Betriebshaftpflicht-Versicherung leistungsstark und zuverlässig

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1 Betriebshaftpflicht-Versicherung leistungsstark und zuverlässig Haftpflicht-Versicherung Für Ihre finanzielle Sicherheit Betriebshaftpflicht Tierhalter-Haftpflicht Vereinshaftpflicht u. v. a.

2 8 Die Pflicht zu haften Auch kleine Unachtsamkeiten können große Folgen haben. Ob es die schlecht beleuchtete Stallgasse, der versehentlich offene Gullideckel oder der vom Waschen des Pferdes liegengelassene Wasserschlauch mit Sturzgefahr ist wer einen Schaden anrichtet, muss in voller Höhe dafür aufkommen. So ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Kann man dann nicht auf den entsprechenden Versicherungsschutz der Haftpflicht-Versicherung zurückgreifen, führen Schäden auch schnell mal zum finanziellen Ruin. Man haftet nämlich in vollem Umfang, und das sein Leben lang. Weder das Gehalt, noch Ersparnisse, das Eigenheim oder zukünftiges Vermögen werden hierbei verschont. Bei der Haltung von Hunden und Pferden kann der Besitzer in jedem Fall für die Schäden seiner Vierbeiner haftbar gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn den Besitzer keine Schuld an dem Schaden trifft. Die Haftpflicht-Versicherung sollte für jeden ein Muss sein, denn niemand kann sich davon freisprechen, Fehler zu begehen, bei denen Unfälle passieren oder Sachschäden entstehen. Und kein Tierbesitzer kann seine Hand dafür ins Feuer legen, dass der sonst so brave Vierbeiner nicht doch eines Tages Unsinn anstellt. Damit der Schutz auch wirklich ausreichend ist, haben die Betriebshaftpflicht-Versicherungen der Uelzener Versicherungen eine Deckungssumme von 15 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Wir können Schäden zwar nicht verhindern, doch wir können Sie vor den finanziellen Folgen schützen! 8 Gesetzliches In 823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist die Haftpflicht gesetzlich geregelt. Immer vorausgesetzt ein Verschulden liegt vor, steht dort zu lesen: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. In 833 des BGB ist die Haftung des Tierhalters klar geregelt: Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde. 8 Betriebshaftpflicht- Versicherung die einen Hof mit eigenen Pferden am Haus haben. Sie umfasst Schäden, die aus dem betrieblichen Ablauf entstehen. Der Abschluss einer Betriebshaftpflicht-Versicherung bei den Uelzener Versicherungen kann die private Familien-Haftpflicht- Versicherung beinhalten. Der Einschluss von Pferden und Hunden ist zu günstigen Prämien möglich. Ebenfalls mit eingeschlossen werden Risiken der Umwelt-Basisdeckung also Schäden, die etwa durch unsachgemäße Lagerung von Kraft- oder Brennstoffen sowie Mist und Gülle entstehen können. 8 Vereinshaftpflicht- Versicherung Schäden aus Tätigkeiten von Vereinsmitgliedern für ihren Verein können über eine spezielle Vereinshaftpflicht-Versicherung abgesichert werden. 8 Veranstalter- Haftpflicht-Versicherung Veranstalter müssen dafür Sorge tragen, dass während ihrer Veranstaltung keiner zu Schaden kommt. Diese Verantwortlichkeit erstreckt sich auch auf Mitarbeiter und Helfer. Hier schützt allein die Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung vor einem möglichen finanziellen Desaster. 8 Pferdehalter- Haftpflicht-Versicherung Die Einsatzgebiete der Pferde sind vielfältig. Ein großer Teil verbringt das Leben als privates Reitpferd, einige als Turnier- oder Kutschpferd. Wieder andere verdienen für ihre Besitzer als sogenannte gewerblich genutzte Pferde das Geld oder sind als Schul-, Voltigier- oder Therapiepferde im Einsatz. Wie auch immer sie eingesetzt werden ob sie ihren Ruhestand auf der Weide oder ihre Berufung in der Zucht haben jede Verwendungsart der Pferde birgt unterschiedliche Risiken. Um Sie hier entsprechend abzusichern bieten wir Deckungskonzepte, die spezielle Risiken individuell berücksichtigen. Wichtig: Bei der Pferdehalter-Haftpflicht sind Fremd- und Gastreiter-, Turnier- sowie Flurrisiko mitversichert. Es werden keinerlei Ansprüche an Zäumungen gestellt und die Reitbeteiligung kann kostenfrei mit in den Vertrag eingeschlossen werden. 8 Reitlehrer- Haftpflicht-Versicherung Ein falsches Kommando, die Auswahl eines unpassenden Pferdes, ein zu hoch aufgebautes Hindernis als Reitlehrer läuft man schnell Gefahr, das Verschulden an einem Unfall des Reitschülers zu tragen. Aus diesem Grund sollte niemand ohne Ausbilder-Haftpflicht-Versicherung unterrichten. Eine Betriebshaftpflicht-Versicherung ist für Betreiber größerer Stallanlagen genauso unerlässlich wie für Privatpersonen,

