Entwurf für einen Schulentwicklungsplan für die Stadt Greven

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1 Klaus Klemm Entwurf für einen Schulentwicklungsplan für die Stadt Greven Essen 2009 (Januar)

2 2 1. Vorbemerkung der Stadtverwaltung Dieser Abschnitt ist für Anmerkungen der Stadtverwaltung reserviert. Er sollte erst nach den Beratungen in den zuständigen Gremien der Stadt ausgefüllt werden.

3 3 2. Aufgaben und Ziele der Schulentwicklungsplanung Die Aufgabe der kommunalen Schulentwicklungsplanung lässt sich, bündig zusammengefasst, folgendermaßen beschreiben: Schulentwicklungsplanung soll einen Beitrag dazu leisten, die schulische Infrastruktur im Gebiet eines Schulträgers so auszugestalten, dass die durch Landesrecht vorgegebene Schulstruktur gesichert angeboten wird, die für den Planungszeitraum erwartete Nachfrage gedeckt wird und dass Entwicklungsmöglichkeiten des Schulwesens offengehalten werden. Planung der schulischen Infrastruktur heißt dabei, den erforderlichen Schulraum zur richtigen Zeit am richtigen Standort in pädagogisch sinnvollen Betriebsgrößen bereitzustellen. Schulentwicklungsplanung ist damit eine mittel- und langfristige Standort- und Betriebsgrößensicherungsplanung (vgl. dazu auch 80 SchulG). Diese in der in Deutschland tradierten Trennung der Zuständigkeiten für innere und äußere Schulangelegenheiten begründete Beschränkung auf die eher technische Seite der Schulentwicklung verweist darauf, dass jede kommunale Schulplanung auf übergeordnete Ziele der Schulentwicklung bezogen und angewiesen ist. Derartige Ziele sind in Nordrhein-Westfalen in erster Linie im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG in der Fassung vom ), in der jeweils gültigen Verordnung zur Ausführung des 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu 93 Abs, 2 SchulG) sowie in den Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Sonderschulen (Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom ) vorgegeben. Aus der Fülle der in diesem rechtlichen Bezugsrahmen geschaffenen Einzelregelungen sind für die Schulentwicklungsplanung für die Stadt Greven hinsichtlich der allgemein bildenden Schulen der Stadt insbesondere folgende Bestimmungen bedeutsam: Grundschulen umfassen die Klassen 1 bis 4. Die ersten beiden Klassen werden nach Jahrgängen getrennt oder jahrgangsübergreifend - als Eingangsphase geführt, die Klassen 3 und 4 sind aufsteigend gegliedert. Sie müssen mindestens eine Klasse pro Jahrgang haben ( 11 und 82(2) SchulG). Der Klasssenfrequenzrichtwert liegt bei 24, die Bandbreite reicht von 18 bis 30. Eine Unterschreitung der Bandbreite bis auf den Wert von 15 ist unter besonderen regionalen Bedingungen zulässig (vgl. 6 (4) VO zu 93 SchulG). Die Grundschuleinzugsbezirke wurden spätestens mit Wirkung zum abgeschafft ( 39 in Verbindung mit 84 (1)). Daraus kann sich ergeben, dass künftig einzelne Grundschulstandorte schwächer und andere stärker nachgefragt werden.

4 4 Hauptschulen umfassen die Klassen 5 bis 10, sie müssen je Jahrgang mindestens zwei Klassen führen ( 14 und 82(4) SchulG). Der Klasssenfrequenzrichtwert liegt bei 24, die Bandbreite reicht von 18 bis 30. Eine Überschreitung der Bandbreite bis auf den Wert von 35 ist unter besonderen regionalen Bedingungen zulässig (vgl. 6 (4) VO zu 93 SchulG). Realschulen umfassen die Klassen 5 bis 10 und müssen mindestens zwei Parallelklassen je Jahrgang haben ( 15 und 82(5) SchulG). Der Klasssenfrequenzrichtwert liegt bei 28, die Bandbreite reicht bei dreizügigen Realschulen von 26 bis 30, bei vierzügigen und größeren Realschulen bei 27 bis 29. Bei dreizügigen Realschulen ist eine Überschreitung der Bandbreite um fünf Schüler und Schülerinnen, also bis auf den Wert von 34 sowie eine Unterschreitung bis hin zu 18 unter besonderen regionalen Bedingungen zulässig; bei vierzügigen und größeren Realschulen ist eine Unter- bzw. eine Überschreitung um einen Schüler bzw. Schülerin möglich (vgl. 6 (5) VO zu 93 SchulG). Gesamtschulen umfassen die Klassenstufen 5 bis 10 und die Jahrgangsstufen 11 bis 13 der gymnasialen Oberstufe, sie müssen in der Sekundarstufe I mindestens vier Parallelklassen und in der Qualifizierungsphase der gymnasialen Oberstufe (Sekundarstufe II) mindestens 42 Schülerinnen und Schüler je Jahrgang unterrichten ( 17, 19 und 82(7). Der Klasssenfrequenzrichtwert liegt bei 28, die Bandbreite reicht bei vierzügigen und größeren Gesamtschulen von 27 bis 29. Eine Über- bzw. Unterschreitung der Bandbreite um einen Schüler oder um eine Schülerinnen ist zulässig (vgl. 6 (5) VO zu 93 SchulG). Gymnasien umfassen die Klassen 5 bis 9 und die Jahrgangsstufen 10 bis 12 der gymnasialen Oberstufe, sie müssen drei Parallelklassen je Jahrgang führen ( und 82(6)). Die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit auf acht Jahre greift zum ersten Mal für die Fünftklässler des Schuljahres 2005/06. Der Klasssenfrequenzrichtwert liegt bei 28, die Bandbreite reicht bei dreizügigen Gymnasien von 26 bis 30, bei vierzügigen und größeren Gymnasien von 27 bis 29. Bei dreizügigen Gymnasien ist eine Überschreitung der Bandbreite um fünf Schüler und Schülerinnen, also bis auf den Wert von 34 sowie eine Unterschreitung bis hin zu 18 unter besonderen regionalen Bedingungen zulässig; bei vierzügigen und größeren Gymnasien ist eine Unter- bzw. Überschreitung um einen Schüler bzw. um eine Schülerin möglich (vgl. 6 (5) VO zu 93 SchulG).

