Allgemeine Betriebsdaten

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1 Allgemeine Betriebsdaten Es ist eine Betriebsübersicht zu erstellen mit folgenden Inhalten: Betrieb: Tel.: Name: Fax: Anschrift: E Mail: QGK Nr.: GGN Nr.: Obst und Gemüse Kartoffeln Baumobst ha Speisefrühkartoffeln ha Beerenobst ha Speisekartoffeln ha Freilandgemüse ha Vermehrung Pflanzkartoffeln ha Gewächshaus m² Kartoffeln für die Veredlung ha Ackerfläche ha Stärkekartoffeln ha Grünland ha Kartoffeln zur Alkoholgewinnung ha Sonstige ha Kartoffelanbau insgesamt ha Fläche gesamt ha Fläche mit Beregnung ha Lagerungskapazität für Kartoffeln t eigener Betrieb t Fremd / Gemeinschaftslager t Form der Lagerung: lose t davon in Mieten t davon in Gebäuden t Anbauflächen der Kulturen Kultur Sorte ha/m 2 Anbaufläche Freiland / Gewächshaus

2 Skizze des Hauptunternehmens (Hofstelle) bzw. der Produktionsstätte Haupt- und Nebengebäude unter Angabe der jeweiligen Funktion (einfache Handskizze ausreichend)

3 Checkliste Eigenkontrolle QS-GAP 2016 OGK Nummer: Datum / Unterschrift Nr. Bemerkung / Kriterium Mangel / Frist Prüfpunkte mit dem Vermerk Pflichtkommentar sind unter Bemerkung immer zu kommentieren! (Beispiele: "siehe Formblatt", "siehe Dokumentation", "siehe Ordner") 2. Allgemeine Anforderungen 2.1 Allgemeine Betriebsdaten KO! Betriebsdaten KO! Durchführung und Dokumentation der Eigenkontrolle KO! Umsetzung eingeleiteter Maßnahmen aus der Eigenkontrolle KO! Umsetzung eingeleiteter Maßnahmen aus der unabhängigen Kontrolle Ereignis- und Krisenmanagement 2.2 Betriebsführung Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen Bezug von Fachinformationen Subunternehmer erfüllen QS-Anforderungen 3. Anforderungen Pflanzenproduktion 3.1 Anforderungen an den Standort Schläge und Teilschläge sind eindeutig identifizierbar, Dokumentationen sind den Schlägen/Teilschlägen zuzuordnen KO! Risikoanalyse/Risikomanagement für (neue) Flächen oder Substrate (z.b. im Pilzanbau) dokumentiert (z.b. Bodenanalyse, Informationen zu Vorkultur und Pflanzenschutzmitteleinsatz, Rückstände oder Altlasten im Boden oder Substrat, Bodenuntersuchung auf pflanzenverfügbare Nährstoffe) Dokumentation Vorfrucht, Vor-Vorfrucht und Zwischenfrüchte KO! Düngemittel, Saat- und Pflanzgut, Pflanzenschutzmittel/Nacherntebehandlungsmittel, Futtermittel und Lebensmittel getrennt gelagert 3.2 Nachhaltige Bodenbearbeitung und Bodenschutz Maßnahmen Erosionsminderung/Bodenschutz angewendet und dokumentiert 3.3 Aussaat/Pflanzgut Dokumentation Aussaat/Pflanzung (Termin, Kultur/Sorte, Fläche, Menge) Dokumentation Saat-/ Pflanzgutbehandlungen (Datum, Mittel, Menge, Applikationsart/-ort, Zielorganismus, Name des Anwenders) Pflanzengesundheitsbescheinigung/Begleitpapier liegt vor Kontrollsystem Pflanzgut aus Eigenvermehrung umgesetzt und dokumentiert KO! Nachweis Untersuchung Quarantäneschadorganismen Sprossen und Keimlinge: Samen- und Saatgutreinigung 3.4 Gentechnisch veränderte Organismen KO! Einhaltung nationale GVO-Gesetzgebung, Quelle: Pflanzung, Nutzung, Produktion von GVO-Sorten dokumentiert KO! Kunden sind über GVO-Status informiert, Dokumentation Verfahren zur Handhabung von GVO-Produkten KO! Getrennte Lagerung von GVO- und Nicht-GVO-Ware Ja Nein entf.

4 3.5 Düngung KO! Dokumentation Düngemaßnahmen (Datum, Fläche, Düngername bzw -typ, Menge, Ausbringmethode, Name des Anwenders) Dokumentation der Fachkompetenz des Anwenders Dokumentation des jährlichen Nährstoffvergleichs Ermittlung des Düngebedarfs unter Berücksichtigung des erwarteten Nährstoffbedarfs der Pflanzen, der verfügbaren Nährstoffmengen im Boden, des Kalk- bzw. Humusgehalts des Bodens, bewirtschaftungsbedingter Nährstoffzufuhren, Anbaubedingungen, Bodenuntersuchungsergebnisse Bei Düngung >50 kg N/ha + Jahr und >30 kg P 2 O 5 /ha + Jahr: Untersuchung Nährstoffversorgung und Düngebedarf unter Einhaltung guter fachlicher Praxis Beerenobst: N-Analyse bei > 60/80 kg N/ha +Jahr (Erdbeeren/Strauchbeeren) Baumobst: N-Analyse bei > 60/80 kg N/ha +Jahr (Kernobst/Steinobst) Freilandgemüse: aktuelle N min -Sollwerttabelle vorhanden, zeitnahe Bestimmung des Nmin-Vorrats vor Düngung Gewächshaus: Umsetzung N-Düngestrategie Grundbodenuntersuchung: P - mind. alle 6 Jahre N - jährlich eigene Probe oder Übernahme Ergebnisse vergleichbarer Standorte Ausbringung: Gesamtmenge N aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft max. 170 kg Gesamt-N/ha der Fläche im Durchschnitt des Betriebes nicht überschritten N-haltige Düngemittel so ausgebracht, dass Nährstoffe in Vegetationszeit verfügbar sind; Sperrfristen eingehalten Einhaltung der Grenzwerte für N-Überschuss im Mittel der letzten 3 Jahre 60 kg/ha und Jahr Einhaltung der Grenzwerte für P-Überschuss im Mittel der letzten 6 Jahre: 20 kg/ha und Jahr kein direkter Düngemitteleintrag in Oberflächengewässer Einhaltung der Abstände zu Oberflächengewässern KO! kein Klärschlamm - Kartoffeln mind. 12 Monate, Gemüse/Obst mind. 2 Jahre Anforderungen an die Verwendung von Sekundärnährstoffdüngern Gärsubstrate: hygienisch unbedenklich, nur aus Gülle und pflanzlichem Material Kartoffeln: Nachweiß von Einsatzstoffen anhand Tagebuch bzw. Jahresbilanz Gemüsebau/Erdbeeranbau: Nachweiß von Einsatzstoffen anhand Tagebuch bzw Jahresbilanz, Untersuchung auf Seuchenhygiene(Salmonellen) und Schwermetalle Einsatzstoffe in Einsatzstofftagebuch nachgewiesen aussagekräftige Rückstandsuntersuchungen liegen vor Risikoanalyse für organische Dünger dokumentiert Wartung der Ausbringungsmaschinen Lagerung fester und flüssiger Mineraldünger trocken, witterungsgeschützt, Boden undurchlässig flüssige Düngemittel : Auffangraum/-wanne ohne Abfluss für mind 10% der Lagermenge (Schutzgebiet 100%) und mind. 100% des größten Einzelgebindes Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltige Düngemittel : getrennt von Saat- und Pflanzgut, Pflanzenschutzmitteln, Lebensmitteln Schutz vor Witterungseinflüssen Hinweisschilder mit Zutrittsverbot kein Feuer, offenes Licht, Wärmeübertragung Bestandsliste anorganische Düngemittel aktuell geführt