3 8 Auszüge aus dem Tarifbuch ¹ Pferd & Reiter Grundrisiken Tarifstelle Bezeichnung Landwirtschaftlicher Betrieb (privat und/oder gewerbsmäßig) Beitrag bei 10 Jahren bis 5 ha Gesamtwirtschaftsfläche 128, bis 10 ha Gesamtwirtschaftsfläche 152, bis 20 ha Gesamtwirtschaftsfläche 204, bis 40 ha Gesamtwirtschaftsfläche 316, bis 60 ha Gesamtwirtschaftsfläche 433, bis 100 ha Gesamtwirtschaftsfläche 650, über 100 ha Gesamtwirtschaftsfläche Dir.-Anfrage Maßgeblich ist die Gesamt-Wirtschaftsfläche des Betriebes (= die für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des versicherten Betriebszweckes nötig ist). Dazu gehören u. a. auch Hofraum, Wege, Brach- und Ödland, Gewässer und Wald. Stillgelegte Flächen werden bei der Tarifierung zu 50 % bewertet. Angefangene Hektar zählen voll. Pferd & Reiter Grundrisiken Bezeichnung Beitrag bei 10 Jahren Reit- und Fahrverein 206,20 Mitversichert sind 20 Hektar Fläche. Pferd & Reiter Ergänzungen auch ohne Grundrisiko versicherbar, dann ohne Verbands- bzw. Summenrabatt Tarifstelle Tarifstelle Tätigkeiten in einem Betrieb Bezeichnung Reitlehrer/Fahrlehrer - Nachweis: Trainerschein A, B oder C; Ausbildung zum Pferdewirt - inkl. 4 Hilfspersonen Reitlehrer/Fahrlehrer - ohne Ausbildungsnachweis - inkl. 4 Hilfspersonen Reittherapeut - Nachweis: Ausbildungsnachweis - inkl. 4 Hilfspersonen Reittherapeut - ohne Ausbildungsnachweis - inkl. 4 Hilfspersonen Beitrag bei 10 Jahren 113,74 206,20 113,74 206,20 Leistungsübersicht Betriebshaftpflicht (BBR 2) Betriebsgelände Als Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer von ausschließlich für den versicherten Betrieb oder für Wohnzwecke des VN und seiner Betriebsangehörigen benutzten Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten, Verstoß gegen die Pflichten: bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Bestreuung der Gehwege bei Winterglätte sowie Schneeräumen auf Bürgersteig und Fahrdamm. Die persönliche gesetzliche Haftpflicht sämtlicher Betriebsangehöriger (ausgenommen Reit- und Fahrlehrer, Reittherapeuten, Bereiter und Pferdewirte) für Schäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den VN verursachen. Als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) bis zu einer veranschlagten Bausumme von je Bauvorhaben. Durch Arbeitsvertrag mit Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstiger Betreuung der Grundstücke beauftragten Personen. Ausgeschlossen sind Haftpflicht-Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle im Betrieb des VN gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt. Die Umweltbasis-Deckung ist beitragsfrei mitversichert (Kraft- und Brennstoffbehälter bis max Liter, Güllebehälter bis max Liter. Größere Kraft- und Brennstoffbehälter siehe unter 3.2.1). Schäden durch die (abgestellte) Kutsche, den Sulky, Planwagen, Schlitten etc. ohne Verbindung mit dem Pferd Kinderspielplatz am Betrieb, Haftung aus Verschulden des VN Zeltlager, Haftung aus Verschulden des VN Aufsichtspflicht über Kinder (z. B. bei Reiterferien) Veranstaltungen (siehe 6.1.2) Gewahrsamschäden (begrenzt auf ) Während des Fahrbetriebes beschränkt sich der Versicherungsschutz für Schäden an den benutzten fremden Zugmaschinen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und mit Kraftfahrzeugen aller Art verbundenen Anhängern und Arbeitsgeräten auf solche Schäden, die auf ein Unfallereignis, auf Brand oder Explosion zurückzuführen sind. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Beschädigungen die bei Feld- und ähnlichen Arbeiten durch die Bodenbearbeitung, insbesondere durch Steine oder sonstige Gegenstände auf oder im Boden entstehen, gelten als von der Versicherung ausgeschlossene Betriebsschäden. Arbeitsmaschinen Arbeitsmaschinen, nicht zulassungspflichtig, bis 20 km/h zur Eigennutzung und in Nachbarschaftshilfe sowie selbstfahrende Mähdrescher bis 20 km/h im versicherten Betrieb Tiere Fohlen und Aufzuchtpferde bis 3 Jahre (ohne Reiten) Aus dem Halten, Hüten und Verwenden von Nutztieren, ausgenommen Einhufern, einschließlich Deckrisiko Sonstige Tiere mit Stall- und Weidehaltung (hierzu zählen alle unter genannten Weidetiere) Produktion/Verkauf Produkt-Haftpflicht aus direktem Verkauf selbst erzeugter Produkte an den Endverbraucher Private Haftpflicht Privat-Haftpflicht des Betriebsinhabers (ab 500 Jahresbruttobeitrag) inkl. Altenteiler bei namentlicher Nennung Leistungsübersicht Reitlehrer/Fahrlehrer/Reittherapeut (BBRTL) Erteilung von Reit-/Fahrunterricht in Theorie und Praxis Aufsichtsführung über Reitschüler Leitung/Beaufsichtigung von Ausritten im Rahmen des Reitunterrichtes Leitung/Beaufsichtigung von Reitprüfungen Durchführung von Veranstaltungen und Ausflügen und aus dem damit verbundenen Aufenthalt in Herbergen Verwendung von Übungsgeräten zu Unterrichtszwecken Korrekturreiten, ohne Schäden am Pferd Leistungsübersicht Bereiter (BBRTL) Pferdewirt Schwerpunkt Reiten oder Pferdehaltung/Bereiter - Nachweis: Pferdewirt - inkl. Tarifstellen und (begrenzt auf max. 4 Tiere) 206,20 Reitlehrer-Haftpflicht Hüter-Haftpflicht für vier in Beritt genommene Pferde (Verschuldenshaftung als gewerblicher Tierhüter) Bereiter - ohne Ausbildungsnachweis - inkl. Tarifstellen und (begrenzt auf max. 4 Tiere) 270,02 Mitversichert sind Schäden an den in Beritt genommenen Pferden (auch Fütterungsschäden) durch den VN und dessen Betriebspersonal. Die Versicherungssumme ist begrenzt auf je Tier, max je Schadenereignis.

4 Pferd & Reiter Tiere im Betrieb - nur in Verbindung mit der Betriebshaftpflicht-Versicherung Tarifstelle Bezeichnung Grundrisiko: Reitpferd (mit und ohne Turnierrisiko) Tierhalter-Haftpflicht nach 833 BGB (namentliche Nennung erforderlich) Zuschläge: Für weitere Einsätze des Pferdes (nur in Verbindung mit dem Grundrisiko Reitpferd): * Kutschpferd inkl. gezogener Kutsche bis zu 6 Sitzplätzen für gewerbliche/private Kutschfahrten (10 % Rabatt bei Vorlage eines Fahrerpasses oder Fahrabzeichens (VFD- oder FN-geprüft) auf die Tarifstellen und nur möglich bei der Versicherung eines Kutschpferdes). Beitrag bei 10 Jahren 99, , * Voltigierpferd + 60, * Therapiepferd + 60, * dem Verein zum Unterricht überlassenes Pferd + 60, * vereinseigenes Pferd zu Schulzwecken + 60, * Schul- und Verleihpferd + 140,00 * Der untere Baustein schließt die darüberliegenden Risiken ein Gewerbliche/private Kutsche je Sitzplatz in Verbindung mit (ab dem 7. Sitzplatz) (10% Rabatt bei Vorlage eines Fahrerpasses oder Fahrabzeichens (VFD- oder FN-geprüft) auf die Tarifstellen und nur möglich bei der Versicherung eines Kutschpferdes.) Weitere Verwendungszwecke/Tiere: Fohlen und Aufzuchtpferde bis 3 Jahre (ohne Reiten; keine Namensnennung erforderlich; Erweiterung auf bis 5 Jahre = Bitte Direktionsanfrage!) Pferd ohne Reiten (z. B. Zuchtpferd, Beistellpferd, Gnadenbrotpferd, Esel wenn nicht geritten) namentliche Nennung erforderlich. + 9,98 beitragsfrei Achtung: Die Anzahl der zu versichernden Pensionspferde richtet sich nach der maximal möglichen Anzahl von vorhandenen Pensionspferden Pensionspferd (Tierhüter-Haftpflicht nach 834 BGB) ohne Schäden am Tier, Zaum- und Sattelzeug Schäden am Pensionspferd (nur in Verbindung mit ) Mitversichert sind Schäden an eingestellten Pferden (auch Fütterungsschäden) durch den VN und dessen Betriebspersonal. Die Versicherungssumme ist begrenzt auf je Tier, max je Schadenereignis. 40,04 34,95 34, Hund im Betrieb (namentliche Nennung erforderlich) 79,98 Leistungsübersicht Pferdehalter-Haftpflicht (BBR1, BBR1 Pferd) Versicherte Personen Fremd- und Gastreiterrisiko Reitbeteiligung (bei namentlicher Nennung) Mietsachschäden am geliehenen Pferdeanhänger (SB 20 %, mindestens 150 je Schadenfall) Forderungsausfallversicherung ab einer Forderungshöhe von wird die gesamte Forderung beglichen bis zur Deckungssumme Allgemeine Leistungen Flurschäden Weiderisiko keine Vorschriften zur Zaunhöhe ungewollter/gewollter Deckakt Rettungs- und Bergungskosten Führen eines Pferdes ohne Halfter / ohne Trense Führen/Reiten des Pferdes (wenn Tarifstelle versichert) Reiten mit ungewöhnlicher oder gebissloser Zäumung, Reiten ohne Sattel Mitführen eines Handpferdes Veranstaltungen Turnierteilnahme Teilnahme an Wander- und Distanzritten, Pferderennen und -schauen Zusätzlich zu den Tarifstellen / Schäden durch die Kutsche (wenn sie am Pferd angespannt ist) Schäden an den Fahrgästen der Kutsche Leistungsübersicht Hundehalter-Haftpflicht (BBR1, BBR1 Hund) Mietsachschäden an Räumen in Gebäuden an beweglichen Sachen zu privaten Zwecken gemietet (z. B. Inventar in Ferienwohnungen SB) von gemieteten PKW zum privaten Gebrauch (nicht Leasingfahrzeuge SB) Forderungsausfallversicherung ab einer Forderungshöhe von wird die gesamte Forderung beglichen bis zur Deckungssumme Veranstaltungen/Unterbringung Hundeschauen, Agility, Hunderennen, Training auf dem Hundeplatz Schäden an Figuranten in der Hundepension Allgemeine Leistungen kein Leinenzwang Mitversicherung von Welpen (ab Geburt bis zum vollendeten 3. Lebensmonat) gewollter/ungewollter Deckakt ¹ Die Beiträge des Tarifes sind Jahresbruttobeiträge und beinhalten die Versicherungssteuer, z. Zt. 19 %, sowie 5 % Rabatt für die jährliche Zahlungsweise und 20 % Laufzeitrabatt für 10jährige Verträge. 4 Beispiel-Berechnung In dem Betrieb befindet sich ein Pferd, das für gewerbliche Kutschfahrten und zur Therapie eingesetzt wird. Berechnung: Tarifstelle : Reitpferd = 99,96 EUR (Grundrisiko) Tarifstelle : Therapiepferd = 60,01 EUR (das Kutschrisiko ist hier enthalten) = 159,97 EUR (Jahresbeitrag bei einem 10-Jahresvertrag, inkl. 5 % Rabatt für die jährliche Zahlungsweise bei SEPA-Lastschrift, 20 % Laufzeitrabatt und 19 % Versicherungssteuer.)

