DAS europäische nachrichtenmagazin der deutschen sozialversicherung. Konsultation zur Bekämpfung von Ungleichheiten im Gesundheitswesen

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1 DAS europäische nachrichtenmagazin der deutschen sozialversicherung 3/2009 März 17. Jahrgang Aus dem Inhalt: EU-Arbeitszeitrichtlinie im Vermittlungsverfahren Konsultation zur Bekämpfung von Ungleichheiten im Gesundheitswesen Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung vereinbar mit Europarecht Finnland plant Erhöhung des Rentenalters IWF rettet Finnland vor dem Staatsbankrott Kapitalgedeckte Altersvorsorge in Zeiten der Finanzkrise Polen revidiert kapitalgedeckte Alterssicherung Großbritannien erwägt beitragsdefinierte Rentensysteme für Spitzenbeamte Österreich verschiebt Arbeitsmarktöffnung Euro-Einführung in Ungarn, Tschechien und Polen verzögert sich Frankreich vergoldet seinen arbeitslosen Londoner Bankern die Heimkehr Périodique mensuel, ne paraît pas en janvier, avril, juillet et septembre. Bureau de dépôt: Bruxelles X

2 Brüssel, 23. März 2009 EDITORIAL Sehr geehrte Leser! Unerwartet einig und entschlossen geht die Europäische Union in die internationalen Verhandlungen über eine Reform der Finanzmärkte. Bei ihrem Gipfeltreffen am 20. März in Brüssel verständigten sich die Staatsund Regierungschefs auf ein Paket aus 24 Forderungen, das sie am 2. April auf dem Gipfel der 20 wichtigsten Volkswirtschaften der Welt (G 20) in London durchsetzen wollen. Bei den Beratungen, denen ein langer Streit über die zu wählende Strategie vorangegangen war, spielte letztlich auch die Kritik einiger kleiner Mitgliedstaaten keine Rolle mehr, die in den vergangenen Wochen darüber geklagt hatten, dass Deutschland, Frankreich und Großbritannien die Verhandlungslinie für London im Wesentlichen unter sich ausgemacht hätten. Am Ende ging alles sehr schnell, und es gab große Zustimmung von allen Seiten. Der Finanzrahmen für Notkredite an nicht dem Euro-Raum angehörende Staaten mit Zahlungsschwierigkeiten wurde von 25 auf 50 Milliarden Euro verdoppelt, so dass die Europäische Kommission Geld bis zu dieser Höhe am Kapitalmarkt aufnehmen und an die betroffenen Länder weiterleiten darf. Einig sind sich die Europäer vorerst auch darin, nicht dem amerikanischen Vorbild zu folgen und weitere Konjunkturprogramme zu beschließen. Allerdings bringt die EU schon jetzt insgesamt mehr als 500 Milliarden Euro zur Bekämpfung der Rezession auf: einschließlich eines kleineren Programms zum Anschieben gemeinsamer Projekte, der erwähnten Erhöhung des Finanzrahmens für Notkredite und weiterer Kredite an den Internationalen Währungsfonds, dessen Kapital auf 500 Milliarden Dollar verdoppelt werden soll. Anders als die USA, deren Zentralbank gerade eine Billion Dollar an frisch gedrucktem Geld auf den Kapitalmarkt geworfen hat, verpflichten sich die EU-Staaten ausdrücklich auf solide öffentliche Finanzen und auf den bestehenden Stabilitätspakt, der Obergrenzen für staatliche Verschuldung vorsieht. Und ebenfalls anders als die USA dringt die EU darauf, dass sich der bevorstehende Weltwirtschaftsgipfel damit beschäftigt, dem globalen Finanzsystem Zügel anzulegen. Schließlich fordern die Staats- und Regierungschefs eine grundlegende Reform des IWF, eine striktere Aufsicht über Banken, Hedge- Fonds und Rating-Agenturen und schlagen vor, Sanktionen gegen jene zu verhängen, die gegen internationale Regeln verstoßen. Die Philosophie hinter dem Forderungskatalog lautet nach den Worten des britischen Premierministers Gordon Brown wie folgt: Die Märkte müssen frei sein, aber nicht wertfrei. In der anhaltenden Finanz- und Wirtschaftskrise müsse Europa führen, so Brown, und diesen Anspruch habe der das Ergebnis des Brüsseler Gipfels eindrucksvoll bekräftigt. Damit dürfte er Recht haben. Die EU wird in der Krise führen können, weil sie eine wertvolle Erfahrung gemacht hat: Alle Mitgliedstaaten mussten erkennen, dass es ihnen zusammen nur gut gehen kann, wenn jeder Einzelne zu Zugeständnissen bereit ist. Nun gibt es keinen logischen Grund mehr, warum der größte Binnenmarkt und Wirtschaftsraum der Welt nicht die Feder führen sollte, wenn die neuen Spielregeln für das globale Finanz- und Wirtschaftssystem geschrieben werden. Eine andere Lehre aus der Krise ist sicher auch, dass die EU uns letztlich hilft, die Kluft zwischen einer globalen, von gegenseitigen Abhängigkeiten gekennzeichneten Wirtschaft und ausgeprägten nationalen politischen Identitäten zu überbrücken. Ihre historischen Errungenschaften, der Binnenmarkt und die Erweiterung, müssen weiter gepflegt werden. Wenn Europa weiter erfolgreich sein will, müssen die Reformen fortgesetzt werden, um seine Flexibilität, seine Widerstandskraft und seine globale Reichweite auszubauen. Beste Grüße Ihr Franz Terwey Seite 2

3 Ministerrat Aus den EU-Institutionen Schlüsselbotschaft zu sozialen Folgen der Finanzkrise Der Rat Soziales hat am 9. März Schlüsselbotschaften an den Frühjahrsgipfel formuliert, mit denen er aufbauend auf früheren Kommissionsvorschlägen eine Strategie zur Bewältigung der sozialen Folgen der Finanzkrise skizziert. Viel Neues ist nicht zu vernehmen: das meiste wäre vor der Krise auch nicht anders gesagt worden. Die Lissabon-Strategie sei ein voller Erfolg gewesen, aber viel bleibe noch zu tun; vor allem müssten die Mitgliedstaaten die vereinbarten Ziele und eingegangenen Verpflichtungen ernster nehmen. Um glaubhaft zu sein, müsse der wirtschaftliche Wieder-Aufschwung auf dem Prinzip der Solidarität aufbauen nun hätten die Sozialsysteme ihre Rolle als automatische Stabilisatoren zu spielen. Vor allem aber müsse den am meisten ausgegrenzten Menschen geholfen und neue Ausgrenzungen vermieden werden. Die Reformprozesse seien fortzuführen, um Europa wettbewerbsfähiger (und grüner ) zu machen. Gemeinsamer Beschäftigungsbericht und Empfehlungen zur Beschäftigungspolitik in den Mitgliedstaaten Der Rat Soziales hat am 9. März den von der Kommission vorgelegten Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2008/2009 sowie die länderspezifischen Empfehlungen angenommen. Betont werden das Flexicurity-Prinzip, die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte, das Prinzip des lebenslangen Lernens und der beruflichen Aus- und Fortbildung sowie die Konzentration auf Aktivierung und Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Ein weiteres Mal wird den Mitgliedstaaten eine Senkung der Lohnnebenkosten nahe gelegt. Deutschland wird aufgefordert, mehr zur Reduktion der strukturellen Arbeitslosigkeit Geringqualifizierter und Langzeitarbeitsloser zu unternehmen. Wirtschaftspolitische Grundzüge Der Rat stimmte am 9. März den Empfehlungen zu den 2009 aktualisierten Grundzügen der Wirtschaftspolitik zu. An den Grundsätzen selbst ändert sich kaum etwas. Aus Sicht der Sozialversicherung gibt vor allem die auch hier wieder vertretene Forderung zu denken, Lohn- und Lohnnebenkosten beschäftigungsfreundlich zu gestalten. Neue Konsultationsrunde zu Sozialdienstleistungen Eine Kommissionsmitteilung vom 20. November 2007 einschließlich zweier Dokumente zu häufig gestellten Fragen auf den Gebieten des Beihilfeund Vergaberechts, ein Seminar im März 2008 sowie ein Fragebogen an Mitgliedstaaten und Betroffene bildeten die Grundlage einer neuen Konsultationsrunde zu Sozialdienstleistungen. Die Ergebnisse wurden vom Ausschuss für Sozialschutz (SPC), der dem Ministerrat zuarbeitet, in Form von Schlussfolgerungen zur Anwendung der Gemeinschaftsregeln zusammengefasst. Dabei stellte der SPC fest, dass Mitgliedstaaten und Betroffene sich der Bedeutung des Europäischen Wirtschaftsrechts durchaus bewusst sind, aber noch ein gewisser Widerwille gegen eine systematische Anwendung bestehe. Die nächsten Schritte bestünden in einer Anpassung der häufig gestellten Fragen (und ihrer Antworten) sowie in einer Fortsetzung des Erfahrungsaustauschs. Offene Fragen bestehen insbesondere noch beim Thema des grenzüberschreitenden Interesses an einer Auftragsvergabe sowie der Zulässigkeit öffentlich-öffentlicher Partnerschaften. Auch aus dem Gesundheitsbereich sind einige Probleme zu erwähnen. So scheint dort die Prüfung einer verbotenen Überkompensation als Folge öffentlicher Zuwendungen angesichts der komplexen Natur von Gesundheitsdienstleistungen Schwierigkeiten zu bereiten. Auch wurde die Frage nach der Zulässigkeit vorübergehender Rettungs-Beihilfen an Gesundheitseinrichtungen in Phasen einer Umstrukturierung gestellt. Besondere Schwierigkeiten werden bei der strikten Anwendung der öffentlichen Vergaberegeln auf soziale Dienstleistungen berichtet. Aus den eingegangenen Anregungen zieht der Sozialschutzausschuss vor allem eine praktische Schlussfolgerung: Die häufig gestellten Fragen (einschließlich Antworten) sollten in allen Amtssprachen der EU zur weiteren Diskussion zur Verfügung gestellt werden. Ferner identifiziert der Ausschuss drei Themen, die künftig besonderer Aufmerksamkeit bedürfen: die Zusammenarbeit öffentlicher Stellen untereinander, die Rolle nichtgewinnorientierter Organisationen und die Frage möglicher Alternativen zu strikten Vergabeverfahren. Seite 3