5 5 Die Sekundarstufe I der grundständigen Gymnasien endet künftig mit der Jahrgangsstufe 9 ( 10(3)), deren gymnasiale Oberstufe beginnt damit in der Jahrgangsstufe 10. Dies bedeutet, dass Wechsler aus den anderen weiterführenden Schulen in die Oberstufe dieser Gymnasien ihre Schule nach der Jahrgangsstufe 10 verlassen und in die Stufe 10 dieser Gymnasien eintreten. Sonderpädagogische Förderung: Schülerinnen und Schüler, die wegen ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung oder wegen ihres erheblich beeinträchtigten Lernvermögens nicht am Unterricht einer allgemeinen Schule teilnehmen können, werden nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert. Orte der sonderpädagogischen Förderung sind Allgemeine Schulen (Gemeinsamer Unterricht, Integrative Lerngruppen) und Förderschulen. Für die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen gelten der Klassenfrequenzrichtwert von 16 und der Höchstwert von 22, ein Mindestwert wird nicht angegeben (vgl. die Anlage zu 6 VO zu 93 SchulG). Gemeinsamen Unterricht kann die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinen Schule einrichten, wenn die Schule dafür personell und sächlich ausgestattet ist. Integrative Lerngruppen kann die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers an einer Schule der Sekundarstufe I ebenfalls dann einrichten, wenn die Schule dafür personell und sächlich ausgestattet ist. In Integrativen Lerngruppen lernen Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Regel nach anderen Unterrichtsvorgaben als denen der allgemeinen Schule ( 19 und 20 SchulG). Zur Sicherung eines wohnortnahen und differenzierten Bildungsangebotes können eine bestehende Hauptschule und eine bestehende Realschule organisatorisch zu einer Schule zusammengeschlossen werden. Auch kann eine bestehende Hauptschule mit einer bestehenden Gesamtschule zu einer Aufbauschule der Sekundarstufe I zusammen geschlossen werden. Ausnahmsweise können Schulträger eine bestehende Hauptschule oder eine bestehende Realschule um einen Zweig der jeweils anderen Schulform ergänzen, wenn es in ihrem Gebiet eine Schule dieser Schulform nicht gibt und der Bestand der Schule eines anderen Schulträgers dadurch nicht gefährdet wird. Der organisatorische Zusammenschluss von Haupt- und Realschulen muss zu mindestens drei Zügen führen. Aufbauschulen der Sekundarstufe I müssen mindestens vier Parallelklassen je Jahrgang haben (vgl. insgesamt 83 SchulG).

6 6 In begründeten Ausnahmefällen kann eine Schule auch an Teilstandorten in zumutbarer Entfernung geführt werden, wenn dadurch kein zusätzlicher Lehrerbedarf entsteht ( 83(3) SchulG). Schulen können, einzelne Förderschulen (mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung ) sollen in der Regel als Ganztagsschulen geführt werden ( 9 SchulG). Schulen in freier Trägerschaft ergänzen das öffentliche Schulwesen ( 100 SchulG). Die hier zusammengestellten Bestimmungen geben für die kommunale Schulentwicklungsplanung in Nordrhein-Westfalen den Rahmen vor, innerhalb dessen die Schulträger ihre Schulentwicklungsplanung für die allgemein bildenden Schulen betreiben.

7 7 3. Zur Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Greven Damit Schulentwicklungsplanung ihren Auftrag, zur Sicherung eines hinreichenden Raumangebotes zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Standort beizutragen, erfüllen kann, müssen zunächst die quantitativen Grundlagen, die durch die Bevölkerungsentwicklung vorgegeben werden, ermittelt werden. Dazu ist eine Prognose der Schulbevölkerung erforderlich, wobei unter Schulbevölkerung die Altersjahrgänge der Bevölkerung verstanden werden, aus denen die Schüler aller Schulstufen und -formen stammen. Die im folgenden vorgestellte Bevölkerungsprognose bezieht sich auf das Gebiet der Stadt Greven; sie gilt der Wohnbevölkerung insgesamt, umfaßt also deutsche und ausländische Einwohner. Diese Prognose erstreckt sich auf den Zeitraum bis zum Jahre Der weitgehende demographische Ausblick ist für Planungszwecke sinnvoll und hilfreich: Mit seiner Hilfe kann abgeschätzt werden, wie sich in den kommenden Jahren, wenn die geburtenschwachen Jahrgänge der Vergangenheit zur Elterngeneration werden, die Geburtenentwicklung sehr langfristig vollziehen wird und welche Auswirkungen von daher für die Schulen der Stadt Greven erwartbar sind. Ausgangspunkt für die Bevölkerungsprognose für Greven sind die Bevölkerungszahlen, die von der Stadt für den Stichtag mitgeteilt wurden (vgl. die Spalte 2007 in Tabelle 1). Bei diesen Ausgangsdaten handelt es sich um Werte, die die Einwohner mit Erst- und Zweitwohnsitz umfassen. Wichtigster Bestandteil der Prognose ist die Vorausschätzung der natürlichen Bevölkerungsentwicklung, also der Veränderung der Bevölkerungszahlen durch Geburten und Sterbefälle. Dabei ist die Prognose der Zahl der Sterbefälle statistisch einigermaßen zuverlässig. Unter Zugrundelegung aktueller altersspezifischer Sterbequoten lässt sich das Ausmaß der Bevölkerungsverminderung durch Todesfälle relativ sicher vorhersagen. Weit größere prognostische Schwierigkeiten macht dagegen die Prognose der Lebendgeburten, die in den kommenden Jahren jährlich zu erwarten sein werden. Die Zahl der Lebendgeburten hängt im Prinzip von zwei Faktoren ab: Einerseits von der Zahl der Frauen, die in den kommenden Jahren "gebärfähig" sein werden (Bevölkerungsstatistiker definieren die Gruppe der "gebärfähigen" Frauen als die der 15- bis unter 45jährigen Frauen) und andererseits von den altersspezifischen Fruchtbarkeitsquoten. Diese Quoten geben an, wieviel Kinder von 100 Frauen einer bestimmten Altersgruppe jeweils geboren werden. Während nun die Zahl der "gebärfähigen" Frauen weitgehend sicher zumindest bis etwa 2025 vorherzusagen ist (die Frauen, die dann im gebärfähigen Alter sein werden, sind sieht man von den jüngsten Jahrgängen ab - bereits geboren), macht es große Schwierigkeiten, altersspezifische Fruchtbarkeitsquoten vorherzusagen. Eine Prognose in diesem Bereich

8 8 würde ja eine Aussage darüber bedeuten, ob und in welchem Ausmaß sich der Trend zur kinderlosen Familie oder zu Familien mit höchstens zwei Kindern fortsetzt oder ob dieser Trend sich wieder umkehrt. Da eine solche Aussage schlechterdings nicht zu machen ist, wurde bei der Prognose der Schulbevölkerung für Greven folgendermaßen verfahren: Die altersspezifischen Fruchtbarkeitsquoten (in der Zusammenfassung für Deutsche und Ausländer) wurden für das Jahr 2007 ermittelt und bei der Prognose bis 2025 konstant gehalten. Dass ein Rechnen mit konstanten "Fruchtbarkeitsquoten" prinzipiell fehlerhaft ist, hat das deutliche Schwanken der Geburtenzahlen seit den sechziger Jahren drastisch gezeigt. Da jedoch keine überzeugende Alternative zum Rechnen mit konstanten Quoten besteht, folgt aus der unvermeidbaren Ungenauigkeit das Gebot, die demographische Grundlage des Schulentwicklungsplanes kontinuierlich zu überprüfen und Ergebnisabweichungen bei der Geburtenentwicklung in die jeweiligen Planungen einzuarbeiten. Bevor nun aber die Ergebnisse und die daraus zu folgernden Schlüsse der Prognose der Schulbevölkerung vorgestellt werden, muss noch auf die Frage der Bevölkerungsveränderung in Folge von Wanderungsbewegungen eingegangen werden. Die Stadt Greven weist für die Jahre von 2001 bis 2007 jeweils eine positive Wanderungsbilanz von im Durchschnitt dieser Jahre 199 Einwohnern aus (vgl. Tabelle 3). Diese Entwicklung kann sich im Laufe des betrachteten Prognosezeitraums fortsetzen: Die Stadt Greven weist derzeit Wohnbaugebiete für insgesamt Wohneinheiten aus (darunter 82 in Reckenfeld). Wenn man unterstellt, dass 70% der in diesen Gebieten erstellten Wohnungen für den Zuzug und 30 Prozent für die innerstädtische Wohnverbesserung genutzt werden und dass die für Zuwanderung verfügbaren Wohneinheiten mit durchschnittlich 3,5 Einwohnern bewohnt werden, ergibt sich im Durchschnitt der kommenden Jahre bis 2025 eine jährliche Zuwanderungsmöglichkeit von 165 (darunter von 11 in Reckenfeld). Auf dem Hintergrund dieses Potenzials und mit Blick auf die bisher positive Wanderungsbilanz wird für die Prognosejahre bis 2025 von einem jährlichen Wanderungsgewinn in Höhe von 170 ausgegangen (darunter für Reckenfeld von 10 Einwohnern jährlich). Diese Wanderungsannahme wird tendenziell auch in dem Pestel- Gutachten aus dem Jahr 2005 gestützt: Dort wird bis 2020 von einem jahresdurchschnittlichem Wanderungsgewinn in Höhe von 167 ausgegangen. Von den in der hier vorgelegten Prognose erwarteten Zuwanderern werden, so die Annahme der Prognose, 30% zur Altersgruppe der unter Zwanzigjährigen gehören. Auf der Basis der hier erläuterten Annahmen (Bevölkerungsbestand nach Erst- und Zweitwohnsitz zum , konstante altersspezifische Fruchtbarkeitsquoten des Jahres 2007, positive Wanderungsbilanz von jährlich 170, davon jeweils 30% auf die unter

