Zertifiziertes Energiemanagement zahlt sich aus profitieren Sie von unserem Praxis-Know-how.

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1 Zertifiziertes Energiemanagement zahlt sich aus profitieren Sie von unserem Praxis-Know-how.

2 Energiemanagement lohnt sich weil die Energie immer teurer wird Die Energiekosten sind für Unternehmen nicht zuletzt auch durch die Energiewende und die damit verbundene EEG-Umlage zu einem entscheidenden Faktor für die Wirtschaftlichkeit ihrer Produktion und damit für ihre Wettbewerbsfähigkeit geworden. Mit einem Energiemanagementsystem lässt sich Energie in fast allen Bereichen einsparen. Angesichts der Entwicklung der Energiepreise machen sich solche Systeme rasch und nachhaltig bezahlt. Strompreisentwicklung für mittlere Betriebe bis 2014* EEG ,592 ct /kwh EEG ,277 ct /kwh ct/kwh EEG ,240 ct /kwh EEG Umlage Steuern und Abgaben Beschaffungskosten * Quelle: Arepo Consult, Frontier economics /ewi, VIK, eigene Berechnungen; Stand: 4 / CDC B0101

3 Das Ziel: eine erhöhte Energieeffizienz Unternehmen in Deutschland stehen zur Sicherung ihrer Wirtschaftlichkeit unter steigendem Druck, ihren Energieverbrauch zu kontrollieren und effizienter zu gestalten. Infolge der permanent steigenden Strompreise kommt dem Energiemanagement und einer verbesserten Effizienz dabei eine wachsende Bedeutung für den wirtschaftlichen Betrieb von Anlagen zu. Energiemanagementsysteme helfen Unternehmen Energie zu sparen und ihre Energiekosten deutlich zu senken. Die Politik hat dies erkannt und ein Programm aufgelegt, das die Zertifizierung von Energiemanagementsystemen fördert. Das Förderprogramm soll die Unternehmen dabei unterstützen, ihren Energieverbrauch systematisch und kontinuierlich zu erfassen. Durch die gewonnenen Informationen können diese dann Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz ergreifen. Kostenverlauf bei Anwendung kontinuierlicher Energiemanagementprozesse (Quelle: bafa; Stand ) Kosten + 5 % 0 5 % 10 % 15 % 20 % 25 % 30 % Steigender Energieverbrauch Sinkende Energie kosten durch einfache Energiesparmaßnahmen Weitere Energieeinsparungen aufgrund der Verbreitung von effizienter Energieverwendung Energiesparen wird Teil der Unternehmenskultur 0 Unternehmensbeschluss zur Energiemanagementimplementieruneffizienter Investition (z.b. Kauf energie Weitere Investitionen (z.b. techni 3 Jahre Maschinen) sche Verbesserung von Anlagen) 2CDC B0101 3

4 Zertifiziertes Energiemanagement lohnt sich doppelt weil nach DIN EN ISO zertifizierte Betriebe vom Staat entlastet werden Um die Ziele des Klimaschutzes und der Energieein sparung strukturiert umzusetzen, hat der Gesetz geber gehandelt. Mit der überarbeiteten DIN EN ISO werden alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die ein zertifiziertes Energiemanagement einführen, mit deutlichen Steuer- und Abgabenentlastungen belohnt. Immer mehr Unternehmen nutzen die Chance, um auf diesem Weg z. B. ihre Stromkosten zu senken und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Einsparpotenziale nach EEG Konkrete Beispielrechnung Zertifizierung Energieverbrauch Anteilig EEG-Umlage Keine Alle Unternehmen 100 % 6,240 ct /kwh DIN EN > 1 10 GWh /Jahr 10 % 0,624 ct /kwh DIN EN > GWh /Jahr 1 % 0,0624 ct /kwh DIN EN > 100 GWh /Jahr fix 0,05 ct /kwh Verbrauch von 2 GWh /Jahr (10 % Anteil der EEG-Zulage) EEG ohne Zertifizierung 2 GWh x 6,240 ct /kwh = ,00 /Jahr EEG mit Zertifizierung 2 GWh x 0,624 ct /kwh = ,00 /Jahr Verbrauch von 10 GWh /Jahr EEG ohne Zertifizierung 10 GWh x 6,240 ct /kwh = ,00 /Jahr EEG mit Zertifizierung 10 GWh x 0,0624 ct /kwh = 6.240,00 /Jahr Verbrauch von 50 GWh /Jahr (1 % Anteil der EEG-Zulage) EEG ohne Zertifizierung 50 GWh x 6,240 ct /kwh = ,00 /Jahr EEG mit Zertifizierung 50 GWh x 0,0624 ct /kwh = ,00 /Jahr 4 2CDC B0101