5 Lagerung von Stalldung (eingeschließlich Kompost) kein Eintrag in Oberflächengewässer, bei Lagerung > 3 Monate Abdeckung der Miete oder Auffangen des Sickerwassers Lagerkapazität dokumentiert Dokumentation chem. Zusammensetzung oder Standardwerte 3.6 Pflanzenschutz KO! Dokumentation schlagbezogene Aufzeichnungen Pflanzenschutzmaßnahmen Anwendungdatum Feld/Schlag/Gewächshaus Kultur Name des Pflanzenschutzmittels und ggf. Wirkstoffname Aufwandmenge Pflanzenschutzmittelanwender Anwendungsgebiet Wartezeit gemäß Herstellerangaben KO! Einhaltung der Anwendungsbestimmungen (Wartezeiten) KO! Einsatz zugelassener Pflanzenschutzmittel KO! Sachkundenachweis des Anwenders KO! Einhaltung der Wiederbetretungsfristen KO! Einhaltung der Grundsätze guter fachlicher Praxis und des Pflichtkommentar: integrierten Pflanzenschutzes, mindestens 4 Maßnahmen dokumentiert Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen ordnungsgemäße Entsorgung von Restmengen aktuelle Pflanzenschutzmittelliste vorhanden (Link zur Liste Bezug von Pflanzenschutzinformationen dokumentiert Pflanzenschutzspritze geprüft, Prüfplakette/Prüfzeugnis liegt vor Herstelleranweisungen für Mischen der Spritzflüssigkeit eingehalten KO! Risikoanalyse für Anmischwasser dokumentiert KO! Beachtung Schutz des Anwenders, Dritter und des Naturhaushalts Schutzkleidung vorhanden, vorschriftsmäßiger Einsatz, Reinigung und Lagerung, Herstellerempfehlungen dokumentiert Notfalleinrichtungen (Augendusche, Erste-Hilfe-Kasten) vorhanden Notfallplan Lagerung von Pflanzenschutzmitteln Lagerung ist zeitlich und mengenmäßig auf das notwendige Maß begrenzt Eintrag in das Grundwasser wird vermieden Regallagerung (ohne Auffangwanne): Flüssige Pflanzenschutzmittel unter festen Pflanzenschutzmitteln gelagert gültige Gesetze und Verordnungen eingehalten KO! Lagerung in Originalverpackungen aktuelle Bestandsliste/Gefahrstoffverzeichnis im Lager Anforderungen an das Pflanzenschutzmittellager: Lager ist gekennzeichnet Lager trocken, kühl, frostfrei und belüftet Lager ist stabil und feuersicher KO! Lager ist nur befugten Personen zugänglich (verschlossen) Aufnahmebehälter und saugfähiges Material vorhanden KO! Messeinrichtung zum Anmischen vorhanden und geprüft KO! Ordnungsgemäße Lagerung und Entsorgung der Pflanzenschutzmittelbehälter Pflichtkommentar: gemäß Verpackungshinweis, z.b. PAMIRA Packmittelrücknahme-Agrar KO! nach Entleerung ordnungsgemäße Reinigung der PSM-Behälter Pflichtkommentar: ungenutzte PSM werden zeitnah fachgerecht entsorgt für die Kulturen nicht zugelassenen PSM sind eindeutig gekennzeichnet

6 3.7 Beregnung und Bewässerung KO! Nachweis der Wasserqualität, Wasseruntersuchungsergebnisse (mikrobiologische Untersuchung für Sprossen und Keimlinge) KO! Nachhaltige Wassernutzung Pflichtkommentar: Dokumentation Beratung Wasserentnahme Risikoanalyse/Wasseranalyse durchgeführt und dokumentiert 3.8 Ernte und Transport Erntevorbereitung durchgeführt, Schlagbezogene Aufzeichnungen der Erntemaßnahmen: Dokumentation Erntetermin, Zeitspanne der Ernte und Lagerkapazität KO! Risikoanalyse für Ernte- und Transportvorgänge durchgeführt, Pflichtkommentar: Hygieneverfahren eingerichtet 3.9 Lagerung von Ernteprodukte Warenausgangsdokumentation (z.b Lieferscheine) Eindeutige Identifikation des kompletten Lagergutes im Lager eindeutige Kennzeichnung QS-Ware, Bezug QS-Ware zu Begleitdokumentation (Lieferscheine, Rechnungen etc.) möglich KO! keine Vermischung oder Kontamination des Lagergutes, Pflichtkommentar: regelmäßige Kontrolle des Lagergutes Dokumentation Lagerkontrolle: Feuchtigkeit Temperatur des Lagergutes Schädlingsbefall Verschmutzungen des Erntegutes bei der Einlagerung Nachweise Anlagenwartung ggf. Köderplan regelmäßige und systematische Prüfung/Dokumentation auf Schädlingsbefall, ggf. Bekämpfung Messgeräte werden jährlich überprüft 3.10 Nachernte KO! Nacherntebehandlungsmittel sind gesetzlich zugelassen ordnungsgemäße Nacherntebehandlung dokumentiert: Datum Erzeugnisidentität (Losnummer) Ort der Behandlung Behandlungsart (sprühen, nebeln, wachsen usw.) Handelsname und Wirkstoff Aufwandmenge Indikation Name des Anwenders Liste Nacherntebehandlungsmittel aktuell geführt KO! Sachkundenachweis des Anwenders KO! Nacherntewasser hat Trinkwasserqualität Dokumentation Betriebsmittel, Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung, Zeichennutzung Dokumentation Zukauf/Wareneingang, Belege (Lieferscheine/Rechnungen) für: Saat- und Pflanzgut, Jungpflanzen Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel Düngemittel (einschließlich organische Düngemittel) Reinigungs- und Desinfektionsmittel Dienstleistungen (z.b. Lohnunternehmer) Rückverfolgbarkeit - Erfassung Kunden/Lieferanteninformation: Pflichtkommentar: KO! Name, Anschrift, Telefonnummer QS-ID bzw. Standortnummer Art und Menge der gelieferten Ware Lieferdatum Chargen- bzw. Partie-Nr Kennzeichnung von QS-Ware in Warenbegleitpapieren KO! Kennzeichnung der Ware mit QS-Zeichen Nutzung des QS-Zeichens nach QS-Vorgaben (Bestätigung vom Bündler) Vorgaben gesetzliche Kennzeichnung (Vermarktungsnormen) erfüllt

7 3.12 Verpacken von Ernteprodukten KO! Lagerung von Verpackungsmaterialien trocken und hygienisch einwandfrei Verpackungsmaterial nach Beendigung bzw. längerer Unterbrechung der Ernte- /Abpackarbeiten (z.b. über Nacht) vom Feld entfernt Mehrwegverpackungen frei von Fremdbestandteilen und turnusmäßig gereinigt Konformitätserklärung für verwendetes Verpackungsmaterial liegt vor 4 Hygieneanforderungen 4.1 Hygienemanagement Betriebsstätten sauber Pflichtkommentar: KO! ordnungsgemäße Toiletten und Wascheinrichtungen für alle Mitarbeiter/Erntehelfer Hinweis ist vorhanden, dass vor Handhabung von Produkten Hände gewaschen werden müssen Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasser, Mittel zum Reinigen und Trocknen sachgemäße Abfalltrennung, -lagerung und -entsorgung, Abfallbehälter sind leicht zu reinigen und zu desinfizieren KO! Hygienecheckliste vorhanden KO! Hygieneüberprüfungen regelmäßig durchgeführt und dokumentiert Nachweisbare Hygieneschulung der Mitarbeiter, Schulungsinhalte umfassen: persönliche Sauberkeit Tragen von Schutzbekleidung (z.b. Kopfbedeckung) Meldung ansteckender Krankheiten sorgsamer Umgang mit dem Erntegut Vermeidung von Fremdkörpern im Erntegut ordnungsgemäße Abfallentsorgung Nachweis Hygieneschulung liegt vor Hinweisschilder und Belehrung der Mitarbeiter über Rauchverbot dokumentiert Risikoanalyse Handhabung von Ernteerzeugnissen KO! durchgeführt KO! Hygienekonzept Handhabung von Ernteerzeugnissen KO! Kompetenznachweis für Arbeitskräfte mit Aufgaben im Hygieneverfahren Toiletten für Erntearbeiter Reinigungspläne Arbeitsgeräte/-flächen/-einrichtungen Reinigung wird dokumentiert Betriebsmittel mit Produktkontakt sind für Lebensmittelsektor zugelassen KO! Behälter für Erzeugnisse werden nicht anderweitig genutzt Lagerung von Reinigungsmitteln, Schmierölen getrennt von Erzeugnissen KO! glasbruchsichere Lampen oder Schutzvorrichtung Anweisungen zum Umgang mit Glas- oder Hartplastikteilchen kein Zugang von Haustieren zu Erzeugnissen 5 Erzeuger mit nicht selbst erzeugter Ware Wareneingangskontrolle Retourenmanagement Prüfung Rückverfolgbarkeit Warentrennung Warenfluss