4 Familienminister einigen sich auf Grundsätze der Kindesbetreuung Auf Einladung des tschechischen Arbeits- und Sozialministers Petr Nečas fand Anfang Februar im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft ein Treffen der EU-Familienminister in Prag statt. Es wurde herausgestellt, dass bei allen familienpolitischen Aktivitäten der Mitgliedstaaten vorrangig auf die Interessen der Kinder sowie eine hochwertige Pflege und die Freiheit für Familien abzustellen sei. Das Treffen fand im Rahmen der geplanten Umsetzung der horizontalen Unterstützung für Familien statt eine Priorität in der EU-Politik, die sich an den sog. Barcelona-Zielen orientiert. Die Debatte zeigte deutlich, dass die Mitgliedstaaten sich in ihrer jeweiligen Herangehensweise hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterscheiden, was naturgemäß aus den unterschiedlichen kulturellen, historischen und politischen Traditionen bzw. Erfahrungen resultiert. Die meisten Mitgliedstaaten bekräftigten zwar ihre Unterstützung für die Barcelona-Ziele, hielten jedoch auch fest, dass sie nicht beabsichtigen, die Umsetzung bis zum Jahr 2010 abgeschlossen zu haben. Einige Länder wiesen auch darauf hin, dass etwaige geteilte Zuständigkeiten im Bereich der Familienpolitik zu beachten seien. Insgesamt ergab sich jedoch ein allgemeiner Konsens zu den Grundsätzen, die gleichzeitig zu berücksichtigen seien. Hierbei wurde das Kindesinteresse besonders hervorgehoben. Strittig ist jedoch, wie dieses Kindesinteresse zu definieren sei. Einigkeit wurde hinsichtlich der zu fordernden Qualität der Kindesbetreuung erreicht und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Wahlfreiheit der Familien hinsichtlich der verschiedenen Formen der Kindesbetreuung unbedingt zu wahren sei. Mehrere Länder wiesen auch darauf hin, dass eine allgemeine gesellschaftliche Anerkennung der nicht geregelten und unbezahlten Kindesbetreuung, gerade in Hinblick auf die Gleichstellung von Mann und Frau, erfolgen müsse. Entschließung zur Gesundheit junger Menschen Bereits Ende 2008 einigte sich der Rat auf eine Entschließung zur Gesundheit und zum Wohlbefinden junger Menschen. Darin wird festgestellt, dass der Gesundheitszustand junger Menschen in der EU zwar zufriedenstellend sei, jedoch bestimmte Aspekte wie Ernährung, Bewegungsmangel und Alkoholmissbrauch sowie sexuelle und psychische Gesundheit Anlass zur Sorge gäben. Besondere Aufmerksamkeit müsse der Förderung gesunder Lebensweisen und der Prävention, insbesondere in den Bereichen Sexualität, Alkoholmissbrauch, Drogen- und Tabakkonsum, Essstörungen und Fettleibigkeit sowie Gewalt, Glücksspiel und der Abhängigkeit von Informations- und Kommunikationstechnologien gewidmet werden. Wesentlicher Einflussfaktor für die Gesundheit junger Menschen sei das soziale Umfeld. Der Mitgliedstaaten werden zu eigenen Gesundheitsinitiativen aufgerufen, an den auch junge Menschen selbst sowie jugendpolitische Akteure teilnehmen sollten. Der Zugang zu Freizeitaktivitäten sowie zu kulturellen und körperlichen Aktivitäten sei zu fördern, ebenso sollten die Gesundheit und das Wohlbefinden junger Menschen im Bereich Information und Medien stärker einbezogen werden. Außerdem wurde die EU-Kommission ersucht, den Aspekt Jugend in ihren Gesundheitsinitiativen berücksichtigt und junge Menschen wie gleichermaßen jugendpolitische Akteure auf allen Ebenen an entsprechenden Maßnahmen zu beteiligen. Sowohl an die Mitgliedstaaten wie auch an die Kommission erging der Appell, die Forschung zur Gesundheit junger Menschen zu verbessern sowie Aufklärungsarbeit über die Einflussfaktoren der Gesundheit junger Menschen zu leisten. Auch müsse auf der Austausch bewährter Vorgehensweisen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene vorangetrieben werden. Die Möglichkeiten innerhalb bereits bestehender Programme und Instrumente der EU müssten dabei optimal genutzt werden, insbesondere innerhalb des Europäischen Strukturfonds sowie des Programms Jugend in Aktion. Schließlich solle auch die Partnerschaft mit jungen Menschen, Jugendorganisationen, den jugendpolitischen Akteuren sowie der Zivilgesellschaft im Bereich der Gesundheit junger Menschen intensiviert werden. EU-Mindestanforderungen an Lenkzeitkontrollen Am 30. Januar wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Richtlinie 2009/5/EG veröffentlicht, die im Februar in Kraft trat und die bis zum 31. Dezember des Jahres von Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden muss. Danach wird das Kontrollsystem hinsichtlich der Einhaltung der Lenkzeiten bei Verkehrsunternehmen jeglicher Art erweitert und vereinheitlicht. Durch die seit längerem geltende Lenkzeiten-Verordnung sowie die Kontrollgeräte-Verordnung der EU besteht Seite

5 heute schon ein europaweit einheitliches System der wirksamen, angemessenen und regelmäßigen Kontrolle von Verkehrsunternehmen aller Art. Aufgrund der nunmehr veröffentlichten Richtlinie zur Einstufung von Verstößen gegen die Lenkzeiten-Verordnung wird die bisher nur kurze Liste der Zuwiderhandlungen gegen die genannten EU-Verordnungen erheblich ausgeweitet. Die angeführten Tatbestände werden zugleich in drei Kategorien eingeteilt. Abhängig von Schweregrad und Häufigkeit der Begehung sollen diese zu verstärkten und strengeren Kontrollen der betreffenden Unternehmen führen. Durch die Richtlinie wird der Aufbau einer einheitlichen Kontrolle und damit gleicher Wettbewerbsbedingungen auf europäischer Ebene bewirkt. Unterstützt wird dies durch grenzübergreifendes Erfassen von Verstößen gegen die Bestimmungen zu Lenkzeit und Kontrollgeräten, wenn Fahrer oder Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat als dem Niederlassungsstaat Verstöße begangen haben. Europäisches Parlament Vorrangige Aktionsfelder im Bereich psychische Gesundheit Das Europäische Parlament hat am 24. Februar einen Bericht über psychische Gesundheit der Abgeordneten Evangelia Tzampazi (PSE/GR) mit 609 Stimmen angenommen. Der Bericht enthält spezifische Empfehlungen in Bezug auf fünf vorrangige Bereiche, die auch im Europäischen Pakt für psychische Gesundheit und Wohlbefinden, der auf den Ergebnissen der europäische Konferenz Gemeinsam für psychische Gesundheit und Wohlbefinden vom Juni 2008 gründet, festgeschrieben sind. Diese Bereiche sind Prävention von Selbstmord und Depressionen, psychische Gesundheit in den Bereichen Jugend und Bildung, psychische Gesundheit am Arbeitsplatz, psychische Gesundheit von älteren Menschen, sowie die Bekämpfung von Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung. Die Mitgliedstaaten werden in Tzampazi-Bericht aufgefordert, das Bewusstsein für die große Bedeutung guter psychischer Gesundheit vor allem bei den im Gesundheitswesen tätigen Personen und in den Zielgruppen (Eltern, Lehrer, soziale und rechtliche Anlaufstellen, Arbeitgeber, Betreuer), aber insbesondere auch in der breiten Öffentlichkeit nachhaltig zu verbessern. Die im 7. Forschungsrahmenprogramm verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten sollten zur verstärkten Erforschung der psychischen Gesundheit und des psychischen Wohlbefindens und des Zusammenhangs zwischen psychischen und physischen Beschwerden verwendet werden und die Mitgliedstaaten sollten auszuloten, ob im Rahmen des Europäischen Sozialfonds und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Mittel zur Finanzierung von Initiativen zur Förderung der psychischen Gesundheit zur Verfügung stehen. Die Parlamentarier fordern die Mitgliedstaaten ferner auf, in allgemeinmedizinischen Versorgungseinrichtungen und in Einrichtungen zur Versorgung psychisch Kranker Untersuchungen zur Früherkennung von psychischen Erkrankungen einzuführen. Die Kommission wird aufgefordert, den Aufgabenbereich des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) auf psychische Krankheiten auszudehnen. Zudem wird nachdrücklich auf die Schlüsselrolle der Medien hingewiesen, wenn es darum geht, einen anderen Umgang mit psychischen Erkrankungen zu fördern. Das Parlament fordert außerdem die Entwicklung europäischer Leitlinien für einen verantwortlichen Umgang der Medien mit dem Thema psychische Gesundheit, wenn der Stigmatisierung psychischer Erkrankungen wirklich eine Ende gesetzt werden soll. Europäischer Aktionsplan zum Kampf gegen Alzheimer Das Europäische Parlament hat die Europäische Kommission dazu aufgerufen, die Alzheimer- Krankheit als eine Priorität der Politik anzuerkennen. Norwegen, Frankreich, Schottland und seit kurzem auch England hätten den Kampf gegen Demenzerkrankungen zu einer Priorität ihrer Gesundheitspolitik erklärt. Zudem solle ein europäischer Aktionsplan entwickelt werden. In einer Erklärung des Europäischen Parlaments, der 424 Abgeordnete zustimmten, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Kooperation in der Forschung zu verstärken und Initiativen zu ergreifen, um frühe Diagnosen zu gewährleisten. Ein weiteres Ziel müsse die Verbesserung der Lebensqualität Demenzkranker und ihrer Angehörigen sein. Die Erklärung des Parlamentes beruht auf einer Initiative der französischen EU-Abgeordneten Françoise Grossetête (EPP-ED/FR), der Vorsitzenden der European Alzheimer s Alliance. Sie sagte: Ich freue mich, dass Einigkeit darüber besteht, dass die Europäische Union das Leben der 6,1 Millionen Europäer nicht ignorieren darf, die gegenwärtig von Alzheimer oder einer anderen Demenz betroffen sind. Die Abgeordneten wiesen noch einmal auf die enormen Ausmaße der Alzhei- Seite

6 mer-erkrankung hin: Derzeit seien 6,1 Millionen Europäer betroffen und aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung werde sich diese Zahl bis 2050 mindestens verdoppeln, eventuell sogar verdreifachen. EU-Arbeitszeitrichtlinie im Vermittlungsverfahren Die EU-Staaten haben das Vermittlungsverfahren zur Arbeitszeitrichtlinie eingeleitet. Die Diskussionen über eine Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie, in der unter anderem festgelegt ist, wie viele Stunden Beschäftigte in der EU pro Woche höchstens arbeiten dürfen, ziehen sich schon seit Jahren hin. Einen mühsam erreichten Kompromiss der EU-Staaten hat das Parlament im Dezember 2008 in zweiter Lesung abgelehnt und 22 Änderungen gefordert, über die nun im Vermittlungsverfahren verhandelt werden muss. Umstritten sind vor allem mögliche Ausnahmen von der prinzipiellen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche und die Anrechnung von Bereitschaftszeit. Die überarbeitete Arbeitszeitrichtlinie soll den EU- Staaten mit einer Unterscheidung zwischen aktiver und inaktiver Bereitschaftszeit über Schwierigkeiten bei der Bereitstellung finanzierbarer Dienstleistungen, vor allem im Gesundheitswesen, hinweg helfen. Das erste Treffen des Vermittlungsausschusses am 17. März verlief jedoch ohne Einigung. Die Verhandlung wurde auf den 1. April vertagt. Es wurde aber deutlich, dass das Parlament die Abschaffung der Opt-out-Klausel in Erwägung zieht. Gelingt es beiden Seiten nicht, bis Anfang Mai einen Kompromiss zu finden, ist das Gesetzgebungsvorhaben gescheitert und die aktuelle Richtlinie gilt weiter. Allerdings verstoßen fast alle Mitgliedstaaten gegen die Richtlinie, seit der Europäische Gerichtshof geurteilt hat, dass Bereitschaftszeit als Arbeitszeit zu werten ist. Sollten die Verhandlungen scheitern, wird damit gerechnet, dass die Kommission in der nächsten Legislaturperiode rasch einen neuen Richtlinienvorschlag präsentieren wird. Stärkung des Verantwortungsbewusstseins von Subunternehmen Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Europäischen Parlaments billigte am 10. Februar den Bericht von Lasse Lehtinen (PES, Finnland) über die soziale Verantwortung von Subunternehmen in der Produktionskette mit 28 zu 14 Stimmen und keiner Enthaltung. Dem Bericht zufolge fordern die Mitglieder des Europäischen Parlaments die Festlegung eines eindeutigen, gemeingültigen Instruments durch die Kommission, das die Solidarhaftung auf europäischer Ebene einführt. Dabei sollen jedoch die verschiedenen, in den Mitgliedstaaten etablierten Systeme, berücksichtigt bleiben. Für eine zunehmende Transparenz im Subunternehmensablauf soll die Kommission außerdem ein Beurteilungskriterium für die Durchführbarkeit eines solchen Instruments einführen. Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und Entschädigungen bezüglich Arbeitsunfällen sollen aber wenigstens durch die Bandbreite des Mittels abdecken werden. In den Arbeitnehmerrechten ist das Prinzip der Solidarhaftung ein angemessenes Instrument um zu gewährleisten, dass Unternehmen für Subunternehmerpraktiken haften. Die Zunahme von Subunternehmen hatte weitreichende Folgen für die Arbeitsbeziehungen. Das machte es mitunter schwierig, das Rechtsgebiet eindeutig zu bestimmen, welches auf das Verhältnis zwischen den verschiedenen Elementen der Produktionskette anwendbar ist. Der Bericht erläutert, dass das Konzept der Solidarhaftung schon in die Strafmaßnahmen-Richtlinie eingebracht wurde, über die derzeit debattiert wird. Der Bericht soll während der Plenarsitzungen vom 23. bis 26. März zur Abstimmung gestellt werden. Europäische Kommission Kommission legt Strategieplan für das Jahr 2010 vor Am 18. Februar hat die Europäische Kommission ihre Strategieplanung für das Jahr 2010 vorgelegt. Die Jährliche Strategieplanung bereitet den Weg für die Aufstellung einer politischen Agenda für das Jahr 2010 und ist darauf ausgerichtet, den interinstitutionellen Dialog über die Prioritäten des nächsten Jahres einzuleiten und auf den Haushaltsvorentwurf vorzubereiten, den die Kommission im April vorlegen wird. Die Strategie steht jedoch unter dem Vorbehalt der Zustimmung einer neuen Kommission, da die Amtszeit der aktuellen Kommission regulär Ende Oktober 2009 abläuft. Auch für das Jahr 2010 hält die amtierende EU- Kommission im Wesentlichen an ihren 2005 formulierten strategischen Fünfjahreszielen fest neu ist jedoch natürlich die Berücksichtigung der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise. Die erste für das Jahr 2010 aufgeführte Priorität ist daher der wirtschaftliche und soziale Wieder-Aufschwung. Seite

