Europäische Bankenaufsicht Stärkung der Widerstandskraft der Banken

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1 Symposium 2013 Europäische Bankenaufsicht Stärkung der Widerstandskraft der Banken Prof. Dr. Hermann Schulte-Mattler Frankfurt am Main, 11. September 2013 Fachhochschule Dortmund Dortmund University of Applied Sciences and Arts Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 1 Gliederung X 1 Antwort der Bankenaufsicht auf die Krise X 2 Europäische Bankenaufsicht (CRD IV, CRR) 3 Quo vadis? Das neue Vier-Säulen-Prinzip Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 2

2 Finance at the Edge: S&P 500 Index Am 17. Oktober 1987 fiel der Dow Jones Index um 22,6 Prozent. Das war der bis zu diesem Zeitpunkt größte Tagesverlust in der amerikanischen Börsengeschichte. Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 3 Ursachenforschung! Wir haben auf unserem wichtigsten Gebiet, dem Risikomanagement, versagt. Und zwar in einem Maße, das nur schwer nachvollziehbar ist. Wir waren einer Risikoillusion erlegen. In den letzten 15 Jahren war es eine weitverbreitete Annahme, die Risiken einer Bankbilanz könne man mit derselben Genauigkeit modellieren wie naturwissenschaftliche Prozesse. Diese Übermathematisierung ist kolossal gescheitert. Leonhard Fischer, ehem. Vorstandsmitglied der Dresdner Bank, in: Handelsblatt vom 6. April 2009, Seite 2.! Aber wenn wir von der Krise sprechen, dann liegt der Kern im massiven Versagen der Kontroll- und Anreizmechanismen in den Unternehmen. Die Fehler im System waren die kurzfristigen und rein monetären Profitziele. Die Mitarbeiter verhalten sich gemäß solcher Vorgaben, Ausbildung hin oder her. Prof. Christian Homburg, Präsident der Mannheim Business School für Managementweiterbildung an der Uni Mannheim, in: Spiegel Online vom 6. März 2009 Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 4

3 G 20 Summit on Financial Markets! G-20 Pittsburgh declaration (25 September 2009)! The growth of the global economy and the success of our coordinated effort to respond to the recent crisis have increased the case for more sustained and systematic international cooperation.! Vier kritische Bereiche wurden identifiziert:! Building high quality capital and mitigating pro-cyclicality.! Reforming compensation practices to support financial stability.! Improving over-the-counter derivatives markets.! Addressing systemically important financial institutions.! The economic crisis demonstrates the importance of ushering in a new era of sustainable global economic activity grounded in responsibility.! => Basel III is one outcome of the Leaders Statement: The Pittsburgh Summit (see Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 5 Effektive Bankenaufsicht (1) Backup! Die Eigenkapitalübereinkunft (Basel II) soll! auch weiterhin die Sicherheit und Solidität des Finanzsektors fördern,! die Wettbewerbsgleichheit sicherstellen,! Bankenrisiken umfassender und adäquater erfassen,! sich auch für Banken unterschiedlicher Größe (!!) und Geschäftsausrichtung eignen (... abandons the one-size-fits-all approach ),! und das Eigenkapitalniveau von Basel I (!) soll insgesamt erhalten bleiben.! Eine effektive Bankenaufsicht, die wirksam die Stabilität der internationalen Finanzmärkte bewahren kann, ruht auf drei Säulen:! Generelle Mindeststandards quantitativer und qualitativer Art für die Eigenmittelausstattung der Banken,! Eingehende bankaufsichtliche Analyse der spezifischen Risikosituation jeder einzelnen Bank ( Supervisory Review Process ) und! Leitlinien für Offenlegungspraktiken zum Zweck einer Stärkung der Marktdisziplin durch erweiterte Transparenzvorschriften. Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 6

