gefahrgut einfach STRASSENVERKEHR: Das ADR-Regelwerk kompakt und verständlich ADR 2015: Ein Blick in die nahe Zukunft
|
|
- Wilhelm Dittmar
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 gefahrgut einfach SERVICEHEFT 2015/201 STRASSENVERKEHR: Das ADR-Regelwerk kompakt und verständlich SEEVERKEHR: IMDG-Code Parallelen zum ADR ADR 2015: Ein Blick in die nahe Zukunft
2 Passgenaue Trainings für Ihr Unternehmen HAFEN & UMSCHLAG LOGISTIK OFFSHORE SEESCHIFFFAHRT GEFAHRGUT FÜHRUNG & KOMMUNIKATION SAFETY & SECURITY IT: E-LEARNING & EDV-SEMINARE Gefahrgutbeauftragte gem. GbV Gefahrgutbeförderung in der Luft gem IATA/ICAO Sachkunde für die Binnenschifffahrt gem. ADN Sprengstoffbefähigung gem. 20 und SprengG Fahrerschulung gem. ADR Ladungssicherung nach VDI 200 a und CTU-Packrichtlinie Schulung beauftragter Person (auch Inhouse) ANMELDUNG UND INFOS Dr. Ulrike Eismann Tel.: (00) ulrike.eismann@ma-co.de ma-co Hamburg: Tel. +9 (0) Bremen: Tel. +9 (0) Bremerhaven: Tel. +9 (0) Wilhelmshaven: Tel. +9 (0) info@ma-co.de
3 Editorial Liebe Leserinnen und Leser, sammeln Sie Punkte? Wenn das die Kassiererin im Supermarkt fragt, haben wir die freie Wahl. Wenn wir jedoch wieder mal den Fuß zu kräftig auf Gaspedal gedrückt haben, liegt die Entscheidung nicht in unserer Hand: Flensburg sammelt jeden Punkt für uns. Wer dabei noch Gefahrgut an Bord hat, wird seit einiger Zeit noch nachdrücklicher belohnt : 2 Punkte bei 20 Stundenkilometern über dem erlaubten Tempo, Punkte bei über 0 km/h. So soll Abschreckung funktionieren und da es bei gefährlicher Ladung schnell um beträchtliche Schäden gehen kann, ist das auch gut so. Besser als Strafe wirkt auf lange Sicht jedoch Aufklärung. Start- und Wiederholungsschulungen sind deshalb eine ganz wichtiger Bestandteil der Gefahrgut-Arbeit. gefahrgut einfach soll Ihnen dabei helfen. Hier haben wir die Grundlagen zusammengefasst, bewusst möglichst kompakt und Einsteiger-freundlich. Denn wichtig ist uns, allen Gefahrgut-Neulingen die Angst vor der Materie zu nehmen, sie zum Einstieg nicht mit Details zu erschlagen. Uns ist wichtig: Wer an Gefahrguttransporten mitwirkt, sollte verstehen, wie Sicherheit hergestellt wird. Auch hier bewährt sich übrigens das Punkte-System. Punkt 1: Man muss wissen, dass es eine Gefahr geben kann also klassifizieren. Punkt 2: Man muss dafür sorgen, dass Gefahrgut nicht frei gesetzt wird also sicher verpacken und die Ladung sichern. Punkt 3: Man muss auch die anderen informieren also kennzeichnen, dokumentieren. Punkt : Und wenn dann noch alle wissen, wie sie sich (und andere) im Ernstfall schützen, ist viel gewonnen. Punkte = Schritte zu mehr Sicherheit. Das sollte doch zu schaffen sein. Eine erfolgreiche Schulung und Gefahrgut-Transporte, die nicht nur punktuell, sondern rundum sicher sind, wünschen Ihnen INHALT Grundlagen Wenn es gefährlich wird Gefahrklassen und ihre Eigenschaften 5 Immer in Bewegung Aufgaben für jeden ADR Wen es betrifft 8 Gefahrgut gut sortiert 9 Hier wird s konkret Tabelle A 10 Tabelle A im Detail 11 Verpacken und Abfüllen Damit nichts raus kann 12 Kennzeichnung Zeichensprache für jedermann 1 Dokumentation Die Papiere bitte! 15 Befördern, Be- und Entladen Damit nichts umfällt 1 Ausrüstung/Schulung Damit nichts anbrennt 1 Seeverkehr IMDG-Code Damit nichts über Bord geht 18 Luftverkehr IATA-DGR Bis aufs letzte Komma 19 ADR 2015 Ausblick Was Sie erwartet 20 Uta Fuchs, Fachjournalistin Joachim Boenisch, Gefahrgutberater Ralf Gaßner Gefahrgutberater Impressum 21 Adressen 22 Voelk-online.de BERATUNG Gefahrgut Abfall Gefahrstoffe Umweltschutz Schulung Beratung Management SEMINARE Gefahrgutbeauftragten-Schulungg Straße - Schiene - See Gefahrguttransport in der Luft alle Personenkategorien Gefahrgutfahrer-Ausbildung Stückgut / Tank alle Klassen Befähigungsschein 20 SprengG Berufskraftfahrer-Weiterbildung BKrFQG Schulungen für beauftragte Personen Sachkundelehrgang gemäß TRGS 520 Ladungssicherung Externe Beauftragte In-House-Seminare Der Gefahrgutbeauftragte 185 x 33 storck-verlag Schiffner Consult GbR Gefahrgutschulung und Beratung Boschstraße Landau a.d. Isar fon / fax / info@schiffner-gefahrgut.de 3 gefahrgut einfach Oktober 201
4 Grundlagen Kleines Gefahrgut-Quiz Erkennen Sie Gefahrgut? Gefahrgut oder kein Gefahrgut das ist hier die Frage! Artikel Gefahrgut kein Gefahrgut Pedelec (E-Bike) q q Kiefernöl q q Airbag q q Ihr Pkw q q Natriumchlorid q q Propan q q Nickelmetallhydrid Batterien q q Die Auflösung finden Sie in den Gefahrgutvorschriften. Falls Sie Hilfe brauchen, fragen Sie den Gefahrgut-Dozenten Ihres Vertrauens. Definition Wenn es gefährlich wird Gefahrgut oder Gefahrstoff? Gute Frage, denn im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe schon mal vermengt. Entscheidend für das Eine oder Andere ist, was man mit n, Gemischen und Produkten macht. Gefahrgut können und Zubereitungen wie Gemische, Gemenge und Lösungen sein. Aber auch Gegenstände sowie ganze Produkte, Geräte oder Bauteile müssen mitunter als Gefahrgut transportiert werden. Auch Spraydosen oder heiß transportierte zählen als Gefahrgut. Was haben alle diese Dinge gemeinsam? Werden sie transportiert, können sie die Allgemeinheit, wichtige Gemeingüter, Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren gefährden. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Gefahr aufgrund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes beim Transport besteht. Die Gefahrgutregelungen betrachten den Transport von gefährlichen n auf der Straße, mit der Eisenbahn, per Flugzeug oder per Schiff. Die Vorschriften sind so gefasst, dass auch bei möglichen Zwischenfällen wie Unfällen und Havarien eine Gefährdung für Menschen und Umwelt minimiert wird. Merke: Gefahrgut sind also in der Regel alle, von denen beim Transport Gefahren ausgehen können. Mögliche Eigenschaften solcher : Sie sind reizend, ätzend, giftig, entzündlich, explosionsgefährlich oder sie gefährden die Umwelt (siehe Übersicht auf Seite 5). Welche und Gegenstände als Gefahrgut gelten, definiert das Gefahrgutrecht. Achtung: Ob etwas Gefahrgut ist oder nicht, ist nicht von der Menge abhängig! Im Gegensatz dazu betrachten Regelungen für Gefahrstoffe nicht die Gefahren beim Transport, sondern beim Umgang mit gefährlichen n. Von Umgang wird immer dann gesprochen, wenn mit dem Stoff gearbeitet bzw. dieser verarbeitet wird. Dazu gehört auch das Lagern. Merke: Gefahrstoff-Vorschriften sollen im Wesentlichen dazu dienen, Gefahren für Menschen minimieren, die mit gefährlichen n tatsächlich umgehen. Ganz wichtig: Gefahrgut ist nicht gleich Gefahrstoff! Nicht jeder Gefahrstoff ist automatisch auch Gefahrgut und umgekehrt. Tipp: Eine umfangreiche Linksammlung zum Thema Gefahrgut bietet die Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung (BAM) in Berlin: Behörden, Gremien, Hersteller, Datenbanken, Prüfstellen, Foren und was der Gefahrgutbeauftragte an Informationen sonst noch so braucht findet sich hier. -> Service (Linkportal) Mit Sicherheit Ihre richtigen Partner für Fachliteratur aus den Bereichen Gefahrgut Arbeitssicherheit Ladungssicherheit Gefahrstoffe/Chemie Betrieblicher Umweltschutz Feuerwehr Verkehr Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH Kundenservice München Bestell-Fax: 089/ Service-Telefon: 089/ kundenbetreuung@hjr-verlag.de Unser Programm finden Sie unter: gefahrgut einfach Oktober 201
5 CONTENTS ACTIVITY CONTENTS ACTIVITY TRANSPORT INDEX CONTENTS ACTIVITY TRANSPORT CRITICALITY SAFETY INDEX Grundlagen Gefahrklassen und ihre Eigenschaften Klasse Symbol steht für Symbol steht für Symbol steht für Symbol steht für Beispiele 1 * * * 1 Explosive 1), 1. Explosive Unterklassen 1.1, 1), Unterklasse , * 1.5 Explosive 1), Unterklasse * 1. Explosive 1), Unterklasse 1. 1 * Sprengstoffe, Munition, Feuerwerkskörper 2 2 Entzündbare Gase, Klasse 2.1* 2 Nicht entzündbare, nicht giftige Gase, Klasse 2.2* 2 Giftige Gase, Klasse 2.3 Acetylen, Argon, Propan, Feuerzeuge, Druckgaspackung 3 3 Entzündbare flüssige, Klasse 3* Aceton, Klebstoffe, Farbe, Benzin, Heizöl Enzündbare feste, selbstzersetzliche und desensibilisierte explosive feste, Klasse.1 Selbstentzündliche, Klasse.2, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, Klasse.3*.1: Zündhölzer, Schwefel.2: Phosphor, Ruß, Kohle.3: Caesium, Lithium, Natrium Entzündend (oxidierend) wirkende, Klasse Organische Peroxide, Klasse 5.2* 5.1: Wasserstoffperoxid, Desinfektionsmittel 5.2: Härter von Zweikomponentenkleber, Spachtelmasse Giftige, Klasse.1 Ansteckungsgefährliche, Klasse.2.1: Pestizide, Arsensäure.2: klinischer Abfall RADIOACTIVE Kategorie I WEISS RADIOACTIVE Kategorie II GELB RADIOACTIVE INDEX Kategorie III GELB FISSILE Spaltbare Radium, Uranium, Thorium, Radiopharmaka, Troxler- Sonden, Messgeräte zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung 8 3) 8 Ätzende, Klasse 8 Schwefelsäure, Batterien, Salzsäure 9 Verschiedene gefährliche und Gegenstände, Klasse 9 1) Vollständig lautet der Eintrag: Explosive und Gegenstände mit Explosivstoff * Für die Klassen 2.1, 2.2, 3 und.3 ist alternativ auch ein weißes Symbol mit weißer Ziffer auf der jeweiligen Grundfarbe zugelassen. Für die Klasse 5.2 ist alternativ ein weißes Symbol mit schwarzer Ziffer zulässig. Asbest, Airbag-Module GBK GBK GmbH Global Regulatory Compliance Über 20 Jahre Gefahrgut- und Gefahrstoffberatung: Dienstleistungen für die Unternehmensbereiche Umwelt, Gesundheit und Sicherheit. Kompetenz + Erfahrung + Zuverlässigkeit = Rechtssicherheit Königsberger Straße 29, Ingelheim, Germany Tel. +9 (0) , Fax +9 (0) gbk@gbk-ingelheim.de Internationales Chemikalienrecht Gefahrstoffmanagement Gefahrgutbeauftragte & Trainer 5 gefahrgut einfach Oktober 201
