Regierung der Oberpfalz

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1 Regierung der Oberpfalz Regierung der Oberpfalz Regensburg s. Verteiler,,,,, Ihre Zeichen, Ihre Nachricht Unser Zeichen Bearbeiter(in) Regensburg ROP-SG Herr Birnbaum Telefon / Telefax Zimmer-Nr. Michael.Birnbaum@reg-opf.bayern.de / 9811 D 219 Vollzug des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) Raumordnungsverfahren (ROV) für das Vorhaben Ostbayernring Ersatzneubau 380-kV- Leitung Redwitz - Schwandorf der Tennet TSO GmbH hier: Einleitung des Raumordnungsverfahrens Sehr geehrte Damen und Herren, die Firma Tennet TSO GmbH, Bayreuth, beabsichtigt, ihr überregionales Stromnetz durch einen Ersatzneubau der bestehenden Höchstspannungsleitung Ostbayernring auf der Strecke von Schwandorf, Regierungsbezirk Oberpfalz, bis nach Redwitz, Regierungsbezirk Oberfranken, zu erweitern. Für das Vorhaben besteht gemäß Bundesbedarfsplangesetz vom (BBPlG) aus energiewirtschaftlichen Gründen ein vordringlicher Ausbaubedarf. Die geplante Trasse hat eine Länge von ca. 185 km und verläuft überwiegend parallel zur Bestandsleitung. In Bereichen, in denen eine unmittelbare Anlehnung an die bestehende Leitung aus verschiedenen Gründen nicht möglich bzw. nicht sinnvoll ist, wurden vom Vorhabenträger mehrere Trassenvarianten vorgelegt. Die Bestandsleitung wird nach Inbetriebnahme des Ersatz-Neubaus zurückgebaut. Da das Vorhaben der Tennet TSO GmbH, Bayreuth, eine erhebliche überörtliche Raumbedeutsamkeit gemäß Art. 24 Abs. 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) vom (GVBl 2012, S. 254) besitzt, ist es in einem Raumordnungsverfahren auf seine Raumverträglichkeit zu überprüfen. Der Regierung der Oberpfalz, in deren Zuständigkeitsbereich der überwiegende Anteil der Leitung zu liegen kommt, wurde gemäß Art. 25 Abs. 1 Satz 2 BayLplG vom Bayerischen Telefon: Telefax: poststelle@reg-opf.bayern.de Internet: Emmeramsplatz Regensburg Bushaltestellen: Albertstraße, Bismarckplatz

2 Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) die Federführung zur Durchführung des Raumordnungsverfahrens übertragen. Die Regierung von Oberfranken wurde gebeten, die Anhörung im Rahmen des Raumordnungsverfahrens für den in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Trassenbereich durchzuführen. Die Beteiligten, deren Zuständigkeitsbereich sich über einzelne Regierungsbezirke hinaus erstreckt, werden im Interesse der Verwaltungsvereinfachung nur von der Regierung der Oberpfalz aus gehört. Sie werden gebeten, in ihren Stellungnahmen gegenüber der Regierung der Oberpfalz auf die Gesamtplanung einzugehen und zwischen den Belangen, die die Trassenabschnitte in den jeweiligen Regierungsbezirken betreffen, zu unterscheiden. Die Einzelheiten des Vorhabens wie u.a. auch vom Projektträger getätigte Angaben zur Raumverträglichkeit und zur Umweltverträglichkeit des Vorhabens (inkl. einer Natura Verträglichkeitsabschätzung) können den schriftlichen bzw. digitalen Unterlagen, die Ihnen in den nächsten Tagen aus verwaltungsökonomischen Gründen direkt von Seiten der Tennet TSO GmbH zugeleitet werden, bzw. den parallel dazu von der Regierung der Oberpfalz unter folgender Internetadresse ins Internet eingestellten digitalen Unterlagen entnommen werden. Im Rahmen dieses Verfahrens bitten wir Sie um schriftliche Stellungnahme zu dem Vorhaben bis spätestens Freitag, 29. Januar Soweit bis zu dem genannten Termin keine Äußerung vorliegt, wird Einverständnis mit dem Vorhaben angenommen. Terminverlängerungen können wegen der Zeitvorgabe durch das Bayerische Landesplanungsgesetz (vgl. Art. 25 Abs. 6 Satz 1 BayLplG) nur ausnahmsweise und zeitlich äußerst begrenzt gewährt werden. Die Regierung der Oberpfalz bittet aus verfahrensökonomischen Gründen darum, die Stellungnahme vorab auch per an die im Briefkopf genannte Adresse zu übermitteln. Bei der Verfassung der Stellungnahme wird ferner um Beachtung folgender Punkte gebeten: Das Raumordnungsverfahren behandelt die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten; insbesondere werden die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung (einschließlich der raumbedeutsamen und überörtlichen Belange des Umweltschutzes) und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen geprüft....

