Zusammenarbeit zwischen Psycholog(inn)en
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- Anton Geiger
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1 Zusammenarbeit zwischen Psycholog(inn)en und Ärzt(inn)en Kernthemen, Grundanliegen, Probleme und Argumente Juni 2015 ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN PSYSCHOLOG(INN)EN UND ÄRZT(INN)EN 1 / 7
2 1. Zusammenarbeit Psycholog(inn)en und Ärzte/Ärztinnen 1.1. Kernthemen, Grundanliegen, prioritäre Probleme, welche die Psychologinnen und Psychologen aktuell beschäftigen Verbesserung der Versorgung durch Aufnahme der psychologischen Psychotherapie in den Leistungskatalog der Grundversicherung Prioritäres Ziel ist eine effiziente, effektive und gerechte Gesundheitsversorgung auch im Bereich der psychischen Erkrankungen. Zentral ist ein hürdenfreier Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung und somit eine verbesserte Zugangsgerechtigkeit für alle Patient(inn)en. Die freie Therapeut(inn)enwahl steigert den Behandlungserfolg und spart dadurch Kosten, weil das Vertrauensverhältnis zwischen Patient(in) und Therapeut(in) ein zentraler Wirkfungsfaktor für das Gelingen einer Psychotherapie ist. Ein frühzeitiger Zugang zu Psychotherapie dürfte einer Chronifizierung entgegenwirken und somit Leiden, aber auch Folgekosten verringern. Qualitativ hochstehende Weiterbildung Es müssen mehr Klinikplätze geschaffen werden, um die geforderten Jahre in der Weiterbildung absolvieren zu können. Im KVG ist die kantonale Unterstützung der Weiterbildung universitärer Berufe festgehalten. Analog der Unterstützung der Weiterbildung der Assistenzärzte und -ärztinnen 1 müssen auch kantonale Beiträge zur Weiterbildung der Psycholog(inn)en auf kantonaler Ebene gesprochen werden. Das Psychologieberufegesetz regelt die Qualität der in ihm enthaltenen Weiterbildungstitel und der Grundausbildung. Damit sind hohe und verbindliche Qualitätsstandards geschaffen worden. Faire Anstellungsbedingungen für psychologische Psychotherapeut(inn)en Das delegierte Modell ist und war nur als Übergangslösung gedacht, bis einheitliche Regelungen zur Aus- und Weiterbildung von psychologischen Psychotherapeut(inn)en vorliegen. Diese sind seit der Inkraftsetzung des PsyG gegeben; das delegierte Modell muss folglich abgeschafft werden und es braucht eine neue Regelung. Die Anstellungsbedingungen entlang der verschiedenen Funktionen sind adäquat zu regeln. Die stufengerechte Entlohnung auf Basis einer dem Weiterbildungsstand entsprechenden Grundlage (speziell im Bereich der Assistenzpsycholog(inn)en, die Lebenshaltungs- und Weiterbildungskosten deckend sein sollte) ist zwingend. 1 vgl. Weiterbildungsfinanzierungvereinbarung WFV der GDK vom November 2014 ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN PSYSCHOLOG(INN)EN UND ÄRZT(INN)EN 2 / 7
3 1.2. Aktuelles Verhältnis zwischen (klinischer) Psychologie und Psychiatrie Die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Psycholog(inn)en und Ärzt(inn)en ist heute selbstverständlich und funktioniert mehrheitlich gut, wenn auch mit gewissen Einschränkungen. Die Zusammenarbeit findet nicht immer auf Augenhöhe statt, obwohl die Qualifikationen gleichwertig sind. Vom System diktierte Hierarchie belastet die Zusammenarbeit Ohne ärztliche Delegation dürfen Psycholog(inn)en auch stationär keine Patient(inn)en behandeln. Diese vom System unnötigerweise vorgegebene Hierarchie belastet das Verhältnis von Psychiater(inne)n und Psycholog(inn)en, kann sich negativ auf