Traumstation: Hochzeit
|
|
- Gerrit Beck
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Traumstation: Hochzeit 06./07. Februar 2010 Sinsheim - Stadthalle
2 Sehr geehrte Aussteller, liebe Interessenten,... endlich ist es wieder soweit! Die Traumstation: Hochzeit - DU & ICH öffnet ihre Tore am 06./07. Februar 2010 in der Stadthalle Sinsheim. An diesem Wochenende werden sich, auf einer Ausstellungsfläche von ca qm, eine Vielzahl von Ausstellern im Zentrum des Kraichgaus vorstellen. Mit neuen Produkten, neuen Ideen, neuem Optimismus und einem direkten Zugehen auf den Kunden präsentieren wir, als Veranstalter, unsere Kunden und ihre Produkte im angemessenen Rahmen. In erster Linie sollte es Ziel sein, Kunden und Interessierten das weite Spektrum der Möglichkeiten vorzustellen. Da es in der heutigen Zeit sehr oft vor kommt, dass gerade Anbieter außergewöhnlicher Stücke bzw. Ideen weit verstreut sind und Interessierten es kaum möglich ist all diese zu bereisen, wird durch Veranstaltungen wie diese ermöglicht, einer größtmöglichen Maße die Fülle der Angebote vorzustellen. Sie erreichen zu fast 100% ein interessiertes Fachpublikum. Die Traumstation: Hochzeit verwandelt die Stadthalle für dieses Wochenende in eine Welt aus Hochzeitsimpressionen. Ein absolutes Muss für jeden, dessen Hochzeit auf kurz oder lang im Raum steht. Mit allen Angeboten und Dienstleistungen, die dieses Ereignis zu einem Erlebnis werden lassen. Begleitet und unterhalten wird die Veranstaltung von bekannten Musikern. Exklusive (Braut-) Modenschauen, Frisuren- und Schminkvorstellungen, Weinproben, Tanzvorstellungen sowie Gewinnspiele und Verlosungen, warten auf die Besucher. Sonstige Programmpunkte und Aktionen erfahren Sie ca. vier Wochen vor Messebeginn. Der richtige Ort Sinsheim Stadthalle Öffnungszeiten Samstag Uhr Uhr Sonntag Uhr Uhr Eintrittspreis 3,00 Euro (Kinder bis 12 Jahren frei) Ihnen bietet sich hier die Möglichkeit, sich mit Ihren Waren, Ihrem Dienstleistungsangebot und Service einem interessierten Fachpublikum zu präsentieren. In angenehmen Ambiente mit Rahmenprogramm bieten sich Ihnen optimale Voraussetzungen Ihre zukünftige Kundschaft anzusprechen, zu informieren und zu überzeugen. Nutzen Sie die Gelegenheit, Werbung dort anzusetzen, wo sie am effektivsten ist. Werbemaßnahmen Natürlich müssen wir von unserer Seite die Veranstaltung, nicht nur Ihnen, sondern auch dem Endkunden nahe bringen, um einen möglichst großen Erfolg für Sie zu erzielen. Aus diesem Grund beginnen wir bereits 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Messe zu bewerben. Dies geschieht nicht nur in ausgewählten regionalen Zeitschriften sondern auch über Plakate (öffentliche Plakatierung in den Orten der Aussteller, kann nicht gewährleistet werden), das Internet und dem Hochzeitsjournal.... der Weg zum Erfolg
3 Foto: Manuel Schwarz
4 Ausstellungsbedingungen der 3W Medien- & Eventagentur, Heilbronn 1. Veranstaltungstitel Traumstation: Hochzeit 2. Veranstalter 3W - Medien & Events Großgartacher Str Heilbronn Tel.: / Fax: / Veranstaltungsort Stadthalle Sinsheim 4. Öffnungszeit und Laufzeit sowie Auf- und Abbau Öffnungszeit Samstag von Uhr bis Uhr Sonntag von Uhr bis Uhr Laufzeit 06./07. Februar 2010 Messe rund um die Hochzeit Aufbau Samstag vor der Veranstaltung von Uhr bis Uhr Abbau Sonntag nach der Veranstaltung ab Uhr Eintritt Der Eintritt für Besucher beträgt 3,00 Euro pro Person - Kinder bis 12 Jahren frei. 5. Aussteller Anbieter von Produkten und Leistungen aller Art für Konzeption und Durchführung von Hochzeiten. Von den Ausstellern sind in der Anmeldung die vorgesehenen Angebotsbereiche konkret zu benennen. 6. Beteiligungspreise und Gebühren Die Mindestgröße eines Standes beträgt 6qm. Folgende Nettopreise sind festgesetzt worden: Sinsheim 50,00 Euro/qm ohne Stellwände (Foyer und im Innenbereich der Halle (außen herum)) Sinsheim 60,00 Euro/qm mit Stellwände (im Innenbereich der Halle (mitte)) Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer Inklusiv Stromanschluss, darüber hinaus muss ein Starkstromanschluss bestellt werden (+ 40,00 Euro) Ausstellerausweise Jeder Aussteller bekommt fünf Ausstellerausweise kostenlos, jeder weitere kostet 2,00 Euro. 7. Anmeldung Die Anmeldung ist ausschließlich anhand der beigefügten Ausstelleranmeldung unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben, an