Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA)

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1 Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) Stand: August 2013 Information für IHK Hochrhein-Bodensee Ein Vortrag von Nicole Uetz Wir begeistern seit 1862.

2 Übersicht Allgemeine Informationen und aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften EURO-Eil-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen 2

3 Was ist SEPA? SEPA steht für Single Euro Payments Area Verschmelzung des Inlands-Zahlungsverkehrs und des EU-Zahlungsverkehrs SEPA löst die nationalen Verfahren ab SEPA betrifft alle! Betrifft: Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen Schecks sind von SEPA nicht betroffen 3

4 Wieso, weshalb, warum? Hintergründe und Ziele Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes Stärkung der europäischen Wirtschaft Entwicklung einheitlicher europäischer ZV-Instrumente Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) 4

5 Wer hat s erfunden? Beteiligte und Umfeld 5

6 Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union Der S PA-Raum im Überblick 33 Staaten Alle 17 Euro-Staaten 11 EU-Mitglieder (ohne Euro- Bargeld) Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco* sowie die Schweiz* * Teilnahme an SEPA aber keine Umsetzung der einheitlichen ZV- Richtlinie 6

7 Die Migration Der Zeitplan zur Umsetzung Januar 2008 Einführung SEPA-Überweisung November 2009 Einführung SEPA-Lastschrift November 2010 Alle Banken der -Zone müssen SEPA-Basis-Lastschriften akzeptieren 9. Juli 2012 Umdeutungsmöglichkeit für Einzugsermächtigungen 1. Februar 2014 Ablösung der nationalen ZV-Verfahren 7

8 Generelle Vorteile Vereinheitlichung und Verkürzung von Fristen Europaweit transparente Preise Einheitlicher europäischer Rechtsrahmen (Ausnahme: Schweiz, Monaco) Risikoreduktion durch Insolvenzfestigkeit der SEPA-Lastschrift und Unwiderrufbarkeit von Aufträgen Reduktion von Bankverbindungen im europäischen Zahlungsverkehr 8

9 Jeder ist betroffen Sie sind von SEPA betroffen, wenn Sie als Privatperson, Verein oder Unternehmen Zahlungsverkehr in SEPA-Länder sowie innerhalb Deutschlands abwickeln heute mehrere Konten im EU-Binnenmarkt unterhalten heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreiben und Ihre Systeme umgestellt werden müssen. 9

10 Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen). DE ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. Beispiel: GENO DE 61 RAD = Volksbank eg Konstanz IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen. IBAN-Konverter : Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC. 10

11 Allgemeine Informationen und aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften EURO-Eil-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen 11

12 Kleine, aber feine Unterschiede Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) 12

13 Der Vordruck für die uro-überweisung Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) BIC optional l innerhalb Deutschlands 13

14 SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer SCT) Einführung Januar 2008 hat die EU-Standardüberweisung abgelöst beleghafte und beleglose Einreichung möglich Ausführungsfrist max. 1 Bankarbeitstag (seit ) + 1 Tag bei Belegen keine Betragsgrenze 14

15 SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer SCT) IBAN & BIC ersetzen Konto-Nr. & BLZ (Übergangsfrist für Verbraucher bis zum ) IBAN only bzw. BIC optional im nationalen Zahlungsverkehr grundsätzlich kein Widerruf möglich AWV-Meldepflicht besteht unverändert für Beträge von mehr als Purpose-Codes (Zahlungsgründe) anstatt Text/Belegschlüssel z.b. SALA für Gehälter (bisher BS 53), CBFF für VWL (bisher BS 54) 15

16 Allgemeine Informationen und aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-EURO-Eil-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen 16

17 SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit) SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) statt Einzugsermächtigung EURO-Eil-Lastschrift (COR1) statt Einzugsermächtigung SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) statt Abbuchungsauftrag Besonderheiten: Jeder Zahlungsempfänger benötigt eine Gläubiger-ID und eine Mandatsreferenznummer Einreichung nur noch beleglos möglich (auch nicht mit Disketten, USB-Sticks oder anderen Datenträgern) Vorabankündigung (Pre-Notification) ist notwendig 17