9 9 Zwanzigjährigen entfallend) ergeben sich für die Schulbevölkerung und für ausgewählte Jahrgangsgruppen für die Stadt Greven insgesamt die folgenden Prognosewerte (vgl. die Tabelle 5): Die Zahl der 0- bis unter 1jährigen wird sich von 2007 noch 336 leicht auf Werte zwischen 350 und 360 steigern. Sollte die erwartete Zuwanderung vollständig ausbleiben, ergäbe sich ein leichter Rückgang auf etwa 320 (vgl. Tabelle 1). Für die Gruppe der unter Dreijährigen, die wegen des vorgesehenen Ausbaus der Krippenplätze für die Kommunen planerisch wichtiger wird, ist insgesamt ebenfalls ein leichter Anstieg von derzeit auf etwa zu erwarten (vgl. Tabelle 5). Die Altersgruppe der drei- bis unter sechsjährigen Kinder, also die Gruppe, die für die Kindergartenentwicklung relevant ist, wächst gleichfalls während der kommenden Jahre noch geringfügig an: von auf knapp Die Gruppe der Kinder im Grundschulalter (6 bis unter 10) wird sich noch verringern: von 2007 noch auf langfristig zwischen und Im Bereich der Sekundarstufe I (10 bis unter 16) wird es in den kommenden Jahren ebenfalls noch zu einem Rückgang kommen: von im Jahr 2007 auf knapp Im Bereich der Förderschulen, die ihre Schüler aus der Altersgruppe der 6- bis unter 16jährigen rekrutieren, ist die Entwicklung der Zahl der Kinder und Jugendlichen ebenfalls noch rückläufig: von im Jahr 2007 bis auf etwa im Jahr In den Altersjahrgängen, die für die Schulen der Sekundarstufe II relevant sind (16 bis unter 19), hält der Rückgang der Bevölkerung ebenfalls noch an: von im Jahr 2007 verringert sich die Zahl in dieser Altersgruppe auf nur noch geringfügig mehr als im Jahr Mit Blick auf die besondere Problematik der Schulentwicklung in Reckenfeld wurde für diesen Teil Grevens eine eigene Bevölkerungsprognose gerechnet. Diese Prognose, die die für die Stadt Greven insgesamt gemachten Annahmen aufgreift, ergibt vergleichbare Entwicklungstendenzen. Ihre Ergebnisse sind in den Tabellen 2 und 6 zusammengefasst.

10 10 4. Zur Prognose der Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Stadt Greven Die im vorangegangenen Kapitel dargestellte Bevölkerungsvorausschätzung mit der Annahme einer positiven Wanderungsbilanz (vgl. Tabelle 5) ist die Basis der Schülerzahlenprognose für die Stadt Greven. Für diese Prognose wurde außer bei der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen das Übergangsquotenverfahren angewendet. Bei der Berechnung mit Übergangsquoten wird der Durchlauf jedes einzelnen Einschulungsjahrgangs (abgeleitet aus der Bevölkerungsprognose) durch das gesamte allgemeinbildende Schulsystem simuliert. Rechnerisch geschieht dies so, dass aus den Schülerzahlen dreier aufeinanderfolgender Schuljahre für die Übergänge von Klassenstufe zu Klassenstufe Quoten ermittelt werden, die dann für die Simulationsrechnung verwendet werden. Wenn z.b. in einer 7. Klasse im Jahre t 100 Schüler lernten und in der Klasse 8 des folgenden Jahres t+1 nur noch 97, so beträgt die Übergangsquote 0,97. In dieser Quote werden alle denkbaren Schülerbewegungen zusammengefasst: das Wiederholen oder auch das Überspringen einer Klasse, das Verlassen einer Klasse infolge eines Fortzugs sowie das Verlassen infolge eines Schulformenwechsels oder des Wechsels in eine Schule außerhalb des Zuständigkeitsbereichs eines Schulträgers; ebenso nimmt diese Quote Vergrößerungen der Schülerzahl infolge von Wechslern aus anderen Schulformen oder einpendelnden Schülern oder Schülerinnen oder von Zuzügen auf. Immer dann, wenn eine Wanderungsentwicklung angenommen wird, die von der der vergangenen Jahre abweicht, müssen die so ermittelten Quoten, die ja Wanderungswerte der Vergangenheit verarbeitet haben, der für die Zukunft angenommenen Wanderungsentwicklung angeglichen werden. Da dies nur auf der Grundlage von Schätzungen erfolgen kann, liegt hier ein zusätzliches Ungenauigkeitsrisiko. Bei diesem Verfahren, das in den meisten Bundesländern und in den KMK-Schülerzahlenprognosen angewendet wird, ergibt sich eine Schülerzahlenentwicklung, die eintreten würde, wenn die angenommene Wanderungsbilanz eintritt und wenn sich die Quoten aller Schülerbewegungen einschließlich der Verteilung auf die Schulformen und der Ein- und Auspendler nicht ändern würden. Lediglich bei der Berechnung der Zahl der erwartbaren Schüler und Schülerinnen der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen wird nach einem anderen Verfahren vorgegangen: Die Schülerzahl dieser Schule wird mit Hilfe von Strukturquoten, die die Anteile der Förderschüler an allen 6- bis unter 16jährigen Kindern und Jugendlichen angeben, ermittelt. Die Schülerzahlenprognose für die Stadt Greven basiert auf den Schülerzahlen des Schuljahres 2008/09 (vgl. die Spalte 2008/09 in Tabelle 7). Diese Ausgangsdaten beziehen

