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1 Oberingenieurkreis III IIIe arrondissement d'ingénieur en chef Tiefbauamt des Kantons Bern Office des Ponts et chaussées du canton de Berne

2 Kasthoferstrasse 23, CH-3000 Bern 31 Telefon +41 (0) , Fax +41 (0) GEOTEST AG Birkenstrasse 15, CH-3052 Zollikofen Telefon: , Fax: Kissling + Zbinden AG Brunnhofweg 37, 3000 Bern 14 Telefon: , Fax: kz.bern@kzag.ch Moeri & Partner AG Mühlenplatz 3, 3000 Bern 13 Telefon: , Fax: info@moeripartner.ch AquaPlus Elber Hürlimann Niederberger Bundesstrasse 6, CH-6300 Zug Telefon: , Fax: admin@aquaplus.ch Version Datum Sachbearbeitung Freigabe Verteiler 1.0. Nov R. Flury, M. Flückiger definitiv R. Flury, M. Flückiger GFB Projektleitung GEOTEST AG Kissling+Zbinden AG AquaPlus Moeri&Partner AG Tiefbauamt OIK III ARA Moossee- Urtenenbach ARA Fraubrunnen Wasserbauverband Urtenenbach AWA BAFU Gemeinden Kantonale Fachstellen gemäss Verteiler OIK III Bearbeiterteam Projektleitung: Fachausschuss: Rolf Mathys, Markus Grimm (ARA Moossee-Urtenenbach), Jörg Bucher (Tiefbauamt Kanton Bern, OIK III) Rolf Mathys, Markus Grimm (ARA Moossee-Urtenenbach), Hans-Rudolf Stettler (ARA Fraubrunnen), Hanspeter Junker, André Hubacher (Wasserbauverband Urtenenbach), Jörg Bucher, Heinz Roth (Tiefbauamt Kanton Bern), Harry Dähler (Amt für Wasser und Abfall Kanton Bern)

3 INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINES UND AUSGANGSLAGE Grundsätze Heutige Verhältnisse 5 2 REGIONAL RELEVANTE GEWÄSSER Bestimmung der regional relevanten Gewässer Vorschlag zukünftige Kostenverteilung Allgemeines Mögliche zukünftige Kostenverteilung Kostenverteiler Unterhalt Kostenverteiler Investitionen 11 3 SCHLUSSBEMERKUNG 15 ANHANG Anhang 1 Anhang 2 Vorschlag Kostenverteiler Unterhalt Vorschlag Kostenverteiler Investitionen Bearbeiterteam REP Urtenen / B / April

4 1 ALLGEMEINES UND AUSGANGSLAGE 1.1 Grundsätze Die übergeordneten Ziele REP Urtenen sind: Saubere und Lebendige Gewässer Hochwassersichere Dörfer und landwirtschaftliche Kulturen Effiziente und kostengünstige Organisation der Wasserwirtschaft Nachhaltige ökologische und ökonomische Entwicklung im Urtenental Die notwendigen Investitionen sollen nicht mehr in einzelnen Teilbereichen = Sektoren der Wasserwirtschaft «unkoordiniert» ausgelöst werden, sondern ganzheitlich koordiniert und über das ganze Einzugsgebiet priorisiert getätigt werden. Im kantonalen Wasserbaugesetz ist geregelt, dass die Gemeinden resp. die zu einem Verband (Wasserbauverband Urtenenbach, WBV) zusammengeschlossenen Gemeinden wasserbaupflichtig sind. Das heisst, die Gemeinde resp. der Verband sind für den Unterhalt der Gewässer und den Wasserbau (Hochwasserschutz, Renaturierungen, etc.) zuständig. Bund und Kanton beteiligen sich jedoch an den anfallenden Kosten. Eine zukünftige Organisation würde deshalb die Wasserbaupflicht von den Gemeinden übernehmen. Im Technischen Bericht des Teilprojektes 2 sind die Grundsätze und Kriterien zur Bestimmung der regional relevanten Gewässer wie folgt festgelegt worden: Regional relevante Gewässer sind: die Urtenen Seitenbäche 1) welche bezüglich Hochwasserschutz und Gefahrenpotential einen grossen Handlungsbedarf aufweisen 2) die mit der Siedlungsentwässerung verbunden sind oder durch diese massgebend belastet werden (Einleitstellen aus Mischwasserentlastungsanlagen) 3) die mindestens zwei Gemeinden durchfliessen 4) die grosse ökomorphologische Defizite aufweisen oder einer grossen punktuellen stofflichen Belastung ausgesetzt sind 5) ein grosses Potential bezüglich Landschaft und Gestaltung aufweisen 6) ein grosses Defizit bezüglich Einhaltung des Gewässerraumbedarfs aufweisen Bearbeiterteam REP Urtenen / B / April

