Elterngeld für Geburten 2014

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1 Elterngeld für en 2014 Nach Kreisen 2016 Statistisches Bundesamt

2 Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden Internet: Ihr Kontakt zu uns: Zentraler Auskunftsdienst Tel.: +49 (0) 611 / Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 6. Oktober 2016 Artikelnummer: [PDF] Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

3 1 Einleitung Elterngeld Was ist das? Gesetzliche Änderungen zum 1. Januar Zeitweise Änderungen beim Elterngeld aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts vom 27. Juni Elterngeld in der amtlichen Statistik Ergebnisse Elterngeldbezug von Vätern für im Jahr 2014 geborene Kinder Höhe des Elterngeldanspruchs Bezugsdauer des Elterngeldes Tabellenanhang Abkürzungen/Zeichenerklärung Abb. = Abbildung X = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll BEEG = Bundeselterngeld- und = nichts vorhanden Elternzeitgesetz. = Zahlenwert unbekannt oder EUR = Euro geheim zu halten Tab. = Tabelle Statistisches Bundesamt, Elterngeld für en 2014 nach Kreisen,

4 1 Einleitung 1.1 Elterngeld Was ist das? Das Elterngeld ist eine staatliche Sozialleistung für junge Familien und löste zum 1. Januar 2007 das bis dahin gewährte Erziehungsgeld ab. Elterngeld steht grundsätzlich allen Müttern und Vätern zu, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und mit ihrem Kind in einem Haushalt leben. Für Kinder des sjahrgangs 2014 konnte das Elterngeld für bis zu 14 Monate nach der bewilligt werden. Ein Elternteil konnte im Regelfall maximal zwölf Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Zwei weitere Monate gab es, wenn auch der andere Elternteil Elterngeld für sich beantragte und den Eltern mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfiel. Alleinerziehende konnten bei Wegfall von Erwerbseinkommen die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Die Höhe des (Basis-)Elterngeldes hängt ab vom durchschnittlich verfügbaren Erwerbseinkommen im Jahr und beträgt mindestens 300 Euro und höchstens Euro monatlich. Bei einem verfügbaren Einkommen in Höhe von bis Euro beträgt das Elterngeld 67 % des Voreinkommens. Bei geringerem Einkommen steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 %. Bei höherem Einkommen sinkt die Ersatzrate auf bis zu 65 %. Der Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro wird auch gezahlt, wenn des Kindes kein Einkommen erzielt wurde. Je nach Familiensituation erhöht sich der Betrag um einen Geschwisterbonus und/oder einen Mehrlingszuschlag. Für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, besteht die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von Basiselterngeld (bisheriges Elterngeld) und dem Bezug von Elterngeld Plus zu wählen oder beides zu kombinieren. Die Bezugsdauer kann sich hierdurch erheblich verlängern, denn aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei Elterngeld Plus-Monate. Wenn beide Elternteile gleichzeitig für vier Monate jeweils zwischen 25 und 30 Stunden in der Woche arbeiten, gibt es außerdem einen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen Elterngeld Plus-Monaten pro Elternteil. Monatlich beträgt das Elterngeld Plus maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern bei vollständigem Wegfall des Erwerbseinkommens nach der zustünde. Dementsprechend liegt der Anspruch in einem Elterngeld-Plus-Monat zwischen 150 Euro und 900 Euro. 1.2 Gesetzliche Änderungen zum 1. Januar 2011 Ab dem 1. Januar 2011 sind beim Elterngeld einige Änderungen in Kraft getreten. Diese werden seit Jahresbeginn 2011 bei allen Elterngeldberechtigten angewendet auch bei denjenigen, die bereits einen Elterngeldbescheid erhalten haben und Elterngeld beziehen. Für Nettoeinkommen in Höhe von mindestens Euro des Kindes wird seither etwas weniger als 67 % an Elterngeld gewährt; die Ersatzrate kann bis auf 65 % sinken. Der Elterngeldanspruch entfällt seit Beginn 2011 für Elternpaare, die im Kalenderjahr ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als Euro hatten. Für Alleinerziehende entfällt der Anspruch bei mehr als Euro. Statistisches Bundesamt, Elterngeld für en 2014 nach Kreisen 4