11 11 sich auf all die Schüler und Schülerinnen, die in der Stadt Greven eine Schule in Trägerschaft der Stadt besuchen: Sie enthalten also nicht die Schüler und Schülerinnen, die in Greven wohnen, aber eine Schule außerhalb der Stadt besuchen (Auspendler); dagegen enthalten sie die Schüler und Schülerinnen, die nicht in Greven wohnen, aber dort eine Schule besuchen (Einpendler). Während die Zahl der Auspendler aus der Stadt Greven zu allgemeinbildenden Schulen anderer Schulträger sieht man von den Schülerinnen und Schülern ab, die nach Klasse 4 auf eine Gesamtschule wechseln (vgl. dazu: Tabelle 10) - gering ist, ist die Zahl der Einpendler beträchtlich (vgl. Tabelle 9 und die Fußnote in Tabelle 19): Sie finden sich an der Sonderschule (12,8% der Förderschüler stammen nicht aus Greven), an den Hauptschulen (im Schuljahr 2008/09 stammen 2,1% aller in Klasse 5 angemeldeten Hauptschüler nicht aus Greven; in den vorangehenden Jahren lag diese Quote deutlich höher), an den Realschulen (32,1% der Schüler und Schülerinnen der Klasse 5 wohnen nicht in der Stadt Greven) und an dem Gymnasium (29,1% der Gymnasiasten in Klasse 5 leben nicht im Gebiet der Stadt Greven). Die dadurch gegebene Pendlerstruktur wird bei der Prognose der Zahlen der Schüler und Schülerinnen der Schulen in der Stadt Greven fortgeschrieben. Es wird also unterstellt, dass der relative Anteil der einpendelnden Schülerinnen und Schüler an der Schülerzahl insgesamt in den kommenden Jahren konstant bleibt. Ebenso wurde davon ausgegangen, dass in den kommenden Jahren der Anteil der Schüler und Schülerinnen, die Gesamtschulen außerhalb Grevens besuchen werden, dem im Durchschnitt der letzten Jahre ermittelten Anteil entsprechen wird. Bei der hier zugrunde gelegten Prognose der Entwicklung der Zahlen der Schülerinnen und Schüler wurde weiter unterstellt, dass die Übergangsquoten (diese Quoten beziehen die Wechsler aus Grundschulen im Gebiet der Stadt Greven in die Klassen fünf der weiterführenden Schulen auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Klasse 4 der abgebenden Grundschulen - vgl. Tabelle 8) so bleiben, wie sie im Durchschnitt der letzten Schuljahre gemessen wurden. Da eine wirklich begründete Annahme über die zukünftige Entwicklung gerade dieser Quoten, aber auch des Einpendlerverhaltens und der Anwahl der auswärtigen Gesamtschulen nicht zu machen ist, folgt auch hier wiederum aus der Annahme konstanter Quoten die Notwendigkeit einer regelmäßigen Fortschreibung der hier zugrunde gelegten Prognose zum Übergangsverhalten. Dieser Hinweis gewinnt dadurch an Bedeutung, dass derzeit schwer einzuschätzen ist, wie sich das neu geregelte Übergangsverfahren mit der gestärkten Bedeutung des Grundschulgutachtens und wie sich die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit mittelfristig und langfristig in Greven auswirken werden.

12 12 Hinsichtlich des Übergangs der Schülerinnen und Schüler aus Grevens Grundschulen in die weiterführenden Schulen (vgl. Tabelle 8) ist festzustellen, dass die Übergangsquoten in Greven zum Schuljahr 2008/09 dicht bei den landesdurchschnittlichen Werten zum Schuljahr 2008/09 liegen: HS: Greven 12,1% - NRW 14,5% Gesamtschule: Greven 14,3% - NRW 17,8% Realschule: Greven 34,0% - NRW 28,4 % Gymnasium: Greven 36,7% - NRW 38,6% Die Übergangsquoten aus der Kästner-Grundschule in Reckenfeld, die für spätere Planungsüberlegungen benötigt werden, weichen von den Durchschnittswerten der Stadt Greven erkennbar ab: Zur Hauptschule wechselten zum Schuljahr 2008/09 12,8%, zur Realschule 25,5%, zum Gymnasium 28,4% und zur Gesamtschule hinsichtlich dieser Schulform findet sich der stärkste Unterschied zu den städtischen Durchschnittswerten - 32,4%. Die Annahme konstanter Quoten erfolgte auch bei der Vorausschätzung der Zahlen der Förderschüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen: Der Anteil dieser Gruppe, die aus der Stadt Greven diese Förderschulform besuchen, an den 6- bis unter 16jährigen der Stadt Greven beträgt derzeit (Schuljahr 2008/09) 3,2 (Der nordrhein-westfälische Landesdurchschnitt lag im Schuljahr 2007/08 bei 3,0%). Wenn man die Gesamtzahl der Förderschüler also einschließlich der einpendelnden Schüler und Schülerinnen auf die Altersgruppe der 6- bis unter 16jährigen der Stadt Greven bezieht, so ergibt sich ein Anteilswert von 3,7%. Diese Quote (und damit auch der Anteil der Einpendler) wird für die Schülerzahlenprognose konstant gehalten. Wenn man mit den hier dargelegten Annahmen eine Schülerzahlenprognose für Greven erstellt, so führt dies zu den in Tabelle 7 dargestellten Ergebnissen. Berücksichtigt werden bei dieser Prognose zugleich zwei Veränderungen, nämlich das schrittweise Vorziehen des Einschulungsalters und dessen Einfluss auf die Einschulungszahlen sowie die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit auf acht Jahre, die vom Schuljahr 2013/14 an schülerzahlenmindernd wirken wird. Die Ergebnisse der so angelegten Prognose der Zahlen der Schülerinnen und Schüler bis zum Jahre 2025 (vgl. Tabelle 7), mit denen bei der späteren Maßnahmeplanung gearbeitet werden wird, lassen sich folgendermaßen knapp skizzieren:

13 13 Die Grundschülerzahlen der Schulen in Trägerschaft Grevens insgesamt werden in den kommenden Jahren von derzeit leicht auf Werte absinken, die gegen Ende des Prognosezeitraums um pendeln werden. Die Zahlen der Hauptschüler der Stadt Greven werden in den kommenden Jahren von derzeit noch 413 auf einen Wert von etwa 350 zurückgehen. Die Realschulen werden in den kommenden Jahren Schülerzahlen verlieren: Ihre Zahlen werden sich von derzeit auf etwa verringern. Die Schülerzahl des Gymnasiums wird bis zum Schuljahr 2012/13 noch von jetzt auf dann etwa ansteigen, um dann auch bedingt durch die dann wirksam werdende Schulzeitverkürzung bis zum Schuljahr 2025/26 auf einen Wert um abzusinken. Bei konstanten Behindertenquoten wird die Schülerzahl der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in den kommenden Jahren von jetzt 149 auf Werte um 135 absinken. Hinsichtlich dieser Ergebnisse der hier vorgestellten Prognose der Schülerzahlen muss allerdings noch einmal daran erinnert werden, dass sie von einer Reihe von Annahmen abhängen, die so oder auch anders eintreffen können. Diese Annahmen sind: konstante Fruchtbarkeitsquoten, eine positive Wanderungsbilanz von jährlich etwa 170, konstante Bildungsbeteiligungsquoten, konstante Übergangsquoten zwischen den einzelnen Jahrgangsstufen sowie konstante Einpendlerquoten und gleichfalls konstante Auspendlerquoten (insbesondere zu auswärtigen Gesamtschulen). Auf die hier pauschal für die einzelnen Schularten voraus geschätzten Schülerzahlen wird in den Überlegungen zur Maßnahmeplanung (Kapitel 6) zurückgegriffen. Dort werden die Vorausschätzungen für die einzelnen Schulformen als Schülerzahlentwicklung sowie als Entwicklung der voraussichtlich gebildeten Klassenzahlen dargestellt.