5 1.2 Heutige Verhältnisse Der Wasserbauverband Urtenenbach ist zusammengesetzt aus folgenden Anstössergemeinden an die Urtenen: Bätterkinden Deisswil Fraubrunnen Grafenried Jegenstorf Kernenried Mattstetten Moosseedorf Münchenbuchsee Münchringen Schalunen Urtenen-Schönbühl Wiggiswil Zauggenried Bearbeiterteam REP Urtenen / B / April

6 2 REGIONAL RELEVANTE GEWÄSSER 2.1 Bestimmung der regional relevanten Gewässer Werden die Grundsätze zur Bestimmung von regional relevanten Gewässern gemäss Kapitel 1.1 konsequent umgesetzt, so sind folgende Gewässer als regional relevant zu bezeichnen: Abbildung 1: Regional relevante Gewässer Bearbeiterteam REP Urtenen / B / April

7 Für folgende Gewässerabschnitte, Kanäle und Bachleitungen müsste eine zukünftigen Organisation die Wasserbaupflicht übernehmen: Standortgemeinde Diverse Diemerswil / Münchenbuchsee Deisswil Urtenen-Schönbühl Mattstetten / Bäriswil Zuzwil / Iffwil / Jegenstorf Krauchthal / Hindelbank Kernenried / Zauggenried Grafenried Büren zum Hof Schalunen Fraubrunnen Tabelle 1: Regional relevante Gewässer Bauwerke Urtenen / Fabrikkanal (oberhalb Moossee) Bärenriedbach / Schöneggbach / Dorfbach Urtegrabe Scheidgräbli Alts Bäriswilbächli Ballmoosbach / Dorfbach Hettiswilbach / Dorfbach / Stepbach Moosbach / Mülibach Bärebach / Binelbach Dorfbach Brunnmattbach Mülibach / Büündebach / Schützemattkanal / Dorfbach / Sagibach / Brunnmattbach / Härtekanal 2.2 Vorschlag zukünftige Kostenverteilung Allgemeines Eine zukünftige Organisation wird die Wasserbaupflicht gemäss kantonalem Wasserbaugesetz von den Gemeinden übernehmen. Da die Massnahmen an den Gewässern längerfristige Projekte sind und Unterhalt und Investitionen nicht nach den gleichen Kriterien weiterverrechnet werden können, müssen diese Kosten voraussichtlich mittels zwei Schlüsseln verteilt werden Mögliche zukünftige Kostenverteilung Eine zukünftige Organisation wäre zuständig für den Unterhalt und den Wasserbau der regional relevanten Gewässer. Diese Kosten müssten verursachergerecht resp. möglichst gerecht und transparent auf alle Gemeinden im Einzugsgebiet verteilt werden. Bearbeiterteam REP Urtenen / B / April

