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1 Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 22. August Bünztal; Hochwasserrückhaltebecken Wohlen; Kleinkredit Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen das Bauprojekt für das Hochwasserrückhaltebecken Wohlen mit dem entsprechenden Kreditantrag zur Beschlussfassung. 1. Zusammenfassung Die Gefahrenkarten Hochwasser für das Bünztal sowie vergangene Hochwasserereignisse zeigen das grosse Defizit in Bezug auf den Hochwasserschutz entlang der Bünz auf. Das Schadenpotenzial bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis beträgt über 30 Millionen Franken. Nach Realisierung des Projekts ist ein Schutz bis zum 100-jährlichen Ereignis gewährleistet. Die Netto-Kosten für die Realisierung des Hochwasserrückhaltebeckens Wohlen betragen für den Kanton Fr. 4'987'000. bei Gesamtinvestitionskosten von Fr. 16'350'000.. Für diese Gesamtinvestitionskosten wird ein Kleinkredit zur Genehmigung vorgelegt. Die nach Abzug des Bundesbeitrags verbleibenden Kosten werden im Verhältnis 50 % Kanton und 50 % Gemeinden aufgeteilt. Das Hochwasserrückhaltebecken Wohlen liegt zwischen den Siedlungsgebieten von Waltenschwil und Wohlen. Der etwas über 900 m lange, im Mittel ca. 2 m hohe Erddamm ermöglicht den Rückhalt von maximal 600'000 m 3 Wasser. Das Becken ist mit einer konstanten Drosselabgabe konzipiert und vollautomatisch gesteuert. Das Projekt nimmt auf Natur und Landschaft bestmöglich Rücksicht. Im Beckenbereich wird die Bünz auf einer Länge von etwa 800 m revitalisiert. Die Flussufer werden durch Bepflanzung gesichert. Weitere ökologische Ausgleichsmassnahmen sind im Bereich des alten und neuen Büelisacherkanals sowie durch die Abtiefung und Gestaltung einer Riedwiese zwischen Damm und neuem Büelisacherkanal vorgesehen.

2 Ausgangslage Die im Jahr 2004 für das obere Bünztal und 2007 für das untere Bünztal erstellten Gefahrenkarten zeigen eine grosse Anzahl von Schwachstellen in Bezug auf den Hochwasserschutz entlang der Bünz in Waltenschwil, Wohlen, Dottikon, Hendschiken, Othmarsingen und Möriken-Wildegg auf. Die Abflusskapazität ist auf rund 10 km im Siedlungsgebiet ungenügend, so dass ca. 200 ha Baugebiet mit etwa 750 Gebäuden und diversen Industrieanlagen betroffen sind. Das Schadenpotenzial bei einem 100-jährlichen Ereignis beträgt rund 30 Millionen Franken. Vergangene Hochwasserereignisse bestätigen das festgestellte Schutzdefizit im Talboden entlang der Bünz und zeigen ebenfalls, dass der Hochwasserschutz verbessert werden muss. Der Regionalplanungsverband Unteres Bünztal und die Bünzanstösser- Gemeinden des Oberen Freiamts haben an den Sitzungen vom 12. September 2007 beziehungsweise 5. Dezember 2007 ihre Zustimmung zur Ausarbeitung eines Variantenstudiums (siehe Kapitel 5) zum Regionalen Hochwasserschutz Bünztal ausgedrückt. 3. Zielsetzung Das übergeordnete Ziel des Hochwasserschutzes im Bünztal ist der Schutz des Siedlungsgebiets vor einem 100-jährlichen Hochwasserereignis. Das Hochwasserrückhaltebecken Wohlen verfolgt das Konzept "Rückhalten", wonach durch die Bildung von Überflutungsbecken der Hochwasserabfluss für die Unterlieger-Gemeinden von einem 100-jährlichen auf ein etwa 20-jährliches Hochwasserereignis gedämpft wird. 4. Rechtsgrundlagen Gemäss Art. 2 des Bundesgesetzes über den Wasserbau ist der Hochwasserschutz eine Aufgabe der Kantone. Gemäss 120 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) ist der Kanton als Gewässereigentümer für den Wasserbau zuständig. Gemäss Art. 6 des Bundesgesetzes über den Wasserbau leistet der Bund Abgeltungen an Massnahmen des Hochwasserschutzes. Gemäss 122 Abs. 2 BauG haben die Gemeinden Beiträge (von %) an die dem Kanton aus dem Wasserbau an seinen Bächen erwachsenden Kosten zu leisten. 5. Variantenstudien 5.1 Standortvarianten Bereits in den 90er-Jahren wurde im Anschluss an die Gewässerstudie Bünztal eine Machbarkeitsstudie für einen Rückhaltedamm Nidermoos oberhalb von Bünzen erarbeitet. Es wurde erkannt, dass der Hochwasserschutz entlang der Bünz mittels Hochwasserrückhalt und einem Teilausbau des Gerinnes im Vergleich zu einem Vollausbau der Bünz technisch einfacher und kostengünstiger realisiert werden kann.

