Ladungssicherung. Klaus Willinger

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1 Verfahrensanweisung Ladungssicherung

2 Vorwort Aus der Rechtslage zur Ladungssicherung ergibt sich in der Praxis, dass vom Versender über den Verlader bis zum Fahrzeugführer und Fahrzeughalter alle für die Ladungssicherung verantwortlich und haftbar sein können. Diese Verfahrensanweisung dient der rechtssicheren Umsetzung der zur Zeit geltenden Vorschriften zur Ladungssicherung Ziel dieser Anweisung ist es, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern und die Transportqualität zu verbessern sowie die Kundenzufriedenheit zu erhöhen!

3 Geltungsbereich Die Anweisung richtet sich an alle Beteiligten im Verlade- und Transportbereich aber auch an Spediteure und Unternehmen die Ladung transportieren Für Selbstabholer gilt die Anweisung sinngemäß Der Selbstabholer ist vor der Beladung auf die Ladeanweisung hinzuweisen. Bei Selbstabholer besteht kein Vertragsverhältnis nach 412 HGB.

4 Definition Ladungssicherung auf einem Straßenfahrzeug... Befestigen einer Ladung auf einem Straßenfahrzeug, sodass bei bestimmungsgemäßem Betrieb des Fahrzeugs die Ladung gegen Verrutschen oder Herabfallen so gesichert ist, dass Menschen, die Umwelt sowie die Ladung selbst, nicht zu Schaden kommen können. Unter bestimmungsgemäßen Betrieb fallen auch Vollbremsungen und das plötzliche Ausweichmanöver vor einem Hindernis.

5 Gesetzliche Grundlagen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Straßenverkehrs- Zulassungs- Ordnung (StVZO) Handelsgesetzbuch (HGB) Berufsgenossenschaftliche Regelungen Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

6 Gesetzliche Grundlagen 22 & 23 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Ladung Ladung, Geräte zur Ladungssicherung und Ladeeinrichtungen sind sicher zu verstauen. Ladung ist gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen Herabfallen und Lärmen zu sichern. Anerkannte Regeln der Technik beachten. Überladung und falsche Lastverteilung vermeiden Verkehrssicherheit muss gewährleistet sein (Fahrer ist verantwortlich). Regelmäßige Kontrolle der Ladungssicherung. Auch bei Vollbremsungen und Ausweichbewegungen muss die Ladung sicher verstaut sein!

7 Gesetzliche Grundlagen 30 & 31 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO): 30 Absatz 1 StVZO: Beschaffenheit der Fahrzeuge Fahrzeuge müssen so gebaut sein, dass 1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt 2. die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben. 31 Absatz 2 StVZO: Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge (Auszug) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass die Ladung nicht vorschriftsmäßig ist, oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges durch die Ladung oder die Besetzung leidet.

8 Gesetzliche Grundlagen 412 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) Der Absender muss das Gut beförderungssicher laden, stauen und befestigen. Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen. Halterverantwortlichkeit: Das Urteil besagt, dass der Halter des Fahrzeugs dies mit ausreichenden Ladungssicherungsmitteln ausrüsten muss, dass dem Fahrer die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung auch möglich macht. Das HGB ist maßgebend für die Regelung zivilrechtlicher Ansprüche, also z. B. die Regulierung eingetretener Transportschäden.

9 Gesetzliche Grundlagen Berufsgenossenschaftliche Regelungen Für den innerbetrieblichen Transport und Verkehr gelten die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, z. B. die BGV D29 Fahrzeuge. 37 (4) BGV D29 Ladung sicher verstauen, um bei üblichen Verkehrsbedingungen Personen nicht zu gefährden. 22 (1) BGV D29 Fahrzeugaufbauten, Aufbauteile, Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung müssen die Ladung bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Fahrzeuges gegen Verrutschen, Verrollen, Umfallen, Herabfallen und Lärmen sichern. Zusätzliche Verwendung von Hilfsmitteln zur Ladungssicherung.

10 Gesetzliche Grundlagen 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Verschuldenshaftung Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem andere zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ( 823 BGB). Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen ab, inwieweit der Schaden von dem einen oder andern Teil verursacht worden ist ( 254 BGB).