5 Durch die Einführung eines Energiemanagementsystems sparen die Unternehmen nicht nur die EEG-Umlage und den Spitzenausgleich ein. Nachweislich hilft schon das Messen, Analysieren und Bewerten, um kostenintensive Verbraucher aufzudecken. Deutliche Einsparungen sind so möglich. Die Einführung eines Energiemanagementsystems lohnt sich für die Unternehmen dadurch doppelt. Richtlinie erweitert Gruppe der Begünstigten Seit dem 22. Juli 2013 ist die neue Richtlinie der Bundesregierung zur Förderung von Energiemanagementsystemen in Kraft. Sie verfolgt das Ziel, nicht nur die Gruppe der strom intensiven Unternehmen zu begünstigen, sondern auch solche Unternehmen zu fördern, die eine planvolle Erfassung und Auswertung der Energieverbräuche erlauben und darauf aufbauend die Voraussetzung für die Umsetzung von effektiven Energieeffizienzmaßnahmen schaffen. Auch nicht stromintensive mittelständische Unternehmen können über diese Richtlinie somit jetzt Investitionszuschüsse erhalten. Ein Energiemanagementsystem lohnt sich mehrfach Am 15. Oktober 2013 haben die Übertragungsnetzbetreiber bekannt gegeben, die EEG-Umlage für das Jahr 2014 um 1,013 ct / kwh auf nunmehr 6,24 ct / kwh zu erhöhen. Alle nicht befreiten Stromkunden müssen den erhöhten Strompreis seit dem 1. Januar 2014 für jede verbrauchte Kilowattstunde zahlen. Ein Energiemanagementsystem bringt den Unternehmen außer Steuervorteilen und der Möglichkeit der Investitionsförderung weitere Vorteile. Ein solches System hilft ihnen auch, den Energiebedarf einzelner Prozesse und Anlagen zu lokalisieren, den Bedarf verlässlich zu planen und zu verbessern ein wichtiger Schritt hin zu mehr Energieeffizienz. Die höhere Transparenz und die Energieeinsparungen bieten den Unternehmen einen klaren geldwerten Nutzen. Zum Erhalt der internationalen und intermodalen Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen hat der Gesetzgeber eine Ausgleichsregelung erlassen. Demnach müssen produzierende Unternehmen nur einen Bruchteil dieser EEG-Umlage zahlen, wenn sie als stromintensiv gelten und sich nach DIN EN ISO zertifizieren lassen. Diese Voraussetzung ist nur dann gegeben, wenn das Unternehmen im abgeschlossenen Geschäftsjahr einen Stromverbrauch von mindestens 1 GWh hatte und dieser mindestens 14 % der Bruttowertschöpfung ausmacht. Zudem gilt auch der Spitzenausgleich im Rahmen der Energie- und Stromsteuer nur noch für entsprechend zertifizierte Unternehmen. 2CDC B0101 5

6 Neue Richtlinie vom Bund Gefördert wird jetzt auch der nicht stromintensive Mittelstand Die Bundesregierung bietet produzierenden Unter neh men jetzt einen zusätzlichen Anreiz, ein Energie mana gementsystem einzuführen. Da die Richtlinie am 31. Dezember 2016 ausläuft, sollten förderberechtigte Unternehmen schnell handeln. KMU profitieren von der Richtlinie Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) war ein eige nes Energiemanagementsystem bislang häufig zu teuer. Die neue Richtlinie des Bundes bietet auch ihnen jetzt die Möglichkeit für mehr Energieeffizienz. Da die Energiepreise in Deutschland langfristig einen Unsicherheitsfaktor darstellen und die betrieblichen Energiekosten nur durch verbesserte Energieeffizienz und optimierte Versorgung zu senken sind, sollten KMU diese Chance nutzen. Was gefördert wird Gefördert werden die Erstzertifizierung eines vollständig eingerichteten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO sowie eines Energiecontrollings nach definierten Anforderungen. Der Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensortechnologie sowie von Software für Energiemanagementsysteme wird ebenfalls gefördert. Die maximale Höhe der Förderung für die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Erwerb geeigneter Messtechnik und einer Energiemanagementsoftware wird mit bis zu 20 % der Ausgaben gefördert. Installationskosten, die mit der Investition in unmittelbarem Zusammenhang stehen, können pauschal mit 5 % der Nettoinvestitionskosten als zuwendungsfähige Ausgaben berücksichtigt werden. Sowohl die Ausgaben für den Kauf der Software als auch für ihre Installation und für die Schulung des Personals im Umgang mit der Software können gefördert werden. Anzahl antragstellender Unternehmen für 2014 im Vergleich* Entwiklung der eingegangenen Anträge auf Privilegierung* Anzahl der Arbeitnehmer Anträge < % % > Anzahl antragstellender Unternehmen % Jahr * Stand , Quelle: BAFA 6 2CDC B0101

