Erläuterungen LV-Tarife. Unterlagen zur Risikoprüfung Annahmerichtlinien Allgemeines

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1 Erläuterungen LV-Tarife Unterlagen zur Risikoprüfung Annahmerichtlinien Allgemeines Stand: Oktober 2014

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3 Inhaltsverzeichnis 1 Lebens- und Rentenversicherung (außer Basisrente) Unterlagen zur Risikoprüfung Annahmerichtlinien für Besondere Risiken Allgemeiner Teil Sonderrechnungsarten Eintrittsalterberechnung Beitragszahlung und Versicherungsperiode Beitragszahlungsdauer Beitragsrundung Stückkosten Mindestbeitragsrate Dynamik Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie bei der BU Prestige Kollektivversicherungen/Kollektivrahmenverträge Lebensversicherung (konventionell) Tarifübersicht Technische Begrenzungen Allgemeiner Teil Umtauschrecht Überschussbeteiligung Rentenversicherung (konventionell außer Basisrente) Tarifübersicht Allgemeiner Teil Tarifformen und versicherte Leistungen Technische Begrenzungen Optionen Überschussbeteiligung Tabelle des Ertragsanteils nach 22 EStG Zusatzversicherungen Erläuterungen Zusatzversicherung Überschussbeteiligung Verzeichnis der Einzahlungskonten der Bayerischen Hinweis auf Berufsklassenverzeichnis

4 Lebens- und Rentenversicherung Unterlagen zur Risikoprüfung Natürliches Alter bei Antragseingang Erforderliche Unterlagen Versicherungs summe bzw. 12fache Jahresrente bei Tarif HRZ BUZ/EUZ BV/EV-Rente Erläuterungen bis 45 Jahre ab 46 Jahre A B C A B C Risikofragen des Antrags (Erklärung der zu versichernden Person) Ärztliches Zeugnis einschließlich Labor (HbA1c, Cholesterin, Gamma-GT, HIV-Antikörper), Cotinintest bei Nichtrauchertarifen/ einschl. BU-Nichtraucher Ärztliches Zeugnis einschließlich Labor (HbA1c, Cholesterin, Gamma-GT, HIV-Antikörper), Cotinintest bei Nichtrauchertarifen/ einschl. BU-Nichtraucher EKG (Ergometrie) mit laufenden Blutdruck kontrollen, weitere Laborwerte: Vollständiges Blutbild, ein schließ lich Differentialblutbild, Triglyzeride, SGPT, Kreatinin, Harnsäure, Blut körperchen senkungsgeschwindigkeit, CHE oder Quickwert. Risikofragen des Antrags (Erklärung der zu versichernden Person) Ärztliches Zeugnis einschließlich Labor (HbA1c, Cholesterin, Gamma-GT, HIV-Antikörper), Cotinintest bei Nichtrauchertarifen/ einschl. BU-Nichtraucher Ärztliches Zeugnis einschließlich Labor (HbA1c, Cholesterin, Gamma-GT, HIV-Antikörper), Cotinintest bei Nichtrauchertarifen/ einschl. BU-Nichtraucher EKG (Ergometrie) mit laufenden Blutdruck kontrollen, weitere Laborwerte: Vollständiges Blutbild, ein schließ lich Differentialblutbild, Triglyzeride, SGPT, Kreatinin, Harnsäure, Blut körperchen senkungsgeschwindigkeit, CHE oder Quickwert. bis bis Versicherungssummen bzw. BU/EU-Renten von mehreren Verträgen sind gegebenenfalls zu addieren. Ein ggf. mitbeantragter Todesfallbonus ist zur Versicherungssumme zu addieren. Zusätzlich zum Neuantrag werden alle Vorver sicherungen aus den über über letzten 5 Jahren (gerechnet ab Antragsdatum)... mit der aktuellen Versicherungssumme bzw. BU/EU-Rente berücksichtigt. Liegt jedoch aus den letzten 5 Jahren eine Versicherung mit bis bis ärztlicher Untersuchung vor, so sind nur diejenigen Versicherungssummen bzw. BU/EU-Renten zu berücksichtigen, die danach ohne Untersuchung abgeschlossen wurden. Versicherungssummen der Lebensversicherung und Premium PROTECT werden gegenseitig nicht addiert. Werden ärztliche Untersuchungen nur aufgrund von Vorversicherungen erforderlich, so sind ggf. nur die noch fehlenden