die o.g. Adresse, einzusenden. In der Anmeldung aufgeführte Bedingungen oder Vorbehalte, von seitens des Ausstellers werden nicht berücksichtigt. Besondere Platzwünsche, die nach Möglichkeit berücksichtigt werden, stellen keine Bedingung für eine Teilnahme dar. Ein Konkurrenzausschluss wird nicht zugestanden. Die Anmeldung ist verbindlich und erst mit dem Eingang beim Veranstalter vollzogen und bindend bis zur schriftlichen Mitteilung über die Zulassung oder Nichtzulassung. Anmeldetermin Anmeldetermin für Aussteller ist spätestens der 20. November Zulassung Es werden nur Aussteller zugelassen, deren Produkte und Leistungen dem Angebot der Veranstaltung entsprechen. Über die Teilnahmeberechtigung von Ausstellern entscheidet der Veranstalter. Ein Rechtsanspruch auf eine Zulassung besteht nicht. Aussteller, die ihren finanziellen Verpflichtungen dem Veranstalter gegenüber nicht nachgekommen sind oder gegen die Teilnahmebedingungen sowie gesetzliche Bestimmungen verstoßen haben, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Die Zulassung als Aussteller mit den Ausstellungsgütern wird schriftlich bestätigt und ist nur für den darin genannten Aussteller gültig. Mit der schriftlichen Bestätigung der Zulassung ist der Ausstellungsvertrag zwischen der 3W Medien- und Eventagentur und dem Aussteller vollzogen. Der Veranstalter ist berechtigt, die erteilte Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. Ist die Fläche aus vom Veranstalter verschuldetem Anlaß nicht verfügbar, so hat der Aussteller Anspruch auf Rückerstattung des Beteiligungspreises. Eine Forderung auf Schadensersatz besteht nicht. Die Erstellung der Hallen-Einteilungspläne und die entsprechende Mitteilung der Standzuteilung ist nach Eingang der Anmeldung vorgesehen. Der Veranstalter kann, wenn es die Umstände zwingend erfordern, unter Darlegung der Gründe abweichend von der Zulassung und unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit für den Aussteller einen Platz in anderer Lage zuweisen oder die Standgröße geringfügig verändern. Er behält sich vor, den Eingang der Halle zu verlegen. 9. Zahlungsbedingungen Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller gleichzeitig mit der Zulassung zu gesendet. Beanstandungen sind unverzüglich nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Einwendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von dem Veranstalter erstellten Teilnahmerechnungen sind ohne Abzug mit 50% zum fällig. Die restlichen 50% sind bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zahlbar. Nach dem ausgestellte Rechnungen sind sofort in voller Höhe zahlbar. Die Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungen, die gesondert in Auftrag gegeben werden, sind vom Leistungs- oder Lieferzeitpunkt spätestens ab dem Rechnungsdatum fällig. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten gesandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Schuldner. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer erbeten an: N. Winkler Volksbank Heilbronn Kontonummer: BLZ: Mit Eintritt des Verzuges werden Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz berechnet. Der Veranstalter kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt 11 der Bedingungen. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann der Veranstalter das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aussteller aufgrund des Pfandrechts zurückbehalten. 560 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Der Veranstalter kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkaufen. Für Beschädigungen und/oder Verlust des Pfandgutes haftet der Veranstalter nicht. 10. Mitaussteller und Gemeinschaftsstände Ohne Genehmigung des Veranstalters ist es nicht gestattet, einen zugewiesenen Stand oder Teile davon gegen Entgelt oder ohne Vergütung an Dritte abzugeben. Für Waren oder Firmen, die nicht in der Zulassung genannt sind, darf auf dem Stand nicht geworben werden. Die Aufnahme eines Mitausstellers hat der Mieter schriftlich bei dem Veranstalter zu beantragen. Der Mitaussteller unterliegt denselben Bedingungen wie der Hauptaussteller. Er hat ein entsprechendes, von dem Veranstalter festgelegtes, Mitausstellerentgelt in Höhe von 200,00 Euro je Mitaussteller an den Veranstalter zu zahlen. Mitaussteller nehmen Leistungen