5 Den ausgefüllten Fragebogen senden Sie bitte per Fax an: oder per an: Gern erstellen wir Ihnen innerhalb von 24 Stunden ein unterschriftsreifes Angebot! Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre direkte Ansprechpartnerin für die Angebotserstellung bei Betriebshaftpflicht-Versicherungen: Frau Sabina Wilmowicz Abteilung Vertrieb Telefon: Telefax:

6 Fragebogen zur Erstellung eines Betriebshaftpflicht-Angebotes A. Vermittler: Name, Firma: Agentur-Nr.: Ansprechpartner/-in: Telefon: Fax: B. Zu versichernder Betrieb: Name, Firma: Straße, Hausnummer: Telefon: PLZ: Ort: Fax: Ansprechpartner/-in: C. Grundrisiko: Handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb Reitbetrieb, gewerblicher Pferdeverleih, Wanderreitstation Reit- und Fahrverein Wie viel ha Land sind zu versichern? ha Maßgeblich ist die Gesamt-Wirtschaftsfläche des Betriebes (= die für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des versicherten Betriebszweckes nötig ist.) Dazu gehören u. a. auch Hofraum, Wege, Brach- und Ödland, Gewässer und Wald. Stillgelegte Flächen werden bei der Tarifierung zu 50% bewertet. Angefangene Hektar zählen voll. D. Umweltdeckung: Die Umweltbasis-Deckung ist beitragsfrei mitversichert: - Güllebehälter bis max Liter - Kraft- und Brennstoffbehälter bis max Liter Erhöhung der Kraft- und Brennstoffbehälter auf insgesamt:.000 Liter E. Tiere im Betrieb: Hofhunde Fohlen/Aufzuchtpferde (bis 3 Jahre) ohne Reiten beitragsfrei mitversichert! (Erweiterung auf bis 5 Jahre Bitte Direktionsanfrage!) Pferde ohne Reiten Reitpferde, davon Kutschpferde (privat/gewerblich) -> Anzahl der Sitzplätze auf der Kutsche: Voltigierpferde Reitpferd: Das private Reitpferd bildet die Grundlage der Absicherung eines Pferdes. Jedes Pferd wird zunächst als Reitpferd eingestuft je nach Verwendungszweck kommt dann ein Zuschlag hinzu. Beachten sie, dass nur ein Zuschlag erhoben wird das geringere Risiko ist in dem höheren immer versichert. Therapiepferde: Therapiepferde sind Pferde, mit denen eine Reittherapie mit Behinderten oder Problemkindern durchgeführt wird. Bei diesen Tieren muss es sich um extrem ruhige Pferde handeln. Schul- und Verleihpferde: Ein Schul- und Verleihpferd ist ein Pferd, das gegen Entgelt vom gewerblichen Pferdehalter an dritte Personen verliehen, oder von dritten Personen geritten wird. Pensionspferde: Wer Pensionspferde einstellt benötigt eine Tierhüter-Haftpflicht. Für einen Schaden, Therapiepferde der aufgrund einer fahrlässigen Handlung des Stallbetreibers durch ein bei ihm eingestelltes fremdes Pferd entstanden ist, wird der Stallbetreiber haftbar dem Verein zum Unterricht überlassene Pferde gemacht. Es ist für ihn nicht möglich, sich mit Hilfe entsprechend formulierter Einsteller-Verträge ersatzweise abzusichern. Nicht in der Tierhütervereinseigene Pferde zu Schulzwecken Haftpflicht eingeschlossen sind die Obhutsschäden am Tier selbst. Diese können zusätzlich mit in den Versicherungsvertrag des Tierhüters aufgenommen Schul-/Verleihpferde werden. Besteht hierfür kein Versicherungsschutz sollte der Einstellervertrag unbedingt eine Klausel enthalten, dass die Haftung für Schäden am Pferd vom Stallbetreiber nicht übernommen wird. Pensionspferde (Hüterhaftpflicht nach 834 BGB) (Die Anzahl der zu versichernden Pensionspferde richtet sich nach der maximal möglichen Anzahl von vorhandenen Pensionspferden.) Mitversicherung von Schäden an den Pensionspferden? nein ja Befinden sich auf dem Betrieb sonstige Tiere? nein ja, folgende: H216_FB_0114