Untersuchungen über über zu veranlassen. Bei Nichtrauchertarifen einschl. BU-Nichtraucher behalten wir uns vor, bei hohen Versicherungssummen oder in Zweifelsfällen einen Haartest zu fordern. Bei Risikoversicherungen muss die Gesamtnettobeitragseinnahme mindestens das 5fache der zu erwartenden Unter suchungskosten betragen, andernfalls müssen die Kosten für die medizinischen Untersuchungen vom Antragsteller übernommen werden. Bei Versicherungssummen über EUR (einschließlich Vorversicherungen) ist grundsätzlich die Angabe des Versicherungszweckes notwendig und durch entsprechende Unterlagen zu belegen (z.b. bei Finanzierung, Darlehensvertrag; bei sonstigem Absicherungsgrund, Einkommensunterlagen der letzten 3 Jahre, ggf. Anfrage in OE 4512). Bei BU/EU-Barrenten über EUR sind auch die Zu satz erklärungen zur beruflichen Tätigkeit sowie zu Einkommen und Versorgung (BBV ) ein zureichen. Bei BU/EU-Barrenten über EUR sind zusätzlich detaillierte Angaben vom Steuer berater zum Einkommen der letzten 3 Jahre erforderlich. Hinweis für die Premium PROTECT ab einer Versicherungssumme von EUR: Der Verzicht auf die Wartezeit bei den in 2 Abs.3 in den Allgemeinen Bedingungen genannten Herzproblematiken ist mit einem EKG (Ergometrie), das ohne negativen Befund ist, möglich. Kosten werden von uns nicht übernommen. 4 5

5 Allgemeine Annahmerichtlinien 1. Risikoerhöhende Umstände sind in den Tarifbeiträgen nicht berücksichtigt und müssen sofern überhaupt versicherbar durch Zuschläge oder andere Einschränkungen (Leistungs- und Altersgrenzen, Klauseln) ausgeglichen werden. Diese Übersicht enthält die wichtigsten Risiken, für die besondere Abschluss - bedingungen gelten. Über die Annahme von nicht aufgeführten Sonderrisiken wird im Einzelfall entschieden. Normale Gesundheitsverhältnisse werden stets vorausgesetzt. 2. Berufe, die der Berufsklasse 6 zugeordnet werden, sind nur in den EU-Tarifen versicherbar. Einige Berufe dieser Klassen können nach Anfrage in der Antragabteilung auch in den BU-Tarifen versichert werden. 3. Beamte (Sonderrisiken) Polizei-, Bundespolizei-, Justiz vollzugs-, Zoll- oder Feuerwehrbeamte, die nur mit der besonderen Dienstunfähigkeitsklausel versichert werden, können nur in der Smart-BUZ/BV an genom men werden. Bei Einschluss der besonderen DU- Klausel beträgt das Höchstendalter für die Versicherungsdauer 55 Jahre und für die Leistungsdauer 60 Jahre. 4.Lehrer Das Höchstendalter für Lehrer beträgt 62 Jahre, die Leis tungsdauer kann bis 65 Jahre gewählt werden. 5.Grundsätzlich soll die Summe aller bei Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit zu erwartenden Rentenleistungen einen gewissen Prozentsatz des Nettoeinkommens nicht überschreiten. Als Richtgröße für versicherbare BUZ/EUZ/BV/EV-Barrenten sind folgende Höchstbeträge vorgesehen: 80% des Vorjahres-Gewinns bei Selbstständigen 80% des Nettoeinkommens bei Sozialversicherungspflichtigen 40% des Nettoeinkommens bei Beamten und Soldaten Bestehen im Falle der Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit weitere Rentenanwartschaften (private Vorsorge, betriebliche Altersversorgung oder andere Quellen), so sind die er mittelten Höchstbeträge um diese Anwartschaften zu kürzen. Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung und aus der Beamtenversorgung sind be reits in den genannten Höchstgrenzen eingerechnet und können daher unberücksichtigt bleiben. Bei Selbstständigen sind solche Leis - tungen jedoch anzurechnen. Bei Beamten auf Widerruf und auf Probe sowie bei Sozialversicherungspflichtigen ohne Anwartschaft in den ersten 5 Jahren können diese Beträge durch eine BV/EV auf bis zu 100% des Nettoeinkommens auf gestockt werden. Die Laufzeit der BV/EV ist auf den Zeitpunkt des voraussichtlichen Einsetzens der Anwartschaft auf Invaliditätsleistungen zu begrenzen und darf eine Versicherungsdauer von 10 Jahren bzw. das Endalter 35 Jahre nicht überschreiten. Die BUZ/EUZ/BV/EV-Barrente bis zur Höhe einer angemessenen Versorgungs zusage im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung ist stets zulässig. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze werden für Sozialversicherungspflichtige und Selbstständige werden Jahresnettoeinkommen bis 80% abgesichert. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, ist eine individuelle Angemessenheitsprüfung erforderlich. Bei Selbstständigen ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 3 Jahre (ggf. auch aus unselbstständiger Tätigkeit) zugrunde zu legen. In den ersten 3 Jah ren der Selbstständigkeit wird eine BUZ/EUZ/BV/EV-Rente auf EUR begrenzt. BUZ/EUZ/BV/EV-Barrenten bis zu einer Höhe von monatlich EUR wer den un abhängig von der Versorgungslage akzeptiert. Bestehende Versicherungen müssen berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Schüler, Umschüler, Auszubildende und Hausfrauen. Für Studenten werden EUR BUZ/EUZ/BV/EV-Rente akzeptiert. 6.Voraussetzung für die Versicherung von Bürgern anderer Staaten ist ein fes ter Wohnsitz in Deutschland und die Volljährigkeit des Versicherungsnehmers. Für Bürger der EU, Norwegens, Liechtensteins und der Schweiz ist die Vor lage einer Kopie der Aufenthaltsbewilligung sowie die Beantwortung der Fragen für Bürger anderer Staaten, in dem unter anderem ein festes Arbeitsverhältnis zu bestätigen ist notwendig. 7. Schüler werden nur gegen EU versichert. Für diese Zielgruppe sehen die Bedingungen nach Abschluss der Ausbildung und Aufnahme der regulären Tätigkeit ein Umtauschrecht ohne Gesund heits prüfung in eine BU-Versicherung vor. Studenten, Auszubildende und Umschü ler können gegen BU versichert werden. Es wird der angestrebte Beruf zugrundegelegt. 6

6 Lebens- und Rentenversicherung 8.In allen Zweifelsfällen (z.b. ausgefallene Berufe und Sportarten, besonders gefährliche Tätigkeiten, längere Aufenthalte außerhalb Europas, Barrenten im Rahmen von Versorgungswerken der betrieblichen Vorsorge) empfehlen wir eine vorherige Anfrage mit einer detaillierten Angabe aller Umstände sowie der zu ver sichernden Leistungen. Sonderrisiken Sonderrisiken wie z.b. exponierte Tätigkeit im Rahmen des Polizeidienstes oder der Bundeswehr oder besondere Freizeitaktivitäten erfordern eine Anfrage. 7

7 Allgemeiner Teil Sonderrechnungsarten Jeder Tarif kann in mehreren Sonderrechnungsarten angeboten werden. Sonderrechnungsart N normales Einzelgeschäft. Sonderrechnungsart 1 Kollektivversicherungen mit Konditionen analog den früheren Rahmenverträgen für Gruppenversicherungen mit rabattierten Einzeltarifen. Hierfür ist ein eigener Kollektiv vertrag des Versicherungsnehmers nötig, z.b. für eine Firma. Sonderrechnungsart 3 Kollektivrahmenversicherungen mit Konditionen analog den frü heren Sammelversicherungen für nor malen Beitragsnachlass, für Kollektivrahmenverträge mit kleinen Beständen. Sonderrechnungsart 4 Kollektivrahmenversicherungen mit Konditionen analog den früheren Sammelversicherungen für er höhten Bei tragsnach lass. Siehe hierzu IBU, Land Bayern etc. Sonderrechnungsart 6 Kollektivversicherungen mit Konditionen analog den früheren Gruppensondertarifen (Firmengruppe). Hierfür ist ein eigener Kollek tivvertrag des Versicherungsnehmers nötig, z.b. für eine Firma. Sonderrechnungsart D Vereinfachtes Einzelgeschäft für vorinformierte Kunden, weniger beratungsaufwendig. Sonderrechnungsart F Kollektivversicherungen im beratungs- und betreuungsintensiven Geschäft Sonderrechnungsart G Vereinfachtes Einzelgeschäft für gut vorinformierte Kunden einschließlich Wiederanlage, wenig beratungsaufwendig Sonderrechnungsart H Sehr vereinfachtes Einzelgeschäft, fast beratungsfrei, Kunde hatte Abschlussentscheidung fast getroffen. Die Sonderrechnungsart N bedarf neben dem Tarifkennzeichen keiner weiteren Kennzeichnung. Die Sonderrechnungsart der Hauptversicherung gilt auch für eine eingeschlossene Zusatzversicherung (UZV, BUZ, EUZ, HRZ). Eintrittsalterberechnung Die Eintrittsalterberechnung erfolgt nach der Kalenderjahrmethode. Das Eintritts alter ist die Differenz zwischen dem Kalenderjahr des Versicherungsbeginns und dem Geburtsjahr der versicherten Person. Beitragszahlung und Versicherungsperiode Beiträge sind durch laufende Beiträge für jede Versicherungsperiode zu zahlen oder durch einen Einmalbeitrag (Einmalbeitrag nicht möglich bei Dynamik, Tarife BU/EU/Premium PROTECT, Garantierente ZUKUNFT). Beitragszahlungsperiode und damit zugleich Versicherungsperiode kann je nach Vereinbarung ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr sein. Bei Zahlung durch einen Einmalbeitrag ist die Versicherungsperiode ein Jahr. Laufende Beiträge sind bis zum Ende der Versicherungsperiode zu entrichten, in der die versicherte Person stirbt, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Beitragszahlungsdauer. Bei Einschluss des Zusatztarifs 13883/13783 entfällt die Zahlung des Zusatzbeitrages nach dem Tode der mitversicherten Person. Der dadurch freiwerdende Beitragsteil kann zur Erhöhung der hauptversicherten Rente verwendet werden. Bei einer sofort beginnenden Rentenversicherung nach Tarif 13860, 13861, erfolgt die Zahlung stets per Einmalbeitrag. 8

8 Lebens- und Rentenversicherung Hinweis: Es handelt sich hier um echte Periodenbeiträge, d.h. zum Beispiel, dass eine Kündigung jeweils nur zum Ende einer Versicherungsperiode möglich ist. Eine Änderung des Beitragszahlungsabschnittes und damit der Versicherungsperiode ist eine Vertragsänderung. Bei fondsgebundenen Tarifen ist eine Kündigung jederzeit möglich. Erfolgt die Kündigung jedoch nicht zum Ende der Versicherungsperiode, so besteht kein Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Risikobeitrags und der Verwaltungskosten für den laufenden Monat. Beitragszahlungsdauer Bei einigen Tarifen kann eine von der Versicherungsdauer bzw. Aufschubzeit abweichende Bei tragszahlungs dauer vereinbart werden. Hierbei müssen die geforderten Mindestbeitragszahlungsdauern eingehalten werden. Beitragsrundung Der Bruttobeitrag ist bei jeder Zahlungsweise auf volle Cent auf- bzw. abzu runden. 9

9 Stückkosten 36,00 EUR pro Vertrag, pro Jahr der Beitragszahlung bei BU, EU, Premium PROTECT, Risiko (nicht Risiko S) und Fondstarife (nicht zertifikatbasierte Tarife). 