des Veranstalters nicht unmittelbar, sondern nur über den Hauptaussteller in Anspruch. Im anderen Fall ist der Veranstalter berechtigt, diese Leistungen auch dem Hauptaussteller selbst in Rechnung zu stellen er haftet dafür als Gesamtschuldner. Die Aufnahme eines Mitausstellers, ohne die Zustimmung des Veranstalters, berechtigt diese den Vertrag mit dem Hauptaussteller fristlos zu kündigen und den Stand auf seine Kosten räumen zu lassen. Der Aussteller verzichtet insoweit auf die Rechte der verbotenen Eigenmacht. Schadensersatzansprüche stehen dem Hauptaussteller nicht zu. Mitaussteller sind alle Aussteller, die neben dem Hauptaussteller auf dem Stand ausstellen oder erscheinen. Sie gelten auch dann als Mitaussteller, wenn sie zu dem Hauptaussteller enge wirtschaftliche oder organisatorische Bindung haben. Firmenvertreter werden als Mitaussteller nicht zu gelassen. Zusätzlich vertretene Hersteller solcher Geräte, Maschinen oder sonstige Erzeugnisse, die zur Demonstration des Warenangebotes eines Ausstellers erforderlich sind und nicht angeboten werden, gelten nicht als Mitaussteller. Größere Gemeinschaftsstände kann der Veranstalter genehmigen, wenn sie sich in die fachliche Gliederung der Veranstaltung einfügen lassen. Im übrigen gelten alle Bestimmungen für jeden Aussteller. Wird ein Stand zwei oder mehrere Firmen gemeinsam zugeteilt, so haftet gegenüber dem Veranstalter jede Firma als Gesamtschuldner. Die gemeinschaftlich ausstellenden Firmen sollen einen gemeinsamen Vertreter in der Anmeldung benennen.
5 11. Rücktritt, Nichtteilnahme und Ausschluß Bis zur Zulassung ist der Rücktritt von der Anmeldung möglich. Ein Rücktrittsentgelt in Höhe von 250,00 Euro (Veranstaltungsaufwand) zzgl. Umsatzsteuer ist zu zahlen. Dies tritt auch dann zu, wenn die angemeldete Fläche später wieder vermietet werden kann. Der Unkostenbeitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Nach der Zulassung ist ein Rücktritt oder eine Reduzierung der Standfläche durch den Aussteller nicht mehr möglich. Der gesamte Teilnahmebetrag, die vollen Nebenkosten und voller Schadensersatz sind zu zahlen. Der Austausch von nicht belegten Flächen durch den Veranstalter zur Wahrung des optischen Gesamtbildes entbindet den Aussteller nicht von seiner Zahlungspflicht. Eine Weiter- oder Untervermietung kann durch den Aussteller nicht erfolgen. Bei Nichtteilnahme eines Mitausstellers ist das Mitausstellerentgelt voll zu zahlen. Der Rücktritt und die Nichtteilnahme des Hauptausstellers führt gleichzeitig zum Ausschluß und Widerruf der Zulassung des Mitausstellers oder zusätzlich vertretenen Unternehmens. Wird die Eröffnung des gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Ausstellers / Mitausstellers beantragt oder ein derartiger Antrag mangels Messe abgewiesen, ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Von dem Antrag des Verfahrens hat der Aussteller in jedem Fall unverzüglich zu informieren. Für die Zahlungsverpflichtungen gelten die vorstehenden Absätze entsprechend. Aussteller, welche sich ungebührlich benehmen, können von dem Veranstalter mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. In diesem Falle verfällt die gesamte Standmiete zugunsten des Veranstalters. 12. Ausstellungsgüter und Verkaufsregelung Waren oder Leistungen, die in der Zulassung nicht aufgeführt sind, dürfen nicht ausgestellt oder angeboten werden. Nicht zugelassene Güter können durch den Veranstalter auf Kosten des Ausstellers entfernt werden. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Betrieb und die Vorführung der Ausstellungsstücke ist nur im Rahmen der zugelassenen Normen möglich. Der Verkauf von Waren und der Abschluß von Dienstleistungs-Verträgen sind grundsätzlich gestattet. Die Abgabe von Lebensmitteln gegen Bezahlung ist nicht gestattet. Auch bei unentgeltlicher Abgabe von Lebensmitteln ist ein Fremd-Catering rechtzeitig bei dem Veranstalter anzumelden und von ihm zu genehmigen. Anfallende behördliche Gebühren werden dem Aussteller entsprechend in Rechnung gestellt. Grundsätzlich sind die Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb zu berücksichtigen. Wer dagegen verstößt, kann von dem Veranstalter entschädigungslos auch während der Messe ausgesperrt werden. 