Schulsozialarbeit - Rahmenkonzept. Erarbeitet aufgrund der Evaluation im Schuljahr 2007/08 durch das BüroWest

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1 Schulsozialarbeit - Rahmenkonzept Erarbeitet aufgrund der Evaluation im Schuljahr 2007/08 durch das BüroWest Version 16. April 2008

2 Abteilung Bildung und Jugend Schulverwaltung Telefonnummer Faxnummer Das nachfolgende Konzept richtet sich nach dem Konzeptraster der Empfehlungen zur Einführung von Schulsozialarbeit der Bildungsdirektion des Kantons Zürich mit einzelnen ortspezifischen Abweichungen. Die Ausgangslage ist in der Evaluation bereits beschrieben.

3 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Ziele 2. Leistungen 3. Struktur 4. Arbeitsweise und Rahmenbedingungen 5. Zeitplan 6. Budget

4 Seite 4 9 Allgemeine Ziele 1. Allgemeine Ziele Aus der Erarbeitung des Konzepts haben sich einige ganz zentrale Anliegen ergeben, die mit der Einführung der Schulsozialarbeit in Schlieren erfüllt werden sollen und als übergreifende Zielsetzungen zu definieren sind. Sie ergeben ein zusammenhängendes Gesamtbild der Vorstellungen für die Schulsozialarbeit in Schlieren. Auszugehen ist vom ersten allgemeinen Ziel: Fälle und Situationen sollen möglichst früh erkannt und einer konstruktiven Bearbeitung zugeführt werden. Um das zu erreichen, müssen drei Wege beschritten werden: Erstens muss die Schulsozialarbeit eine hohe Präsenz vor Ort haben, um selbst entsprechende Beobachtungen anstellen zu können und von allen Beteiligten früh ansprechbar zu sein. Zweitens muss im Schulhaus ein Instrumentarium der Früherkennung installiert werden, das es der einzelnen Lehrperson erlaubt, eigene Beobachtungen richtig einzuordnen und frühzeitig an die Schulsozialarbeit weiterzugeben. Drittens soll die Schulsozialarbeit, besonders bei sozialen Problemen, bereits ab der Kindergartenstufe tätig werden. Daran schliesst ein zweites allgemeines Ziel: Die Schulsozialarbeit funktioniert als kompetente Triagestelle und nutzt die Möglichkeiten verschiedener Partner für die Problemlösung. Dieses Ziel macht eine gute Vernetzung notwendig und stellt eine der Entlastungen der Lehrpersonen dar, die sich nicht zentral in entsprechenden Netzwerken bewegen. Und als drittes allgemeines Ziel kann in der Folge formuliert werden Wo mehrere Partner für die Bewältigung von Problemen zusammenarbeiten (müssen), sorgt die Schulsozialarbeit für ein koordiniertes Vorgehen und für eine klare Definition der Zuständigkeit für die Fallführung (case management). Dieses Ziel setzt hohe Professionalität der Schulsozialarbeit, Kenntnisse der Methoden des case management und einiges an Verhandlungsgeschick voraus. Vor allem aus der Sicht der SchülerInnen lässt sich ein weiteres allgemeines Ziel formulieren: Die Schulsozialarbeit sorgt für einen konstruktiven Umgang mit Konfliktsituation zwischen Schülern, zwischen Schülern und Lehrpersonen sowie zwischen Eltern und Lehrpersonen. Dafür ist wiederum eine hohe Präsenz der Schulsozialarbeit vor Ort Voraussetzung, auch die niederschwellige Ansprechbarkeit, die altersgerecht ausgestaltet werden muss, die hohe Bekanntheit bei allen Beteiligten, weiter die Allparteilichkeit und die Schweigepflicht. Da Konflikte nicht nur im Einzelfall bearbeitet werden sollen, sondern generell der Umgang im Schulhaus in konstruktiven Bahnen ablaufen soll, ergibt sich in diesem Zusammenhang ein weiteres allgemeines Ziel: Die Schulsozialarbeit fungiert als Moderations-Stelle für Klassen- und Schulhausregeln und arbeitet mit allen Beteiligten auf entsprechende Abmachungen hin. Diese Aufgabe muss die Schulsozialarbeit in enger Zusammenarbeit und Absprache mit der Schulhausleitung und den Lehrpersonen wahrnehmen. Die Schulhausleitungen und die Lehrpersonen müssen die Regeln tragen, da sie im Unterschied zur Schulsozialarbeit bei Regelverletzungen sanktionierend intervenieren können Die Moderation der Erarbeitung von Klassen- und Schulhausregeln bedeutet die Arbeit mit Klassen und grösseren Einheiten, auch in Projekten und Sonderveranstaltungen.