7 Energie sparen mit Energiecontrolling Kosten im Unternehmen lassen sich nicht nur über ein zertifiziertes Energiemanagement oder über Steuerentlastungen senken. Auch ein erfolgreiches Energiecontrolling kann den Energieverbrauch begrenzen indem bestimmte Größen kontinuierlich beobachtet und geeignete Maßnahmen durchgeführt werden und eine ständige Erfolgskontrolle erfolgt. Denn nur Unternehmen, die ihre Energiedaten über einen bestimmten Zeitraum hinweg ermitteln, auswerten und dadurch auch evaluieren können, sind in der Lage entsprechende Maßnahmen zur Energieeinsparung einzuleiten. Aus diesem Grund fördert der Bund auch die Zertifizierung eines Energiecontrollings mit bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Energieberatung im Mittelstand Die KfW unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit der Initiative Energieeffizienz im Mittelstand. Diese Initiative umfasst eine Beratungsförderung, die einen Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten gewährt. Dabei wird zwischen einer Initial- und Detailberatung unterschieden. Der Höchstzuschuss für eine Initialberatung beträgt dabei maximal Mit bis zu wird die Detailberatung bezuschusst. Die Voraussetzungen für das Energiecontrolling sind in der Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen wie folgt geregelt: Beauftragung eines Verantwortlichen durch die Leitung zur Durchführung des Energiecontrollings in der Organisation Erfassung und Analyse aller eingesetzten Energieträger Erfassung und Analyse aller Energie verbrauchenden Anlagen und Geräte Bewertung der Einsparpotenziale Integration der Ergebnisse in die Unternehmenspolitik und Monitoring Informationen zu den jeweiligen Beratungsarten finden Sie unter 2CDC B0101 7

8 DIN EN ISO Zertifizierung Klare Vorgaben führen zum Ziel Mit der Einführung der neuen DIN EN ISO und den zusätzlich geschaffenen Anreizen erhoffen sich die Gesetzgeber in den Unternehmen systematische und nachhaltige Prozesse in Gang zu setzen, die den Energieverbrauch in den Organisationen senken. Dabei gelten für die Zertifizierung eines Betriebes klare Vorgaben, die eine kontinuierliche und im Unternehmen fest verankerte Verbesserung garantieren sollen. Verwirklichen, aufrechterhalten und verbessern Um zertifiziert werden zu können, muss ein Unternehmen zu allererst das Thema Energiemanagement fest in seine organisatorischen Abläufe integrieren und seine Energiepolitik definieren. Es muss bestimmen, wie es den Anforderungen der Norm im Hinblick auf die Verringerung des Energieverbrauchs entsprechen möchte und in welchem Geltungs bereich und innerhalb welcher Grenzen das Energiemanagement gelten soll. Die definierten Kernelemente müssen dokumentiert und kommuniziert werden und für eine ständige Überprüfung und Verbesserung offen liegen. Jetzt gilt es Farbe zu bekennen Dazu gehört auch, dass das Top-Management sich verpflichtet diese Prozesse aktiv zu unterstützen und kontinuierliche Verbesserungen einzufordern und extern darzulegen. Zur Einführung des Energiemanagements müssen alle erforderlichen Ressourcen bereitgestellt werden, d.h. Mitarbeiter, Fachkompetenz, Technologien und Finanzen. 8 2CDC B0101