13. Ausstellerausweise Der Veranstalter gibt Ausstellerausweise an die Aussteller aus. Die Ausstellerausweise sind ausschließlich für die Aussteller, deren Standpersonal und Standbeauftragte bestimmt. Die Ausweise sind persönlich und nicht übertragbar. Er ist am Eingang der Halle vorzuweisen. Bei Missbrauch wird der Ausweis ersatzlos eingezogen. 14. Werbung im Messegelände Exponate, Drucksachen und Werbemittel dürfen nur innerhalb des gemieteten Standes ausgestellt werden. Andere Werbemaßnahmen auf dem Messegelände sind durch den Veranstalter zu genehmigen. Es sind nur messbezogene Werbemaßnahmen der Aussteller zulässig, die nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen oder weltanschaulichen oder politischen Charakter haben. Der Veranstalter ist berechtigt, die Ausgabe und das Zurschaustellen von Werbemittel, die zu Beanstandungen Anlaß geben können, zu untersagen und die vorhandenen Bestände dieses Werbematerials für die Dauer der Veranstaltung sicherzustellen. Optische, sich bewegende und akustische Werbemittel sind erlaubt, sofern diese den Nachbarn nicht belästigen und die messeeigene Ausrufanlage in den Hallen nicht übertönen. Der Veranstalter kann Verstößen gegen diese Regelung einschreiten und Abänderungen verlangen. Daneben ist eventuell die Genehmigung für musikalische Wiedergaben aller Art bei der GEMA Bezirksdirektion Stuttgart; Herdweg 63, Stuttgart gegen eine Gebühr erforderlich. Die Bestimmungen des Uhrheberrechtes sind zu beachten. 15. Aufbau der Messestände Der Aussteller verpflichtet sich, seinen Stand innerhalb der angegebenen Fristen auf- und abzubauen und zu räumen. Die Verletzung dieser Verpflichtung gibt dem Veranstalter das Recht, auf Rechnung und Gefahr des Ausstellers aller geeignet erscheinenden Maßnahmen zu ergreifen. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften sind für den Aussteller und für seine Auftragsnehmer verbindlich. Alle für den Aufbau verwendeten Materialien/Dekostoffe, müssen schwer entflammbar sein! 16. Betrieb der Messestände Während der Öffnungszeiten der Veranstaltung ist der Stand mit Informationspersonal zu besetzen und für Besucher zugänglich zu halten. Fremde Stände dürfen außerhalb der täglichen Messeöffnungszeiten ohne Erlaubnis des Standinhabers nicht betreten werden. Musikdarbietungen, Lautsprecherdurchsagen, Shows und Präsentationen sind bis zum 27. November 2009 anzumelden und durch den Veranstalter zu genehmigen. Eine Belästigung anderer Aussteller oder eine Störung des Messeablaufs durch Lautstärke, besondere Effekte o.ä. ist zu vermeiden. Es ist generell auf das Interesse der anderen Aussteller Rücksicht zu nehmen. 17. Technische Leistungen Für die allgemeine Heizung, Kühlung und Beleuchtung der Halle sorgt der Veranstalter. Die Kosten der Verbräuche und alle anderen Dienstleistungen werden dem Aussteller (Hauptaussteller) gesondert berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt, angemessene Vorschüsse bzw. Pauschalen zu verlangen. Sämtliche Installationen dürfen nur von dem Veranstalter bzw. den von ihm beauftragten Unternehmen durch geführt werden. Innerhalb des Standes können Installationen auch von anderen Firmen ausgeführt werden, die der Veranstalter auf Anforderung zu benennen sind. Der Veranstalter ist zu Kontrolle der Installationen berechtigt, aber nicht verpflichtet. Der Aussteller haftet für die durch die Installationen verursachten Schäden. Anschlüsse, Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind, den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprechen oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers entfernt werden. Der Standinhaber haftet für alle Schäden, die durch unkontrollierte Entnahme von Energie entstehen. 18. Entsorgung und Reinigung Jeder Aussteller hat seinen Abfall/Reststoff eigenverantwortlich zu entsorgen. Für Abfälle die durch den Veranstalter entsorgt werden müssen, fallen Gebühren in Höhe von pauschal 30,00 Euro an, die an den Aussteller berechnet werden. Der Veranstalter sorgt für die Reinigung des Geländes, Halle und der Gänge. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss vor Veranstaltungsbeginn beendet sein. 19. Bewachung Während der Auf- und Abbauzeiten besteht eine allgemeine Aufsicht. Der Veranstalter ist berechtigt, die zur Kontrolle und Bewachung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Eine Bewachung des Eigentums des Ausstellers muss dieser selbst organisieren. Über Art und Durchführung dieser Bewachung muss der Veranstalter in Kenntnis gesetzt werden und sein Einverständnis erteilen. 