Umsetzung des Milchpaketes Was ergibt sich aus der Agrarmarktstrukturverordnung? 43. Woche der Erzeuger und Vermarkter BBV Herrsching,

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1 Umsetzung des Milchpaketes Was ergibt sich aus der Agrarmarktstrukturverordnung? 43. Woche der Erzeuger und Vermarkter BBV Herrsching, Dr. Elisabeth Viechtl Referat Milchwirtschaft Gliederung Einführung Regelungen in der Agrarmarktstruktur-VO Bündelung von Milch in Bayern derzeitige Situation Zusammenfassung Thema Umrechnungsfaktor Folie 2 1

2 EU-Milchpaket Anerkennungsvoraussetzungen für EO 1. Auf Initiative von Erzeugern gegründet 2. mindestens eines der folgenden Ziele: Sicherstellung einer planvollen und insbesondere in quantitativer Hinsicht nachfragegerechten Erzeugung Bündelung des Angebotes und der Vermarktung der Erzeugung ihrer Mitglieder Optimierung der Produktionskosten und Stabilisierung der Erzeugerpreise 3. Mindestanzahl von Mitgliedern (vom Mitgliedstaat festzulegen) 4. Mindestmenge an vermarktbaren Erzeugnissen (fakultativ) 5. hinreichende Sicherheit für die sachgerechte Ausübung der Tätigkeit 6. Satzung mit entsprechenden Regelungen Folie 3 Milchpaket - Vermarktungsregeln 1. Anerkennung als Erzeugerorganisation 2. Einhaltung von Vermarktungsgrenzen nicht mehr als 3,5 % der EU-Produktion nicht mehr als 33 % der nationalen Erzeugung nicht mehr als 33 % der nationalen Anlieferung Ausnahme für Mitgliedstaaten mit geringer Milchproduktion (45 %) CY,MT,LU 3. sofern die betreffenden Landwirte keiner anderen EO angehören, die ebenfalls in ihrem Namen solche Verträge aushandelt; Ausnahme: Erzeugungseinheiten liegen in unterschiedlichen Erzeugungsregionen (fakultativ) 4. soweit der Landwirt nicht aufgrund seiner Mitgliedschaft in einer Genossenschaft verpflichtet ist, gemäß deren satzungsgemäßen Bedingungen die Milch zu liefern 5. Meldung der Rohmilchmenge und des Vertragszeitraums vor den Verhandlungen Folie 4 2

3 Umsetzung Milchpaket Erzeugerorganisationen für Milch: bisher - neu bisher: Marktstrukturgesetz mit 18 produktbezogenen Durchführungs-VO neu: Regelungen zum Milchpaket in der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 Durchführungs-VO der KOM zur Regelung der Meldepflichten Durchführungs-VO der KOM zur Regelung von MS-übergreifenden EO Agrarmarktstruktur-Gesetz Agrarmarktstruktur-Verordnung Folie 5 Umsetzung Milchpaket Ziele aus bayerischer Sicht Keine über das EU-Recht hinausgehenden Anforderungen Im Vollzug praktikable Ausgestaltung (z. B. Anerkennungsverfahren, Überwachung, kartellrechtliche Anforderungen) Reibungsloser Übergang vom System MStrG auf das neue EUrechtliche System Vorteile gegenüber dem Marktstrukturgesetz nutzen Folie 6 3

4 Agrarmarktstrukturgesetz Ermächtigungen: Regelung der Voraussetzungen und des Verfahrens der Anerkennung Regelung von Mitteilungs-, Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Auskunftspflicht Besondere Regelungen im AgrarMSG Regelung der Zuständigkeiten Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsvorschriften Kartellfreistellung Einrichtung eines öffentlichen Registers Folie 7 Agrarmarktstruktur-VO Allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen ( 3) bisher: juristische Person des Privatrechts neu: oder des öffentlichen Rechts oder eine Personenvereinigung neu: Gründung auf Initiative der Erzeuger neu: Definition des Hauptsitzes auch bisher: schriftliche Satzung neu: einheitliche Bestimmungen für alle Rechtsformen Folie 8 4

5 Agrarmarktstruktur-VO Mitgliedschaft ( 9) neu: Mitglied kann nur sein, wer Erzeuger von Agrarurerzeugnissen ist Die Mitgliedschaft erlischt innerhalb eines Jahres, wenn ein Erzeuger die Erzeugung einstellt, soweit die Satzung keine kürzere Frist vorsieht und vereins- und gesellschaftliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Inaktive Mitglieder können nur Mitglied einer EO sein, wenn die Satzung vorsieht, dass diese keine Mehrheit der Stimmrechte in der EO haben dürfen. Folie 9 Agrarmarktstruktur-VO Doppelmitgliedschaft bei Milcherzeugergemeinschaften Doppelmitgliedschaft : EU-Regelung: Eine EO kann nur Verträge aushandeln, wenn die betreffenden Landwirte keiner anderen EO angehören, die ebenfalls in ihrem Namen solche Verträge aushandelt. Ausnahme: Landwirte, die über zwei getrennte Erzeugungseinheiten verfügen, die in unterschiedlichen geografischen Gebieten liegen Definition unterschiedliche geografische Gebiete (AgrarMSV): Erzeugerorganisationen decken unterschiedliche räumliche Bereiche ab. Folie 10 5

