Erschliessung ESPWorbboden Sud N9; Geh- und Radweg, Wasserversorgung:

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1 Gemeindeverwoltung Worb, Prosidiolobteilung, Borenplotz 1, Postfoch, 3076 Worb Telefon , Telefox , rb ~C> Verbindet Stadt und Land An den Grossen Gemeinderat VVorb,01.Juni2015 Erschliessung ESPWorbboden Sud N9; Geh- und Radweg, Wasserversorgung: Kreditbewilligung Sitzung Nr. 11 Datum Troktondum Beschlussesnummer Geschfiftsnummer 1218 Archivnummer 33/42 1 Ausgangslage, Idee Das Areal des Worbboden Sud ist Teil des Baugebietes und Entwicklungsschwerpunktes Worbboden (ESP) und im Eigentum der Burgergemeinde Bern und der Simag AG. Die Bauordnung ist in der Uberbauungsordnung ZPP N9 definiert und in Rechtskraft. Nachdem die Spange Nord im Rahmen der Verkehrssanierung VVorb im 2016 eroffnet werden soli, kann auch die Detailerschliessung des Areals in Angriff genommen werden. Der Gemeinderat hat den Infrastrukturvertrag fur die Erschliessung am 1. Juni 2015 genehmigt. Die Eigentumergemeinschaft wird die erforderlichen neuen Erschliessungsanlagen unter Aufsicht der Gemeinde projektieren und ausfuhren, Erste Wohnbauten solien ca direkt nordlich des Mulacherheimets gebaut werden. 2 Projektdefinition 2.1 Situationsanalyse Die Grundlagen des Projektes bilden die Uberbauungsordnung ZPP N9 Worbboden Sud und der Erschliessungsvertrag Teil 1 vom 26. Februar 2015 mit dazugehoriger Kostenschatzung der Infrastrukturanlagen. Zu einem spateren Zeitpunkt ist ein weiterer Erschliessungsvertrag fur den Teil 2 auszuarbeiten. Dies wird erst bei einer Neutiberbauung des alten Verzinkereiareals aktuell. Die Gemeinde Worb ist bei der Erschliessung betroffen mit der Detailerschliessungsstrasse, dem Fuss- und Radweg zum Schulhaus Worbboden, dem Wasserbau, der Wasserversorgung sowie der Abwasser- und Abfallentsorgung. 2.2 Abgrenzung Gegenstand dieser Vorlage ist vom Departement Bau der Strassenbau und vom Departement Umwelt die Wasserversorgung, Nicht Teil dieser Vorlage sind die Abwasser- und Abfallentsorgung sowie der VVasserbau. Das Netz der Abwasserentsorgung ist bereits 2014, im Rahmen der Verkehrssanierung Worb, erganzt worden, weil dies fur das Schulhaus Worbboden benotigt wurde, Der Mulachertunnel hat die Funktion der bestehenden Leitung fruhzeitig verunmoglicht. Je nach Entwicklung des bahnnahen Teils des Areals, der alten Verzinkerei, konnten zu einem spateren Zeitpunkt Anpassungen bei der Kanalisation erforderlich werden. Diese Entwicklung wird noch abgewartet und wird Gegenstand des Erschliessungsvertrages Teil 2.

2 Seile 2 Die Abfallentsorgung wird im Rahmen der Detailerschliessungsprojektierung und im Baubewilligungswesen (Containerstandorte) sichergestellt. Die Revitalisierung des Anggisteibachs ist zum geeigneten Zeitpunkt zur Ausfuhrung zu bringen. 3 Projektziele Im Rahmen der Detailerschliessung sind die Ver- und Entsorgung und der Loschschutz des Areals zonengerecht sicherzustellen. Die Strassenerschliessung hat den Zweck, dem Wohn- und Gewerbegebiet zu dienen sowie den Schulwegverkehr uber den neuerstellten Mulachertunnel zu fuhren. Die alten bestehenden Wasserversorgungsleitungen sind zu erneuern, an die neuen Gegebenheiten anzupassen und zu erganzen. 3.1 Projektorganisation Die Netzerneuerung wird in Koordination mit der Grundeigentumerschaft und der Gemeinde (Bauabteilung) realisiert. Die Organisation ist im Infrastrukturvertrag geregelt. \ 4 Projektbeschrieb 4.1 Detailerschliessungsstrasse Der Anschluss der neuen Detailerschliessungsstrasse ist auf die neue Spange Nord optimiert ausgerichtet. Dieser ist massgeblich mit den Sichtverhaltnissen begrundet. Die Lage, Dimension und Geometrie ist mit der Uberbanungsordnung definiert. 4.2 Zufahrt Lauigasse zu Baufeld C und D Die Baufelder C und D werden von der neuen Lauigasse her erschlossen. Die Wiederherstellung der Lauigasse wird vorn Kanton, im Rahmen der Verkehrssanierung, getragen. Fur die ordnungsgemasse Erschliessung der Baufelder C und D ist eine Verbreiterung erforderlich. Diese ist von den Grundeigentiitnern zu tragen. Als Eigentumerin des Mulacherheimets profitiert die Gemeinde von dieser Verbreiterung und ist somit mitbetroffen. Die Lauigasse gilt ebenfalls als Detailerschliessungsstrasse. 4.3 Fuss- und Radweg Damit die Schuler die neue Kantonsstrasse konfliktfrei queren konnen, wurde im Rahmen der Verkehrssanierung Worb der Mulachertunnel vorgesehen. Urn den Schulverkehrsstrom zu lenken, wurde in der Uberbauungsordnung auch die Verlegung des Schulweges beschlossen. Dieser fuhrt neu durch das Neubaugebiet zum neuen Veloparkplatz vor dem Hauptzugang des Schulhauses und gilt wegen des Schulweges als Basiserschliessung (Art. 107 Abs. 2 Bst. e Baugesetz). 4.4 Wasserversorgungsnetz Strang A: Die bestehende Wasserversorgungleitung fuhrt von der Bollstrasse hinter dem RBS-Depot vor die Unterfuhrung Zossmatte. Sie ist in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts erstellt worden und somit tiber 80-jahrig. Diese Leitung ist zu erneuern, jedoch nur bis zum Anschlusspunkt an den bestehenden Fuss- und Radweg Zossmatte in der heutigen Kurve. Auf die Leitungserneuerung in der