8 6 Abfall- und Umweltmanagement, Recycling und Wiederverwertung 6.1 Umweltschutz Umwelt und Naturschutzplan 6.2 Abfallmanagement, Recycling und Wiederverwertung Abfallstoffe und Umweltverschnutzungsquellen 6.2.2KO! Abfall und Abfallstoffe Abfallmanagement- und Recyclingsystem Abfalllagerung 7 Arbeitssicherheit und Soziale Belange 7.1 Arbeitssicherheit KO! Dokumentation Mitarbeitereinweisung in den Umgang mit Maschinen KO! Verantwortlicher ist benannt und Mitarbeitern bekannt, dokumentiert Risikoanalyse zu sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen Verfahren/Maßnahmeplan sichere Arbeitsbedingungen erstellt Notfallplan (PSM-Schrank und zusätzlich am Anmischplatz) in vorherrschender Sprache der Mitarbeiter frei zugänglich: Anweisungen für das Verhalten bei Unfällen Ort des nächsten Telefons Adresse des Betriebes Telefonnummern Rettungskräfte Erste-Hilfe-Kästen vorhanden und zugänglich mind. eine AK mit Erste-Hilfe-Schulung anwesend Verhaltensregeln für Besucher Kennzeichnung aller Gefahrenpunkte mit Warnschildern 7.2 Soziale Belange Sozialraum vorhanden, Unterkünfte haben Mindeststandard Dokumentation aller Beschäftigten 8 Beschwerdemanagement KO! Beschwerdeverfahren ist eingerichtet, alle Maßnahmen sind dokumentiert 9 Empfehlungen 9.1 Anforderungen an den Standort Bodenkarten sind erstellt 9.2 Bodenbearbeitung, Bodenschutz und Substratbehandlung Teilnahme an Recyclingprogramm für Substrate, Dokumentation, Begründung bei Nichtteilnahme Herkunft der Substrate dokumentiert, Substrate stammen nicht aus Naturschutzgebieten 9.3 Düngung Informationen über Schwermetallgehalt anorganischer Düngemittel vorhanden 9.4 Pflanzenschutz Teilnahme an unabhängigem Kalibrierungs-/Zertifizierungsprogramm der Geräte dokumentiert 9.5 Beregnung / Bewässerung Methoden zur systematischen Vorhersage des Wasserbedarfs der Kulturpflanzen werden herangezogen Wassernutzungskonzept ist entwickelt, um Wassernutzung zu optimieren und die Verluste zu verringern Nutzung von Wasser zur Bewässerung/Bewässerungsdüngung dokumentiert Analyse Beregnungswasser bei akkreditiertem Labor (ISO 17025)

9 9.6 Nachernte Analyse Waschwasser bei akkreditiertem Labor (ISO 17025) 9.7 Hygieneanforderungen Anforderungen an Sauberkeit der Transportfahrzeuge und Behälter sind erfüllt 9.8 Abfall-/Umweltmanagement organische Abfälle werden kompostiert Beteiligung an Umweltschutzkonzept Pläne zur Konvertierung von unproduktiven Standorten auf dem Betrieb in Naturschutzgebiete vorhanden Überwachung u. Minimierung des Energieverbrauchs 9.9 Arbeitssicherheit und soziale Belange Arbeitskräfte, die Umgang mit Pflanzenschutzmitteln haben, werden freiwillig einem Gesundheitscheck unterzogen zweimal jährlich Treffen zwischen Geschäftsleitung und Arbeitern zu Sicherheit/Gesundheit am Arbeitsplatz geeignete Umkleidemöglichkeiten ausreichend vorhanden ausreichend sichere Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Gegenstände Bemerkungen Abweichung Korrektur Datum der Korrektur

10 Bemerkungen Abweichung Korrektur Datum der Korrektur

11 Maßnahmenplan aus der Eigenkontrolle Abweichung/Empfehlung Korrekturmaßnahmen verantwortlich Erledigt bis Erledigt Mögliche Vorbeugungsmaßnahmen Ort, Datum Unterschrift Betriebsleiter

12 Maßnahmenplan aus dem letzten Audit Abweichung/Empfehlung Korrekturmaßnahmen verantwortlich Erledigt bis Erledigt Mögliche Vorbeugungsmaßnahmen Ort, Datum Unterschrift Betriebsleiter

13 Nachweis regelmäßig durchgeführter Fortbildungen und Bezug von Fachzeitschriften An nachfolgenden Fortbildungsveranstaltungen habe ich teilgenommen: Datum Thema Art der Veranstaltung Ich beziehe folgende Fachzeitschriften:

14 Vereinbarung Subunternehmer Betrieb Sub-/ Lohnunternehmer Der oben benannte Subunternehmer wurde durch den oben genannten Betrieb mit der Durchführung folgender Aufgaben betraut: Der Subunternehmer wurde durch den Betrieb über die QS-GAP Anforderungen, die bei der Durchführung oben genannter Arbeiten einzuhalten sind, umfassend informiert. Der Subunternehmer verpflichtet sich die QS-GAP Anforderungen einzuhalten und die erforderlichen Dokumentationen vorzunehmen, bzw. dem Betrieb die für eine ordnungsgemäße Dokumentation erforderlichen Informationen unmittelbar zur Verfügung zu stellen, so dass der Betrieb die Dokumentationen vornehmen kann. Die Dokumentationen sind mindestens 3 Jahre lang aufzubewahren. Sind gesetzlich längere Aufbewahrungsfristen festgelegt, so sind diese einzuhalten. Der Subunternehmer stellt sicher, dass die Einhaltung der QS-GAP Anforderungen und die Dokumentationen jederzeit durch den Betriebsleiter, eine von ihm beauftragte Person sowie externe QS / QS-GAP Auditoren in Begleitung des Betriebsleiters bzw. einer von ihm beauftragten Person eingesehen und kontrolliert werden können. Diese Regelung gilt unabhängig von der Laufzeit des Vertrages längstens jedoch bis zum Ablauf der festgesetzten Aufbewahrungsfristen. Der Subunternehmer willigt ein, dass der Betriebsleiter und Auditoren im Rahmen von QS-GAP Kontrollen (intern und extern) die relevanten Bereiche der Räumlichkeiten des Subunternehmers zur Durchführung der Kontrollen betreten dürfen. Dieser Punkt gilt über das Ende der Vertragslaufzeit hinweg, soweit dies im Rahmen der QS- GAP Zertifizierung erforderlich ist. Datum Unterschrift Betrieb Unterschrift Subunternehmer QS GAP Arbeitssicherheit Version: 3.0 Stand

15 Risikoanalyse für neue Standorte Betrieb: Diese Risikoanalyse ist für neue Flächen (z.b. durch Pacht oder Tausch)und für Tauschflächen, die in Bewirtschaftung gehen und ist bei der Erstkontrolle für alle Flächen durchzuführen. Vorheriger Bezeichnung des Standortes Gemarkung Flur Flurstück Größe in ha Pacht ab Bewirtschafter/Verpächter Frühere Nutzung des Standortes Der Standort wurde bisher schon landwirtschaftlich genutzt. Da aufgrund der früheren Nutzung des Standortes (Klärschlammausbringung, Deponierung, Militär- oder Industriegelände etc.) eine Belastung durch Schwermetalle oder Pflanzenschutzmittel nicht auszuschließen ist, muss vor landwirtschaftlicher Nutzung eine Analyse auf diese Stoffe vorgenommen werden, um eine Gefährdung auszuschließen. Aufgrund der früheren Nutzung des Standortes (organische Düngung etc.) ist eine Verunreinigung durch Mikroorganismen nicht auszuschließen. Aufgrund der früheren Nutzung des Standortes liegt keine Gefährdung vor. Er ist uneingeschränkt für die geplanten Kulturen zu nutzen. Bodeneignung Der Standort weist eine Bodenbeschaffenheit auf, die für den Anbau der vorgesehenen Kultur geeignet ist. Der Standort weist in Verbindung mit der geplanten Nutzung keine überdurchschnittliche Gefahr von Wind- und Wassererosion auf. Chemische Eignung des Bodens für die vorgesehene Kultur ist gegeben. Gefährdung durch Überflutung, Staunässe, Grundwasserspiegel, Qualität des Grundwassers Äußerer Einfluss Ein negativer Einfluss von angrenzenden Flächen (Müllhalden, Autobahnen, Flugplätze etc.) ist nicht zu erwarten. Ein negativer Einfluss von angrenzender Tierhaltung ist nicht zu erwarten. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln z. B. durch benachbarte Flächen (Abdrift) Der Standort ist in seiner unmittelbaren Umgebung frei von natürlichen Besonderheiten, die ein überdurchschnittlich hohes Risiko an Schädlingen, Krankheiten oder Unkräutern beherbergen. Sonstige mögliche Gefährdungen: Ergebnis: Der Standort ist aufgrund der durchgeführten Risikoanalyse uneingeschränkt für die geplante Kultur zu nutzen. Der Standort ist aufgrund der durchgeführten Risikoanalyse nicht uneingeschränkt für die geplante Kultur zu nutzen. Weitere Maßnahmen sind notwendig (s. Maßnahmenplan ). Ort, Datum Unterschrift Betriebsleiter