4 Effektive Bankenaufsicht (2) Baseler Rahmenwerk Mindesteigenkapitalanforderungen Überprüfungsprozess Marktdisziplin Die drei Säulen einer effektiven Bankenaufsicht Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 7 Ziele und Aufgaben der Bankenaufsicht (1) Backup! Eine Volkswirtschaft benötigt ein verlässliches Bankensystem.! Nur ein stabiles Finanzsystem kann seine wichtigste gesamtwirtschaftliche Funktion, die kostengünstige Transformation und Bereitstellung finanzieller Mittel, erfüllen.! Für die Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft ist ein funktionstüchtiges Bankwesen unverzichtbar.! Eine effiziente Bankenaufsicht ist daher gesamtwirtschaftlich notwendig.! Für ein harmonisches Funktionieren des Binnenmarktes für das Bankenwesen bedarf es über die gesetzlichen Normen hinaus einer engen und regelmäßigen Zusammenarbeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie einer erheblichen Annäherung ihrer Beaufsichtigungspraktiken. (22, 2006/48/EG)! Um dem Sparer ähnliche Sicherheiten zu bieten und gerechte Bedingungen für den Wettbewerb zwischen vergleichbaren Gruppen von Kreditinstituten zu gewährleisten, müssen an die Kreditinstitute gleichwertige finanzielle Anforderungen gestellt werden. (9, 2006/48/EG ) Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 8

5 Ziel und Aufgaben der Bankenaufsicht (2)! Boos. K.-H.; R. Fischer; H. Schulte-Mattler (2012). Beck scher KWG-Kommentar für die Praxis zum KWG zu den Eigenkapital- und Liquiditätsgrundsätzen sowie ergänzenden Bestimmungen, 4. Auflage. München (Beck). => 5. Auflage 2014 in Vorbereitung 6 Abs. 4 KWG : Die BaFin hat bei der Ausübung ihrer Aufgaben in angemessener Weise die möglichen Auswirkungen ihrer Entscheidungen auf die Stabilität des Finanzsystems in den jeweils betroffenen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums zu berücksichtigen. Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 9 Basel III Drei Papiere ( BCBS 189 BCBS 188 BCBS pages 53 pages 33 pages Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 10

6 Basel III Drei Papiere Basel III Dezember Herbst 2011 Bankaufsichtliches Eigenkapital (EK) Internationaler Liquiditätsstandard Zusatzanforderungen für systemrelevante Finanzinstitute - neue EK-Normen - neue EK-Definitionen - Kapitalpuffer - Leverage-Kennziffer - Kurzfristige Stress-Kennziffer - Mittelfristige Struktur-Kennziffer - weitere Beobachtungskennziffern - Zusatzanforderungen - Höhere Verlusttragfähigkeit - G-SiFis Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 11 Basel III! Das Basel-III-Regelwerk modifiziert Basel II mit dem Ziel, einen belastbareren Bankenmarkt zu fördern.! Das Maßnahmenpaket zielt insbesondere auf! deutlich steigende Eigenkapitalanforderungen für Verbriefungs- und bestimmte Handelsbuchpositionen und eine! Erhöhung des Kernkapitals, also auf eine Anhebung des qualitativ hochwertigen Eigenkapitals, ab.! 1. Januar 2013: Inkrafttreten von Basel III mit stufenweiser Anwendung. In Europa wurden die Baseler Regeln zu diesem Termin nicht in Kraft gesetzt.! Mit Basel III reagiert die Bankenaufsicht als erneut mit einer Explosion von neuen Regelungen auf die aus ihrer Sicht bedenklichen Geschäftsaktivitäten der Institute, die letztlich zur Finanzkrise führten. Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 12

7 Ring of Fire (Quelle: Pimco, Jan. 2010) Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 13 Default / Restructuring ist der Normalfall Quelle: Reinhart; Rogoff (2008), This Time is Different, Figure 1, S. 4. Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 14

8 Maßnahmen für einen dauerhaft stabilen Euro Quelle: Bundesministerium der Finanzen (2012), Auf den Punkt, 13. August 2012, S. 3. Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 15 Gliederung 1 Antwort der Bankenaufsicht auf die Krise X 2 Europäische Bankenaufsicht (CRD IV, CRR) X 3 Quo vadis? Das neue Vier-Säulen-Prinzip Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 16