6 Grundlagen Gefahrgutrecht Immer in Bewegung In internationalen Vorschriften ist geregelt, worauf alle achten müssen, die Gefahrgut transportieren. Regelmäßig werden diese Spielregeln aktualisiert. Die Vorschriften sollen für Sicherheit bei Beförderungen an Land, in der Luft und zu Wasser sorgen. Weil dabei unterschiedliche Risiken auftreten, hat jeder Verkehrsträger seine eigene Vorschrift. Aber alle diese Regelungen haben eine gemeinsame Basis: Das so genannte Orange Book. Das sind Empfehlungen für den Transport gefährlicher Güter der Vereinten Nationen (UN). Hier werden die UN-Nummern vergeben, die Testkriterien festgelegt, die Angaben in den Dokumentationen bestimmt. Die Inhalte des Orange Book werden ständig weiterentwickelt und in die Regelungen für die einzelnen Verkehrsträger übernommen. So können Transporte mit verschiedenen Verkehrsmitteln nach möglichst einheitlichen Verfahren abgewickelt werden. Made in Germany In Deutschland liefert das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter die rechtliche Grundlage. Auf dieses Gesetz beziehen sich Verordnungen (VO) mit Einzelregelungen, die für die Praxis wichtig sind. Das sind die VO über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, der Schiene und den Binnenwasserstraßen (GGVSEB) und die VO über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (GGV- See). Für Gefahrgut im Luftverkehr gelten etwas andere Regeln (siehe Seite 21). Eine GGVLuft gibt es nicht. Weitere Regelungen Die GGVSEB besteht aus 38 Paragraphen und zwei Anlagen, in denen zum Beispiel die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Beteiligten geregelt sind und Ordnungswidrigkeiten definiert werden. Diese Regelungen gelten speziell für Transporte in Deutschland. Außerdem sind in Deutschland zu beachten: Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV), Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV), ADR-Vereinbarungen, die Richtlinie Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (RSEB) und besondere Regelungen für bestimmte und Produkte. Immer wieder neu Die Vorschriften werden regelmäßig weiterentwickelt und geändert. Das ist nötig: wenn neue oder Produkte in Verkehr gebracht werden, Beispiel: Lithiumbatterien, wenn die technische Entwicklung neue Möglichkeiten bei Verpackungen oder Fahrzeugen bietet derzeit in der Diskussion: Telematik und Gigaliner, wenn Unfälle zeigen, dass Sachverhalte genauer geregelt werden müssen so kam vor Jahren die Fahrerschulung in die Vorschriften. Regelmäßig aktualisieren Im Luftverkehr treten Änderungen in jedem Jahr zum 1. Januar in Kraft ohne Übergangsfrist! ADR/RID-Neuerungen gibt es stets zum 1. Januar der ungeraden Jahre mit sechs Monaten Übergangsfrist. Im Seeverkehr treten Vorschriften-Änderungen jeweils am 1. Januar des geraden Jahres in Kraft, die in der Regel jedoch schon ein Jahr vorher angewendet werden können. Die Binnenschiffer orientieren sich in der Regel an ADR/RID. Räumen Sie daher regelmäßig Bücherregal und Festplatte auf und benutzen Sie nur die aktuellen Regelwerke! Tipp: Änderungen und Ergänzungen zum Orange Book können auf der Internetseite der Vereinten Nationen verfolgt werden. Thomas Kapps, Hann. Münden Straßenkontrolle: Bei Gefahrguttransporten wird auch überprüft, ob die Gefahrgutvorschriften eingehalten wurden. gefahrgut einfach Oktober 201
Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information
Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information Einleitung Das Ziel der Gefahrengutbeauftragtenverordnung (GGBV) ist die Sicherstellung eines hohen Sicherheitsniveaus im Zusammenhang mit
MehrBesuch Berufsschullehrer
Besuch Berufsschullehrer 2017 03.11.2017 Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische UN ECE *UN Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals
MehrGEFAHRGUT INFORMATIONEN
GEFAHRGUT INFORMATIONEN Gefahrgut ist ein Thema bei dem Sie kurz vor Ihrer endgültigen Ausbildung in Pension gehen Was ist "Gefahrgut"? Stoffe und Gegenstände von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften
MehrGefahrguttransporte / Gefahrstofflagerung
Gefahrguttransporte / Gefahrstofflagerung 23.02.2015 Stoffe die durch ihre Gefahreigenschaften Risiken für Menschen und Umwelt bedeuten, insbesondere bei unsachgemäßer Handhabung bei Verpackung, Lagerung
MehrVerkehr. Statistisches Bundesamt. Gefahrguttransporte Ergebnisse der Gefahrgutschätzung. Fachserie 8 Reihe 1.4
Statistisches Bundesamt Fachserie 8 Reihe 1.4 Verkehr Gefahrguttransporte Ergebnisse der Gefahrgutschätzung 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 29. Oktober 2015 Artikelnummer: 2080140137004
MehrJuli bis Dezember 2012 Schiffner Consult GbR Gefahrgutschulung und Beratung
LEHRGÄNGE UND SEMINARE Juli bis Dezember 2012 Schiffner Consult GbR Gefahrgutschulung und Beratung www.schiffner-gefahrgut.de Nützliches Zubehör für den sicheren und vorschriftenkonformen Transport Ihrer
MehrGefahrgutrecht Straße/Schiene
Gefahrgutrecht Straße/Schiene / 2013 Bearbeitet von Conrad Jochen 1. Auflage 2012. Buch. 2016 S. Mit Griffregister. Kartoniert ISBN 978 3 8111 0015 2 Recht > Öffentliches Recht > Öffentliches Baurecht,
MehrVorschriften: Aufbau und Inhalt des ADR
Vorschriften: Aufbau und Inhalt des ADR Teil 1 Allgemeine Vorschriften Teil 5 Vorschriften für den Versand Teil 2 Klassifizierung Teil 6 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC),
MehrGefahrstoff Gefahrgut
Gefahrstoff Gefahrgut Gefahrstoff ist eine Substanz, von der eine Gefahr bei der Handhabung ausgehen kann. Gefahrgut ist ein Stoff oder Gegenstand von dem eine Gefahr bei der Beförderung ausgehen kann.