7 Je mehr sich die Krise verschärfe, desto wichtiger sei es, dass die EU ihre Möglichkeiten nutzt, um die Arbeit der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die Wahrung des sozialen Zusammenhalts zu unterstützen. Das Jahr 2010 würde auch ein Schlüsseljahr für die Fertigstellung und Umsetzung der laufenden Überarbeitung der Vorschriften zur Regulierung und Beaufsichtigung der Finanzmärkte werden. Zu den durchzuführenden Arbeiten zur Konjunkturbelebung werde auch gehören, dass der 2008 aufgelegte Small Business Act vollständig umgesetzt und der Zugang der KMU zu Drittlandsmärkten verbessert werde, um den KMU dabei zu helfen auch in Krisenzeiten im Geschäft zu bleiben. Zu den Vorhaben des Jahres 2010 wird es auch gehören, die Auswirkungen der krisenbedingten Veränderungen in der europäischen Wirtschaft durch staatliche Beihilfen und Fusionskontrollmaßnahmen abzufedern. Als zweiter prioritärer Bereich werden der Klimawandel und die nachhaltige Entwicklung Europas aufgeführt. Sofern die EU ihr Ziel eines neuen internationalen Klimaschutzübereinkommens 2009 in Kopenhagen erreiche, solle dieses neue Übereinkommen innerhalb der EU und in anderen Teilen der Welt umgesetzt und befolgt werden. Entsprechend den Vorschlägen der Kommission dürfte der Europäische Rat auf seiner Tagung im Frühjahr 2010 einen Energieaktionsplan für den Zeitraum 2010 bis 2014 verabschieden. Der dritte prioritäre Bereich fällt unter das Stichwort bürgernahe Politik. Das Jahr 2010 wird das erste Jahr der Durchführung des Stockholm-Programms sein, also des Nachfolgerahmens für das aktuelle Haager Programm zur gemeinsamen Innenpolitik der Mitgliedstaaten, welches im 2. Halbjahr 2009 unter schwedischer Präsidentschaft in Kraft treten soll. Ausgehend von Initiativen, die 2009 vorgestellt werden, werden die Arbeiten zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität im Hinblick auf eine höhere Sicherheit der Bürger weiter vorangetrieben. Ein weiteres Arbeitsfeld wird der Ausbau des Europäischen Rechtsraums sowie die Gewährung weiterer Verfahrensrechte sein. Im Bereich Grenzen sollte der neue Schengener Evaluierungsmechanismus in die Praxis umgesetzt werden. Anfang 2010 wird die Kommission unter Umständen Vorschläge für ein Ein-/Ausreisesystem und ein Registrierungsprogramm für Reisende vorlegen. Überdies dürften 2010 Fortschritte bezüglich der Schaffung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (Eurosur) erzielt werden. Zudem würden Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheitsversorgung und zur Gewährleistung der Verbrauchersicherheit erfolgen. Dazu gehörten unter anderem die Umsetzung der EU-Gesundheitsstrategie, die Durchführung des zweiten Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Gesundheitsbereich, der Abschluss der Mitentscheidungsverfahren über die Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, über Organspenden und Organtransplantationen sowie die Aktualisierung der Arbeiten über Grippepandemien und Gefahren für die öffentliche Gesundheit. Die Annahme des Maßnahmenpakets Arzneimittel von 2008 soll dazu beitragen, dass den Patienten sichere Arzneimittel zur Verfügung stehen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors erhalten bleibt. Im Zusammenhang mit dem vierten prioritären Bereich, Europa als Partner in der Welt, wird darauf hingewiesen, dass falls der Vertrag von Lissabon in Kraft tritt, mit dem Jahr 2010 eine neue Phase der EU-Außenpolitik eingeleitet werde. Eine der ersten sichtbaren Auswirkungen dieser institutionellen Veränderung sei die Schaffung des europäischen Auswärtigen Dienstes. Der fünfte prioritäre Bereich umfasst die Verbesserungen der Rechtsetzung und der Transparenz. So solle in Bezug auf die bestehenden Rechtsvorschriften im Rahmen eines integrierten Vereinfachungsprozesses die Gesamtwirksamkeit des ordnungspolitischen Rahmens nach Politikbereich überprüft werden. Parallel solle der Bürokratieabbau vorangetrieben und die Arbeiten im Rahmen der Europäischen Transparenzinitiative fortgeführt werden. Der Strategieplan ist im Internet verfügbar: com/2009/com2009_0073de01.pdf Memorandum zur Auswirkung der Krise auf die Alterssicherung Die Erwartungen an die Erträge kapitalgedeckter Altersvorsorge waren im Rückblick zu optimistisch. Sie haben zwar bisher unter der Krise nicht so sehr gelitten wie andere Finanzdienstleister, sind aber auch nicht immun gegen die Krise. Diese Botschaft vermittelte die Kommission in einem Memorandum vom 6. März. Wegen ihres langfristigen Anlagehorizonts und ihrer vergleichsweise konservativen Anlagestrategie seien Pensions- Seite 7

8 fonds in der Lage, auch schwere Marktturbulenzen auszusitzen. Vor allem seien sie nicht gezwungen, zu einem ungünstigen Zeitpunkt zu verkaufen. Überdies würden sie ja schließlich laufend Einnahmen aus Beiträgen (und Kapitalerträgen) ziehen. Beitragsdefinierte Betriebsrentensysteme dürften zur Wiederherstellung des Gleichgewichts wohl vor allem den Weg einschlagen, Rentenanpassungen auszusetzen und Beiträge zu erhöhen. Ferner müsse man sich auch gegen die Gefahr von Insolvenzen wappnen. Es sei jedoch zu befürchten, dass nun noch mehr leistungsdefinierte Systeme (mit mehr oder weniger umfangreichen Garantien) für neue Mitglieder geschlossen und durch rein beitragsdefinierte Systeme ersetzt würden. Erneut und mit noch mehr Wucht stelle sich die Frage der langfristigen Nachhaltigkeit von Rentensystemen. Das Thema sei zu einem gewissen Grad durch zu optimistische Erwartungen an die Erträge überdeckt worden. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Obergrenzen für den Anteil beitragsdefinierter Systeme am Gesamt-Alterseinkommen in Erwägung zu ziehen, auch wenn diese Systeme heutigen Rentnern im Großen und Ganzen noch keine gravierenden Probleme bereiten. Gleichzeitig wird auch auf die Folgen der Krise für die öffentlichen, umlagefinanzierten Systeme hingewiesen. Zwar würden die Menschen auf kürzere Sicht wohl die Renten erhalten, die sie erwarten. Auf lange Sicht jedoch würde ein ernsthafter wirtschaftlicher Abschwung, zusammen mit höheren Staatsverschuldungen, manche Länder zu (zusätzlichen) Anpassungen der öffentlichen Renten zwingen. Die Antwort der Kommission auf die Frage, welche Lektionen aus der Krise zu ziehen sei, fällt eher mager aus: Kurzfristig, d.h. für diejenigen, die heute schon Rentner sind oder bald in den Ruhestand gehen, sei ohnehin nichts zu befürchten. Langfristig biete die Offene Koordinierungsmethode den geeigneten Ansatz, auf europäischer Ebene bei Bedarf gegenzusteuern. Man könne aber jetzt schon feststellen, dass bei der Wahl der Anlagechancen und -risiken das so genannte Lebenszyklus-Modell der Standard werden sollte. Diese Einsicht ist allerdings nicht wirklich neu; sie wurde von der Kommission schon früher vertreten. Vor allem aber relativiert sie das zunächst einmal überraschende Konzept, Obergrenzen für den Anteil beitragsdefinierter Systeme einzuführen zumal diese ohnehin auf Niedrigverdiener fokussiert werden sollen. Länderfortschrittsberichte zur Lissabon-Strategie Wie schon in den zurückliegenden Jahren hat die Kommission nun auch für das Jahr 2008 die Länderfortschrittsberichte zur Umsetzung der Lissabon-Strategie vorgelegt. Sie stehen in engem Zusammenhang mit länderspezifischen Empfehlungen, welche die Kommission als Reaktion auf die aktuelle Krise bereits am 28. Januar abgegeben hatte (Vorschlag für eine Ratsempfehlung zur Unsetzung der Lissabon-Strukturreformen im Kontext des Europäischen Erholungsplans [KOM/2009/34]). Deutschland wird dafür gelobt, dass es sich die Lissabon-Strategie in adäquater Weise zu Eigen gemacht habe. Jedoch bleibe die langfristige Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen und insbesondere der Systeme der sozialen Sicherheit eine Herausforderung. Gelobt wird ferner die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung; dies habe die Lohnnebenkosten gesenkt und damit die Qualität der öffentlichen Finanzen verbessert eine etwas eigenwillige Schlussfolgerung. Dieser Effekt sei aber wieder abgeschwächt worden durch höhere Beitragssätze zur Kranken- und Rentenversicherung. Insgesamt müsse mehr getan werden, um gering Qualifizierte dauerhaft im Vollzeit-Jobs zu bringen und ihnen auch Aufstiegsmöglichkeiten zu eröffnen. Gemeinsamer Bericht für Sozialschutz und Soziale Eingliederung 2009 Am 13. Februar hat die Kommission ihren Vorschlag für den Gemeinsamen Bericht für Sozialschutz und soziale Eingliederung 2009 vorgelegt; er wurde inzwischen vom Rat am 9. März gebilligt. Das Dokument extrahiert Schlüsselbotschaften aus den Nationalen Strategieberichten und bringt sie auf einen (behaupteten) gemeinsamen Nenner, der sich weitgehend mit den bisher bekannten Kommissionsstrategien deckt. Jüngste Strukturreformen der Sozialsysteme hätten sich arbeitsmarktpolitisch positiv ausgewirkt, indem sie Arbeitsanreize gestärkt, mehr Menschen in Arbeit gebracht und die Lebensarbeitszeit verlängert hätten. Bei der vereinbarten Beschäftigungsquote Älterer von 50% (bis 2010) werde es in Anbetracht der steigenden Lebenserwartung mittelfristig aber nicht bleiben können. Hauptsächlich werden die Ergebnisse der drei Pfeiler der Offenen Koordinierungsmethode (OMK) Eingliederung, Renten und Gesundheit dargestellt. Im Zusammenhang mit dem ersten Pfeiler wird ein Bedarf nach besseren Minde- Seite