9 CRD IV (2013/36/EU) und CRR (EU 575/2013) (de) Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 17 Capital Requirements Directive (CRD) Basel Basel III Wird% CRD$IV$Paket % genannt.% Brüssel CRD IV (2013/36/EU) CRR (2013/35/EU) Berlin/Bonn CRD-IV- Umsetzungsgesetz Regelungen in den nationalen Verordnungen entfallen Die Eigenkapitalrichtlinien (2006/48/EG und 2006/49/EG) entfallen durch CRD IV und CRR. Law of Transformation the Capital Requirements Directive (CRD) => CRD-Umsetzungsgesetz Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 18

10 EBA (1) Binding Technical Standards (Erlass durch EU-Kommission, rechtlich direkt verbindlich für alle Mitgliedsländer) Technische Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards; RTS) Kapitalinstrumente von Nicht- Aktiengesellschaften Eigenkapitalinstrumente Abzüge vom Eigenkapital Ausfallwahrscheinlichkeiten (PD, LGD) Corporate Governance... Technische Durchführungsstandards (Implementing Technical Standards; ITS) Spezifizierung der Forderungsklassen Risikoschätzung Bonitätsgewichtungsfaktoren Nutzung von internen Modellen Aufsichtrechtliche Konsolidierung Meldewesen und Offenlegung Zusammenarbeit der Aufsichtbehörden... Leitlinien (Guidelines; GL) Empfehlungen Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 19 EBA (2) Frist RTS ITS GL Sonstige Gesamt ! Sonstige Quelle: Klopf, Deutsche Bundesbank Bis Ende 2013 sind insbesondere RTSs zum Eigenkapital sowie ITSs zur Berichterstattung von Großkrediten und der Liquiditätsausstattung zu veröffentlichen. Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 20

11 Übersicht bankaufsichtliche Änderungen (1) Aufsichtsbehörden Erlaubnisverfahren und Zulassungsvoraussetzungen CRD-IV-Richtlinie Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit Beaufsichtigung der Institute Kapitalpuffer Offenlegung der Aufsichtsbehörden Übergangs- und Schlussbestimmungen Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 21 Übersicht bankaufsichtliche Änderungen (2) Sanktionen Sanktionen und Maßnahmen der Aufsicht müssen abschreckend wirken Anhebung der Strafhöhe (10% des Umsatzes oder 5 Mio. EUR) Governance Veröffentlichung der verhängten Sanktionen CRD-IV-Richtlinie Externe Ratings Verpflichtung zum Erlass von Governance-Regeln Konkretisierung der Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsorgans Bildung eines Risiko- und Nominierungsausschusses im Aufsichtsorgan Konkretisierung für das Vergütungssystem Verpflichtung zur Abwendung des IRBA durch Aufsicht möglich Ausschließlicher Rückgriff auf externe Ratings nicht gestattet Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 22

12 Übersicht bankaufsichtliche Änderungen (3) Part I Eigenkapitaldefinition Kapitalanforderungen (KSA und IRBA) Kreditrisikominderung CRD-IV- Verordnung Part II Verbriefung Kontrahentenrisiko Operationelle Risiken und Abwicklungsrisiko Großkredite Part III Kreditrisikotransfer Liquidität Leverage Offenlegung Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 23 Eigenkapital nach CRD II (5) Basel III/CRD IV Quelle: E. Loeper (Deutsche Bundesbank), Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 24

13 Basel III/CRD IV: Hartes Kernkapital steht im Mittelpunkt! Hartes Kernkapital (CRD Art. 50 Common Equity, Going Concern Capital) (AGs=> stimmberechtigtes gezeichnetes Kapital ohne festgelegte Dividende; 14 Baseler-Anforderungen zur Einstufung)! Sicherstellung der Verlustabsorption! Auslauf befristeter und innovativer hybrider Kapitalinstrumente. Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 25 Basel III/CRD IV: Zusätzliches Kernkapital (1)! Für dieses Non-common Equity gelten verschärfte 14 Baseler-Anforderungen (CRD Art. 61)! So insbesondere:! Verlustabsorption,! Unbegrenzte Laufzeit! Nachrangigkeit,! Nicht-kumulative Zahlungen Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 26

