Hochwasserschutz Richigen und Worb: Zusammenfassende Übersicht

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1 Gemeindeverwaltung Worb, Bauabteilung, Bärenplatz 1, Postfach, 3076 Worb Telefon , Telefax , Geschäftsnummer 49 Archivnummer 33/32/1 Worb, 19. September 2011 ha Hochwasserschutz Richigen und Worb: Zusammenfassende Übersicht Heutige Situation Die Worble, mit Quellgebiet in Schlosswil, durchquert den Dorfteil von Richigen als offenes Gewässer auf sehr beengten Platzverhältnissen mitten durch bewohntes Siedlungsgebiet. Anschliessend verläuft das Gewässer parallel zur Kantonsstrasse über landwirtschaftlich genutztes Gebiet bis zum Siedlungsrand von Worb. Beim südlichen Ortseingang von Worb verschwindet die Worble weitgehend in den Untergrund und durchquert in zwei Worblekanälen den Dorfteil von Worb. Erst im Areal der alten Verzinkerei gelangt sie wieder an die Oberfläche und durchquert das Industriegebiet Worbboden in einem Kanal. Sowohl im Ortsteil Richigen wie bei der unteridischen Querung des Dorfteiles Worb reichen die zur Verfügung stehenden Kapazitäten nicht aus, um starke Hochwasser gefahrlos abzuleiten. Dies führt seit vielen Jahren bei starken Niederschlägen zu Überflutungen. Zuletzt entstanden in den Jahren 2006 und 2007 Schäden an Gebäuden und Infrastrukturen in Millionenhöhe. Abschätzungen des Schadenpotenzials ergeben bei einem 30-jährlichen Ereignis (HQ30) Kosten von 46 Mio. Franken. Bei einem 100-jährlichen Ereignis (HQ100) steigen die Schäden auf 64 Mio. Franken an. Das sehr grosse Risiko zeigt sich auch deutlich in der im Jahre 2007 fertiggestellten Gefahrenkarte der Gemeinde Worb mit Schwachstellen nahezu im gesamten tiefliegenden Siedlungsgebiet von Richigen und Worb. Gefahrenkarte Gemeinde Worb, 2007

2 Seite 2 Durch die weitgehende Überdeckung der Worble im Ortsteil Worb resultieren auch grosse ökologische Defizite. So ist das Gewässer zum Beispiel nicht durchgehend fischgängig. Gewässerrichtplan und Wasserbauplan Wegen des grossen Gefährdungspotenzials haben die Gemeinden im Worbletal dem Tiefbauamt beantragt, einen Gewässerrichtplan auszuarbeiten. In einem koordinierten Verfahren wurde der Gewässerrichtplan Worble in den Jahren 1994 bis 2000 erarbeitet. Dabei hat sich gezeigt, dass der Hochwasserschutz auch mit einschneidenden raumplanerischen Massnahmen oder Massnahmen des Gewässerunterhalts nicht sichergestellt werden kann. Daher wurde im Rahmen des Gewässerrichtplans Worble die Machbarkeit einer neuen offenen Linienführung geprüft. Diese hat ergeben, dass sich für die Offenlegung der Worble nur der Korridor entlang dem südwestlichen Siedlungsrand anbietet. Bei dieser Linienführung können Synergien mit der Verkehrssanierung von Worb genutzt werden, da das Trassee des Tagbautunnels der Spange Süd dem Trassee des neuen Worblelaufes entspricht. Durch die Umlegung der Worble kann ein Bachlauf gebaut werden, der den gesetzlichen Ansprüchen, namentlich bezüglich des Raums für den Hochwasserschutz (Wassermenge) und der Ökologie, vollumfänglich genügt. Der Raumbedarf für den neuen Bachlauf umfasst in diesem Bereich 18 bis 21 m für die Worble und für die kleinen Gewässer wie den Bächu 11 m. Der Gewässerrichtplan wurde am 18. Oktober 2000 durch den Regierungsrat genehmigt. Basierend auf dem Grundsatz "Rückhalt wo möglich, Überflutung wo zumutbar, Ableitung wo nötig" wurde der Wasserbauplan erarbeitet mit folgenden Zielsetzungen. - Hochwasserschutz entsprechend den Festlegungen im Gewässerrichtplan mit: - Schutzziel Siedlung HQ100 (Freibord 50 cm 1.00 m) - Schutzziel Landwirtschaftsland HQ5 (Freibord 0 cm 1.00 m) - Ökologische Aufwertung des Gewässerraums. Sicherstellung des Lebensraums im Sinne einer Längsvernetzung mit Wiederherstellung der Fischgängigkeit auf der ganzen Länge der Worble in Worb und der notwendigen Quervernetzung - Naherholung entlang der neuen Worble, wo dies zweckmässig und möglich ist - Umnutzung des vorhandenen Worblekanals für die Siedlungsentwässerung - Entlastung des Wydekanals von Bachwasser. Landbedarf Der Landbedarf des Hochwasserschutzes Richigen und Worb ist beträchtlich, da zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes und der ökologischen Zielsetzungen eine Umlegung des Bachlaufes notwendig wird. Es müssen rund 5 ha Landwirtschafts- und Bauland erworben werden. Während der Bauphase wird zusätzlich noch eine Fläche von rund 17 ha vorübergehend beansprucht. Für die definitiv beanspruchten landwirtschaftlichen Flächen ist die Gemeinde Worb bestrebt, Realersatz anzubieten. Ein kleines Bauerngut in Richigen wurde zu diesem Zweck bereits frühzeitig erworben. Die Landzuteilungen der möglichen Realersatzflächen werden gemeinsam und koordiniert mit der Verkehrssanierung Worb vorgenommen. Die Entschädigungsleistungen für die beanspruchten Landflächen wurden in der Projektierung einberechnet und im Rahmen der Auflage mit dem Bericht "Landerwerbs- und Entschädigungskonzept" allen Grundeigentümern kommuniziert. Einbezug der Grundeigentümer und Bewirtschafter Um eine grosse Akzeptanz für die Umlegung des gesamten Worblelaufs sicherzustellen, wurden die betroffenen Grundeigentümer und Bewirtschafter intensiv in den Planungsprozess einbezogen. Die