20. Ausstellungsversicherung und Haftungsausschluß Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für Ausstellungsgüter sowie Standeinrichtungen und schließt jede Haftung für Schäden und Abhanden kommen aus. Der Haftungsausschluß erfährt auch durch die Bewachungsmaßnahmen des Veranstalters keine Einschränkung. Dem Aussteller wird empfohlen, die notwendigen Versicherungen abzuschließen. Der Aussteller haftet auch für Personen- und Sachschäden die durch den Auf- und Abbau des Standes oder seine Ausstellungsgüter entstehen. Der Aussteller ist darüber hinaus verpflichtet, da seine ausgestellten und in betriebbefindlichen Maschinen und Geräte Schutzvorrichtungen anzubringen, die den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. 21. Hausrecht Der Veranstalter übt im gesamten Messegelände für den Aufbau, Lauf- und Abbauzeit der Veranstaltung das Hausrecht aus. Der Veranstalter ist berechtigt Fotografien, Zeichnungen, Film- und Videoaufnahmen vom Messegeschehen, den Ständen und den Ausstellungsgütern anfertigen zu lassen und diese für Werbung oder allgemeine Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller aus irgend einem Grunde Einwendungen dagegen oder finanzielle Ansprüche erheben kann. 22. Vorbehalte Der Veranstalter ist bei Vorliegen von zwingenden Gründen oder im Falle höherer Gewalt unter Berücksichtigung der Interessen der Aussteller an der Durchführung berechtigt, die Messe zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder zeitweise ganz oder teilweise zuschließen oder Abzusagen. Die Aussteller haben in solchen Begründeten Ausnahmefällen, wie überhaupt in sämtlichen Fällen höherer Gewalt, weder Anspruch auf Rücktritt oder Minderung des Beteiligungspreises noch auf Schadenersatz. Findet die Messe aus den vorgenannten Gründen nicht statt, wird der Aussteller mit einem Anteil des Beteiligungspreises in Anspruch genommen, der den der Veranstalter entstandenen Kosten (inkl. Hallenmiete) entspricht. Eine nach Abzug der Kosten verbleibende Differenz wird dem Aussteller zurückbezahlt. 23. Schlussbestimmungen Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Alle Ansprüche der Aussteller gegenüber dem Veranstalter verjähren innerhalb 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit den Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Erfüllungsort und Gerichtstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Heilbronn a. N. Änderung dieser Vereinbarung bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Alle nachfolgenden Rundschreiben und schriftlichen Mitteilungen gelten als integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung.
6 Wir freuen uns auf Sie! 3W Medien & Events Großgartacher Str Heilbronn Tel.: Fax: Mobil: info@3w-medien-events.de Bilder: Foto May, Wiesloch Text, Grafik & Layout: 3W Medien & Events, Heilbronn
o Pauschale Standgebühr (bis 100 qm) 250,00 jeder weitere qm 2,00 Für meinen Stand benötige ich qm Grundfläche, m Front, m Tiefe.
24.-25. Mai 2014 Messegelände Rendsburg Anmeldung und Standbestellung Bitte deutlich ausfüllen, da diese Angaben für den Katalog- und Interneteintrag verwendet werden. Firma: Ansprechpartner: Anschrift:
MehrSchöne Bescherung! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Irene Bruckmann, Traudel Hennig, Christine Risch Ferreira
SchöneBescherung! Am1.Adventswochenende,26.+27.November2016findet dieverkaufsausstellung SchöneBescherung nachsiebenjahren imschmuckmuseumzumdrittenmalimneuenemma KreativzentrumPforzheimstatt. MitdemehemaligenEmma
MehrAnlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1)
Gemeinde Gemmingen Anlage 1 An das Bürgermeisteramt Gemmingen Hauptamt Frau Karin Gross Hausener Str. 1 75050 Gemmingen I. Antrag Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Ich beantrage
MehrTeilnahmerichtlinien. 1. Anmeldung / Anerkennung
Teilnahmerichtlinien 1. Anmeldung / Anerkennung Die Anmeldung kann nur durch Einsendung der ausgefüllten, rechtsverbindlich unterschriebenen Anmeldung an den Veranstalter erfolgen. Die Anmeldung ist erst
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrANMELDUNG Teil 1. Anmeldeformular / Kontaktdaten. Ja, wir nehmen gerne an der Hochzeitsmesse/Babymesse 2014 teil.