11 Gesetzliche Grundlagen Rechtliche Konsequenzen Fahrzeughalter, Absender, Verlader und Fahrzeugführer haben sicherzustellen, dass durch die Ladung keine Personenschäden, Sachschäden oder Umweltschäden entstehen. bei Nichtbeachtung OWiG, StGB, BGV, StVG... Strafe/Buße BGB, StVG... Schadenersatz

12 Gesetzliche Grundlagen Pflichten des Fahrzeugführers Vor der Abfahrt: Kontrolle des Fahrzeugs Kontrolle der Lastverteilung Kontrolle der Ladungssicherung Kennzeichnung des Fahrzeugs (z. B. Gefahrgut, Überbreite) Während der Fahrt: Fahrverhalten der Ladung anpassen Überprüfung der Ladungssicherung in angemessenen Zeitabständen

13 Fahrzeuganforderungen Fahrzeuge müssen den derzeit geltenden Normen und Vorschriften entsprechen Ladefläche mit ausreichender Festigkeit Fahrzeuge benötigen genügend Zurrpunkte ausgelegt für eine Belastung von dan Der Ladeschwerpunkt muss innerhalb des Lastverteilungsplanes liegen

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16 Lastverteilungsplan Achslast, zulässiges Gesamtgewicht und Ladeflächenlänge werden im Lastverteilungsplan ausgewiesen. Schwerpunkt der Ladung sollte so niedrig wie möglich gehalten werden und innerhalb des Lastverteilungsplans liegen!

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18 Physikalische Grundlagen Masse und Geschwindigkeit Masse: Maß für das Gewicht eines Körpers Formelzeichenzeichen: m Einheit: [kg] Geschwindigkeit: Ergebnis aus der zurückgelegten Wegstecke und der dafür benötigten Zeit Formelzeichen: v Einheit: [m/s] z. B. Masse = 250 kg z. B. v = 10 m/s

19 Physikalische Grundlagen Beschleunigung und Erdbeschleunigung Beschleunigung: Ergebnis aus der Geschwindigkeitsänderung und dem zugehörigen Zeitabschnitt Formelzeichen: a Einheit: [m/s²] g = 9,81 m/s² Erdbeschleunigung: Beschleunigungswert, mit dem ein Gegenstand zu Boden fällt Ist eine Konstante Formelzeichen: g Einheit: [m/s²] Wert: 9.81 (gerundet: 10)

20 Physikalische Grundlagen Kraft und Gewichtskraft Kraft: Produkt aus Masse und Beschleunigung Formelzeichen: F Einheit: [N] Gewichtskraft: Produkt der Masse eines Körpers mit der Erdbeschleunigung Kraft, mit der ein am Boden liegender Körper auf diesen wirkt ( drückt ) Formelzeichen: F G Einheit: [N] Nimmt man die Erdbeschleunigung mit 10 m/s² an, so entspricht 1 dan = 1 kg. Das ist physikalisch nicht korrekt, aber anschaulicher.

21 Physikalische Grundlagen Anfahren Bremsen Kurvenfahrt Uneben Fahrbahn

22 Physikalische Grundlagen Trägheit der Masse und Bewegung der Ladung Trägheit der Masse: Jeder Körper ist bestrebt, den momentanen Zustand der Ruhe oder Bewegung beizubehalten. - Das gilt für die Geschwindigkeit und die Richtung, in die er sich bewegt. Bewegung der Ladung: Bei Abbremsen oder Kurvenfahrt eines LKW wirkt eine Beschleunigung auf die Masse der Ladung.

23 Physikalische Grundlagen Massenkräfte Bei der Ladungssicherung nach vorne ist mit einer Beanspruchung von 80 % der Gewichtskraft zu rechnen (Beschleunigung = 0,8 m/s²). Bei einer Ladung von kg wirkt beim Bremsen eine Kraft von 800 kg nach vorne. Dies entspricht der Neigung des Fahrzeugs um 53 nach vorne.