24,00 EUR pro Vertrag, pro Jahr der Beitragszahlung bei den übrigen Tarifen. Bei unterjährlicher Zahlungsweise: 3,00 EUR bzw. 2,00 EUR pro Monat / 9,00 EUR bzw. 6,00 EUR pro Vierteljahr / 18,00 EUR bzw. 12,00 EUR pro Halbjahr. Bei Einmalbeiträgen unter 5.000,00 EUR bei dem Tarif einmalig 24,00 EUR, bei den Tarifen 13850, einmalig 36,00 EUR und bei den Tarifen 13750, einmalig 50,00 EUR Stückkosten. Stückkosten werden für die Sonderrechnungsart N, 1, 3, 4, D, F, G und H erhoben. Bei Einmalbeitragsversicherungen der Tarife 13763, 13767, Stückkosten einmalig für alle Sonderrechnungsarten 50,00 EUR unabhängig von der Höhe des Einmalbeitrages. Für Einmalbeiträge zur Rentenversicherung nach Tarif 138 werden unabhängig von der Höhe des Einmalbetrags 50,00 EUR Stückkosten für die Sonderrechnungsarten N, 1, 3, 4, D, F, G und H erhoben. Mindestbeitragsrate 5,00 EUR bei Risiko-, BU-/EU-Versicherungen und Bestattungsgeld; ge gebenenfalls muss eine längere Zahlungsperiode gewählt werden. 20,00 EUR monatlich bei Kapital- und Rentenversicherungen. 30,00 EUR monatlich bei Premium PROTECT. Bei fondsgebundenen Tarifen gelten andere Mindestbeiträge. Beiträge für fondsgebundene Versicherungen können ausschließlich im Lastschrifteinzug entrichtet werden. Gesundheitsprüfung Die Grenzen, oberhalb derer ärztliche Untersuchungen notwendig sind, sind aus der Übersicht auf den Seiten 4 5 ersichtlich. Abschlussbedingungen für besondere Risiken erfordern eine Anfrage. Bei Rentenversicherungen sind Gesundheitsfragen nur bei Mitversicherung einer BUZ/EUZ oder Hinter bliebenenrenten-zusatz versicherung (HRZ) zu beantworten. U.U. sind dann ärzt liche Untersuchungen erforderlich. Bei Einschluss einer Hinterbliebenen-Zusatzversicherung (HRZ) bezieht sich die Risikoprüfung auf die hauptversicherte Person. Dynamik Leistungsdynamik durch Beitragsdynamik Bei Tarif 13802, bei allen Rentenversicherungen mit laufender Beitragszahlung, bei allen BU-/EU-Versicherungen, Premium PROTECT sowie den Fondstarifen ist Tarifbestandteil, dass sich Beitrag und Versicherungsleistung jährlich erhöhen. Die Beitragsanpassung kann im gleichen Verhältnis wie die Steigerung des Höchstbeitrages in der gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten, mindestens jedoch um 5% jährlich, vorgenommen werden (außer bei BU-/EU-Versicherungen). Es kann auch ein fester Prozentsatz zwischen 5% und 10% (auf eine Nach kommastelle genau) für die jährliche Steigerung des Beitrags vereinbart werden. Der Versicherungsnehmer kann jeder vorgeschlagenen Erhöhung widersprechen, indem er den Erhöhungsnachtrag (neuen Versicherungsschein) zurücksendet. Die Bayerische räumt ihm für den Widerspruch eine Frist bis zum Ende des ers ten Monats des neuen Versicherungsjahres ein. Lässt der Versicherungsnehmer jedoch mehr als zwei Erhöhungen nacheinander aus, können spätere Erhöhungen nur mit unserer Zustimmung und falls vom Tarif erforderlich nach einer erneuten Gesundheitsprüfung vorgenommen werden. 10

10 Lebens- und Rentenversicherung Die Erhöhungen erfolgen i.d.r. bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer, längstens jedoch bis zum rechnungsmäßigen Alter 65 des Versicherten. Die Erhöhungssumme wird i.d.r. nach demselben Tarif gebildet. Für die BU-/EU-Versicherung gelten für die versicherbare BV-/EV-Barrente folgende Höchstbeträge: 80% des steuerpflichtigen Vorjahres-Gewinns des dem Jahr des Vertragsschlusses vorhergehenden Kalenderjahres bei Selbstständigen 80% des steuerpflichtigen Vorjahres-Nettoeinkommens des dem Jahr des Vertragsschlusses vorhergehenden Kalenderjahres bei Sozialversicherungspflichtigen 40% der Vorjahres-Nettobezüge des dem Jahr des Vertragsschlusses vorhergehenden Kalenderjahres bei Beamten und Soldaten Maximal die Höhe der bei Vertragsabschluss geltenden Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine gesetzliche Rentenversicherung (West) Weitere Erhöhungen können nur aufgrund eines Einkommensnachweises mit unserer Zustimmung