ANMELDUNG Teil 1 Anmeldeformular / Kontaktdaten Ja, wir nehmen gerne an der Hochzeitsmesse/Babymesse 2014 teil. Nein, wir können leider nicht teilnehmen. Firma Ansprechpartner Straße/ HNr. PLZ / Ort Telefon
MehrAlle Wege zu Deiner neuen Karriere!
Alle Wege zu Deiner neuen Karriere! Ausstellervertrag/Rechnungsdaten für die Jobmesse Erfurt am 06.09.2014 Firmenname Inhaber, Geschäftsführer Straße PLZ, Ort Telefon Fax E-Mail Homepage Ausstellerfläche
MehrSichere Kapitalanlage in KA-Durlach! Alte Weingartener Straße 46
Herrling & Partner GmbH - immoservice Tel.: 07244-9068 Sichere Kapitalanlage in KA-Durlach! Alte Weingartener Straße 46 Kaufpreis: 99.900,- zzgl. 3,57% Provision inkl. gesetzl. Mwst. Lage: Alte Weingartener
MehrReisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma
MehrMeran // 31. Mai 05. Juni 2015. Teilnahmebedingungen für Aussteller
Meran // 31. Mai 05. Juni 2015 Teilnahmebedingungen für Aussteller Meran // 31. Mai 05. Juni 2015 TEILNAHMEBEDINGUNGEN INHALT 1. Titel der Veranstaltung 2. Veranstalter & Organisation 3. Technische Leistungen
MehrVeranstaltungsspezifische Ergänzungen zu zu den den Allgemeinen Teilnahmebedingungen Teil (ATB) (ATB) der Hamburg Messe und Congress GmbH
Bereich Tourismus Bereich Tourismus Veranstalter und Rechtsträger: Hamburg Messe und Congress GmbH Telefon: +49 40 3569-0 info@hamburg-messe.de Postfach 30 24 80 20308 Hamburg Telefax: +49 40 3569-2203
MehrFirma: Ansprechpartner: Anschrift:
09.-10. Mai 2015 Messegelände Rendsburg Anmeldung und Standbestellung Bitte deutlich ausfüllen, da diese Angaben für das Ausstellerverzeichnis und den Interneteintrag verwendet werden. Firma: Ansprechpartner:
MehrMuster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln
Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
MehrMustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)
Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrFachkonferenz Zahlungsverkehr der Zukunft
Fachkonferenz Zahlungsverkehr der Zukunft Fachkonferenz Location Sponsorenpakete Anmeldung Kontakt AGBs Fachkonferenz Zahlungsverkehr der Zukunft Fachkonferenz Zahlungsverkehr der Zukunft Vom 5. bis 6.
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle
MehrBeteiligungsangebot für den 10. Tag der Luft- und Raumfahrtregionen 7. Juli 2015 in Friedrichshafen
Beteiligungsangebot für den 10. Tag der Luft- und Raumfahrtregionen 7. Juli 2015 in Friedrichshafen 10. Tag der Luft- und Raumfahrtregionen am 7. Juli 2015 in Friedrichshafen Der Tag der deutschen Luft-
MehrHiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an.
Anmeldeformular Zertifikat zum CRM in der Gesundheitswirtschaft Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder aus und senden oder faxen Sie die Anmeldung unterschrieben an uns zurück und legen einen kurzen
MehrDie Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:
Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited
MehrHeimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG
Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)
Mehrß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich
MehrAusstellerinformationen zur Deutschen Anlegermesse 2012 2. 3. März 2012
Ausstellerinformationen zur Deutschen Anlegermesse 2012 2. 3. März 2012 Anfahrt Zufahrtsausweise Auf und Abbauzeiten Brandschutztechnische und bauamtliche Abnahme der Messestände Austellermaterialien Anlieferung
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Huth Sport Marketing GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Huth Sport Marketing GmbH Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden mit uns abgeschlossenen Lehrgangsvertrags. Abweichungen bedürfen
MehrAllgemeine Bedingungen CHALLENGE Spezialmarkt 2016 anlässlich des CHALLENGE REGENSBURG am 14.08.2016 in Regensburg
Allgemeine Bedingungen CHALLENGE Spezialmarkt 2016 anlässlich des CHALLENGE REGENSBURG am 14.08.2016 in Regensburg 1. Willkommen Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum CHALLENGE-Spezialmarkt 2016! Zu Ihrer
MehrMaklerauftrag für Vermieter
1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.