8 Aufgrund eines Variantenstudiums haben die zuständigen Organe entschieden, den Gemeinden im Einzugsgebiet folgenden Vorschlag zur Kostenverteilung zu unterbreiten: 1) Die Verteilung der Kosten für Unterhalt / Investitionen erfolgt separat. es werden zwei Kostenverteiler erarbeitet. 2) Kostenverteiler Unterhalt Die Kosten für Unterhalt / Wartung sind abhängig von der Breite der Gewässer, von der Länge der Gewässer auf dem Gemeindegebiet und vom Natürlichkeitsgrad der Gewässer. Entsprechend diesen Parametern werden die anfallenden Kosten verteilt. 3) Kostenverteiler Investitionskosten Die Investitionskosten sind abhängig von der Breite der Gewässer, von der Länge der Gewässer auf dem Gemeindegebiet, vom Natürlichkeitsgrad der Gewässer, vom Hochwasserschutzdefizit und von der Wassermenge die aus der abflusswirksamen Fläche des Gemeindegebietes abgeleitet wird. Entsprechend diesen Parametern werden die anfallenden Kosten verteilt Kostenverteiler Unterhalt Als Gewässerunterhalt gelten gemäss Wasserbaugesetz folgende Arbeiten (Auszug aus dem kantonalen Wasserbaugesetz): Art. 6 Gewässerunterhalt 1 Die Gewässer sind zu unterhalten. 2 Dem Gewässerunterhalt dienen alle Vorkehren, die geeignet sind, das Gewässer, die zugehörige Umgebung und die Wasserbauwerke (Schutzbauten und Anlagen gegen Bodenbewegungen) in gutem Zustand zu erhalten. 3 Der Gewässerunterhalt umfasst a b c d die Räumungs- und Reinigungsarbeiten; die Erneuerungsarbeiten geringen Ausmasses an Wasserbauwerken; die Pflege und das Ersetzen von standortgerechten Bestockungen und die Pflege von Böschungen und Uferunterhaltswegen. 4 Die Schwemmholzbeseitigung, die nicht zum Schutz des Ufers erforderlich ist, gehört nicht zum Gewässerunterhalt im Sinne dieses Gesetzes. Soweit sie zur Freihaltung der Gewässer für die konzessionierte Schiffahrt oder zum Schutz von Schilfbeständen nötig ist, wird sie vom Kanton [Fassung vom ] durch die beteiligten Direktionen besorgt. [Fassung vom ] Bearbeiterteam REP Urtenen / B / April

9 Ein Vorschlag für die Verteilung der Unterhaltskosten ist aus der Tabelle 2 ersichtlich. Gemeinde Gewässersohlenbreite Faktor A Natürlichkeit des Gewässers streckengewichtet (m) streckengewichtet (min=1/max=5) Faktor B Kombination Länge relevante Gewässersohlenbreite / Seitengewässer + Natürlichkeit Urtenen Massgebender Anteil Faktor A x Faktor B Länge Faktor Ax Faktor B x Länge Anteil an den Unterhaltskosten Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Total % Gewässersohlenbreite Obergrenze (m ) Faktor (-) Natürlichkeitsgrad des Gewässers (Ökomorphologie) Obergrenze (-) Bedeutung Faktor (-) 1.5 natürlich/naturnah wenig beeinträchtigt stark beeinträchtigt naturfremd/künstlich eingedolt 0.2 Tabelle 2: Vorschlag Kostenverteiler Unterhalt Erläuterungen Gewässersohlenbreite Die Angaben der Gewässersohlenbereite stammen aus dem kantonalen Übersichtsplan GN5. Verwendet wird das gewichtete Mittel der Breiten aller regional relevanten Gewässer auf dem jeweiligen Gemeindegebiet. Abhängig von der mittleren Gewässerbreite wird der Gemeinde ein Faktor zugeordnet, wobei der Grundgedanke darin besteht, dass breite Gewässer einen höheren Aufwand für den Unterhalt verursachen. Natürlichkeitsgrad des Gewässers Die Angaben zur Natürlichkeit stammen aus den kantonalen Erhebungen zur Ökomorphologie. Verwendet wird das gewichtete Mittel der Natürlichkeitsgrade aller regional relevanten Gewässer auf dem jeweiligen Gemeindegebiet. Abhängig von der mittleren Natürlichkeit wird der Gemeinde ein Faktor zugeordnet, wobei der Grundgedanke darin besteht, dass natürliche Gewässer einen höheren Aufwand für den Unterhalt verursachen. Bearbeiterteam REP Urtenen / B / April

