Wasserbauplan Worble, Hochwasserschutz Richigen und Worb

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1 Wasserbauplan Worble, Hochwasserschutz Richigen und Worb Die Dorfzentren von Richigen und Worb werden seit vielen Jahren bei starken Niederschlägen von Überflutungen betroffen, zuletzt sehr heftig in den Jahren 2006 und Die heutigen Gerinne und der im Jahr 1971 erstellte Worblekanal können die dabei anfallenden Wassermengen nicht bewältigen. Aus diesem Grund ist der Wasserbauplan Worble erarbeitet worden. Er basiert auf dem Grundsatz Rückhalt wo möglich, Überflutung wo zumutbar, Ableitung wo nötig. Er beinhaltet Rückhaltebecken in Richigen, einen allgemeinen Gerinneausbau mit Uferbestockung, einzelne Überflutungsflächen sowie als Kernstück die Offenlegung der Worble mit einem neuen Umleitgerinne quer durch die Bächumatt, entlang des Wislefusses und entlang der Lauigasse. Im Worbboden wird zur Naherholung ein durchgehender Fuss- und Radweg entlang des Gewässers realisiert. In der ersten Etappe ab Herbst 2010 werden die Schutzmassnahmen rund um Richigen realisiert. In der zweiten Etappe entstehen parallel und in Koordination mit der Verkehrssanierung Worb, Spange Süd, die Schutzmassnahmen an der Worble und am Bächu. Angestrebter Baubeginn ist das Jahr Für die Ausführung der beiden Etappen ist ein Rahmenkredit von 16,8 Mio. Franken erforderlich. Von Bund und Kanton sind Beiträge von 60 bis 80 % zu erwarten. 1. Ausgangslage Das eidgenössische Wasserbaugesetz verlangt bei Eingriffen in Gewässer, dass deren natürlicher Verlauf möglichst beibehalten oder wiederhergestellt wird. Auf der Basis von Hochwasserschutzanalysen hat der Kanton im Jahr 2000 den Gewässerrichtplan Worble genehmigt. Dieser koordiniert die Hochwasserschutzbedürfnisse sämtlicher Gemeinden im Worblental. In den Jahren 2005/06 wurden die Hochwassermengen vom Kanton nochmals überprüft. Auf der bereinigten Grundlage wurde das vorliegende Wasserbauprojekt Worble erarbeitet. Das Projekt wurde in zwei Teile aufgeteilt, um die Schutzmassnahmen in Richigen nicht von allfälligen Verzögerungen in Worb abhängig zu machen. Diese könnten sich ergeben, wenn die Verkehrssanierung Worb zeitlich nicht wie geplant ab 2011 realisiert werden kann. Seite 3

2 Aus der beiliegenden Gefahrenkarte ist ersichtlich, dass grosse Teile von Worb hochwassergefährdet sind. Grün markiert sind die Gebiete, die bei einem Jahrhundertereignis von Überschwemmungen betroffen wären. Nicht Gegenstand dieses Projektes sind die Schutzmassnahmen am Änggisteibach. Diese werden in einem separaten Hochwasserschutzprojekt, in Koordination mit Massnahmen im Metzgerhüsi, Gemeinde Walkringen, erarbeitet. 2. Projekt 2.1 Umfang, Perimeter Das Projekt besteht aus zwei Teilen: Teil 1, Richigen Worble (Abschnitte Wisgebach, Richigebach) Richigegrabebach bei Richigenstrasse Teil 2, Worb Worble ab Werkhof Kanton an der Richigenstrasse bis zur Gemeindegrenze von Vechigen Worble, Bereich Gewerbehaus Worbboden bis Brüelmoos Bächu, Grenze Trimstein bis Bächumatt 2.2 Standards und Ziele Hochwasserschutzprojekte werden generell in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen erarbeitet und müssen einen definierten Standard erfüllen. Bund und Kanton übernehmen in diesem Fall einen grossen Teil der gesamten Kosten. Die Projekte verfolgen folgende Ziele: Schutz der Siedlungsgebiete vor Überschwemmungen mit dem Schutzziel HQ 100. HQ 100 lässt statistisch gesehen eine Überflutung in 100 Jahren zu. In Worb müssen trotz der geplanten Rückhaltebecken in Richigen noch immer 13 m 3 pro Sekunde abgeleitet werden. Diese Wassermenge fällt im Gebiet Worb Dorf bei einem Jahrhundertereignis an. Schutz der Landwirtschaftsgebiete mit dem Schutzziel HQ 5. Dies lässt statistisch gesehen eine Überflutung in 5 Jahren zu. Der Wasserbauplan Worble verfolgt zusätzlich folgende Ziele: Naherholung entlang der neuen Worble, wo dies zweckmässig und möglich ist. Ökologische Aufwertung des Gewässerraums als Lebensraum im Sinne einer Längsvernetzung mit Wiederherstellung der Fischgängigkeit auf der ganzen Seite 4