MehrAUSSTELLERANMELDUNG MIT EIGENEM MESSESTAND
Rücksendung des Formulars bitte bis 1. Februar 2016 an: Deutscher Apotheker Verlag INTERPHARM Aussteller-Service Birkenwaldstraße 44 70191 Stuttgart Telefon: 07 11 / 25 82 401 Fax: 07 11 / 62 07 204 Email:
MehrTeilnahmebedingungen für den deutsch- russischen Jugendaustausch Elbharmonie HafenCity- WG vom 28. Dezember 2015 14. Januar 2016 in Hamburg
Teilnahmebedingungen für den deutsch- russischen Jugendaustausch Elbharmonie HafenCity- WG vom 28. Dezember 2015 14. Januar 2016 in Hamburg 1. Anmeldung Wir bitten, die Anmeldung mittels des vorgesehenen
MehrRechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding
Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding 1. Die Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts Eine Körperschaft des öffentlichen
MehrMarkenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke
Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrAuf Kurs bleiben mit Projektmanagement Kompass in bewegten Zeiten PM Forum 2012, 23.-24. Oktober 2012 PMO Tag, 22. Oktober 2012 NCC Ost, Nürnberg
Auf Kurs bleiben mit Projektmanagement Kompass in bewegten Zeiten PM Forum 2012, 23.-24. Oktober 2012 PMO Tag, 22. Oktober 2012 NCC Ost, Nürnberg Geschäftsbedingungen für Sponsoren und Aussteller 1. Ausstellungskonzept
MehrMandanten-Fragebogen
Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen
MehrNutzungsordnung für den Veranstaltungsbereich des Hofgärtnerhauses im Schlossgarten Oldenburg
Nutzungsordnung für den Veranstaltungsbereich des Hofgärtnerhauses im Schlossgarten Oldenburg Das im 19. Jahrhundert errichtete Hofgärtnerhaus gehört zu den bedeutenden historischen Gebäuden in Oldenburg.
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrAusstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen
Ausstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen Hiermit wird zwischen der HLMC Events GmbH und: Firma: Abteilung: Straße: PLZ/Ort: eine Ausstellervereinbarung für die CloudConf 2012 getroffen. Die
MehrPANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und
PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
MehrMürwiker Str. 156a Flensburg, 24944. Anmeldung. Fußballferien-Camp der Soccer-Arena-Flensburg (Sum Sum)
Anmeldung Fußballferien-Camp der Soccer-Arena-Flensburg (Sum Sum) Hiermit melde ich mich verbindlich zum Fußballferien-Camp in der Soccer-Arena-Flensburg an: Name, Vorname Geburtsdatum Ort / Straße / Nr.
Mehr1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?
Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die
MehrHäufig gestellte Fragen
www.exporeal.net Häufig gestellte Fragen Save the date EXPO REAL Datum: 4. - 6.10.2016 Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur EXPO REAL. Allgemeine Fragen rund um die Messe Welche Branchen
MehrCovermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -
Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand
Mehr4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).
Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort
MehrTEILNAHMEBEDINGUNGEN HEIMTEXSUISSE 2017
TEILNAHMEBEDINGUNGEN HEIMTEXSUISSE 2017 19.04.2016 BERNEXPO AG Mingerstrasse 6 Postfach CH-3000 Bern 22 Tel. +41 31 340 11 11 Fax +41 31 340 11 10 http://www.heimtexsuisse.ch, heimtexsuisse@bernexpo.ch
MehrMontessori Verein Kösching e.v.
Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber
MehrNetzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
MehrHost-Providing-Vertrag
Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrBei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.
Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrHintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.
HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker
MehrNetzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,
MehrTeilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen
Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo
Mehr(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)
Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:
MehrP A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain
Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,
MehrGOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG
ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:
MehrBesuchertouren Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Herausgeber Stand Juni 2012 Bereich Marketing und Öffentlichkeitsarbeit Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Durchführung
Mehr87110203 Glas satiniert Preis auf Anfrage Lage nach Standskizze: MA-1. 87110103 Glas satiniert Preis auf Anfrage Lage nach Standskizze: MA-1
AC Standwände Sie haben Fragen? +49 (0) 69 75 75-60 01, 62 67 Hiermit miete ich bei: Messe Frankfurt Medien & Service GmbH Fair construction Ludwig-Erhard-Anlage 1 Postfach 150210 60327 Frankfurt am Main
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz
Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.
MehrFreier Mitarbeiter Vertrag
Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrStammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.
AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf
MehrAnlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer
MehrNetzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)
Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma
Mehr1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses
MehrSTOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.