die Patient(inn)en auswirken und erzeugt unnötige Mehrkosten. Ärztinnen und Ärzte tragen heute die alleinige medizinische Verantwortung: Klinikeinweisungen, Beurteilungen und Berichte müssen von ihnen unterschrieben werden. Die fachliche Einschätzung obliegt jedoch jeweils den behandelnden Psycholog(inn)en, welche aufgrund ihrer Grundausbildung auch über das benötigte fachliche Wissen verfügen. Nachwuchsmangel in der Psychiatrie: Systemänderung wird notwendig Geschätzt wird, dass bis 2020 rund Psychiater(inn)en fehlen werden. 2 Ohne Psycholog(inn)en ist die psychotherapeutische Versorgung bereits heute nicht mehr gewährleistet. Sie übernehmen zentrale Aufgaben im Klinikalltag, gerade auch in leitenden Funktionen. In der Schweiz arbeiten viele fremdsprachige Psychiater(innen), was aufgrund der oftmals mangelnden Sprachkompetenz höchst problematisch ist gerade bei der Psychotherapie, wo das Verstehen und Nachvollziehen sprachlicher und kultureller Feinheiten absolut zentral ist. Delegierte Psychotherapie: aufwendig, intransparent und nicht PsyG-konform Die Delegation bedeutet für alle involvierten Parteien (administrativen) Mehraufwand. Dieser Mehraufwand muss bezahlt werden durch Mehrausgaben und dadurch unnötig höhere OKP-Prämien. Bei den Patient(inn)en sorgt dieses System für Unklarheiten: Wieso stellt der Arzt/die Ärztin die Rechnung, wo die ganze Therapie doch von einem psychologischen Psychotherapeuten/einer psychologischen Psychotherapeutin durchgeführt wurde? Wieso muss die gleiche Situation zwei Personen geschildert werden, wo doch nur eine Person behandelt? Psycholog(inn)en sind für die Fallführung ausgebildet, dennoch liegt die Verantwortung für diese im delegierten System bei den Ärzt(inn)en Doppelspurigkeiten und Ineffizienz sind in der Konsequenz unvermeidbar. 2 Giacometti-Bickel G., K. Landolt, C. Bernath et al. (2013) In 10 Jahren werden Psychiaterinnen und Psychiater fehlen, Schweizerische Ärztezeitung (94:8) ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN PSYSCHOLOG(INN)EN UND ÄRZT(INN)EN 3 / 7
4 1.3. Ziele für die Zukunft Verbesserte Versorgungslage für Patient(inn)en Die Aufnahme der psychologischen Psychotherapie in die OKP und die damit verbundene freie Therapeut(inn)enwahl verbessert die Versorgungslage für Patient(inn)en, die unter psychischen Krankheiten leiden. Erfolgversprechende Therapien müssen künftig nicht mehr abgebrochen werden, wenn die Kosten durch die OKP beglichen werden. Der Abbruch einer Behandlung birgt das Risiko einer Nicht-Behandlung und einer Verschlimmerung des Störungsbildes, was später zu höheren Kosten führt, die dann doch noch von der OKP getragen werden müssen. In Fällen unklarer Finanzierungslage erfolgt heute oft entweder ein Wechsel zu einem Psychiater oder einer delegierenden Ärztin, was für den Genesungsprozess zumeist behindernd ist. Dies ist für Patient(inn)en belastend und verzögert den Heilungserfolg; oder aber die Therapie wird ganz abgebrochen, was die Gefahr der Chronifizierung einer Krankheit zur Folge haben kann. Die Chronifizierung hat nicht nur Auswirkungen auf die Gesundheitskosten, sondern schädigt primär die weiteren Versicherungszweige (IV, Taggeld, BVG, ALV etc.) und, durch den Ausfall von Arbeitskräften, auch die Volkswirtschaft insgesamt. Reduktion von Folgekosten bei psychischen Krankheiten Durch die mit der Neuregelung 3 verbesserte psychotherapeutische Versorgung können direkte aber auch indirekte Kosten wie Produktivitätseinbussen, lange Arbeitsabwesenheiten