5 Einleitung Außerdem wird nun das Elterngeld beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Alle Elterngeldberech tigten, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der ihres Kindes waren, erhalten ab dem 1. Januar 2011 einen Elterngeldfreibetrag. Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen, beträgt jedoch höchstens 300 Euro im Basiselterngeldbezug beziehungsweise 150 Euro im Elterngeld Plus-Bezug. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen weiterhin anrechnungsfrei und steht damit zusätzlich zur Verfügung (weitere Informationen siehe unter Zeitweise Änderungen beim Elterngeld aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts vom 27. Juni 2013 Das Bundessozialgericht (BSG) hatte in seinen Urteilen vom 27. Juni 2013 (Aktenzeichen B 10 EG 3/12 R und B 10 EG 8/12 R) entschieden, dass Eltern bei Mehrlingsgeburten nicht nur einen Elterngeldanspruch pro, sondern für jedes einzelne neugeborene Kind haben. Nutzt ein Elternteil das Elterngeld gleichzeitig für zwei oder mehrere Mehrlingskinder, werden die Elterngeldbeträge nur für das älteste Kind in voller Höhe gezahlt. Dieser Betrag wird auf die Elterngeldansprüche für die jüngeren Mehrlingskinder ange rechnet. Der Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro monatlich zuzüglich 300 Euro Mehr lingszuschlag für jeden weiteren Mehrling bleibt allerdings für die jüngeren Mehrlinge jeweils anrechnungsfrei. Nutzt ein Elternteil das Elterngeld nur für eines der Kinder, erhält er für dieses Kind den einkommensabhängigen Elternbetrag in voller Höhe plus die Mehrlingszuschläge von je 300 Euro für die weiteren Kinder. Für das andere Kind beziehungsweise die anderen Kinder kann in dieser Zeit der andere Elternteil das Elterngeld parallel erhalten. Die zusätzlichen Elterngeldbeträge für Mehrlinge wurden nicht nur für Zeiten ab dem 27. Juni 2013 bewilligt, sondern konnten auch für frühere Elterngeldzeiten nachgezahlt werden. Die Nachzahlung wurde nicht automatisch von den Elterngeldstellen vorge nommen, sondern musste vom jeweiligen Elternteil beantragt werden. Bei Antragseingang bis zum 31. Dezember 2013 konnten zusätzliche Elterngeld beträge rückwirkend für Zeiten ab dem 1. Januar 2009 gezahlt werden. Bei Antragseingang bis zum 31. Dezember 2014 konnten zusätzliche Elterngeld beträge rückwirkend für Zeiten ab dem 1. Januar 2010 gezahlt werden. In dieser Veröffentlichung sind Mehrlingsmeldungen im Sinne des BSG-Urteils für den szeitraum 2014 enthalten, werden aber nicht gesondert ausgewiesen. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts war eine gesetzliche Präzisierung hinsichtlich der Elterngeldansprüche von Mehrlingseltern notwendig. Für ab dem 1. Januar 2015 geborene Kinder gilt nun wieder die ursprünglich vom Gesetzgeber intendierte Regelung, dass Eltern von Mehrlingen nur einen geburtsbezogenen Anspruch auf Elterngeld erhalten. Die Regelungen zum Mehrlingszuschlag bleiben unberührt, sodass sich das Elterngeld wie bisher für jedes Mehrlingsgeschwisterkind um je 300 Euro erhöht. Statistisches Bundesamt, Elterngeld für en 2014 nach Kreisen,

6 Einleitung 1.4 Elterngeld in der amtlichen Statistik Die Statistik zum Elterngeld wird seit dem Berichtsjahr 2007 zentral beim Statistischen Bundesamt als Vollerhebung geführt. Die Meldungen erfolgen durch die Elterngeld stellen im jeweiligen Bundesland. sjahr 2007 Mit Einführung des Elterngeldes zum 1. Januar 2007 erstreckte sich die Erhebung der Statistik zum Elterngeld auf bewilligte Anträge für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren wurden (sogenannte Antragsstatistik). In dem Zeitraum von Januar 2007 bis Juni 2008 wurde jede beziehungsweise jeder Elterngeldbeziehende, dem die Zahlung von Elterngeld bewilligt wurde und dessen Kind im Jahr 2007 geboren wurde, statistisch erfasst. sjahre 2008 bis 2012 Ab dem Jahr 2008 meldeten die Elterngeldstellen vierteljährlich detaillierte Angaben zu abgeschlossenen Elterngeldbezügen. Mit der statistischen Erhebung der gemeldeten beendeten Leistungsbezüge stand die rückwirkende Betrachtung der Situation des Elterngeldbezugs mit Aussagen über die tatsächliche Inanspruchnahme von Elterngeld im Vordergrund. Ein Vergleich mit der vorherigen Antragsstatistik ist nur eingeschränkt möglich. Ab sjahr 2013 Elterngeldbezüge für ab dem 1. Januar 2013 geborene Kinder werden in einer sogenannten Bestandsstatistik erhoben. Hierzu melden die Elterngeldstellen quartalsweise alle Leistungsbezüge der vergangenen drei Monate. Im Unterschied zur Statistik über die beendeten Leistungsbezüge steht nun nicht mehr eine rückwirkende Betrachtung im Vordergrund. Stattdessen können nun zeitnah Aussagen über Anzahl und aktuelle Situation der Elterngeld-Berechtigten getroffen werden. Aussagen über beendete Leistungsbezüge nach szeiträumen wie in der hier vorliegenden Publikation lassen sich aus der neuen Bestandsstatistik ebenfalls treffen. Elterngeld für en 2014 nach Kreisen Die vorliegende Publikation gibt einen Überblick darüber, wie viele Mütter und Väter für ihr im Jahr 2014 geborenes Kind Elterngeld in Anspruch genommen haben und bei welchem Wert die durchschnittliche Bezugsdauer bei den Vätern lag. Zudem werden die Erwerbsbeteiligung der Eltern des Kindes sowie die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Anspruchs bis auf Kreisebene dargestellt. Zur Wahrung der Vergleichbarkeit fließen hierbei die Fälle, in denen die gesetzliche Verlängerungsoption in Anspruch genommen wurde, ohne die aus der Verlängerung erwachsenen Auswirkungen (= Halbierung des Auszahlungsbetrages und Verdopplung des Bezugszeitraumes) in die Statistik ein. Das heißt, diese Fälle werden statistisch so behandelt, als ob die Verlängerungsoption nicht in Anspruch genommen worden wäre. Bundesweit haben sich 10,6 % der Leistungsbezieherinnen und -bezieher, deren Kinder im Jahr 2014 geboren wurden, für die Verlängerungsmöglichkeit entschieden. Die Ergebnisse der Elterngeldstatistik werden auf Bundes- und Länderebene sowie für die 402 Kreise ausgewertet. Berücksichtigt werden die zwischen Januar 2014 und März 2016 beendeten Leistungsbezüge, die sich auf en im Jahr 2014 beziehen. Zur Berechnung der Beteiligung von Vätern beziehungsweise Müttern beim Elterngeld werden diese in prozentualen Bezug zu den im Jahr 2014 geborenen Kindern gesetzt. 1 Die Auswertung der Elterngeldstatistik erfolgt grundsätzlich nach dem Wohnsitz der Elterngeldbeziehenden. Die Eckzahlen auf Länderebene können deshalb von den Werten des Tabellenbandes (Statistisches Bundesamt, Statistik zum Elterngeld, Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2014 geborene Kinder Jahresergebnisse, Wiesbaden 2016 ) abweichen, da dort die Auswertung der Elterngeldstatistik nach dem Sitz der Elterngeldstelle erfolgt. 1 Siehe Statistisches Bundesamt, Bevölkerung Eheschließungen, Geborene und Gestorbene nach Kreisen 2014, Wiesbaden Statistisches Bundesamt, Elterngeld für en 2014 nach Kreisen,

