Projekt Korrektion Chisebach und Hochwasserrückhalt Hünigenmoos

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1 Auflage fakultatives Referendum gegen einen Kreditbeschluss vom 2.7. bis Projekt Korrektion Chisebach und Hochwasserrückhalt Hünigenmoos Die Abgeordnetenversammlung hat am 11. Juni 2015 mit 23 zu 0 Stimmen einen Kredit von 12.1 Mio. CHF (brutto, inkl. MwSt.) für das Projekt Hünigenmoos bewilligt. Gemäss Art. 33 des Organisationsreglementes vom Wasserbauverband Chisebach unterliegt dieser Beschluss dem fakultativen Referendum. Publikation des fakultativen Referendums: im Anzeiger Konolfingen vom 2. Juli 2015 Ablauf der Frist: Montag, 3. August 2015 Ort der Einreichung: Geschäftsstelle Wasserbauverband Chisebach, Niesenstrasse 7, Konolfingen Das Referendum gegen den Kreditbeschluss gilt als zustande gekommen, wenn bis zur vorgegebenen Frist mindestens 5 % der Stimmberechtigten in Gemeindeangelegenheiten aus dem Perimeter des Wasserbauverbandes Chisebach oder mindestens 582 Stimmberechtigte mit ihrer Unterschrift den Kreditbeschluss ablehnen oder wenn mindestens die Gemeinderäte von drei Verbandsgemeinden gegen den Kreditbeschluss opponieren. Der Perimeter des Wasserbauverbandes umfasst folgende Gemeinden: Bowil Freimettigen Herbligen Kiesen Konolfingen Mirchel Niederhünigen Oberdiessbach Oppligen Zäziwil. Konolfingen, 2. Juli 2015 Niesenstrasse 7, 3510 Konolfingen, Telefon , Fax , info@chisebach.ch,

2 Abgeordnetenversammlung vom Kredit Korrektion Chisebach und Hochwasserrückhalt Hünigenmoos Rückblick Unwetter wie dasjenige vom Juli 1977 haben Planungsaktivitäten entlang der Chise ausgelöst, so auch für einen Entlastungskanal im Raum Konolfingen. Von diesen Planungen wurden in den 80er Jahren lediglich Ausbauten in Herbligen und Oppligen realisiert. Auf eine Intervention von Kiesen haben Bund und Kanton eine Gesamtschau für die Chise verlangt: Hochwasserbedrohung, Risikobeurteilung, Schadenanalyse und differenzierte Schutzmassnahmen. Für die Koordination dieser Arbeiten hat die Region Kiesental 1981 den Chisebach-Ausschuss gebildet, so entstand in den Jahren diese Gesamtschau die Chisebach-Studie von Basler & Hofmann und in diesem Zusammenhang wurden bereits 1987 erste Überlegungen für die Bildung eines Wasserbauverbandes angestellt. Doch die Gemeinden haben sowohl einen Vollausbau (zu teuer!) wie auch künstliche Rückhalte (Konflikte mit der Landwirtschaft!) abgelehnt. Weitere Hochwasser folgten 1986, 1988, 1993 usw. Der Grosse Rat hat 1989 ein neues Wasserbaugesetz (WBG) erlassen und ab 1990 ging die Wasserbaupflicht an die Gemeinden über, Unterhalt und passiver Hochwasserschutz (Objektschutz) kamen neu vor dem eigentlichen Ausbau (aktiver Hochwasserschutz) und Renaturierungen bekamen einen hohen Stellenwert. Auf diesen neuen Grundlagen wurde in den Jahren ein zweiter Anlauf genommen. Kernpunkte dieses Gesamtprojektes Chisebach: Verlegung der Chise im Bereich Mirchel-Konolfingen, Entlastungsstollen in Oberdiessbach (Hubenwald) und in Kiesen. Die Gemeinden lehnten auch diese Grundlage als technisch fragwürdig, zu viel Land beanspruchend und zu teuer ab. So wurde nach einem längeren Unterbruch in den Jahren 2000 bis 2003 ein dritter und letzter Versuch zur Bewältigung des Hochwasserschutzes an der Chise unternommen. In der Zwischenzeit hat die EDV Einzug in die Planung gehalten und mit Geländemodellen und der Simulation von Niederschlagsereignissen wurde ein Konzept mit realistischen Vorschlägen erarbeitet, das sog. Hochwasserschutzkonzept Chise (HWSK Chise), dem im 2003 die Gemeinderäte von allen zehn Anstössergemeinden an die Chise als Grundlage für weitere Planungen zugestimmt haben. Zentrale Eckwerte: zwei künstliche Rückhalteräume im Groggenmoos und im Hünigenmoos. Vom Sommer 2004 bis 2006 wurde der Rückhalteraum im Groggenmoos geplant und im 2008 erfolgte die öffentliche Auflage. Die Bereinigung von Einsprachen haben die Baubewilligung (2010) und den Baubeginn bis im Sommer 2013 verzögert. Bekanntlich ist der Bau bis auf einige Abschlussarbeiten erledigt, das Wehr ist seit vergangenem November 2014 in Betrieb. Nach langen und umfassenden Abklärungen wurde am der Wasserbauverband Chisebach gegründet und zugleich der Kredit für das Projekt Groggenmoos genehmigt. Stationen des Wasserbauplanes Hünigenmoos Vergabe von Projektierung und Bauleitung an die Schmalz Ing. AG, Konolfingen Sept Öffentliche Mitwirkung mehrere Projektüberarbeitungen, Vorprüfungen durch Fachstellen von Kanton und Bund; Ablösung Projektleiter, personelle Wechsel beim Tiefbauamt, etc. Aug./Sept Öffentliche Auflage mit 8 Einsprachen und 9 Rechtsverwahrungen gegen das Wasserbauprojekt sowie 26 Einsprachen gegen den Perimeter der Landumlegung Okt Einigungsverhandlungen mit den Einsprechenden gegen den Wasserbauplan Nach der Bereinigung von 6 Einsprachen beschliesst der Vorstand den Wasserbauplan z.hd. vom Tiefbauamt des Kantons Bern Gesamtentscheid Wasserbauplan Hünigenmoos durch das Tiefbauamt Kt. Bern Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern lehnt zwei Beschwerden gegen den Wasserbauplan Hünigenmoos ab und bestätigt damit den Gesamtentscheid des Tiefbauamtes.