und hohe Sozialleistungsausgaben massiv reduziert werden. Zu beachten ist dabei, dass die Folgekosten nicht nur die Patient(inn)en betreffen, sondern häufig auch ihr familiäres und berufliches Umfeld. Die Aufnahme der psychologischen Psychotherapie in den Leistungskatalog der OKP stärkt die ambulante Versorgung, die deutlich günstiger zu Buche schlägt als die um ein Vielfaches teurere stationäre Behandlung. Verantwortung erhalten gemäss PsyG/Zusammenarbeit verbessern Nach Anordnung durch einen Arzt/eine Ärztin: Die volle Verantwortung über alle Tätigkeiten, die nicht medizinisch sind, liegt bei der psychologischen Psychotherapeutin/dem psychologischen Psychotherapeuten. Eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe ist möglich; die psychologischen Psychotherapeut(inn)en verfügen gemäss PsyG über die nötigen Kompetenzen. Ziel ist die weitere Verbesserung der interprofessionellen Zusammenarbeit zur Optimierung der Behandlung von Patient(inn)en. 3 Heute besteht das Modell der ärztlichen Delegation, künftig wird ein Anordnungsmodell angestrebt, bei der eine psychologische Psychotherapie auf ärztliche Anordnung hin verordnet werden kann. Dies bedingt eine psychische Störung mit Krankheitswert. ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN PSYSCHOLOG(INN)EN UND ÄRZT(INN)EN 4 / 7
5 2. Psychotherapeutische Versorgung in der Schweiz: Zahlen, Fakten und Argumente Die am Runden Tisch aufgeworfenen Fragen sind zentral für die aktuelle und künftige Zusammenarbeit zwischen Ärzt(inn)en und Psycholog(inn)en. Das Wohl der Patient(inn)en steht an erster Stelle. Eine adäquate und professionelle psychotherapeutische Versorgung ist wichtig, um die psychische Gesundheit in der Schweiz zu fördern. Die Aufnahme der psychologischen Psychotherapie in den Leistungskatalog der Grundversicherung bedeutet eine Verbesserung der Versorgung und hilft Folgekosten reduzieren. Folgende Zusatzinformationen zeigen, weshalb die Aufnahme der psychologischen Psychotherapie in den Leistungskatalog eine Verbesserung der Versorgung bedeutet Psychotherapeutische Versorgung: lange Wartezeiten und Psychiater(innen)mangel Trotz des heute vorhandenen Angebots an Psychiater(inne)n in Privatpraxen, stellt der Zugang zu psychiatrischen/psychotherapeutischen Dienstleistungen ein Problem dar: 4 Eine Studie von 2012 zeigt, dass es deutlich schwieriger ist, einen Termin bei einem Psychiater oder einer Psychiaterin zu vereinbaren, als bei einem Hausarzt/einer Hausärztin. 5 Bei den Hausärzt(inn)en konnte in 95 % aller Fälle ein persönlicher Kontakt hergestellt werden, bei den Psychiater(inne)n nur in rund 50 %. Im Durchschnitt waren sieben Anrufe nötig, um einen Termin zu vereinbaren, was insgesamt nur bei 30 % aller kontaktierten Psychiater(innen) möglich war. Die durchschnittliche Wartezeit für einen Termin für ein akutes Problem betrug rund sechs Tage. In Bezug auf die Verfügbarkeit von Therapieplätzen in privaten psychiatrischen Praxen bestehen grosse kantonale Unterschiede: - Basel-Stadt: 1 Psychiater(in) auf 800 Einwohner, Genf: 1 auf 1 200; im Vergleich dazu Kanton Wallis: 1 auf Einwohner, Kanton Uri: 1 auf Einwohner). Trotz der heutigen Ressourcen in der psychiatrischen Versorgung ist die Unterversorgung erheblich und gibt in der Schweiz wie auch in anderen Ländern Anlass zu grosser Besorgnis. 6 Die Behandlungsrate ist sehr tief im Vergleich zur Prävalenz psychischer Störungen in der Bevölkerung: - Jede zweite Person erkrankt im Laufe ihres Lebens an einer psychischen Störung, die behandelt werden müsste. 