erfolgen. Der Berechnung der Erhöhungssumme werden das zum Berechnungszeitpunkt der Erhöhung erreichte rechnungsmäßige bzw. technische Alter der versicherten Person, die restliche Laufzeit und die bei Abschluss des Grundvertrages geltenden Annahmebedingungen zugrundegelegt. Bei BU-/EU-Versicherungen fließen zusätzlich die restliche Leistungsdauer und ein eventuell vereinbarter Beitragszuschlag in die Berechnung der Erhöhungssumme mit ein. Der erhöhte Versicherungsschutz beginnt am Erhöhungstermin. Praktisch wird die Erhöhung wie folgt durchgeführt: Der Versicherungsnehmer erhält spätestens einen Monat vor Beginn des neuen Versicherungsjahres einen neuen Versicherungsschein, der den Gesamtstand des Vertrages nach der vorgeschlagenen Erhöhung des Beitrags dokumentiert. Ein Widerspruch kann einfach durch Zurücksenden dieses Versicherungsscheines erfolgen. Äußert sich der Versicherungsnehmer nicht bis zum Ende des ersten Monats des neuen Versicherungsjahres, so gilt die Erhöhung als angenommen. Wir werden dem Versicherungsnehmer jedoch auch dann entgegenkommen, wenn er alsbald nach Fristablauf die Erhöhung rückgängig machen will. Bei Einschluss von Zusatzversicherungen gilt die Dynamik automatisch auch für die Zusatzversicherungen. Wird von Anfang an keine Dynamik gewünscht, muss der Ausschluss der Dyna mik über das Antragsformular vereinbart werden. 11

11 Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung Alle BU- und BUZ-Versicherungen sind mit einer Nachversicherungsgarantie ausgestattet; d.h. der Versicherungsnehmer kann unter bestimmten Voraussetzungen die versicherte BV-Barrente ohne erneute Gesundheitsprüfung an die geänderten Lebensumstände anpassen. Der Versicherungsschutz kann bei Eintritt folgender Ereignisse erhöht werden: Heirat der versicherten Person Geburt eines Kindes der versicherten Person Adoption eines minderjährigen Kindes durch die versicherte Person Tod des mitverdienenden Ehegatten der versicherten Person Ehescheidung der versicherten Person Erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung oder Berufsfortbildung der versicherten Person Erstmaliger Wechsel in die berufliche Selbstständigkeit Steigerung des jährlichen Bruttoeinkommens der versicherten Person von mindestens 10% im Vergleich zum Vorjahr Aufnahme eines Darlehens im gewerblichen Bereich oder zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie Der Antrag auf Nachversicherung muss innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses gestellt und durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.b. Einkommensunterlagen, Urkunden oder amtliche Bestätigungen) belegt werden. Außerdem sind noch folgende Antragsfragen zu beantworten: Vorversicherungen, Auslandsaufenthalt, Berufs- und Freizeitrisiken, Nettoeinkommen, Behinderung. Das Recht auf Erhöhungen kann dabei bis zu dreimal in Anspruch genommen werden. Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie bei der BU Prestige Es besteht das Recht, einmalig innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre die versicherte Berufsunfähigkeitsrente unabhängig von einem der vor genannten Ereignisse aufzustocken. Der Versicherungsschutz aus dieser Erhöhungsrente setzt erst nach einer dreijährigen Wartezeit ein. Die versicherte Jahresrente einer Nachversicherung kann 900 EUR bis EUR betragen. Die Erhöhung der Jahresrente ist pro Ereignis auf max. 100% begrenzt. Außerdem darf die versicherte Gesamtjahresrente einer versicherten Person den Betrag von EUR nicht übersteigen. Die Gesamtjahresrente muss in