9 steinkommensregelungen abgeleitet. Im Übrigen müssten sich die Maßnahmen besonders auf die Bekämpfung der Kinderarmut konzentrieren, dürften aber auch neue Risikogruppen wie insbesondere Berufseinsteiger und junge Arbeitnehmer nicht vernachlässigen. Priorität besitze eindeutig die aktive Eingliederung der benachteiligten Gesellschaftsgruppen durch Erwerbsarbeit, ggf. mit Einkommensunterstützung. Es müsse aber auch denjenigen Menschen eine Perspektive geboten werden, für die bezahlte Arbeit nicht wirklich eine Option ist. Auf dem Gebiet der Alterssicherung müsse die Angemessenheit der Renten für Frauen und Geringverdiener im Auge behalten werden. Auch zeige die aktuelle Krise, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit möglicherweise besser abgedeckt werden müssen. Die Krise der Finanzmärkte habe sich wegen der guten regulatorischen Rahmenbedingungen kaum auf die heutigen Rentner und diejenigen ausgewirkt, die bald in Rente gehen wenn auch manche Erwartungen im Hinblick auf die Rentenhöhe nicht erfüllt werden dürften. Für die Zukunft müssten kapitalgedeckte Rentensysteme aber überarbeitet werden, um das Kapitalanlagerisiko in der Anspar- und in der Auszahlungsphase besser in den Griff zu bekommen. Auch sei derzeit in der Auszahlungsphase oft kein angemessener Schutz gegen das Langlebigkeits- Risiko gegeben. In beiden Fällen könne eine kapitalgedeckte Lebensversicherung Abhilfe schaffen. Vor allem aber sei der Verbreitungsgrad kapitalgedeckter Systeme zu erhöhen, so dass sie ihr volles Potential bei der Bewältigung des demographischen Wandels entfalten könnten. Die Erfahrung zeige, dass man ohne eine (gesetzliche) Festlegung von Erfassungsgrad und Beitragshöhe wohl nicht auskommen werde. Parallel zum Ausbau kapitalgedeckter Systeme hätten viele Mitgliedstaaten auch Mindestrentensysteme gestärkt und ihre Leistungen angehoben. Im Gesundheitswesen gehe es darum, mit dem eingesetzten Geld bessere Ergebnisse zu erzielen und vor allem gesundheitliche Ungleichheiten zu reduzierten. Diese Ungleichheiten gebe es nach wie vor, und zwar sowohl zwischen sozioökonomischen Gruppen als auch zwischen Regionen. Die Mitgliedstaaten seien sich darin einig, dass eine verbesserte Grundversorgung der richtige Weg sei, vor allem dann, wenn nur wenig Mittel zur Verfügung stünden. Mit einer gewissen Zurückhaltung wird daher der relativ hohe Anteil der privaten Finanzierung in manchen Ländern zur Kenntnis genommen, sei es durch freiwillige Zusatzversicherungen, sei es durch Zuzahlungen. Die Bedeutung der Prävention werde erkannt, aber immer noch zu wenig finanziert. Zur Verbesserung der Effizienz und Effektivität hätten mehrere Länder den Weg der Privatisierung eingeschlagen. Der Erfolg hänge nun von der Schaffung von Anreizstrukturen ab, insbesondere aber von der Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen zu den Privatversicherern, der Regulierung des Marktes und vom Risikoausgleich, Bei der Frage der Qualität falle auf, dass nur wenige Länder der Patientensicherheit höchste Priorität einräumten. Zahlreiche Länder wollten den Patienten perspektivisch mehr Wahlmöglichkeiten eröffnen; dies müsse nicht zwangsläufig mit höheren Kosten verbunden sein. Der Bericht wird ergänzt durch Länderberichte, ausschließlich in ihrer jeweiligen Landessprache. Für Deutschland werden eine bessere Bekämpfung von Armut und Langzeitarbeitslosigkeit, eine weitere Förderung von Zusatzrenten zusammen mit einer Überwachung des Funktionierens der Rentenanpassungsformel sowie eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen erwartet. Der gegenwärtige Zyklus der OMK reicht im Einklang mit dem Zieljahr der Lissabon-Strategie bis zum Jahr Bis dahin sollte die Methode beibehalten werden, dass sich die Mitgliedstaaten selbst quantitative Ziele setzen, dort, wo sie es für richtig halten; sie sollten jedoch auf soliden wissenschaftlichen Analysen basieren, und es müssten ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden. Überwachung der Stabilitätsund Konvergenzprogramme Die Kommission hat ihre Stellungnahmen zu mehreren Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen abgegeben. Für Italien, Luxemburg und Portugal wird vor dem Hintergrund der Krise eine deutliche Verschlechterung der Haushaltslage im Jahr 2009 erwartet. In Italien und Portugal wird das Defizit auf fast 4% steigen, in Frankreich sogar auf 4.4%. Litauen rechnet zwar nur mit 2,1%; die Kommission äußert jedoch ernste Zweifel an dieser Zahl. Irland, Griechenland, Frankreich (und letztlich auch Spanien) werden aufgefordert, vor dem Hintergrund der Alterung der Gesellschaft die Reformen auf den Gebieten der Renten- und teilweise auch Gesundheitspolitik (Griechenland, Malta) fortzusetzen. Lettland wird sogar dazu aufgerufen, die Seite 9

10 Gehälter im öffentlichen Dienst zu kürzen ein Schritt, den zur Zeit etwa auch Irland anvisiert. Ferner hat die Kommission das Defizitverfahren wegen zu hoher Neuverschuldung gegen sechs Länder eingeleitet: Frankreich, Spanien, Irland, Griechenland, Lettland und Malta. Alle Länder hatten im Jahr 2008 ein Defizit von über 3%, Irland sogar in Höhe von 6,3%. Kommissions-Arbeitsplan 2009 für das Gesundheits-Aktionsprogramm ( ) Die Europäische Kommission hat Ende Februar den Arbeitsplan für das Jahr 2009 veröffentlicht. Dieser dient der Durchführung des zweiten Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit und sieht Projektförderungen von etwa 48 Millionen Euro vor. Für das zweite Aktionsprogramm ( ) sind insgesamt rund 320 Millionen Euro vorgesehen. Der Arbeitsplan 2009 sieht die folgenden drei Aktionsbereiche für das laufende Jahr vor. Im Aktionsbereich Besserer Gesundheitsschutz der Bürger geht es darum, Gesundheitsbedrohungen frühzeitig zu ermitteln und zu bekämpfen sowie präventive Maßnahmen von Krankheiten weiterzuentwickeln. Zudem werden Projekte für Bereitschaftsplanung und Krisenmanagement ausgeschrieben. Darüber hinaus soll die Patientensicherheit durch qualitativ hochwertige und sichere Gesundheitsversorgung erhöht und der rationelle Einsatz von Antibiotika, die Bekämpfung der Resistenz gegen antimikrobielle und antivirale Mittel, die Sicherheit von Nanomaterialien sowie die Sicherheit von Blut, Geweben, Zellen und Organen verbessert werden. Mit dem zweiten Bereich, Gesundheitsförderung, will die Kommission Projekte fördern, die eine gesundheitsorientierte politische Entscheidungsfindung in allen Politikbereichen auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene unterstützen. Ferner sollen Handlungskompetenzen im Bereich der öffentlichen Gesundheit ausgebaut werden. Die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten sollen stärker miteinander verglichen werden, um Defizite zu ermitteln und mögliche Lösungsansätze zu erarbeiten. Gesundheitliche Ungleichheiten in den Mitgliedstaaten sollen abgebaut sowie die Zusammenarbeit in Fragen der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung unterstützt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Beurteilung der Vergleichbarkeit nationaler Kriterien und der Prozesse zur Entscheidungsfindung für die Kostenerstattung bei medizinischen Interventionen. Schließlich sollen Projekte unter anderem in den Bereichen Bekämpfung schwerer und seltener Krankheiten, Gesundheit am Arbeitsplatz, HIV/ Aids, Psychische Gesundheit und Suchtprävention vorgeschlagen werden. Beim dritten Aktionsbereich, der Schaffung und Verbreitung von Informationen und Wissen zu Gesundheitsfragen, geht es um Projekte, die sich für die Entwicklung eines europäischen Gesundheitsinformationssystems sowie die Verbreitung und Anwendung von Gesundheitsinformationen engagieren. Projektvorschläge können bis zum 20. Mai 2009 bei der EU-Kommission eingereicht werden. Weitere Informationen unter: howtoapply/call_for_propal_en.htm Konsultation zur Bekämpfung von Ungleichheiten im Gesundheitswesen Die Generaldirektionen Gesundheit und Beschäftigung der Europäischen Kommission haben Anfang März gemeinsam ein Konsultationspapier zum Thema EU-Maßnahmen zur Verringerung gesundheitlicher Ungleichheiten veröffentlicht. Anliegen ist die Verringerung von Ungleichheiten im Gesundheitsbereich zwischen und auch innerhalb der Mitgliedstaaten; diese Zielsetzung war bereits als ein Aktionsfeld in das Arbeitsprogramm der Kommission für das Jahr 2009 aufgenommen worden. Für den Herbst dieses Jahres plant die Kommission eine entsprechende Mitteilung über die Verringerung gesundheitlicher Ungleichheiten in der EU als Initiative zur Solidarität im Gesundheitswesen zu veröffentlichen. Als Vorbereitung darauf ist der jetzt angestoßenen Konsultationsprozess zu sehen. Das Papier bezieht sich auf Daten, welche die teils erheblichen Unterschiede in der Lebenserwartung bei Geburt und auch bezüglich der gesunden Lebensjahre (Healthy Life Years) innerhalb der EU belegen. Der Unterschied in der Zahl der gesunden Lebensjahre liegt z.b. bei Frauen bei 18 Jahren. Auch hinsichtlich der Krankheitshäufigkeit und -sterblichkeit bestehen erhebliche Unterschiede. An Herzerkrankungen sterben etwa in Litauen über zehnmal mehr Frauen als in Frankreich, und in Rumänien gibt es 25 Mal so viele Tuberkulosefälle wie in Zypern. Seite 10

