BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE BEWILLIGUNG VON NACHTRAGSKREDITEN UND

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1 BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE BEWILLIGUNG VON NACHTRAGSKREDITEN UND KREDITÜBERSCHREITUNGEN (VI/2006) Behandlung im Landtag Datum Schlussabstimmung Nr. 122/2006

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3 3 INHALTSVERZEICHNIS Seite Zusammenfassung...4 Zuständiges Ressort...4 Zuständige Amtsstelle...4 I. Bericht der Regierung Voranschlag 2006 / Bisherige Nachtragskredite Vorliegender Nachtragshaushalt Beantragte Nachtragskredite Kreditüberschreitungen...7 II. Antrag der Regierung...11 III. Regierungsvorlagen...13

4 4 ZUSAMMENFASSUNG Die sechste summarische Nachtragskredit-Sammelvorlage für das laufende Jahr umfasst 2 Nachtragskredite im Umfang von CHF 160'000 und 5 Kreditüberschreitungen mit CHF 844'000. Gesamthaft ergibt sich ein zusätzliches Volumen von CHF 1'004'000. Von den mit dieser Vorlage beantragten Nachtragskrediten und Kreditüberschreitungen entfallen CHF 600'000 auf Prämienverbilligungen für einkommensschwache Versicherte. Der Anstieg der anspruchsberechtigten Bezüger im Jahr 2005 war zum Zeitpunkt der Budgetierung 2006 noch nicht bekannt und hat die getroffenen Annahmen übertroffen. Für die Gewährung der Prämienverbilligungen für das laufende Jahr wird mit einem weiteren Anstieg der Anzahl Bezüger gerechnet, weshalb eine entsprechende Kreditüberschreitung beantragt wird. Für die Aufwendungen betreffend der frühzeitigen Pensionierungen wird dem Landtag eine Kreditüberschreitung von CHF 170'000 unterbreitet. Einerseits fanden nicht alle vorzeitigen Altersrücktritte im Budget 2006 Berücksichtigung. Andererseits wurde davon ausgegangen, dass die Kosten im Zusammenhang mit den vorzeitigen Altersrücktritten der Primarlehrerinnen und Primarlehrer anteilsmässig an die Gemeinden weiterverrechnet werden können, wobei mit den Gemeinden bis anhin noch keine Regelung diesbezüglich getroffen werden konnte. Beiträge in Höhe von CHF 160'000 gemäss Medienförderungsgesetz für die Ausund Weiterbildung sowie die Medien und Medienberichterstattung wurden irrtümlicherweise nicht mehr zu Lasten der Landesrechnung 2005 ausbezahlt. Um die entsprechenden Mittel für das Jahr 2006 zur Verfügung zu stellen, werden entsprechende Nachtragskredite beantragt. ZUSTÄNDIGES RESSORT Ressort Finanzen (Federführung) ZUSTÄNDIGE AMTSSTELLE Stabsstelle Finanzen

5 5 Vaduz, 31. Oktober 2006 P Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung von Nachtragskrediten und Kreditüberschreitungen zu Lasten der Verwaltungsrechnung 2006 zu unterbreiten. I. BERICHT DER REGIERUNG 1. VORANSCHLAG 2006 / BISHERIGE NACHTRAGSKREDITE Laufende Rechnung Investitionsrechnung Total Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Gesamtausgaben Budget '813' '639' '250'000 14'766' '063'000 NK I 343'000 3'590'000 3'933'000 Projekte in Jerusalem 496' '000 NK II 149' ' '000 NK III 100' '000 Sendeanlagen LRF 49'000 49'000 NK IV 773' '000 1'023'000 Verwendung Reinerlös Souveränitätsmünze 273' '000 Historisches Lexikon 32'000 32'000 Sammlung Rolf Ricke 1'150'000 1'150'000 Personalstiftung Frick AG 2'900'000 2'900'000 NK V 1'720'000 4'400'000 6'120'000 NK VI vorliegend 1'004'000 1'004'000 Total 8'940'000 8'509'000 17'449'000 in % vom Budget 1.2% 7.6% 2.0%