24 Physikalische Grundlagen Massenkräfte Beim Transport wirken Massenkräfte auf die Ladung wie z. B.: Beschleunigungskräfte, Verzögerungskräfte, Fliehkräfte und Vertikalkräfte. Die höchsten Verzögerungswerte treten bei einer Vollbremsung erst kurz vor dem Stillstand auf. Daher ist es unerheblich, aus welcher Geschwindigkeit abgebremst wird.

25 Physikalische Grundlagen Reibungskraft V H F G Reibungskraft: Kraft, die ein Körper aufgrund seiner Masse und entsprechend der Reibungszahl einer äußeren Kraft entgegensetzt Reibungskraft F R [N] = µ * F G [N] Reibungszahl (Reibbeiwert) µ ist abhängig von den Oberflächen, z. B. Ladung und Ladefläche

26 Physikalische Grundlagen Gleitreibungszahlen Materialpaarung trocken nass fettig Holz/Holz 0,20 0,50 0,20 0,25 0,05 0,15 Metall/Holz 0,20 0,50 0,20 0,25 0,02 0,10 Metall/Metall 0,10 0,25 0,10 0,20 0,01 0,10 Beton/Holz 0,30 0,60 0,30 0,50 0,10 0,20

27 Physikalische Grundlagen

28 Physikalische Grundlagen Sicherungskräfte 0,5 G 0,5 G 0,8 G Fahrtrichtung 0,5 G Beschleunigungskräfte Reibungskräfte erforderliche Sicherungskraft

29 Physikalische Grundlagen Sicherungskräfte Auf die Ladung wirkende Massenkräfte müssen durch Ladungssicherung aufgefangen werden. Ein Teil dieser Kräfte wird immer durch die Reibungskraft aufgefangen. Der Rest (Sicherungskraft) muss durch zusätzliche Methoden, wie z. B. Niederzurren, aufgebracht werden.

30 Standfestigkeit Ein Ladegut ist standsicher, wenn die Schwerpunkthöhe kleiner ist als die halbe Breite seiner Grundfläche, bei kreisförmigen Böden ist das der halbe Durchmesser (Radius) Verzögerungsbeiwert (c) c = 0,8 nach vorne c = 0,5 zur Seite und nach Hinten Bs Hs c Beispiel: 0,9 1,35 = 0,66 < 0,8 Behälter DN 1500x3000 Wandstärke 150 mm, Bodenstärke 150 mm, Schwerpunkthöhe: 1,35 m Kippkante: 0,9 m Verzögerungsbeiwert 0,8 Der Behälter ist nicht standsicher!

31 Methoden kraftschlüssig Ladungssicherung Niederzurren Blockieren formschlüssig Sicherung durch direkt an den (geeigneten) Aufbau anliegende Ladung Direktzurren (Kombination aus kraftschlüssigem und formschlüssigem Wirkprinzip)

32 Ladungssicherung Niederzurren Schräg-/Diagonalzurren (Direktzurren) Rechenmethoden und andere Hilfsmittel vereinfachen das Ermitteln der erforderlichen Kräfte bei den Zurrarten erheblich.

33 Zurrmittel Zurrgurte aus Chemiefasern zweiteilig Zurrketten Kennzeichnung muss vorhanden sein. Vor Gebrauch auf sichtbare Mängel kontrollieren. Regelmäßig durch befähigte Person prüfen lassen.

34 Niederzurren Beim Niederzurren soll die erforderliche Sicherungskraft allein durch Erhöhung der Reibungskraft erreicht werden. Winkel α (Abspannwinkel) zwischen Zurrmittel und Ladefläche bestimmen. Er ist für die Größe der Vorspannkraft und somit für die Auswahl der Zurrmittel wichtig. Dieser sollte nicht kleiner 60 sein

35 Einfluss des Zurrwinkels beim Niederzurren Zurrwinkel unter 30 sollten nicht benutzt werden!

36 Niederzurren Anzugsfaktor 1,50 (herkömmlichen Kantenschutzschläuche) Anzugsfaktor 1,75 (HABA gelbe Kantenschutzschläuche) Vorspannkraft 250 dan Vorspannkraft 500 dan Abspannwinkel α

37 Niederzurren F V Die Gesamtvorspannkraft FV die zur Sicherung der gesamten Ladung aufgebracht werden muss. Nach DIN EN Um die Anzahl der Zurrgurte zu erhalten muss die Gesamtvorspannkraft noch durch die Kennzeichnung S TF geteilt werden = 1 1,75 F G c µ µ 1 sin α FG = Gewichtskraft µ = Gleitreibwert c = Beschleunigungs- Verzögerungsfaktor ά = Abspannwinkel 1,75 = Anzugsfaktor (kann nur mit gelben Schutzschlauch erreicht werden) Beim Niederzurren ist der Winkel α = 90 am günstigsten. Dieser sollte nicht kleiner 60 sein!