Bezug auf die Einkommensverhältnisse angemessen sein. Die gesamten Anwartschaften dürfen dabei nicht mehr als 80% des letzten jährlichen Nettoeinkommens bei Angestellten/Selbstständigen bzw. 40% bei Beamten/Soldaten/Richtern betragen. Das Recht auf Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung ist ausgeschlossen, wenn die versicherte Person das 45. Lebensjahr vollendet hat, die versicherte Person bei Eintritt des Ereignisses bereits berufsunfähig ist oder einen Antrag auf Leistung wegen Berufsunfähigkeit oder verminderter Erwerbsfähigkeit gestellt hat, der Vertrag beitragsfrei gestellt ist, die verbleibende Versicherungsdauer weniger als 5 Jahre beträgt. 12

12 Lebens- und Rentenversicherung Kollektivversicherungen / Kollektivrahmenverträge Es existieren große Kollektivverträge, bei denen ein Beitritt für Personen, die zur definierten Gruppe gehören, leicht möglich ist. Außerdem gibt es Kollektivrahmenverträge mit der Neue Bayerische Beamten Lebens ver sicherung AG, Vertragspartner sind hier z.b. IBU Interessenverband freier Berufe und mittelständischer Unternehmer e.v., das Land Bayern und das Land Nordrhein-Westfalen. Beispiel IBU: Durch die Mitgliedschaft einer Firma im IBU können alle Mit arbeiter und auch der Unternehmer selbst (wenn außerdem mindestens ein Angestellter versichert ist) für Direktversicherungen und private Lebensver sicherungen (Kapital-, Risiko- und Rentenversicherung) aufgrund von Kosten einsparungen einen günstigeren Beitrag erhalten, da die Tarifbeiträge dieser Sonderrechnungsart 3 bzw. 4 mit re duzierten Kostensätzen berechnet werden. Bei monatlicher Zahlungsweise ergibt sich so durch den Kollektivrahmenvertrag eine Ermäßigung bei einer Versicherungssumme ab ,00 EUR bzw. einer versicherten jähr lichen Rente von 1.200,00 EUR (Sonderrechnungsart 4), die etwa einem Rabatt von 5,5% entspricht. Verträge mit Ver sicherungssummen unterhalb von ,00 EUR bzw. mit versicherter Rente unterhalb von 1.200,00 EUR ge hören zur Sonderrechnungsart 3 und ermäßigen sich durch reduzierte Kostensätze um ca. 3%. Der IBU erhebt zur Zeit einen Aufnahmebeitrag von 20,00 EUR. Jährliche Mitgliedsbeiträge werden derzeit nicht er hoben. Die Beiträge erhalten Sie über das Angebotsprogramm. Dem Antrag sind die für den jeweiligen Kollektiv-/Kollektivrahmenvertrag vorgesehenen Formulare beizufügen. 13

13 Tarifübersicht Leben klassisch Lebensversicherung Tarif Kapitalversicherung auf Tod und Erleben Kapitalversicherung auf den Todesfall Risiko-Kapitalversicherung / / Leistung bei Ver sicherungsfall während der Ver sicherungsdauer Sofort Versicherungs summe zuzüglich Überschussleistungen Sofort Versicherungs summe zuzüglich Überschussleistungen Sofort Versicherungs summe Bei Erleben des Ablauftermins Versicherungssumme zuzüglich Überschuss leistungen Lebenslange Versicherungsdauer, kein fester Ablauftermin Keine Leistung Zweck der Versicherung Wirtschaftliche Sicherstellung der Familie nach dem Tod des Versorgers und gleichzeitig Aufbau einer eigenen Altersversorgung bei Erleben Entschuldung von Haus- und Grundbesitz bei Tod des Versorgers sofort, spätestens bei Erleben des Ablauftermins Hypothekenversicherung Betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung (Direkt- oder Rückdeckungsversicherung) Bereitstellung der Beerdigungskosten Wirtschaftliche Sicher stellung der Angehörigen nach dem Tod des Ver sorgers Bereitstellung der Erbschaftssteuer (Erbschaftssteuer versicherung) Entschuldung von Haus- und Grundbesitz bei vorzeitigem Tod Absicherung des