3 i I' Seile 3 Rampe zur Unterfuhrung wird verzichtet. Bei einem Ausbau der RBS/Bernmobil auf Doppelspur konnten weitergehende Anpassungen ans Wasserversorgungsnetz erforderlich werden. Die Arbeiten des Stranges AI sind nicht von der neuen Detailerschliessungsstrasse betroffen und erfolgen durch die Gemeinde. Die Arbeiten des Stranges A2 erfolgen im Rahmen des Erschliessungsvertrages. Aufgrund des Alters der Leitung werden die Kosten vollstandig von der Gemeinde getragen. Strang B: Ab der neuen Zufahrt bis zum Strang A2 wird eine neue Detailerschliessungsleitung fur die Erschliessung und den Loschschutz erforderlich. Die Arbeiten erfolgen im Rahmen des Erschliessungsvertrages. Die Leitung wird anschliessend von der Gemeinde ubernommen und bezahlt. Strang C: Die bestehende Verbindungsleitung zwischen dem Strang A2 und dem Schulhausareal muss mit grosset Wahrscheinlichkeit wegen der neuen Uberbauung verlegt werden. Verursacher ist der Grundeigentumer, Die Verlegung erfolgt im Rahmen des Erschliessungsvertrages. Auch diese Leitung wird anschliessend wieder von der Gemeinde ubernommen. 5 Finanzielles 5.1 Investitionskosten Gemass Planungsstand sind die Investitionskosten auf +/- 20 % geschatzt. 1m Erschliessungsver-. trag ist festgehalten, dass die Gemeinde gleichzeitig mit dem Vertrag die Kostenubernahme der Gemeindeanteile zusichert. Erst mit der Erfullung des Erschliessungsvertrages wird das eigentliche Bauprojekt erarbeitet, bei welchem der ubliche Genauigkeitsgrad von +/- 10% erreicht wird. Die effektiven Kosten fur die Gemeinde werden letztendlich auf die Abrechnung abgestutzt. Damit keine Kredituberschreitung erfolgt, wird wegen dieser nicht alltaglichen Situation im Beschluss eine zusatzliche Reserve von plus 10 % (Wasserversorgung) eingerechnet. Diese sollte jedoch nicht in Anspruch genommen werden mussen. 5.2 Kostenzuweisung Strassenbau: Gemass kantonaler Baugesetzgebung Art. 112 Abs. 1 konnen die Kosten fur Detailerschliessungsstrassen bis zu 100 % auf die Grundeigentumer uberwalzt werden. Die volle Uberwalzung von 100 % entspricht der Praxis der Gemeinde Worb und wurde im Erschliessungsvertrag festgehalten. Der Geh- und Radweg gilt als Basiserschliessung des offentlichen Schulhauses. Hierbei wurde eine Uberwalzung von 20 % definiert und im Erschliessungsvertrag festgehalten. Der Gemeindeanteil betragt somit 80 % Wasserversorgung: Die Erneuerungskosten der Strange A und B gehen entsprechend der Erschliessungspflicht oder aufgrund des Alters vollumfanglich zu Lasten der Gemeinde. Bei der in Aussicht genornmenen Verlegung des Strangs C werden die Kosten gemass Erschliessungsvertrag von der Grundeigentumerschaft vorfinanziert und anschliessend der Gemeinde in