3 Seite 3 Ergebnisse der Mitwirkung und der Einsprachen zeigen, dass es der Gemeinde Worb gelungen ist, für die geplanten Massnahmen eine grosse Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen. Dies zeigt sich auch am Abstimmungsresultat anlässlich der Urnenabstimmung vom 7. März 2010, wo der Gesamtkredit von 16,8 Mio. Franken mit 3112 Ja gegen 644 Nein gutgeheissen wurde. Auflage und Einsprachen Der Teil 1 (Richigen) wurde vom 12. August 2008 bis zum 10. September 2008 aufgelegt. Alle Einsprachen wurden zurückgezogen und teilweise in Rechtsverwahrungen umgewandelt. Der Teil 2 (Worb) wurde vom 9. März 2009 bis zum 8. April 2009 aufgelegt. Bis auf eine Einsprache konnten sämtliche Einsprachen bereinigt werden. Die noch offene Einsprache stellt die Verhältnismässigkeit des Landverlustes in Frage. Mittels Variantenstudien konnte im Projekt allerdings aufgezeigt werden, dass es keine verhältnismässigere Variante gibt. Massnahmen Weil die Wasserbauarbeiten im Gebiet der Spange Süd mit den Arbeiten an der Verkehrssanierung Worb koordiniert werden müssen, wurde das Gesamtprojekt in zwei Teilbereiche unterteilt. Für den Hochwasserschutz ist die Realisierung beider Bereiche zwingend erforderlich. Teil 1: Richigen (oberhalb Siedungsgebiet Worb) Im Zentrum des Hochwasserschutzes liegt hier der Dorfteil Richigen, der durch den Ausbau des bestehenden Gerinnes und ein Hochwasserrückhaltebecken oberhalb der Siedlung sichergestellt wird. - Das Hochwasserrückhaltebecken Stockere hat ein Fassungsvermögen von rund m 3. Damit kann die abfliessende Wassermenge während eines Hochwasserereignisses von rund 6 m 3 /s auf ca. 4 m 3 /s reduziert werden. Um diese Rückhaltemenge sicherzustellen, ist ein neuer Querdamm mit einer Höhe von 5,60 m notwendig. Der Querdamm wird so ausgeführt, dass er bei einem Extremhochwasser überströmt werden kann ohne zu brechen. - Ein weiteres Rückhaltebecken ( Richigenstrasse ) ist oberhalb des Siedlungsgebiets von Worb vorgesehen und hat ein Fassungsvermögen von rund 6'000 m 3. Es dient im Wesentlichen als Geschiebe- und Holzrückhaltebecken. - Im Dorfteil Richigen müssen die Ufer wegen der sehr engen Platzverhältnisse mit einer einseitigen Betonstützmauer gesichert werden. Die Ufermauer ermöglicht eine Verbreiterung der Sohle und bietet damit Platz für einen vielfältigeren und natürlichen Niederwasserbereich. Im Bereich der Landwirtschaftszone wird auf eine Verbauung verzichtet. Entlang der Worble wird ein bestimmter Bewegungsspielraum des Gewässers mit einer so genannten Interventionslinie festgelegt. Das heisst, die Worble darf Ufer anreissen bis zu einer festgelegten Grenze (Interventionslinie). Wird diese Grenze erreicht, ist die Gemeinde verpflichtet, die notwendigen Ufersicherungen vorzunehmen. Der beanspruchte Landstreifen bis zur Interventionslinie wird den Grundeigentümern gemäss dem im Wasserbauplandossier enthaltenen "Landerwerbs- und Entschädigungskonzept" entschädigt. Teil 2: Worb (Siedungsgebiet Worb bis Gemeindegrenze Vechigen) Dieser zweite Projektteil zwischen dem südlichen Dorfeingang bis zur Gemeindegrenze von Vechigen sieht als Kernstück die Offenlegung der seit 1971 eingedolten Worble und deren Umleitung in eine neues, naturnahes Gerinne südlich von Worb vor. Diese Massnahmen werden erst später in Koordination mit der Verkehrssanierung realisiert werden können.