7 2 Ergebnisse 2.1 Elterngeldbezug von Vätern für im Jahr 2014 geborene Kinder Für Kinder, die im Jahr 2014 geboren wurden, haben zwischen Januar 2014 und März Väter und Mütter den Elterngeldbezug beendet. Unter Berücksichtigung von Mehrlingsgeburten ergibt sich eine Gesamtzahl von rund Neugeborenen, bei denen der Vater Elterngeld bezogen hat. 2 Bei geborenen Kindern im Jahr 2014 entspricht dies einem Väter anteil von 34,2 %. Gegenüber dem sjahr 2013 ist dies eine Steigerung von 2,2 Prozentpunkten. Am häufigsten bezogen Väter in Sachsen (44 %) und Bayern (42 %) Elterngeld, gefolgt von Thüringen (41 %) und Baden-Württemberg (39 %). Die mit Abstand geringste Inanspruchnahme des Elterngeldes gab es bei Vätern im Saarland (23%). Bei den Müttern lag der Anteil im Bundesdurchschnitt bei 96 %. Abb. 1 Anteil der 2014 geborenen Kinder, deren Vater Elterngeld bezogen hat, nach Ländern in % Sachsen Bayern Thüringen Baden-Württemberg Berlin Hamburg Brandenburg Deutschland Hessen Niedersachsen Schleswig-Holstein Rheinland-Pfalz Sachsen-Anhalt Mecklenburg-Vorpommern Nordrhein-Westfalen Bremen Saarland 44,2 41,7 40,5 38,6 37,5 37,3 36,1 34,2 32,5 31,9 29,4 29,4 27,9 27,7 26,8 26,1 23,0 2 Siehe hierzu die methodischen Ausführungen zu den Mehrlingsgeburten im Zusammenhang mit dem BSG- Urteil vom 27. Juni Der durch das Urteil begründete eigenständige Elterngeldanspruch für jedes Kind führt im Vergleich zu den Vorjahren sowohl zu einem Anstieg der Leistungsbezieherinnen und -bezieher als auch zu einer höheren Gesamtzahl der Kinder, für die Elterngeld bezogen wird. Statistisches Bundesamt, Elterngeld für en 2014 nach Kreisen,

8 Ergebnisse Wie auf Ebene der Bundesländer zeigen sich auch auf Kreisebene deutliche Unterschiede hinsichtlich des Anteils der Kinder, deren Väter Elterngeld in Anspruch genommen haben (vergleiche Abb. 2 und Tab.1). In acht von zehn Kreisen (in 334 n beziehungsweise kreisfreien Städten von 402 Kreisen) lag die Väterbeteiligung bei mindestens 25 %; in 191 Kreisen (48 % der und kreisfreien Städte) sogar bei 35 % und höher. Bei diesen Kreisen zeigt sich eine klare regionale Konzentration im Süden und Südosten Deutschlands. Abb. 2 Anteil der 2014 geborenen Kinder, deren Vater Elterngeld bezogen hat, nach Kreisen in % Kartengrundlage: GeoBasis-DE / BKG 2014 Der höchste Anteil an Kindern, deren Vater Elterngeld bezogen hat, fand sich dieses Mal in der thüringischen Stadt Jena (57,8 %), gefolgt vom kreis Würzburg mit 52,4 %. Die geringste Väterbeteiligung gab es bei den im Jahr 2014 geborenen Kindern wie im Vorjahr in der nordrheinwestfälischen Stadt Gelsenkirchen mit 14,2 %. Statistisches Bundesamt, Elterngeld für en 2014 nach Kreisen,

9 Ergebnisse Die folgende Tabelle zeigt, dass die Väterbeteiligung nicht nur zwischen den Bundesländern, sondern auch innerhalb der einzelnen Bundesländer stark schwankt. Deutlich mehr als 25 Prozentpunkte Unterschied zwischen dem Kreis mit der niedrigsten und dem Kreis mit der höchsten Väterbeteiligung innerhalb des Bundeslandes wiesen hier die Länder Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen auf. Tab. 1 Anteil der 2014 geborenen Kinder, deren Vater Elterngeld bezogen hat, nach Ländern und kleinstem und größtem Wert in den Kreisen 1 Kleinster Wert Größter Wert Kreis % Kreis % Baden-Württemberg kreis Lörrach 23,8 Stadt Heidelberg 49,8 Bayern Stadt Weiden in der 26,3 kreis Würzburg 52,4 Oberpfalz Berlin 37,5 Brandenburg kreis Uckermark 24,7 Stadt Potsdam 48,7 Bremen Stadt Bremerhaven 15,2 Stadt Bremen 28,2 Hamburg 37,3 Hessen Stadt 21,1 kreis Fulda 40,4 Offenbach am Main Mecklenburg- kreis 22,7 Stadt Rostock 35,6 Vorpommern Vorpommern-Rügen Niedersachsen Stadt Wilhelmshaven 15,5 Stadt Braunschweig 41,4 Nordrhein-Westfalen Stadt Gelsenkirchen 14,2 Stadt Münster 42,9 Rheinland-Pfalz kreis Trier- 18,7 kreis Mainz- 40,1 Saarburg Bingen Saarland kreis Merzig 19,3 kreis St. Wendel 32,9 Wadern Sachsen kreis Nordsachsen 34,8 Stadt Dresden 51,7 Sachsen-Anhalt Salzlandkreis 20,2 Stadt Halle (Saale) 33,1 Schleswig-Holstein Stadt Neumünster 17,3 Kreis Stormarn 37,6 Thüringen Kyffhäuserkreis 30,1 Stadt Jena 57,8 1 Nach Wohnsitz der Elterngeldbeziehenden. Statistisches Bundesamt, Elterngeld für en 2014 nach Kreisen,