7 F. Personen im Betrieb: Wie viele Mitarbeiter sind auf dem Hof beschäftigt? Wird eine Reit-/Fahrlehrer-Haftpflicht-Versicherung benötigt? nein ja: Reit-/Fahrlehrer (Trainer A, B oder C, Pferdewirt) (inkl. 4 Hilfspersonen) Reit-/Fahrlehrer ohne Ausbildungsnachweis (inkl. 4 Hilfspersonen) Wird eine Reittherapeuten-Haftpflicht-Versicherung benötigt? nein ja: Reittherapeut mit nachgewiesener Ausbildung (inkl. 4 Hilfspersonen) Reittherapeut ohne Ausbildungsnachweis (inkl. 4 Hilfspersonen) Wird eine Bereiter-Haftpflicht-Versicherung benötigt? (Die Bereiter-Haftpflicht beinhaltet die Tätigkeit als Reitlehrer.) nein ja: Pferdewirt Schwerpunkt Reiten oder Pferdehaltung Bereiter ohne Ausbildungsnachweis G. Besucher im Betrieb: Befindet sich im Betrieb eine Reiterstube/ein Hofcafé? nein ja Beherbergen Sie Gäste (Nebenerwerb)? nein ja: Betten mit Frühstück Betten mit Vollpension Heuhotel H. Verkauf: Durch: Hofladen Marktstand Jahresumsatz: EUR I. Privathaftpflicht: Soll die Privat-Haftpflicht-Versicherung in die Betriebshaftpflicht-Versicherung eingeschlossen werden? nein ja: Single-Haftpflicht Familien-Haftpflicht Lebensgemeinschaft-Haftpflicht Soll die Altenteiler-Haftpflicht-Versicherung in die Betriebshaftpflicht-Versicherung eingeschlossen werden? nein ja, Anzahl der Personen: J. Unfallschutz: Für den Betriebsinhaber, Familienangehörige und/oder Betriebspersonal. Wenn Angebot gewünscht, bitte angeben: Eintrittsalter: Jahre gewünschtes Krankenhaustagegeld: EUR gewünsche Invaliditätssumme: EUR gewünschte Todesfallleistung: EUR K. Sonstiges/Bemerkungen:

8 Haftpflicht-Versicherung Gewerbliche Risiken

9 Ja, ich wünsche ein Angebot zur Haftpflicht-Versicherung Angebotsanfrage Interne Vermerke: BP: Antrag: ja nein ohne Neu Änderung Vermittelt durch: Versicherungs-Nr.: Agt.-Nr.: Versicherungsnehmer (Anfragender): (Bitte in Druckschrift ausfüllen.) Frau Herr Eheleute Firma Firma, Titel, Nachname: Vorname(n): Straße, Hausnummer: PLZ: Ort: Derzeit ausgeübte Tätigkeit: Gewünschter Versicherungsbeginn: (0.00 Uhr frühestens ab Eingang bei der Uelzener) Versicherungsdauer: Gewünschte Zahlungsweise: 10 Jahre (inkl. 20 % Laufzeitrabatt) vierteljährlich (3-Monats-Beitrag) Geburtstag: Wichtig: Schlusserklärung mit Unterschrift Nachdem ich das Angebot in Form des Versicherungsscheins mit allen Unterlagen erhalten und den Erstbeitrag per Überweisung innerhalb von zwei Wochen bezahlt habe, kommt der Vertrag zustande. Danach kann ich den Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Eventuell bereits geleistete Beiträge werden mir zurückerstattet. Die auf der Rückseite dieser Angebotsanfrage befindlichen Grundlagen, insbesondere die Einwilligungsklausel zur Datenverarbeitung, habe ich vor meiner Unterschrift zur Kenntnis genommen; sie werden wichtiger Bestandteil des Angebotes der Uelzener. Für die Erteilung vom Versicherer gewünschter Auskünfte entbinde ich die konsultierten Tierärzte von der Schweigepflicht. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht den Versicherer je nach Verschulden berechtigen kann, vom Vertrag zurückzutreten, ihn zu kündigen oder anzupassen, was unter Umständen zur Leistungsfreiheit des Versicherers (auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle) führen kann. Ort, Datum: Unterschrift Versicherungsnehmer (Anfragender), ggf. gesetzl. Vertreter: *: Telefon*: Vorversicherung Bitte unbedingt vollständig beantworten! Bestehen oder bestanden für Sie weitere Versicherungen oder wurde bei uns oder einer anderen Gesellschaft ein Antrag gestellt oder abgelehnt? Gesellschaft: Versicherungs-Nr.: nein ja, bei: * Zur Beratung und Information über Versicherungs- und Finanzdienstleistungen. Staatsangehörigkeit: D 5 Jahre (inkl. 10 % Laufzeitrabatt) halbjährlich (3 % Rabatt bei SEPA-Lastschrift) Freiraum zur Bearbeitung 1 Jahr (ohne Laufzeitrabatt) jährlich (5 % Rabatt bei SEPA-Lastschrift) (Hinweis: Die Folgezahlung des 3-Monats-Beitrages ist nur per SEPA-Lastschrift möglich! Die halbjährliche bzw. jährliche Zahlung ist auch per Überweisung dann allerdings ohne Rabatte möglich.) Art und Umfang der gewünschten Versicherung (Art und Anzahl der zu versichernden Risiken sowie Beitragsermittlung sollte der Platz nicht ausreichen, bitte gesondertes Blatt mit Unterschriften beifügen.) Deckungssumme: 15 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Betriebshaftpflicht Vereinshaftpflicht Veranstalter-Haftpflicht Mehrhunde-Haftpflicht mit bis zu 4 Stammhunden (Welpen bis 3 Monate sind beitragsfrei mitversichert.) Haftpflicht für: Tarifstelle: Art des Betriebes/des Vereines: Art der Veranstaltung: Mehrhunde-Haftpflicht für weitere Hunde Zu versicherndes Risiko / zu versichernde Risiken: (bei Tieren zusätzlich: Name und Rasse) Bei Betrieben u. Vereinen bitte zusätzlich angeben Mitglieds-Nr. der VFD: Veranstaltung vom: Ggf. VDH-Mitglieds-Nr.: Anzahl: Brutto-Einzelbeitrag in EUR: Zwischensumme: Abzüglich Rabatte Bitte Rabatt-Beträge einzeln nicht additiv ermitteln! : Summe der Jahres-Bruttobeiträge bei 10-jähriger Vertragslaufzeit und inkl. 20 % Laufzeitrabatt: Veranstaltung bis: Brutto-Gesamtbeitrag in EUR: Bitte keinen Textmarker (oder Ähnliches) verwenden! Dokument wird elektronisch archiviert! Original für die Uelzener / Durchschriften für den Vermittler und den Versicherungsnehmer (Anfragenden) Ort, Datum: Unterschrift Vermittler/-in: H216_AV_0114 Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.g. Veerßer Straße 65/67, Uelzen Postfach 2163, Uelzen Telefon Fax info@uelzener.de Registergericht: Amtsgericht Lüneburg HR B Sitz der Gesellschaft: Uelzen Bankverbindungen: Sparkasse Uelzen-Lüchow-Dannenberg, Uelzen IBAN: DE BIC: NOLADE21UEL Commerzbank Uelzen, Uelzen IBAN: DE BIC: COBADEFF249 Gläubiger-ID: DE19 ZZZ