11 Große Unterschiede gebe es auch innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, so die Kommission, wenn man Personengruppen, hinsichtlich des Ausbildungsstands, des sozialen Stands oder des Einkommens vergleiche, sowie zwischen verschiedenen ethnischen Gruppen. Auch geschlechtsspezifisch könnten Unterschiede festgestellt werden. Die Kommission sieht den Mehrwert eines europäischen Tätigwerdens darin, Dimensionen und Auswirkungen von Ungleichheiten in der Gesundheitsversorgung in der gesamten EU zusammenfassend darstellen zu können und in der Sicherstellung, dass andere Gemeinschaftspolitiken (Bereichen der öffentliche Gesundheit, Beschäftigungspolitik, Sozialpolitik und Regionalpolitik) sich ebenfalls positiv auf den Abbau von Ungleichheiten auswirken, indem sie die Gebiete und sozialen Gruppen besonders berücksichtigen, die am stärksten betroffen sind. Die Konsultationsfragen betreffen folgende Aspekte der Thematik: Die Kommission möchte wissen wie die Entwicklungstendenzen in Bezug auf gesundheitliche Ungleichheiten eingeschätzt werden und es wird nach den Anhaltspunkten für existierende Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten (z. B. größere Unterschiede im Gesundheitszustand) und zwischen sozioökonomischen Gruppen gefragt. Ferner möchte die Kommission wissen, welche Arten von Indikatoren zur besseren Überwachung des Ausmaßes der gesundheitlichen Ungleichheiten in der EU für notwendig gehalten werden. Zudem wird gefragt, ob es auf EU-Ebene ein gemeinsames Engagement zur Verringerung gesundheitlicher Ungleichheiten geben solle, beispielsweise durch Verpflichtung auf gemeinsame Etappenziele und Zielvorgaben und welches die richtigen Instrumente seien, um dafür zu sorgen, dass die gemeinsamen Ziele auf einzelstaatlicher und auf EU-Ebene erreicht werden (Berichterstattung, Benchmarking, offene Methode der Koordinierung). Im Zusammenhang mit der aktuellen Wirtschaftslage wird gefragt ob Sofortmaßnahmen vorstellbar seien, welche die EU oder die Mitgliedstaaten treffen könnten, um einen kurzfristigen Anstieg der gesundheitlichen Ungleichheiten zu vermeiden und ob die Ansicht geteilt wird, dass Strukturfondsinvestitionen dazu beitragen könnten, gesundheitliche Ungleichheiten zu verringern. Zudem soll die Konsultation Antworten auf die Frage liefern, welche Maßnahmen die EU treffen sollte, um den Erfahrungsaustausch zwischen Mitgliedstaaten, Regionen und Städten zu erleichtern und wie die EU-Politik gezielter ausgerichtet werden könnte, damit die Zielgruppen am besten erreicht werden (Benachteiligte, Frauen, Migranten, Kinder). Auch um die Nennung von Beispielen für bewährte Verfahren zur Bekämpfung gesundheitlicher Ungleichheiten wird gebeten. Schlusstermin für die Einreichung von Konsultationsbeiträgen ist der 1. April Gesundheitsversorgung: Europäische Kommission ermahnt Spanien in Bezug auf Rechte der Rentner aus anderen Mitgliedstaaten Am 19. Februar hat die Europäische Kommission eine an Spanien gerichtete mit Gründen versehene Stellungnahme wegen Verstoßes gegen die EU-Bestimmungen über Rechte der sozialen Sicherheit für Reisende in Europa versandt. Nach Auffassung der Kommission werden Rentner aus der EU dadurch diskriminiert, dass für sie Arzneimittel während eines vorübergehenden Aufenthalts in Spanien nicht unentgeltlich sind. Spanien muss nun innerhalb einer Frist von zwei Monaten Stellung nehmen. Anderenfalls, oder falls die Begründung nicht ausreichend ist, kann die Europäische Kommission Spanien beim Europäischen Gerichtshof verklagen. Nach Artikel 31 der Verordnung 1408/71 dürfen Rentner während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen EU-Mitgliedstaat gegen Vorlage ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte notwendige Gesundheitsversorgungsleistungen unter den gleichen Bedingungen wie die in dem betreffenden Land versicherten Rentner in Anspruch nehmen. Für in Spanien versicherte Rentner sind nach den dortigen gesetzlichen Bestimmungen Arzneimittel kostenlos. Rentner aus anderen EU-Mitgliedstaaten dagegen müssen eine von der Rentenversicherung ihres Herkunftslandes in spanischer Sprache ausgestellte Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie ein gesetzliches Ruhegehalt empfangen. Nach Auffassung der Europäischen Kommission ist dies ein Verstoß gegen das EU-Recht und eine Diskriminierung von Rentnern aus anderen EU-Ländern, die in Spanien Urlaub machen. Darüber hinaus sei diese spezielle Auflage, einen zusätzlichen Nachweis vorlegen zu müssen, nicht mit dem Prinzip der Europäischen Krankenversicherungskarte vereinbar, deren Sinn und Zweck es ist, für Reisende in Europa Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Die sog. mit Gründen versehene Stellungnahme ist die zweite Stufe des Verstoßverfahrens. Sie folgt auf das sog. Fristsetzungsschreiben. Liegt nicht binnen zwei Monaten eine Seite 11

12 annehmbare Antwort des betroffen Mitgliedstaates vor, so kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg anrufen. Regionale Entwicklungshilfe beläuft sich auf 38,3 Milliarden EUR Die für Regionalpolitik zuständige EU Kommissarin Danuta Hübner teilte am 5. Februar 2009 mit, dass im Jahr 2008 mehr als 38 Milliarden EUR aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds der Europäischen Union in die Mitgliedstaaten geflossen sind. Mit diesen Geldern wurden Tausende regionaler Entwicklungsprojekte in der gesamten EU mitfinanziert, angefangen von großen Verkehrs-, Umwelt- und Energievorhaben bis hin zu Investitionen in innovative KMU und in die Ausbildung. Die Kommissarin äußerte sich wie folgt: 2008 war ein schwieriges Jahr für die Mitgliedstaaten und die Regionen, insbesondere aufgrund der Verschlechterung des Wirtschaftsklimas. Die starke und stabile Unterstützung durch die Kohäsionspolitik ist wichtiger denn je, um die Wirtschaftstätigkeit aufrechtzuerhalten und 2009 durch den Beitrag zum Europäischen Konjunkturprogramm einen dringend erforderlichen Impuls zu geben. Durch die Bereitstellung von zusätzlichen 6,25 Milliarden EUR in Form von Vorschüssen in diesem Jahr können wir die Liquidität der Mitgliedstaaten deutlich verbessern. Darüber hinaus verlängern wir die Fristen für Zahlungsanträge, so dass jeder Euro optimal genutzt werden kann. Die 2008 ausgezahlten Mittel in Höhe von 38,3 Milliarden EUR kamen aus den vier Strukturfonds dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF), dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Ausrichtung, und dem Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) sowie dem Kohäsionsfonds. 26,8 Milliarden EUR wurden für Programme und Projekte des Programmplanungszeitraums , 11,5 Milliarden EUR für den Zeitraum ausbezahlt. Für den Haushaltszeitraum wurden 257 Milliarden EUR für die Mitgliedstaaten bereitgestellt. Davon wurden bisher 225 Milliarden EUR, d. h. rund 87,5 % des Gesamtbetrags, ausbezahlt. Die Mitgliedstaaten können bei den Strukturfonds aufgrund einer Entscheidung der Kommission über eine sechsmonatige Fristverlängerung Gelder für diesen Zeitraum noch bis zum 30. Juni 2009 abrufen. Die Frist für Zahlungen im Rahmen des Kohäsionsfonds endet in den meisten Fällen Ende Für den Zeitraum wurden 347 Milliarden EUR für die Mitgliedstaaten bereitgestellt. Statut für Europäische Stiftung geplant Aktuell erwägt die EU-Kommission, ob europaweit einheitliche Vorgaben für Stiftungen sich vorteilhaft auf die Aktivitäten potenzieller Gründer und Geldgeber auswirken. Daher appellierte Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy an interessierte Kreise, sich im Rahmen einer öffentlichen Konsultation bis zum 15. Mai hierzu zu äußern. McCreevy erklärte, dass insbesondere bei Initiativen im Gemeinwohlinteresse Stiftungen wichtig seien und dass europaweit angemessene Strukturen geschaffen werden sollten, zumal die Stiftungen immer häufiger grenzüberschreitend tätig würden. Nach einer parallel am 16. Februar veröffentlichten Studie beträgt der Vermögenswert der Stiftungen in Europa zwischen 350 Milliarden und 1 Billion EUR, wobei die jährlichen Ausgaben zwischen 83 und 150 Milliarden EUR lägen, so die Autoren des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht und der Universität Heidelberg. Der europäische Stiftungssektor habe somit erheblich mehr Gewicht als derjenige in den USA, wo für Stiftungen etwa 300 Milliarden EUR an Vermögenswerten sowie 29 Milliarden EUR an jährlichen Ausgaben angegeben werden. Als Wirtschaftsakteure würden Stiftungen und insbesondere Gemeinnützige Stiftungen immer wichtiger. Allerdings seien in den EU-Mitgliedstaaten die Regelungen zu Vermögenswerten, der Aufsicht und hinsichtlich des wirtschaftlichen Betätigungsfeldes sehr verschieden. Daher bestünden erhebliche Hindernisse für grenzüberschreitende Aktivitäten auf zivil- sowie steuerrechtlichem Gebiet. Allein die kalkulierbaren Kosten aufgrund dieser Hürden betrügen jährlich etwa 100 Millionen EUR, so die Autoren der Studie. Plädiert wurde somit für die Erarbeitung eines Rechtsrahmens für Europäische Stiftungen. Nach Ansicht der Wissenschaftler könnte eine derartige einheitliche Rechtsform der Europäischen Stiftung auch positive Folgen für die Spendenfreudigkeit von Unternehmen zeitigen und weiteres internationales Kapital anziehen. Auf diese Weise werde ferner den Bedürfnissen der europäischen Forschung Genüge getan. Abrufbar sind die Studie sowie der entsprechende Online- Fragebogen unter: eufoundation/index_en.htm Seite 12

13 Europäischer Gerichtshof Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung vereinbar mit Europarecht Das Monopol der gesetzlichen Versicherungen gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ist mit dem Europarecht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 5. März in der Rechtssache Kattner Stahlbau GmbH (C-350/07) gegen die Maschinenbau- und Metallberufsgenossenschaft (MMBG) in Luxemburg entschieden. Anlass dieses Vorabentscheidungsverfahrens war eine Vorlage des Landessozialgericht (LSG) Sachsen. Das LSG wollte wissen, ob die Pflichtmitgliedschaft in einer Einrichtung wie der MMBG mit dem europäischen Wettbewerbsrecht und der Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist. Unter Bezugnahme auf seine bisherige Rechtsprechung lehnte der EuGH eine Überprüfung der Stellung von Berufsgenossenschaften entlang des EG-Wettbewerbsrechts ab und wies darauf hin, dass das Gemeinschaftsrecht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit unberührt lasse. Zudem seien die Wettbewerbsvorschriften nur auf wirtschaftlich tätige Unternehmen anwendbar. Eine Einrichtung wie die MMBG nehme jedoch eine Aufgabe rein sozialer Natur wahr, soweit sie im Rahmen eines Systems tätig werde, mit dem der Grundsatz der Solidarität umgesetzt wird und das der staatlichen Aufsicht unterliegt. Die letztendliche Feststellung des Vorliegens eines solchen Systems überließ der EuGH zwar dem vorlegenden Gericht, doch machten die Richter in ihrer Begründung hinreichend klare Vorgaben. Hinsichtlich der Umsetzung des Solidaritätsgrundsatzes machte der EuGH das Urteil in der Rechtssache Cisal (C-218/00) zu seiner zentralen Prüfungsgrundlage und wies darauf hin, dass sich das System der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung durch Beiträge finanziere, deren Höhe nicht streng proportional zum versicherten Risiko sind. Zudem sei auch die Höhe der von der MMBG erbrachten Leistungen nicht notwendigerweise proportional zum Arbeitsentgelt der Versicherten. Schließlich sei die Tätigkeit der Berufsgenossenschaften auch einer ausreichenden staatlichen Kontrolle unterstellt, die bereits in der Rechtssache Cisal zum Ausschluss einer wirtschaftlichen Tätigkeit beigetragen habe. Darüber hinaus verstoße die in Deutschland vorgesehene Pflichtmitgliedschaft bei den Berufsgenossenschaften auch nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit. Auch insoweit verwies der EuGH zunächst auf seine mehrfach angesprochene These, dass in Ermangelung einer Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene die nationale Gesetzgebung eines jeden einzelnen Mitgliedstaats bestimme, unter welchen Voraussetzungen ein Recht auf Anschluss an ein System der sozialen Sicherheit oder die Verpflichtung hierzu besteht. Diesen Grundsatz relativieren die Richter jedoch anschließend, indem sie betonen, dass die Mitgliedstaaten gleichwohl das Gemeinschaftsrecht beachten müssen. Schließlich könne die Pflichtmitgliedschaft bei den Berufsgenossenschaften auch zu einer Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit führen, da es für in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene private Versicherungsgesellschaften unattraktiv sei, Verträge zur Absicherung von Arbeitsunfällen in Deutschland anzubieten und außerdem auch in Deutschland ansässige Unternehmen daran gehindert würden, sich eine Absicherung im Ausland zu beschaffen. Die Richter wiesen jedoch auch darauf hin, dass die Pflichtmitgliedschaft notwendig sei, um das finanzielle Gleichgewicht des Systems der sozialen Sicherheit zu gewährleisten. Dies zu prüfen, sei aber Aufgabe des nationalen Richters, wobei der Gerichtshof auch hier dem Landessozialgericht Sachen wieder relativ genaue Vorgaben für die Rechtfertigung an die Hand gibt. Riester-Förderung umstritten In Ihrer Klage vom 6.Juni 2007 beim Europäischen Gerichtshof (Az. C-269/07) hat die Europäische Kommission eine europafreundlichere Gestaltung der staatlich geförderten Altersvorsorge ( Riester- Rente ) in Deutschland gefordert. Nach bisher geltendem Recht gibt es die Altersvorsorgezulage nur für Bürger, die uneingeschränkt in Deutschland steuerpflichtig sind. Im Einzelnen bedeutet dies zum Beispiel, dass nach einem Umzug ins Ausland das erhaltene Geld gegebenenfalls zurückgezahlt werden muss; auch dürfen bezuschusste Bausparverträge nur für Wohnungen in Deutschland eingesetzt werden. Mit ihrer Klage macht die EU- Kommission geltend, diese Regelungen verstießen gleich mehrfach gegen Gemeinschaftsrecht, so gegen die Gleichbehandlung von Gebietsansässigen und -fremden sowie gegen die Freizügigkeit von Unionsbürgern. Die Tatsache, dass mit dem geförderten Kapital eine Wohnung nur in Deutschland finanziert werden dürfe, behindere den freien Kapitalverkehr. Und die Regelung, dass Seite 13