10 Ergebnisse 2.2 Höhe des Elterngeldanspruchs Der durchschnittliche Elterngeldanspruch für Väter und Mütter, deren Kind im Jahr 2014 geboren wurde, lag bundesweit bei monatlich 857 Euro und ist damit im Vergleich zu den Vorjahren wiederholt leicht gestiegen. Den höchsten Anspruch hatten Väter und Mütter in Hamburg (959 Euro) und Bayern (940 Euro). Deutliche Unterschiede bei der Höhe des Elterngeldanspruchs ergeben sich erwartungsgemäß in Abhängigkeit einer möglichen Erwerbstätigkeit des Kindes. Für Väter und Mütter, die des Kindes nicht waren, lag der Elterngeldanspruch bundesweit bei 330 Euro und bei Eltern, die des Kindes einer Erwerbstätigkeit nachgehen konnten, bei Euro. Der Elterngeldanspruch von Vätern, die waren, ist mit durchschnittlich Euro, wie auch schon in den Vorjahren, deutlich mehr als ein Drittel (37,5 % beziehungsweise 345 Euro) höher als der von des Kindes en Müttern (921 Euro). Auf Ebene der und kreisfreien Städte zeigt sich, dass in gut jedem zehnten Kreis (in 45 Kreisen von 402 Kreisen) der Elterngeldanspruch von Müttern, die des Kindes waren, unter 800 Euro lag (vergleiche Abb. 3, Tab. A2). In gut jedem zweiten Kreis (205 von 402 Kreisen) betrug der durchschnittliche Elterngeldanspruch von Müttern, die des Kindes waren, zwischen 800 Euro und 900 Euro. Den höchsten Anteil an Kreisen, in denen Mütter einen Anspruch von durch schnittlich unter 800 Euro hatten, gab es in Sachsen-Anhalt (64 % beziehungsweise 9 von 14 Kreisen). In 32 Kreisen lag der Anspruch im Schnitt bei Euro und mehr. Auch hier werden regional unterschiedliche Anspruchshöhen deutlich (vergleiche Abbildung 3; Tabelle 2). So lagen die Kreise mit einem durchschnittlichen Anspruch er Mütter von unter 800 Euro überwiegend in Ostdeutschland (in 28 von 45 Kreisen), während die Kreise mit einem durchschnittlichen Elterngeldanspruch von über Euro ausschließlich im früheren Bundesgebiet lagen. Die höchsten Elterngeldansprüche hatten e Mütter in der bayerischen eshauptstadt München (1 159 Euro) sowie in der baden-württembergischen Stadt Heidelberg (1 148 Euro). Statistisches Bundesamt, Elterngeld für en 2014 nach Kreisen,

11 Ergebnisse Tab. 2 Höhe des durchschnittlichen monatlichen Anspruchs von des Kindes en Müttern nach Ländern und kleinstem und größtem Wert in den Kreisen 1 Durch- Kleinster Wert Größter Wert schnitts anspruch EUR Kreis EUR Kreis EUR Baden-Württemberg 957 Stadt Pforzheim 838 Stadt Heidelberg Bayern 957 kreis 781 Stadt München Freyung-Grafenau Berlin 942 Brandenburg 866 kreis Prignitz 718 Stadt Potsdam 969 Bremen 914 Stadt Bremer 798 Stadt Bremen 930 haven Hamburg Hessen 969 Werra-Meißner 814 Stadt Frankfurt Kreis am Main Mecklenburg-Vorpommern 802 kreis 751 Stadt Rostock 865 Mecklenburgische Seenplatte Niedersachsen 896 Stadt Wilhelms 717 Stadt Oldenburg haven Nordrhein-Westfalen 913 Kreis Höxter 805 Stadt Düsseldorf Rheinland-Pfalz 914 Stadt Pirmasens 743 Stadt Mainz Saarland 937 kreis 886 kreis 982 Neunkirchen St. Wendel Sachsen 834 Erzgebirgskreis 760 Stadt Dresden 905 Sachsen- Anhalt 813 kreis 739 Stadt Magdeburg 895 Mansfeld- Südharz Schleswig-Holstein 884 Kreis 776 Kreis Stormarn 981 Dithmarschen Thüringen 837 Kyffhäuserkreis 758 Stadt Jena 963 Deutschland Nach Wohnsitz der Elterngeldbeziehenden. Statistisches Bundesamt, Elterngeld für en 2014 nach Kreisen,

12 Ergebnisse Abb. 3 Durchschnittlicher Elterngeldanspruch im ersten Bezugsmonat von des Kindes en Müttern nach Kreisen in EUR Kartengrundlage: GeoBasis-DE / BKG 2014 Für im Jahr 2014 geborene Kinder. Anders als bei Müttern, die des Kindes waren, lag der vergleichbare Anspruch bei den Vätern großteils über Euro. Dies war in bundesweit 95 % der kreisfreien Städte und (in 383 Kreisen von 402 Kreisen) der Fall (vergleiche Tab. 3). Statistisches Bundesamt, Elterngeld für en 2014 nach Kreisen,