6 6 Der Gesamtumfang der im laufenden Jahr inklusive dieser Vorlage beantragten Nachtragskredite und Kreditüberschreitungen beläuft sich auf CHF 17'449'000, was 2.0 % des ursprünglich bewilligten Ausgabenrahmens entspricht. 2. VORLIEGENDER NACHTRAGSHAUSHALT Der vorliegende sechste summarische Nachtrag zum Voranschlag 2006 umfasst 2 Nachtragskredite und 5 Kreditüberschreitungen mit einem zusätzlichen Ausgabenvolumen von CHF 1'004' BEANTRAGTE NACHTRAGSKREDITE Für die nachfolgenden Positionen des Voranschlags 2006 werden aus den genannten Gründen folgende Nachtragskredite beantragt: Konto-Nr. Bezeichnung Budget NK Beiträge für Medien und Medienberichterstattung Beiträge für Aus- und Weiterbildung (Medienförderung) 825'000 20' ' '000 Die Medienkommission hat am 25./26. November 2005 respektive am 23. Dezember 2005 bezüglich der Ausrichtung von Medienförderungsbeiträgen und Beiträge für die Aus- und Weiterbildung entschieden. Die Verfügungen der Medienkommission wurden am 22./27. Dezember 2005 ausgefertigt und unter anderem der Landeskasse zur Auszahlung der Förderbeiträge übermittelt. Die Beiträge sind in der Folge ausbezahlt worden, wobei im Falle des Liechtensteiner Volksblatts wie auch des Liechtensteiner Vaterlands irrtümlich lediglich die unter Punkt 1 der Verfügung aufgeführten Förderbeiträge überwiesen wurden. Die weiteren Förderbeiträge unter den folgenden Punkten der Verfügungen wurden übersehen. Des-

7 7 halb wurden dem Liechtensteiner Volksblatt CHF 20'000 für Medien und Medienberichterstattungen im Internet und CHF 55'000 für Aus- und Weiterbildung sowie dem Liechtensteiner Vaterland CHF 85'000 für Aus- und Weiterbildung nicht ausbezahlt. Dieser Fehler wurde am 11. September des laufenden Jahres bemerkt, wobei in der Folge die ausstehenden Beträge zu Lasten des Budgets 2006 ausbezahlt wurden. Damit stehen für die Medienförderung für das Jahr 2006 die budgetierten Mittel nicht mehr vollständig zur Verfügung. Art. 15 des Medienförderungsgesetzes, welcher vorsieht, dass für Medienförderungsbeiträge jährlich mindestens 1'000'000 Franken zur Verfügung stehen, ist damit de facto nicht mehr erfüllt. 4. KREDITÜBERSCHREITUNGEN Für die nachfolgenden Budgetpositionen wird die nachträgliche Genehmigung der Kreditüberschreitung als dringlicher Aufwand beantragt: Konto-Nr. Bezeichnung Budget KÜ Gehälter Landeskasse 598'000 11'000 Ab 1. Januar 2006 wurde neu die Landeskasse mit der formellen Rechungskontrolle in der Landesverwaltung beauftragt. Im Rahmen dieser zusätzlichen Aufgabe müssen von der Landeskasse im Jahr durchschnittlich 65'000 Auszahlungsbelege überprüft werden. Um diese Arbeiten fristgerecht erledigen zu können, wurden die Dienstaufträge von zwei Mitarbeiterinnen der Landeskasse befristet um jeweils 20 Prozent erhöht.