7 - Rund Personen nehmen in der Schweiz innerhalb eines Jahres psychiatrische/psychotherapeutische Behandlung in Anspruch. Die Gesamtzahl von Personen mit psychiatrischem/psychotherapeutischem Behandlungsbedarf in der Schweizer Bevölkerung dürfte jährlich bei über Betroffenen liegen. 8 - Wenn eine relativ kleine Zahl an ausgewählten Patientinnen und Patienten über einen längeren Zeitraum behandelt werden muss, kann dies den Zugang für neue Patient(inn)en einschränken. 4 OECD-Bericht Psychische Gesundheit und Beschäftigung: Schweiz, 2014, S. 119, , 129, 131, Bridler et al, Obsan-Bericht 52 Psychische Gesundheit in der Schweiz, Monitoring Obsan-Bericht 52 Psychische Gesundheit in der Schweiz, Monitoring Obsan-Dossier 23 Regionale psychiatrische Inanspruchnahme und Versorgungsbedarf in der Schweiz, 2013 ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN PSYSCHOLOG(INN)EN UND ÄRZT(INN)EN 5 / 7
6 - Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten können im heutigen System aufgrund struktureller Finanzierungsprobleme nicht genügend Patient(inn)en behandeln. Die OECD empfiehlt deshalb unter anderem, die psychologische Psychotherapie über die Grundversicherung zu finanzieren Aufnahme der psychologischen Psychotherapie in die Grundversicherung: volkswirtschaftlich sinnvoll und kosteneffizient Kosten psychischer Krankheit Die direkten und indirekten Kosten psychischer Krankheiten belaufen sich heute in der Schweiz auf 3.2 % des BIP. 9 - Die direkten Kosten (Behandlungskosten: Medikamente, Spitalkosten, Kosten der ambulanten Versorgung) betragen jährlich 6.4 Milliarden CHF Die indirekten Kosten (v.a. Produktivitätsverluste, Arbeitsausfälle, Pflegekosten durch Angehörige etc.) betragen jährlich 10.6 Milliarden CHF. 11 Im Vergleich dazu beliefen sich die Gesamtkosten für das Gesundheitswesen im Jahr 2012 auf knapp 68 Milliarden CHF. 12 Kostenverlagerung in die OKP Das angestrebte Anordnungsmodell hat eine Kostenverlagerung von den Zusatzversicherungen, Selbstzahlern und der öffentlichen Hand in die obligatorische Krankenversicherung zur Folge. Es führt aber nur zu geringen Kostenveränderungen, da eine Mehrzahl der von Psycholog(inn)en erbrachten Leistungen bereits jetzt durch die Grundversicherung gedeckt wird. Aus dem privaten Bereich (Selbstzahlung und Zusatzversicherungen sowie öffentliche Hand) würden maximal 131 Mio. CHF in den Bereich der Grundversicherung verlagert. 13 Die geschätzte Kostenverlagerung beträgt weniger als 2 Prozent der 2012 über den TARMED abgerechneten ambulanten Gesundheitskosten und nicht einmal 7 Promille der gesamten von der OKP bezahlten Leistungen. 9 OECD Forschungsbericht NR 12/13: Psychische Gesundheit und Beschäftigung in der Schweiz, 2014, S Wieser et al: Die Kosten der nichtübertragbaren Krankheiten in der Schweiz, Wieser et al: Die Kosten der nichtübertragbaren Krankheiten in der Schweiz, BFS: Bundesamt für Statistik 13 Stettler et al.: Strukturerhebung zur psychologischen Psychotherapie in der Schweiz. Angebot, Inanspruchnahme und Kosten, 2013 ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN PSYSCHOLOG(INN)EN UND ÄRZT(INN)EN 6 / 7
