. Miete 230,00 EURO zzgl. NK, Kaution 3 MM Wohnungen in Tonna zu vermieten 1 RW, 32,75 qm im EG, 1. OG., 2. OG und 3. OG in Gräfentonna, Schulstraße 21/22/23/24 mit Balkon, Küche und Bad mit Fenster, Keller, Zentralheizung provisionsfrei ab sofort zu vermieten. Miete 155,00 EURO zzgl. NK, Kaution 3 MM 2 RW, 51,92 qm im 1. OG, 2. OG und 3. OG in Gräfentonna, Schulstraße 21/22/23/24 mit Balkon, Küche und Bad mit Fenster, Keller, Zentralheizung provisionsfrei zu vermieten. Miete 255,00 EURO zzgl. NK, Kaution 3 MM 3 RW, 62,02 qm im 3. OG in Gräfentonna, Schulstraße 24 mit Balkon, Küche und Bad mit Fenster, Keller, Zentralheizung provisionsfrei zu vermieten. Miete 230,00 EURO zzgl. NK, Kaution 3 MM Für alle Annoncen gilt: Anfragen bitte in der Zeit von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr (freitags bis Uhr) unter der Rufnummer (03621) oder per an hausverwaltung@aig-gotha.de Kirchliche Nachrichten Gottesdienste der Evang. Kirche in Dachwig Samstag, :00 Uhr Kirmes-Gottesdienst Sonntag, :00 Uhr Gottesdienst Weitere Informationen und Termine: Konfirmandenunterricht: Sommerpause

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