14 die Zulage zurückgezahlt werden müsse wenn die unbeschränkte Steuerpflicht ende, diskriminiere beispielsweise Wanderarbeitnehmer, die nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben in ihre Heimat zurückkehrten. Dagegen argumentierte die Bundesregierung, die Riester-Förderung sei als Ergänzung zur deutschen Rente gedacht. EU- Bürgern, die nicht mindestens 90 Prozent ihrer Einkünfte in Deutschland erzielten und deshalb bei der Förderung leer ausgingen, fehle die notwendige Bindung an die deutsche Gesellschaft. Weiter verwies die Bundesregierung auf die nachgelagerte Besteuerung der später ausgezahlten Riester-Renten. Daher sei die Rückzahlung der Zuschüsse gerechtfertigt, wenn diese Besteuerung wegen eines Umzugs ins Ausland entfalle. EuGH-Entscheidung zum Urlaubsanspruch dauerhaft Kranker Das Urteil des EuGH vom 20. Januar 2009 zum Urlaubsanspruch dauerhaft kranker Arbeitnehmer ist auf ein geteiltes Echo gestoßen (Az. C-350/06). Bereits in der Ausgabe 1-2/2009 des EUREPORTsocial war über diese Entscheidung berichtet worden. Kritisch äußerte sich der britische Europaabgeordnete Philip Bushill-Matthews (EVP-ED), weil die Entscheidung die Gefahren der Arbeitslosigkeit fördere. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen zöge das Urteil erhebliche Belastungen nach sich. Auf der anderen Seite stimmte die Sozialdemokratin Karin Jöns (SPE/D) der Entscheidung zu. Niemand werde freiwillig krank, und eine Bestrafung von dauerhaft Kranken sei im Urlaubsrecht nicht gerechtfertigt. Außerdem bedeute die Entscheidung einen Beitrag zu einem sozialeren Europa. Die Vereinigung UEAPME (europäischer Arbeitgeberverband des Handwerks sowie kleiner und mittelständischer Unternehmen) äußerte sich dagegen zurückhaltend zu möglichen Auswirkungen. Insoweit wurde darauf hingewiesen, dass über 50% der von ihr vertretenen Unternehmen keine Arbeitnehmer beschäftigten. Öffentliche Ausschreibungen: Schlussanträge des Generalanwalts im Vertragsverletzungsverfahren wegen interkommunaler Abfallentsorgung In der Rechtssache Stadtreinigung Hamburg hat Generalanwalt Mazák am 19. Februar seine Schlussanträge gestellt. Danach bedarf es einer öffentlichen Ausschreibung, wenn verschiedene deutsche Landkreise mit einer Stadtreinigung (hier: diejenige von Hamburg) einen Vertrag zur Abfallentsorgung abschließen. Im vorliegenden Fall schloss die Stadtreinigung Hamburg im Dezember 1995 mit vier Landkreisen einen entgeltlichen Vertrag zur Abfallentsorgung. Darin verpflichtete sie sich, den Landkreisen in einer Müllverbrennungsanlage eine Jahreskapazität von Tonnen jährlich zur Verfügung zu stellen. Auf eine EU-weite Ausschreibung war zuvor verzichtet worden. Aufgrund einer Bürgerbeschwerde über zu hohe Abfallgebühren wurde die EU-Kommission aufmerksam und richtete im März 2004 vergeblich ein Mahnschreiben an Deutschland. Im Gegensatz zur deutschen Ansicht vertrat Generalanwalt Mazák die Ansicht, dass die Richtlinie 92/50/EWG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge anwendbar sei. Relevant sei nur, dass ein öffentlicher Auftraggeber beabsichtige, einen entgeltlichen Vertrag mit einer Einrichtung zu schließen, die sich rechtlich von ihr unterscheide. Keine Bedeutung habe, ob die Einrichtung öffentlich sei. Der Generalanwalt qualifizierte den Vertrag als einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Richtlinie. Weder stelle der Vertrag eine interne Maßnahme zwischen staatlichen Einrichtungen dar noch leiste die Stadtreinigung Hamburg Amtshilfe. Im Sinne der Richtlinie liege ein Vertrag bei jeder Vereinbarung zwischen zwei Personen vor. Müllverbrennung sei ferner eine entsprechende Dienstleistung. Weiterhin sei die Richtlinie auch nicht ausnahmsweise unanwendbar. Insbesondere seien die im Teckal-Urteil (Rechtssache C-107/98) genannten Kriterien nicht erfüllt (Kontroll- und Wesentlichkeitsaspekt). Für eine entsprechende Kontrolle genüge nicht, dass sich die Landkreise auf der Ebene einer Metropolregion gegenseitig kontrollieren, auch genüge eine allgemeine Berufung auf gemeinsame Ziele nicht. Daneben bezweifelt Herr Mazák das Vorliegen des Wesentlichkeitskriteriums, da Müllverbrennung nur Teile der Tätigkeit der Stadtreinigung darstelle. Schließlich habe Deutschland auch nicht auf eine Ausschreibung aufgrund technischer Gründe gem. Art. 11 der Richtlinie verzichten können, da es in der Metropolregion Hamburg keinen anderen Standort für die Verbrennungsanlage gegeben habe. Nicht belegt sei insoweit, dass die Arbeiten des Verbrennens eine technische Besonderheit aufweisen. Auch sei es nicht aufgrund technischer Besonderheit unbedingt erforderlich gewesen, den Auftrag an ein bestimmtes Unternehmen zu ver- Seite 14

15 geben. Der Vertrag sei überdies nicht das einzige Mittel zur Aufgabenerfüllung der Müllbeseitigung gewesen. Für die Genehmigung von Gruppenpraxen und Zahnambulatorien gilt: Gleiches Recht für alle Nach österreichischem Recht wird eine Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Krankenanstalt in der Form eines selbständigen Ambulatoriums nur erteilt, wenn es im Hinblick auf das Leistungsangebot der geplanten Krankenanstalt einen Bedarf gibt. Diese Prüfung erfolgt auf der Ebene des einzelnen Bundeslands. Dementsprechend verweigerte die Wiener Landesregierung der in Deutschland ansässigen Hartlauer Handelsgesellschaft die Errichtung eines selbständigen Zahnambulatoriums in Wien, da kein Bedarf bestehe. Die zahnmedizinische Versorgung sei durch die Krankenanstalten mit Kassenverträgen, niedergelassenen Kassenvertragsärzte, kasseneigenen Einrichtungen, Vertragseinrichtungen der Kassen sowie Zahnärzten mit Kassenverträgen sichergestellt. Durch die geplante private Einrichtung werde die ärztliche Versorgung im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Wien nicht wesentlich beschleunigt, intensiviert oder sonst erleichtert. Aus ähnlichen Gründen lehnte die Oberösterreichische Landesregierung die Erteilung einer Errichtungsbewilligung für ein Zahnambulatorium in der Stadt Wels ab. Der Verwaltungsgerichtshof fragte daraufhin den EuGH, ob die Niederlassungsfreiheit des Gemeinschaftsrechts dem Erfordernis einer Errichtungsbewilligung und ihrer Versagung mangels Bedarfs entgegensteht. Generalanwalt Yves Bot hatte in seinen Schlussanträgen noch die Ansicht vertreten, dass die Niederlassungsfreiheit es nicht verbietet, die Errichtung und den Betrieb eines selbständigen Zahnambulatoriums davon abhängig zu machen, dass zuvor auf der Grundlage einer Bedarfsprüfung eine Bewilligung erteilt wird. Der Verwaltungsgerichtshof müsse jedoch selbst beurteilen, ob die umstrittene Regelung tatsächlich geeignet ist, ihre Ziele zu erreichen, soweit im Gegensatz zu Zahnambulatorien die Eröffnung einer zahnärztlichen Gruppenpraxis ohne Bedarfsprüfung bewilligt wird. Der Gerichtshof urteilte jedoch am 10. März, dass das Erfordernis einer Bewilligung, den Artikeln 43 EGV in Verbindung mit Artikel 48 EGV entgegen stehen, sofern nicht auch Gruppenpraxen einem solchen System unterworfen sind und sofern sie nicht auf einer Bedingung gründen, die geeignet ist, der Ausübung des Ermessens durch die nationalen Behörden hinreichende Grenzen zu setzen. Kommission verklagt Frankreich wegen Nichterstattung von Krankenhausleistungen im Ausland Die Europäische Kommission hat gegen Frankreich die dritte Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens, also die Klageeinreichung vor dem EuGH, wegen des Verstoßes gegen Artikel 49 EGV eingeleitet. Die Behörde stützt ihre Klage auf zwei Punkte: Mit ihrer ersten Rüge wendet sie sich dagegen, dass Frankreich die Erstattung der Kosten für bestimmte in einem anderen Mitgliedstaat außerhalb eines Krankenhauses durchgeführte Heilbehandlungen an die Voraussetzung einer vorherigen Genehmigung knüpfe. Zwar könne diese Voraussetzung, wenn sie sich auf in einem Krankenhaus erbrachte Leistungen beziehe, durch die Notwendigkeit gerechtfertigt sein, die Möglichkeit eines ausreichenden und dauerhaften Zugangs zu einem ausgewogenen Angebot an hochwertigen Krankenhausbehandlungen und eine Dämpfung der durch diese verursachten Kosten zu gewährleisten. Sie erscheine jedoch unverhältnismäßig in Bezug auf außerhalb eines Krankenhauses erbrachte Leistungen. Mehrere Elemente seien geeignet, die eventuellen finanziellen Auswirkungen der Abschaffung des Erfordernisses der vorherigen Genehmigung zu begrenzen, wie die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die Reichweite des Krankenversicherungsschutzes der Versicherten oder die innerstaatlichen Bedingungen für die Gewährung von Leistungen festzulegen, solange diese nicht diskriminierend seien oder zu einer Beschränkung der Freizügigkeit führten. Mit ihrer zweiten Rüge beanstandet die Kommission, dass im französischen Recht eine Vorschrift fehle, nach der den in Frankreich versicherten Patienten unter den im Vanbraekel-Urteil vorgesehenen Bedingungen eine ergänzende Erstattung gewährt werden könne, also eine Erstattung in Höhe der Differenz gegenüber dem Betrag, auf den er einen Anspruch gehabt hätte, wenn er die Krankenhausbehandlung in seinem eigenen Mitgliedstaat erhalten hätte. Folglich kämen die Patienten, die in diesem Sozialversicherungssystem versichert seien, nicht in vollem Umfang in den Genuss der Rechte, die ihnen durch Art. 49 EGV, wie er vom Gerichtshof ausgelegt werde, zuerkannt seien. Seite 15