7 Das Anordnungsmodell ist volkswirtschaftlich sinnvoll Jeder in die ambulante Psychotherapie eingesetzte Franken zahlt sich gesamtgesellschaftlich gesehen dreifach aus! 14 Statt früh, ambulant und kostengünstig werden psychische Störungen heute spät, stationär und teuer behandelt. 15 Eine Verbesserung der ambulanten Versorgung spart Kosten bei der ungleich teureren stationären Versorgung. Jede Psychotherapie, die rechtzeitig durchgeführt wird, verhindert Folgekosten (Sozialversicherungen, Krankentaggeldversicherungen, IV etc.). Eine qualifizierte Psychotherapie spart ein Vielfaches ihrer Kosten wieder ein durch weniger Kosten für Arztbesuche und durch eine Verringerung des Medikamentenverbrauchs, der Krankentaggelder und der Klinikaufenthalte. Die Nachfrage nach Leistungen von somatisch tätigen Ärzt(inn)en wird reduziert. 3. FAZIT: Darum gehört die psychologische Psychotherapie in die Grundversicherung Darum gehört die psychologische Psychotherapie in die Grundversicherung! Versorgungssituation verbessern Es gibt nur DIE Psychotherapie Psychologieberufegesetz (PsyG) Kosten tiefer als angenommen Psychologische Psychotherapeut(inn)en müssen besser ins Gesundheitsversorgungssystem eingebunden werden, um dem Vorkommen und der zunehmenden Bedeutung von psychischen Störungen gerecht zu werden. Es gibt nur eine, von allen Psychotherapeut(inn)en gleichermassen gelernte und praktizierte Psychotherapie. Dabei ist unerheblich, ob sie von Personen mit psychologischer oder medizinischer Grundausbildung (Psychiater(inn)en) angewendet wird. Das seit dem 1. April 2013 geltende Gesetz schützt den Titel Psychotherapeut(in) und regelt dessen/deren Ausund Weiterbildung. Dies gewährleistet, dass nur ausgewiesene Spezialist(inn)en Psychotherapie anbieten dürfen. Die Kosten durch die Verlagerung in die Grundversicherung betragen schätzungsweise 131 Millionen Franken. Es ist zudem davon auszugehen, dass es immer selbstzahlende Patient(inn)en geben wird. Psychiater-Mangel und Sprachprobleme Delegierte Therapie als Übergangslösung Direkte Abrechnung schafft Transparenz Freie Wahl der Therapeut(inn)en Die Psychiater(innen) selbst schätzen, dass in 10 Jahren ca Psychiater(inn)en fehlen werden. Bei den psychologischen Psychotherapeut(inn)en hingegen bestehen keine Nachwuchsprobleme. Ausserdem sprechen fast alle die jeweilige schweizerische Landessprache auf muttersprachlichem Niveau; ein zentraler Erfolgsfaktor bei einer Psychotherapie. Bereits 1994 wurde die Frage der nichtärztlichen Psychotherapie national debattiert. Das Bundesverwaltungsgericht bezeichnete die delegierte Psychotherapie explizit als Übergangsregelung bis zum Vorliegen von gesetzlichen Vorschriften über die Aus- und Weiterbildung der nichtärztlichen Psychotherapeut(inn)en. Diese gesetzlichen Vorschriften sind nun dank dem PsyG vorhanden. Leistungen von psychologischen Psychotherapeut(inn)en werden schon heute durch die Grundversicherung gedeckt; allerdings nur, wenn sie unter Aufsicht von Ärzt(inn)en erbracht werden. Die Leistung erscheint auf der Rechnung des delegierenden Arztes und gilt als ärztliche Leistung. Eine direkte Abrechnung durch die psychologischen Psychotherapeut(inn)en schafft somit mehr Transparenz. Eine zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Psychotherapie ist, dass Patient(in) und Therapeut(in) zueinander passen. Dies wird nur durch eine freie Wahl der Therapeut(inn)en durch die Patient(inn)en garantiert. Diese freie Therapeut(inn)en-Wahl ist heute stark eingeschränkt. 14 Wittmann et al.: Qualitätsmonitoring in der ambulanten Psychotherapie, Studie im Auftrag der Techniker Krankenkasse, 2011, S Margraf: Kosten und Nutzen der Psychotherapie, 2009 ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN PSYSCHOLOG(INN)EN UND ÄRZT(INN)EN 7 / 7
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