9 Ein stetiger Verbesserungsprozess Der PDCA-Zyklus als Grundlage für nachhaltigen Erfolg Do Verwirklichung und Betrieb Plan Energiepolitik und Energieplanung Kontinuierliche Verbesserung Check Überprüfung, Messung Analyse; Audit Zertifizierung gemäß DIN EN ISO Act Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen, Management-Review Des Weiteren sollte ein Beauftragter für diese Thematik benannt werden, der im Betrieb für die Aufrechterhaltung der Maß nahmen sorgt, diese dokumentiert und für die Bewertung aufbereitet. Innerhalb des Unternehmens müssen alle Mit arbeiter im Bezug auf das Energiemanagement geschult bzw. informiert und in die Verbesserung der Prozesse aktiv einbezogen werden. PDCA (Plan Do Check Act) Erst die Implementierung des kompletten Prozesses für die neue DIN EN ISO ermöglicht einem Unternehmen die gewünschte Zertifizierung, die dann von einer Zertifizierungsstelle im Rahmen eines Audits geprüft und abgenommen wird. Plan: Energetische Bewertung des Unternehmens durch die Definition relevanter EnPIs wie z.b. dem aktuellen Energie einsatz, der Erarbeitung fixer Energieziele und Festlegung der dafür benötigten Geräte und Ressourcen. Do: Einführung der Aktionspläne im Unternehmen z.b. durch die Installation von Messgeräten zur Erfassung definierter EnPIs und der Lokalisierung von Einsparpotenzialen. Check: Analysieren und Auswerten der gewonnenen EnPIs sowie Errechnung erster konkreter Einsparpotenziale. Act: Ergreifung von Maßnahmen zur kontinuierlichen Senkung des Energieverbrauchs. 2CDC B0101 9

10 Europa weist den Weg EU-Energieeffizienz Richtlinie* verlangt noch mehr Ist die Zertifizierung eines Unternehmens nach DIN EN ISO derzeit noch freiwillig geht die neue Energie effizienz- Richtline der Europäischen Kommission deutlich weiter. So schreibt sie z. B. bei größeren Renovierungen und Neu bauten den Einbau von Zählern zur detaillierten Verbrauchs datenerfassung zwingend vor und forciert die Schaffung transparenter Kriterien für Energieaudits in den Mitgliedstaaten. Weiter verlangt die Richtlinie von den Ländern die Festlegung verbindlicher Ziele im Bereich der Energieeinsparung bis 2020, die energetische Sanierung von jährlich 3 % öffentlicher Gebäude sowie die Einführung von Systemen zur Steigerung der Energieeffizienz bei Endkunden durch die Energieversorger. Damit ist die Frage nach der Sinnhaftigkeit von Energiemanagementsystemen eigentlich geklärt, da entsprechende Investitionen früher oder später zwangsläufig anfallen werden. Der Rahmen ist gesteckt In der europäischen Richtline (vgl. Artikel 8ff) werden die Mitgliedstaaten explizit dazu aufgefordert Programme aufzustellen, die kleine und mittlere Unternehmen ermutigen sich einem Energieaudit zu unterziehen, um damit Energieeinsparpotenziale zu nutzen. Für große Unternehmen sollten diese Audits verbindlich sein und regelmäßig erfolgen, da hier die erzielbaren Einsparungen erheblich sein können. Die eingesetzten Audits sollen, nach den Vorstellungen der Verantwortlichen in Brüssel, zudem die einschlägigen europäischen oder internationalen Normen wie z.b. der EN ISO berücksichtigen. * Richtlinie 2012 /27 /EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober CDC B0101

11 2CDC B

12 Wissen ist Macht Verbrauchsdatenerfassung mit ABB Know-how Die Norm verlangt zwingend die Definition von Energieleistungskennzahlen für jedes Unternehmen. Diese sind in den meisten Fällen Kennzahlen für elektrische Verbraucher, zu deren richtiger Einschätzung die Messdaten möglichst unmittelbar zuordenbar sein müssen. Hier kommen die Produkte von ABB ins Spiel, die auf den unterschiedlichsten Ebenen diese Werte erfassen, übermitteln, teilweise auswerten und ggf. sogar selbstständig steuernd oder regelnd eingreifen können. Rüsten Sie jetzt auf Unsere Produkte folgen bestehenden Standards und lassen sich dadurch sehr einfach in vorhandene Anlagen integrieren. So ist die Realisierung der Anforderungen aus der neuen DIN EN ISO in den meisten Fällen problemlos möglich. Unser breites Produktportfolio ermöglicht zudem die Umsetzung aller denkbaren Mess- und Überwachungs aufgaben mit nur einem Partner ABB. Verbrauchsdatenerfassung mittels Energiezähler, Stromzähler, Zwischenzähler, etc. Elektrische Verbraucher Gas-Verbraucher Wasser-Verbraucher Mögliche Kommunikation über: Modbus TCP/IP Modbus RTU Profibus Mögliche Kommunikation über: M-Bus Modbus RTU KNX Impulsausgang Netzanalysegerät M2M Energiezähler der A-, B- und C-Reihe 12 2CDC B0101