3 - 3 - HRB Wohlen HRB Waltenschwil HRB Nidermoos HRB Gländ HRB Murimoos Abbildung 1: Variantenstudium, geprüfte Beckenstandorte Im Rahmen eines Variantenstudiums wurden fünf Beckenstandorte in unterschiedlichen Kombinationen miteinander verglichen. Insgesamt wurden sieben Varianten vertieft untersucht und mit Fokus auf ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis bewertet. Ein Rückhalt am Wissenbach oder Forstbach oberhalb Boswil leistet keinen nennenswerten Beitrag zur Dämpfung der Hochwasserwellen an der Bünz. Auch ein Rückhalt an der Bünz im Murimoos bringt nicht die gewünschte Dämpfung.

4 - 4 - In der Vernehmlassung des Variantenstudiums befürworteten die Bünztaler Gemeinden und die beiden Regionalplanungsverbände Oberes Freiamt und Unteres Bünztal zwei Standorte für ein Hochwasserrückhaltebecken (HRB): Das Nidermoos oberhalb von Bünzen oder den Raum zwischen Waltenschwil und Wohlen. 5.2 Standortentscheid, Festsetzung im Richtplan Für den Variantenentscheid waren vertiefte Abklärungen zu den beiden favorisierten Beckenstandorten HRB Nidermoos und HRB Wohlen notwendig. Kernpunkt der Optimierung der Becken war die Einführung von gesteuerten Betriebsdurchlässen. Auf der Basis des technischen und baulichen Layouts der Hochwasserrückhaltebecken erfolgte im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung die gestalterische und ökologische Einbindung der Becken in die Landschaft, die Umschreibung der ökologischen Ausgleichsmassnahmen sowie der Einbezug der Erholungsaspekte. Der detaillierte Variantenvergleich hat aufgezeigt, dass mit beiden Varianten der Hochwasserschutz sichergestellt werden kann. Das HRB Wohlen weist gegenüber dem HRB Nidermoos einen längeren und etwas höheren Damm auf. Beim HRB Nidermoos sind hingegen umfangreiche Terrainanpassungen für Absenkungen für häufig überflutete Flächen verbunden mit Landerwerbskosten für diese Flächen sowie eine kostenintensive Umlegung des Schwarzgrabens erforderlich. Daraus ergaben sich für die beiden Varianten praktisch gleichwertige Projektkosten. In der nachfolgenden Tabelle sind die wichtigsten Kennzahlen und Fakten für den Vergleich der beiden Beckenstandorte Nidermoos und Wohlen zusammengestellt. HRB Nidermoos HRB Wohlen (siehe Abbildung 2a) mittlere/maximale Dammhöhe ca. 0,8 m/1,8 m ca. 2,5 m/3,5 Dammlänge 420 m 750 m Drosselung, gesteuert beim Becken 12 m 3 /s (entspricht ca. HQ 2 ) 30,5 m 3 /s (entspricht ca. HQ 20 ) Gedrosselter HQ 100 -Abfluss in Wohlen 34 m 3 /s (entspricht ca. HQ 30 ) 30,5 m 3 /s (entspricht ca. HQ 20 ) Beim HQ 5 überflutete Fläche 4 ha keine Maximale Überflutungsfläche 120 ha 42 ha Stauvolumen ca. 950'000 m 3 ca. 600'000 m 3 Terrainanpassungen (Absenkungen für HQ 5 Flächen) 35'000 m 2 keine Kosten HRB gleichwertig gleichwertig

