Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Erarbeitung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes für den Bezirk Reinickendorf
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- Siegfried Küchler
- vor 7 Jahren
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1 Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe Stadtentwicklungsamt, FB Stadtplanung und Denkmalschutz Eichborndamm 215/239, Berlin Ausschreibung Zentren- und Einzelhandelskonzept für den Bezirk Reinickendorf Ausschreibung von Leistungen VOF Vergabenummer: VOF_2016_EH Art der Leistung: Zentren- und Einzelhandelskonzept für den Bezirk Reinickendorf Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Erarbeitung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes für den Bezirk Reinickendorf Anlass und Ziel Mit dem Zentren- und Einzelhandelskonzept verfolgt der Bezirk Reinickendorf das Ziel, die Attraktivität der bestehenden Zentren und Geschäftsstraßen zu erhöhen und gleichzeitig die verbrauchernahe Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs zu strukturieren und zu stabilisieren. Das bestehende polyzentrale Netz der zentralen Versorgungsbereiche soll überdies durch Fachmarktstandorte ergänzt werden. Das neue Stadtquartier Schumacher-Quartier ist in dem bestehenden polyzentralen Netz und bei der Konzepterstellung mit zu berücksichtigen. Auch sind die aktuellen bezirklichen Planungen und Projekte, wie beispielsweise das Tegel- Center sowie die im laufenden Verfahren befindlichen Bebauungspläne zur Aktivierung von Wohnungsbaupotenzialen mit zu bedenken. Die städtebauliche und architektonische Qualität der Zentren als auch ihre Erreichbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer stellen neben einer Funktionsmischung aus Kultur-, Verwaltungs-, Bildungs- und medizinischen Angeboten wesentliche Kriterien ihrer Attraktivität dar. Diese gilt es weiter zu entwickeln und dazu Strategien und Empfehlungen zu erarbeiten. Bei der Erstellung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes sind die auf die Zentren- und Einzelhandelsentwicklung bezogenen Ziele und Grundsätze der Landesentwicklungsplanung sowie des Flächennutzungsplans genauso wie die Vorgaben des Stadtentwicklungsplans Zentren, dem dazugehörigen Steckbrief Bezirk Reinickendorf, die Vorgaben des Fachmarktkonzeptes Berlin, die AV Einzelhandel, der Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe und sonstige konzeptionelle und programmatischer Instrumente wie das Programm Aktive Zentren zu berücksichtigen. Als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des Baugesetzbuches entfaltet das Zentren- und Einzelhandelskonzept keine unmittelbare Rechtswirkung. Es ist jedoch Grundlage für die Erarbeitung, Änderung und Ableitung von Festsetzungsinhalten verbindlicher Bauleitpläne (Bebauungspläne), für die Bauberatung und für Einzelfallentscheidungen. Zielsetzung des Konzeptes, unter Zugrundelegung der Ausführungsvorschriften zum Aufbau und Inhalt bezirklicher Zentren- und Einzelhandelskonzepte (AV Zentrenkonzept vom 17. Nov. 2015) sind: Erhaltung und Stärkung der gewachsenen Zentren unter Berücksichtigung der aktuellen Planungen, den gegebenen Wohnungsbaupotenzialflächen, den Entwicklungen am Schumacher-Quartier, am Hauptzentrum Gorkistraße/Berliner Straße sowie am Standort TXL Ordnung des städtischen Gefüges Stärkung der Ortsteil- und Wohngebietszentren Sicherstellung der Nahversorgung auch für immobile Bewohner
2 Potenziale aufzeigen für evtl. neue Wohngebietszentren, Nahversorgungsbereiche Bindung der örtlichen Kaufkraft Neuansiedlung von Unternehmen bes. großflächiger Einzelhandelsbetriebe in Zentren bzw. an städtebaulich integrierten Standorten Entwicklung von Fachmarktstandorten Eine Zersiedelung des Bezirks und die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- oder nahversorgungsrelevanten Sortimenten außerhalb von Siedlungsschwerpunkten soll auch künftig ausgeschlossen werden. Das Zentrenkonzept soll ggf. Bereiche, in denen Entwicklungen - auch großflächiger Art möglich sind, benennen. Alle anderen Bereiche sollen dann damit nicht für diese Ansiedlungen zur Verfügung stehen. 