3 Die am Abstimmungsverfahren Beteiligten sollen ihre Stellungnahme im Rahmen der von ihnen wahrzunehmenden Belange halten. Sie sollen die Forderungen und Auflagen kurz fassen und begründen. Detailfragen des Vorhabens sowie Enteignungs- und Entschädigungsfragen sind nicht Gegenstand der landesplanerischen Abstimmung, sie bleiben den nachfolgenden sonstigen Verwaltungsverfahren vorbehalten. In diesem Verfahren geht es um die grundsätzlichen Fragen, o welche Trassenalternativen unter den Gesichtspunkten der Raumordnung geeignet sind, o welche überörtlich raumbedeutsamen Aspekte unter konkurrierenden fachlichen Gesichtspunkten für oder gegen einzelne Trassenalternativen sprechen bzw. o ob und ggf. wie auftretende Bedenken durch Maßgaben ausgeräumt werden können. Das Raumordnungsverfahren greift den im Einzelfall vorgeschriebenen besonderen Verwaltungsvorschriften nicht vor und ersetzt weder danach erforderliche öffentlichrechtliche Gestattungen (z.b. Erlaubnisse, Bewilligungen, Genehmigungen, Planfeststellungen) noch privatrechtliche Zustimmungen und Vereinbarungen. Hinweis für die beteiligten Kommunen zur Einbeziehung der Öffentlichkeit: Die beteiligten Gemeinden werden gemäß Art. 25 Abs. 5 BayLplG gebeten, ein vollständiges schriftliches Exemplar der Unterlagen zusammen mit dem Einleitungsschreiben spätestens zwei Wochen nach Zugang während eines angemessenen Zeitraums zur Einsicht auszulegen. Ort und Zeit der Auslegung sind vorher ortsüblich bekannt zu machen, verbunden mit dem Hinweis, dass die Unterlagen unter der o.g. Internetadresse bei der Regierung der Oberpfalz auch in digitaler Form eingesehen werden können. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass innerhalb der o.g. Frist Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Äußerung gegenüber der Gemeinde besteht. Darüber hinaus sollte zur Klarstellung im Rahmen der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung auf Folgendes hingewiesen werden: Die öffentliche Auslegung stellt keine formelle Beteiligung zur Wahrung von Rechtspositionen einzelner Bürger dar; die Verfolgung von Rechten im nachfolgenden Zulassungsverfahren bleibt hierdurch unberührt (Art. 25 Abs. 5 Satz 5 BayLplG). Im Rahmen des Anhörungsverfahrens und der öffentlichen Auslegung abgegebene Stellungnahmen werden von der verfahrensführenden Behörde grundsätzlich nicht beantwortet, aber soweit in ihnen überörtlich raumbedeutsame Gesichtspunkte vorgebracht werden bei der landesplanerischen Beurteilung verwertet. Für nachfolgende Verwaltungsverfahren werden die vorgebrachten Äußerungen nicht verwertet, d.h. sie sind dort erneut vorzutragen....

4 Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Äußerungen werden wie alle übrigen Stellungnahmen zum Zweck des Informationsaustauschs i.d.r. in Kopie dem Vorhabenträger (bzw. im Falle einer direkten Zuleitung an die Regierung auch der betroffenen Kommune) zugeleitet. Sofern Bedenken gegen die Weiterleitung persönlicher Angaben bestehen, sind diese ausdrücklich geltend zu machen. In diesen Fällen erfolgt die Weiterleitung anonymisiert. Die Gemeinden werden gebeten, die vorgebrachten Äußerungen nach Ablauf der Auslegung unverzüglich der Regierung der Oberpfalz als höhere Landesplanungsbehörde zuzuleiten; sie können dazu eine eigene Stellungnahme abgeben. Mit freundlichen Grüßen Axel Koch

5 Beteiligte Landkreis Amberg-Sulzbach Landkreis Neustadt a.d.waldnaab Landkreis Schwandorf Landkreis Tirschenreuth Kreisfreie Stadt Weiden i.d.opf. Stadt Schnaittenbach Gemeinde Altenstadt a.d.waldnaab Gemeinde Etzenricht Gemeinde Kirchendemenreuth Markt Luhe-Wildenau Markt Mantel Gemeinde Pirk Markt Parkstein Gemeinde Püchersreuth Stadt Windischeschenbach Gemeinde Fensterbach Gemeinde Ebermannsdorf Stadt Pfreimd Stadt Nabburg Gemeinde Schmidgaden Große Kreisstadt Schwandorf Markt Schwarzenfeld Markt Wernberg-Köblitz Markt Falkenberg Markt Konnersreuth Stadt Mitterteich Markt Plößberg Markt Wiesau Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten Regensburg Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz Autobahndirektion Nordbayern Autobahndirektion Südbayern Bayer. Bauernverband Bayer. Landesamt für Denkmalpflege Bayer. Landesamt für Umwelt Bayer. Waldbesitzerverband e.v. Bayerische Staatsforsten AöR Bayerischer Industrieverband Steine und Erden e.v. Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.v. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Bayernwerk AG Bezirk Oberpfalz Bund Naturschutz in Bayern e.v. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

6 Bundesnetzagentur Deutsche Bahn AG, Immobilien GmbH Deutsche Bahn Netz AG Deutsche TELEKOM Technik GmbH Eisenbahn-Bundesamt Fachberater für Fischerei beim Bezirk Oberpfalz Ferngas Nordbayern GmbH Fischereiverband Oberpfalz e.v. Gasversorgung Schwandorf GmbH Handwerkskammer Niederbayern / Oberpfalz Industrie- und Handelskammer Regensburg Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v. Landesfischereiverband Bayern e.v. Landesjagdverband Bayern e.v Landesverband Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e.v. Luftsportverband Bayern Naturpark Nördlicher Oberpfälzer Wald e.v. Naturpark Oberpfälzer Wald e.v. Naturpark Steinwald e.v. Oberpfälzer Waldverein PLEdoc GmbH Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern Regierung der Oberpfalz, Sachgebiet 31 - Straßenbau Regierung der Oberpfalz, Sachgebiet 34 - Städtebau Regierung der Oberpfalz, Sachgebiet 50 - Techn. Umweltschutz Regierung der Oberpfalz, Sachgebiet 51 - Naturschutz Regierung der Oberpfalz, Sachgebiet 52 - Wasserwirtschaft Regionaler Planungsverband Oberpfalz-Nord Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach Tourismusverband Ostbayern e.v. Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Verband Wohneigentum Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.v. Wasserwirtschaftsamt Weiden i.d.opf. Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern

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