MehrVerkehr. Statistisches Bundesamt. Gefahrguttransporte Ergebnisse der Gefahrgutschätzung. Fachserie 8 Reihe 1.4
Statistisches Bundesamt Fachserie 8 Reihe 1.4 Verkehr Gefahrguttransporte Ergebnisse der Gefahrgutschätzung 2015 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 26.03.2018 Artikelnummer: 2080140157004 Ihr Kontakt
MehrVerkehr. Statistisches Bundesamt. Gefahrguttransporte Ergebnisse der Gefahrgutschätzung. Fachserie 8 Reihe 1.4
Statistisches Bundesamt Fachserie 8 Reihe 1.4 Verkehr Gefahrguttransporte Ergebnisse der Gefahrgutschätzung 2014 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 29.09.2016 Artikelnummer: 2080140147004 Ihr Kontakt
MehrVerkehr. Statistisches Bundesamt. Gefahrguttransporte. Fachserie 8 Reihe 1.4. Ergebnisse der Gefahrgutschätzung
Statistisches Bundesamt Fachserie 8 Reihe 1.4 Verkehr Gefahrguttransporte Ergebnisse der Gefahrgutschätzung 2012 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 12.12.2014 Artikelnummer: 2080140127004 Ihr Kontakt
MehrGefährliche Güter. Stand 7/2017
Gefährliche Güter Stand 7/2017 Pakete mit gefährlichen Gütern. Übersicht der Gefahr- und Abfertigungskennzeichen Zugelassen zur Beförderung mit DPD sind Pakete mit folgender Beschriftung: Kennzeichen für
MehrGEFAHRGUT. WARUM muss sich die Feuerwehr damit auseinander setzten?
GEFAHRGUT WARUM muss sich die Feuerwehr damit auseinander setzten? WARUM muss sich die Feuerwehr damit auseinander setzten? In Deutschland werden täglich ca. 1,1 Mio Tonnen Gefahrgut transportiert 1. Definition
MehrGefahrguttransport. Seminar Innerbetrieblicher Transport und Verkehr gemäß DGUV Vorschrift 2
Gefahrguttransport Seminar Innerbetrieblicher Transport und Verkehr gemäß DGUV Vorschrift 2 Dipl.-Chem. Mirja Telgmann BG RCI, Fachbereich Technische Ausschüsse Gefahrguttransport, Mirja Telgmann 11.05.2011
MehrGefahrensymbole und Gefahrgüter
eqiooki.de Gefahrensymbole Seite 1 von 6 Gefahrensymbole und Gefahrgüter Gefahrensymbole alt Nur noch bis 31.05.2015 zulässig. C ätzend E explosiv F oder F+ leicht-/hochentzündlich N umweltgefährdend T
MehrVerzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen 305
< ADR Stichwortverzeichnis ADR RID 2011 RID Inhaltsverzeichnis XI Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 1 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 3 1.1 Geltungsbereich
MehrC 23. Gefahrstoffe ermitteln. Einsatz- und Übungsdienst
Einsatz- und Übungsdienst Gefahrstoffe ermitteln 10.98 Einsätze im Bereich gefährlicher Güter auf Straßen Gefährliche Güter werden in großem Umfang transportiert. Bei Transportunfällen muss an Einsatzstellen
MehrMOON NACHTEXPRESS akzeptiert keinerlei Gefahrgut nach Irland, Großbritannien, Kroatien, Italien und Schweden.