38 Niederzurren LC: zulässige Zugkraft im geraden Zug (Lashing Capacity) LC: zulässige Zugkraft im doppelten Zug (Lashing Capacity) S HF: normale Handzugkraft, die am Spannelement aufgebracht werden soll S TF: Vorspannkraft des Gurtes in Umreifung (Standard Tension Force) Wenn kein Label mehr am Zurrmittel vorhanden ist, oder das Label ist nicht lesbar, ist das Zurrmittel ablegereif!

39 Anwendungshinweise Lastgrenzen beachten Einwandfreier Zustand Zurrgurte Beim Niederzurren immer mindestens 2 Zurrmittel einsetzten Zurrmittel dürfen nicht geknotet sein Kantenschutz mit Gewebe verwenden (sonst geringer Anzugsfaktor) Nicht zum Heben einsetzten Einhängeösen nicht auf Biegung beanspruchen

40 Ablegereife Zurrgurte Risse, Schnitte, Einkerbungen und Brüche in lasttragenden Fasern (>10% des Gewebes) und Nähte der Gurtbänder Ösen mit Verformung Spannelemente mit starken Anzeichen von Verschleiß und Korrosion (Rost) sowie mit starker Verformung. Verlust oder mangelnde Lesbarkeit der Etiketten

41 Ablegereife Zurrgurte

42 Zurrmittel Niederzurren ERGO-Langhebelratsche (Zugratsche) zulässige Zugkraft CL 2500 dan Vorspannkraft STF 500 dan Handzugskraft SHF 50 dan Kantenschutzschlauch Innen mit Gewebe Vorspannkraftanzeige (TFI) auf der Ratschenseite mind. 1 Stück pro Stapel

43 Zurrketten Güteklasse 8 Anhänger muss lesbar sein!

44 Ermittelte Gleitreibwerte vom Bundesverband Betonbauteile Mai 2010 Mittelwert für HABA Beton µ = 0,50

45 Sicherung durch Niederzurren ohne Formschluß nach vorne Gleitreibwert 0,50 gemäß Gutachten BDB Mai 2010 Beschleunigungs- Verzögerungsfaktor Stapelgewicht in kg 0,8 Anzugsfaktor 1,75 nur mit gelben Kantenschutzschlauch Abspannwinkel Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF α 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN Abspannwinkel Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF α 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN Abspannwinkel Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF α 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN Abspannwinkel Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF α 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 1000daN 1000daN Abspannwinkel Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF α 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN Die Ladungssicherung ist in geeigneten Zeitabständen zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzuspannen! Mindestens 2 Gurte pro Stapel oder Werkstück! Auf dem Abspannwinkel achten!!! Dieser sollte nicht kleiner 60 sein! Nur Kantenschutz mit Textilgewebe an den Auflagestellen! KEINE ANTIRUTSCHMATTEN oder Feuerwehrschläuche!! Vorspannung über 500 dan ist nur gültig für Langhebelratschen mit Messinstrument!! Die Ladefläche muss besenrein sein! Im Winter zusätzlich schnee- und eisfrei! Keine beschädigten Zurrmittel verwenden!