16 Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss EWSA will mehr Vorgaben für Offene Methode der Koordinierung Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat in seiner Januar-Plenumssitzung seine Stellungnahme CESE 48/2009 zum Kommissionspapier KOM/2008/412 beschlossen (Berichterstatter: Frau Regner [Gruppe Arbeitnehmer/AT] und Herr Pezzini [Gruppe Arbeitgeber/IT). Darin begrüßt der EWSA die Mitteilung der Kommission und erachtet sie als einen richtigen Schritt hin zur Modernisierung des europäischen Wohlfahrtstaates. Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise müsse sich die Europäische Union für ein starkes soziales und wettbewerbsfähiges Europa einsetzen. Europa benötige dringend moderne arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und starke, nachhaltige und beschäftigungsfreundliche Sozialsysteme. Arbeitsrechtliche Mindeststandards sollten dort, wo sie notwendig und sinnvoll seien, ein wichtiger Teil jeglicher Sozialagenda sein. Der soziale Dialog bleibe nach wie vor eine der wichtigsten Säulen des europäischen Sozialmodells. Die Offene Methode der Koordinierung sollte insbesondere durch den weiteren Einsatz quantitativer und qualitativer Vorgaben gestärkt werden. Bei der Anwendung, Angleichung und Überwachung der gemeinsamen Flexicurity-Grundsätze sei die Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die Union in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern notwendig. Erforderlich sei es ferner, auf die aktuellen EuGH-Urteile im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern und gewerkschaftlichen Maßnahmen angemessen zu reagieren. Falls sinnvoll und angebracht, sollten geeignete und konkrete Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer so schnell wie möglich getroffen werden, die klarstellten, dass weder wirtschaftliche Freiheiten noch Wettbewerbsregeln Vorrang vor sozialen Grundrechten hätten. Der Aufruf der Kommission an die Mitgliedstaaten wird begrüßt, die von der Internationalen Arbeitsorganisation IAO als aktuell klassifizierten IAO-Übereinkommen zu ratifizieren und umzusetzen. Zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung sollten entsprechende klare und transparente Ziele entwickelt und mit einem geeigneten Monitoring und Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden. Neben neuen Chancen und der Steigerung von Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit habe Migration auch Schattenseiten. Die Kommission sollte sich in Zukunft auch mit diesem Aspekt auseinandersetzen. Die Anwendung und Durchsetzung geltender Rechtsvorschriften sei sehr wichtig. Insbesondere müsse auch der Schaffung wirksamer Maßnahmen beim Vollzug grenzüberschreitender Sachverhalte ein erhöhter Stellenwert eingeräumt werden. Small Business Act: Zweiter Akt Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hatte sich bereits für einen ehrgeizigen Small Business Act (SBA) ausgesprochen, der dem Wachstums- und Beschäftigungspotenzial gerecht wird, das die 23 Millionen bereits bestehenden kleinen und mittleren Unternehmen sowie all diejenigen, die noch gegründet werden könnten, für die Europäische Union bedeuten. Da die Initiative der Europäischen Kommission dieser Herausforderung nicht gerecht werde, so der EWSA, schlägt er durch seine im Januar beschlossenen Stellungnahme CESE/2009/38 (Berichterstatter: Herr Malosse [Gruppe Arbeitgeber/F] und Herr Cappellini [Gruppe Verschiedene Interessen/IT]) zum Kommissionspapier KOM/2008/394 einen ehrgeizigen SBA für Europa vor. Der EWSA will ein verbindliches Rechtsinstrument für die Anwendung des Prinzips Vorfahrt für KMU installieren, um durch ein Höchstmaß an Rechtsverbindlichkeit eine effektive und konkrete Umsetzung der diesbezüglichen Governance-Grundsätze sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch in den Mitgliedstaaten und Regionen sicherzustellen. Es soll ein Fahrplan mit genauen Fristen und angemessenen Mitteln für die Umsetzung konkreter und weitreichender Bestimmungen des SBA erstellt und Verpflichtungen bezüglich der Verringerung des Verwaltungsaufwands (und insbesondere das Prinzip der einzigen Anlaufstelle für alle administrativen Formalitäten) definiert werden. Weiters fordert der Ausschuss eine Reorganisierung der Kommissionsdienststellen, so dass für die KMU ein echter Ansprechpartner und geeignete Instrumente zur Unterstützung der Europäisierung der Unternehmen zur Verfügung stehen, sowie europäische Instrumente mit Hebelwirkung, um die Kapitalisierung und Vernetzung sowie die Investitionstätigkeit und das lebenslange Lernen in kleinen und mittleren Unternehmen zu fördern. Es soll ein kohärenter politischer Rahmen für alle Gemeinschaftspolitiken eingerichtet werden, damit kleine und mittlere Unternehmen als die Regel und nicht als Ausnahme betrachtet werden. Der EWSA will eine spezifische Ausgestaltung der Ziel- Seite 16

17 setzungen des europäischen SBA auf nationaler Ebene, auch in legislativer Hinsicht, erreichen und mahnt schließlich die Wiederaufnahme der Praxis der ständigen Konsultation der Verbände und der Sozialpartner an. EWSA unterstützt Maßnahmen gegen seltene Krankheiten Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) befürwortet koordinierte europäische Maßnahmen im Bereich seltener Krankheiten, im Rahmen derer diese Krankheiten erkannt, definiert und klassifiziert werden. Dies geht aus seiner Stellungnahme CESE 2009/3468 hervor, die er in seiner Februar-Plenartagung auf der Basis des Berichts von Frau Cser (Gruppe Arbeitnehmer/HU) beschlossen hat und die sich auf das Kommissionsdokument KOM/2008/426 bezieht. Der EWSA empfiehlt, dass die nationalen Strategien für seltene Krankheiten fester Bestandteil der nationalen Gesundheits- und Gesundheitsentwicklungsprogramme werden, und unterstützt die Erarbeitung nationaler Pläne; das Jahr 2011 sei jedoch verfrüht, um diese Pläne bis dahin mit der gebotenen Gründlichkeit zu erstellen. Jeder Mitgliedstaat sollte sein eigenes Zentrum für seltene Krankheiten einrichten, das die Koordinierung zwischen den Forschungs- und Heileinrichtungen, den Gesundheitsdiensten und der jeweiligen Regierung der Mitgliedstaaten wahrnehmen und Aufgaben der Datenerhebung, Akkreditierung und Methodik erfüllen könnte. Der Ausbau des europäischen Koordinations- und Informationsflusses sowie die Erarbeitung einer gemeinsamen und einheitlichen Fachterminologie seien positiv zu werten. Es sollte ein spezielles Kommunikations- und Warnsystem entwickelt werden, damit alle Betroffenen Zugang zu entsprechenden Informationen haben. Außerdem befürwortet der Ausschuss die Unterstützung und Förderung der derzeitigen koordinierten Forschung im Bereich seltener Krankheiten, die Förderung von Koordinierungsprojekten, die auf einen optimalen Einsatz der knappen verfügbaren Finanzmittel abzielen, sowie die Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit. Statt der Projektfinanzierung sollte die langfristige Finanzierung ausgebaut werden. Der EWSA empfiehlt, unter Einbeziehung der Patientenverbände, Berufsverbände und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie der Sozialpartner und die Nutzbarkeit der in anderen Mitgliedstaaten existierenden Referenzzentren zu prüfen, zu analysieren und zu bewerten. Er unterstützt die Einrichtung eines Beratenden Ausschusses für seltene Krankheiten der EU (EUACRD) und empfiehlt, dass neben Vertretern der Mitgliedstaaten, auch Akteure der Industrie, Patientenvertretungen und Fachleute, die Sozialpartner und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen in dessen Tätigkeit einbezogen werden. Die Bewegung für den Europäischen Tag der seltenen Krankheiten sollte mit der Einführung eines Internationalen Tags der seltenen Krankheiten unterstützt werden. Der EWSA spricht sich für die Erarbeitung eines Berichts über die Umsetzung der Empfehlung fünf Jahre nach ihrer Verabschiedung aus; allerdings müssten während der Umsetzung unter Berücksichtigung der Patientenrechte die notwendigen Korrekturen vorgenommen werden. Schließlich möchte der Ausschuss an einer solchen fortlaufenden Bewertung der Umsetzung mitwirken. Wie gefährlich sind Nanomaterialien? Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss ist in seiner auf der Februar-Plenartagung verabschiedeten Stellungnahme CESE/2009/331 ausgehend vom Bericht von Herrn Pezzini (Gruppe Arbeitgeber/IT) zum Kommissionspapier KOM/2008/366 der Ansicht, dass Europa angesichts der Herausforderung des globalen wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts durch die verantwortungsvolle Entwicklung der Nanowissenschaften und Nanomaterialien (N&N) eine Vorreiterrolle spielen muss. Der Ausschuss zeigt sich aber besorgt über die allzu langsamen Fortschritte der nanotechnologischen Marktanwendungen sowie der Studien über die ökologischen, gesundheitlichen und toxikologischen Auswirkungen von Nanomaterialien. Er hält einen integrierten rechtlichen Bezugsrahmen sowie ein Regelungssystem für erforderlich, mit dem Ziel, eindeutige und verlässliche Antworten auf die entstehenden Bedürfnisse zu geben, insbesondere in Bezug auf gemeinsame Methoden der Klassifizierung, Messung und Prüfung, die Bewertung bestehender und neuer Protokolle sowie die prä- und konormative Forschung. Der EWSA empfiehlt den Ausbau eines auf verlässlichen und transparenten Grundlagen basierenden strukturierten Dialogs mit der Zivilgesellschaft, damit Europa in diesem für die europäische Zukunft vitalen Bereich auf der internationalen Bühne mit einer Stimme sprechen kann. Seite 17

18 RAPEX für Bauprodukte Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) bekräftigt, dass der freie Warenverkehr die wesentliche Antriebskraft des Wettbewerbs und der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des europäischen Binnenmarktes bilden muss, und dass die Stärkung und Aktualisierung der Bedingungen für die Vermarktung unschädlicher und sicherer Produkte eine Qualitätsgarantie für die europäischen Bürger und für die Akteure im Baugewerbe zu sein hat. Dies geht aus seiner Stellungnahme CESE 2009/329 hervor, die er in seiner Februar-Plenartagung auf der Basis des Berichts von Herrn Grasso (Gruppe Verschiedene Interessen/IT) beschlossen hat und die sich auf das Kommissionsdokument KOM/2008/311 bezieht. Der EWSA unterstützt die Initiative der Kommission, die in der Bauprodukte-Richtlinie 89/106/EWG enthaltenen Vorschriften zu überarbeiten, um sie an die heutigen Anforderungen anzupassen, die Inhalte zu aktualisieren und einen sicheren und eindeutigen europäischen Rechtsrahmen zu schaffen. Er empfiehlt, angemessene Finanzmittel zur Unterstützung gemeinschaftlicher Bildungsund Informationsprogramme vorzusehen, die an alle beteiligten öffentlichen und privaten Akteure insbesondere mit Kampagnen für die Schulung der Wissensvermittler gerichtet sind, sowie ein Programm zur Begleitung und Überwachung der Anwendung zu entwickeln. Der Ausschuss hält Vorschriften für Verfahren mit dem Ziel der Vereinfachung insbesondere mit Blick auf KMU und Kleinstunternehmen für wesentlich, und meint, dass es notwendig ist, das gemeinschaftliche Schnellwarnsystem für Produktsicherheit (RAPEX) auf den Bauproduktsektor anzuwenden. Schließlich spricht sich das Gremium dafür aus, dass die Kommission dem Parlament, dem Rat und dem EWSA alle zwei Jahre einen Bericht über die Durchführung der Verordnung vorlegt, der ein gesondertes Kapitel über die auf die Bauprodukte anzuwendenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen sowie die in diesem Bereich aufgedeckten Verstöße und Betrugsfälle enthält. Europäischer freiwilliger Gesellschaftsdienst Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat in seiner Februar-Plenumssitzung die Sondierungsstellungnahme CESE/2009/345 Europäischer freiwilliger Gesellschaftsdienst beschlossen (Berichterstatter: Herr Janson [Gruppe Arbeitnehmer/SE] und Herr Sibian [Gruppe Verschiedene Interessen/RO]). Aufgrund der großen Vielfalt der Systeme für die aktive Teilhabe junger Menschen an der Gesellschaft sollte eine europäische Initiative nach Auffassung des EWSA am besten auf folgendem Ansatz aufbauen: Zusammenarbeit zwischen freiwilligen Tätigkeiten, die allen offen stehen, unbezahlt sind, aus freien Stücken geleistet werden, einen Bildungsaspekt (nicht formale Lernerfahrung) haben und einen sozialen Mehrwert erbringen; Die freiwillige Tätigkeit ist zeitlich befristet; Ziele, Inhalte, Aufgaben, Struktur und Rahmen sind klar festgelegt; angemessene Unterstützung sowie rechtliche und soziale Absicherung werden geboten. Diese Initiative könnte europäische Initiative für bürgerschaftliches Engagement genannt werden und vielfältige Traditionen und Praktiken freiwilliger Tätigkeit einschließlich der freiwilligen Gesellschaftsdienste in den einzelnen Mitgliedstaaten umfassen. Grundlegend wichtig wären die Gewährleistung einer besseren Zusammenarbeit zwischen bestehenden nationalen und europäischen Programmen, der Abbau technischer Hindernisse sowie von Problemen im Zusammenhang mit der Kranken- und Unfallversicherung. Zu diesem Zweck könnte die Europäische Union eine Art Markenzeichen für Austauschprogramme erwägen, die den Qualitätsstandards der EU entsprechen. Auch in Versicherungsfragen sowie in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit muss nach Auffassung des EWSA Klarheit geschaffen werden. Freiwillige sollten während der Zeit ihres Dienstes angemessen sozial abgesichert sein, doch werde dies schwierig, wenn die Bestimmungen zur Sozialversicherung bei transnational tätigen Freiwilligen in den einzelnen Ländern unterschiedlich seien. Der Ausschuss fordert die Kommission daher auf, in diesen Fragen eine gemeinsame Lesart anzustreben und ruft die Mitgliedstaaten sowie die zuständigen Institutionen dazu auf, eine Lösung für diese Fragen zu finden. Europäische Gruppierungen AGE beurteilt Nationale Strategieberichte Die Europäische Plattform zur Vertretung der Interessen älterer Menschen AGE hat die Nationalen Strategieberichte 2008 zu Sozialschutz und Sozialer Eingliederung einer gründlichen Analyse unterzogen und die aus ihrer Sicht resul- Seite 18