10 Was bedeutet SEPA? Europa wächst mehr und mehr zusammen auch im nationalen und internationalen Zahlungsverkehr. Hierfür werden ab dem einheitliche Regelungen eingeführt. SEPA heißt dieses Projekt und ist für alle teilnehmenden europäischen Staaten verbindlich. Das Wort SEPA steht dabei für Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro Zahlungsverkehrsraum). Die wichtigste Neuerung für Sie als Bankkunde ist eine Kennziffer, die künftig alle nationalen Kontoangaben (also Kontonummer und Bankleitzahl) ersetzt: die IBAN (International Bank Account Number/internationale Bankkontonummer). Bei inländischen Überweisungen und Lastschriften muss vorübergehend noch eine weitere Kennzahl angegeben werden: der BIC (Business Identifier Code). Das ist ein international standardisierter Bank-Code (vergleichbar mit der bisherigen Bankleitzahl in Deutschland). Damit wir künftig ab dem 2. Beitrag wieder das für Sie einfachere Lastschriftverfahren anwenden dürfen, benötigen wir zusätzlich zur Angebotsanfrage noch das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen. Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an. Über unsere SEPA-Infoline helfen wir Ihnen gern weiter. Vielen Dank! Ihre Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.g. SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen Name und Anschrift des Zahlungsempfängers (Gläubigers): Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.g. Veerßer Straße 65/ Uelzen DEUTSCHLAND (GERMANY) Tel Fax Gläubiger-Identifikationsnummer: D E 1 9 Z Z Z Wichtig: Für die Bezahlung zukünftiger Beiträge bitte unbedingt ausfüllen! (Der Erstbeitrag ist per Überweisung zu bezahlen!) Freiraum zur Bearbeitung Ich ermächtige die Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.g., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Uelzener Versicherungs-Gesellschaft a.g. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Über den ersten Einzug von Zahlungen und bei Änderungen von Zahlungen wird der zahlungspflichtige Kontoinhaber spätestens fünf Tage vor Lastschrifteinzug informiert (Pre-Notification). Vorname und Name des zahlungspflichtigen Kontoinhabers (Versicherungsnehmer/Anfragender): (Hinweis: Versicherungsnehmer/Anfragender und Kontoinhaber müssen identisch sein.) Straße und Hausnummer: Postleitzahl: Ort: Name und Ort des Kreditinstitutes: Land: BIC Internationale Bankleitzahl des Kreditinstitutes: (Falls nicht vorhanden bitte bisherige Bankleitzahl eintragen!) SEPA-Lastschrift zum 1. des Fälligkeitsmonats SEPA-Lastschrift zum 15. des Fälligkeitsmonats IBAN Internationale Bankkontonummer des Kontoinhabers: (Falls nicht vorhanden bitte bisherige Konto-Nr. eintragen!) D E Länder- Code Prüfziffer in Deutschland: bisherige Bankleitzahl in Deutschland: bisherige Kontonummer - fehlende Stellen werden vorne mit Nullen aufgefüllt H216_AV_0114 Ort, Datum und Unterschrift des Kontoinhabers (Versicherungsnehmer/Anfragender):

11 Bestandsliste für Pferde und Hunde (Bitte unterschreiben und zusammen mit der Angebotsanfrage einreichen.) Pferde: Verwendungszweck bei Pferden: Kennziffer Reitpferd (mit/ohne Turnierteilnahme)... 1 Privates Kutschpferd... 2 Gewerbliches Kutschpferd... 3 Voltigierpferd... 4 Therapiepferd... 5 Verwendungszweck bei Pferden: Kennziffer dem Verein überlassenes Pferd... 6 vereinseigenes Pferd zu Schulzwecken... 7 Schul- und Verleihpferd... 8 Pferd ohne Reiten... 9 Pensionspferd (ohne Namensnennung) Lfd. Nr. Name des Pferdes Rasse Verw.-Zweck/ Kennziffer Hunde: Verwendungszweck bei Hunden: Kennziffer Hofhund/Hund im Betrieb... 1 Verwendungszweck bei Hunden: Kennziffer Hundezucht... 2 Lfd. Nr. Name des Hundes Rasse Verw.-Zweck/ Kennziffer Ort, Datum Unterschrift H216_Best_0114 Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.g. Veerßer Straße 65/67, Uelzen Postfach 2163, Uelzen Telefon Fax info@uelzener.de Registergericht: Amtsgericht Lüneburg HR B Sitz der Gesellschaft: Uelzen Bankverbindungen: Sparkasse Uelzen-Lüchow-Dannenberg, Uelzen IBAN: DE BIC: NOLADE21UEL Commerzbank Uelzen, Uelzen IBAN: DE BIC: COBADEFF249 Gläubiger-ID: DE19 ZZZ