4 Seile 4 Rechnung gestellt. Aufgrund des Zeitwertes wurde im Erschliessungsvertrag Gemeinde 55 % der.kosten zu tragen hat. festgelegt, dass die 5.3 Kosteniibersicht Gemeindeanteil: (Kostengrundlage +/- 20%, inkl, Mwst.) Anlagen: Strassenbau Wasserversorgung Strassenbau: - Detailerschliessungsstrasse Geh- und Radweg (Gemeindeanteil80 %) 327' Anteil Erschliessung Baufelder C+D 5' Wasserversorgung: - Strang AI 52' Strang A2 258' Strang B 121' Strang C (Gemeindeantei155 %) 43' Kreditreserve +/- 10 % 46' Totalkosten inkl. Mwst. 8.0 % 332' ' Beitrage Vom Amt fur Wasser und Abfall des Kantons Bern darf fur den Ersatz der Hydranten ein Beitrag von 18' erwartet werden. Das Beitragsgesuch muss noch eingereicht werden. Somit ergeben sich fur die Netzerweiterung der Wasserversorgung Nettokosten von 502' Von der Grundeigentiimerschaft werden gem ass Erschliessungsvertrag Teil 1 folgende Kosten getragen. Sie sind nicht im Kreditbeschluss enthalten: - Detailerschliessungsstrasse - Geh- und Radweg (20 %) - Erschliessung Baufelder C+D - Strang C (45 %) l' 172' ' ' ' Finanzierung In der Finanzplanung ist enthalten: - Strassenbau: 370'000.00, verteilt auf die Jahre 2015 und Wasserversorgung: 690'000.00, verteilt auf die Jahre 2014 bis Der Betrag ist bedeutend hoher, weil damals die Redimensionierung der Leitungen aufgrund der laufenden Generellen Wasserversorgungsplanung von 250 mm auf 150 mm und der Kostenanteil der Eigentiimerschaft nicht beriicksichtigt waren. Ebenso war der Abschnitt beim Durchlass Zossmatte noch eingerechnet. Diese Eingabe basierte auf einer groben Schatzung.

5 Seite Folgekosten Grundsatzliches: Im Rahmen der Umstellung des Rechnungsmodells von HRMI aufhrm2 fur die Fuhrung des Gemeindehaushaltes gelten ab 2016 neue Abschreibungsvorschriften. In Zukunft werden die Abschreibungen nach der Nutzungsdauer einer Investition und nicht mehr vom Restbuchwert berechnet. Da HRM2 die Nutzungsdauem von Investitionen verbindlich vorgibt, werden diese bei der Berechnung der Folgekosten in Zukunft berucksichtigt. Strassenbau: Durch die Investition von 332' wird die Laufende Rechnung - bei einer angenommenen Nutzungsdauer von 40 Jahren und einem Fremdkapitalzins von 4 Prozent - mit Abschreibungen von durchschnittlich rund 11' und mit Zinsen von durchschnittlich rund 8' pro Jahr belastet. Wasserversorgung: Durch die Investition von 520' wird die Laufende Rechnung - bei einer angenommenen Nutzungsdauer von 80 Jahren und einem Fremdkapitalzins von 5 Prozent - mit Abschreibungen von durchschnittlich rund 9' und mit Zinsen von durchschnittlich rund 17' pro Jahr belastet. 6 Realisierung 6.1 Weiteres Vorgehen, Gemass Erschliessungsvertrag werden die Arbeiten durch die Grundeigentumer ausgelost. Die Bauund Ausfuhrungsprojekte sowie die Wahl der Untemehrner werden von der Gemeinde genehmigt. und freigegeben. Diese werden im Anschluss an die Genehmigung des Erschliessungsvertrages und den Kreditbeschlussen definiert und in Angriff genommen. Ein konkreter Zeitplan ist noch ausstehend. 6.2 Termine Die Ausfuhrung wird ca erwartet. 7 Antrag und Beschluss Der Gemeinderat beantragt dem Grossen Gemeinderat in Anwendung von Art. 49 Abs. b der Gemeindeverfassung vom 13. Juni 1999 folgenden Beschluss: 1. Fur den Gemeindeanteil des neuen Geh- mid Radweges und der Zufahrt Lauigasse im Areal Worbboden ZPP N9 wird ein Verpflichtungskredit von 332' bewilligt; betroffen ist das Konto der Investitionsrechnung. 2. Fur den Ersatz und die Erganzung des Wasserversorgungsnetzes Teil 1 im Areal Worbboden ZPPN9 wird ein Verpflichtungskredit von 520' bewilligt; betroffen ist das Konto der Investitionsrechnung. 3. Die Ausfuhrung dieses Beschlusses ist Sache des Gemeinderates.

6 Seite 6.; Niklauspfeller Gemeindeprasident r-) CD.\~ Christian Reusser Gemeindeschreiber Beilage Ubersichtsplan

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