8 8 Konto-Nr. Bezeichnung Budget KÜ Sonstiger Personalaufwand 220'000 40'000 Der notwendige Budgetbetrag für die Ausgabe von Lunch-Checks während des gesamten Kalenderjahres kann aufgrund der Vorjahre nur schwer abgeschätzt werden. Für das Jahr 2006 wurde das Lunch-Check-Reglement angepasst und der Bezug von maximal 10 auf 8 Hefte pro Person und Jahr reduziert. Der Budgetbetrag wurde aufgrund der zur Verfügung stehenden Informationen und Erfahrungswerten entsprechend gekürzt. Die Kreditüberschreitung kann angesichts der Tatsache, dass das Lunch-Check-Reglement angepasst wurde, nur mit einer verstärkten Verwendung durch die Mitarbeitenden begründet werden. Aufgrund des Reglements über die Ausrichtung von Verpflegungsbeiträgen an die Beamten und Angestellten sowie die Landrichter (Lunch-Check-Reglement) vom 1. Januar 2006 besteht ein Anspruch auf Abgabe von 8 Lunch-Check-Heften pro Jahr. Konto-Nr. Bezeichnung Budget KÜ Frühzeitige Pensionierungen 3'179' '000 Die Kosten für vier vorzeitige Altersrücktritte von Landesangestellten sind im Landesvoranschlag für das Jahr 2006 nicht berücksichtig worden. Die Gesuche wurden zwar im Sinne der entsprechenden Verordnung rechtzeitig, d.h. ein Jahr vor dem geplanten Altersrücktritt, eingereicht, in einem Fall war zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuches die Budgetierungsphase jedoch bereits abgeschlossen. In den weiteren drei Fällen wurden die entsprechenden Kosten versehentlich nicht budgetiert. Während die Gehälter der Primarlehrerinnen und Primarlehrer zu 50 Prozent an die Gemeinden weiterbelastet werden, wurden die Kosten in Zusammenhang mit den vorzeitigen Altersrücktritten von Primarlehrerinnen und Primarlehrern in der Vergangenheit zur Gänze vom Staat übernommen. Bei der Budgetierung für das

9 9 Jahr 2006 wurde davon ausgegangen, dass 50 Prozent der Kosten in Zusammenhang mit dem vorzeitigen Altersrücktritt der Primarlehrerinnen und Primarlehrer in Zukunft an die Gemeinden weiterverrechnet werden können. Konto-Nr. Bezeichnung Budget KÜ Beiträge gem. Interkantonaler Universitätsvereinbarung 4'028'000 23'000 Beitrag pro Studierende bzw. Studierenden pro Semester für das Jahr 2006: Fakultätsgruppe I: CHF 5'045 Fakultätsgruppe II: CHF 12'215 Fakultätsgruppe III: CHF 24'430 Bei der Erstellung des Budgets 2006 ging das Schulamt davon aus, dass durchschnittlich Studierende eine Universität in der Fakultätsgruppe I; - 40 Studierende eine Universität in der Fakultätsgruppe II und - 18 Studierende eine Universität in der Fakultätsgruppe III besuchen werden. Auf Ende des Schuljahres 2004/05 schlossen zwei Jahrgänge mit der Matura ab (Verkürzung der Schulzeit am Gymnasium von acht auf sieben Schuljahre). Dadurch konnten 137 anstatt der durchschnittlich ca. 80 Studierenden ihr Maturazeugnis entgegennehmen. Da erfahrungsgemäss ca. 70 % der Maturandinnen und Maturanden in der Schweiz studieren, konnte davon ausgegangen werden, dass ca. 40 Studierende mehr als in den vorangehenden Jahren in schweizerische Universitäten eintreten werden. Welche Fakultätsgruppen davon betroffen sein würden, war zum Zeitpunkt der Budgetierung nicht bekannt.