14 14 5. Schulraumbestandsdarstellung Es ist die Aufgabe der Schulentwicklungsplanung, mit dafür zu sorgen, dass zum richtigen Zeitpunkt Schulbauten in der richtigen Größe am richtigen Standort zur Verfügung stehen. Diese Raumsicherungsplanung ist nicht mit der einzelnen konkreten Objektplanung zu verwechseln. Es geht in der Schulentwicklungsplanung also nicht darum, jeden einzelnen Schulstandort baulich und räumlich detailliert zu überprüfen. Von daher ergeben sich die Anforderungen an eine Darstellung des Schulraumbestandes im Rahmen der Schulentwicklungsplanung. Eine solche Bestandsdarstellung muß eine grobe Übersicht darüber liefern, welches Raumvolumen an welchem Standort besteht. In der als Tabelle 11 beigefügten Schulraumbestandsliste werden daher - bezogen auf die einzelnen Schulen auf dem Gebiet der Stadt Greven - aus ausführlicheren Unterlagen, die der Verwaltung vorliegen, die für die Planung wichtigen Informationen zusammengestellt. Die Lage der Standorte ist aus der beigegebenen Kartierung ersichtlich. Ergänzt wird diese Schulraumbestandsliste durch eine Darstellung der Sport- und Turnhallen in schulischer Nutzung (vgl. Tabelle 12). Diese Schulraumbestandsliste hat lediglich die Funktion, für Planungsüberlegungen eine räumliche Basis zu liefern. Bei weitergehenden Planungen für einzelne Standorte muß auf differenzierteres Material, das in der Verwaltung vorliegt, zurückgegriffen werden. Neben dieser Bestsandsdarstellung dienen die durch einen Runderlass des zuständigen nordrhein-westfälischen Ministeriums bekannt gemachten Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und für Sonderschulen der Schulentwicklungsplanung für Greven (vgl. Tabelle 13).

15 15 6. Vorschläge zur Maßnahmeplanung Auf der Grundlage der Prognosen zur Schülerzahlentwicklung sowie der Darstellung des Schulraumbestandes werden in diesem Abschnitt Vorschläge zur Maßnahmeplanung im Bereich der Grundschulen, der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, der Hauptschule, der Realschulen sowie des Gymnasiums entwickelt. Dabei wird in einem ersten Schritt eine Zielvorstellung verfolgt, die die derzeit in Greven bestehende Schulstruktur fortschreibt. Daran schließen sich Schritte an, in denen schulstrukturelle Alternativen sowie die Möglichkeit des Erhalts von Schulangeboten im Bereich der Sekundarstufe I in Reckenfeld erörtert werden. 6.1 Grundschulen Im Schuljahr 2008/09 verfügt die Stadt Greven über fünf Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft (vgl. zu den Grundschulen insgesamt Tabelle 16). Die insgesamt 1500 Schülerinnen und Schüler der Klassen eins bis vier werden in 61 Klassen mit einer durchschnittlichen Frequenz von 24,6 unterrichtet (2007/08 betrug der entsprechende landesdurchschnittliche Wert 23,4). Zwischen den Grundschulen finden sich nur geringfügige Frequenzunterschiede: Die Martin-Luther-Grundschule hat eine Durchschnittsfrequenz von 23,9, die Martini Grundschule von 25,1. Die Zahl der gebildeten Eingangsklassen liegt im Schuljahr 2008/09 bei insgesamt 14. Zwei der fünf Schulen die Martini-Grundschule und die Erich-Kästner-Grundschule - werden drei- bis vierzügig geführt, zwei weitere (die Marien-Grundschule und die Josef-Grundschule) dreizügig und die fünfte Grundschule, die Martin-Luther-Grundschule, zweizügig. Die erwartbare Entwicklung der Schülerzahlen wird für das Stadtgebiet Grevens insgesamt in Tabelle 14 und kleinräumiger in Tabelle 15 dargestellt. Die kleinräumigere Darstellung in Tabelle 15, die für die Maßnahmeplanung im Grundschulbereich unerlässlich ist, stützt sich auf die Daten der Einwohnerstatistik der Stadt und bezieht sich nicht auf Geburtsjahrgänge, sondern orientiert an der Stichtagregelung auf die für die jeweiligen Jahrgänge erwartbaren Einschulungszahlen der früheren Grundschulbezirke. Von daher ergibt sich, dass die in den Tabellen 7 und 14 aufgeführten Gesamtzahlen der Grundschulanfänger nicht mit der Summe der Anfängerzahlen in Tabelle 14 übereinstimmen. Die Abweichungen schwanken zwischen den einzelnen Jahren. Bei der Berechnung der je Schuleinzugsbezirk erwartbaren Grundschulzahlen wurde die Erhöhung der Zahlen der Schulanfänger in Folge der Vorverlegung des Einschulungsalters berücksichtigt. Der Standortbezug der Einschulungszahlen in Tabelle 14 trifft die künftige Entwicklung nur dann, wenn Eltern nicht

16 16 in größerem Maße von der Aufhebung der Einzugsbezirke durch abweichende Standortanwahlen Gebrauch machen werden. Die in Tabelle 14 dargestellte Entwicklung der Grundschülerzahlen, die aus Tabelle 7 übernommen wurde, wird unter Zugrundelegung des Klassenfrequenzrichtwertes von 24 in eine Vorausschätzung der Zahlen der zu bildenden Klassen überführt. Dabei wurde so verfahren, dass die jeweiligen Eingangsklassen auf der Basis des Durchschnittsfrequenzwertes 24 berechnet wurden und dass dann für die jeweils folgenden Jahrgangsstufen die Zahl der gebildeten Klassen nicht mehr verändert wurde, auch dann nicht, wenn von Jahrgang zu Jahrgang veränderte Schülerzahlen dies nahe gelegt hätten. Dieses aus Gründen der pädagogischen Kontinuität gewählte Verfahren wurde auch (bei unterschiedlichen Eingangsfrequenzen) bei den übrigen Schulformen angewendet. Die Darstellung für das Stadtgebiet insgesamt macht deutlich, dass die Zahl der zu unterrichtenden Grundschulklassen während des gesamten Planungszeitraums bei 60 liegen wird. Bei dem Versuch, auf der hier beschriebenen Grundlage (vgl. Tabelle 14) die sich an den einzelnen Standorten in den kommenden Jahren ergebende Situation darzustellen (vgl. dabei zum Raumbestand jeweils Tabelle 11), wird so verfahren, dass unbeschadet der bestehenden Möglichkeit, jahrgangsübergreifende Gruppen zu bilden von nach Jahrgängen getrennten Gruppen ausgegangen wird: Die Erich-Kästner-Grundschule in Reckenfeld wird zur Zeit knapp vierzügig geführt. Die erwarteten Schülerzahlen (vgl. Tabelle 15) lassen unter der Annahme von nicht abweichenden Standortwahlen seitens der Erziehungsberechtigten dauerhaft einen vierzügigen Betrieb erwarten. Die dafür erforderlichen Räume stehen zur Verfügung. Die Josef-Grundschule beherbergt derzeit drei Züge. Wiederum unter der Annahme nicht abweichender Standortanwahlen wird sie auch in Zukunft dreizügig zu führen sein. Ihre Raumausstattung reicht für einen dreizügigen Betrieb. Die Marien-Grundschule ist zur Zeit gleichfalls dreizügig. Sie wird in den kommenden Jahren (auch dies gilt nur unter der Annahme nicht abweichender Standortanwahlen) zwischen Zwei- und Dreizügigkeit schwanken. Ihre räumliche Ausstattung erlaubt auf Dauer die Versorgung von drei Grundschulzügen. Die Martini-Grundschule ist derzeit drei- bis vierzügig. Sie wird bei nicht abweichenden Standortanwahlen in den kommenden Jahren durchgängig vierzügig geführt werden, in einzelnen Jahren kann es sogar zur Bildung von fünf Eingangsklassen kommen. Das Raumangebot der Schule lässt dies zu - solange die Entwicklung nicht zur Fünfzügigkeit hingeht.