10 Länge des Gewässers Die Angaben zur Länge des Gewässers stammen aus dem kantonalen Übersichtsplan GN5. Die relevanten Längen entsprechen der Gewässerlänge auf dem jeweiligen Gemeindegebiet. Der Grundgedanke darin besteht, dass längere Gewässer höhere Unterhaltskosten verursachen. Kostenaufteilung Die Bestimmung des Kostenanteils erfolgt durch die Multiplikation: - des Faktors Gewässersohlenbreite - mit dem Faktor des Natürlichkeitsgrades. Anschliessend werden diese beiden Zahlen mit der Länge der Gewässer auf dem Gemeindegebiet multipliziert (Faktor A x Faktor B x Länge). Der massgebende Anteil pro Gemeinde entspricht dem Anteil dieses Produktes an der Gesamtsumme. Bewertung und Kommentare Sämtliche verwendeten Grundlagen basieren auf klar definierten Zahlen aus kantonalen Erhebungen. Diese sind in den Inventarplänen des REP dargestellt. Die dazugehörigen Faktoren sind variabel und können frei und Transparent gewählt werden. Die Kostenverteilung wird somit einfach und nachvollziehbar und berücksichtigt die massgebenden Faktoren für die Unterhaltsaufwendungen. Es wurden auch einfachere Methoden, wie die Erhebung der Kosten pro Einwohner geprüft. Diese Verteilung wird jedoch der Situation nicht gerecht, weil Gemeinden mit vielen Einwohnern nicht zwingend auch zahlreiche und lange regional relevante Gewässer auf dem Gemeindegebiet haben. Bearbeiterteam REP Urtenen / B / April

11 2.2.4 Kostenverteiler Investitionen Als wasserbauliche Massnahmen (Investitionen) gelten gemäss Wasserbaugesetz folgende Arbeiten (Auszug aus dem kantonalen Wasserbaugesetz): Art. 7 Wasserbau 1 Wo ein Gewässer Personen oder erhebliche Sachwerte ernsthaft gefährdet und die Gefahr durch Unterhalts- oder Planungsmassnahmen nicht abgewendet werden kann, sind unter Beachtung der Planungsgrundsätze (Art. 15) geeignete Massnahmen zu treffen. 2 Wird die Gefährdung von Sachwerten in Kauf genommen, sind im Wasserbauplan Überflutungsgebiete zu bezeichnen, sofern a b keine Menschen gefährdet sind und keine grossen Schäden zu befürchten sind. Die Ausscheidung von Gefahren- und Schutzgebieten in der Nutzungsplanung, Bauverbote und Auflagen für Bauten und Anlagen sowie Vorkehren zum Schutz einzelner Objekte sind weitere mögliche Massnahmen des passiven Hochwasserschutzes. 3 Der Gerinneausbau, die Rückhaltemassnahmen, die Ableitung von Hochwasserspitzen, die Umleitung eines Gewässers und die Erneuerung oder der Ersatz vorhandener Schutzbauten, womöglich unter gleichzeitiger Wiederherstellung eines naturnahen Zustandes des Gewässers, bilden den Hauptgegenstand des aktiven Hochwasserschutzes. 4 Die Vorkehren gegen Bodenbewegungen zum Nutzen des Gewässers, wie Hangstabilisierungen durch biologische und technische Massnahmen, gelten ebenfalls als wasserbauliche Massnahmen. 5 Passive und aktive Hochwasserschutzmassnahmen können kombiniert werden. Bearbeiterteam REP Urtenen / B / April

12 Gemeindeverband ARA Fraubrunnen Wasserbauverband Urtenenbach GEOTEST AG Kissling + Zbinden AG Ein Vorschlag für die Verteilung der Investitionen für wasserbauliche Massnahmen ist aus der Tabelle 3 ersichtlich. Gemeinde Abflusswirksame Anteil an gesamter Gewässersohlenbreite Gewässers Gewässersohlenbreite Seitengewässer + Anteil gemäss Anteil Fläche Faktor A Natürlichkeit des Faktor B Kombination Länge relevante HWS Defizit Faktor C massgeb. Anteil Mittel aus Einzugsgebietsfläche Fläche / Natürlichkeit Urtenen Faktoren und Anteil abflusswirksamer Faktoren (ha) (%) streckengewicht streckengewichtet Faktor A x Faktor B (m) flächengewichtet Faktor A x B et (m) (min=1/max=5) (min=1/max=4) x C x Länge Gemeinde % % 2.80% Gemeinde % % 2.56% Gemeinde % % 5.39% Gemeinde % % 2.40% Gemeinde % % 1.96% Gemeinde % % 8.65% Gemeinde % % 5.34% Gemeinde % % 9.06% Gemeinde % % 3.42% Gemeinde % % 6.47% Gemeinde % % 5.74% Gemeinde % % 6.30% Gemeinde % % 12.42% Gemeinde % % 1.94% Gemeinde % % 4.10% Gemeinde % % 5.37% Gemeinde % % 1.79% Gemeinde % % 6.88% Gemeinde % % 0.89% Gemeinde % % 3.71% Gemeinde % % 2.80% Total % Gewässersohlenb reite Obergrenze Breite (m) Faktor (-) Natürlichkeitsgrad des Gewässers (Ökomorphologie) Obergrenze (-) Natürlichkeit Faktor (-) natürlich/naturnah wenigbeeinträchtigt stark beeinträchtigt naturfremd/künstlich eingedolt 1 HWS-Defizit Obergrenze (-) Defizit Faktor (-) hoch mittel gering kein 0.25 Tabelle 3: Kostenverteiler Investitionen Erläuterungen Gewässersohlenbreite Die Angaben der Gewässersohlenbereite stammen aus dem kantonalen Übersichtsplan GN5. Verwendet wird das gewichtete Mittel der Breiten aller regional relevanten Gewässer auf dem jeweiligen Gemeindegebiet. Abhängig von der mittleren Gewässerbreite wird der Gemeinde ein Faktor zugeordnet, wobei der Grundgedanke darin besteht, dass breitere Gewässer höhere Investitionen verursachen. Natürlichkeit des Gewässers Die Angaben der Natürlichkeit stammen aus den kantonalen Erhebungen. Verwendet wird das gewichtete Mittel der Natürlichkeitsgrade aller regional relevanten Gewässer auf dem jeweiligen Gemeindegebiet. Abhängig von der mittleren Natürlichkeit wird der Gemeinde ein Faktor zugeordnet, wobei der Grundgedanke darin besteht, dass natürliche Gewässer tiefe oder keine Investitionen verursachen. Bearbeiterteam REP Urtenen / B / April