16 Risikoanalyse neuer Flächen Schlag: Gemarkung: Flurstück: Eine Risikoanalyse umfasst die Ermittlung von möglichen Gefahren, deren Bewertung und Überwachung sowie eingeleitete Maßnahmen mit dem Ziel, die Gefahr zu verringern bzw. zu verhindern. Bewertung Faktor (eintragen) Zutreffendes Risiko/Gefahr 0 = klein Überwachung Maßnahme Ankreuzen 1 = gering Zutreffendes Ankreuzen 2 = mittel Dokumentation 3 = stark Klärschlamm in der Vergangenheit ausgebracht? Dokumentieren o Ja Wenn Ja angekreuzt, o Nein das Jahr angeben Vorhergehende Nutzung Bodeneignung o Gemüsebau o Ackerbau o Obstbau o Weinbau o Nicht landwirtschaftlich Bewässerungswasser Rückstände Pflanzenschutzmittel z.b. durch frühere Kulturen Gesetzliche Grenzwerte beachten o Geeignete Kulturen auswählen Untersuchungsergebnisse o Geeignete Kulturmaßnahmen durchführen o Rückstandsuntersuchungen durchführen o Belastete Teilfläche nicht beernten o Geeignete Kulturen auswählen Schlagkarteien Negative Auswirkung durch Herbizide in früheren Kulturen Schlagkartei oder andere schriftliche, mündliche Inform. Schwermetalle z.b. durch frühere industrielle oder Gesetzliche Grenzwerte beachten o Geeignete Kulturen auswählen Untersuchungsergebnisse militärische Nutzung oder Klärschlammausbringung Verschmutzung durch Öl, Abfälle z.b. von Deponien Optische Kontrolle o Verschmutzung beseitigen o Belastete Teilflächen nicht beernten Schädlinge, Krankheiten, Unkräuter durch natürliche Optische Kontrolle o Geeignete Kulturen auswählen Vegetation oder vorhergehende Nutzung o Geeignete Kulturmaßnahmen durchführen Bodenabsenkung z.b. duch Bergbau Optische Kontrolle o Absicherung der Flächen Überflutung, Staunässe, Grundwasserspiegel, Optische Kontrolle o Geeignete Kulturen auswählen Qualität des Grundwassers o Qualität d. Überflutungs- bzw. Grundwassers überprüfen Winderosion, Wassererosion Optische Kontrolle o Erosionsschutz durchführen z. B. Hecken o Quer zum Hang arbeiten Gefährdung des Personals z.b. durch Hanglagen Optische Kontrolle o Quer zum Hang arbeiten beim Transport o Geeignete Geräte auswählen Schädlinge, Krankheiten, Unkräuter durch Optische Kontrolle o Geeignete Kulturen auswählen benachbarte Flächen o Geeignete Kulturmaßnahmen durchführen Rückstände Pflanzenschutzmittel z.b. durch Optische Kontrolle o Geeignete Kulturen auswählen benachbarte Flächen (Abdrift) o Rückstandsuntersuchungen durchführen o Teilflächen nicht beernten, Abdriftschutz Verschmutzung durch Öl, Abfälle, Schwermetalle Optische Kontrolle o Geeignete Kulturen auswählen durch angrenzende Flächen z.b. Baustellen, Straßen o Belastete Flächen nicht beernten Mikrobiologische Verunreinigung Gesetzliche Grenzwerte beachten o Geeignete Kulturen auswählen o Wasseruntersuchungen durchführen o Wasser aufbereiten Negative Auswirkung auf Flora und Fauna durch Optische Kontrolle o Wassersparend bewässern Wasserentnahme o Geeignete Kulturen auswählen Verfügbarkeit für die Wachstumsperiode Optische Kontrolle o Nutzungsrechte überprüfen Absprachen mit anderen Nutzern o Wassersparend bewässern bzw. Anbietern o Geeignete Kulturen auswählen Standort in Ordnung: Ja Nein Datum: Unterschrift: Untersuchungsergebnisse Untersuchungsergebnisse Genehmigungen

17 Risikoanalyse für bestehende Flächen (in Bedarfsfällen) Bezeichnung der Fläche gemäß Schlagkartei: Datum der Feststellung des Risikos: Beschreibung des Risikos für die Lebensmittelsicherheit und / oder die Arbeitssicherheit für Mitarbeiter bei Feldarbeit auf der betroffenen Fläche: Festgelegte und durchgeführte Maßnahmen zur Minimierung / Vermeidung des festgestellten Risiken: Bemerkungen: Ort/Datum Unterschrift

18 Bodenbearbeitung und Erosionsminderung Der Betrieb ist sich der Wichtigkeit der guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung zur nachhaltigen Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und Leistungsfähigkeit des Bodens als natürliche Ressource bewusst. Er stellt somit alle Bodenbearbeitungsmaßnahmen darauf ab, die Bodenstruktur zu erhalten, wenn möglich zu verbessern, Bodenverdichtung und Bodenerosion zu vermeiden. Die eingesetzten Bodenbearbeitungs, Säh- und Pflanztechniken sind auf den Boden abgestimmt, so dass eine negative Beeinflussung des Bodens (z.b. Verdichtungen) durch die Bodenbearbeitung, Säh- und Pflanztechnik auf ein unvermeidbares Maß reduziert wird. Die Bodenbearbeitung, Aussaat oder Pflanzung wird unter Berücksichtigung der Bodenverhältnisse, Bodenfeuchtigkeit und der zu erwartenden Witterungsverhältnisse zur Vermeidung von Bodenverdichtung und Bodenerosion durchgeführt. Zur Vermeidung von Bodenerosion werden folgende Maßnahmen durchgeführt: A Flächen mit Hangneigung werden nach Möglichkeit vermieden. B Die Bearbeitung des Bodens erfolgt erst kurz vor Pflanzung / Aussaat, so dass eine schnelle Begrünung nach Bodenbearbeitung sichergestellt werden kann. C Bei geneigten Flächen werden hangabwärtsgerichtete Fahrspuren wenn möglich vermieden. D Bodenverdichtungen werden durch optimierte Bodenbearbeitung vermieden. E Wenn möglich wird Zwischenfruchtanbau betrieben. F Vorhandene Strukturelemente (Hecken, Feldgehölze) werden zum Schutz vor Erosionen erhalten. G Wenn möglich erfolgt die Aussaat im Mulchsaatverfahren (z.b. bei Getreidekulturen). Die Fahrgassen bei Dauerkulturen werden zum Schutz des Bodens und zum Schutz vor Erosionen begrünt.