5 -5- In der Begleitgruppe sprach sich die Mehrheit für den Standort Wohlen aus, insbesondere wegen der hohen Wirksamkeit und weil das HRB Wohlen weniger oft geflutet wird respektive beim HQ5 keine Überflutungsfläche aufweist. Im Herbst 2009 konnte ein Entscheid zugunsten des HRB Wohlen erwirkt werden. Am 25. Januar 2010 fand eine öffentliche Orientierung der Bevölkerung über den Regionalen Hochwasserschutz im Bünztal statt. Daraufhin wurde das Hochwasserrückhaltebecken Wohlen/Waltenschwil im Richtplan Kapitel L 1.2, Gewässer und Hochwassermanagement, festgesetzt. 5.3 Optimierung HRB Wohlen Im Jahr 2010 wurden in einer aus Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern und Interessenvertretern zusammengesetzten Arbeitsgruppe die Linienführung und die Ausgestaltung des HRB Wohlen optimiert. In einem ersten Schritt wurden dabei die Anliegen und Bedürfnisse der Mitglieder der Arbeitsgruppe abgeklärt und in der Folge sechs Varianten der Dammlinienführung erarbeitet. Nach eingehender Diskussion der Vor- und Nachteile dieser Varianten wurde von der Arbeitsgruppe schliesslich eine Bestvariante empfohlen, die insbesondere die folgenden Vorteile gegenüber den anderen geprüften Varianten aufweist: Geringere Zerschneidung von Landwirtschaftsflächen Überflutungsfläche etwa gleich gross wie bei der Ursprungsvariante Mit Renaturierung der Bünz im Beckenbereich gut kombinierbare Lösung Lösung bietet ökologisches Potenzial Abbildung 2a: Ausgangssituation Abbildung 2b: Bestvariante Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt hat im Einverständnis mit den Gemeinderäten Wohlen und Waltenschwil beschlossen, die von der Arbeitsgruppe für das HRB Wohlen vorgeschlagene Bestvariante der Dammlinienführung weiter zu verfolgen. Daraufhin wurde auf dieser Basis das Bauprojekt erarbeitet.

6 Bauprojekt 6.1 Projektinhalt Dammlage Das HRB Wohlen liegt zwischen den Siedlungsgebieten von Waltenschwil und Wohlen in einer landwirtschaftlich geprägten, sanft fallenden Ebene. Der Schutzdamm des Beckens erhebt sich langsam ansteigend aus dem fallenden Terrain vom Regenklärbecken Maiholz her entlang der rechten Bünzseite und endet in der Hügelkuppe des Rössliguts. Die Richtungsänderung erfolgt in zwei Knicken, welche in Proportion und Abwicklung zueinander eine Spannung erzeugen. Das leichte Ansteigen aus dem Terrain vor dem Ufergehölz der Bünz lässt den Damm erst gegen die Knickpunkte hin in der dritten Dimension deutlich in Erscheinung treten. Die flachen Böschungen unterstützen die Einbindung des Damms in das Landschaftsbild. Der längs gerichtete Damm verstärkt die raumgliedernde Wirkung der Bünz in der Landschaftskammer. Dort wo der Damm am höchsten über das Terrain ansteigt, wirkt er auch trennend. Der landschaftlichen Beeinträchtigung stehen Aufwertungen des Raums mit neuen oder aufgewerteten naturnahen Lebensräumen gegenüber Technische Aspekte Das HRB Wohlen ist mit einer konstanten Drosselabgabe konzipiert und vollautomatisch gesteuert. Bedingt durch ein Einstauvolumen von ca. 600'000 m3 ist das HRB der Verordnung über die Sicherheit der Stauanlagen (Stauanlagenverordnung, StaV) zu unterstellen. Alle Sicherheitsnachweise sind auf Basis der Anforderungen der StaV zu führen. Das aufgrund der Baugrundverhältnisse auf Pfählen zu fundierende Durchlassbauwerk ist als ökologisch durchgängiges, den Sicherheitsanforderungen der Stauanlagenverordnung entsprechendes Bauwerk konzipiert. Alle sicherheitsrelevanten Elemente sind redundant vorhanden. Dieses Prinzip erstreckt sich auch auf die Abflusssteuerung, welche anhand gemessener Abflusskennwerte im Unterwasser des HRB sowie anhand gemessener Einstaupegel vollautomatisch funktioniert. Zur Überwachung des HRB im Einstaufall und zur Unterbringung der elektrohydraulischen Komponenten ist eine gestalterisch bestmöglich angepasste Betriebswarte im Bereich des Durchlassbauwerks vorgesehen. Zum Rückhalt von Schwemmholz ist ein Schwemmholzrechen vor dem Durchlassbauwerk vorgesehen. Der ca. 930 m lange, im Mittel ca. 2 m hohe Rückhaltedamm ist als fast vollständig überströmbarer Damm konzipiert. Nur die Randbereiche des Damms sowie der Bereich des Durchlassbauwerks sind höher gelegen, damit sie bei Auftreten von Extremereignissen nicht überspült werden.

