zur Förderung von Personalentwicklungsmaßnahmen
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- Dagmar Gerhardt
- vor 7 Jahren
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1 Informationen zur Förderung von Personalentwicklungsmaßnahmen mit CONOUT aus dem Konjunkturpaket II
2 Info Rund 50 Mrd. Euro investiert die Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpakets II in den Jahren 2009 und 2010 zur Bewältigung der Wirtschaftskrise. Davon entfallen auf Qualifizierung und Weiterbildung rund 2 Mrd. Euro, die bis Ende 2010 ausgeschöpft werden sollen. Dieses Geld steht für alle Beschäftigte qualifizierte und nicht qualifizierte, unabhängig vom Alter und der Unternehmensgröße zur Verfügung, die sich mit qualifizierter Weiterbildung für die Zukunft rüsten wollen. Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich der Bund auch an den Sozialabgaben der Arbeitgeber oder übernimmt die komplette Entgeltfortzahlung für die Dauer der Weiterbildung. In Zusammenarbeit mit dem zertifizierten Bildungsträger Lange Erfolg Unternehmensberatung können wir Ihnen im Rahmen des Konjunkturpakets II erstklassige und hochwertige Schulungsmaßnahmen für Ihr gesamtes Unternehmen bieten. Ihr Vorteil: Die Finanzierung der Bildungsmaßnahmen kann bis zu 100 % aus öffentlichen Mitteln geschöpft werden. Für Ihr Unternehmen bedeutet dies: Alle auf Eis gelegten Maßnahmen können wieder in Angriff genommen werden. Neue Maßnahmen werden speziell auf den Weiterbildungsbedarf in Ihrem Unternehmen abgestimmt. Sie können mit Ihrem bewährten Trainerstamm von CONOUT weiterarbeiten und zusätzlich auf ein umfangreiches Netzwerk renommierter Spezialisten zugreifen. Profitieren auch Sie von den Mitteln des Konjunkturpakets II durch unseren Komplettservice. Je nach Art der Förderung hält sich der bürokratische Aufwand im absolut übersichtlichen Rahmen.
3 Voraussetzungen: Der Bildungsträger muss zertifiziert sein: CONOUT ist als Partner der Lange Erfolg Unternehmensberatung zur Durchführung förderfähiger Programme akkreditiert. Die Maßnahme muss zertifiziert sein: Zertifiziert sind verschiedene Maßnahmen mit den Themen Team, Führung, Verkauf und Kommunikation. Gerne stellen wir Ihnen den Maßnahmenkatalog zur Verfügung. Die Maßnahme muss den Mitarbeiter in der aktuellen Tätigkeit unterstützen: Diese Voraussetzung ist grundsätzlich passend in Bezug auf Sozialkompetenzförderung. Die Maßnahme muss arbeitsmarktrelevant sein: D.h. die Maßnahme soll dazu dienen, den Mitarbeiter vor einem eventuell künftigen Arbeitsplatzverlust zu bewahren. Dies trifft auf die meisten Qualifikationen zu. Idealtypisches, aber nicht einziges Beispiel ist bereits bestehende Kurzarbeit. So funktioniert s: 1) Sie definieren den Weiterbildungsbedarf in Ihrem Unternehmen. 2) Wir wählen gemeinsam die in Frage kommenden Maßnahmen aus, evtl. in Kooperation mit weiteren Trainern / Netzwerkpartnern. 3) Sie beantragen die Fördermittel, nach eingehendem Briefing und mit Unterstützung von CONOUT, bei der zuständigen Arbeitsagentur. 4) Die Maßnahme wird durchgeführt. 5) Die komplette Abwicklung übernimmt der zertifizierte Bildungsträger Lange Erfolg Unternehmensberatung, ggf. über das Fördervolumen hinausgehende Kosten rechnen Sie mit uns ab.
4 Detailinformationen bezüglich der Förderung von Bildungsmaßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets II: I Bedarfserhebung: In Abstimmung mit CONOUT und auf Basis des Kurskatalogs von Lange Erfolg Unternehmensberatung werden die Bildungsmaßnahmen ausgewählt. Die ausgewählten Trainings müssen natürlich den zertifizierten Inhalten entsprechen haben jedoch eine hohe Flexibilität für individuelle Themen. Die Trainings müssen in der Arbeitszeit des Mitarbeiters stattfinden dies bitte im Arbeitsvertrag prüfen. Ob Freizeitausgleich (z.b. bei einem Training am Samstag) möglich ist, muss mit der zuständigen Arbeitsagentur geregelt werden. Es können durchaus mehrere Bildungsmaßnahmen beantragt werden und damit ein nachhaltiger Qualifizierungsprozess angestoßen werden. Sämtliche Bildungsmaßnahmen (mit Ausnahme von TK 19) erstrecken sich über drei Tage (zwei Trainingstage am Stück, ein Transfertag mit zeitlichem Abstand). II Beantragung Die Bildungsmaßnahmen werden für jeden Mitarbeiter beantragt, d.h. jeder Mitarbeiter muss einen eigenen Antrag ausfüllen und erhält dann einen eigenen Bildungsgutschein. Voraussetzung, damit der Mitarbeiter einen Bildungsgutschein erhält, ist: Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis Keine Förderungen (z.b. auch Bafög oder Berufsausbildung) innerhalb der letzten vier Jahre Ansonsten sind keine formalen Voraussetzungen vorhanden. Die Mitarbeiter sind dann jedoch vier Jahre für weitere Förderungen gesperrt (betrifft nicht die Förderung durch Bafög).