5 Seite 5 9 Leistungen Als letztes allgemeines Ziel ergab sich aus der Konzeptarbeit: Die Schulsozialarbeit trägt dazu bei, dass möglichst wenige schwierige Situationen für Einzelne, Gruppen, Klassen oder das ganze Schulhaus entstehen. Damit ist präventive Arbeit der Schulsozialarbeit auf verschiedenen Ebenen gemeint: Gewichtige Mitarbeit bei den verschiedenen Präventionsaufgaben der Schule (z.b. Suchtprävention, Gewaltprävention usw.), Mitarbeit bei das Schulklima und die Schulkultur entwickelnden Projekten, Entwicklung von Projekten aus der konkreten Situation in Schlieren heraus (z.b. im interkulturellen Bereich). Daran anschliessend können die Zielgruppen in allgemeiner Form genannt werden: Einzelne SchülerInnen SchülerInnen-Gruppen Lehrpersonen Eltern Klassen Gesamtschulhaus Kooperationspartner 2. Leistungen Aus dem in den kantonalen Empfehlungen vorgestellten möglichen Leistungskatalog der Schulsozialarbeit und in Ergänzung dazu hat die Schulsozialarbeit in Schlieren schwergewichtig die folgenden Leistungen zu erbringen (fettgedruckt die Prioritäten): Bekanntheit, Niederschwelligkeit, Zugänglichkeit, Anlaufstelle Die Schulsozialarbeit macht sich und ihr Angebot systematisch allen Schulakteuren bekannt (Klassenbesuche, Schulhausteam, Elternveranstaltungen, Flyer usw.). Die Schulsozialarbeit ist regelmässig und zu geeigneten Zeiten (Pausen usw.) vor Ort präsent. Die Schulsozialarbeit hat definierte Ansprechzeiten vor Ort. Die Schulsozialarbeit definiert weitere schüler-/lehrer- und elterngerechte Ansprechmöglichkeiten (Briefkasten, Telefon usw.). Die Schulsozialarbeit fungiert für alle Schulakteure als kurzfristige Informations- und Auskunftsstelle und macht Kurzberatungen. Qualitätsziel: Auf alle Ansprachen erfolgt innert nützlicher Frist eine Reaktion. Früherfassung, Triage Die Schulsozialarbeit macht eigene Beobachtungen während der Präsenz, analysiert die Gründe, deretwegen sie in Anspruch genommen wird, und folgert daraus an Absprache mit Schulleitung und Lehrpersonen allgemeinere Massnahmen. Die Schulsozialarbeit entwickelt zusammen mit dem Schulhausteam ein Früherfassungsinstrument. Die Schulsozialarbeit erstellt Kurzdiagnosen und leitet entsprechende Fälle wo notwendig, in Absprache mit Schulleitung und Lehrpersonen an Fachstellen weiter.

6 Seite 6 9 Leistungen Beratung, Case Management Die Schulsozialarbeit berät SchülerInnen mit persönlichen, sozialen und/oder familiären Problemen. Die Beratung bezieht das Familiensystem so weit wie sinnvoll mit ein. Die Schulsozialarbeit berät Lehrpersonen im Umgang mit schwierigen SchülerInnen und schwierigen Klassensituationen. Die Schulsozialarbeit berät bei Kindern, mit denen sie arbeitet, Eltern in Erziehungsfragen, soweit sie mit schulischen Schwierigkeiten des Kindes zusammenhängen. Wenn verschiedene Institutionen/Dienste in eine Situation involviert sind, setzt sich die Schulsozialarbeit für ein koordiniertes Vorgehen ein und übernimmt allenfalls nach Absprache mit Schulleitung/Schulpflege - die Fallführung selbst. Krisenintervention, Konfliktbearbeitung Die Schulsozialarbeit interveniert bei SchülerInnen in Krisensituationen mit dringendem Handlungsbedarf und sorgt für die Einleitung adäquater Massnahmen. Die Schulsozialarbeit interveniert in Konflikten zwischen SchülerInnen und Schülerinnengruppen und entwickelt konstruktive Konfliktbewältigungen. Die Schulsozialarbeit interveniert in Klassen bei Krisen und Konfliktsituationen in Absprache/auf Verlangen der Lehrpersonen/der Schulleitung in Kooperation mit den Lehrpersonen. Die Schulsozialarbeit trägt entsprechend den Abmachungen im Schulhaus und in Absprache mit der Schulleitung zur Bewältigung von Konflikten zwischen SchülerInnen und Lehrpersonen sowie zwischen Eltern und Lehrpersonen bei. Die Schulsozialarbeit erarbeitet mit den Schulakteuren und in Absprache mit der Schulleitung Umgangs- und Konfliktregeln für Konfliktbeteiligte, für Schulklassen und für das ganze Schulhaus. Prävention Die Schulsozialarbeit wirkt bei Präventionsangeboten/ -projekten von Lehrpersonen/im Schulhaus mit und macht fallweise eigene Angebote/Projekte in generellen (Sozialkompetenz usw.) oder spezifischen (Sucht usw.) Themen. Die Schulsozialarbeit arbeitet an Projekten für eine gewaltfreie und integrative Schulhauskultur mit. Die Schulsozialarbeit unterstützt die Partizipation der SchülerInnen in der Gestaltung des Schulalltags. Die Schulsozialarbeit berät die Schulleitung bei der Planung von Präventionsaktivitäten und macht sie auf problematische Entwicklungen im Schulhaus aufmerksam.