19 tierenden Schwachstellen nationaler Sozialpolitiken aufgezeigt. Die Nationalen Strategieberichte sind ein wesentliches Element der europäischen Offenen Koordinierung (OMK) der drei Pfeiler Eingliederung/Armutsbekämpfung, Rente und Gesundheit/Pflege. Die Organisation bedauert, dass die Anliegen älterer Menschen systematisch unterschätzt werden. So sei das Armutsrisiko dieser Gruppe europaweit mit 19% ebenso groß wie das der Kinder bei einer durchschnittlichen Quote von nur 16%. Vor allem würden viele Mitgliedstaaten das Verständnis für die überproportional steigenden Ausgaben Älterer für Gesundheit und Pflege vermissen lassen. Auch werde unter sozialer Eingliederung Älterer allzu oft lediglich eine Aktivierung in Beschäftigung verstanden. Nichts gegen die Lissabon-Ziele zur Anhebung der Beschäftigung Älterer oder gegen die Bekämpfung der Diskriminierung Älterer im Berufsleben aber man müsse die Frage der Eingliederung Älterer umfassender angehen und vor allem auch ihre Verschiedenartigkeit verstehen und akzeptieren. Für insgesamt 21 Mitgliedstaaten listet AGE positive Ansätze, Schwachstellen und Verbesserungsbedarf bzw. -vorschläge auf. Beim Schwerpunkt Soziale Kohäsion und Menschenwürde Älterer wird auf Deutschland nicht eingegangen. Beim Schwerpunkt Finanzielle Ressourcen Angemessenheit der Renten wird für Deutschland die Grundsicherung im Alter grundsätzlich gelobt, zugleich jedoch festgestellt, dass seit ihrer Einführung im Jahr 2003 die Anzahl der Empfänger sprunghaft gestiegen sei. Dies wird etwas vorschnell als alarmierendes Signal für einen Anstieg der Altersarmut interpretiert; ebenso gut kann der Anstieg darauf beruhen, dass den Betroffenen der Zugang zur Grundsicherung erst allmählich bewusst und vor allem selbstverständlich wurde. Darüber hinaus warnt AGE jedoch vor allem vor den langfristigen Konsequenzen der Absenkungen des Rentenniveaus für künftige Rentner. Die Kritik am deutschen Bericht entzündet sich vor allem daran, dass keine angemessene Anpassung der Grundsicherung an die sinkende Kaufkraft stattfindet bzw. geplant ist. Handlungsbedarf sieht AGE allerdings nicht nur für zukünftige Rentner, sondern auch schon für die derzeitige Rentnergeneration. Diese Warnung gilt nicht nur Deutschland, sondern auch Ländern wie den Niederlanden und insbesondere Großbritannien. Daneben richtet AGE allgemeine Empfehlungen an alle Mitgliedstaaten. So soll die gesetzliche Rente weiterhin die Hauptquelle des Alterseinkommens sein, und zwar oberhalb der Armutsgrenze, den Lebensstandard sichernd und an Inflation und Lohnentwicklung angepasst. Die aktuelle Krise zeige, dass die ergänzenden und kapitalgedeckten zweiten und dritten Säulen keinen angemessenen Ersatz für die Verantwortung des Staates darstellten, eine angemessene Rente zu garantieren. Ferner müssten jenseits von Sozialhilfe armutsverhütende Mindestrentensysteme entwickelt werden. Auch der Themenschwerpunkt Gesundheit und Langzeitpflege enthält gezielt an Deutschland gerichtete Botschaften. Zunächst wird allerdings der generelle Maßstab beschrieben, an dem das Verhalten der Mitgliedstaaten gemessen wird. Gerade jetzt in der Krise sei der richtige Zeitpunkt gekommen, öffentliche Gesundheitssysteme zu stärken. Die Tendenz zur Verlagerung auf private Systeme schade dagegen den am meisten Ausgrenzten. Bezogen auf Deutschland werden insbesondere die Zuzahlungen kritisiert. Mit Sorge werden auch die möglichen Konsequenzen der Einführung des Gesundheitsfonds für ältere Menschen betrachtet. Beim Themenschwerpunkt Erwerbsbezogene Aktivierung Älterer weist der Bericht zunächst darauf hin, dass es für Menschen ab Alter 50 immer noch schwierig wenn nicht gar unmöglich ist, Arbeit zu finden. Für Deutschland wird die Initiative 50+ positiv gewürdigt. Harsche Kritik müssen sich dagegen deutsche Erfolgsmeldungen beim Anstieg der Beschäftigungsquote Älterer gefallen lassen. Der Zuwachs beruhe vor allem auf einer Zunahme prekärer Jobs, insbesondere Mini- und Ein-Euro- Jobs. Vor dem Hintergrund der Anhebung des Rentenalters auf 67 sei die mangelhafte Ausgestaltung flexibler Übergänge bedenklich. Im Übrigen fordert AGE die Mitgliedstaaten vor allem Großbritannien und einige kleinere Länder auf, im Rahmen der OMK die Betroffenen stärker einzubeziehen. Deutschland wird in diesem Zusammenhang jedoch positiv erwähnt. Inhaltlich wünscht sich AGE von den Mitgliedstaaten die Formulierung eigener quantitativer Ziele bei der Reduzierung vor allem von Altersarmut. Seite 19

20 Aus den EU-Mitgliedstaaten Finnland plant Erhöhung des Rentenalters Mehrere finnische Gewerkschaften haben Proteste und Aktionen gegen Pläne der Regierung angekündigt, das Rentenalter zu erhöhen. Finnland stand bisher für das Konzept eines flexiblen Renteneintrittsalters mit einem Korridor zwischen Alter 63 und 68, mit entsprechenden Abschlägen bei Renteneintritt vor dem 68. Lebensjahr. Nun soll die untere Grenze schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben werden. IWF rettet Lettland vor Staatsbankrott Lettland hat mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) ein Abkommen geschlossen, welches das Land bis auf weiteres vor dem Staatsbankrott rettet. Ohne das Geld des IWF hätte der Staat keine Pensionen und öffentlichen Gehälter mehr auszahlen können, so Staatspräsident Valdis Zatlers. Die Rettung ist allerdings nicht dem IWF allein zu verdanken. Auch die EU, die Europäische Bank für Wiederaufbau sowie einzelne Staaten griffen dem nicht ohne eigene Schuld in Bedrängnis geratenen Land unter die Arme. Neben Lettland ist vor allem auch Ungarn ist auf dicke Rettungsringe angewiesen. EU, Weltbank und IWF räumten dem Land Kreditlinien in Höhe von insgesamt über 25 Milliarden US$ ein. Spanien in der Krise: Eliminierung von Sozialabgaben Angesichts der Krise der Automobilindustrie will die spanische Regierung den betroffenen Firmen im Jahr 2009 vorübergehend die Zahlung von Sozialabgaben ersparen. Außerdem soll der Weg frei gemacht werden, den Betroffenen länger Kurarbeitergeld zu zahlen. Wie die Finanzierungslücke geschlossen werden soll, ist den Nachrichten nicht zu entnehmen. Nun müssen die Sozialpartner noch zustimmen. Kapitalgedeckte Altersvorsorge in Zeiten der Finanzkrise Öffentliche Pensions-Reservefonds, im Englischen: Sovereign Pension Fonds, werden von der Krise gleich doppelt getroffen. Zum einen haben auch sie gelitten. So hat der norwegische Fonds Global allein im Jahr % seines Wertes abgeben müssen. Rechnet man dies gegen die Gewinne der letzten Jahre auf, so scheint sich der Verlust allerdings zu relativieren; der Fonds hätte demnach seit seinem Start im Jahr 1990 eine kumulierte Rendite von immerhin fast Null Prozent erwirtschaftet. Der irische nationale Reservefonds verlor fast 30% über das ganze Jahr 2008 hinweg. Zusätzlich aber stehen die Reservefonds an vorderer Stelle, wenn es darum geht, die heimische Wirtschaft zu retten. In Norwegen gibt es Pläne, den fast 250 Milliarden Euro schweren Regierungs-Pensionsfonds zur Stützung des heimischen Bau- und Infrastruktursektors einzusetzen über die konkrete Höhe muss noch entschieden werden. Das irische Finanzministerium hat grünes Licht gegeben, den National Pensions-Reserve Fund zur Unterstützung der drei großen irischen Banken einzusetzen insgesamt 7 Milliarden Euro (Ende Dezember 2008 waren noch 5,5 Milliarden anvisiert), was einen großen Teil des derzeit 18,7 Milliarden Euro schweren Fonds in Anspruch nehmen würde. Die Kritik blieb nicht aus; man befürchtet einen Vertrauensverlust in die Zuverlässigkeit langfristiger staatlicher Rentenpolitik, wobei allerdings die öffentlichen Rentenzusagen ohnehin alles andere als großzügig sind. Hoffnungsschimmer: Verläuft die Injektion erfolgreich, winkt dem Reservefonds eine hohe Rendite von bis zu 10%; überdies wird er jedenfalls im Fall der Anglo Irisch Bank ¾ der Stimmrechte erhalten. Noch ist allerdings nicht recht klar, ob die Dividende in Form von Bargeld oder von eigenen Bankaktien ausgezahlt wird. Um die massiv geförderte zusätzliche irische kapitalgedeckte Alterssicherung steht es angesichts ihrer Verluste an den Kapitalmärkten auch nicht besser. Über 90% der Systeme sind defizitär; die Verbindlichkeiten werden insgesamt auf 100 Milliarden Euro geschätzt, das Defizit auf insgesamt 30 Milliarden. Schon werden ein staatlicher Rettungsfonds und ein staatlicher Annuitäten-Fonds gefordert, welche die Inhaber kapitalgedeckter Rentenzusagen schützen sollen. Die Regierung hat aber bereits abgewinkt: Ein derart großes Risiko könne der Staat beim besten Willen nicht übernehmen. Dies zeige der Blick ins Ausland. Der Sicherungsfonds in den USA habe bereits jetzt ein Defizit in Höhe von umgerechnet 11 Milliarden Euro, dem britischen Sicherungsfonds drohe ein Defizit von umgerechnet ca. 200 Milliarden Euro. Alles in allem ist die Lage in Irland besonders verzweifelt: Nach mehreren krisenbedingten Stützungsmaßnahmen beträgt die Staatsschuld inzwischen 228%, und man rechnet mit einem jährlichen Defizit von 12-13% bis zum Jahr Seite 20

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