46 Sicherung durch Niederzurren ohne Formschluß nach vorne Gleitreibwert 0,60 Antirutschmatte Beschleunigungs- Verzögerungsfaktor Stapelgewicht in kg 0,8 Anzugsfaktor 1,75 nur mit gelben Kantenschutzschlauch Abspannwinkel Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF α 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN Abspannwinkel Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF α 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN Abspannwinkel Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF α 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN Abspannwinkel Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF α 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 1000daN 1000daN Abspannwinkel Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF α 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN Die Ladungssicherung ist in geeigneten Zeitabständen zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzuspannen! Mindestens 2 Gurte pro Stapel oder Werkstück! Auf dem Abspannwinkel achten!!! Dieser sollte nicht kleiner 60 sein! Nur Kantenschutz mit Textilgewebe an den Auflagestellen! KEINE ANTIRUTSCHMATTEN oder Feuerwehrschläuche!! Vorspannung über 500 dan ist nur gültig für Langhebelratschen mit Messinstrument!! Die Ladefläche muss besenrein sein! Im Winter zusätzlich schnee- und eisfrei! Keine beschädigten Zurrmittel verwenden!

47 Gewichte Rohrstapel DN 300 Gewichte DN 400 Gewichte 243kg/m 729kg/Rohr 2916kg/Lage 7290kg/Stapel 308kg/m 924kg/Rohr 2772kg/Lage 7392kg/Stapel Abspannwinkel α 80 3m Rohrlänge Abspannwinkel α 73 3m Rohrlänge DN 500 Gewichte DN 600 Gewichte 373kg/m 1119kg/Rohr 3357kg/Lage 470kg/m 1410kg/Rohr 4230kg/Lage 7830kg/Stapel 9870kg/Stapel Abspannwinkel α 84 3m Rohrlänge Abspannwinkel α 88 3m Rohrlänge DN 700 Gewichte DN 800 Gewichte 614kg/m 1842kg/Rohr 3684kg/Lage 778kg/m 2334kg/Rohr 4668kg/Lage 7368kg/Stapel 7002kg/Stapel Abspannwinkel α 81 3m Rohrlänge Abspannwinkel α 74 3m Rohrlänge DN 900 Gewichte DN 1000 Gewichte 960kg/m 2880kg/Rohr 5760kg/Lage 1161kg/m 3483kg/Rohr 6966kg/Lage 8640kg/Stapel 6966kg/Stapel Abspannwinkel α 84 3m Rohrlänge Abspannwinkel α 81 3m Rohrlänge DN 1100 Gewichte DN 1200 Gewichte 1381kg/m 4143kg/Rohr 8286kg/Lage 1621kg/m 4863kg/Rohr 9726kg/Lage 8286kg/Stapel 9726kg/Stapel Abspannwinkel α 62 3m Rohrlänge Abspannwinkel α 64 3m Rohrlänge Stand

48 Niederzurren mit Formschluss nach vorne

49 Sicherung durch Niederzurren mit Formschluß nach vorne Gleitreibwert 0,50 gemäß Gutachten BDB Mai 2010 Beschleunigungs- Verzögerungsfaktor Stapelgewicht in kg 0,5 Anzugsfaktor 1,75 nur mit gelben Kantenschutzschlauch Abspannwinkel Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF α 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN Abspannwinkel Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF α 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN Abspannwinkel Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF α 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN Abspannwinkel Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF α 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 1000daN 1000daN Abspannwinkel Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF α 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN Die Ladungssicherung ist in geeigneten Zeitabständen zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzuspannen! Mindestens 2 Gurte pro Stapel oder Werkstück! Auf dem Abspannwinkel achten!!! Dieser sollte nicht kleiner 60 sein! Nur Kantenschutz mit Textilgewebe an den Auflagestellen! KEINE ANTIRUTSCHMATTEN oder Feuerwehrschläuche!! Vorspannung über 500 dan ist nur gültig für Langhebelratschen mit Messinstrument!! Die Ladefläche muss besenrein sein! Im Winter zusätzlich schnee- und eisfrei! Keine beschädigten Zurrmittel verwenden!

50 Sicherung durch Niederzurren mit Formschluß nach vorne Gleitreibwert 0,60 Antirutschmatte Beschleunigungs- Verzögerungsfaktor Stapelgewicht in kg 0,5 Anzugsfaktor 1,75 nur mit gelben Kantenschutzschlauch Abspannwinkel Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF α 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN Abspannwinkel Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF α 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN Abspannwinkel Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF α 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN Abspannwinkel Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF α 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 1000daN 1000daN Abspannwinkel Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF Vorspannkraft S TF α 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN 350 dan 500daN 750daN 1000daN Die Ladungssicherung ist in geeigneten Zeitabständen zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzuspannen! Mindestens 2 Gurte pro Stapel oder Werkstück! Auf dem Abspannwinkel achten!!! Dieser sollte nicht kleiner 60 sein! Nur Kantenschutz mit Textilgewebe an den Auflagestellen! KEINE ANTIRUTSCHMATTEN oder Feuerwehrschläuche!! Vorspannung über 500 dan ist nur gültig für Langhebelratschen mit Messinstrument!! Die Ladefläche muss besenrein sein! Im Winter zusätzlich schnee- und eisfrei! Keine beschädigten Zurrmittel verwenden!