3 Zum Projekt (aus: Technischer Bericht zum Genehmigungsprojekt, S. 3/4 vom Juli 2014) Der Wasserbauplan Hünigenmoos beinhaltet als wichtigste Massnahme den Hochwasserrückhalt in zwei nacheinander angeordneten Rückhaltebecken, mit einem Gesamtvolumen von total m 3. Die dadurch entstehenden Überflutungen beanspruchen eine Fläche von ca. 31 Hektaren. Die Stauflächen werden eingegrenzt durch Quer- und Längsdamme mit einer Höhe bis 3.20 m ab bestehendem Terrain. Die Hochwasserspitzen werden mittels schwimmergesteuerten, mechanisch betriebenen Auslauforganen in den Rückhaltedämmen auf 12 m 3 /sec (Becken unten) gedrosselt. Die Chise wird weitgehend in den Talweg (tiefste Geländelinie) verlegt. Die Seitenbäche Mühlebach und Stutzbach erhalten ein neues Trasse, der Hünigenbach wird neu in das untere Becken eingeleitet. Alle Wasserläufe erhalten einen einseitigen Unterhaltsweg. Die Chise und der Gewerbekanal von der Hünigenstrasse bis zur Wasserteilung werden ausgebaut, die Wasserteilung neu erstellt. Die stillgelegten Gewässerabschnitte werden urbanisiert und dann der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt. Die Wasserbauten tangieren die bestehenden landwirtschaftlichen Entwässerungsanlagen. Durch teilweise Verlegung von Sammelleitungen wird deren Funktion sichergestellt. Auf eine systematische Erneuerung der Drainageleitungen (Sauger) wird gemäss Entscheiden der Flurgenossenschaft verzichtet. Die vorgesehen Landumlegung dient als Realisierungsmittel für den Landerwerb und zur Anpassung der landwirtschaftlichen Infrastruktur im Projektperimeter. Die zukünftigen Grundeigentümer im Überflutungsgebiet werden Einbussen in der Bewirtschaftung erleiden. Entsprechende Entschädigungsregelungen sind vorgesehen. Aufgrund von Erfahrungen im Groggenmoos, sollen im Hünigenmoos die Flächen, die für den Gestaltungsraum der Gewässer, die Rückhaltebauwerke (inkl. Überlaufsektion bei Querdämmen), die nicht flach gestaltet und daher nicht zur Bewirtschaftung freigegebenen Dammböschungen sowie für die Erschliessung benötigt werden, erworben werden. Nicht erworben werden die Pufferstreifen entlang der Gewässer. Insgesamt wird mit einem Landbedarf von ca. 10 ha (netto, nach Abzug Erwerb von Eigentum der öffentlichen Hand) gerechnet. Diese Fläche ist durch Landerwerb bereits sichergestellt. Umstritten waren in den Einsprachen hauptsächlich der Gewässerraum von 23 m Breite, was nach Abzug von je 3 m Pufferstreifen zu einem Gestaltungsraum für die Chise von 17 m führt. Jedoch konnte aufgezeigt werden, dass im Einverständnis mit kantonalen Fachstellen und dem Bund ein noch grösserer Gewässerraum von 27 m gemäss heutigen gesetzlichen Grundlagen unterschritten werden kann. Der Einwand, wonach die Verlegung des Hünigenbaches zu einer häufigeren Überflutung führen könnte, wurde durch entsprechende Abklärungen ebenfalls nicht bestätigt. Zudem hat der Vorstand am beschlossen, die Verlegung des Hünigenbaches zu etappieren und auf die Realisierung des Wasserbauplanes Konolfingen abzustimmen. Das Projekt im Groggenmoos ist praktisch abgeschlossen, das Projekt in Kiesen befindet sich in der Genehmigungsphase und als letztes Projekt im Rahmen der Massnahmen HWSK Chise wird im 2015 mit der Planung für das Siedlungsgebiet in Konolfingen begonnen. Die befürchteten Klimaänderungen und die Hochwasserereignisse vom Sommer 2014 sowie zuletzt wieder von Anfang Mai 2015 zeigen uns, dass die geplanten Massnahmen dringend notwendig sind. Der Hochwasserschutz geht heute einher mit Renaturierungsmassnahmen, dies entspricht einem gesellschaftlichen Bedürfnis, das wir nicht einfach missachten können. Ein wirksamer Hochwasserschutz hat sowohl einen Preis wie auch Einschränkungen zur Folge. Wir versuchen, diese im Hünigenmoos so tief wie möglich zu halten, indem wir Realersatz für beanspruchte Flächen anbieten, eine Landumlegung mit öffentlichen Mitteln finanzieren und eine Entschädigungsregelung im Ereignisfall festlegen.