13 Hochwasserschutzdefizit Die Angaben des Hochwasserschutzdefizites stammen aus der Gefahrenkarte. Verwendet wird das gewichtete Mittel der Defizite aller regional relevanten Gewässer auf dem jeweiligen Gemeindegebiet. Abhängig vom Defizit Hochwasserschutz wird der Gemeinde ein Faktor zugeordnet, wobei der Grundgedanke darin besteht, dass hochwassersichere Gewässer tiefe oder keine Investitionen für Schutzmassnahmen verursachen. Abflusswirksame Einzugsgebietsfläche Diese Zahl stammt aus der kantonalen Studie zur Hydrologie im Urtenental (Verfasser: Scherrer). Die Fläche ist umso grösser, je dichter bebaut und je grösser die Siedlungsflächen der jeweiligen Gemeinde sind. Mit dieser Zahl wird auch der Wasseranfall in den Gewässern berechnet. Damit soll gewährleistet werden, dass Gemeinden, die stark zum Abfluss in den Gewässern beitragen, sich dementsprechend an den Investitionskosten beteiligen. Kostenaufteilung Die Bestimmung des Kostenanteils erfolgt durch die Multiplikation: - des Faktors Gewässersohlenbreite - des Faktors Natürlichkeitsgrad - und des Faktors Hochwasserschutzdefizit Anschliessend werden diese Zahlen mit der Länge der Gewässer auf dem Gemeindegebiet multipliziert (Faktor A x Faktor B x Faktor C x Länge). Der massgebende Anteil pro Gemeinde entspricht dem Anteil dieses Produktes an der Gesamtsumme (Prozentanteil 1). Der gemeindeweise Anteil der abflusswirksamen Fläche an der Gesamtfläche wird prozentual bestimmt (Prozentanteil 2). Der Mittelwert aus den Prozentanteilen 1 und 2 entspricht dem jeweiligen Anteil der Gemeinde an den Investitionskosten. Bearbeiterteam REP Urtenen / B / April

14 Bewertung und Kommentare Sämtliche verwendete Grundlagen basieren auf klar definierten Zahlen aus kantonalen Erhebungen. Die dazugehörigen Faktoren sind variabel und können frei und transparent gewählt werden. Die Kostenverteilung wird somit einfach und nachvollziehbar und berücksichtigt die massgebenden Faktoren für die Investitionsaufwendungen. Es wurden auch einfachere Methoden, wie die Erhebung der Kosten pro Einwohner geprüft. Diese Verteilung wird jedoch der Situation nicht gerecht, weil Gemeinden mit vielen Einwohnern nicht zwingend auch zahlreiche und lange regional relevante Gewässer auf dem Gemeindegebiet haben. Bearbeiterteam REP Urtenen / B / April