17 17 Die Martin-Luther-Grundschule schließlich, die derzeit durchgängig zweizügig ist, wird in den kommenden Jahren (auch dies gilt nur unter der Annahme nicht abweichender Standortanwahlen) knapp zweizügig bleiben, in einzelnen Jahren mag es auch zur Bildung von nur einer Eingangsklasser kommen. Räumlich ist die Schule auf Zweizügigkeit hin ausgestattet. Die fünf Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Greven werden als Offene Ganztagsschulen geführt. Räumlich sind sie entsprechend ausgestattet. Auch die Sport-/Turnhallen-Ausstattung (vgl. Tabelle 12) entspricht dem erwartbaren Bedarf. 6.2 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Die Johannes-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet im Schuljahr 2008/09 insgesamt 149 Schüler und Schülerinnen in zusammen 13 Klassen (vgl. Tabelle 19), so dass die Durchschnittsfrequenz der Schule 11,5 ist (Landesdurchschnittswert 2007/08: 12,9). Bei Zugrundelegung der im vierten Kapitel (vgl. Tabelle 7) entwickelten Annahmen kann davon ausgegangen werden, dass diese Schülerzahl in den kommenden Jahren leicht auf Werte zwischen 130 und 140 absinken wird. Der Schulstandort kann damit als gesichert betrachtet werden. Die räumliche Ausstattung der Johannesschule ist mit 10 Unterrichtsräumen eher knapp ausgelegt, zumal die vorgesehenen Gruppenräume (solche bestehen nur für den Ganztagsschulbereich) vollständig fehlen. Gleichwohl sollte die Möglichkeit einer räumlichen Erweiterung sorgfältig bedacht werden, da die Schülerzahlen der Johannesschule leicht sinken werden, die Förderquote in Greven mit 3,2% über dem Landesdurchschnitt von 3,0% liegt und derzeit nicht absehbar ist, ob das von der Bundesrepublik ratifizierte Übereinkommen der Vereinten Nationen Convention on the Rights of Persons with Disabilities (ein Übereinkommen, dass allen Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Unterrichtung gemeinsam mit allen Kindern und Jugendlichen ohne besonderen Förderbedarf zusichert) dazu führen wird, dass der gemeinsame Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf zunehmen und in Folge davon die Schülerzahlen in der Förderschule stärker als hier prognostiziert abnehmen werden. 6.3 Hauptschule und Realschulen Die Marien-Hauptschule unterrichtet als Ganztagsschule an ihren beiden Standorten in Reckenfeld und im Marienzentrum im Schuljahr 2008/09 insgesamt 413 Schüler und

18 18 Schülerinnen in zusammen 17 Klassen mit einer durchschnittlichen Klassenfrequenz von 24,3 (NRW im Schuljahr 2007/08: 21,9). Im Marienzentrum werden davon derzeit 12 Klassen mit 310 Schülern und Schülerinnen (Klassenfrequenz: 25,8) und in Reckenfeld 103 Schülerinnen und Schüler in 5 Klassen (Klassenfrequenz: 20,6) unterrichtet (vgl. zu diesen Daten Tabelle 18). Ausweislich der Prognose der Schülerzahlen (vgl. Tabelle 17) wird die Zahl der Schüler und Schülerinnen in den kommenden Jahren leicht absinken, so dass die Zahl der zu unterrichtenden Klassen mittelfristig auf 15 und langfristig auf 14 zurück gehen wird. Bei den im Folgenden vorgestellten Empfehlungen zur Maßnahmeplanung wird unbeschadet der an späterer Stelle zu präsentierenden Überlegungen zu einem Sekundarschulangebot in Reckenfeld davon ausgegangen, dass alle Hauptschulklassen Grevens an einem Standort (im Marienzentrum) untergebracht sein werden. Bei der Frage nach der dazu erforderlichen räumlichen Kapazität soll jedoch nicht nur die Raumnachfrage der Hauptschule, sondern auch die der Realschulen in Greven einbezogen werden. Die beiden Realschulen Grevens, die Justin-Kleinwächter-Realschule und die Anne-Frank- Realschule, unterrichten gemeinsam Schülerinnen und Schüler in zusammen 48 Klassen mit einer durchschnittlichen Klassenfrequenz von 28,6 (Landesdurchschnitt NRW in 2007/08: 27,9). Die acht Realschulzüge der Stadt Greven verteilen sich in etwa gleichmäßig mit je vier Zügen auf die beiden Realschulen (vgl. Tabelle 21). Die Vorausschätzung der mittel- und längerfristigen Entwicklung der Realschülerzahlen (vgl. Tabelle 20) verweist auf einen leichten Rückgang: An Stelle der derzeit acht Züge mit 48 Klassen werden gegen Ende des Planungszeitraums nur noch sieben Züge zu versorgen sein. Von den zumindest mittelfristig zu unterrichtenden acht Zügen kann die Anne-Frank-Realschule dauerhaft vier Züge aufnehmen. Sie ist mit ihren allgemeinen Unterrichtsräumen, ihren Fachräumen sowie (knapp) mit ihrer Zweifachsporthalle auf Vierzügigkeit ausgelegt. Damit bleiben mittelfristig vier weitere Realschulzüge und langfristig drei weitere Realschulzüge von der Justin- Kleinwächter-Realschule aufzunehmen. Zur Beurteilung der dafür gegebenen räumlichen Voraussetzungen sollen die Gebäude der Marien-Hauptschule und der Justin-Kleinwächter- Realschule (Sekundarstufe Marienzentrum vgl. Tabelle 11) gemeinsam betrachtet werden. Unter der Annahme, dass die Anne-Frank-Realschule auf Dauer vierzügig sein wird, bleiben im Marienzentrum zunächst knapp vier und dann etwa drei Realschulzüge zu unterrichten. Dazu kommen die knapp drei Hauptschulzüge der Marienschule. Die Raumnachfrage beider Schulen zusammen (vgl. Tabelle 22) vermindert sich von der Nachfrage von 39 gebildeten und im Marienzentrum unterrichteten Klassen im Schuljahr 2009/10 mittelfristig auf 34 und langfristig auf 30 Klassen. Vom Schuljahr 2012/13 an werden beide Schulen gemeinsam mit