4 Seite 4 Kostenwirksamkeit der geplanten Massnahmen Das jährliche Sachschadenrisiko kann durch die Massnahmen von 1,8 Mio. auf 320'000 Franken reduziert werden. Die auf jährliche Investitions- und Unterhaltskosten umgerechneten Kosten der geplanten Massnahmen betragen 394'000 Franken pro Jahr. Auswirkungen auf die Umwelt Natur und Landschaft Die ökologische Längs- und Querverbindung in und über den Gewässern soll durch den definierten und ausgebauten Gewässerraum wieder hergestellt werden. Die extensive Nutzung und die gruppenweise Bepflanzung respektive Bestockung bildet die Grundlage für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt im und entlang dem Fliessgewässer. Die Aufweitung der Bachprofile, das Ausdolen von ganzen Gewässerabschnitten und die mäandrierende Form der Bäche führen zu einer erheblichen Aufwertung des Landschaftsbildes mit einem entsprechenden Naherholungswert. Gewässerökologie und Fischerei Mit der Ausdolung der Worble werden die Gebiete unter- und oberhalb Worb mittels Umleitgerinne miteinander vernetzt. Die projektierten Gerinne werden mit einer Kiessohle realisiert, harte Sohlenverbauungen und zu hohe Abstürze werden saniert. Zudem soll der Niederwasserbereich eine Mindesttiefe von 20 cm haben. All diese Massnahmen fördern die Fischgängigkeit. Mit einer sorgfältig geplanten Bepflanzung entlang den Gewässern wird das Gewässer abschnittsweise beschattet. Das führt zu einer hohen Strukturvielfalt auch innerhalb des Gewässers. Grundwasser Die Speisung des Grundwassers wird allgemein gefördert. Innerhalb des Wirkungsbereiches des Wasserbauplans sind zwei Wasserfassungen (Egger-Brauerei, Worbboden) sowie diverse Brunnfassungen betroffen. Wie aus den Fachberichten des Amts für Wasser und Abfall hervorgeht, kann eine Beeinträchtigung mit einem geeigneten Monitoring und den damit verbundenen Auflagen während der Bauarbeiten weitgehend ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf die Landwirtschaft Wegen der Ausscheidung des Raumbedarfs für Fliessgewässer, der Ausscheidung von Überflutungsflächen und der vorgesehenen Dämme bei den Retentionsräumen wird die Landwirtschaft stark in Mitleidenschaft gezogen. Wo dies möglich ist, wird eine landwirtschaftliche Nutzung auch der direkt betroffenen Flächen angestrebt. Einschränkungen der bisherigen Nutzungen ergeben sich innerhalb des Gewässerraums, wo eine extensive Nutzung vorgeschrieben ist. Kulturlandverluste ergeben sich generell durch ausgebaute und neue Gewässer mit dem neuen Raumbedarf sowie bei den erforderlichen Dammbauten für die Retentionsräume. Wo immer möglich sollen die Uferbereiche weiterhin als extensive landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) erhalten bleiben. Die flachen Dammböschungen bei den Retentionsräumen sollen weiterhin ohne Anbaueinschränkungen genutzt werden können. Ertragsausfälle in den ausgeschiedenen Überflutungsflächen werden entschädigt. Quellen: Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern: Vortrag an den Regierungsrat zh des Grossen Rates vom 5. Juli 2010 Gemeinde Worb: Botschaft zur Gemeindeabstimmung vom 7. März 2010

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