7 Seite 7 9 Struktur 3. Struktur Die Schulsozialarbeit ist ein aus der Jugendhilfe stammendes Angebot für die Schule, ist damit einer anderen Fachlichkeit als der schulischen verpflichtet und bedarf für die Wahrnehmung ihrer Rolle einer gewissen Unabhängigkeit von der direkten Weisungsberechtigten im Schulsystem. Die Empfehlungen des Kantons Zürich stellen dafür zwei Modelle vor, die an die konkrete Situation adaptiert werden können: Modell Schule plus : Die SchulsozialarbeiterInnen sind in der Gemeinde angestellt; das Jugendsekretariat erbringt dazu Leistungen fachlicher Art (Fachbegleitung, Vernetzung usw.). Modell Jugendhilfe all-in : Die SchulsozialarbeiterInnen sind beim Jugendsekretariat angestellt, das die ganze Führung übernimmt und der Schule per Leistungsauftrag die entsprechenden Leistungen gegen entsprechende Finanzierung zur Verfügung stellt. Bei Anstellung in der Gemeinde sind ebenfalls verschiedene Varianten vorfindbar: Unterstellung unter die Schul(haus)leitung Unterstellung unter eine spezielle Führungsstelle der Schulverwaltung Unterstellung unter den Sozialbereich (z.b. in der Stadt Zürich). Fachlich ist von einer Unterstellung unter die Schul(haus)leitung abzuraten, weil damit die Schulsozialarbeit zur Erfüllungsgehilfin der Leitung, allenfalls zur Feuerwehr wird und die Neutralität für SchülerInnen und Eltern nicht mehr gegeben ist. Eine Unterstellung unter die Leiterin der Schulverwaltung, wie sie in Schlieren vorgesehen ist, ermöglicht eine minimale Unabhängigkeit der Schulsozialarbeit. Dies ist aber noch nicht ideal und muss unbedingt durch fachliche Unterstützung/ Begleitung ergänzt werden. Ob eine anderweitige Unterstellung in der Verwaltung in Frage kommt, ist der Projektberatung nicht bekannt / wäre allenfalls zu prüfen. Längerfristig ist auf jeden Fall eine Lösung anzustreben, in der die Schulsozialarbeit einer auch fachlich zuständigen Stelle unterstellt wird. Anmerkung; Mit Beginn des Schuljahres 2008/09 wird die Schulsozialarbeit fachlich durch das Amt für Jugend und Berufsberatung unterstützt. Dies hat den gesetzlichen Auftrag, das Angebot der Schulsozialarbeit im Bezirk zu koordinieren und fachliche, wie auch strukturelle Unterstützung zu bieten. 4. Arbeitsweise und Rahmenbedingungen Um die im Konzept grundgelegten Ziele erreichen und Leistungen erbringen zu können, müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein: Die Schulsozialarbeit arbeitet nach den fachlichen Grundprinzipien der Sozialarbeit (Ressourcenorientierung, Beziehungsarbeit, Prozessorientierung, Systemorientierung), ergänzt durch die speziellen Methoden/Vorgehensweisen für den Bereich der Schulsozialarbeit. Die Grundvoraussetzungen der Schulsozialarbeit sind allseits zu akzeptieren: Schweigepflicht, Allparteilichkeit, relative Freiwilligkeit der Inanspruchnahme, keine Weisungs- und Sanktionierungskompetenz. Die Schulsozialarbeit hat in jedem Schulhaus einen günstig gelegenen Raum als Anlaufstelle.