15 3 SCHLUSSBEMERKUNG Der vorliegende Bericht zeigt die Notwenigkeit, die Machbarkeit und die finanziellen Konsequenzen einer Übernahme der Wasserbaupflicht von regional relevanten Gewässern durch eine zukünftige Organisation auf. Ohne den Übergang der Wasserbaupflicht von den Gemeinden an eine zukünftige Organisation kann diese die Aufgaben (Unterhalt) und die Massnahmen aus dem REP nicht umsetzen resp. nicht wahrnehmen. Der Vorschlag der Kostenverteilung beschreibt eine einfache und verursachergerechte Verteilung von Unterhalts- resp. Investitionskosten auf alle Gemeinden im Einzugsgebiet. Die Umsetzung der Massnahmen muss gemeindeübergreifend und priorisiert erfolgen, deshalb müssen die Kosten auf alle Gemeinden im Einzugsgebiet aufgeteilt werden. Der Vorschlag berücksichtigt sowohl die bereits getätigten Investitionen wie auch die spezifischen Verhältnisse der Gemeinden (Gewässerlänge, etc.). Die Kostenverteiler sollen für die Massnahmen an den regional relevanten Gewässern gemäss Kapitel 2 angewendet werden. Die Wasserbaupflicht von regional nicht relevanten Gewässern verbleibt bei den jeweiligen Gemeinden. Bearbeiterteam REP Urtenen / B / April

16 Anhang 1 Vorschlag Kostenverteiler Unterhalt Bearbeiterteam REP Urtenen / B / April

17 Gemeinde Gewässersohlenbreit e Faktor A Natürlichkeit des Gewässers Faktor B Kombination Gewässersohlenbreite / Natürlichkeit Länge relevante Seitengewässer + Urtenen Massgebender Anteil Anteil an den Unterhaltskosten streckengewichtet (m) streckengewichtet (min=1/max=5) Faktor A x Faktor B Länge Faktor A x Faktor B x Länge Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gemeinde % Gewässersohlenbreite Obergrenze (m) Faktor (-) Natürlichkeit des Gewässers Obergrenze (-) Bedeutung Faktor (-) 1.5 natürlich/naturnah wenig beeinträchtigt stark beeinträchtigt naturfremd/künstlic 0.4 h 5.5 eingedolt 0.2 Bearbeiterteam REP Urtenen / B / April

18 Anhang 2 Vorschlag Kostenverteiler Investitionen Bearbeiterteam REP Urtenen / B / April

19 Anteil an gesamter abflusswirksamer Fläche Gemeinde Abflusswirksame Einzugsgebietsfläche Gewässersohlenbreite (ha) (%) streckengewicht et (m) Faktor A Natürlichkeit des Gewässers streckengewichtet (min=1/max=5) Faktor B Kombination Gewässersohlenbreite / Natürlichkeit Länge relevante Seitengewässer + Urtenen Faktor A x Faktor B (m) flächengewichtet (min=1/max=4) HWS Defizit Faktor C massgeb. Anteil Faktor A x B x C x Länge Anteil gemäss Faktoren Mittel aus Anteil Fläche und Anteil Faktoren Gemeinde % % 2.80% Gemeinde % % 2.56% Gemeinde % % 5.39% Gemeinde % % 2.40% Gemeinde % % 1.96% Gemeinde % % 8.65% Gemeinde % % 5.34% Gemeinde % % 9.06% Gemeinde % % 3.42% Gemeinde % % 6.47% Gemeinde % % 5.74% Gemeinde % % 6.30% Gemeinde % % 12.42% Gemeinde % % 1.94% Gemeinde % % 4.10% Gemeinde % % 5.37% Gemeinde % % 1.79% Gemeinde % % 6.88% Gemeinde % % 0.89% Gemeinde % % 3.71% Gemeinde % % 2.80% Total % Gewässersohlenb reite Obergrenze Breite (m) Faktor (-) Natürlichkeitsgrad des Gewässers (Ökomorphologie) Obergrenze (-) Natürlichkeit Faktor (-) 1.5 natürlich/naturnah wenig beeinträchtigt stark beeinträchtigt naturfremd/künstlich eingedolt 1 HWS-Defizit Obergrenze (-) Defizit Faktor (-) 1.5 hoch mittel gering kein 0.25 Bearbeiterteam REP Urtenen / B / April

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