19 Folgende Maßnahmen zur Erosionsminderung wurden getroffen: Hier die zu treffenden Maßnahmen mit dem entsprechenden Buchstaben eintragen. Maßnahme Fläche Kultur Datum Unterschrift

20 Beizprotokoll Dokumentation der Saatgutaufbereitung Herkunft: Fruchtart: Sorte: Keimfähigkeit (%): TKG (g): Schlagname/Lieferant Beizverfahren: Trockenbeize Feuchtbeizung Sonstige Verwendetes Beizmittel: Aufwandmenge: Behandelte Saatgutmenge (gesamt): dt Bemerkung: Ort/Datum Unterschrift

21 Qualitätssicherung Nachbau und Eigenvermehrung Im Qualitätssicherungssystem sind Maßnahmen und Ergebnisse dokumentiert, um die Gesundheit von Pflanzgut aus Eigenvermehrung sicherzustellen. Folgende Angaben sind hierfür hilfreich und können im nachstehenden Formular dokumentiert werden: Zielformulierung: was soll angebaut und kontrolliert werden? (z.b. Pflanzkartoffeln der Sorte xy) Standort der Fläche: Flächenbezeichnung, Lageplan Im Kontrollplan wird festgelegt, wann welche Kontrollen durchgeführt werden sollen Datum oder Entwicklungsstadium der Pflanze Festlegung der Schadorganismen und Krankheiten, die ein ernsthaftes Risiko darstellen können: z.b. Phytophthora, Kartoffelkäfer, Ringfäule, Schleimkrankheit, Viren, etc. Quarantänekrankheiten und schaderreger sollten hier besonders beachtet werden (z.b. Kartoffeln: Ringfäule und Schleimkrankheit) Festlegung der Kontrollart: z.b. visuelle Kontrolle (Feldbegehung), Laboruntersuchung, Boden- oder Pflanzenanalyse Festlegung, wer die Kontrolle durchführen soll: z.b. Betriebsleiter, Berater Das Ergebnis der Kontrolle wird aufgezeichnet, beurteilt und ggf. Maßnahmen eingeleitet z.b. Kartoffelkäfer: Befallsbeginn: Bekämpfung notwendig z.b. Schleimkrankheit: Untersuchungsergebnis: nicht nachweisbar z.b. Ringfäule: nachweisbar: Meldung an den Pflanzengesundheitsdienst mit entsprechenden Konsequenzen = Pflanzgut ist zur weiteren Vermehrung nicht geeignet! Die Tabellen im Formular können gegebenenfalls erweitert werden. Nach Abschluss der Überwachung wird eine Endbeurteilung vorgenommen.

22 Kulturart: Sorte: Standort der Fläche bzw. Flächenbezeichnung: Kontrollplan Nr. Datum oder Stadium der Pflanze 1 Pflanzkrankheit oder Schädling Kontrollart Kontrolleur Ergebnis der Einzelkontrollen Nr. Ergebnis der Kontrolle ggf. erforderliche Maßnahme Endbeurteilung des Pflanzgutes aus Eigenvermehrung: Das Pflanzgut ist nach den oben aufgeführten Untersuchungen und Kontrollen als frei von sichtbaren Schädlingen und Krankheiten anzusehen und für den weiteren Anbau geeignet. Das Pflanzgut ist aufgrund der oben festgestellten Befunde nicht für den weiteren Anbau geeignet. Ort, Datum Unterschrift Betriebsleiter

23 Erklärung zu gentechnisch veränderten Organismen Lieferant Name: Anschrift: Betrieb Name: Anschrift: Der Lieferant von Saat- und Pflanzgut bestätigt dem Betrieb, dass das von ihm produzierte oder gehandelte Saat- oder Pflanzgut im Sinne der Verordnung (EG) 1829/2003 über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel und der Verordnung (EG) 1830/2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellten Lebens- und Futtermitteln, nicht kennzeichnungspflichtig ist. Änderungen der Kennzeichnungspflicht und Rückverfolgbarkeit der Produkte im Sinne der oben genannten Verordnungen teilen wir dem Betrieb umgehend und unaufgefordert mit. Produziert oder handelt der Lieferant mit Erzeugnissen, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden, so stellt der Lieferant sicher, dass der Betrieb nicht mit diesen Produkten beliefert wird. Ort/ Datum Unterschrift Lieferant

24 Fachkompetenz Düngung Art der Ausbildung: 1) Abschluss einer landwirtschaftlichen Fachausbildung/ landwirtschaftliche Fachschule 2) Abschluss einer landwirtschaftlichen Meisterprüfung 3) Abschluss eines agrarwissenschaftlichen Studiums 4) Sachkundenachweis Pflanzenschutz 5) HACCP-Schulung 6) Sonstiges: Im Unternehmen sind folgende Mitarbeiter für die Durchführung der kulturrelevanten Maßnahmen (Düngung/Pflanzenschutz) verantwortlich, bzw. übernehmen in diesem Bereich relevante Aufgaben. Art der Ausbildung Name Aufgabenbereich Nachweis (Urkunde, Zertifikat, Zeugnis etc.) vorhanden Ort/Datum Unterschrift des Betriebsleiters

25 Nährstoffvergleich nach Dünge-VO Betrieb: erstellt für das Wirtschaftsjahr: (viehloser Betrieb) Betriebsgröße: Zufuhr (Mineraldünger dt) ha LF (ohne Stilllegung) Fläche Menge Gesamt pro dt oder ha Gesamtbetrieb in ha dt/ha in dt kg N kg P 2 O 5 kg K 2 O kg N kg P 2 O 5 kg K 2 O Stück Zufuhr aus Mineraldünger in kg/ha gesamt Zufuhr aus Gründüngung ha dt TM/ha FM/ha oder kg N kg P 2 O 5 kg K 2 O kg N kg P 2 O 5 kg K 2 O Zufuhr aus Gründüngung gesamt Zufuhr aus organischer Düngung ha dt/ha m 3 /ha Gesamt Zufuhr aus organischer Düngung gesamt: Summe Zufuhr Zufuhr in kg/ha

26 Abfuhr Pflanzliche Produkte (dt) Fläche Ertrag Gesamt pro dt; m³; ha; Stück Gesamtbetrieb in ha dt/ha in dt kg N kg P 2 O 5 kg K 2 O kg N kg P 2 O 5 kg K 2 O Summe Abfuhr Abfuhr in kg/ha Aggregierte Schlagbilanz für Stickstoff und Phosphor Stickstoff Phosphor Jahr Bilanzsummer Jahr Bilanzsumme Datum: Unterschrift: Von der Pflicht zur Durchführung der Nährstoffbilanz ausgenommen sind Betriebe mit: - < 10 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche bzw. 1 ha Gemüse, Hopfen, Erdbeeren - Nicht im Ertrag stehende Dauerkulturen des Wein- und Obstbaus - Baumschul-, Rebschul-, Baumobstflächen, ausschließlich Zierpflanzenflächen - Betriebe ohne wesentliche N- und P- Düngung (< 50 kg N bzw. < 30 kg P 2 O 5 pro Jahr)

27 Düngemittelbedarfsermittlung Schlag: Bodenuntersuchung vom: Fläche: ha / m 2 ph Wert: MgO: mg / 100 g Boden K 2 O: mg / 100 g Boden P 2 O 5 : mg / 100 g Boden Anbaudaten N-Düngebedarfsermittlung Kultur Sorte Satz-Nr. Fläche Aussaat Erntebeginn Datum Ernteende Datum N min Vorrat Unterschrift Bodentiefe cm Methode* Menge kg / ha Sollwert kg / ha N- aus Vorkultur Kg / ha Düngebedarf *1=Untersuchungsergebnis, 2= Richtwert der Beratung, 3=Berechnungs- / Schätzverfahren

28 Gefahrenanalyse organische Dünger und Substrate aus Biogasanlagen Dokumentation: bedenklich unbedenklich Düngerart / Substratart: Herkunft: Unkrautgehalt: Kompostierungsmethode: Rottemethode: Nährstofgehalte: Die Ausbingung des oben genannten organischen Düngemittels / Substrates auf der Fläche ist: bedenklich unbedenklich Ort, Datum Unterschrift des Betriebsleiters

29 Risikoanalyse organische Düngemittel 1. Komposte: Mögliche Risiken für Boden, Umwelt, Kulturpflanzen: Hohe Schwermetallgehalte, die zu einer Anreicherung im Boden führen können; hoher Gehalt keimfähiger Unkrautsamen; Gehalt an pflanzenschädlichen Pilzen und Bakterien; Fremdstoffe; Überdüngung Überwachungs- und Vorbeugemaßnahmen: Werden Komposte verwendet, so kommen ausschließlich Grünkomposte zum Einsatz, die in optimaler Heißrotte produziert wurden und für das RAL Gütezeichen lizenziert sind. Die Einhaltung der Heißrotte, wird durch den Lieferanten bestätigt. Der Lieferant ist verpflichtet die Protokolle der Kompostproduktion vorzuhalten und auf Verlangen Einsichtnahme zu gewährleisten. Diese Maßnahmen stellen in ausreichendem Maße sicher, dass es nicht zu Schwermetall-, Unkrautsamenanreicherungen und Anreicherungen von pflanzenschädigenden Pilzen und Bakterien durch die Kompostausbringung im Boden kommt. Durch Anrechnung der Kompostmengen in der Düngung wird eine Überdüngung der Flächen ausgeschlossen. Abfallkomposte werden im Betrieb aufgrund zu hoher Risiken nicht eingesetzt. 2. Stroh: Mögliche Risiken für Boden, Umwelt und Kulturpflanzen: Pflanzenschutzmittelrückstände, starke N-Bindung Beurteilung: Pflanzenschutzmittelrückstände bauen sich im Boden ab, so dass aufgrund der Strohausbringung keine Anreicherung von Schadstoffen im Boden stattfindet. Die N-Bindung durch die Strohausbringung wird bei der Berechnung der Stickstoffdüngung berücksichtigt und in der Schlagkartei dokumentiert. 3. Mist Mögliche Risiken für Boden, Umwelt und Kulturpflanzen: Rückstände von Arzneimitteln, Überdüngung der Flächen Überwachungs- und Vorbeugemaßnahmen: Das Risiko von Arzneimittelrückständen ist abhängig von der Herkunft: Mastbetriebe: hohes Risiko; in diesen Betrieben wurden und werden teilweise. Antibiotika als Mastbeschleuniger eingesetzt. Vorbeugemaßnahme: schriftliche Bestätigung des Lieferanten, dass keine Antibiotika als Mastbeschleuniger eingesetzt wurden Bei Milchviehbetrieben und der Pferdehaltung werden Arzneimittel nur bei Bedarf eingesetzt, die verbleibenden Rückstände sind gering und stellen kein Risiko dar. Eine mögliche Überdüngung wird durch Anrechnung der ausgebrachten Mengen bei der Düngung ausgeschlossen.

