Vertragsgestaltung. Notarielle Vertragsgestaltung

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1 Notarielle Übersicht Grundbegriffe 20. April 2011 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Was ist? Rechtsanwender Dezisionsjurist Kautelarjurist - Gegebener Sachverhalt - gegebenes Ziel - Problemevaluierung - Problemerkennung - Problemlösung - Problemvermeidung - Urteil - Vertrag = Gutachter + Wiederhersteller = Konstrukteur 20. April 2011 Notar Dr. Christian Kesseler 2

2 Lehrbücher - eine Kurzauswahl - Schmittat, Einführung in die, 3. Auflage 2008, 28,50 - Kornexl, 1.0: Grundlagen 2008, 29,00 - Eckert/Everts/Wicke, Fälle zur, 2. Auflage 2010, 19,90 - Langenfeld, Grundlage der, 2. Auflage 2010, 24,90 - Junker/Kamanabrou,, 3. Auflage 2010, 22, April 2011 Notar Dr. Christian Kesseler 3 Gliederung der Vorlesung Hauptabschnitt I Methodischer Ansatz Hauptabschnitt II Instrumente Hauptabschnitt III Einzelne Vertragstypen in der Anwendung 20. April 2011 Notar Dr. Christian Kesseler 4

3 1. Situations- und (Vertrags-)Zielanalyse 2. Gestaltungsmöglichkeiten 3. Inhalts- und Gestaltungsberatung und Risikosowie Alternativbelehrung April 2011 Notar Dr. Christian Kesseler 5 II. Instrumente der 1. Definition der Primär(leistungs-)interessen 2. Absicherung der Primärinteressen 3. Leistungsstörungsrechte 4. Rechtswirksamkeitsvoraussetzungen 5. Einbeziehung Dritter a) Als Leistungsbeteiligte b) Als Berechtigte 6. Allgemeine Klauseln 20. April 2011 Notar Dr. Christian Kesseler 6

4 III. Einzelne Vertragstypen 1. Grundstückskaufvertrag 2. Mietvertrag 3. Ehevertrag 4. Erbvertrag 5. Gesellschaftsverträge a) Personengesellschaften b) Kapitalgesellschaften 20. April 2011 Notar Dr. Christian Kesseler 7 Jeder Ansatz zu einer setzt zwingend die Erfassung des dem Gestaltungswunsch zugrunde liegenden Sachverhalts voraus. Ausgangsfall: Peter Strukki erscheint im Notariat und bittet um Erstellung eines Entwurfs für einen Ehevertrag. Bitte entwerfen Sie einen Vertrag! Selbstverständlich muss diese Aufgabe scheitern, da der Sachverhalt schon kaum einen Ansatz für eine bietet! 20. April 2011 Notar Dr. Christian Kesseler 8

5 Ausgangsfall: Peter Strukki erklärt, ein aufstrebender Versicherungsunternehmer mit stark wachsender Zahl nachgeordneter Vermittler zu sein. Er und seine Lebensgefährtin, die 24-jährige Jurastudentin Sonja Schuss, wollen heiraten. Da er Haftungsrisiken ausgesetzt sei, wünsche man die Vereinbarung von Gütertrennung. Als modernes Paar soll im Fall des Scheiterns der Beziehung keiner Ansprüche gegen den anderen haben und man so auseinander gehen, wie man zusammen gekommen sei. Was würden Sie als Notar nun anstellen? 20. April 2011 Notar Dr. Christian Kesseler 9 Sachverhaltsermittlung Erste Aufgabe des Vertragsgestalters ist es in allen Gestaltungsituationen zunächst dem Mandanten zuzuhören und zu ermitteln, was er als Anliegen an uns heranträgt. In der Regel erhalten wir von den Mandanten einen mehr oder weniger ungeordneten Wust von Informationen, bestehend aus: - Lebenssachverhalt (Versicherungsunternehmer, Ehe, Studentin...) - laienhaften Regelungswünschen ( Gütertrennung ) - Regelungsmotiven (Moderne Partnerschaft) 20. April 2011 Notar Dr. Christian Kesseler 10

6 Sie könnten mit dem Entwurf des Ehevertrages beginnen, nachdem Ihnen Peter Strukki noch die weiteren persönlichen Angaben geliefert hat. Sie könnten aber auch darüber nachdenken, ob Peter Strukki mit der Gütertrennung etwas anderes meint, als er mit dem Fachbegriff Gütertrennung sagt. Schließlich können Sie darüber nachdenken, ob nicht ganz generell ein eher diffuses Bild von den Wirkmechanismen einer Ehe vorliegt und dazu eine eingehendere Beratung und Belehrung erforderlich wird. Letzteres dürfte der Fall sein. 20. April 2011 Notar Dr. Christian Kesseler 11 Sie klären also zunächst den Mandanten darüber auf, dass es eine gemeinsame Schuldenhaftung auch in der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft nicht gibt, sodass die Gütertrennung jedenfalls aus diesem Grund nicht notwendig ist (Belehrung). Um einen sachgerechten Entwurf vorzulegen, benötigen Sie aber weitergehende Informationen. - Lebensentwurf, Kinderwunsch, Betreuungsvorstellungen - Vermögenssituation, Einkommensperspektiven - Familiäre Situation, Unterhaltsverpflichtungen - gesundheitliche Situation, Erkrankungen => Vertragsangepasste Sachverhaltsermittlung 20. April 2011 Notar Dr. Christian Kesseler 12

Vertragsgestaltung. Vertragsgestaltung

Vertragsgestaltung. Vertragsgestaltung Dazu erklärt Peter Strukki weiter folgendes: Schuss ist im 4. Monat schwanger. Er hat erhebliches Vermögen in Form von bebauten Grundstücken, sie hat derzeit noch Schulden aus den Studienkosten. Sie erwartet

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