5 Die Arbeitsagentur prüft die Anträge bezüglich der genannten Voraussetzungen und ob ein Bildungsbedarf gegeben ist und die Maßnahmen arbeitsmarktrelevant sind (d.h. den Mitarbeiter vor Arbeitslosigkeit schützen). Wichtig für die Beantragung: Gefördert wird der Mitarbeiter in seiner Arbeit, d.h. es werden keine kollektiven Teamentwicklungen gefördert, sondern Teamkompetenztrainings, die die Entwicklung der individuellen Kompetenzen eines Mitarbeiters zum Ziel haben. Die Bildungsmaßnahme wird nur dann durchgeführt, wenn sie gefördert wird, d.h. das Training war ursprünglich nicht geplant. Argumentationen: Die Bildungsmaßnahme ist aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen notwendig Effizienz ist geboten. Die organisatorischen Rahmenbedingungen haben sich geändert, d.h. der Mitarbeiter ist mit neuen Herausforderungen konfrontiert (z.b. neue Arbeitsfelder, verstärktes Teamwork, Führungsaufgaben, Selbstverantwortung usw.). Die Kundenanforderungen haben sich geändert, bessere Beratung ist notwendig geworden. Es obliegt Ihnen als Unternehmen, die Maßnahmen auszuwählen, d.h. entweder Sie präsentieren den Kurskatalog oder verweisen auf das Kursnet der Arbeitsagentur, wo die Maßnahmen auch gelistet sind ( Angebote für Unternehmen, Inhouse-Seminare). Die Beantragung sollte sofern keine Ausschlusskriterien dem entgegenstehen (z.b. dass die Maßnahme sowieso durchgeführt worden wäre) - normalerweise genehmigt werden, wenn noch Mittel vorhanden sind.
6 Fragen an die Arbeitsagentur bzgl. der Durchführung der Maßnahme: Können die Trainings auch an einem Samstag (bei Freizeitausgleich) durchgeführt werden? Wie werden Anfahrts- und Übernachtungskosten gefördert, die evtl. anfallen werden? Wie lange ist der Bildungsgutschein gültig, wann muss mit der ersten Maßnahme begonnen werden (normalerweise innerhalb der ersten drei Monate)? Müssen die Maßnahmen schon im Vorfeld mit Zeit und Ort angegeben werden oder ist Flexibilität vorhanden, um auf Spitzenzeiten reagieren zu können? III Durchführung der Maßnahme: Die Tagessätze von CONOUT für Trainingsmaßnahmen: wenn ein Trainer (Seminarleiter) die Maßnahme begleitet und 900 für Trainer (Seminarleiter) und Co-Trainer Grundsätzlich werden die Kosten des Seminarleiters gefördert, d.h pro Tag. Bei der Begleitung durch zwei Trainer ist somit eine Zuzahlung Ihrerseits von 600 pro Tag notwendig. Die Förderung wird dann zu 100 % geleistet, wenn mind. 16 bewilligte Teilnehmer im Kurs sind. Die tatsächliche Anzahl (z.b. auch Mitarbeiter, die keinen Bildungsgutschein erhalten haben) spielt keine Rolle. Bei Unterdeckung, d.h. unter 16 Teilnehmern, muss pro Fehlplatz 200 pro Tag bezahlt werden. Vor allem bei Sozialkompetenztrainings ist die Begleitung durch zwei Trainer zu empfehlen, insbesondere aufgrund der zu erwartenden Gruppengröße von 16 und mehr Teilnehmern. Der Transfertag kann dann eventuell vom Seminarleiter alleine gestaltet werden.
7 Berechnungsbeispiel: Maßnahme TK 20 ( Teamkompetenz als Schlüsselqualifikation ) mit 20 Teilnehmern, davon 17 mit Bildungsgutschein. Begleitung durch zwei Trainer in einer nahegelegenen Destination, der Transfertag wird auch mit zwei Trainern absolviert. Kosten der Maßnahme: 3 Seminarleitertage à Co-Trainertage à Summe Abzgl. Förderung (3 x ) Restsumme Je nach Destination können noch zusätzliche Förderungen für Anfahrt- und Übernachtung beantragt werden, allerdings nur für Mitarbeiter, die einen Bildungsgutschein besitzen. Je nach Maßnahme sind auch noch weitere Kosten für Material, Hochseilgarten und Literatur einkalkuliert. Die Maßnahmen können nur an Orten durchgeführt werden, an denen zertifizierte Seminarräume vorhanden sind (Berghütten könnten z.b. problematisch werden). Da es sich um geförderte Maßnahmen handelt, müssen diese natürlich dokumentiert werden. Darüberhinaus ist das Ausfüllen von Feedbackbögen durch die Teilnehmer obligatorisch. Gerne informiere ich Sie und alle an der Entscheidung beteiligten Personen in Ihrem Unternehmen über die relevanten Details, telefonisch oder bei einem persönlichen Termin. Ihr Markus Ried P.S. Machen Sie bald von diesem Bildungsangebot Gebrauch, denn die uneingeschränkte Förderung aus dem Konjunkturpaket II läuft nur so lange, wie die Mittel vorhanden sind Beispiel Abwrackprämie. Maximale Laufzeit bis Ende 2010.
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