Riester-Rente. Was tun, wenn der Vertrag nicht (mehr) passt?
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- Martha Beutel
- vor 8 Jahren
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1 Riester-Rente Was tun, wenn der Vertrag nicht (mehr) passt?
2 Riester-Rente Was tun, wenn der Vertrag nicht (mehr) passt? Nicht selten fragen Riestersparer, welche Optionen zur Verfügung stehen, wenn sich der aktuelle Vertrag als unpassend, unflexibel, renditeschwach oder zu teuer entpuppt. Es muss sorgfältig überlegt werden, welche der Lösungsmöglichkeiten Kündigung des bestehenden Vertrages mit Kapitalübertragung zum neuen Produkt oder Ruhendstellung des bestehenden Vertrages und Neuabschluss eines besseren Produktes oder Kündigung mit Auszahlung für den Sparer am sinnvollsten ist. Eine entscheidende Rolle spielen dabei die Kosten. Übereilen Sie nichts, nehmen Sie sich Zeit zum Überlegen! Kündigung mit Kapitalübertragung Jeder Riester-Sparer hat bis zum Rentenbeginn das gesetzliche Recht, sein bislang gebildetes Kapital (eingezahlte Beiträge und Zulagen abzüglich Kosten) zu einem anderen Anbieter mitzunehmen und dort auf einen neuen Riester-Vertrag zu übertragen. Voraussetzung ist also zunächst, dass ein neuer Riestervertrag abgeschlossen wird. Dabei gibt es einiges zu beachten. Beim neuen Produkt sind neben der persönlichen Passgenauigkeit und den Abschluss-, Vertriebs- und laufenden Verwaltungskosten auch die Bedingungen näher zu betrachten. Dazu gehören beispielsweise Leistungsversprechen, Zinshöhe, Zinsberechnungsmethode, veränderte Sterbewahrscheinlichkeiten und die Kosten für die Auszahlphase bei Rentenbeginn. Es ist beispielsweise nicht ratsam, von einer Rentenversicherung in eine andere Rentenversicherung zu wechseln! Zur Produktauswahl können unsere Riester-Faltblätter Die Produktarten und Wohnriester helfen. Wenn der neue Vertrag zustande gekommen ist, kann der alte Vertrag innerhalb von drei Monaten zum Quartalsende unter der Maßgabe gekündigt werden, dass das Guthaben nicht ausgezahlt, sondern zum neuen Riesteranbieter mit den neuen Vertragsdaten x,y übertragen werden soll.
3 Achtung dabei können folgende Kosten anfallen: l Wechselgebühren des Altanbieters bis zu mehreren hundert Euro, meist zwischen 50 und 150 Euro ( Good Bye Kosten) l Kosten des neuen Anbieters für die Entgegennahme des übertragenen Geldes ( Hello - Kosten) l Abschlusskosten für das neue Produkt Tipp: Lassen Sie sich vorab schriftlich Kostenaufstellungen für den Produktwechsel vom alten und vom neuen Anbieter geben! Abschlusskosten können unangenehm teuer werden. Sie liegen beispielsweise bei den am meisten verkauften Riester-Rentenversicherungen oft bei 4 Prozent und bei fondsgebundenen Versicherungen darüber, bezogen auf alle geplanten Beitragszahlungen. Sie werden in den ersten fünf Vertragsjahren von den Beiträgen einbehalten. Beispiel: Jährlich sollen Euro inklusive Zulagen in den Vertrag eingezahlt werden. Da die Beitragszahlungsdauer bis zum Renteneintritt bei einem 37 Jährigen noch 30 Jahre beträgt, wären insgesamt Euro einzuzahlen. 4 Prozent davon ergeben Euro an neuen Abschlusskosten. Diese stehen zur Anlage nicht zur Verfügung. Achtung Kapitalverlust beim Wechsel möglich Grundsätzlich hat jeder Anbieter eines Riesteransparvertrages zu gewährleisten, dass alle eingegangenen Beiträge und Zulagen ohne jegliche Kostenabzüge zum Renteneintritt zur Verfügung stehen (Kapitalerhaltungsgarantie). Beim zwischenzeitlichen Produktwechsel ist das anders. Der neue Anbieter muss nämlich nur jenes Kapital sichern, welches er vom Altanbieter überwiesen bekommt. Das kann durch inzwischen verbrauchte Kosten deutlich weniger sein als die eingezahlten Beiträge und erhaltenen Zulagen. Im obigen Beispiel können nach 5 Jahren von den eingezahlten Euro wegen der hohen Abschlusskosten nur noch Euro zum neuen Anbieter übertragen werden. Davon werden oft noch Wechselkosten abgezogen. Laufende Verwaltungskosten und zwischenzeitliche Verluste zum Beispiel in schwankungsfreudigen Fonds in einer fondsgebundenen Rentenversicherung vermindern den Übertragungsbetrag weiter. Es kann deshalb sein, dass möglicherweise nur die Hälfte der eingezahlten Beiträge übertragen wird. Tipp: Lassen Sie sich vor einem Produktwechsel von Ihrem alten Anbieter nicht nur den Übertragungswert mitteilen, sondern auch jenen voraussichtlichen Guthabenwert zum Renteneintritt, wenn in den Vertrag jetzt nichts mehr eingezahlt wird! Selbst, wenn ein Übertragungswert vorhanden ist, so wäre es fatal, einen alten