STOP! ACHTUNG! Die nachfolgenden Unterlagen dürfen Sie nur und ausschließlich nach Rücksprache mit unserem Kundenservice verwenden, falls unser Reseller (= Ihr Provider) die für Sie registrierten Domainnamen
MehrDarlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift
Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in
MehrPrivatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I
Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage
MehrWebhosting Vereinbarung
Webhosting Vereinbarung Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart bezeichnet und nachfolgend als Vertragspartner bezeichnet
MehrStadtrecht der Stadt Mannheim
7.8 Überlassungsbedingungen für die Veranstaltungsräume (Halle, Galerie, Raum 1) im vom 01.07.1981, in der Fassung vom 13.11.97, gemäß Gemeinderatsbeschluß v. 25.11.97 gültig ab dem 1. Januar 1998 1. Grundsätzliches
MehrMiet- und Benutzungsordnung für das Höfle 350.550
vom 26.01.1995 zuletzt geändert am 12.10.2011 Inhaltsverzeichnis Seite I. ALLGEMEINE MIET- UND BENUTZUNGSBEDINGUNGEN... 2 1. Geltungsbereich... 2 2. Zuständigkeit... 2 3. Mietvertrag... 2 4. Veranstalter...
MehrMediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013
Mediationsordnung 1 Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013 1 (1) Der BDP kann in geeigneten Fällen den jeweiligen Parteien vorschlagen
MehrSatzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.
Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März
MehrS a t z u n g. des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5. 1 Übergangswohnheim
S a t z u n g des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5 1 Übergangswohnheim Das Amt Langballig betreibt die Gemeinschaftsunterkunft in Grundhof
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn
Mehr10. Keine Annahme weiterer Arbeiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrInformationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung
Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung Zulassung von Trägern 176 Sozialgesetzbuch (SGB) III Grundsatz (1) Träger bedürfen der Zulassung durch eine fachkundige Stelle,
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH 1. Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend: AEB ) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
MehrAnmeldeformular Fuldaer Hochzeitsträume, So. 25. Oktober 2015 Maritim Hotel am Schlossgarten ( Orangerie )
Anmeldeformular Fuldaer Hochzeitsträume, So. 25. Oktober 2015 Maritim Hotel am Schlossgarten ( Orangerie ) Seite 1/4 Firma Ansprechpartner Firmenanschrift Rechnungsanschrift PLZ/ Ort Telefon Mobil Email
MehrANMELDUNG FÜR BVDW tools Lounge Berlin, 16.-17. Juni 2015
ANMELDUNG FÜR BVDW tools Lounge Berlin, 16.-17. Juni 2015 Ihr Kontakt: BVDW Jennifer N. Morgan Leiterin Messen und Kooperationen T: 0211-600-456-22 E: morgan@bvdw.org Messe Berlin Rita Schönberg Project
MehrChinesischkurse 1x pro Woche Kursname Zeit Zielgruppe Lehrmaterial Preis Chinesisch für Einsteiger
kurse 1x pro Woche 15x Mo 05.10.2015 15x Mi 07.10.2015 15x Do 08.10.2015 ab Lektion 6 15x Fr 15:00 16:30 Uhr 09.10.2015 1 15x Di 15:00 16:30 Uhr 06.10.2015 kurse 1x pro Woche 1 15x Do 08.10.2015 Vorbereitung
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. André Müller IT Dienstleister
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN André Müller IT Dienstleister 1. Allgemeines: Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der André Müller IT Dienstleistungen,
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
215.229.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2001 Nr. 128 ausgegeben am 10. Juli 2001 Gesetz vom 16. Mai 2001 über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VersVG) Dem nachstehenden
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrZivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10. Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d.
Zivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10 Schuldnerverzug Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d. 280 BGB Aber: Verzögerungsschaden nur nach 280 II BGB,
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2
MehrDritten übermitteln. Verlangen Hersteller oder Distributoren detailliertere Angaben über die gespeicherten Daten (um allfälligem Missbrauch vorzubeugen, zur Datenkontrolle oder für statistische Zwecke)
MehrGemeinschaftsinitiative Cluster Neue Werkstoffe
Anmeldung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsinitiative Cluster Neue Werkstoffe auf der Composites Europe 10. Europäische Fachmesse & Forum für Verbundwerkstoffe, Technologie und Anwendungen 22. - 24. September
MehrBenutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus
Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus 1 Zweckbestimmung 1. Das im Jahr 1970/71 erstellte Feuerwehrgerätehaus an der Florianstraße steht im Eigentum der Gemeinde Winterbach. Der große Übungssaal
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. der
Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle
Mehr