MOON NACHTEXPRESS akzeptiert Gefahrgut in Deutschland, Österreich, Dänemark, Luxemburg, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn nach den Vorschriften der gültigen GGVSEB/ADR 3.4 und 3.5 (begrenzte
MehrADR RID Inhaltsverzeichnis. Stichwortverzeichnis 11. Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27
< ADR Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis 11 ADR 2013 Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 29 1.1 Geltungsbereich
MehrGefahrstoffklasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände die Explosivstoffe enthalten
Gefahrstoffklasse 1 Gefahrstoffklasse 1 Gefahrstoffklasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände die Explosivstoffe enthalten Unterklasse 1.1 Stoffe und Gegenstände, die massenexplosionsfähig sind Unterklasse
MehrAnlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25
Stichwortverzeichnis 9 ADR 2017 < Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 27 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 31
MehrGiZ-Serviceportal VORGESCHRIEBENE KENNZEICHEN AUF VERSANDSTÜCKEN UND UMVERPACKUNGEN KENNZEICHNEN VON VERSANDSTÜCKEN. Teil 06b Seite 1 / 16
VORGESCHRIEBENE KENNZEICHEN AUF VERSANDSTÜCKEN UND UMVERPACKUNGEN 3 Teil 06b Seite 1 / 16 2017 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung jeglicher Art auch auszugsweise nur mit
MehrDr. Klaus Kersting. Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft
Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft Dr. Klaus Kersting Was sind gefährliche Güter? Gefährliche Güter im Sinne des Gefahrgutbeförderungsgesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer
MehrAnlage 4 TRGS 510 Vorgehensweise zur Festlegung der Lagerklassen (Zuordnungsleitfaden)
Anlage 4 TRGS 510 Technische Regeln für Gefahrstoffe Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) Bundesrecht Anhangteil Titel: Technische Regeln für Gefahrstoffe Lagerung von Gefahrstoffen
MehrGefahrgutrecht. Praxiswissen Gefahrgut. Band 2 Begleitende nationale Rechtsvorschriften zum ADR Gesetze Verordnungen Richtlinien
Praxiswissen Gefahrgut Band 2 Begleitende nationale Rechtsvorschriften zum ADR Gesetze Verordnungen Richtlinien Gefahrgutrecht mit GGVSEB, RSEB, GbV und GGAV Stand August 2013 Jürgen Fuhrmann / Frank Huster
MehrHinweise zum Gebrauch des Werkes... 1
3.2 Band 1 Vorwort... 1 Hinweise zum Gebrauch des Werkes.... 1 I I 1 (derzeit nicht belegt) I 2 (derzeit nicht belegt) I 3 Inhaltsverzeichnis... 1 I 3.1 Inhaltsübersicht... 1... 1 I 4 Stichwortverzeichnis...
MehrInhaltsverzeichnis Aufbau Geltungsbereich Freistellungen Anwendbarkeit anderer Vorschriften 1-5
Inhaltsverzeichnis Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 1-3 1.1.1 Aufbau 1-3 1.1.2 Geltungsbereich 1-3 1.1.3 Freistellungen 1-3 1.1.4 Anwendbarkeit anderer Vorschriften
MehrChemikalienrecht versus Gefahrgutrecht Schweizer Gefahrguttag Luzern 14. September Dieter Zaugg, EcoServe International AG, 5033 Buchs
Begrüssung Schweizer Gefahrguttag Luzern 14. September 2012 Dieter Zaugg, EcoServe International AG, 5033 Buchs Begrüssung Programm Grundsätzliches Einstufung Verpackung Dokumentation Pflichten, Ausbildung
MehrInhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung
Inhalt Inhaltsübersicht Grundlehrgang Vorwort..................................................... 5 Inhalt..................................................... 6 1 Allgemeine Vorschriften................................
MehrTeil 2 Klassifizierung Allgemeine Vorschriften Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen Prüfverfahren 343
ADR Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis 11 ADR 2015 Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 29 1.1 Geltungsbereich
MehrBegaste Container im internationalen Gefahrgutrecht. Dr. Barbara Werschkun
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Begaste Container im internationalen Gefahrgutrecht Dr. Barbara Werschkun Gliederung Überblick: Gefahrgutrecht Sonderfall begaste Container Allgemeine Bestimmungen in
MehrAb Januar 2011 gelten neue Regeln
Ausgabe 28 2010 vom 13.10.2010 Aktuelles für unsere Mitglieder Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Transport von Gefahrgütern
MehrNationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau
Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau Unternehmer / Betriebsinhaber Mängelanzeige Jahresbericht Beratung Bestellung oder Geschäftsführer (automatisch
MehrAnlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN)
BGBl. III - Ausgegeben am 10. März 2009 - Nr. 18 1 von 6 Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) INHALTSVERZEICHNIS
MehrEintragungen gem. ADR 2015 UN 3166
Änderungen ADR 2017 Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 10.11.2016 wird das ADR 2017 zum 01.01.2017 in Kraft gesetzt. Bis zum 30.06.2017 darf noch das bisherige ADR 2015 genutzt werden. Spätestens
MehrTransportrecht im Schulbereich Isabella Lau Chemikaliensicherheit Kanton Luzern
Zeit Thema Referent / Referentin 14:00-14:10 Begrüssung 14:10-14:45 Einführung Sicherheit an Schulen GHS und Chemikalien an Schulen Max Wey Chemikaliensicherheit Kanton Luzern 14:45-15:00 Schullektionen
Mehrnox NachtExpress akzeptiert keinerlei Gefahrgut nach Irland, Großbritannien, Kroatien und Schweden. WAS BENÖTIGT NOX NACHTEXPRESS VOM VERSENDER?
nox NachtExpress akzeptiert Gefahrgut in Österreich, Deutschland, Dänemark, Luxemburg, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn nach den Vorschriften der gültigen GGVSEB/ADR 3.4 und 3.5 (begrenzte
MehrAllgemeine Information. zur. Gefahrgutbeauftragtenverordnung
Landesamt für Bürger-und Ordnungsangelegenheiten Puttkamerstr. 16-18 10958 Berlin Tel: 030 / 90269-0 Achtung! Achtung! Achtung! 33 1203 33 1203 30 1202 G b V Allgemeine Information zur Gefahrgutbeauftragtenverordnung
MehrNeue Piktogramme und Signalwörter. Geänderte Einstufungskriterien, Etiketten und Sicherheitsdatenblätter
GHS Globally Harmonised System * Weltweite Harmonisierung der enkommunikation von chemischen Produkten Neue Piktogramme und Signalwörter Geänderte Einstufungskriterien, Etiketten und Sicherheitsdatenblätter
MehrGefährliche Stoffe und Güter. Freiwillige Feuerwehr Lingen (Ems)
Gefährliche Stoffe und Güter Freiwillige Feuerwehr Lingen (Ems) Inhalt Was sind Gefährliche Stoffe und Güter? Wie gehe ich im GSG-Ersteinsatz vor? (GAMS-Regel) Welche Informationsmöglichkeiten gibt es?