51 Gewichte Sonderquerschnitte Gewicht Abspann- Lichtweite WS 1m 3m 1m 3m 1m 3m winkel α kg/m 3360kg 1003kg/m 3009kg - kg/m - kg 2x kg/m 5880kg 2094kg/m 6282kg - kg/m - kg kg/m 6339kg 2247kg/m 6741kg - kg/m - kg kg/m 3759kg 1512kg/m 4536kg 1878kg/m 5634kg kg/m 4218kg 1665kg/m 4995kg - kg/m - kg kg/m 5487kg 2202kg/m 6606kg 2260kg/m 6780kg kg/m 5124kg 2009kg/m 6027kg 1979kg/m 5937kg kg/m 5880kg 2466kg/m 7398kg 2069kg/m 6207kg kg/m 6690kg 1587kg/m 4761kg 2543kg/m 7629kg kg/m 7548kg 3183kg/m 9549kg 2805kg/m 8415kg kg/m 7491kg 2981kg/m 8943kg - kg/m - kg kg/m 9426kg 3981kg/m 11943kg 2408kg/m 7224kg kg/m 10368kg 4490kg/m 13470kg 3850kg/m 11550kg kg/m 12441kg 5180kg/m 15540kg - kg/m - kg kg/m 14928kg 6241kg/m 18723kg - kg/m - kg kg/m 16200kg 6791kg/m 20373kg - kg/m - kg 99

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53 Gewichte Schachtringe und Schachthälse Lichtweite WS Höhe Gewicht/Stück Lichtweite WS Höhe Gewicht/Stück Lichtweite WS Höhe Gewicht/Stück mm 193kg/St mm 739kg/St 1000x mm 435kg/St mm 385kg/St mm 1108kg/St 1000x mm 500kg/St mm 770kg/St mm 1477kg/St 1000x mm 600kg/St mm 264kg/St mm 1266kg/St 1000x mm 830kg/St mm 528kg/St mm 1900kg/St 1000x mm 916kg/St mm 792kg/St mm 2533kg/St 1000x mm 1232kg/St mm 1056kg/St mm 915kg/St 1200x mm 760kg/St mm 708kg/St mm 1098kg/St 1200x mm 1114kg/St mm 1062kg/St mm 1561kg/St 1500x mm 760kg/St mm 1415kg/St mm 2341kg/St 1500x mm 1350kg/St mm 562kg/St mm 3122kg/St 1500x mm 2250kg/St mm 843kg/St 2000x mm 1100kg/St mm 1124kg/St 2500x mm 1680kg/St mm 972kg/St mm 1458kg/St mm 1944kg/St

54 Diagonalverzurren Hiermit lassen sich besonders schwere Ladungen sicher zurren Beim Diagonalverzurren sind 4 Zurrmittel erforderlich Jedes Zurrmittel sichert die Ladung in 2 Richtungen ab Der Zurrwinkel ά gibt die Höhe des Winkels an Der Zurrwinkel β gibt den Abstandswinkel zur Ladung an Die Vorspannkraft muss möglichst gering sein, damit die Haltekraft hoch ist

55 Zurrketten

56 Zurrketten Ablegereife von Zurrketten: bei einer Abnahme der Glieddicke an irgendeiner Stelle um mehr als 10% der Kettennenndicke bei einer Längung eines Kettengliedes durch bleibende Verformung über 5% bei Anrissen, groben Verformungen und Lochfraß durch Korrosion bei mehr als 10 % Aufweitung im Hakenmaul