13 Ergebnisse Wie bei den Müttern zeigen sich hier ähnliche regionale Unterschiede. So liegen die kreisfreien Städte und, in denen der durchschnittliche Elterngeldanspruch der Väter mindestens Euro betrug, ausschließlich im früheren Bundesgebiet. Auf der anderen Seite liegen 18 der 19 Kreise, in denen der Anspruch von Vätern weniger als Euro betrug, in ostdeutschen Bundesländern. Den höchsten durchschnitt lichen Elterngeldanspruch gab es für des Kindes e Väter in der bayerischen Stadt Erlangen mit Euro und den geringsten bewilligten Anspruch in der Stadt Pirmasens (Rheinland-Pfalz) mit 907 Euro. Tab. 3 Höhe des durchschnittlichen monatlichen Anspruchs von des Kindes en Vätern nach Ländern und kleinstem und größtem Wert in den Kreisen 1 Durch- Kleinster Wert Größter Wert schnitts anspruch EUR Kreis EUR Kreis EUR Baden-Württemberg Stadt Pforzheim kreis Böblingen Bayern kreis Kronach Stadt Erlangen Berlin Brandenburg kreis 916 Stadt Potsdam Elbe-Elster Bremen Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Hamburg Hessen Werra-Meißner Main-Taunus Kreis Kreis Mecklenburg-Vorpommern kreis 998 Stadt Schwerin Mecklenburgi sche Seenplatte Niedersachsen kreis Stadt Wolfsburg Wittmund Nordrhein-Westfalen Stadt Hamm Stadt Düsseldorf Rheinland-Pfalz Stadt Pirmasens 907 Stadt Speyer Saarland kreis kreis Merzig-Wadem Saarlouis Sachsen kreis Görlitz 942 Stadt Dresden Sachsen- Anhalt Burgenlandkreis 996 Stadt Magdeburg Schleswig-Holstein Stadt Neumünster Kreis Pinneberg Thüringen Saale-Orla-Kreis 940 Stadt Jena Deutschland Nach Wohnsitz der Elterngeldbeziehenden. Statistisches Bundesamt, Elterngeld für en 2014 nach Kreisen,

14 Ergebnisse Abb. 4 Durchschnittlicher Elterngeldanspruch im ersten Bezugsmonat von des Kindes en Vätern nach Kreisen in EUR Kartengrundlage: GeoBasis-DE / BKG 2014 Für im Jahr 2014 geborene Kinder. 2.3 Bezugsdauer des Elterngeldes Die durchschnittliche Bezugsdauer des Elterngeldes für im Jahr 2014 geborene Kinder liegt für Väter bei 3,1 Monaten und für Mütter bei 11,6 Monaten. Während es bei Frauen hinsichtlich der Bezugsdauer keine nennenswerten Unterschiede gibt, ob diese des Kindes waren oder nicht, verhält sich dies bei den Männern anders. Väter, die ihres Kindes waren, hatten eine durchschnittliche Bezugsdauer von 2,9 Monaten; Väter, die zuvor keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, erhielten im Durchschnitt 5,0 Monate Elterngeld. Statistisches Bundesamt, Elterngeld für en 2014 nach Kreisen,

15 Ergebnisse Die Mindestbezugsdauer von zwei Monaten wählten auch weiterhin fast ausschließ lich die Väter: Nur 1 % der Mütter, aber 79 % der Väter nahmen das Elterngeld für zwei Monate in Anspruch. Hingegen bezogen 89 % der Mütter, aber nur 5 % der Väter das Elterngeld für 12 Monate oder länger. 3 Abb. 5 Bezugsdauer des Elterngeldes von Vätern nach Ländern in % 2 Monate 3 bis 11 Monate 12 und mehr Monate Bayern 84,9 Baden-Württemberg 83,6 Thüringen 83,6 Sachsen 82,6 Deutschland 78,7 Hessen 78,5 Saarland 78,1 Schleswig-Holstein 77,6 Rheinland-Pfalz 77,0 Brandenburg 76,5 Niedersachsen 76,4 Mecklenburg-Vorpommern 76,3 Sachsen-Anhalt 75,5 Nordrhein-Westfalen 74,4 Hamburg 73,8 Berlin 64,2 Bremen 60,1 12,4 2,6 13,6 2,7 13,1 2,8 14,1 3,2 15,5 5,1 16,0 5,5 16,2 5,0 15,6 6,5 14,3 5,0 17,4 3,1 14,5 6,1 18,5 5,1 18,9 5,6 16,1 9,0 20,7 5,4 27,1 8,4 21,9 12,1 Während sich auf regionaler Ebene bei den Müttern kaum Unterschiede bei der Bezugsdauer zeigen, sind diese bei den Elterngeld beziehenden Vätern stärker vorhanden. Den höchsten Anteil an Vätern mit einer Bezugsdauer von zwei Monaten gab es nach wie vor in Bayern (85 %) sowie in Baden-Württemberg und Thüringen (84 %). Bei Vätern zeigt sich auf Länderebene ein deutlicher Zusammenhang zwischen der durchschnittlichen Bezugsdauer des Elterngeldes und der Erwerbsbeteiligung vor des Kindes: Je höher der Anteil der Erwerbsbeteiligung vor des Kindes, desto geringer die durchschnittliche Bezugsdauer. Auf kleinräumiger Ebene ergibt sich folgendes Bild: In 317 (79 %) der 402 Kreise wählten mindestens drei von vier Vätern die Mindestbezugsdauer von zwei Monaten. Den höchsten Anteil an Vätern mit einer zweimonatigen Bezugsdauer wies der kreis Schweinfurt mit 93 % auf. Den geringsten Väteranteil mit einer nur zweimonatigen Babyzeit gab es im kreis Wittmund mit 56 %. 3 Abweichend zu den gesetzlichen Regelungen zur Mindestbezugsdauer von zwei Monaten können in Härtefällen auch geringere Bezugsdauern vorkommen. Diese werden in dieser Publikation nicht gesondert ausgewiesen. Statistisches Bundesamt, Elterngeld für en 2014 nach Kreisen,