19 19 35 und weniger gebildeten Klassen die Sechszügigkeit nicht überschreiten. Das Marienzentrum ist dafür mit seinen Unterrichtsräumen, seinen Fachräumen, mit der Dreifachsporthalle und der Einfachturnhalle (Schöneflieth) sowie mit seinen Räumen für den Ganztagsbetrieb der Hauptschule (insbesondere nach der vorgesehenen Erweiterung der Mensa) angemessen ausgestattet. 6.4 Gymnasium Die Stadt Greven ist mit dem Augustinianum Träger eines Gymnasiums. An diesem Gymnasium werden im Schuljahr 2008/09 insgesamt Schülerinnen und Schüler unterrichtet in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 und 383 in den Jahrgangsstufen 11 bis 13. In der Sekundarstufe I sind insgesamt 37 Klassen gebildet (vgl. Tabelle 23). Dies ergibt einen durchschnittlichen Klassenfrequenzwert von 28,5 (bei einem Landesdurchschnittswert von 28,2 im Schuljahr 2007/08). Die Schülerzahlen am Gymnasium in Greven werden in den kommenden Jahren von derzeit insgesamt zunächst noch bis zum Schuljahr 2012/13 auf fast ansteigen, um dann in Folge der Auswirkungen der verkürzten gymnasialen Schulzeit 2013/14 auf einen Wert von etwa und danach langfristig von deutlich unter abzusinken (vgl. Tabelle 23). Wenn man zur Ermittlung der Zahl der gebildeten Klassen für die fünften Klassen der Sekundarstufe I den Klassenfrequenzrichtwert von 28 ansetzt und für die Sekundarstufe II mit Hilfe einer durchschnittlichen Kursfrequenz von 19,5 fiktive Klassenzahlen ermittelt, so ergibt sich eine Lerngruppenentwicklung in den beiden Sekundarstufen zusammen von derzeit 57 auf (nach einer kurzfristigen Steigerung auf 64 in 2012/13) wiederum 57 in 2013/14 und danach auf unter 55. Da das Raumprogramm (vgl. Tabelle 13) für die Gymnasien noch von 9 Jahrgangsstufen ausgeht, mittel- und langfristig aber nur noch acht Jahrgangsstufen bestehen werden, lässt sich mit den Raumangaben je Zug des Raumprogramms nicht unmittelbar arbeiten. Stattdessen muss folgendermaßen umgerechnet werden: Ein durchgängig sechszügiges Gymnasium unterrichtet in neun Jahrgangsstufen insgesamt 54 Klassen bzw. in der Sekundarstufe II fiktive Klassen. Daraus ergibt sich, dass sich der Raumbedarf des Gymnasiums in Greven mit seinen langfristig zwischen 53 und 57 zu bildenden Klassen/Gruppen am Bedarf eines sechszügigen Gymnasiums ausrichtet. Dieser Raumnachfrage steht ein Raumangebot (vgl. Tabelle 11) gegenüber, das im Bereich der Unterrichtsräume unter Einbeziehung der Kursräume mit zusammen 58 Räumen (darunter 4 Räume des Selbstlernzentrums) bedarfsdeckend ist. Dies gilt allerdings mit Ausnahme einiger fehlender naturwissenschaftlicher Fachräume auch für die Fachraumausstattung. Es bleibt zu prüfen, ob die insgesamt 363m 2, die als Aufenthalts- und Kantinenräume sowie als

20 20 Bücherei zur Verfügung stehen, sowie die Glaspausenhalle (mit 268m) den Anforderungen eines Gymnasiums, das durch die Verdichtung in Folge der verkürzten gymnasialen Schulzeit in den Ganztagsschulbetrieb hineinwächst, angemessen ist. Immerhin sieht das Schulraumprogramm für sechszügige Ganztagsschulen 1.080m 2 zusätzliche Flächen vor. 6.5 Schulstrukturelle Veränderungen im Rahmen des geltenden Schulrechts Unter im Schulgesetz definierten Voraussetzungen lässt sich das aktuell in Greven angebotene Sekundarschulwesen strukturell erweitern bzw. modifizieren Errichtung einer Gesamtschule Nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen gilt: Gesamtschulen umfassen die Klassenstufen 5 bis 10 und die gymnasiale Oberstufe, sie müssen in der Sekundarstufe I mindestens vier Parallelklassen und in der Qualifizierungsphase der gymnasialen Oberstufe (Sekundarstufe II) mindestens 42 Schülerinnen und Schüler je Jahrgang unterrichten ( 17, 19 und 82(7)). Der Klasssenfrequenzrichtwert liegt bei 28, die Bandbreite reicht bei vierzügigen und größeren Gesamtschulen von 27 bis 29. Eine Über- bzw. Unterschreitung der Bandbreite um einen Schüler oder um eine Schülerinnen ist zulässig (vgl. 6 (5) VO zu 93 SchulG). Aus der Voraussetzung der Vierzügigkeit sowie aus dem Frequenzrichtwert 28 ergibt sich, dass für eine Gesamtschule 112 Schülerinnen und Schüler je Jahrgangsstufe der Sekundarstufe I erforderlich sind. Ergänzend muss über die Darstellung der im Schulgesetz verankerten Voraussetzungen hinaus darauf verwiesen werden, dass das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW die frühere Vorschrift, der zufolge Gesamtschulen in der Regel als Ganztagsschulen betrieben werden, inzwischen mit Blick auf die Priorität der Ausweitung der Ganztagshauptschulen - gestrichen hat. Vor diesem Hintergrund muss damit gerechnet werden, dass eine in Greven neu zu errichtende Gesamtschule (auch wenn 112 Schüler und Schülerinnen für eine erste Eingangsklasse nachgewiesen würden und wenn eine Errichtungsgenehmigung erteilt würde) als Halbtagsschule antreten würde. Hinsichtlich der Nachfrage nach einer Gesamtschule - eine Nachfrage, die letztlich nur durch eine Befragung der Eltern der Grundschüler festgestellt werden kann bieten die Daten zu Schulauspendlern einen ersten Anhaltspunkt: Tabelle 10 weist aus, dass in den vergangenen Jahren aus Greven jährlich etwa 90 Schülerinnen und Schüler für die fünften Klassen der beiden Gesamtschulen in Nordwalde und in Saerbeck angemeldet wurden, von denen in den letzten drei Jahren zwischen 22 und 53 auch aufgenommen wurden. Es ist durchaus denkbar, dass sich die Zahl der Grundschulabsolventen, die eine Gesamtschule besuchen würden, auf die für einen vierzügigen Betrieb einer Gesamtschule erforderlichen 112 Schüler und