30 Risikoanalyse für organische Dünger Jahr Art des organischen Düngers: Betriebseigen Herkunft des Düngers: Zukauf Analyse liegt vor Analyse liegt nicht vor Bei Kompostierung: Kompostierungsmethode: RAL-Gütezeichen Mögliche Risiken Risiko vorhanden Ja Nein Grund Maßnahmen zur Beherrschung des Risikos Komposte Samen von unerwünschten Pflanzen (Unkräutern) Zu hohe Schwermetallgehalte Hoher Anteil an sonstigen Fremdstoffen Mist / Gülle Rückstände von Medikamenten Übertragung von Krankheiten Gärsubstrat Nur aus Gülle und pflanzlichem Material Sonstiges Zeitpunkt der Ausbringung Platzierung der organischen Düngemittel Von der Ausbringung des organischen Düngers geht keine Gefährdung aus Von der Ausbringung des organischen Düngers ist aufgrund der Gefährdung abzusehen Ort, Datum Unterschrift Betriebsleiter

31 Wartungsplan für die Düngemaschinen Maschine Wartungsart Datum Durchgeführt durch Unterschrift

32 Bestandsliste Düngemittel (Aktualisierung alle 3 Monate) Düngertyp Nährstoffgehalte (Chemische Zusammensetzung) Menge /Lagerbestand Einsatzbereiche am: am: am: am: Ort, Datum Unterschrift Betriebsleiter

33 Bestandsliste/Lagerung von organischen Dünger lfd.-nr. Handelsname / Hersteller Lagerort Nährstoffgehalte (Chemische Zusammensetzung) Menge / Lagerbestand Vom Vom Vom Vom

34 Verfahren zur Regelung des Wiederbetretens nach PSM-Einsätzen Überprüfen anhand der Sicherheitsblätter der PSM, ob Regelungen zum Wiederbetreten getroffen wurden In Abhängigkeit der Einstufung des verwendeten Präparates muss das Wiederbetreten der Fläche oder des Kulturraumes eingeschränkt werden, oder ist nur mit geeigneter Schutzausrüstung zulässig In jedem Fall ist der Zugang für alle Arbeitskräfte, Dienstleister und Besucher mit Ausnahme des Ausbringers (dieser ist sachkundig und mit Schutzausrüstung ausgestattet) bis zum vollständigen Abtrocknen der Pflanze verboten Hinweisschild mit Zugangsverbot ( Pflanzenschutzmittel-Einsatz Zugang verboten ) wird sichtbar vor dem Eingang angebracht Freigabe der Räume durch den Ausbringer oder einen anderen Sachkundigen Einweisung und Instruktion der Mitarbeiter Verantwortlicher für das Aufhängen des Hinweisschildes und für die Instruktion der Mitarbeiter ist: Verantwortlicher für die Kontrolle des Einhaltens des Zutrittverbotes ist: Ort, Datum Unterschrift des Betriebsleiters Verfahren Überprüft am: Verfahren Überprüft am: Verfahren Überprüft am: Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift:

35 Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes Aus den nachfolgend aufgeführten Punkten sind mindestens fünf je Anbaubereich jedoch mindestens einer pro Gruppe (Pflanzenschutz, Bodenschutz/Bewässerung) nachzuweisen. Pflanzenschutz Anforderung Verwendung krankheitstoleranter bzw. resistenter Sorten Förderung von Nützlingen (Hecken, Sitzstangen, Steinhaufen, Nistkästen, etc.) Eintrag/Einsatz von Nützlingen (Raubmilben, Schlupfwespen, u.a.) Einsatz von Überwachungsgeräten (Leimringe, Leimtafeln, Lupe, Pheromonfallen, RIMPRO, Schorfwarngeräte, u.a.) Nutzung des Schadschwellenkonzeptes, z.b. auf Basis von Klopfproben, Lupe (dokumentierte Kontrolle) Einsatz optimierter Pflanzenschutztechnik Wechsel der Pflanzenschutzwirkstoffe zur Vermeidung von Resistenzen Mechanische oder thermische Unkrautbekämpfung, Einsatz von Mulchmaterial (Folien, Stroh, Rinde) Einsatz von Kulturschutznetzen oder Vlies Sicherung der Feldhygiene (schnellstmögliche und gründliche Beseitigung von Ernterückständen) Sicherung der Raumhygiene (schnellstmögliche und gründliche Beseitigung von Ernterückständen, Materialien etc., Desinfektion) Vegetationsheizung Einsatz von Klimacomputern Verjüngung mehrjähriger starker Bestände Untersuchung auf bodenbürtige Krankheitserreger (Nematoden, Verticillium u.a.) vor Neuanpflanzungen Standortgerechte Sortenwahl Teilflächen- und Randbehandlungen Wechsel der Anbauflächen/Einhaltung erforderlicher Anbaupausen durch geregelte Fruchtfolgen Bodenschutz / Bewässerung Einsatz von Gründüngung Anwendung von Maßnahmen zur Minimierung von Erosion (z.b. durch Querpflügen, Mulchen, Zwischensaat) Vermeidung von staunassen Standorten Optimierung der Bewässerung (z.b. Tropfbewässerung) Bedarfsgerechte Bewässerung (z.b. Messung der Bodenfeuchte, klimatische Wasserbilanz) Begrünung der Arbeitsgassen Einsatz von Mulchmaterialien Bodendämpfung Behandlung des Drainwassers (Langsam-Sand-Filter, thermische oder UV Desinfektion) Anwendung bodenschonender Maßnahmen durch entsprechende bodenschonende Bearbeitungstechniken / -geräte Erfüllt Ja Nein Nachweis Bemerkung Nachweis in Schlagkartei Abdriftmindernde Düsen/Geräte Nachweis über Schlagkartei Nachweis über Sortenempfehlungen / Sortenbeschreibungen Siehe Formblatt Bodenbearbeitung und Erosionsgefahr Siehe Formblatt Bodenbearbeitung und Erosionsgefahr