6 Agrarmarktstruktur-VO Ziele, Mindestmitgliederzahl, Mindestmenge Ziele: o Sicherstellung einer planvollen und insbesondere in quantitativer Hinsicht nachfragegerechten Erzeugung o Bündelung des Angebotes und der Vermarktung der Erzeugung ihrer Mitglieder o Optimierung der Produktionskosten und Stabilisierung der Erzeugerpreise Mindestmitgliederzahl: bisher: 7 Mitglieder neu: 5 Mitglieder Mindestmenge: bisher: 7,5 Mio. kg neu: keine Festsetzung einer Mindestmenge Folie 11 Agrarmarktstruktur-VO Ziele, Mindestmitgliederzahl, Andienungspflicht ( 10) Andienungspflicht: bisher: vollständige Andienungspflicht Mit einer Zweidrittelmehrheit der Stimmen kann die Andienungspflicht ganz oder teilweise aufgehoben werden. Neu: Die Mitglieder sind verpflichtet "mindestens 90 Prozent ihrer zur Veräußerung bestimmten Agrarerzeugnisse, die Gegenstand der Tätigkeit der Erzeugerorganisation sind, durch die Erzeugerorganisation zum Verkauf anbieten zu lassen. Mit einer Zweidrittelmehrheit der Stimmen kann die Andienungspflicht ganz oder teilweise aufgehoben werden. Folie 12 6

7 Agrarmarktstruktur-VO Inhalte der Satzung Angaben: Name, Hauptsitz, Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen Regelungen (Pflichtinhalte):. zur Beschlussfassung nach demokratischen Grundsätzen zur Verpflichtung zu Mitgliedsbeiträgen zur sachgerechten Ausübung der Aufgaben zur Aufnahme neuer Mitglieder und zur Beendigung der Mitgliedschaft zu Sanktionen bei Verstößen gegen Mitgliedschaftspflichten zur Verpflichtung: kein Ausschluss von Wettbewerb. Folie 13 Agrarmarktstruktur-VO Vereinigungen ( 11) Ziele: entsprechen den Zielen der Erzeugerorganisationen Mitglieder: anerkannte Erzeugerorganisationen Mindestmitgliederzahl: 3 anerkannte Erzeugerorganisationen. Folie 14 7

8 AgrarMSV: 3. Branchenverbände (IBO) 1/2 Mitglieder: Vertreter der Erzeugung + Verarbeitung oder Handel Mögliche Ziele: Marktforschung und Werbung Verbesserung der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung Förderung der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft Förderung der Produktqualität, des ökolgischen Landbaus und regionaler Produkte Nicht erlaubte Tätigkeiten: Branchenorganisationen Agrarerzeugnisse erzeugen, verarbeiten oder vermarkten Mengen- und Preisabsprachen Verursachen von Wettbewerbsverzerrungen Folie 15 Benachrichtigungen / Meldepflichten ( 15) Aufbewahrungspflichten Aufbewahrungspflicht für Unterlagen: vier Jahre Überwachung der Anerkennungsvoraussetzung: mindestens 3 % der anerkannten EO jährlich (Auswahl auf der Basis einer Risikoanalyse) Festlegung von Ordnungswidrigkeiten Folie 16 8

9 Was bringt die Agrarmarktstruktur-VO? Instrument für die Anerkennung und die Umsetzung der EU-Regelungen und des Agrarmarktstrukturgesetzes keine wesentlichen Änderungen hinsichtlich der Anerkennung in Deutschland Keine strukturellen Veränderungen Die nationale Umsetzung in Deutschland setzt nicht auf strukturpolitische Effekte. Bildung von Branchenorganisationen möglich Folie 17 Gliederung Einführung Regelungen in der Agrarmarktstruktur-VO Bündelung von Milch in Bayern derzeitige Situation Zusammenfassung Thema Umrechnungsfaktor Folie 18 9

10 Milcherzeugergemeinschaften sowie Pacht- und Liefergenossenschaften in Bayern Milcherzeugerzusammenschlüsse 2012 in Bayern 95 (+2) Milcherzeugergemeinschaften 1) (nach Marktstrukturgesetz anerkannt) 103 (-1) milchwirtschaftliche Pachtoder Liefergenossenschaften (e.g.) 57 wirtschaftliche Vereine (w.v.) 1 eingetragener Verein (e.v.) 37 (+2) Genossenschaften 1) inkl. 8 Verarbeitungsunternehmen Veränderung zum Vorjahr in Klammern Quelle: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Folie 19 Milcherzeugergemeinschaften in Bayern 2012 Folie 20 10