14 Basel III/CRD IV: Zusätzliches Kernkapital (2)! 14 Baseler-Anforderungen (CRD Art. 61) Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 27 Basel III/CRD IV: Ergänzungskapital (1)! Verschärfte 9 Baseler-Anforderungen für die Anrechnung des Gone- Concern Capital (CRD Art. 62).! Wegfall der Upper/Lower-Unterkategorien, also Klasse 1 und 2! Anrechenbarkeit wird in den letzten 5 Jahren der Laufzeit linear abgeschrieben.! Prinzipienbasierte Kategorisierung und Verschärfung der Kriterien. Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 28

15 Basel III/CRD IV: Ergänzungskapital (1)! Verschärfte 9 Baseler-Anforderungen Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 29 Höhe der Eigenkapitalausstattung (2)! Siehe Basel-II-Einleitung Punkt 5.! Auch für Basel III gültig,! Es wird auf eine politisch wünschenswerte Kapitalunterlegung kalibriert.! In diesem Fall auf die berühmte 8-Prozent-Gesamtkapitalnorm. Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 30

16 Höhe der Eigenkapitalausstattung (3)! Der 8prozentige Eigenkapitalunterlegungssatz ( Solvabilitätskoeffizient ) wurde erstmals im Jahr 1988 in den Regelungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zur Eigenkapitalvereinbarung ( Basel I ) festgesetzt und ist auch derzeit noch gültig.! Dieser Koeffizient ist definiert als der Prozentsatz, mit dem ein Institut seine gewichteten anrechnungspflichtigen Positionen ( Risikopositionen ) mit Eigenkapital mindestens unterlegen muss.! Die Summe der risikogewichteten Positionswerte darf also das 12,5 fache (Kehrwert von 8 Prozent) des EK nicht übersteigen.! Warum der Solvabilitätskoeffizient mit 8 Prozent die richtige Höhe haben soll, wurde von der Aufsicht in den letzten 24 Jahren nicht thematisiert.! Bislang gibt es auch keine empirische Studie, die diesen Satz unterstützen würde.! Der Satz von 8 Prozent ist magisch. Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 31 Kapitalerhaltungspuffer (1) Ziel Die Verlustabsorptionsfähigkeit der Institute soll gestärkt werden. Norm Einführung eines Kapitalerhaltungspuffers (Capital Conservation Buffer) von 2,5 % Auffangpuffer für Verluste Fester Kapitalpuffer über die Mindestkapitalanforderungen hinaus Wirkung Aufbau während konjunktureller Aufschwungphasen Abbau während konjunktureller Abschwungphasen Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 32

17 Kapitalerhaltungspuffer (2) Ziel Die prozyklischen Wirkungen der bankaufsichtlichen Normen sollen abgeschwächt werden. Norm Einführung eines antizyklischen Kapitalpuffers von 0-2,5 % Ansatzpunkt der Berechnung: Kreditvergabe Privater- und Nicht-Banken-Finanzsektor / Bruttoinlandsprodukt der jeweiligen Länder (auf der Grundlage von makroökonomischen Kriterien) Zeitvarianter Kapitalpuffer über die Mindestkapitalanforderungen hinaus Wirkung Nach Ermessen der nationalen Aufsichtsbehörden Aufbau bei exzessivem Kreditwachstum, das zu systemischen Risiken führen könnte (Vermeidung einer exzessiven Kreditvergabe; automatische Erhöhung der Kreditkosten schränkt die Kreditvergabe ein ) Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 33 Anticylical Buffer Capital Conservation Buffer (Core T1) Total Capital T1-Capital Core T1- Capital Konzentration auf das harte Kernkapital (Core-Tier-1-Kapital) from max. 2.5 max max max : Core T1-Capital max. 9,5% der Risk Weighted Assets Entspricht bei Global Systemic Banks ungefähr 2% bilanziellem Eigenkapital Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 34