10 10 Effektiv besuchten im Wintersemester 2005/ Studierende eine Universität in der Fakultätsgruppe I, - 43 Studierende eine Universität in der Fakultätsgruppe II und - 15 Studierende eine Universität in der Fakultätsgruppe III. Im Sommersemester 2006 besuchten Studierende eine Universität in der Fakultätsgruppe I, - 41 Studierende eine Universität in der Fakultätsgruppe II und - 14 Studierende eine Universität in der Fakultätsgruppe III. Die vom Budget abweichende effektive Anzahl an Studierenden führt dazu, dass das Konto um CHF 23'000 überzogen wird. Konto-Nr. Bezeichnung Budget NK Prämienverbilligungen für einkommensschwache Versicherte 4'300' '000 Als im Jahr 2005 der Betrag für die Prämienverbilligung 2006 mit CHF 4'300'000 budgetiert worden ist, konnte noch nicht abgeschätzt werden, wie viele Antragsteller in den Jahren 2005 und 2006 einen Beitrag zur Prämienverbilligung erhalten werden. Für das Jahr 2005 wurde ein Betrag von CHF 4'676'442 an Subventionen an die Prämienverbilligung ausbezahlt. Entgegen den Annahmen für die Budgetierung 2005 ist in diesem Jahr keine Stabilisierung der Anzahl Bezüger eingetreten, vielmehr gab es 423 Bezüger mehr als im Vorjahr Es ist auch im laufenden Jahr 2006 mit einer Zunahme der Bezüger zu rechnen. Bei einer vorsichtigen Annahme, dass die Anzahl der Bezüger im Jahr 2006 um 200 steigt und der durchschnittliche Subventionsbetrag bei ca. CHF 1' gleich bleibt, ist mit Mehr-

11 11 kosten von ca. CHF 245'000 gegenüber dem Vorjahr (CHF 4'676'442) zu rechnen. Unter dieser Annahme wird für die Prämienverbilligung 2006 ein Betrag von ca. CHF 4'900'000 benötigt (Budget: CHF 4'300'000). Da somit der budgetierte Kredit nicht ausreicht und ein gesetzlicher Anspruch auf diese Subventionsleistungen besteht (Art. 24b KVG), wird beantragt, den Nachtragskredit in Höhe von CHF 600'000 zu genehmigen. II. ANTRAG DER REGIERUNG Aufgrund der vorstehenden Ausführungen stellt die Regierung den Antrag, der Landtag wolle die vorstehend beantragten Nachtragskredite und Kreditüberschreitungen für das Jahr 2006 bewilligen und die entsprechenden Finanzbeschlüsse genehmigen resp. für dringlich erklären. Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Versicherung der vorzüglichen Hochachtung. REGIERUNG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN

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13 13 III. REGIERUNGSVORLAGEN Finanzbeschluss vom. über die Bewilligung von Nachtragskrediten (VI/2006) Der Landtag hat in seiner Sitzung vom beschlossen: Art. 1 Nachtragskredite Aufgrund von Art. 11 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 13. November 1974, LGBl Nr. 72, in der Fassung von LGBl Nr. 44, werden folgende Nachtragskredite genehmigt: Konto-Nr. Bezeichnung Budget NK Beiträge für Medien und Medienberichterstattung Beiträge für Aus- und Weiterbildung (Medienförderung) 825'000 20' ' '000

14 14 Art. 2 In-Kraft-Treten Dieser Finanzbeschluss tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.

15 15 Finanzbeschluss vom. über die Bewilligung von Kreditüberschreitungen (VI/2006) Der Landtag hat in seiner Sitzung vom beschlossen: Art. 1 Kreditüberschreitungen Aufgrund von Art. 12 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 13. November 1974, LGBl Nr. 72, in der Fassung von LGBl Nr. 83, werden folgende Kreditüberschreitungen genehmigt: Konto-Nr. Bezeichnung Budget KÜ Gehälter Landeskasse 598'000 11' Sonstiger Personalaufwand 220'000 40' Frühzeitige Pensionierungen 3'179' ' Beiträge gem. Interkantonaler Universitätsvereinbarung Prämienverbilligungen für einkommensschwache Versicherte 4'028'000 23'000 4'300' '000

16 16 Art. 2 In-Kraft-Treten Dieser Finanzbeschluss tritt am Tage der Kundmachung in Kraft. Der Landtag hat diesen Finanzbeschluss als dringlich erklärt.

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