MehrStand 1. Oktober 2017 Ohne Korrekturmarken. Hinweis für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Reisezügen (zum Punkt 6.2 der GCC- CIV/PRR)
Stand 1. Oktober 2017 Ohne Korrekturmarken Hinweis für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Reisezügen (zum Punkt 6.2 der GCC- CIV/PRR) Gültig ab 1. Oktober 2015 Notice RID to GCC-CIV/PRR 2017-10-014
MehrTruppausbildung Teil 2. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt ABC-Gefahrstoffe
Truppausbildung Teil 2 Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt ABC-Gefahrstoffe Was müssen Sie wissen? Die in der Truppausbildung Teil 1 in der Ausbildungseinheit Gefahren der Einsatzstelle erworbenen
MehrMitarbeiterschulung Gefahrgut
Mitarbeiterschulung Gefahrgut Schulung/Unterweisung 2015 nach GGVSEB und ADR/RID/IMDG-Code - Referentenunterlagen und Präsentation (CD-ROM) Bearbeitet von Günter Matthes 10. Auflage 2014 2014. CD. ISBN
MehrINFO LEERE UNGEREINIGTE VERPACKUNGEN
BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO LEERE UNGEREINIGTE VERPACKUNGEN AUSGABE 01.2017 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR 1. Definition Die Beförderung ungereinigter
MehrGefahrgutrecht inkl. Straf- und Bußgeldvorschriften
Schriftenreihe der Hage Law School Gefahrgutrecht inkl. Straf- und Bußgeldvorschriften Bearbeitet von Hans-Günter Triebel 5. überarbeitete Auflage 2015. Buch. 130 S. Kartoniert ISBN 978 3 8305 3534 8 Format
MehrJahresbericht des internen Gefahrgutbeauftragten für das Jahr 2013 Copyright: Dipl.-Ing.(FH) Wolfgang Spohr
hresbericht des internen Gefahrgutbeauftragten für das hr 2013 Copyright: Dipl.-Ing.(FH) Wolfgang Spohr 1. Allgemeines a) Firma: b) Die Mindestinhalte des hresberichtes richten sich nach 8 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung
MehrMerkblatt zum Gefahrgutbeauftragten
Merkblatt zum Gefahrgutbeauftragten Die Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung GbV) wurde am 19. Dezember 1989 verkündet und trat am 1.
MehrWelche Veränderungen bringt die neue GBV mit sich?
Welche Veränderungen bringt die neue GBV mit sich? Vortrag anlässlich der Easyfairs Essen 2011 am 03.02.2011: RA Ulrich Mann GBK Gefahrgut Büro GmbH Konrad-Adenauer-Str. 30 55218 Ingelheim Tel.: 06132
MehrGefahrguttransport im Handwerk - Handwerkerregelung
WavebreakMediaMicro-Fotolia.com stillkost-fotolia.com hansenn/tiberius Gracchus-Fotolia.com Gefahrguttransport im Handwerk - Rechtliche Vorgaben, Praxis und Grenzen Wolfgang Hüsgen / Leiter VDSI Fachgruppe
MehrIHK-Gefahrgutbüro Seminarprogramm 2019
IHK-Gefahrgutbüro Seminarprogramm 2019 Das IHK-Gefahrgutbüro: Ihr Partner in Sachen Gefahrguttransport Gefahrgut sind Stoffe, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit besondere Anforderungen an den Transport
MehrStand 1. Oktober 2017 Mit Korrekturmarken. Hinweis für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Reisezügen (zum Punkt 6.2 der GCC- CIV/PRR)
Stand 1. Oktober 2017 Mit Korrekturmarken Hinweis für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Reisezügen (zum Punkt 6.2 der GCC- CIV/PRR) Gültig ab 1. Oktober 2015 Notice RID to GCC-CIV/PRR 2017-10-01
MehrWER BRAUCHT EINEN GEFAHRGUTBEAUFTRAGTEN?
MERKBLATT Standortpolitik WER BRAUCHT EINEN GEFAHRGUTBEAUFTRAGTEN? Wenn ein Unternehmen an der Beförderung von Gefahrgut im weitesten Sinn beteiligt ist (Beförderung, Lagerung, Handel, Verpackung, usw.),
MehrMerkblatt zum Gefahrgutbeauftragten
Merkblatt zum Gefahrgutbeauftragten Die Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV) wurde am 19. Dezember 1989 verkündet und trat am
MehrIHK-Gefahrgutbüro Seminarprogramm 2018
IHK-Gefahrgutbüro Seminarprogramm 2018 Das IHK-Gefahrgutbüro: Ihr Partner in Sachen Gefahrguttransport Gefahrgut sind Stoffe, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit besondere Anforderungen an den Transport
MehrIHK-Gefahrgutbüro Seminarprogramm 2016
IHK-Gefahrgutbüro Seminarprogramm 2016 Das IHK-Gefahrgutbüro: Ihr Partner in Sachen Gefahrguttransport Gefahrgut sind Stoffe, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit besondere Anforderungen an den Transport
MehrBOXON GUARD. UN Bags für Gefahrgut
UN Bags für Gefahrgut [NAME] BAGS TECHNICAL INFORMATION GEFAHRGUT SICHER TRANSPORTIEREN BOXON GUARD Für Gefahrgüter nach UN-Klassifizierung BOXON GUARD Big Bags - auch UN Bags genannt - werden speziell
MehrÜBERSICHT ÜBER DIE KENNZEICHNUNG VON GEFAHRGUTKLASSEN
ÜBERSICHT ÜBER DIE KENNZEICHNUNG VON GEFAHRGUTKLASSEN > Kundeninformation Bitte noch ein Bild in der RVM Format Toolbar auswählen EXPLOSIVE STOFFE UND GEGENSTÄNDE MIT EXPLOSIVSTOFF z. B. Feuerwerkskörper,
Mehr1) Was ist beim Transport von mit wassergefährdenden Stoffen (Kühlschmierstoffe, Öle usw.) befüllten Maschinen zu beachten?