57 Diagonalzurren (Formschluß) Anzahl 4 Ketten mit Güteklasse 8, Zugfestigkeit kg Beschleunigungs- Verzögerungsfaktor 0,8 Gleitreibwert 0,5 gemäß Gutachten BDB Mai 2010 α =Neigungswinkel α Neigungswinkel α α Winkel β Gewicht 5.000kg 7.500kg kg je Zurrmittel erforderliche Zugfestigkeit je Zurrmittel erforderliche Zugfestigkeit je Zurrmittel erforderliche Zugfestigkeit daN 1294daN 1725daN daN 1046daN 1394daN daN 1026daN 1368daN Winkel β Gewicht kg kg kg Neigungswinkel Horizontalwinkel Horizontalwinkel je Zurrmittel je Zurrmittel je Zurrmittel erforderliche erforderliche erforderliche Zugfestigkeit Zugfestigkeit Zugfestigkeit daN 2588daN 3019daN daN 2091daN 2440daN daN 2052daN 2394daN Winkel Neigungswinkel Horizontalwinkel β Gewicht kg kg kg je Zurrmittel je Zurrmittel je Zurrmittel erforderliche erforderliche erforderliche Zugfestigkeit Zugfestigkeit Zugfestigkeit daN 3882daN 4314daN daN 3137daN 3486daN daN 3078daN 3420daN β =Horizontalwinkel Die Ladungssicherung ist in geeigneten Zeitabständen zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzuspannen! Der ideale Neigungswinkel ά liegt bei ca. 25 Der ideale Horizontalwinkel β liegt bei ca. 5 Der Ladungsschwerpunkt der kompletten Ladung muss innerhalb des Lastverteilungsplanes liegen! Beim Diagonalzurren, Zurrmittel nur leichte Vorspannung! Die Ladefläche muss besenrein sein! Im Winter zusätzlich schnee- und eisfrei

58 Diagonalzurren (Formschluß) Anzahl 4 Ketten mit Güteklasse 8, Zugfestigkeit kg Beschleunigungs- Verzögerungsfaktor 0,8 Gleitreibwert 0,6 (Antirutschmatte) α =Neigungswinkel α Horizontalwinkel Neigungswinkel α α Winkel β Gewicht 5.000kg 7.500kg kg je Zurrmittel erforderliche Zugfestigkeit je Zurrmittel erforderliche Zugfestigkeit je Zurrmittel erforderliche Zugfestigkeit daN 781daN 1042daN daN 658daN 877daN daN 663daN 884daN Winkel Neigungswinkel Horizontalwinkel β Gewicht kg kg kg je Zurrmittel erforderliche Zugfestigkeit je Zurrmittel erforderliche Zugfestigkeit je Zurrmittel erforderliche Zugfestigkeit daN 1563daN 1823daN daN 1316daN 1535daN daN 1327daN 1548daN Winkel Neigungswinkel Horizontalwinkel β Gewicht kg kg kg je Zurrmittel je Zurrmittel je Zurrmittel erforderliche erforderliche erforderliche Zugfestigkeit Zugfestigkeit Zugfestigkeit daN 2344daN 2604daN daN 1974daN 2193daN daN 1990daN 2211daN β =Horizontalwinkel Die Ladungssicherung ist in geeigneten Zeitabständen zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzuspannen! Der ideale Neigungswinkel ά liegt bei ca. 25 Der ideale Horizontalwinkel β liegt bei ca. 5 Der Ladungsschwerpunkt der kompletten Ladung muss innerhalb des Lastverteilungsplanes liegen! Beim Diagonalzurren, Zurrmittel nur leichte Vorspannung! Die Ladefläche muss besenrein sein! Im Winter zusätzlich schnee- und eisfrei

59 Kantenschutz bei Zurrketten Beispiel: Einsatz von Rundstahlketten über scharfe Kanten nach VBG 9a 17/2 d = 8 mm x 2 = erforderlicher Radius R = 16 mm

60 Nicht zulässiges Direktzurren!

61

62 Weitere Sicherungsmöglichkeiten Buchtlasching

63

64

65

66 Die Verladeanweisung wurde erstellt durch Sicherheitsfachkraft Am Eisweiher Hofheim Tel / Mobil 0160/

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