4 Der Präsident hat die Abgeordnetenversammlung vom wie folgt über den aktuellen Projektstand informiert: Der Gesamtentscheid für das Projekt Hünigenmoos wurde uns vom Tiefbauamt am 23. Oktober 2014 erteilt. Dieser wurde durch zwei Einsprachen bei der Baudirektion angefochten. Die Baudirektion hat diese beiden Beschwerden mit Entscheid vom 22. April 2015 vollumfänglich abgewiesen. Mit Datum vom 26. Mai 2015 führt eine Einsprachepartei Beschwerde gegen den Entscheid der Baudirektion vor dem Verwaltungsgericht. Wann und wie dieses entscheidet, können wir nicht voraussagen. Zudem kann der Entscheid vom Verwaltungsgericht noch vor dem Bundesgericht angefochten werden. Trotzdem möchten wir jetzt den Kreditentscheid erwirken, damit wir unmittelbar nach Abschluss der Rechtshändel mit dem Ausführungsprojekt beginnen können und nicht noch eine ausserordentliche Abgeordnetenversammlung einberufen müssen. Die Abgeordneten der Verbandsgemeinden haben der Kreditvorlage an der Versammlung vom mit 23 zu 0 Stimmen zugestimmt und damit den Kredit für das Projekt Korrektion Chisebach und Hochwasserrückhalt Hünigenmoos in Höhe von 12.1 Mio. CHF (brutto, inkl. MwSt.) genehmigt. Der Kreditbeschluss unterliegt gemäss Art. 33 des Organisationsreglementes vom Wasserbauverband Chisebach dem fakultativen Referendum. Die Publikation erfolgt im Anzeiger Konolfingen vom 2. Juli Die Frist zur Einreichung der nötigen Unterschriften endet am Montag, 3. August 2015.

5 Wasserbauplan Hünigenmoos: Kreditantrag Grundlage: Überarbeiteteter und aktualisierter KV vom Kostengenauigkeit: +/- 10 % Mehrwertsteuer: 8.0 % (inkl.) Teuerung berücksichtigt bis Baukosten 6'851' Baustelleneinrichtungen 842' Abholzungen, Rodungen 35' Abbrüche, Demontagen 25' Wasserbau, Ansaaten, Bepflanzungen 3'092' Strassen, Wege, Beläge 839' Kanalisationen, Entwässerungen 1'306' Ortbetonbau 432' Metallbauarbeiten, Wehranlagen 280' Unvorhergesehenes 677' Unvorhergesehenes, Regiearbeiten 677' Projektierungs- und Bauleitungskosten 735' Projektierung und Bauleitung 735' Diverse Kosten 536' Zusatzarbeiten Projektierung, geologische 536' Untersuchungen, geotechnische Baubegleitung, ökologische und bodenkundliche Baubegleitung, Zustandsaufnahmen, Beweissicherungen, etc. 5. Landerwerb 1'075' Landerwerb, Entschädigungen 1'075' Landumlegung 2'225' Vorprojekt 29' Planung, Realisierung, Vermarkung, Vermessung 425' Bauarbeiten (Wege, Urbarisierungen, Durchlässe, Entwässerungen) 1'528' Diverse Schätzungskosten, Unvorhergesehenes 243' Total Kosten Wasserbau Total Kosten Landumlegung Gesamtkredit 9'875' '225' '100'000.00

6 Wasserbauplan Hünigenmoos: voraussichtliche Finanzierung Grundlage: Grobschätzung auf der Basis von Angaben OIK II vom Bund Kanton RenF Rest- Kosten anrechenbar Anteil Beitrag anrechenbar Anteil Beitrag anrechenbar Anteil Beitrag kosten WBP Hünigenmoos 9'875'000 9'348'000 60% 5'608'800 9'348'000 25% 2'337'000 2'804'400 60% 1'682' '600 Landumlegung Hünigenmoos 2'225'000 1'589'300 60% 953'600 1'589'300 25% 397' '100 Gesamtkredit Hünigenmoos 12'100'000 6'562'400 2'734'300 1'682'600 1'120'700

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