11 Anerkannte Vereinigungen Vereinigung der Milcherzeugergemeinschaften in Bayern e.v. Mitglieder: 64 anerkannte Milcherzeugergemeinschaften (2012) Aufgaben: Beratung und Information der Mitglieder Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern Bayern MeG w.v. Mitglieder: 34 anerkannte Milcherzeugergemeinschaften (2012) Aufgaben: Beratung und Information der Mitglieder Erstellen gemeinsamer Verkaufsregeln Durchführung von Preisverhandlungen Folie 21 Größenstruktur der anerkannten MEG in Bayern (2012) Anteil an der Milchanlieferungsmenge in % <15 Mio. kg (23 MEG) 6% 4,2 Mrd. kg Milchanlieferung durch 87 anerkannte MEG (ohne Milchverarbeiter ) ab 100 Mio. kg (9 MEG) 43% 30 bis <100 Mio. kg (27 MEG) 37% 15 bis < 30 Mio. kg (28 MEG) 14% Quelle: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Folie 22 11

12 Bündelung der bayerischen Milchmengen in Milcherzeugergemeinschaften Milchanlieferung in t Einzellieferanten, Liefergruppen, übrige Molkerei- und Liefergenossenschaften Molkereigenossenschaften, die als MEG anerkannt sind (Verarbeiter) MEGs (ausgenommen Bayern MeG) Bayern MeG in MEG nach MarktStrG organisiert Quelle: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Folie 23 Bündelung der bayerischen Milchmenge nach Regierungsbezirken Milchanlieferung in t Einzellieferanten, Liefergruppen, übrige Molkerei- und Liefergenossenschaften Molkereigenossenschaften, die als MEG anerkannt sind (Verarbeiter) MEGs (ausgenommen Bayern MeG) Bayern MeG Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Quelle: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Folie 24 12

13 Das Aktuelle EU-Milchpaket Situation der Bündelung in Bayern - Zusammenfassung Mit einer weiteren Konzentration im LEH und in der Verarbeitung ist zu rechnen. Bayern verfügt über die größte Anzahl an Milcherzeugergemeinschaften in Deutschland Tendenz zunehmend Stärkere Bündelung seit in Inkrafttreten des Milchpaktes nicht festzustellen eher Zersplitterung Kleinere Gruppierungen, die auf mehr Flexibilität setzen, werden den Markterfordernissen nicht gerecht. Folie 25 Gliederung Einführung Regelungen in der Agrarmarktstruktur-VO Bündelung von Milch in Bayern derzeitige Situation Zusammenfassung Thema Umrechnungsfaktor Folie 26 13

14 Regelungen zum Umrechnungsfaktor für Milch in Deutschland 4 der Milchgüte-Verordnung: Die Anlieferungsmilch ist monatlich nach Gewicht zu bezahlen. Werden Umrechnungen von Volumen in Gewicht nicht mit dem Faktor 1,020 vorgenommen, ist der von der Molkerei zugrunde gelegte Umrechnungsfaktor in der Milchgeldabrechnung auszuweisen. AV Milchgüte-VO (Art. 5) Festlegung des Umrechnungsfaktors auf 1,02 Folie 27 Umrechnungsfaktoren in der EU Mitgliedstaat Umrechnungsfaktor (kg/l) Deutschland 1,02 Dänemark 1,02 Österreich 1,025 Großbritannien 1,02969 Übrige Mitgliedstaaten 1,03 Folie 28 14

15 Änderung des Umrechnungsfaktors Auswirkung auf Verwertung und Auszahlung Beispiel: Eine Molkerei verarbeitet Liter Milch zu 10 t Käse. Milchmenge Umrechnungs- Faktor Milchmenge Käse Verwertung Milchpreis Milchgeld Liter kg/l kg kg Cent/kg , , , , Folie 29 Änderung des Umrechnungsfaktors Auswirkung auf die Milchquote Beispiel: Eine Landwirt verfügt über eine Quote von kg. Quote Umrechnungs- Faktor Milchmenge kg kg/l Liter , , Differenz De facto käme die Änderung des Umrechnungsfaktors einer Quotenkürzung um 1 % gleich. Folie 30 15

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folie 31 16

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80,8 65,8 64,3 60,8 46,5 38,0 19,9 16,8 12,6 11,2 10,9 10,5 10,4 9,9 9,6 8,5 8,1 7,2 5,6 5,5 5,4 5,1 4,6 4,5 4,2 2,9 2,1 2,0 1,8 1,7 1,3 1,3 1,2 1,1 Oberbayern Schwaben Mittelfranken Unterfranken Niederbayern Oberpfalz Oberfranken 19,9 16,8 12,6 11,2 10,9 10,5 10,4 9,9 9,6 8,5 8,1 7,2 5,6 5,5 5,4 5,1 4,6 4,5 4,2 2,9 2,1 2,0 1,8 1,7 1,3 1,3 1,2 1,1

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