7 Dammaufbau Die Materialzusammensetzung des Damms wurde unter der Vorgabe einer maximalen Wiederverwendung der im Zug der Bünzrenaturierung anfallenden Aushubkubaturen optimiert. Der grösste Teil des Damms ist als zonierter Erddamm bestehend aus Stütz- und Dichtkörpern vorgesehen. In den Randbereichen, in denen ein zonierter Aufbau bautechnisch nur schwer realisierbar ist, wurde ein homogener Erddamm vorgesehen. Die Dammoberfläche wird begrünt. Abbildung 3: Querprofil zonierter Damm Aufgrund der durchlässigen Schichten im Untergrund (Flussablagerungen) ist eine Abdichtung des Damms mittels Spundwand gegen unten erforderlich, um im Einstaufall die Entstehung allfälliger für die Dammstabilität als gefährlich zu beurteilenden Sickerströmungen zu verhindern Revitalisierung Bünz im Beckenbereich Im Einstaubereich des HRB Wohlen wird die heute kanalisierte Bünz auf ca. 800 m Länge revitalisiert. Der Gewässerraum wurde dabei gemäss Anforderungen des Gewässerschutzgesetzes beziehungsweise der Gewässerschutzverordnung auf 25 m definiert. Im Wesentlichen wird das linke Bünzufer aufgeweitet. Im Bereich des rechten Ufers erfolgt eine Vorschüttung der Böschung zum Schutz der vorhandenen Werkleitungen. Die Verbauungen werden entfernt und es lässt sich eine Niederwasserrinne mit grosser Breiten- und Tiefenvariabilität gestalten. Unterschiedliche Böschungsneigungen ermöglichen ein leichtes Pendeln der Niederwasserrinne innerhalb des Gewässerkorridors. Die heute durchgehende, eher monotone Uferbepflanzung weicht einer aufgelockerten, strauchreichen, natürlichen und standortheimischen Bestockung. Die flachen Böschungen erlauben auch den Zugang bis an die Wasserlinie. Die Uferlinien werden durch die Bepflanzung und weitere naturnahe Verbauungsmassnahmen gesichert, sodass bei hoher Wasserführung kein Kulturland verloren gehen kann Werkleitungen und Drainagesystem

8 - 8 - Im Zusammenhang mit den Dammbau und Revitalisierungsmassnahmen sind Begleitmassnahmen an Werkleitungen erforderlich. Der im Stauraum bestehende, parallel zum rechten Bünzufer verlaufende Abwasserkanal muss mittels Inlinersanierung abgedichtet und bei der Dammquerung neu gebaut werden. Die parallel zum linken Bünzufer verlaufende Transportwasserleitung Wohlen-Waltenschwil muss im Dammbereich und bedingt durch die Gewässeraufweitung im Revitalisierungsbereich neu verlegt werden. Das im Einstaubereich vorhandene Drainagesystem wurde bezüglich heutiger und zukünftiger Funktionalität sowie den im Zusammenhang mit dem Bau des HRB Wohlen erforderlichen Anpassungsmassnahmen untersucht und die notwendigen Massnahmen festgelegt (Rückbau Drainagen im Dammbereich, Verschliessen offener Schächte, Anbringen von Rückschlagklappen) Ökologische Ausgleichsmassnahmen Wesentliche Bestandteile der ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen sind die Abtiefung und Gestaltung einer Riedwiese im wasserseitigen Dammbereich und die Neugestaltung des Büelisacherkanals. Zwischen Dammfuss und neuem Büelisacherkanal wird auf einer Fläche von rund 7'000 m 2 der Vegetationstyp einer Riedwiese angestrebt. Dieser Wiesentyp war ursprünglich in dieser Landschaftskammer heimisch. Zusätzlich werden für die Amphibien lehmgedichtete, maximal 50 cm tiefe Laichtümpel in der Riedwiese geschaffen. Der neue Abschnitt des Büelisacherkanals leitet teilweise das Wasser aus den bestehenden Drainagen in die Bünz. Die Böschungsneigung variiert von 1:3 1:4. Dank der lockeren Bestockung entwickelt sich ein offenes, besonntes Gewässer. Die bestehende Bestockung des alten, verbleibenden Stücks des Büelisacherkanals wird im Rahmen des Projekts durchforstet und aufgelockert. Dank diesen Massnahmen werden Lebensräume geschaffen, welche Voraussetzungen bilden, dass sich die prioritären Zielarten ansiedeln können.