Gewässerschutz beim Transport von Gütern, die wassergefährdende Stoffe enthalten sowie von Abfällen aus der Wartung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Viele Mitgliedsunternehmen der
MehrRegelungen für die Postbeförderung von gefährlichen Stoffen
(Stand: Januar 1999) Regelungen für die Postbeförderung von gefährlichen Stoffen 1 Grundsatz Sendungen, die explosionsgefährliche, leicht entzündliche, giftige, ätzende, umweltgefährdende oder radioaktive
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Einleitung Linkliste... 13
INHALTSVERZEICHNIS Seite Einleitung... 8 Linkliste... 13 EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE INTERNATIONALE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF BINNENWASSERSTRASSEN... 15 ANLAGE ZUM EUROPÄISCHEN ÜBEREINKOMMEN
MehrOktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015
Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015 Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen Regelung ADR 2013 ADR 2015 Grundsätzliche P903 P903 Inhalt unverändert gebrauchte P903a Neue
MehrKlassifizierung. Kapitel 2.1. Allgemeine Vorschriften Einleitung
Teil 2 Klassifizierung Kapitel 2.1 2.1.1 Einleitung Allgemeine Vorschriften 2.1.1.1 Im ADR gibt es folgende Klassen gefährlicher Güter: Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Klasse
MehrNeue Vorschriften zur Sicherung von Gefahrguttransporten (Security)
Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis unter http://www.bmvbw.de/impressum-rechtlicher-hinweis-.364.htm.
MehrVorgehensweise zur Festlegung der Lagerklassen (Zuordnungsleitfaden)
Anlage 5 zu TRGS 510: Vorgehensweise zur Festlegung der Lagerklassen (Zuordnungsleitfaden) 1. Die Zuordnung eines Gefahrstoffs in eine Lagerklasse erfolgt anhand verfügbarer Angaben. Quellen hierzu sind
MehrSafety and Security neue Inhalte im Gefahrgutrecht Frank Georg Stephan Telefon: / Telefax: /
Safety and Security neue Inhalte im Gefahrgutrecht Frank Georg Stephan Telefon: 036 424 / 886 16 webmaster@att-gefahrgut.de Telefax: 036 424 / 886 86 bisher: Safety and Security Vorschriften zur Sicherheit
MehrNeuerungen Gefährliche Stoffe und Güter
Neuerungen Gefährliche Stoffe und Güter Arbeitskreis Gefahrgut Freiwillige Feuerwehr Rosenheim Übersicht Rechtliche Veränderungen Einführung der GHS Symbole Kennzeichnung und Einsatzgrundsätze für Bereich
MehrF +-$ H,$ F+ $ 0$,$ & - 2 %* $ / & - $ & % 2 & /,$ B <? 2$, - %&- $ '. % # ++2 ' 2 -- & -$ H,+2 HF&/7$ &/,$ &&# -+ # $ 2 * 0$2
:8::+8$*;:$& " &->?@"/ $ A B$ A C>! >>D $ >E>A!CC>! > A 4$ 4 >E>A!CC>! ;>E>A!CC>!!! /F B$G :8:$ F +-$.,$&-,+ H,$ F+ $ 0$,$ & - 2 %* $ / 8- # $22+I & - $ & % 2 & /,$ B
MehrSafety und Security. neue Inhalte im Gefahrgutrecht. Kapitel ADR Vorschriften für die Sicherung
Safety und Security neue Inhalte im Gefahrgutrecht Kapitel 1.10. ADR Vorschriften für die Sicherung 25.05.2004 www.sitek-europe.de 1 Einführung Bisher: Vorschriften zur Sicherheit (Safety) der Beförderung
MehrGGBefG Gefahrgutbeförderungsgesetz Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter
Warum Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen und auch sollten! GGBefG Gefahrgutbeförderungsgesetz Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter 1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt
MehrVCI-Mustersicherungsplan gemäß Unterabschnitt ADR/RID
VERBAND DER CHEMSCHEN NDUSTRE e.v. VC-Mustersicherungsplan gemäß Unterabschnitt 1.1.3.2 ADR/RD Stand: Mai 21 Dieser Leitfaden entbindet in keinem Fall von der Verpflichtung zur Beachtung der gesetzlichen
MehrImplementierung des UN GHS in der EU Allgemeine Prinzipien
Implementierung des UN GHS in der EU Allgemeine Prinzipien Prof. Dr. Tom Gebel Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin FB 4 "Sicherheit und Gesundheit bei chemischen und biologischen Arbeitsstoffen"
MehrCheckliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport
Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Definition Absender: Das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages,
MehrAusgewählte Änderungen im ADR und der GGVSEB 2017 bei der Beförderung von Gütern der Klasse 1
Ausgewählte Änderungen im ADR und der GGVSEB 2017 bei der Beförderung von Gütern der Klasse 1 erarbeitet und zusammengestellt von Dipl.-Ing.-Päd. Ute Blankenburg die gefahrgutrechtlichen Vorschriften (international
MehrGHS Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung
Hilfsmittel für die Praxis Sicherheit hat Vorfahrt GHS Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Kurzinfo zu Verordnung und Fristen GHS-Verordnung Gefährliche Stoffe
MehrNeuigkeiten im Gefahrgutrecht Stand: März Achtung: Änderungsverordnungen ADR/RID/ADN 2017 sind auf der Internetseite veröffentlicht.