36 Ansetzen von Pflanzenschutzmitteln Die unsachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kann zu Gesundheitsschäden führen. Daher immer die Gebrauchsanweisung des gewählten Mittels sorgfältig lesen. Das Ansetzen der Spritzflüssigkeit und das Befüllen der Spritze sollten sehr sorgsam erfolgen ohne Verschütten und Spritzer. Haut- und Augenkontakt vermeiden. Schutzausrüstung tragen (Handschuhe, Brille). Vor dem Ansetzen der Spritzbrühen ist Körperschutz gemäß den Herstellerangaben anzulegen. Spritzbrühen sind möglichst im Freien anzusetzen. Ist das Ansetzen der Spritzbrühe in geschlossenen Räumen unvermeidbar, so muss für eine gute Durchlüftung gesorgt werden. Kein Arbeiten in Abflussnähe (Gully, Wasch-, Ausgussbecken oder Toiletten). Keine direkte Wasserentnahme aus Gewässern oder Brunnen. Sicherheitsmaßnahmen zur Rückflussverhinderung sind bei Anschluss an die öffentliche oder private Wasserversorgung zum Befüllen erforderlich. Geben Sie zuerst das Pflanzenschutzmittel in die Spritze. Nutzen Sie das anschließende Einfüllen des Wassers zum Reinigen des Dosierhilfe beziehungsweise des Behälters. So entsteht kein mittelbelastetes Reinigungswasser. Vermeiden Sie Restmengen bereits vor der Anwendung, indem Sie nur so viel Spritzflüssigkeit ansetzen, wie Sie für die vorgesehene Fläche benötigen. Während der Anwendung Vermeiden Sie das Einatmen des Spritznebels sowie Haut- und Augenkontakt. Verwenden Sie Schutzausrüstung Schutzanzug, Handschuhe, Brille, Gummistiefel. Nur die tatsächlich vorgesehene Fläche behandeln, benachbarte Bereiche bewusst aussparen. Das Mittel nicht versehentlich in den Wasserkreislauf einbringen, indem es unbeabsichtigt auf befestigte Flächen, Wegen, Abflüssen und in der Nähe von Gewässern ausgebracht wird. Abdrift des Mittels vermeiden; Anwendung nur bei Windstille. Nach der Anwendung Restmengen und Reinigungswasser dürfen nicht in Abflüsse, Gully oder in die Gewässer gelangen Restmengen und Reinigungswasser der Spritze bitte stark verdünnt (mind. 1:10) auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen Ausgespülte Behälter über die Packmittelrücknahme (PAMIRA) des Handels und der Fachunternehmen entsorgen Außenreinigung der Geräte über der belebten Bodenzone, also nur auf bewachsenen Bodenflächen oder auf genehmigten Waschplätzen vornehmen. Keine Reinigung an Oberflächengewässern oder Brunnen. Produktreste müssen zur örtlichen Schadstoffsammelstelle oder zum Schadstoffmobil gebracht werden. Fragen Sie ihren Abfallentsorger.

37 Risikoanalyse für Wasser zum Anmischen der Spritzflüssigkeit Herkunft des Wassers Risikoeinstufung Öffentliche Trinkwasserversorgung Brunnenwasser Oberflächenwasser (See, Fluss) Kein Risiko Sehr geringes Risiko Mögliches Risiko Sonstige: Mögliche Risiken Risiko vorhanden Maßnahmen zur Beherrschung des Risikos Ja Nein Einschätzung / Ergebnis: Kein Risiko Mikrobielle Verunreinigung oder chemische Verunreinigung Werden essbare Teile benetzt Verunreinigung mit Schwebstoffen, Gras, Sand, etc. Risiko vorhanden aber erfolgreiche Umsetzung von Maßnahmen erfolgt und dokumentiert Bestehendes Risiko; Einsatz nicht möglich Analyse des Wassers Wartezeit einhalten, Ernteprodukte waschen Filter einsetzen Ort, Datum Unterschrift Betriebsleiter

38 Merkblatt Anforderungen und Empfehlungen an den Gebrauch von Schutzkleidung Vor dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist die Gebrauchsanweisung in Bezug auf die spezifisch notwendige Schutzkleidung durchzulesen und deren Anweisungen genauestens einzuhalten. 1. Schutzanzüge gegen Pflanzenschutzmittel Werden beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln Schutzanzüge vorgeschrieben, so müssen die Schutzanzüge die Anforderungen der DIN Schutzkleidung Schutzanzüge gegen Pflanzenschutzmittel erfüllen. In dieser Norm sind die Mindestanforderungen an einen Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel hinsichtlich Festigkeit und Dichtheit von Materialien und Nähten, sowie hinsichtlich Design und Tragekomfort der Anzüge zusammengefasst. Die DIN gilt auch für Schutzanzüge, die bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Gewächshaus verwendet werden, wenn die Anwendungsbedingungen im Gewächshaus denen in Raum- und Feldkulturen vergleichbar sind. Ist dies nicht der Fall, so hat der Schutzanzug die Anforderungen des Typ 4 der DIN EN Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzanzüge mit flüssigkeitsdichten (Typ 3) oder spraydichten (Typ 4) Verbindungen zwischen den Teilen der Kleidung, einschließlich der Kleidungsstücke, die nur einen Schutz für Teile des Körpers gewähren zu erfüllen. 2. Universal-Schutzhandschuh (Pflanzenschutz) Auf der Gebrauchsanleitung/der Verpackung für die Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) sind neben den unter 3.2 genannten Anforderungen gemäß DIN EN 420, Abschnitt 7 bzw. DIN EN 374-1, Abschnitt 6 und 7, folgende Hinweise anzugeben: Vor Gebrauch der Handschuhe auf einwandfreien Zustand achten (keine Löcher, Risse, poröse Stellen) Handschuhe nach dem Gebrauch vor dem Ausziehen gründlich abwaschen Bei starker Benetzung mit dem unverdünnten Mittel Handschuhe sofort abwaschen und das Waschwasser der Spritzflüssigkeit beifügen Der Universal-Schutzhandschuh (Pflanzenschutz) ist mit dem Piktogramm echerglas zu kennzeichnen. Allgemeine Anforderungen Die allgemeinen Anforderungen an Schutzhandschuhe und Prüfverfahren sind in der DIN EN 420 Schutzhandschuhe Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren beschrieben. Die Festlegung von Größen und Fingerfertigkeit wird gemäß den Abschnitten 5.1 und 5.2 dieser Norm durchgeführt. Die Anforderungen an Kennzeichnung und Information für Schutzhandschuhe ergeben sich aus Abschnitt 7 in Verbindung mit DIN EN Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen; Teil 1: Terminologie und Leistungsanforderungen, Abschnitte 6 und 7, und der Richtlinie 89/686/EWG. Seite 1 von 4

39 Schutz gegen Chemikalien und Mikroorganismen Die Anforderungen an den Universal-Schutzhandschuh (Pflanzenschutz) bezüglich des Eindringens von Chemikalien und Mikroorganismen sind in den Normen DIN EN und DIN EN in Verbindung mit DIN EN und der ersten Berichtigung zur DIN EN aufgeführt. DIN EN Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen; Teil 2: Bestimmung des Widerstandes gegen Penetration beschreibt den Widerstand gegen Penetration. Der Universal-Schutzhandschuh (Pflanzenschutz) muss die Dichtigkeitskriterien gemäß DIN EN erfüllen. DIN EN Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen; Teil 3: Bestimmung des Widerstandes gegen Permeation von Chemikalien beschreibt den Widerstand gegen Permeation. Für den Universal-Schutzhandschuh (Pflanzenschutz) sind die folgenden Lösungsmittel als Testsubstanzen zu verwenden: Schutz gegen Lösungsmittel N-Undecan Xylol Isopropanol Propylenglykol Methoxy-2-Propylacetat Lösungsmittel CAS-Nummer 1-Methoxy-2-Propanol Cyclohexanon Als Ergebnis der Prüfung muss für jedes der vorgenannten Lösungsmittel mindestens Klasse 2 des Schutzindexes gemäß DIN EN Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen Teil 1: Terminologie und Leistungsanforderungen erreicht werden. Augenschutz im Pflanzenschutz Wird beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln der Augenschutz vorgeschrieben, so bezieht sich dies auf die DIN EN 166 Persönlicher Augenschutz Anforderungen und die dort beschriebenen Anforderungen. Diese ist auch anzuwenden, wenn beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln eine Kopfhaube mit Gesichtsschutzvorgeschrieben wird. Atemschutz im Pflanzenschutz Wird beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln Atemschutz vorgeschrieben, so ist je nach Erfordernis eine partikelfiltrierende Halbmaske FFP2, eine Halbmaske mit Partikelfilter P2, eine kombiniertfiltrierende Halbmaske mit Ventilen zum Schutz gegen Partikel und Gase FFA1P2 oder eine Halbmaske mit kombiniertem Partikel- und Gasfilter A1-P2 zu empfehlen. In Sonderfällen, wie z.b. beim Umgang mit bestimmten anorganischen Gasen und Dämpfen oder niedrigsiedenden organischen Verbindungen ist ein spezifischer Atemschutz erforderlich und in Seite 2 von 4