1 Leistungsbestandteile Wir bitten Sie, uns auf der Basis der folgenden Kriterien ein Leistungsangebot zu unterbreiten. Unter Berücksichtigung der bestehenden Bestandserhebung (SenStadtUm Stand ) sind die nachfolgenden Punkte zu untersuchen: Erstellung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes auf Grundlage der AV Zentrenkonzepte Analyse und Bewertung der Einzelhandelsstruktur (Angebot, Nachfrage, Kaufkraft, Zentren- und Standortstruktur einschließlich städtebaulicher Aspekte) inklusive Leerstandsanalyse. Analyse und Bewertung der Einzelhandelsstruktur (Angebot, Nachfrage, Kaufkraft, Zentren- und Standortstruktur einschließlich städtebaulicher Aspekte) unter Berücksichtigung der aktuellen Planungen wie dem Schumacher-Quartier, dem Hauptzentrum Gorkistraße/Berliner Straße sowie der Nachnutzung Tegel. Die im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt durchgeführte Datenbestandsaufnahme mit Stand November 2014 (erhoben unter Anwendung des Handbuchs Einzelhandelserhebungen Berlin) ist durch die aktuellen Entwicklungen und genehmigten Bauvorhaben in Zusammenarbeit mit dem Bezirk unter Anwendung des Handbuchs Einzelhandelserhebung Berlin zu aktualisieren. Eine Liste der zu ergänzenden Standorte/Betriebe ist der Anlage 7 zu entnehmen. Auf Grundlage der bestehenden bezirklichen Zentrenstruktur (Hauptzentrum, Stadtteilzentren, Ortsteilzentren, Fachmarktagglomerationen) und der aktuellen Bestandsaufnahme soll eine qualitative Analyse der einzelnen Zentren inklusive Nahversorgungszentren und gegebenenfalls Ergänzung sowie Korrekturen/Anpassungen der räumlichen Abgrenzung der Zentren erfolgen. Hierbei ist insbesondere auf die Funktion und mögliche räumliche Abgrenzung des Einkaufscenters Nordmeile (Ortsteil Weidmannslust, Oraniendamm 6-10) als Nahversorgungsbereich oder Ortsteilzentrum einzugehen. Erfassung des zusätzlichen Bedarfs an Zentren- und Einzelhandelsnutzungen sowie zugehörige konzeptionelle Aussagen insbesondere unter Berücksichtigung des neuen Schumacher-Quartiers sowie der bezirklichen Wohnungsbaupotenziale. Entwicklung von Fachmarkstandorten, insbesondere für ein großflächiges Möbelfachgeschäft Entwicklungsperspektiven und zielstellungen zur künftigen Zentren- und Einzelhandelsstruktur unter Einbeziehung aktueller Trends im Einzelhandel. Bewertung der vorhandenen Sortimente und Verkaufsflächengrößen bezogen auf die Entwicklungsperspektiven und Zielstrategien sowie räumliche Zuordnung. Erarbeitung und Abstimmung von nach Sortimenten differenzierten Ansiedlungsleitsätzen für den Einzelhandel sowie von Umsetzungsempfehlungen für dir Stadtplanung. Organisation, Durchführung und Auswertung von bis zu zwei Sitzungen eines begleitenden Arbeitskreises bestehend aus Mitgliedern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Referat I A sowie der Stabstelle Tegel, 2
3 des Stadtentwicklungsamtes Reinickendorf, der bezirklichen Wirtschaftsförderung, dem Bezirk Mitte als unmittelbar betroffener Nachbarbezirk, dem Handelsverband Berlin-Brandenburg und der IHK. Durchführung und Auswertung einer Behördenbeteiligung (voraussichtlich 11 zu beteiligte Stellen) in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Denkmalschutz mit folgenden Schritten: Zusammenstellung der Kernaussagen der einzelnen Stellungnahmen Bewertung der konkreten Anregungen und Formulierung von Abwägungsvorschlägen Darstellung der Ergebnisse in einer tabellarischen Übersicht Einarbeitung der Ergebnisse in das Zentren- und Einzelhandelskonzept Kommunikationsprozess: Im Verlauf der Bearbeitung sollen bis zu drei Abstimmungs- und Präsentationstermine beim Auftraggeber durchgeführt werden. Weiterhin ist die Vorstellung des Konzeptes im Bauausschuss vorgesehen. Für die Termine sind Vorbereitung, Durchführung und Auswertung durch den Auftragnehmer zu erbringen. Durchführung und Auswertung einer Öffentlichkeitsbeteiligung Ausfertigung eines abgestimmten Endberichts in Langfassung und in Kurzfassung (Beschlussfassungskonzept als Vorlage für das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung). Lieferung jeweils in digitaler sowie in gedruckter Form in 5-facher Ausfertigung. Kurzpräsentation im ppt bzw. PDF-Format. Übergabe aller Erhebungsdaten und Berichte in den Ursprungsdateitypen (in editierter und fortschreibungsfähiger Form). Alle Karten sind in vektorisierter Form an den Auftraggeber zu übergeben. Verlangt werden eine ArcGIS-Geodatenbase und eine mxd-darstellungsdatei für jede Karte sowie die zugehörigen shp-dateien. als Option: Standortbefragungen an den sieben Zentrenstandorten (HZ Gorkistr./ Berliner Str., STZ Märkisches Zentrum, STZ Kurt-Schumacher Platz, OTZ Hermsdorf, OTZ Frohnau, OTZ Am S-Bhf. Wittenau, OTZ Heiligensee sowie potentiellem neuen OTZ Waidmansslust/Nordmeile). Für das Ortsteilzentrum Residenzstraße ist im Rahmen des Aktiven Zentrum Residenzstraße eine Befragung parallel beauftragt, dessen Ergebnisse sind in das Zentren- und Einzelhandelskonzept zeitnah einzuarbeiten. Befragung von Passanten und Passantinnen an Hand eines gemeinsam abgestimmten Fragebogens (bspw. an drei Tagen die Wochen zu unterschiedlichen Zeiträumen zur Ermittlung des Einzugsgebietes, der Altersstruktur und zur Ermittlung möglicher Wünsche, Defizite und Qualitäten der Standorte). Exemplarische Befragung der Gewerbetreibenden, Dienstleistenden sowie Einzelhändler und Einzelhändlerinnen 2 Zuschlagskriterien und deren Gewichtung für die Auftragsvergabe Nach Prüfung der formalen Angebotskriterien werden die Angebote nach folgenden Kriterien bewertet und ausgehend von 100 Pkt. gewichtet: - Fachlich-inhaltliche Qualität des Angebots und methodisches Herangehen 50 % - Befähigung/Erfahrungen/Referenzen 20 % - Angebotspreis 30 % Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen: - Nachvollziehbare und realistische Darstellung des geschätzten Zeitaufwandes - Nachvollziehbarkeit und realistische Kostenplanung 3
4 - Angebotspreis - Personalaufwand mit Nennung der verantwortlichen Personen mit Stundensatz 3 Formale Vorgaben Folgende Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen (siehe Anlagen): - Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungs-beiträgen (Wirt 322) - Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge (Wirt 323) - Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Wirt 325) - Erklärung gemäß 1 Absatz 2 der Frauenförderung (Wirt 359) - Formblatt Abfrage nach 6 /Auskunft nach 7 KRG - Eigenerklärung Angebotsbindung Wir weisen daraufhin, dass bei Abgabe des Angebotes eine Binde- und Zuschlagsfrist bis vorgesehen ist. Weitere Kriterien, die die Bewerber nachweisen müssen: - Bewerber haben den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre nachzuweisen. - Es sind Referenzprojekte aufzuführen, an denen Bewerber maßgeblich beteiligt waren. Auftraggeber und Projektinhalte sind anzugeben. Zusätzliche erwünschte Nachweise: - Kenntnisse des Aufbaus und der Vernetzung der Berliner Verwaltung sind erwünscht. Grundlage für die Beauftragung wird ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sein. Der Auftraggeber behält sich vor, nur Teile der angebotenen Leistungen zu beauftragen. Es ist jedoch beabsichtigt, das vollständige Leistungsbild an einen Bieter / eine Bietergemeinschaft zu vergeben. Die Aufteilung des LV nach Losen ist nicht vorgesehen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Dem Auftragnehmer werden bei Zuschlagserteilung die Datenbestandaufnahme der Senatsverwaltung und Stadtentwicklung und Umwelt zur Verfügung gestellt. Die für das Zentren- und Einzelhandelskonzept zur Verfügung stehenden Finanzmittel sind innerhalb des Kalenderjahres 2016 auszugeben. Dies bedeutet, dass die Ergebnisse der Untersuchungen bis spätestens Mitte Dezember 2016 vorliegen müssen. Zeitplan Angebotsabgabe: bis um 12:00 Uhr Bindefrist: evt. Bieterauswahlgespräch am: im Zeitfenster zwischen 10 und 17 Uhr Leistungsbeginn: voraussichtlich am Vertragsdauer: bis
5 Die Angebote sind in einem neutralen und verschlossenen Umschlag bis zum , 12:00 Uhr, beim Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Eichborndamm 215/239, Berlin vorzulegen. Der Umschlag ist mit dem gut sichtbaren Hinweis zu versehen: "Angebot: Zentren- und Einzelhandelskonzept Reinickendorf". zu öffnen erst am , 13:00 Uhr (Stellenzeichen Stapl L) Als Nachweis der fristgerechten Abgabe gelten a) bei Angeboten, die auf dem Postweg zugestellt werden, Einlieferungsnachweis, die den Poststempel bis einschließlich aufweisen; b) bei Angeboten, die im Bezirksamt Reinickendorf (Eichborndamm 215/239, Berlin, Raum 219A) abgegeben werden, Eingangsnachweis bis einschließlich , 12:00 Uhr. Verspätet eingehende oder unvollständige Angebote finden im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung. Kosten für die Angebotsabgabe werden nicht erstattet. Sollten mehrere Bewerber gleichermaßen geeignet sein, behält sich der Auftraggeber vor, zu einem Bietergespräch einzuladen. Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Personen gerne zur Verfügung: - Tushara Jayasuriya, Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe, Tel Heike Sellenthin, Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe, Tel Materialien: Berlinweit relevante Materialien 1. Zentrenkonzept des Landes Berlin STEP Zentren 3, Juli Ausführungsvorschriften zum Aufbau und Inhalt bezirklicher Einzelhandels- und Zentrenkonzepte (AV Zentrenkonzepte), in Kraft ab 1. Dezember Ausführungsvorschriften über großflächige Einzelhandelseinrichtungen für das Land Berlin (AV Einzelhandel, in Kraft ab 1. August Fachmarktkonzept Berlin, November Handbuch Einzelhandelserhebung Berlin, August 2013 Downloads jeweils unter: Bezirksebene 1. Neue Wohnstandorte und Wohnungsbaupotenzialflächen in Reinickendorf unter: 5
6 Anlagen: 1. Zentrenübersicht Reinickendorf 2. Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungs-beiträgen (Wirt 322) 3. Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge (Wirt 323) 4. Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Wirt 325) 5. Erklärung gemäß 1 Absatz 2 der Frauenförderung (Wirt 359) 6. Formblatt Abfrage nach 6/ Auskunft nach 7 KRG 7. Liste der genehmigten Einzelhandelsbetriebe seit STEP Zentren - Steckbrief Bezirk Reinickendorf Weitere Anlagen: - Anlage: Eigenerklärung Angebotsbindung 6
7 Anlagen: 1. Zentrenübersicht Reinickendorf, entsprechend dem Zentrenkonzept des Landes Berlin STEP Zentren 3 Hauptzentrum (HZ) Stadtteilzentren (STZ) Ortsteilzentren (OTZ) Gorkistraße/ Berliner Straße Kurt-Schumacher-Platz Märkisches Zentrum Am S-Bhf. Wittenau Frohnau Heiligensee Hermsdorf Residenzstraße / Markstraße Fachmarktagglomeration Waidmannsluster Damm 7
8 2. Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungs-beiträgen (Wirt 322) Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322) Ich erkläre/wir erklären, dass meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 zu bezahlen, ich/wir meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt). ich/wir von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmer oder von einem von mir/uns oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlange, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die ich selbst einzuhalten versprochen habe und mit diesen die Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungs-beiträgen (Wirt 323) vereinbaren werde. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann. (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel) 8
9 3. Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge (Wirt 323) Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 zu bezahlen, die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder von einem Nachauftragnehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen, sicherzustellen, dass die beauftragten Nachauftragnehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragten Verleiher die o.a. Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und zu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.h., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.h. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. 9
10 4. Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Wirt 325) Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung Der Auftragnehmende verpflichtet sich, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmende sich nach Maßgabe des 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach 4 FFV bereit erklären. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nachunternehmenden wird dem Auftragnehmenden zugerechnet. Verstößt der Auftragnehmende oder einer seiner Nachunternehmenden schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmenden für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.h., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.h. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmende ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmenden oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmenden begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmenden oder seine Nachunternehmenden berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. 10
11 Weitere Anlagen: Anlage Eigenerklärung Angebotsbindung An dem Angebot vom bzgl. der Beauftragung zur Erstellung eines Geschäftsstraßenkonzepts für die Residenzstraße in Berlin Reinickendorf halten wir uns bis zum gebunden. Berlin, den (Bevollmächtigter) 11
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