9 -9- Abbildung 4: Ökologische Ausgleichsmassnahmen Für das Projekt wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit Behandlung der relevanten Themenbereiche durchgeführt. Die UVP kommt zum Schluss, dass das Projekt umweltverträglich ist. 6.2 Landbedarf und Fruchtfolgeflächen Der Landbedarf für das Projekt HRB Wohlen ist in nachfolgender Tabelle zusammengestellt. Die bestehenden Gewässerparzellen von Bünz und Büelisacherkanal sind dabei nicht eingerechnet. Landbedarf Dammstandfläche 2,24 ha Revitalisierung Bünz 0,81 ha Ausgleichs- und Restflächen 1,81 ha Total Landbedarf 4,86 ha Das Projekt beansprucht insgesamt 4,36 ha Fruchtfolgeflächen der Eignungsklasse FFF1. Die übrigen Flächen von 0,5 ha entfallen auf bestehende Wege. Im Richtplan Kapitel L 1.2, Gewässer und Hochwassermanagement, ist unter Beschluss 5., Hochwasserschutz:

10 Festsetzung/Zwischenergebnis, für das Hochwasserrückhaltebecken Wohlen eine Reduktion der Fruchtfolgeflächen im Projektperimeter um maximal 4,8 ha festgesetzt. 6.3 Nutzen des Projekts Im heutigen Zustand muss im Siedlungsgebiet im Bünztal schon bei Hochwassern mit geringer Jährlichkeit mit Überschwemmungen gerechnet werden. Durch das Hochwasserrückhaltebecken Wohlen wird der 100-jährliche Hochwasserabfluss auf den Spitzenabfluss eines etwa 20-jährlichen Hochwasserereignisses gedämpft. Es verbleiben Schwachstellen im Siedlungsgebiet, die durch den Teilausbau der Bünz in Wohlen, Dottikon und Möriken-Wildegg behoben werden. Insgesamt ist nach Realisierung des Gesamtprojekts ein Schutz bis zum 100-jährlichen Ereignis gewährleistet. Es werden rund 50 ha Schutzdefizitflächen im Baugebiet eliminiert. Bei extremen Ereignissen (Jährlichkeit > 100 Jahre) verbleibt ein Restrisiko. Die Wirtschaftlichkeit eines vom Bund subventionierten Wasserbauprojekts muss mit dem Online-Tool "EconoMe" berechnet werden. Grundlage dazu bilden die für Hochwasser verschiedener Jährlichkeiten erstellten Intensitätskarten vor und nach Realisierung der Schutzmassnahmen. Die Intensitätskarten zeigen die Überflutungsflächen unter Berücksichtigung von Abflusstiefen und Fliessgeschwindigkeiten auf. Auf Basis der Intensitätskarten wird mit "EconoMe" das Schadenpotenzial der von der Überflutung betroffenen Objekte und damit das Schadenpotenzial vor und nach Erstellung der Schutzmassnahmen beziehungsweise die Schadenpotenzialreduktion bestimmt. Diese Berechnungen wurden für das Gesamtprojekt Hochwasserrückhaltebecken Wohlen und Teilausbau Bünz durchgeführt. Die Aufteilung auf die beiden Teilprojekte erfolgte durch eine Grobabschätzung. Die aufgrund des Hochwasserrückhaltebeckens Wohlen resultierende Schadenpotenzialreduktion beträgt etwa Fr. 580'000. pro Jahr. Dem müssen die Massnahmenkosten gegenüber gestellt werden, die ebenfalls auf jährliche Kosten während der Lebensdauer der Massnahmen (hier 100 Jahre) umgerechnet werden. Die so berechneten jährlichen Massnahmenkosten für das Hochwasserrückhaltebecken Wohlen belaufen sich auf rund Fr. 490'000. pro Jahr. Die Kostenwirksamkeit (Kosten/Nutzen-Verhältnis) wird als Quotient von Schadenpotenzialreduktion und Massnahmenkosten berechnet. Weist ein Projekt eine Kostenwirksamkeit von mindestens 1 auf, so ist es als kostenwirksam zu bezeichnen. Die Kostenwirksamkeit für das Hochwasserrückhaltebecken Wohlen beträgt 1,2. Das Projekt ist demzufolge kostenwirksam. Dank der Revitalisierung der Bünz, dem neuen Büelisacherkanal, den neuen, extensiv genutzten und gestalteten Dammflächen und der Riedwiese mit den Tümpeln werden Lebensräume geschaffen, welche Voraussetzungen bilden, dass sich die prioritären Zielarten ansiedeln können. Flache Uferzonen mit wechselndem Wasserstand und besonnte magere Böschungen sind für Flora und Fauna interessante Lebensräume. 7. Stellungnahmen der Gemeinden