18 Hartes Kernkapital (Core-Tier-1-Kapital) Quelle: Seeking Alpha (2011), Tier 1 Core Capital Ratio Of 21 Developed Market Banks, 4. Dezember Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 35 Bilanzielle Eigenkapitalquoten der Banken Padding is for wimps Source: The Economist, p. 60, 23 January 2010 Source: Alessandri, P.; Haldane, A. G. (2009), Banking on the State, Bank of England, p. 24. Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 36

19 Bankaktiva in % des GDPs steigen dramatisch Leverage Ratio Leverage kills! Source: Alessandri, P.; Haldane, A. G. (2009), Banking on the State, Bank of England, p. 24. Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 37 Bilanzielle und Baseler Eigenkapitalquote 16%# Deutsche%Bank% 14%# 12%# 10%# 8%# 6%# 4%# 2%# Basel I Basel II 0%# 1995# 1997# 1999# 2001# 2003# 2005# 2007# 2009# 2011# bilanzielle#ek6quote# aufsichtliche#kernkapitalquote#(tier#i)# aufsichtliche#gesamtkapitalquote#(tier#i+ii+iii)## Datenquelle: Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 38

20 Group of Global Systemically Important Banks (G-SIBs) Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 39 Group of Global Systemically Important Banks (G-SIBs) Backup Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 40

21 Group of Global Systemically Important Banks (G-SIBs) Backup Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 41 Global Systemically Important Banks (G-SIBs) Backup Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 42

22 Domestically Systemically Important Banks (D-SIBs)! Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Okt. 2012), A framework for dealing with domestic systemically important banks - final document (BCBS 233).! 12 Prinzipien für die Feststellung eines D-SIBs.! Feststehende Berechnungsmethodik für die Definition von G-SIBs.! Nationale Aufsicht legt die D-SIBs fest (prinzipienbasierter Ansatz)! D-SIBs unterliegen einer zusätzlichen Kapitalanforderung in Abhängigkeit vom Grad der Systemrelevanz (ab ).!?? 1% der Risk Weighted Assets?? Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 43 Systemische Risiken! Um Finanzmarktrisiken zu minimieren, hat die Bankenaufsicht systemisch relevante Finanzinstitute (SIFIs) identifiziert.! Institute werden als systemisch relevant erachtet, wenn sie groß und hochgradig vernetzt sind und ihr Ausscheiden aus dem Markt größere Verwerfungen zur Folge hätte.! Bei Nichteinhaltung der systemischen Puffer gelten Ausschüttungsbeschränkungen.! Art. 131 CRD IV schreibt auf konsolidierter Basis einen Kapitalpuffer für globale Banken (G-SRI) in der Größenordnung von 1-3,5% vor.! Daneben wird auf Einzel- oder teilkonsolidierter Basis für andere systemrelevante Banken (A-SRI) ein Puffer von bis zu 2% vorgeschrieben.! Art. 133 CRD IV schreibt auf Einzel- und Gruppenebene einen systemischen Risikopuffer (SRB) von mindestens 1% bis zu 5% vor.! Ein Institut muss jeweils nur den jeweils größeren Puffer aus G-SRI + A-SRI oder SRB unterlegen. Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 44

23 Liquiditätsrisiko (1) Backup Quelle: E. Loeper (BdB), Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 45 Liquiditätsrisiko (2) Backup Quelle: E. Loeper (BdB), Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 46

24 Nationale Umsetzung KWG (neu) Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 47 Nationale Umsetzung KWG (neu) Abkürzungen: Monatsausweisverordnung - MonAwV Anzeigenverordnung - AnzV Konzernabschlussüberleitungsverordnung - KonÜV Solvabilitätsverordnung - SolvV Finanzinformationenverordnung FinaV; Quelle: Höpfner (2013). Bestimmte Bezüge für Regelungsbereiche (KWG, SolvV, GroMiKV) werden in die CRR (Capital Requirements Regulation), also in die EU-Richtlinie, verlagert. Nicht zwingend geht damit eine inhaltliche Neuregelung einher. Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 48