Versicherungsvertrag mit 3,75 Prozent Höchstrechnungszins und den damit verbundenen garantierten Leistungen aufzugeben, um in eine Versicherung mit 1,75 Prozent Rechnungszins zu wechseln. Vertrag ruhend stellen / Neuabschluss Günstiger als ein Anbieterwechsel mit Kapitalübertragung scheinen in den meisten Fällen eine Ruhendstellung des alten Vertrages und der gleichzeitige Abschluss eines neuen, besseren Riestervertrages zu sein. Tipp: Vergleichen Sie die laufenden jährlichen Kosten des bestehenden Vertrages mit der jährlichen Zulage. Sind diese Kosten höher als die Zulage, dann sollte der Vertrag ruhend gestellt werden. Das vereinbarte Ruhen lassen der Beitragszahlung im Altvertrag hat im Gegensatz zum Anbieterwechsel mit Kapitalübertragung den Vorteil, dass der Altanbieter zum Renteneintritt alle bisher gezahlten Beiträge und gewährten Zulagen zum Rentenbeginn zur Verfügung stellen muss, und zwar ohne jegliche Kosten- oder Verlustabzüge! Weiter fallen keine Wechselkosten an. Nachteilig ist aber, dass Kosten für die Ruhendstellung und oft wieder Abschlusskosten für das neue Produkt berechnet werden. Letzteres muss nicht sein, wenn der richtige Vertrag gewählt wird. 4
4 Staatliche Förderungen müssen für den neuen Vertrag wieder beantragt und angepasst werden. Mit dem Stopp der Beitragszahlung endet auch die Förderung für den Altvertrag. Die Variante Ruhendstellung des bestehenden Vertrages und Neuabschluss eines besseren Riesterproduktes dürfte für die meisten Sparer die optimale sein, wenn hohe Abschluss- und Vertriebskosten des Altproduktes bereits bezahlt sind. Wollen Sie bereits kurz nach Vertragsabschluss den Vertrag wieder stornieren, dann nutzen Sie Ihr Recht zum Widerruf per Einschreiben. Bei Rentenversicherungen muss der Widerruf ab Zugang der vollständigen Vertragsunterlagen innerhalb von 30 Tagen und bei Riesterdarlehen innerhalb von 14 Tagen dem Anbieter zugehen. Bei Bank- und Fondssparplänen sowie Riesterbausparverträgen gilt eine 14-tägige Widerrufsfrist nur, wenn der Vertrag zu Hause oder per Fernkommunikation (Telefon, Internet, Post, Fax) abgeschlossen wurde. Kündigung mit Auszahlung Die teuerste Option ist die schriftliche Kündigung des bestehenden Vertrages mit Auszahlung des Rückkaufswertes an den Sparer. Eine Kündigung sollte deshalb nur zur Anwendung kommen, wenn der Sparer unbedingt Geld braucht. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende. Von der Kündigung eines Riester-Vertrages ist meist abzuraten, da dies für den Sparer ausschließlich mit Nachteilen verbunden ist: Es entfallen rückwirkend sämtliche staatlichen Zulagen und Steuerermäßigungen. Diese sind vom Anbieter gemäß 93 Einkommenssteuergesetz und gegebenenfalls vom Steuerpflichtigen an den Staat zurückzuzahlen. Was tun? Eine allgemeingültige Handlungsempfehlung kann leider nicht gegeben werden. Welche Lösung für den Einzelnen eine voraussichtlich günstige ist, hängt nicht nur von den oben beschriebenen Faktoren ab. Es kommt auch darauf an, welches geförderte Produkt bisher wie lange bespart wurde und welche Bedingungen ein neuer Riestervertrag haben soll. Die persönliche Situation und Wünsche des Sparers sind dabei zu berücksichtigen. Eine entsprechende anbieterunabhängige Einzelfallberatung erhalten Sie in den Verbraucherzentralen. Wir freuen uns auf Sie! Weiterhin behält der Anbieter sämtliche bisher bezahlten Kosten ein. Die Kündigung einer fondsgebundenen Versicherung oder eines Fondssparplans ist besonders tückisch, da zusätzlich das Risiko besteht, bei Aktienmarktflauten zum Kündigungszeitpunkt hohe Verluste zu erleiden. Achtung: Insbesondere bei Verträgen, auf die nur wenig oder gar nichts aus eigener Tasche eingezahlt wurde (z.b. abgeleiteter Ehegattenvertrag), kann zum Zeitpunkt der Kündigung weniger Geld im Spartopf sein als an Zulagen zurückgezahlt werden muss. Der Sparer zahlt dann sogar noch drauf!
5 Weitere Informationen und rechtliche Beratung erhalten Sie in Ihrer nächsten örtlichen Beratungsstelle der Verbraucherzentrale. Unser Service: Verbrauchertelefon Recht und Verträge (0900) (1,00 /Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend) Mo-Fr von 9-18 Uhr Broschüren-Bestellservice (0211) Mo-Fr von 9-16 Uhr Auskunft (keine Beratung) (0345) Di und Do von Uhr Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Bayern e. V. Stand November Beratung: Gefördert durch: aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.v. Steinbockgasse Halle (Saale) Tel. (0345) Fax (0345) vzsa@vzsa.de
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