16 Regierungsbezirk/Stat. Region/Direktionsbezirk kreis Im Jahr 2014 geborene Kinder, Beendete Leistungsbezüge Davon (Sp.4) 1 deren Vater Elterngeld von Vätern darunter bezogen hat 2 von Müttern darunter Anzahl % Anzahl % Anzahl % Schlüsselnr. Name Baden-Württemberg , , ,8 Regierungsbezirk Stuttgart , , ,3 Stadtkreise Stuttgart , , , Heilbronn , , , Böblingen , , , Esslingen , , , Göppingen , , , Ludwigsburg , , , Rems-Murr-Kreis , , , Heilbronn , , , Hohenlohekreis , , , Schwäbisch Hall , , , Main-Tauber-Kreis , , , Heidenheim , , , Ostalbkreis , , ,0 Regierungsbezirk Karlsruhe , , ,6 Stadtkreise Baden-Baden , , , Karlsruhe , , , Heidelberg , , , Mannheim , , , Pforzheim , , , Karlsruhe , , , Rastatt , , , Neckar-Odenwald-Kreis , , , Rhein-Neckar-Kreis , , , Calw , , , Enzkreis , , , Freudenstadt , , ,4 Regierungsbezirk Freiburg , , ,2 Stadtkreise Freiburg im Breisgau , , , Breisgau-Hochschwarzwald , , , Emmendingen , , , Ortenaukreis , , , Rottweil , , , Schwarzwald-Baar-Kreis , , , Tuttlingen , , , Konstanz , , , Lörrach , , , Waldshut , , ,6 Regierungsbezirk Tübingen , , ,8 Stadtkreise Ulm , , , Reutlingen , , , Tübingen , , , Zollernalbkreis , , , Alb-Donau-Kreis , , , Biberach , , , Bodenseekreis , , , Ravensburg , , , Sigmaringen , , ,4 Bayern , , ,8 Regierungsbezirk Oberbayern , , , Ingolstadt , , , München, eshauptstadt , , , Rosenheim , , , Altötting , , , Berchtesgadener , , , Bad Tölz-Wolfratshausen , , , Dachau , , , Ebersberg , , , Eichstätt , , ,3 1 Natürliche Bevölkerungsbewegung, Wiesbaden Einschl. Mehrlingsgeburten. Bundeselterngeldstatistik Statistisches Bundesamt, Elterngeld für en 2014 nach Kreisen,

17 Höhe des durchschnittlichen monatlichen Anspruchs Väter Mütter Väter Durchschnittliche Bezugsdauer des Elterngeldes von Vätern nach Erwerbsbeteiligung des Kindes Darunter (Sp.5) Väter mit einer Bezugsdauer des Elterngeldes von 2 Monaten Regierungsbezirk/Stat.Region/Direktionsbezirk kreis nicht EUR Monate Anzahl % Schlüsselnr ,7 2,7 3, ,6 Baden-Württemberg ,7 2,6 3, ,1 Regierungsbezirk Stuttgart ,9 2,8 3, , ,9 2,8 4, , ,6 2,5 3, , ,7 2,7 3, , ,6 2,6 3, , ,6 2,6 3, , ,7 2,6 3, , ,6 2,5 3, , ,5 2,5 2, , ,5 2,4 3, , ,4 2,4 3, , ,6 2,6 2, , ,6 2,5 3, , ,8 2,8 3, ,0 Regierungsbezirk Karlsruhe ,7 2,7 2, , ,0 3,0 3, , ,4 3,3 3, , ,1 3,0 4, , ,0 3,5 6, , ,5 2,5 3, , ,5 2,5 2, , ,5 2,4 3, , ,8 2,7 3, , ,8 2,7 3, , ,4 2,4 2, , ,7 2,6 4, , ,9 2,8 3, ,7 Regierungsbezirk Freiburg ,1 3,0 3, , ,8 2,7 3, , ,8 2,8 3, , ,7 2,6 3, , ,8 2,7 3, , ,6 2,6 2, , ,8 2,7 3, , ,0 2,9 3, , ,0 2,9 4, , ,1 3,0 3, , ,7 2,7 3, ,7 Regierungsbezirk Tübingen ,8 2,8 2, , ,7 2,6 2, , ,9 2,8 3, , ,7 2,7 3, , ,5 2,5 2, , ,5 2,5 2, , ,8 2,8 3, , ,5 2,5 2, , ,8 2,7 3, , ,7 2,6 3, ,9 Bayern ,8 2,7 4, ,0 Regierungsbezirk Oberbayern ,5 2,4 3, , ,1 3,0 4, , ,7 2,7 2, , ,6 2,4 5, , ,6 2,5 3, , ,7 2,7 2, , ,6 2,6 3, , ,6 2,6 2, , ,5 2,5 3, , Statistisches Bundesamt, Elterngeld für en 2014 nach Kreisen,