3 Länge der Worble (nachfolgendes Beispielfoto: Krautmühlebach Bätterkinden). Freigabe des Worblekanals für die Siedlungsentwässerung sowie Entlastung des Wydekanals von Bachwasser. 2.3 Umsetzungsmassnahmen Generell wird für das Gewässer ein Gewässerraum ausgeschieden. Dieser hat je nach Abflusskapazität und Ort eine Breite zwischen 11 und 21 Metern. Er beinhaltet das Gerinne, den Uferbereich mit gruppenweiser Bestockung sowie die Pufferstreifen. Innerhalb des ausgeschiedenen Gewässerraums gilt generell ein Bauverbot. Bei den schmalen Wiesenbächen wird innerhalb des Gewässerraums zusätzlich ein Interventionsstreifen von 5 Metern festgelegt, in welchem der Bach sich frei bewegen kann. Für den Hochwasserschutz sind im Wesentlichen die folgenden Massnahmen vorgesehen: Richigen: Rückhaltebecken Stockere oberhalb Richigen mit einem Fassungsvermögen von m 3 und einer Erddammhöhe von 5,6 Metern. Seite 5

4 Gerinneausbau entlang Bachstrasse. Rückhaltebecken Richigenstrasse mit einem Fassungsvermögen von m 3 und einer Erddammhöhe von 5,25 Metern. Gerinneneubau Richigegrabebach zum Rückhaltebecken Richigenstrasse. Worb: Gerinneneubau Worble, teilweise im Trassee des Bächu. Rekultivierung des alten Bächu. Gerinneausbau Worble im Bereich Worbboden. 2.4 Verworfene Alternativen Die nachfolgend aufgeführten Alternativen wurden geprüft, mussten aber verworfen werden: Ausbaggern : Gestützt auf die hydrogeologischen Untersuchungen der Jahre 2005/06 reichen die heutigen Gerinne und Kanaldimensionen für die beim HQ 100 anfallenden Niederschlagsmengen nicht aus. Das früher praktizierte Ausbaggern der Gerinnesohle könnte nur teilweise Abhilfe schaffen, weil die Abflusskapazität nur ungenügend sichergestellt werden kann. Die Abflussmenge wird wegen den fixen Durchlasshöhen nicht erhöht. Das anzustrebende Schutzziel HQ 100 kann nicht erreicht werden. Ausserdem ist das Ausbaggern aus fischereitechnischen Gründen nicht mehr zulässig. Grössere Rückhaltebecken vor Worb: Der einzige denkbare Ort, ein grosses Rückhaltevolumen zu schaffen, ist im Bereich unterhalb der Stiftung Viktoria. Dem steht die Gewässerschutzzone der Egger-Brauerei entgegen. Verzicht auf Hochwasserschutzmassnahmen: Die Hochwasser 2006 und 2007 haben das Mass eines Jahrhundertereignisses (HQ 100 ) nicht erreicht. Nach Einschätzung der Fachexperten sind Starkniederschlagsereignisse vermehrt zu erwarten. Wird das Projekt nicht realisiert, muss die Gemeinde gemäss Risikoabschätzung bei einem HQ 100 allein in Worb Dorf mit Schäden von rund 64 Mio. Franken rechnen. 2.5 Technische Daten Massnahmen Teil 1 Richigen Gerinneneubau 50 m Gerinneausbau 420 m Bepflanzung (1/3 der Uferlänge, m gruppenweise) Kunstbauten (Retentionsbecken, 6 Brücken, Stützmauern etc.) Kleindurchlässe bei Flurwegen 7 Teil 2 Worb m m m 14 9 Total m m m Seite 6