Neuigkeiten im Gefahrgutrecht Stand: März 2018 Achtung: Änderungsverordnungen ADR/RID/ADN 2017 sind auf der Internetseite veröffentlicht. Einsatz elektronisches Beförderungspapier im Straßenverkehr Die
MehrBestellung, Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten
Bestellung, Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) schreibt die Bestellung und berufliche Befähigung von Gefahrgutbeauftragten für die Beförderung gefährlicher
Mehrdergefahrgutbeauftragte
Autoren und Themen 2012 Jahresinhalt 2012 Autoren 2012 Autor Thema Titel Monat Seite Boenisch, Joachim Seeverkehr Trenngruppe Null wäre schön 1 6 Boenisch, Joachim Organisation Ade Zettelwirtschaft 6 9
MehrGroße Änderungen bei kleinen Mengen
Große Änderungen bei kleinen Mengen - Beförderung gefährlicher Güter - Sifa-Tagung 2013, Sonthofen Dipl.-Chem. Mirja Telgmann, Fachbereich Technische Ausschüsse 16.10.2013 Gefahrstoff Gefahrgut Innerbetriebliche
MehrGefahrguttransport mit Seilbahnen und Schiffen in der Schweiz
Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr Gefahrguttransport
MehrInhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften (nicht belegt)
Inhalt Inhaltsübersicht Aufbaukurs Tankwagenfahr er Vorwort.................................................... 5 Inhalt...................................................... 6 1 Allgemeine Vorschriften..............................
MehrMerkblatt zum Gefahrgutbeauftragten
Merkblatt zum Gefahrgutbeauftragten Die Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV) wurde am 19. Dezember 1989 verkündet und trat am
MehrGEFÄHRLICHE GÜTER - KLASSIFIZIERUNG. GiZ-Serviceportal. Gefährliche Güter. Teil 02 Seite 1 / 16. GiZ Gefahrgut Information ZWETTLER KG
Gefährliche Güter Teil 02 Seite 1 / 16 2017 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung jeglicher Art auch auszugsweise nur mit Quellenangabe und ausdrücklicher Zustimmung der
MehrRubrik: arbeitssicherheit.fokus Referenz: Arbeitssicherheitsjournal 2010, (Heft 4)
Boenisch, Arbeitssicherheitsjournal 2010, 13 Thema: Gefahrgutorganisation im Betrieb Zeitschrift: arbeitssicherheits.journal Autor: Joachim Boenisch Rubrik: arbeitssicherheit.fokus Referenz: Arbeitssicherheitsjournal
MehrJahresbericht des Gefahrgutbeauftragten für das Jahr 2011 (Firma nur vom ADR betroffen)
1 hresbericht des Gefahrgutbeauftragten für das hr 2011 (Firma nur vom ADR betroffen) 1. Allgemeines a) Firma: X,Y,Z-GmbH b) Die Mindestinhalte des hresberichtes richten sich nach 8 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung
MehrÜbereinkommen, Regelungen und Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter hinsichtlich Verpackung, Sicherung und Kennzeichnung
GEFAHRSTOFF- und GEFAHRGUTKENNZEICHNUNG Gefahrzettel, Transport- und Versandetiketten Übereinkommen, Regelungen und Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter hinsichtlich Verpackung, Sicherung
MehrDem Unternehmen werden durch diverse Gesetze und Verordnungen Pflichten und Verantwortlichkeiten auferlegt, die es zu beachten gilt.
INFORMATIONEN ZUM GEFAHRGUTBEAUFTRAGTEN Unternehmen die an der Beförderung von gefährlichen Gütern im weitesten Sinn beteiligt sind (Beförderung, Lagerung, Handel, Verpackung, usw.), müssen in der Regel
MehrTruppausbildung Teil 2. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt ABC-Gefahrstoffe
Truppausbildung Teil 2 Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt ABC-Gefahrstoffe Was müssen Sie wissen? Die in der Truppausbildung Teil 1 in der Ausbildungseinheit Gefahren der Einsatzstelle erworbenen
MehrTruppausbildung Teil 2. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt ABC-Gefahrstoffe
Truppausbildung Teil 2 Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt ABC-Gefahrstoffe Was müssen Sie wissen? Die in der Truppausbildung Teil 1 in der Ausbildungseinheit Gefahren der Einsatzstelle erworbenen
MehrIn welche Gefahrenklassen wird Gefahrgut eingeteilt?
Gefahrgut Was ist Gefahrgut? Unter Gefahrgut versteht man die Ladung von Fahrzeugen, Eisenbahnwagen und Schiffen, die wegen ihrer Menge oder Eigenschaft eine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt darstellt.
MehrGefahrgut ADR / SDR. Kurse für Gefahrguttransporte und Logistikpersonal
Gefahrgut ADR / SDR Kurse für Gefahrguttransporte und Logistikpersonal Basiskurse ADR / SDR Auffrischungskurs ADR / SDR Aufbaukurse ADR / SDR Instruktion von Absendern gefährlicher Güter ADR / SDR An der
MehrGefahrengutklassen und Zeichen
Gefahrengutklassen und Zeichen 1 Explosionsgefährliche Stoffe = Explosionsgefahr (Unterklassen 1.1-1.3) 1.4 Explosionsgefährliche Stoffe = Explosions- und Feuergefahr 1.5 1.6 Explosionsgefährliche Stoffe
Mehr1 I1 1 I I II ADR RID. mit <^ Gefahrgutvorschriftensammlung GEFAHRGUT SCHIENE STRASSE. Monika Krautwurst. VERKEHRSVERLAG FfSCHER: I
Monika Krautwurst Teil Allg. Vorschriften Teil 2 Klassifizierung I BB Güterverzeichnis, Teil 3 Freistellungs- und i Sondervorschriften ADR mit
MehrG 9/ Celler Tor Celle. G 10/ Park Hotel Bad Lippspringe
Seminartermine 2007 Grundschulung Straße/Schiene mit IHK-Prüfung vor Ort Nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung IHK-anerkannte Schulungen Seminarpreis: 1210 G 9/2006 20-24112006 Celler Tor 29229 Celle G
Mehr