40 der Gebrauchsanleitung zu beschreiben. In jedem Fall sind die nachfolgend genannten harmonisierten Normen und Regeln zu beachten: DIN EN 143 Atemschutzgeräte; Partikelfilter; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung DIN EN 149 Atemschutzgeräte; Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung DIN EN 405 Atemschutzgeräte; Filtrierende Halbmasken mit Ventilen zum Schutz gegen Gas oder Gase und Partikeln; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung DIN EN Atemschutzgeräte Gasfilter und Kombinationsfilter Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung BGR 190 Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Benutzung von Atemschutzgeräten Kopfschutz im Pflanzenschutz Wird beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln in Raumkulturen Kopfschutz vorgeschrieben, so ist damit ein breitkrempiger Hut aus festem Stoff oder die an einen Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel angegliederte Kapuze mit Schirm gemeint. Bei der Anwendung über Kopf in Raumkulturen soll damit der Anwender vor einem möglichen Herabtropfen des Pflanzenschutzmittels geschützt werden. Das Material des Kopfschutzes ist gemäß DIN EN ISO 6530 Schutzkleidung Schutz gegen flüssige Chemikalien Prüfverfahren zur Bestimmung des Widerstandes von Materialien gegen die Durchdringung von Flüssigkeiten mit dem Testmedium Wasser zu prüfen und hat diesbezüglich die Anforderungen der Klasse 1 der DIN EN Schutzkleidung gegen Chemikalien Prüfverfahren und Leistungseinstufung für Materialien, Nähte, Verbindungen und Verbünde zu erfüllen. Gummischürze im Pflanzenschutz Wird beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln eine Gummischürze vorgeschrieben, so muss diese hinsichtlich des Materials die Anforderungen an den Typ PB [4] aus der DIN EN Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzanzüge mit flüssigkeitsdichten (Typ 3) oder spraydichten (Typ 4) Verbindungen zwischen den Teilen der Kleidung, einschließlich der Kleidungsstücke, die nur einen Schutz für Teile des Körpers gewähren (Typen PB [3] und PB[4]) erfüllen. Darüber hinaus muss die Gummischürze auch den Anforderungen des Universal- Schutzhandschuhs (Pflanzenschutz) entsprechen, da diese wie auch der Universal- Schutzhandschuh (Pflanzenschutz) beim Umgang mit dem unverdünnten Pflanzenschutzmittel eingesetzt wird. Dazu ist der Permeationswiderstand des Schürzenmaterials gemäß DIN EN ISO 6529 Schutzkleidung Schutz gegen Chemikalien Bestimmung des Widerstandes von Schutzkleidungsmaterialien gegen die Permeation von Flüssigkeiten und Gasen mit den Chemikalien festzustellen, mit denen auch der Permeationswiderstand des Universal- Schutzhandschuhs (Pflanzenschutz) geprüft wird. Die Schürze hat hinsichtlich der Permeation die Anforderungen der Klasse 3 und hinsichtlich der mechanischen Eigenschaften die Klasse 1 gemäß DIN EN Schutzkleidung gegen Chemikalien Prüfverfahren und Leistungseinstufung für Materialien, Nähte, Verbindungen und Verbünde zu erfüllen. Seite 3 von 4

41 Fußschutz im Pflanzenschutz Wird beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln festes Schuhwerk vorgeschrieben, so muss dieses Schuhwerk die Anforderungen der DIN EN Persönliche Schutzausrüstung Sicherheitsschuhe besonders hinsichtlich der Wasserdichtigkeit erfüllen. Wird das Tragen von Gummistiefeln für notwendig erachtet, so haben diese den Anforderungen der Klasse II und der Höhe D gemäß DIN EN Persönliche Schutzausrüstung Sicherheitsschuhe zu genügen. Datum: Einweisung durch: Unterschrift Teilnehmer: Seite 4 von 4

42 Reinigungsanweisung PSM-Mehrwegschutzanzug Der PSM-Schutzanzug wird in einem separaten Waschgang alleine in der Waschmaschine gewaschen. Dabei wird sich an die Reinigungs- und Pflegeanweisungen in dem Schutzanzug gehalten. Im Anschluss bzw. vor der folgenden Benutzung der Waschmaschine wird ein Reinigungswaschgang ohne Wäsche durchgeführt.

43 Notfallplan Grundsätzliche Verhaltensregeln: Schadensmeldung: Standort des nächsten Telefons: 1. Unfall mit Verletzten Wichtige Telefonnummern: Feuerwehr: Krankenwagen anfordern Rettungsdienst: 112 oder Verletzte bergen, Erste Hilfe leisten Informationszentrum - Krankenwagen einweisen für Vergiftung: / Vorgesetzte informieren Arzt / Krankenhaus - bei Bedarf technische Hilfe bei der Feuerwehr anfordern Polizei: Feuer im Betrieb - Feuerwehr alarmieren Inhalt der Meldung: - gefährdete Betriebsbereiche von Personen räumen (Ruhig und deutlich sprechen!) - Brand bekämpfen, soweit gefahrlos möglich 1. Wer meldet? - Zufahrtswege für die Feuerwehr freihalten 2. Was ist passiert? Warten - Feuerwehr einweisen 3. Wo ist es Passiert? auf - Anforderungen der Einsatzleitung befolgen 4. Wie viele Verletzte? Rückfragen! - betroffene Nachbarschaft warnen 5. Welche Art der Verletzung? - Maßnahmen gegen das unkontrollierte Ablaufen von Löschwasser treffen. - Mitarbeite sammeln und Anwesenheitskontrolle durchführen 3. Leckagen / Produktaustritt Gefahrenstoffe - bei großen Leckagen Feuerwehr alarmieren, Flüssigkeiten am Abfließen hindern - betroffene Flächen absperren - Produkte nach Betriebsanweisung bergen und entsorgen - bei den Arbeiten die entsprechende Schutzkleidung tragen Interne Informationen im Gefahrenfall Ersthelfer Betriebsleiter Name Telefon Privat- Telefon Anschrift

44 Maßnahmenplan zum Umgang, zur Verwendung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln und deren Verpackungen Allgemein: Pflanzenschutzmittel in Originalverpackung lagern Spritzbrühe, wenn möglich auf dem Feld ansetzen Nichts verschütten Verhindern des Überlaufens des Tanks Wasserquelle sauber halten; intaktes Rückschlagventil etc. Bei Arbeiten an der Spritze auf befestigten Boden: Reste auffangen und wiederverwenden; wenn nicht möglich, ableiten in Gülle- oder Jauchegrube Exakte Berechnung des Brühebedarfs Spritzenreinigung: Brühereste stark verdünnen (mind. 1:10) und auf dem behandelten Feld ausbringen Innen- und Außenreinigung auf dem Feld mit Klarwasser durchführen (Zusatztank) Geräte nicht an Oberflächengewässern (Seen, Bächen oder Flüssen) reinigen Ungereinigte Spritzen sind unter Dach (Schutz vor Regenwasser: Abspülen von Pflanzenschutzmittelresten) oder auf bewachsenen Flächen abzustellen Pflanzenschutzkanister: Zur Entsorgung: Kanister auf dem Feld säubern, dreimal spülen Spülwasser zur Spritzbrühe geben Kanister bis zur Abgabe sauber, offen und trocken aufbewahren Über PAMIRA entsorgen Behälter mit Produktresten sind Sondermüll PAMIRA Rücknahme: Pflanzenschutz-Verpackungen mit PAMIRA-Zeichen Flüssigdünger-Verpackung Anlieferung sortiert nach Kunststoffen, Metall und Beuteln Verschlüsse getrennt abgeben Behälter über 60 Liter durchtrennen

45 Entsorgungsplan für Pflanzenschutzmittel Datum Ort der Abgabe Annehmer

46 Gefahrstoffverzeichnis PSM (Aktualisierung: alle 3 Monate) Lfd. Nr. 1 Bezeichnung des Gefahrstoffes Einstufung des Gefahrstoffes* Bestand am Bestand am Menge Bestand am Bestand am Arbeitsbereich** Ort, Datum Unterschrift Betriebsleiter *Xi = reizend, Xn = gesundheitsschädlich, T = giftig, T+ = sehr giftig, F = leicht entzündlich, F+ = hoch entzündlich, N = umweltgefährlich, C = ätzend, O = brandfördernd, E = explosiv ** Außenbereich, Gewächshaus

47 Gefahrstoffverzeichnis Lfd. Nr. Bezeichnung des Gefahrstoffes Einstufung des Gefahrstoffes oder Angaben der gefährlichsten Eigenschaften Bestand am. Mengenbereiche Bestand Bestand am am.. Bestand am. Arbeitsbereiche, in denen mit dem Gefahrstoff umgegangen wird Datum: Unterschrift des Verantwortlichen: F + F E: explosionsgefährlich O: brandfördernd F+: hoch entzündlich F: leicht entzündlich C: ätzend T+ T Xn Xi N: umweltgefährlich T+: sehr giftig T: giftig Xn: gesundheitsschädlich Xi: reizend

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