5 3. Kosten 3.1 Projektkosten Kostenanteile (inkl. Mwst.) Teil 1 Richigen Teil 2 Worb Baumeisterarbeiten Bepflanzung Honorare Projektingenieur und Nebenkosten inkl. Honorare Fachspezialisten (Hydrogeologe, Landschaftsarchitekt, Umweltbegleitung) Drittkosten (Geometer, Notar, Geologe) Landerwerb und Entschädigungen Im Tiefbau übliche Reserve für Diverses und Unvorhergesehenes (rund 10%) Totalkosten Teil 1 und Totalkosten Gemeindeanteil 20 bis 40% gemittelt Verhältnismässigkeit Das Projekt steht in einem guten Kosten-/Nutzenverhältnis. Mit dem Econome -Kalkulationsmodell des Bundes wurde das Schadenspotenzial über das 30- jährige, 100-jährige und 300-jährige Ereignis gemittelt bestimmt. Mit der Projektinvestition kann langfristig durchschnittlich ein Schadenspotenzial von knapp dem vierfachen Wert verhindert werden. Das Gesamtrisiko pro Jahr wird durchschnittlich um rund 80 % reduziert. 3.3 Unterhaltskosten Für den Unterhalt der neuen Gewässerräume werden jährlich bis Franken benötigt. Dies bedeutet rund eine Verdoppelung des bisherigen Aufwandes. 3.4 Tragbarkeit Die Projektkosten sind im Finanzplan 2010/14 eingestellt. Mit den Folgekosten der Investition von rund 1 Mio. Franken pro Jahr wird der Gemeindehaushalt sehr stark belastet. Deshalb mussten in verschiedenen anderen Bereichen Investitionsvorhaben verschoben oder gestrichen werden. Seite 7

6 4. Bauausführung Die Ausführung der Hochwasserschutzmassnahmen Teil 1 in Richigen ist ab Herbst 2010 geplant und dauert bis ins Jahr Die Ausführung der Massnahmen Teil 2 in Worb steht in direktem Zusammenhang mit der Verkehrssanierung Worb. Sie ist ab 2011 geplant und soll bis ca dauern. Die Massnahmen beim Gewerbehaus sind dringend erforderlich, können jedoch unabhängig realisiert werden. 5. Argumente des Grossen Gemeinderates Die Mehrheit betont, dass die Hochwasser in den Jahren 2006 und 2007 gezeigt haben, dass dringender Handlungsbedarf besteht; das Projekt klar, übersichtlich und ausgereift ist; die Aufteilung des Projekts in zwei Etappen sinnvoll und zweckmässig ist; die hohen Projektkosten angesichts des Schadenspotenzials gerechtfertigt sind. Dafür Die Minderheit betont, dass der 2. Teil ein Luxusprojekt ist und die Kosten zu hoch sind; der 1. Teil des Projekts ausreichend ist; Richigen kein Hochwasserproblem hat. Dagegen 30 Stimmen 7 Stimmen Seite 8

7 6. Antrag und Beschluss Der Grosse Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten mit 30 zu 7 Stimmen, in Anwendung von Art. 27 Abs. 1 Bst. c der Verfassung der Einwohnergemeinde Worb den folgenden zu fassen: Beschluss 1. Für die Realisierung des Wasserbauplans Worble, Hochwasserschutz Richigen und Worb, wird ein Rahmenkredit von 16,8 Mio. Franken bewilligt. 2. Die Laufzeit des Rahmenkredites beträgt sechs Jahre. 3. Für die einzelnen Objektkredite ist der Gemeinderat zuständig. 4. Die Ausführung dieses Beschlusses ist Sache des Gemeinderates. Worb, 11. November 2009 Namens des Grossen Gemeinderates Der Präsident: Harry Suter Der Sekretär: Christian Reusser Beilagen: Übersichtsplan Naturgefahrenkarte Worb Dorf Seite 9

8

9 Ausschnitt Gefahrenkarte Wiederkehrend 100-jährlich August 2009

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