Witwenrentenrisikos bei betrieb lichen Versorgungs zusagen Risikoabsicherung gegen niedrigen Beitrag In der Aufbauphase preiswerter Versicherungschutz, spätere Wahrnehmung des Umtauschrechts als Basis einer zusätzlichen Altersversorgung möglich Absicherung von Krediten Überbrückung von vor über gehenden Zahlungsschwierig keiten bei der kapi tal bildenden Lebensversicherung (als Zwischenbeitrag) Versicherung lebenslang, Beitragszahlung abgekürzt Umtauschrecht in den ersten 10 Jahren Überschussverrechnung mit dem laufen den Beitrag Besonderheiten Nach Ablauf der Beitrags zahlungsdauer kann das Über schuss guthaben und das Versiche rungsgut haben ganz oder teilweise ab gerufen werden Besonderheiten 13750/13751: Tarife nur abschließbar, wenn keine zuschlagspflichtigen Freizeit-, Berufs- oder medizinischen Risiken vorliegen. Mögliche Zusatzversicherung* Unfall-Zusatzver sicherung UZV 13888, bis 200% der Hauptver siche rungs summe Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung BUZ 14895/14889/EUZ Beitragsfreiheit und Zahlung einer monatlichen Bar rente bis 4% der Haupt ver siche rungssumme mit normalen und erweiterten Leistungen UZV 13888/13788 BUZ 14895/14795/14889/14789 EUZ 13890/13790 * Zusatzversicherungen mit den Kennzeichen 138.., bzw , können nur zu den Hauptversicherungen mit den entsprechenden Tarifkennzeichen 138xx bzw. 137xx abgeschlossen werden. 1 = Nichtraucher 2 = Raucher 3 = keine Zusatzversicherung einschließbar 14 15

14 Tarifübersicht Leben klassisch Lebensversicherung Tarif Premium PROTECT Selbstständige Berufsunfähigkeit / /14719 Selbstständige Erwerbsunfähigkeit Leistung bei Ver sicherungsfall während der Ver sicherungsdauer Versicherungssumme bei Eintritt einer versicherten schweren Krankeit oder 5.000,- EUR bei Tod Beitragsbefreiung und monat lich vorschüssige Rente, so lan ge der Leis tungsfall besteht, bis zum Tode des Ver sicher ten oder bis zum Ab lauf der Leistungsdauer. Beitragsbefreiung und monat lich vorschüssige Rente, so lan ge der Leis tungsfall besteht, bis zum Tode des Ver sicher ten oder bis zum Ab lauf der Leistungsdauer : BV mit Zusatzleistungen, wie z. B. Soforthilfe und Wiedereingliederungshilfe Bei Erleben des Ablauftermins Keine Leistung Keine Leistung außer ggf. einer Überschuss beteiligung Keine Leistung außer ggf. einer Überschuss beteiligung Zweck der Versicherung Schwere Krankheiten Versicherung: Absicherung für den Fall des Eintritts versicherter schwerer Krankeiten und Ereignisse sowie für den Todesfall. Absicherung gegen Ver diensteinbußen bei vor zei tiger Berufs unfähigkeit Absicherung gegen Ver dienst einbußen bei vorzei tiger Erwerbs unfähigkeit Risikoabsicherung gegen niedrigen Beitrag z.b. bei Existenzgründung, Geschäftseröffnung etc. Schüler und Studenten haben ein Umtauschrecht ohne Gesundheits prüfung in eine Berufsunfähigkeits- Ver sicherung Besonderheiten Überschussver rechnung mit dem laufenden Beitrag Überschussver rechnung mit dem laufenden Beitrag ist möglich Nachversicherungsgarantie - Pflegeabsicherung gegen Mehrbeitrag versicherbar Überschussver rechnung mit dem laufenden Beitrag ist möglich Wahlweise: Zusätzlich garantierte Rentenerhöhung im Leistungsfall von 0% -2% jährlich Wahlweise: Zusätzlich garantierte Rentenerhöhung im Leistungsfall von 0% -2% jährlich 14709/14809: BV mit verbesserten Leistungen mit eigenem Beitrag Mögliche Zusatzversiche rung Keine Sparausfallversicherung SAV Sparausfallversicherung SAV 1 = Nichtraucher 2 = Raucher 16 17

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