18 Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier CI ) Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit) DE 02 ZZZ ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit CORE, COR1 und B2B ) fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) in Deutschland neu entwickelt: zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei unter Beantragung durch den Kunden Antwortmail der Bundesbank weiterleiten an sepa@vobakn.de 18

19 Mandatsreferenznummer Jede Lastschrift muß eine Mandatsreferenznummer ausweisen Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. > Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben > Die Länge beträgt maximal 35 alphanumerische Zeichen > Der Aufbau wird vom Lastschrifteinreicher festgelegt (z.b. Kundennummer) 19

20 Vorabankündigung (Pre-Notification) Verpflichtende Information des Einreichers an den Zahlungspflichtigen über die anstehende Lastschrift Der Zahlungspflichtige kann so für ausreichende Deckung sorgen Frist: spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit, wenn nichts anderes vereinbart Achtung: Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen reicht eine einmalige Aufstellung/Ankündigung Inhalt der Vorabankündigung: Belastungsbetrag, Belastungstermine, Gläubiger-ID, Mandatsreferenznummer Keine Formvorgabe (schriftlich nachweisbar), möglich sind z.b. Brief, Vertrag, Rechnung, , Fax 20

21 Allgemeine Informationen und aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften EURO-Eil-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen 21

22 Transaktionsfluß des SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (CORE) + EURO-Eil- Lastschriftverfahren (COR1) Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit) 22

23 Einzugsermächtigung vs. SEPA-Basis-Lastschrift Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Quelle: BVR, Arbeitsgruppen des Umsetzungsprojektes der genossenschaftlichen FinanzGruppe ( / ). 1) Anpassung gilt seit 9. Juli ) Die Angabe des BIC soll aufgrund gesetzlicher Vorgaben sukzessive in mehreren Schritten entfallen können. Voraussichtlich zuerst ab Februar 2014 innerhalb Deutschlands und ab Februar 2016 innerhalb der EU-/EWR-Staaten. 3) Seit 9. Juli 2012 können bestehende Einzugsermächtigungen für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden. 23

24 Ohne Mandat geht s nicht Europäische Lastschrift (CORE und COR1) 24

25 SEPA-Basis-Lastschrift (SDD Core) Die SEPA-Basis-Lastschrift (SDD CORE) ist europaweit einsetzbar Zahlungspflichtiger ist spätestens 14 Tage vor Fälligkeit über Betrag und Termin zu informieren ( Pre-Notification ),wenn nichts anderes vereinbart wurde Vorgegebene Vorlagefristen (5 bzw. 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit) (Einreichungsfristen bei Ihrer Bank 6 bzw. 3 Bankarbeitstage) Einer SEPA-Basis-Lastschrift kann innerhalb von 8 Wochen nach Kontobelastung widersprochen werden (bei autorisierten Mandaten) Bei einer nicht autorisierten Zahlung, d.h. Einzug ohne gültiges SEPA-Mandat, kann der Zahlungspflichtige innerhalb von 13 Monaten nach Belastung die Erstattung des Lastschriftbetrages verlangen. 25

26 EURO-Eil-Lastschrift (SDD COR1) Die SEPA-Lastschrift mit verkürzter Vorlagefrist SEPA-Eil-Lastschrift (COR1) ab 4.November 2013 nur innerhalb Deutschlands einsetzbar Vorgegebene Vorlagefristen (1 Bankarbeitstag vor Fälligkeit) (Einreichungsfristen bei Ihrer Bank 2 Bankarbeitstage) Es gilt das SEPA-Basislastschrift-Mandat Separate Vereinbarung in Inkassovertrag ist notwendig Pre-Notification spätestens 14 Tage vor Fälligkeit über Betrag und Termin, wenn nichts anderes vereinbart wurde Rückgaben 8 Wochen ab Belastungstag bei autorisierten Mandaten Rückgaben bei nicht autorisierter Lastschrift 13 Monate möglich 26