12 Vertragsgrundlagen und Erläuterungen sowie Schlusserklärung und Einwilligungsklausel zur Datenverarbeitung 8 Allgemeines Es ist den Vermittlern verboten und ohne rechtliche Wirkung auf die Gesellschaft, selbstständig Deckungszusagen abzugeben. Die Beiträge sind entsprechend der Zahlungsweise im Voraus zu bezahlen. Bei 3-monatlicher Zahlungsweise ist Lastschrift erforderlich. Es kann auch jährliche oder halbjährliche Zahlung vereinbart werden. Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates, werden in diesem Fall zusätzliche Rabatte gewährt. Über den ersten Einzug von Zahlungen und bei Änderungen von Zahlungen wird der zahlungspflichtige Kontoinhaber spätestens fünf Tage vor Lastschrifteinzug informiert (Pre-Notification). Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen, müssen stets schriftlich erfolgen. Für uns bestimmte Mitteilungen werden wirksam, sobald sie uns zugegangen sind. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf (längstens nach drei Jahren) um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Ist eine mehr als 3-jährige Dauer vereinbart, kann der Vertrag zum Ende des dritten oder des darauf folgender Jahre unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten durch den Versicherungsnehmer gekündigt werden. Der Versicherungsvertrag wird nach deutschem Recht abgeschlossen. Die folgenden Allgemeinen und Besonderen Bedingungen, Klauseln und Risikobeschreibungen jeweils in der zum Zeitpunkt der Annahme dieser Angebotsanfrage gültigen Fassung liegen dem Vertrag zugrunde. Zusätzlich gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 8 Haftpflicht-Versicherung Allgemeine Versicherungsbedingungen der Uelzener für die Haftpflichtversicherung (AHB) Soweit vereinbart: Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung, insbesondere BBR 1, BBR 2, BBR 5, BBR 52, BBR 72 Zusatz Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung (BBR 1 Pferd) für die Schadenersatzausfallversicherung Zusatz Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung (BBR 1 Hund) für die Schadenersatzausfallversicherung Zusatz Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung (BBR 1 PHV) für die Schadenersatzausfallversicherung Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Reitlehrer (BBRTL) Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung im Rahmen der Betriebs-Haftpflicht-Versicherung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Umwelthaftpflicht-Basis-Versicherung/Land- und Forstwirtschaft) Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der vereinbarten Deckungssummen. Auf die Möglichkeit der Beitragsanpassung nach Ziff. 15. der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), den Umfang der Sachschadendeckung (vgl. Ziff. 7. AHB) und den Ausschluss der Schäden an fremden Sachen (vgl. Ziff. 7.6 und 7.7 AHB) wird besonders hingewiesen. 8 Schlusserklärung Die Fragen in der Angebotsanfrage habe ich vollständig und richtig beantwortet. Ich weiß, dass der Versicherungsschutz sonst gefährdet ist. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht den Versicherer je nach Verschulden berechtigen kann, vom Vertrag zurückzutreten, ihn zu kündigen oder anzupassen, was unter Umständen zur Leistungsfreiheit des Versicherers (auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle) führen kann. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Besonderen Bedingungen und Klauseln (wie aufgeführt) sowie die Satzung der Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit werden mir mit dem Angebot zugestellt. Ich erkenne diese Bedingungen und Klauseln an, wenn ich den Erstbeitrag bezahle und innerhalb von zwei Wochen meinen Vertrag nicht widerrufe. 8 Einwilligungsklausel zur Datenverarbeitung I. Bedeutung dieser Erklärung und Widerrufsmöglichkeit Ihre personenbezogenen Daten benötigen wir insbesondere zur Einschätzung des zu versichernden Risikos (Risikobeurteilung), zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch, zur Überprüfung unserer Leistungspflicht, zu Ihrer Beratung und Information sowie allgemein zur Angebots-, Vertrags- und Leistungsabwicklung. Personenbezogene Daten dürfen nach geltendem Datenschutzrecht nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Datenverwendung), wenn dies ein Gesetz ausdrücklich erlaubt oder anordnet oder wenn eine wirksame Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten (z.b. Alter oder Adresse) erlaubt, wenn es der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses dient ( 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG). Das Gleiche gilt, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt ( 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG). Die Anwendung dieser Vorschriften erfordert in der Praxis oft eine umfangreiche und zeitintensive Einzelfallprüfung. Auf diese kann bei Vorliegen dieser Einwilligungserklärung verzichtet werden. Zudem ermöglicht diese Einwilligungserklärung eine Datenverwendung auch in den Fällen, die nicht von den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erfasst werden. Die Einwilligung ist ab dem Zeitpunkt der Angebotsstellung wirksam. Sie wirkt unabhängig davon, ob später der Versicherungsvertrag zustande kommt. Es steht Ihnen frei, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen. Dies lässt aber die gesetzlichen