25 Nationale Umsetzung SolvV-Entwurf (Sept. 13) Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 49 Nationale Umsetzung WumsS-SolvV-Entwurf (Sept. 13) Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 50

26 Gliederung 1 Antwort der Bankenaufsicht auf die Krise 2 Europäische Bankenaufsicht (CRD IV, CRR) X 3 Quo vadis? Das neue Vier-Säulen-Prinzip X Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 51 Europäische Bankenaufsicht! Die Einführung einer Verschuldungsgrenze (Leverage Cap), die die Gesamtsumme der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen an das bilanzielle Eigenkapital bindet, ist grundsätzlich sehr positiv zu sehen.! Mit diesem Schritt wird eine neue risikounabhängige Eigenkapitalnorm in die internationale Bankenaufsicht eingeführt, die annahmegemäß risikolose Positionen (wie Staatskredite) limitiert.! Mit einer bilanziellen Eigenkapitaldecke von rund 7 Prozent, hätte man alle Verluste in sämtlichen Bankenkrisen seit 1988 absorbieren können.! Der europäische Steuerzahler hat in der andauernden Bankenkrise seit ,5 Billionen EUR zur Sicherung der Banken aufgewendet Meine neue Säule 4 beinhaltet den Leverage Ratio und die diversen systemischen Risikopuffer! Die Säule 4 wird zukünftig dazu beitragen, dass die Banken ihre bilanzielle Eigenkapitalquote erhöhen. Sie wird dadurch - nach meiner Meinung - einen immer größeren Stellenwert in der internationalen (Basel) und europäischen (Brüssel) Bankenaufsicht bekommen. Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 52

27 Die neue Vierte Säule einer effektive Bankenaufsicht Baseler Rahmenwerk III + Mindesteigenkapitalanforderungen Überprüfungsprozess Marktdisziplin Systemische Kapitalpuffer Leverage-Ratio Die alten drei Säulen einer effektiven Bankenaufsicht Die neue vierte Säule Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 53 IRBA - Internes Rating Standardmethode (KSA) Standardised Approach Internes Rating (IRBA) Foundation Approach Kreditrisikomodelle Ökonomisches Kapital RC IRBA = E CCF /%% % 50 PD 50 PD [ [ ;50];5] 5 % e & % e & # % Max Min S & $ & && 0 1) ) ) N ( PD) + 3, ,12 ) 0, , * + ) 50 * ' ) *(* ** 2 1) ) ) + 1 e, + 1 e, ,.* ** 2 1) ) N ) 50 PD 50 PD * PD ** 2 1) ) ) % 1 e & % 1 e & # % Max[ Min[ S;50 ]; 5] 5& $ * ** 2 1) ) 1 0,12 ) 0, , 04 1 ) 50 * ) 50 * ' ) *( Min + 1 e, + 1 e, 45 * ** 2 1) ,.,,* 2 8% 1) 2 * 2 1) 1 + ( Max / 3Min[ M ;5]; ) ( 0, , ln ( PD) ) * 2 1 LGD 12,5 2 i SF 2 1 ) 1 1, 5 ( 0, , ln ( )) * + PD, ; ( LGDi 12,5 SF ) 4 Das regulatorische Eigenkapital (RC) lässt sich auch einfach so bestimmen. Everything should be as simple as possible, but no simpler (Albert Einstein) Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 54

28 Balancing Simplicity and Comparability To ask today s regulators to save us from tomorrow s crisis using yesterday s toolbox is to ask a border collie to catch a frisbee by first applying Newton s Law of Gravity. Quelle: Haldane; Madouros (2012), The dog and the frisbee." Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 55 Fachhochschule Dortmund University of Applied Sciences and Arts Kontakt: Prof. Dr. Hermann Schulte-Mattler Betriebswirtschaftslehre insb. Finanzwirtschaft und Controlling Fachhochschule Dortmund Tel.: Mail: hermann.schulte-mattler.wh85@wharton.upenn.edu hermann.schulte-mattler@fh-dortmund.de Web: Studienprogramm ab WS 2007/08 => Master of Science Risk and Finance Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 56

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