27 Umdeutungslösung SEPA-Lastschriften (CORE und COR1) Zielsetzung: Nutzung der vorhandenen, schriftlich vorliegenden Einzugsermächtigung als SEPA-Mandat Die Umdeutung ist seit dem 9. Juli 2012 möglich Anstelle der Einholung eines separaten Mandats haben die Zahlungsempfänger die Möglichkeit, ihre Kunden schriftlich über den Wechsel von Einzugsermächtigungslastschriften auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zu informieren unter > Nennung von Gläubiger-Identifikationsnummer, Mandatsreferenz und Umstellungstermin > Umdeutung in Mandat ist erfolgt, wenn der Zahlungspflichtige nicht widerspricht > Es ist keine explizite Zustimmung des Zahlungspflichtigen erforderlich 27

28 Allgemeine Informationen und aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften EURO-Eil-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen 28

29 Abbuchungsauftrag vs. SEPA-Firmen-Lastschrift Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Quelle: BVR, Arbeitsgruppen des Umsetzungsprojektes der genossenschaftlichen FinanzGruppe ( / ). 2) Die Angabe des BIC soll aufgrund gesetzlicher Vorgaben sukzessive in mehreren Schritten entfallen können. Voraussichtlich zuerst ab Februar 2014 innerhalb Deutschlands und ab Februar 2016 innerhalb der EU-/EWR-Staaten. 4) Das Original verbleibt beim Zahlungsempfänger, die Kopie gibt der Zahlungspflichtige zu seiner Bank. 29

30 Ohne Mandat geht s nicht Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) 30

31 SEPA-Firmen-Lastschrift (SDD B2B) Zahlungspflichtiger muß ein Nicht-Verbraucher sein Zahlungspflichtiger muß seiner Bank vor erstem Einzug eine Mandatsausfertigung mit Originalunterschrift + Firmenstempel vorlegen Zahlungspflichtiger ist spätestens 14 Tage vor Fälligkeit über Betrag und Termin zu informieren ( Pre-Notification ),wenn nichts anderes vereinbart wurde Vorgegebene Vorlagefristen (1 Bankarbeitstag vor Fälligkeit) (Einreichungsfrist bei Ihrer Bank 2 Bankarbeitstage) Keine Widerspruchsmöglichkeit des Zahlungspflichtigen Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung des Mandats verpflichtet Rückgaben durch die Bank müssen innerhalb von 2 Tagen erfolgen KEINE Umdeutung von Abbuchungsaufträgen möglich 31

32 Allgemeine Informationen und aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen 32

33 Umgang in der Praxis mit Mandaten Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch). Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte auf der Internetseite des EPC vor (siehe Checkliste) Ihr Kunde behält eine Kopie des Mandats für seine Unterlagen Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach letztem Einzug, Mandat wird von Ihnen erfaßt und ggf. gescannt (Mandatsverwaltung) Zahlungspflichtiger hat das Recht auf Mandatsanforderung über seine Bank Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug 33

34 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen I SEPA-Verantwortliche(n) im Unternehmen bestimmen IBAN und BIC auf Briefbögen, Rechnungen etc. drucken IBAN und BIC von Kunden bzw. Lieferanten einholen Beantragung der Gläubiger-ID und Mitteilung an die Bank (Antwortmail der Bundesbank weiterleiten an sepa@vobakn.de) Prüfen und Anpassen der technischen Voraussetzungen (z.b. Finanzabteilung/ZV-Software) Vereinbarung mit der Bank ggf. aktualisieren (Lastschriftinkassovereinbarung) 34

35 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen II Festlegung einer Mandatsreferenz (z.b.kundennummer) Einzugsermächtigungen prüfen ob alle vorhanden und vollständig ev. Mandate einholen bzw. über Umdeutung informieren Wenn Abbuchungsaufträge vorhanden neues SEPA- Firmenlastschriftmandat ausstellen Mandatsverwaltung organisieren und Archivierung sicherstellen Arbeitsabläufe und interne Prozesse an die neuen Anforderungen anpassen (Datei-Einlieferungszeit beachten!) Wir unterstützen Sie gerne! 35

36 Sie haben uns Ihre Zeit geschenkt. Wir danken Ihnen dafür! Nicole Uetz qualifizierte SEPA-Beraterin 36

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