21 21 Schülerinnen steigern würde. Zugleich muss aber einschränkend auf die folgenden Aspekte verwiesen werden: Die von den Grundschulabsolventen angewählten Gesamtschulen haben einen ausgesprochen guten Ruf. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei Schaffung eines Gesamtschulangebotes in Greven ein Teil der an einer Gesamtschule interessierten Eltern weiterhin eine der beiden auswärtigen Gesamtschulen vorziehen werden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn eine zu errichtende Gesamtschule als Halbtagsschule geführt werden muss und in Konkurrenz zu den beiden Ganztagsgesamtschulen außerhalb Grevens und der Ganztagshauptschule in Greven angeboten wird. Die Schüler und Schülerinnen, die über die jetzt zu auswärtigen Gesamtschulen Auspendelnden hinaus zusätzlich für eine neu errichtete Gesamtschule gewonnen werden müssten, wären dies zeigt die Erfahrung in anderen Regionen des Landes überwiegend Jugendliche, die beim Fehlen eines Gesamtschulangebotes eine Hauptschule oder eine Realschule besuchen würden. Sie würden in derzeit schwer quantifizierbarer Aufteilung die Schülerzahlen der Realschulen und stärker noch die der Hauptschule in Greven verringern, ohne dass eine der beiden Realschulen in ihrem Bestand gefährdet wäre. Wenn die Anwahl der Hauptschule so stark wäre, dass sie nicht fortgeführt werden könnte, so dass die erwarteten etwa 60 Fünftklässler der Hauptschule (vgl. Tabelle 17) vollständig an der neuen Gesamtschule aufgenommen werden müssten, ergäbe sich an dieser Gesamtschule eine Zusammensetzung der Schülerschaft, die die Verwirklichung der pädagogischen Ziele ebenso wie den Aufbau einer Gesamtschuloberstufe unvertretbar erschweren, wenn nicht sogar unmöglich machen würde. Bliebe die Hauptschule nach Errichtung einer Gesamtschule erhalten, würde sie was das Leistungspotenzial ihrer Schülerinnen und Schüler angeht so geschwächt, dass ihr Lernmilieu für die ihr verbleibenden Jugendlichen unvertretbar ungünstige Entwicklungsmöglichkeiten böte. Käme es zur Errichtung einer Gesamtschule in Greven, so müsste bei einer Standortentscheidung in Reckenfeld ein Ausbauvolumen im Umfang einer dreizügigen Schule der Sekundarstufe I und entsprechender Oberstufenräume mit dem Volumen einer zweizügigen Sekundarstufe II realisiert werden, während gleichzeitig Raumeinheiten in den Realschulen und in der Marien-Hauptschule

22 22 ungenutzt blieben. Käme es zu einer Standortentscheidung im Marienzentrum, so müsste dort ein Ausbauvolumen verwirklicht werden, dass die dann nicht mehr zu den auswärtigen Gesamtschulen auspendelnden Schülerinnen und Schüler zusätzlich zu denen aufnimmt, die dann im Marienzentrum nicht mehr die Haupt- oder die Realschule nachfragen würden. Bei einer Orientierung an der Zahl der Fünftklässler, die im laufenden Schuljahr auswärtige Gesamtschulen besuchen, läge das Ausbauvolumen in der Sekundarstufe I sowie in der Sekundarstufe II jeweils beim Raumbedarf zweizügiger Schulen. Mit Blick auf die hier angeführten Aspekte kann aus gutachterlicher Sicht die Errichtung einer Gesamtschule in Greven nicht empfohlen werden Ergänzung der bestehenden Hauptschule um einen Realschulzweig Mit Blick auf die Frage, ob in Reckenfeld ein Bildungsangebot der Sekundarstufe I Bestand haben kann, müssen die rechtlichen Möglichkeiten des Schulgesetzes betrachtet werden. Dieses sieht vor, dass zur Sicherung eines wohnortnahen und differenzierten Bildungsangebotes eine bestehende Hauptschule und eine bestehende Realschule organisatorisch zu einer Schule zusammengeschlossen werden können. Ausnahmsweise können Schulträger eine bestehende Hauptschule oder eine bestehende Realschule um einen Zweig der jeweils anderen Schulform ergänzen, wenn es in seinem Gebiet eine Schule dieser Schulform nicht gibt und der Bestand der Schule eines anderen Schulträgers dadurch nicht gefährdet wird. Der organisatorische Zusammenschluss von Haupt- und Realschulen muss zu mindestens drei Zügen führen (vgl. insgesamt 83 SchulG). Vor dem Hintergrund dieser rechtlichen Vorgaben muss festgestellt werden: Keine der in Greven angebotenen Schulen des Sekundarbereichs ist derzeit im Bestand gefährdet. Unbeschadet des nachvollziehbaren Interesses, in Reckenfeld ein Angebot im Bereich der weiterführenden Schulen fortzuführen, kann der Aspekt der Sicherung eines wohnortnahen Angebots hier nicht geltend gemacht werden, da die Angebote der weiterführenden Schulen Grevens für die Jugendlichen aus Reckenfeld in zumutbarer Entfernung liegen. Um durch den Zusammenschluss von Haupt- und Realschulen bzw. durch die Hinzunahme eines Realschulzweiges in Reckenfeld ein dreizügiges System zu erreichen, müssten zu den knapp 20 Hauptschülern je Jahrgang, die aus Reckenfeld stammen, zwei Realschulzüge angeboten werden. Tabelle 8 weist aus, dass aus Reckenfeld zum Schuljahr 2008/09 25,5% der Grundschulabsolventen an Realschulen

23 23 angemeldet wurden. Angesichts der Entwicklung der Zahl der Zehnjährigen in Reckenfeld (vgl. Tabelle 6) bedeutet dies, dass jährlich zwischen 20 und 25 Realschüler aus Reckenfeld zu erwarten sind, so dass ein guter Zug nach Reckenfeld aus anderen Teilen Grevens einpendeln müssten. Der Ausbau zu einem dreizügigern System würde in Reckenfeld ein Volumen des Bedarfs einer zweizügigen Schule der Sekundarstufe I haben. Mit Blick auf die hier angeführten Aspekte werden aus gutachterlicher Sicht die Voraussetzungen für die Fortführung eines Angebots im Bereich der weiterführenden Schulen auf dem Wege des Zusammenschlusses von Haupt- und Realschulen bzw. des Aufbaus eines zusätzlichen Realschulzweiges als nicht gegeben eingeschätzt Fortführung der Hauptschule an zwei Teilstandorten Über die bereits erörterten Wege zur Sicherung eines Angebots einer weiterführenden Schule in Reckenfeld bietet das Schulgesetz des Landes in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit, eine Schule auch an Teilstandorten in zumutbarer Entfernung zu führen, wenn dadurch kein zusätzlicher Lehrerbedarf entsteht ( 83(3) SchulG). Bei der Verfolgung dieses Weges muss geprüft werden, ob man der Konditionierung (kein zusätzlicher Lehrerbedarf) bei der Führung eines Teilstandortes in Reckenfeld gerecht werden kann. Dazu ist festzustellen: Die Jahrgangsstärken der Hauptschüler und Hauptschülerinnen aus Reckenfeld liegen bei 20, in den Jahrgängen 5 und 6 bei 19. Die Lehrerzuweisung an Hauptschulen orientiert sich an dem Klassenfrequenzrichtwert von 24. Ein einzügiger Hauptschulzweig in Reckenfeld würde nicht die für die Bedienung der Stundentafel erforderliche Lehrerzuweisung erhalten. Das im laufenden Schuljahr und in der Vergangenheit praktizierte Modell, bei dem die Hauptschüler aus Reckenfeld in den Jahrgängen 5, 6 und 7 in Reckenfeld und danach im Marienzentrum unterrichtet werden, während die Schüler aus den anderen Teilen Grevens in der Jahrgangsstufe 7 in Reckenfeld und in den anderen Jahrgangsstufen im Marienzentrum unterrichtet werden, ist was die pädagogische Organisation angeht aufwändig und erfordert bei Wahrung qualitativer Standards zusätzliches Personal: insbesondere für Fördermaßnahmen sowie für die Sicherung von Vertretungsunterricht (die in kleinen Systemen grundsätzlich schwerer als in größeren fällt). Aus gutachterlicher Sicht wird empfohlen, das Hauptschulangebot künftig ausschließlich im Marienzentrum vorzuhalten.

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