Datenverarbeitungsbefugnisse unberührt. Sollte die Einwilligung ganz oder teilweise verweigert werden, kann das dazu führen, dass ein Versicherungsvertrag nicht zustande kommt. Es steht Ihnen frei, die Einwilligung zur Werbung durch die Uelzener Versicherungen zu widerrufen. II. Erklärung zur Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten Hiermit willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten unter Beachtung der Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung verwendet werden 1. a) zur Risikobeurteilung, zur Vertragsabwicklung und zur Prüfung der Leistungspflicht; b) zur Weitergabe an den/die für mich zuständigen Vermittler, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient; 2. zur Risikobeurteilung durch Datenaustausch mit dem Vorversicherer, den ich bei Angebotsstellung genannt habe; 3. zur gemeinschaftlichen Führung von Datensammlungen der Uelzener Versicherungen (Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.g., Uelzener Rechtsschutz Schadenservice GmbH), um die Anliegen im Rahmen der Angebots-, Vertrags- und Leistungsabwicklung schnell, effektiv und kostengünstig bearbeiten zu können (z.b. richtige Zuordnung Ihrer Post oder Beitragszahlungen). Diese Datensammlungen enthalten Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Kundennummer, Versicherungsnummer, IBAN, BIC, Art der bestehenden Verträge, sonstige Kontaktdaten; 4. zur Risikobeurteilung und Abwicklung der Rückversicherung. Dies erfolgt durch Übermittlung an und zur Verwendung durch die Rückversicherer, bei denen mein zu versicherndes Risiko geprüft oder abgesichert werden soll. Eine Absicherung bei Rückversicherern im In- und Ausland dient dem Ausgleich der vom Versicherer übernommenen Risiken und liegt damit auch im Interesse der Versicherungsnehmer. In einigen Fällen bedienen sich Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie sofern erforderlich ebenfalls entsprechende Daten übermitteln; 5. durch andere Unternehmen / Personen innerhalb und außerhalb der Uelzener Versicherungen, denen der Versicherer oder ein Rückversicherer Aufgaben ganz oder teilweise zur Erledigung überträgt, um die Angebots-, Vertrags- und Leistungsabwicklung möglichst schnell, effektiv und kostengünstig zu gestalten. Eine Erweiterung der Zweckbestimmung der Datenverwendung ist damit nicht verbunden. Die Dienstleister sind im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung verpflichtet, ein angemessenes Datenschutzniveau sicherzustellen, einen zweckgebundenen und rechtlich zulässigen Umgang mit den Daten zu gewährleisten sowie den Grundsatz der Verschwiegenheit zu beachten; 6. zur Weitergabe dieser Daten an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH), zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer, außerdem zur Weitergabe an andere Versicherer, um den Versicherungsmissbrauch bei der Risikobeurteilung und bei der Klärung der Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis zu verhindern; dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag zustande gekommen ist oder nicht; 7. zur Beratung und Information über Versicherungs- und sonstige Finanzdienstleistungen (auch Werbung) durch den Versicherer, andere Unternehmen der Uelzener Versicherungen und den für mich zuständigen Vermittler; 8. zur Angebots-, Vertrags- und Leistungsabwicklung, indem der Versicherer Informationen über mein allgemeines Zahlungsverhalten einholt. Dies kann auch erfolgen durch ein anderes Unternehmen der Uelzener Versicherungen oder eine Auskunftei (z.b. Bürgel, Infoscore, Creditreform, SCHUFA). Dies kann ggf. zur Nichtannahme der Angebotsanfrage bzw. des Antrages führen; 9. zur Angebots-, Vertrags- und Leistungsabwicklung, indem der Versicherer, ein Unternehmen der Uelzener Versicherungen oder eine Auskunftei eine auf der Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren erzeugte Einschätzung meiner Zahlungsfähigkeit bzw. der Kundenbeziehung (Scoring) einholt. Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.g. Vorstand: Dr. Theo Hölscher (Vorsitzender), Hans-Christian Heim (Stv. d. Vors.), Imke Brammer-Rahlfs, Bernd Fischer Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Otto-Werner Marquardt Registergericht: Amtsgericht Lüneburg, HR B Sitz der Gesellschaft: Uelzen Besuchsanschrift: Veerßer Straße 65/67, Uelzen Postanschrift: Postfach 2163, Uelzen Telefon , Fax info@uelzener.de Gläubiger-ID: DE19 ZZZ H216_AV_0114

13 Uelzener Versicherungen: Sicherheit für Mensch mit Tier Weitere Produkte für Tiere: OP-Schutz-Versicherungen für Pferde, Hunde und Katzen Kranken-Voll-Versicherungen für Pferde und Katzen Tierlebens-, Transport- und Diebstahl-Versicherungen für Pferde

14 Gute Gründe für die Haftpflicht-Versicherung* EUR Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Auf Wunsch mit Selbstbeteiligung Inklusive Forderungsausfall Schnelle und einfache Regulierung im Schadenfall Beitragsnachlässe bei längeren Vertragslaufzeiten Spezialtarife für Pferde haltende Betriebe Spezialtarife für Hunde- und Pferdehalter Spezialtarife für Landwirtschaftliche Betriebe * Nähere Erläuterungen auf den Innenseiten und in den Versicherungsbedingungen. H216_AM_0114 Uelzener Versicherungen Postfach Uelzen Tel Fax info@uelzener.de

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