13 Die Visualisierung und Übernahme der Daten in das EnMS erfolgt über eine geeignete EnMS-Software Mögliches Auslesen der eingehenden Daten über eine SPS AC500. Diese kann folgende Signale auslesen: Modbus RTU Modbus TCP/IP Impulse M-Bus über einen Pegelwandler Mögliche Kommunikation über Modbus RTU Mögliche Kommunikation über Impulsausgang Mögliche Kommunikation über Impulsausgang Strommesssystem CMS Gaszähler Wasserzähler 2CDC B

14 Begriffsdefinitionen Die wichtigsten Kürzel aus dem Themenfeld zusammengefasst Gesetzestexte zu verstehen, ist schon ohne Abkürzungs wirrwar schwer genug. Daher haben wir die wichtigsten Kürzel aus diesem Themenfeld hier zusammengestellt und erläutert. DIN EN 16001: Die Vorgängernorm der aktuellen DIN EN ISO zum Energiemanagement. DIN EN ISO 50001: Europäische Norm zur Ausgestaltung zertifizierbarer Energiemanagement systeme. EEG Umlage: Zusätzliche Umlage, die aus dem Vorrang der staatlich subventionierten, erneuerbaren Energien herrührt. EnMs: Energiemanagementsysteme, die neben einer Erfassung und Auswertung der Verbräuche auch fest definierte Prozesse zur Prüfung und Auswertung der Daten vorsehen sowie entsprechende Handlungsempfehlungen enthalten. EnPIs: Um eine Entwicklung im Energiever brauch messen und bewerten zu können, gilt es geeignete Energieleistungskennzahlen (EnPIs bzw. Energy Performance Indicators) zu definieren, die regelmäßig messbar sind und ver gleichbare Ergebnisse liefern. Diese können individuell für jedes Unternehmen definiert werden und sollen eine aussagekräftige Einschätzung ermöglichen. EU Energieeffizienz Richtlinie: Richtlinie der Europäischen Union bzgl. der Implementierung von verbindlichen Energieeffizienzmaßnahmen in den Mit gliedstaaten. KMU: Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003 /361 /EG der Europäischen Kommission betreffend der Definition für Kleinstunternehmen sowie für kleine und mittlere Unternehmen. 14 2CDC B0101

15 ABB Profi-Know-how Weitere Informationen zum Thema Energiemanagement Diese Broschüren finden Sie im Internet, unter: Dazu im Dowload-Bereich einfach die jeweilige Druckschrift Nummer in die Suchmaske eingeben und Broschüre als PDF-Datei laden. Energiemanage mentsysteme in der Praxis So einfach ist effizentes Energiecontrolling Energy Controller ECO die Analyse- und Reportingsoftware für optimales Energiemanagement Hauptkatalog 2014 Energiezähler Messen, Überwachen, Optimieren Praktische Anwendungs beispiele zur Umsetzung eines Energiemanagementsystems in Mehrzweck- und Industriegebäuden. Druckschrift Nummer: 2CDC512083B0101 Informationen zur Verbrauchsanalyse- und Reportigsoftware, Energy Controller ECO, der Softwarelösung für effektives Energiemanagement Druckschrift Nummer: 2CDC512082B0101 Detaillierte Prouktinformationen zu Energiezählern der A,- B- und C-Serie Druckschrift Nummer: 2CDC512074C0102 Strommesssystem CMS Effizienz und Verfügbarkeit auf einer neuen Ebene M2M Netzanalysegerät Neuer Maßstab für Effizienz Detaillierte Prouktinformationen zum CMS-Strommesssystem Druckschrift Nummer: 2CCC481001C0101 Detaillierte Prouktinformationen zum M2M Netzanalyse gerät Druckschrift Nummer: 2CDC445008B0101

16 Kontakt Ihr Servicepartner: Hinweis: Technische Änderungen der Produkte sowie Änderungen im Inhalt dises Dokuments behalten wir uns jederzeit ohne Vorankündigung vor. Bei Bestellungen sind die jeweils vereinbarten Be - schaffenheiten maßgebend. Die ABB AG übernimmt keinerlei Verantwortung für eventuelle Fehler oder Unvollständigkeiten in diesem Dokument. Wir behalten uns alle Rechte an diesem Dokument und den darin enthaltenen Gegenständen und Abbildungen vor. Vervielfältigung, Bekanntgabe an Dritte oder Verwertung seines Inhaltes auch von Teilen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die ABB AG verboten. Copyright 2014 ABB Alle Rechte vorbehalten Druckschrift Nummer 2CDC B0101 gedruckt in Deutschland (03 /14-5-ZVD)

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