18 Regierungsbezirk/Stat. Region/Direktionsbezirk kreis Im Jahr 2014 geborene Kinder, Beendete Leistungsbezüge Davon (Sp.4) 1 deren Vater Elterngeld von Vätern darunter bezogen hat 2 von Müttern darunter Anzahl % Anzahl % Anzahl % Schlüsselnr. Name Erding , , , Freising , , , Fürstenfeldbruck , , , Garmisch-Partenkirchen , , , sberg am Lech , , , Miesbach , , , Mühldorf a.inn , , , München , , , Neuburg-Schrobenhausen , , , Pfaffenhofen a.d.ilm , , , Rosenheim , , , Starnberg , , , Traunstein , , , Weilheim-Schongau , , ,3 Regierungsbezirk Niederbayern , , , shut , , , Passau , , , Straubing , , , Deggendorf , , , Freyung-Grafenau , , , Kelheim , , , shut , , , Passau , , , Regen , , , Rottal-Inn , , , Straubing-Bogen , , , Dingolfing-au , , ,5 Regierungsbezirk Oberpfalz , , , Amberg , , , Regensburg , , , Weiden i.d.opf , , , Amberg-Sulzbach , , , Cham , , , Neumarkt i.d.opf , , , Neustadt a.d.waldnaab , , , Regensburg , , , Schwandorf , , , Tirschenreuth , , ,1 Regierungsbezirk Oberfranken , , , Bamberg , , , Bayreuth , , , Coburg , , , Hof , , , Bamberg , , , Bayreuth , , , Coburg , , , Forchheim , , , Hof , , , Kronach , , , Kulmbach , , , Lichtenfels , , , Wunsiedel i.fichtelgebirge , , ,2 Regierungsbezirk Mittelfranken , , , Ansbach , , , Erlangen , , , Fürth , , , Nürnberg , , , Schwabach , , , Ansbach , , , Erlangen-Höchstadt , , , Fürth , , , Nürnberger , , , Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim , , , Roth , , , Weißenburg-Gunzenhausen , , ,0 1 Natürliche Bevölkerungsbewegung, Wiesbaden Einschl. Mehrlingsgeburten. Bundeselterngeldstatistik Statistisches Bundesamt, Elterngeld für en 2014 nach Kreisen,

19 Höhe des durchschnittlichen monatlichen Anspruchs Väter Mütter Väter Durchschnittliche Bezugsdauer des Elterngeldes von Vätern nach Erwerbsbeteiligung des Kindes Darunter (Sp.5) Väter mit einer Bezugsdauer des Elterngeldes von 2 Monaten Regierungsbezirk/Stat.Region/Direktionsbezirk kreis nicht EUR Monate Anzahl % Schlüsselnr ,7 2,7 2, , ,6 2,5 3, , ,8 2,8 3, , ,5 2,5 3, , ,9 2,7 5, , ,7 2,7 2, , ,5 2,5 2, , ,8 2,7 3, , ,6 2,5 2, , ,5 2,5 3, , ,6 2,6 3, , ,8 2,8 3, , ,6 2,5 3, , ,6 2,6 2, , ,6 2,5 3, ,1 Regierungsbezirk Niederbayern ,5 2,4 3, , ,0 2,9 3, , ,6 2,5 3, , ,6 2,5 3, , ,6 2,5 3, , ,7 2,7 3, , ,4 2,4 2, , ,6 2,5 3, , ,7 2,6 3, , ,6 2,5 3, , ,4 2,3 3, , ,6 2,6 2, , ,6 2,5 3, ,6 Regierungsbezirk Oberpfalz ,5 2,6 2, , ,8 2,9 2, , ,7 2,5 5, , ,5 2,5 2, , ,4 2,4 2, , ,6 2,5 3, , ,7 2,6 2, , ,5 2,4 4, , ,7 2,6 4, , ,5 2,5 2, , ,6 2,6 3, ,8 Regierungsbezirk Oberfranken ,1 3,0 4, , ,2 3,0 4, , ,7 2,5 4, , ,0 3,1 2, , ,4 2,3 3, , ,6 2,6 2, , ,3 2,3 2, , ,5 2,5 2, , ,7 2,6 3, , ,7 2,6 3, , ,6 2,5 4, , ,5 2,5 2, , ,9 2,8 4, , ,7 2,6 4, ,6 Regierungsbezirk Mittelfranken ,7 2,6 3, , ,0 2,9 4, , ,9 2,7 4, , ,1 2,9 5, , ,5 2,4 3, , ,5 2,4 3, , ,4 2,4 2, , ,5 2,4 3, , ,6 2,5 4, , ,7 2,6 3, , ,4 2,3 5, , ,6 2,5 3, , Statistisches Bundesamt, Elterngeld für en 2014 nach Kreisen,

20 Regierungsbezirk/Stat. Region/Direktionsbezirk kreis Im Jahr 2014 geborene Kinder, Beendete Leistungsbezüge Davon (Sp.4) 1 deren Vater Elterngeld von Vätern darunter bezogen hat 2 von Müttern darunter Anzahl % Anzahl % Anzahl % Schlüsselnr. Name Regierungsbezirk Unterfranken , , , Aschaffenburg , , , Schweinfurt , , , Würzburg , , , Aschaffenburg , , , Bad Kissingen , , , Rhön-Grabfeld , , , Haßberge , , , Kitzingen , , , Miltenberg , , , Main-Spessart , , , Schweinfurt , , , Würzburg , , ,9 Regierungsbezirk Schwaben , , , Augsburg , , , Kaufbeuren , , , Kempten (Allgäu) , , , Memmingen , , , Aichach-Friedberg , , , Augsburg , , , Dillingen a.d.donau , , , Günzburg , , , Neu-Ulm , , , Lindau (Bodensee) , , , Ostallgäu , , , Unterallgäu , , , Donau-Ries , , , Oberallgäu , , ,0 Berlin , , ,4 Brandenburg , , , Brandenburg an der Havel , , , Cottbus , , , Frankfurt (Oder) , , , Potsdam , , , Barnim , , , Dahme-Spreewald , , , Elbe-Elster , , , Havelland , , , Märkisch-Oderland , , , Oberhavel , , , Oberspreewald-Lausitz , , , Oder-Spree , , , Ostprignitz-Ruppin , , , Potsdam-Mittelmark , , , Prignitz , , , Spree-Neiße , , , Teltow-Fläming , , , Uckermark , , ,9 Bremen , , , Bremen , , , Bremerhaven , , ,3 Hamburg , , ,5 Hessen , , ,9 Regierungsbezirk Darmstadt , , , Darmstadt, Wissenschaftsstadt , , , Frankfurt am Main , , , Offenbach am Main , , , Wiesbaden, eshauptstadt , , , Bergstraße , , , Darmstadt-Dieburg , , , Groß-Gerau , , ,1 1 Natürliche Bevölkerungsbewegung, Wiesbaden Einschl. Mehrlingsgeburten. Bundeselterngeldstatistik Statistisches Bundesamt, Elterngeld für en 2014 nach Kreisen,