8 Seite 8 9 Zeitplan Die MitarbeiterInnen der Schulsozialarbeit tauschen sich aus, übernehmen gegenseitig Stellvertretungen und helfen fallweise im Arbeitsbereich der KollegInnen aus. Die Schulsozialarbeitsstellen sind nach Möglichkeit bei gleichwertigen Bewerbungen gemischtgeschlechtlich zu besetzen. Interkulturelle Kompetenz ist am Arbeitsort Schlieren ebenfalls wichtig. Es wird ein Begleitgremium Schulsozialarbeit eingesetzt, in dem die Schulsozialarbeit, die Schulhausleitungen, die Schulpflege und die Leitung Schulverwaltung vertreten sind. Dieses Gremium führt ein regelmässiges Monitoring zum Zustand der Schule Schlieren in den schulsozialarbeiterisch wichtigen Bereichen durch und reflektiert die Entwicklung der Schulsozialarbeit. Die Schulsozialarbeit auf der Primarstufe und Kindergärten in Schlieren wird mit 200 Stellenprozent, aufgeteilt auf 3 oder 4 Stellen, ausgestattet. Dies ergibt sich aus den Schülerzahlen, dem hohen Sozialindikatoren und dem über die direkte Beratungsarbeit hinausgehenden Aufgabenkatalog der Schulsozialarbeit. Eine wesentlich tiefere Ansetzung des Pensums müsste die Streichung von Zielen und Leistungen zur Folge haben. In jedem Schulhaus findet mit Arbeitsbeginn eines/r entsprechenden Mitarbeiters/in der Schulsozialarbeit eine Weiterbildungsveranstaltung zur Einführung der Schulsozialarbeit statt: Allgemeine Themen, Kennenlernen der Beteiligten oder z.b. Erarbeitung konkreter Vereinbarungen können den Inhalt dieser Veranstaltung bilden. Bei der Einführung wird speziell auf die Situation (dezentrale Lagen) und Bedürfnisse der Kindergärten geachtet. In der Führung der Schulsozialarbeit werden adäquate Führungsinstrumente eingesetzt: Jahresplanung, Mitarbeitergespräche, Arbeitszeit- und/oder Leistungserfassung, Jahresauswertung, Controlling. Die Führung ist auch für die Einarbeitung der SchulsozialarbeiterInnen verantwortlich und sorgt für die Durchführung der Einführungsveranstaltungen in den Schulhäusern. Fachlich werden die SchulsozialarbeiterInnen durch das Amt für Jugend und Berufsberatung unterstützt. Dieses koordiniert die Vernetzung der Schulsozialarbeit im Bezirk und steht für Supervisionen sowie fachliche Unterstützung zur Verfügung. Für den Umgang mit den finanziellen Folgen der Weiterweisung von Fällen durch die Schulsozialarbeit wird eine praktikable Lösung gesucht 5. Zeitplan Die definitive Einführung ist im Zeitraum von Anfang Schuljahr 2008/2009 bis Beginn Rechnungsjahr 2009 vorgesehen. Anmerkung: Zur Umsetzung des vorliegenden Konzepts setzt die Schulpflege eine Koordinationsgruppe ein. 6. Budget Für den dauernden Betrieb der Schulsozialarbeit sind folgende Budgetbeträge vorzusehen (die Zahlen sind nach den Erfahrungen vor Ort einzusetzen): Personalkosten (Saläre, Sozialversicherung, Spesen, Weiterbildung und Beratung) Infrastrukturkosten (Räume etc.) Betriebskosten (Material, Projekte usw.) Für die Einführung sind folgende Investitionskosten vorzusehen Räume und Raumausstattung Arbeitsplatzausstattung Einführungskosten Schulhäuser

9 Seite 9 9 Budget Das Konzept wird an der Schulpflegesitzung vom bewilligt. Es tritt mit Beginn des Schuljahres 2008/09 in Kraft. S C H U L P F L E G E S C H L I E R E N Dr. Bea Krebs Präsidentin Sibylle Lucey Abteilungsleiterin

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