11 Das Bauprojekt mit regionalem Kostenteiler wurde den Gemeinden Waltenschwil, Wohlen, Dottikon, Hendschiken, Othmarsingen und Möriken-Wildegg im April 2012 zur Stellungnahme zugestellt. Die Gemeinden haben dem Projekt und dem Kostenteiler nach intensiven Diskussionen zugestimmt. 8. Kosten und Kostenteiler 8.1 Gesamtkosten Die Kosten für das Hochwasserrückhaltebecken Wohlen sind in der nachfolgenden Tabelle zusammen gestellt. Die Genauigkeit des Kostenvoranschlags beträgt 10 %. Position Kosten (in Franken) Baustelleneinrichtung und Baustellenerschliessung 500'000 Aushub- und Dammbauarbeiten 5'080'000 Wasserbauarbeiten und Durchlassbauwerk 1'580'000 Strassen- und Leitungsbau 2'950'000 Bepflanzungen, Stahlwasserbau, Messeinrichtungen 990'000 Diverses 1'130'000 Honorare und Baunebenkosten 2'050'000 Total, exklusive MwSt. 14'280'000 Mehrwertsteuer 1'140'000 Total, inklusive MwSt. 15'420'000 Landerwerb 930'000 Gesamtkosten 16'350'000 Gemäss dem vorliegenden Kostenvoranschlag des Bauprojekts ist mit Bruttokosten von Fr. 16'350'000. inklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) zuzüglich Teuerung zu rechnen (Produktionskostenindex des Schweizerischen Baumeisterverbands, Bausparte 10: Fluss- und Bachverbau, Stand Dezember 2011, Index-Stand 123,2). 8.2 Beiträge/Kostenteiler An die Gesamtkosten für das HRB Wohlen von 16,35 Millionen Franken wird aufgrund des Neuen Finanzausgleichs (NFA) mit einem Bundesbeitrag von insgesamt 39 % gerechnet. Dies entspricht auch dem Bundesbeitrag an das HRB Schloss in Villmergen. Der Bundesbeitrag setzt sich aus einem Basisbeitrag von 35 % und weiteren 4 % für Mehrleistungen in den Bereichen Technische Aspekte (Systemsicherheit beziehungsweise Re-

12 dundanz der Systeme im Überlastfall) und Partizipative Planung zusammen. Das Subventionsgesuch kann nach Vorliegen der Projektgenehmigung eingereicht werden. Der Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden basiert auf dem Beitragssatz der Gemeinden an Bau und Unterhalt der öffentlichen Gewässer. Dieser liegt für die betroffenen Gemeinden zwischen 55 % und 60 %. Aufgrund der besonderen Verhältnisse im Bünztal wird der Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden nach intensiven Verhandlungen mit den Gemeinden auf 50 % festgelegt. Gemäss Planungsgrundsatz A. im Richtplan Kapitel L 1.2, Gewässer und Hochwassermanagement, sind Fliessgewässer so zu bewirtschaften, dass Hochwasser zum Beispiel mit Rückhaltebecken soweit wie möglich zurückgehalten werden. Der erhöhte Kantonsbeitrag trägt dem besonderen Interesse des Kantons an der Realisierung des Rückhaltebeckens Wohlen auf Basis dieses Planungsgrundsatzes Rechnung. Des Weiteren werden damit auch die positiven Auswirkungen des Hochwasserrückhalts auf das nachfolgende Gewässersystem berücksichtigt. Die Drosselung des Hochwasserabflusses durch das Rückhaltebecken Wohlen bewirkt in den stromabwärts liegenden Gemeinden des Bünztals aber auch im nachfolgenden Gewässer eine Reduktion des Spitzenabflusses. Damit entfaltet das Rückhaltebecken Wohlen auch für spätere Massnahmen am Gewässersystem unterhalb des HRB Wohlen einen Nutzen für den Kanton. Basierend auf dem vorliegenden Bauprojekt wurde die Gefahrenkarte nach Massnahmen für die Gefahrenquelle Bünz erstellt und das Schadenpotenzial mit dem vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) zur Verfügung gestellten Tool "EconoMe" für den Zustand vor und nach Massnahmen berechnet. Durch die Gemeinden bereits realisierte lokale Massnahmen wurden dabei im Zustand vor den Massnahmen berücksichtigt. Die aus der Differenz des Schadenpotenzials vor und nach Massnahmen resultierende Schadenpotenzialreduktion ist Grundlage für den regionalen Kostenteiler des Gemeindebeitrags. Der Gemeindebeitrag (50 % vom Restbetrag nach Abzug der Bundessubventionen) wird auf die einzelnen Gemeinden nach ihrem Anteil an der Reduktion des Schadenpotenzials aufgeteilt. Zusammenfassend ergibt sich für den beantragten Kleinkredit folgende Kostenaufteilung, Preisbasis 31. Dezember 2011, zuzüglich Teuerung:

13 HRB Wohlen (in Franken) Projektkosten 16'350' Subventionen Bund 39% 6'376' Restbetrag, aufzuteilen zwischen Kanton und Gemeinden 100% 9'974' Kantonsbeitrag 50% 4'987' Gemeindebeitrag total 50% 4'987' Anteil pro Gemeinde (aufgeteilt nach Schadenpotenzialreduktion) Gemeindebeitrag total 100.0% 4'987' Wohlen 76.0% 3'790' Dottikon 5.2% 259' Hendschiken 0.3% 15' Othmarsingen 3.6% 180' Möriken-Wildegg 14.9% 743' Obiger Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden sowie unter den Gemeinden gilt auch für die Unterhalts- und Betriebskosten des HRB Wohlen sowie allfällige Entschädigungskosten nach einem Einstau des Beckens. 8.3 Finanzhaushaltrechtliche Bestimmungen Für den Hochwasserschutz im Bünztal besteht ein übergeordneter konzeptioneller Rahmen. Dies ist bei sämtlichen Massnahmen entlang eines Flusses gegeben. Jede einzelne Massnahme hat aber einen eigenständigen Nutzen, welcher unabhängig von anderen Massnahmen besteht. Erfahrungen aus abgeschlossenen und laufenden regionalen Hochwasserschutzprojekten (unter anderem Wynental, Surbtal) haben gezeigt, dass vermehrt langwierige Verhandlungen mit Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern und verschiedenen Interessengruppen geführt werden müssen. In der Folge führt das zu mehrjährigen Verzögerungen bis mit dem Bau begonnen werden kann. Es muss davon ausgegangen werden, dass beim Teilausbau der Bünz mit sehr vielen betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern und mehreren Gemeinden vermehrt Einwendungen eingehen werden. Die notwendigen Einwendungsverhandlungen würden auch die Realisierung des Hochwasserrückhaltebeckens Wohlen verzögern. Für eine rasche Umsetzung ist daher ein separates Vorgehen der beiden Vorhaben notwendig.

14 Der Nettoaufwand des Kantons zur Beurteilung der Genehmigungsinstanz liegt gemäss 18 Abs. 3 des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) bei Fr. 11'445'000., somit ist eine separate Botschaft an den Grossen Rat erforderlich. Der Nettoaufwand des Kantons (= Kleinkredit) beträgt Fr. 4'987'000. und ist somit kleiner als 5 Millionen Franken. Beschlüsse des Grossen Rats über neue einmalige Ausgaben von mehr als 5 Millionen Franken unterstehen dem Finanzreferendum ( 63 Abs. 1 lit. d Kantonsverfassung, KV). Die Kreditvorlage untersteht demnach nicht dem fakultativen Referendum, weshalb auch keine Anhörung durchzuführen ist. 8.4 Vergleich mit dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP); Jahrestranchen Für die Projektierung des Hochwasserrückhaltebeckens Wohlen hat der Regierungsrat am 9. März 2011 einen Kleinkredit von Fr. 900'000. beschlossen. Dieser Kleinkredit wird in den neuen Kleinkredit übernommen. Für die Projektierung hat der Kanton bislang Vorleistungen im Umfang von rund Fr. 685'000. erbracht. Diese bisherigen Vorleistungen sind im beantragten Kleinkredit von Fr. 4'987'000. enthalten. Die zukünftigen Investitionen verteilen sich voraussichtlich auf die Jahre Die Jahrestranchen sind entsprechend im Aufgaben- und Finanzplan (AFP ) im Aufgabenbereich 625 'Umweltentwicklung' unter Produkt Hochwasserprävention, Hochwasserschutz und Wasserbau eingestellt respektive werden wie folgt budgetiert (Beträge in 1'000 Franken): Kleinkredit (KK) beantragt (Beträge in Fr. 1'000) Vorjahre ab 2017 Total KK Aufwand '300 6'500 4'500 1'000 16'350 Beiträge -3'023-4'518-3' '363 Nettokosten '983 1' '987 Im AFP eingestellt Aufwand 0 3'300 6'500 4'500 1'000 Beiträge -3'050-4'810-3' Nettokosten '690 1' Abweichungen zum AFP Aufwand Beiträge Nettokosten Die Abweichungen zum AFP ergeben sich aus dem neuen Kostenteiler Kanton/Gemeinden von 50 % zu 50 %. Der Aufwand im Jahr 2013 ist über den Projektierungskredit abgedeckt. 8.5 Betriebs- und Unterhaltskosten Das Hochwasserrückhaltebecken Wohlen verursacht Betriebskosten im Bereich des laufenden Gewässerunterhalts und der Bauwerksüberwachung. Die Vegetation auf der Dammoberfläche muss gepflegt und der Rechen im Einlaufbereich des Durchlasses muss gereinigt