21 Höhe des durchschnittlichen monatlichen Anspruchs Väter Mütter Väter Durchschnittliche Bezugsdauer des Elterngeldes von Vätern nach Erwerbsbeteiligung des Kindes Darunter (Sp.5) Väter mit einer Bezugsdauer des Elterngeldes von 2 Monaten Regierungsbezirk/Stat.Region/Direktionsbezirk kreis nicht EUR Monate Anzahl % Schlüsselnr ,6 2,5 3, ,6 Regierungsbezirk Unterfranken ,0 2,9 4, , ,7 2,5 5, , ,7 2,6 3, , ,7 2,6 4, , ,6 2,6 2, , ,4 2,4 3, , ,6 2,6 3, , ,6 2,6 3, , ,6 2,5 3, , ,4 2,4 2, , ,3 2,3 2, , ,6 2,6 2, , ,6 2,6 3, ,0 Regierungsbezirk Schwaben ,0 2,9 4, , ,6 2,4 5, , ,6 2,6 3, , ,4 2,4 2, , ,6 2,6 2, , ,7 2,6 4, , ,5 2,4 4, , ,4 2,4 2, , ,5 2,4 4, , ,6 2,6 2, , ,8 2,8 2, , ,5 2,5 2, , ,4 2,4 3, , ,5 2,5 3, , ,8 3,6 5, ,2 Berlin ,9 2,8 3, ,5 Brandenburg ,9 2,8 4, , ,1 3,0 3, , ,2 2,9 5, , ,9 2,8 3, , ,0 2,8 4, , ,4 2,3 3, , ,9 2,7 3, , ,3 3,3 3, , ,1 3,0 4, , ,9 2,9 3, , ,5 2,5 2, , ,9 2,8 3, , ,0 2,8 4, , ,8 2,7 3, , ,0 3,0 3, , ,8 2,8 3, , ,7 2,7 4, , ,2 3,0 5, , ,0 3,4 7, ,1 Bremen ,0 3,4 7, , ,7 3,1 7, , ,2 3,1 5, ,8 Hamburg ,2 3,0 4, ,5 Hessen ,2 3,1 5, ,3 Regierungsbezirk Darmstadt ,4 3,3 4, , ,5 3,3 5, , ,3 4,0 5, , ,4 3,2 5, , ,7 2,6 4, , ,0 2,9 4, , ,3 3,1 5, , Statistisches Bundesamt, Elterngeld für en 2014 nach Kreisen,

22 Regierungsbezirk/Stat. Region/Direktionsbezirk kreis Im Jahr 2014 geborene Kinder, Beendete Leistungsbezüge Davon (Sp.4) 1 deren Vater Elterngeld von Vätern darunter bezogen hat 2 von Müttern darunter Anzahl % Anzahl % Anzahl % Schlüsselnr. Name Hochtaunuskreis , , , Main-Kinzig-Kreis , , , Main-Taunus-Kreis , , , Odenwaldkreis , , , Offenbach , , , Rheingau-Taunus-Kreis , , , Wetteraukreis , , ,8 Regierungsbezirk Gießen , , , Gießen , , , Lahn-Dill-Kreis , , , Limburg-Weilburg , , , Marburg-Biedenkopf , , , Vogelsbergkreis , , ,4 Regierungsbezirk Kassel , , , Kassel, documenta-stadt , , , Fulda , , , Hersfeld-Rotenburg , , , Kassel , , , Schwalm-Eder-Kreis , , , Waldeck-Frankenberg , , , Werra-Meißner-Kreis , , ,7 Mecklenburg-Vorpommern , , , Rostock , , , Schwerin , , , Mecklenburgische Seenplatte , , , kreis Rostock , , , Vorpommern-Rügen , , , Nordwestmecklenburg , , , Vorpommern-Greifswald , , , Ludwigslust-Parchim , , ,4 Niedersachsen , , ,0 Statistische Region Braunschweig , , , Braunschweig , , , Salzgitter , , , Wolfsburg , , , Gifhorn , , , Göttingen , , , Goslar , , , Helmstedt , , , Northeim , , , Osterode am Harz , , , Peine , , , Wolfenbüttel , , ,1 Statistische Region Hannover , , , Region Hannover , , , Diepholz , , , Hameln-Pyrmont , , , Hildesheim , , , Holzminden , , , Nienburg (Weser) , , , Schaumburg , , ,9 Statistische Region Lüneburg , , , Celle , , , Cuxhaven , , , Harburg , , , Lüchow-Dannenberg , , , Lüneburg , , , Osterholz , , , Rotenburg (Wümme) , , , Heidekreis , , ,3 1 Natürliche Bevölkerungsbewegung, Wiesbaden Einschl. Mehrlingsgeburten. Bundeselterngeldstatistik Statistisches Bundesamt, Elterngeld für en 2014 nach Kreisen,

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