15 werden. Die periodische Vermessung der Dammgeometrie ist aus sicherheitstechnischen Gründen notwendig. Die effektiv anfallenden jährlichen Aufwendungen hängen dabei vom jeweiligen Hochwassergeschehen ab und variieren in gewissen Grenzen. Aufgrund von Erfahrungswerten beim Hochwasserrückhaltebecken Greuel in Muri und beim Hochwasserrückhaltebecken Drachtenloch in Villmergen gehen wir davon aus, dass sich die jährlichen Unterhalts- und Überwachungskosten beim Hochwasserrückhaltebecken Wohlen auf rund Fr. 5'000. bis Fr. 10'000. belaufen werden. Nach einem Hochwasser-Ereignis mit Einstau des Rückhaltebeckens wird der daraus entstandene Schaden im Bereich der Überflutungsfläche des Kulturlands (Ertragsausfall, Folgeschäden) entschädigt. 9. Zeitplan Nach dem Finanzbeschluss des Grossen Rats ist für das weitere Vorgehen folgender grober Zeitplan vorgegeben: 1. Quartal 2013 Projektauflage bis 4. Quartal 2013 Projektgenehmigung 1./2. Quartal 2014 Ausschreibung und Vergabe Bauarbeiten ab 3. Quartal 2014 Bauausführung A n t r a g : 1. Für den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Wohlen wird ein Kleinkredit für einen einmaligen Nettoaufwand von Fr. 4'987'000. (Produktionskostenindex des Schweizerischen Baumeisterverbands, Bausparte 10: Fluss- und Bachverbau, Stand Dezember 2011, Indexstand 123,2) beschlossen. Der Kleinkredit passt sich um die indexbedingten Mehr- und Minderaufwendungen an. 2. An die Gesamtkosten für das Hochwasserrückhaltebecken Wohlen wird mit einem Bundesbeitrag von insgesamt 39 % gerechnet. Die nach Abzug des Bundesbeitrags verbleibenden Kosten werden im Verhältnis 50 % Kanton und 50 % Gemeinden aufgeteilt. Der Gemeindebeitrag (50 % vom Restbetrag nach Abzug der Bundessubventionen) wird auf die einzelnen Gemeinden nach ihrem Anteil an der Reduktion des Schadenpotenzials aufgeteilt. Die einzelnen Gemeindebeiträge in Bezug auf den totalen Gemeindeanteil betragen für Wohlen 76,0 %, für Dottikon 5,2 %, für Hendschiken 0,3 %, für Othmarsingen 3,6 % und für Möriken- Wildegg 14,9 %. Der Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden sowie unter den Gemeinden gilt auch für die Unterhalts- und Betriebskosten des Hochwasserrückhaltebeckens Wohlen sowie allfällige Entschädigungskosten nach einem Einstau des Beckens.

16 Aarau, 22. August 2012 IM NAMEN DES REGIERUNGSRATS Landammann: Staatsschreiber: Susanne Hochuli Dr. Peter Grünenfelder Anhänge: Anhang 1: HRB Wohlen Übersichtsplan Anhang 2: HRB Wohlen Querprofil Anhang 3: HRB Wohlen Visualisierung

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